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2399/2022

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Umgestaltung Friedrich-Schmidt-Straße (Az.: 02-1600-54-22)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 24.08.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 29.08.2022, TOP 5.1

Anlage 2-Planskizze

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Anlage 1 - Bürgereingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2-Planskizze

539 Zeichen

Demontage
Poller !
Friedrich-Schmidt-Straße
Militärringstraße
Demontage
Vz. 237 & Vz. 239
Furtmarkierung
anpassen.
Fuß-/Radweg gegen
motorisierten Verkehr
schützen (Abpollern)
vorh. Parkmarkierung als
Fahrbahneinengung kann
bestehen bleiben. Jedoch
nur PKW-Parken erlaubt.
Flächen für
Fahrradparken/
Leihstation
vorh. Standort
Altglascontainer
als 'Startpunkt'
des Parkstreifens
Marcel-Proust-Promenade ->
Querungshilfe
Einfädelung
Fuß-/Radweg Friedrich-Schmidt-Straße (Stadtwald)Luftbild ã Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Anlage 2

Anlage 1 - Bürgereingabe

3270 Zeichen

An die Stadt Köln 
An den Rat der Stadt Köln 
Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden 
Ludwigstraße 8 
50667 Köln 
An die Bezirksbürgermeisterin Köln-Lindenthal 
Frau Cornelia Weitekamp 
Bezirksrathaus Lindenthal 
Aachener Straße 220 
50931 Köln 
Bürgereingabe gem. §24 GO NRW Köln, 18. April 2022 
Sehr geehrte Bezirksbürgermeisterin Weitekamp, 
sehr geehrte Damen und Herren in der Bezirksvertretung, 
ich bitte die Bezirksvertretung Lindenthal folgenden Beschluss zu fassen: 
Die Verwaltung wird beauftragt die Friedrich-Schmidt-Straße im 
Bereich Äußerer Grüngürtel mittels Poller-, Schilder- und 
Markierungsarbeiten gem. beigefügter Planskizze umzugestalten. 
Begründung: 
Die Situation: 
Der ca. 150m lange Abschnitt der Friedrich-Schmidt-Straße (FSS) vor der 
Kreuzung mit der Militärringstraße ist Teil des Landschaftsschutzgebietes 
„Äußerer Grüngürtel“ (LSG 5006-0023). Die Nebenanlagen (asphaltiertes 
Hochbord) sind gem. StVO dem Fußverkehr vorbehalten. Durch die 
Lichtzeichenanlage an der Kreuzung wird mit Sinnbild „Radverkehr“ und 
entsprechender Radfurtmarkierung auch dieser in die Nebenanlage eingeleitet. 
Der benannte Abschnitt ist bis zur südlichen Ableitung in Richtung Marcel-Proust-
Promenade Teil des NRW-Radnetzes. Das beidseitige Kfz-Parken auf der 
Nebenanlage wird seitens der Ordnungsbehörde seit Jahrzehnten geduldet. Der 
Bereich hat sich auch als Dauerstellplatz für Wohnmobile etabliert, wodurch die 
Sichtbeziehungen beim queren der Fahrbahn sehr eingeschränkt sind. 
Insbesondere bei starkem Freizeitverkehr aus Grüngürtel und Stadtwald wie auch 
bei Großveranstaltungen im Bereich Sportpark Müngersdorf, kommt es hier zu 
Konflikten und Gefährdungen zwischen den zahlreichen Verkehrsteilnehmern. 
Die Maßnahme: 
Um diesen insgesamt ungeordneten Zustand zu beseitigen und der Lage im LSG 
gerecht zu werden, sollte das Kfz-Parken unterbunden und das Hochbord den im 
LSG zugelassenen Verkehrsarten Fuß/Rad vorbehalten bleiben. Dazu sollte dieses 
zur Fahrbahn hin abgepollert und der Radverkehr durch beidseitiges allein-
stehendes Zusatzzeichen 1022-10 (Radverkehr frei) legalisiert werden. Auf der 
Südseite auch in Gegenrichtung um Radfahrenden die Querung der Fahrbahn 
Anlage 1
1

kurz vor der Kreuzung zu ersparen. Auf der Nordseite sind zwei Verkehrsschilder 
(Vz. 237 & 239) zu demontieren. Am östlichen Ende sind eine Querungshilfe 
sowie an der südl. Nebenanlage eine Einfädelung für den Radverkehr in die 
Fahrbahn der FSS zu markieren. 
Die vorh. Poller zum Stadtwald stehen nicht orthogonal zur Fahrtrichtung der 
Radfahrenden und stellen in Verbindung mit der abschüssigen Strecke eine 
enorme Gefährdung dar und sind daher zu demontieren (Erfordernis entfällt 
durch die vordere Pollerreihe zur Fahrbahn). 
Die vorh. Fahrbahneinengung mit den zwei Kfz-Stellplätzen kann bestehen 
bleiben, jedoch sollten zur Wahrung der Sichtbeziehungen hier nur Pkw-
Fahrzeuge erlaubt werden. Die anschließende Sperrfläche sowie die Fläche 
unmittelbar vor den Glascontainern können zum Fahrradparken oder als Fläche 
für die Mikromobilität genutzt werden. 
Es reichen also einfach umzusetzende Poller-, Schilder- und Markierungsarbeiten, 
um diesen konfliktträchtigen Bereich zu entschärfen. 
Mit freundlichen Grüßen 
2

3

4

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3794 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/68/682/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2399/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Umgestaltung Friedrich-Schmidt-Straße (Az.: 02-1600-54-
22) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal dankt dem Petenten für die Eingabe. Die Bezirksvertretung bekräf-
tigt den Beschluss des Radverkehrskonzepts Lindenthal und beauftragt die Verwaltung mit der Opti-
mierung der hier angesprochenen Örtlichkeit im laufenden Verwaltungsgeschäft. Die Maßnahmen- 
und Prioritätensetzung erfolgt weiterhin im Runden Tisch Radverkehr. 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 29.08.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Petent beantragt die Umgestaltung der Friedrich-Schmidt-Str. (s. Anlage). 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Radwegbenutzungspflicht wurde auf der Friedrich-Schmidt-Straße in 2020 aufgehoben, somit 
handelt es sich um einen reinen Gehweg. Die Demontage der vorgebrachten Beschilderung wurde 
bereits veranlasst.  
Die Lichtsignalanlage an der Kreuzung zum Militärring befindet sich in der Straßenbaulast von Stra-
ßen NRW. Über eine bevorstehende Erneuerung ist der Stadt Köln derzeit nichts bekannt, sofern 
hierzu Planungen/Abstimmungen beginnen, wird der Kreuzungsbereich radverkehrsfreundlicher um-
gestaltet. Vorab hat die für Lichtsignalanlagen zuständige Fachabteilung mitgeteilt, dass der vorhan-
dene Zustand mit einer Radwegefurt und der Signalscheibe (Fuß-/Radverkehr) regelkonform ist. Hin-
tergrund ist der auf der Westseite der Militärringstraße befindliche Zweirichtungsradweg, der an die-
ser Stelle richtungsbezogen zur Friedrich-Schmidt-Straße geführt wird.  
Das Gehwegparken ist nach § 12 Absatz 4 Nr.1 der Straßenverkehrsordnung nicht gestattet, sodass 
der Hinweis dementsprechend an den Ordnungs- und Verkehrsdienst m. d. B. um weitere Veranlas-
sung nach eigenem Ermessen weitergeleitet wurde.  
Die Querung der Friedrich-Schmidt-Straße weist im Bereich der Marcel-Proust-Promenade Verbesse-
rungspotentiale auf, wobei der Handlungsbedarf aus Sicht der Verwaltung gegenüber weiteren Ört-
lichkeiten im Stadtbezirk nachrangig zu bewerten ist. Die Maßnahmen- und Prioritätensetzung für den 
Stadtbezirk Lindenthal erfolgt grundsätzlich im Runden Tisch Radverkehr, der zweimal jährlich statt-
findet.   
Aktuell sind für den angesprochenen Bereich keine Planungen vorgesehen. Wenn Planungen für die-
sen Bereich begonnen werden, wird die Verwaltung den Hinweis im Rahmen des Planungsprozesses 
prüfen und nach Möglichkeit berücksichtigen. Aufgrund der derzeitigen bereits in Bearbeitung befind-
lichen Maßnahmen und Prioritätensetzungen können zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten Maß-
nahmen zur Verbesserung oder einen Umsetzungszeitpunkt benannt werden.  
Die vorhandenen Absperrpfosten verhindern ein Befahren der Grünanlagen für den Kfz-Verkehr und 
werden aus diesem Grund nach wie vor benötigt. Eine Verkehrsgefährdung geht hiervon nicht aus. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und bietet den 
Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten 
Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann 
die hier darstellte Maßnahme als positiver Betrag zum Klimaschutz bewertet werden.

3 
Anlagen 
1. Bürgereingabe 
2. Planskizze

Beratungsverlauf (1)

29.08.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2399/2022
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
24.08.2022
Erstellt
01.08.2022 15:41