2399/2022
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Umgestaltung Friedrich-Schmidt-Straße (Az.: 02-1600-54-22)
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Anlage 2-Planskizze
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Demontage Poller ! Friedrich-Schmidt-Straße Militärringstraße Demontage Vz. 237 & Vz. 239 Furtmarkierung anpassen. Fuß-/Radweg gegen motorisierten Verkehr schützen (Abpollern) vorh. Parkmarkierung als Fahrbahneinengung kann bestehen bleiben. Jedoch nur PKW-Parken erlaubt. Flächen für Fahrradparken/ Leihstation vorh. Standort Altglascontainer als 'Startpunkt' des Parkstreifens Marcel-Proust-Promenade -> Querungshilfe Einfädelung Fuß-/Radweg Friedrich-Schmidt-Straße (Stadtwald)Luftbild ã Bundesamt für Kartographie und Geodäsie Anlage 2
Anlage 1 - Bürgereingabe
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An die Stadt Köln An den Rat der Stadt Köln Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden Ludwigstraße 8 50667 Köln An die Bezirksbürgermeisterin Köln-Lindenthal Frau Cornelia Weitekamp Bezirksrathaus Lindenthal Aachener Straße 220 50931 Köln Bürgereingabe gem. §24 GO NRW Köln, 18. April 2022 Sehr geehrte Bezirksbürgermeisterin Weitekamp, sehr geehrte Damen und Herren in der Bezirksvertretung, ich bitte die Bezirksvertretung Lindenthal folgenden Beschluss zu fassen: Die Verwaltung wird beauftragt die Friedrich-Schmidt-Straße im Bereich Äußerer Grüngürtel mittels Poller-, Schilder- und Markierungsarbeiten gem. beigefügter Planskizze umzugestalten. Begründung: Die Situation: Der ca. 150m lange Abschnitt der Friedrich-Schmidt-Straße (FSS) vor der Kreuzung mit der Militärringstraße ist Teil des Landschaftsschutzgebietes „Äußerer Grüngürtel“ (LSG 5006-0023). Die Nebenanlagen (asphaltiertes Hochbord) sind gem. StVO dem Fußverkehr vorbehalten. Durch die Lichtzeichenanlage an der Kreuzung wird mit Sinnbild „Radverkehr“ und entsprechender Radfurtmarkierung auch dieser in die Nebenanlage eingeleitet. Der benannte Abschnitt ist bis zur südlichen Ableitung in Richtung Marcel-Proust- Promenade Teil des NRW-Radnetzes. Das beidseitige Kfz-Parken auf der Nebenanlage wird seitens der Ordnungsbehörde seit Jahrzehnten geduldet. Der Bereich hat sich auch als Dauerstellplatz für Wohnmobile etabliert, wodurch die Sichtbeziehungen beim queren der Fahrbahn sehr eingeschränkt sind. Insbesondere bei starkem Freizeitverkehr aus Grüngürtel und Stadtwald wie auch bei Großveranstaltungen im Bereich Sportpark Müngersdorf, kommt es hier zu Konflikten und Gefährdungen zwischen den zahlreichen Verkehrsteilnehmern. Die Maßnahme: Um diesen insgesamt ungeordneten Zustand zu beseitigen und der Lage im LSG gerecht zu werden, sollte das Kfz-Parken unterbunden und das Hochbord den im LSG zugelassenen Verkehrsarten Fuß/Rad vorbehalten bleiben. Dazu sollte dieses zur Fahrbahn hin abgepollert und der Radverkehr durch beidseitiges allein- stehendes Zusatzzeichen 1022-10 (Radverkehr frei) legalisiert werden. Auf der Südseite auch in Gegenrichtung um Radfahrenden die Querung der Fahrbahn Anlage 1 1 kurz vor der Kreuzung zu ersparen. Auf der Nordseite sind zwei Verkehrsschilder (Vz. 237 & 239) zu demontieren. Am östlichen Ende sind eine Querungshilfe sowie an der südl. Nebenanlage eine Einfädelung für den Radverkehr in die Fahrbahn der FSS zu markieren. Die vorh. Poller zum Stadtwald stehen nicht orthogonal zur Fahrtrichtung der Radfahrenden und stellen in Verbindung mit der abschüssigen Strecke eine enorme Gefährdung dar und sind daher zu demontieren (Erfordernis entfällt durch die vordere Pollerreihe zur Fahrbahn). Die vorh. Fahrbahneinengung mit den zwei Kfz-Stellplätzen kann bestehen bleiben, jedoch sollten zur Wahrung der Sichtbeziehungen hier nur Pkw- Fahrzeuge erlaubt werden. Die anschließende Sperrfläche sowie die Fläche unmittelbar vor den Glascontainern können zum Fahrradparken oder als Fläche für die Mikromobilität genutzt werden. Es reichen also einfach umzusetzende Poller-, Schilder- und Markierungsarbeiten, um diesen konfliktträchtigen Bereich zu entschärfen. Mit freundlichen Grüßen 2 3 4
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/68/682/2 Vorlagen-Nummer 2399/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Umgestaltung Friedrich-Schmidt-Straße (Az.: 02-1600-54- 22) Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal dankt dem Petenten für die Eingabe. Die Bezirksvertretung bekräf- tigt den Beschluss des Radverkehrskonzepts Lindenthal und beauftragt die Verwaltung mit der Opti- mierung der hier angesprochenen Örtlichkeit im laufenden Verwaltungsgeschäft. Die Maßnahmen- und Prioritätensetzung erfolgt weiterhin im Runden Tisch Radverkehr. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 29.08.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent beantragt die Umgestaltung der Friedrich-Schmidt-Str. (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Die Radwegbenutzungspflicht wurde auf der Friedrich-Schmidt-Straße in 2020 aufgehoben, somit handelt es sich um einen reinen Gehweg. Die Demontage der vorgebrachten Beschilderung wurde bereits veranlasst. Die Lichtsignalanlage an der Kreuzung zum Militärring befindet sich in der Straßenbaulast von Stra- ßen NRW. Über eine bevorstehende Erneuerung ist der Stadt Köln derzeit nichts bekannt, sofern hierzu Planungen/Abstimmungen beginnen, wird der Kreuzungsbereich radverkehrsfreundlicher um- gestaltet. Vorab hat die für Lichtsignalanlagen zuständige Fachabteilung mitgeteilt, dass der vorhan- dene Zustand mit einer Radwegefurt und der Signalscheibe (Fuß-/Radverkehr) regelkonform ist. Hin- tergrund ist der auf der Westseite der Militärringstraße befindliche Zweirichtungsradweg, der an die- ser Stelle richtungsbezogen zur Friedrich-Schmidt-Straße geführt wird. Das Gehwegparken ist nach § 12 Absatz 4 Nr.1 der Straßenverkehrsordnung nicht gestattet, sodass der Hinweis dementsprechend an den Ordnungs- und Verkehrsdienst m. d. B. um weitere Veranlas- sung nach eigenem Ermessen weitergeleitet wurde. Die Querung der Friedrich-Schmidt-Straße weist im Bereich der Marcel-Proust-Promenade Verbesse- rungspotentiale auf, wobei der Handlungsbedarf aus Sicht der Verwaltung gegenüber weiteren Ört- lichkeiten im Stadtbezirk nachrangig zu bewerten ist. Die Maßnahmen- und Prioritätensetzung für den Stadtbezirk Lindenthal erfolgt grundsätzlich im Runden Tisch Radverkehr, der zweimal jährlich statt- findet. Aktuell sind für den angesprochenen Bereich keine Planungen vorgesehen. Wenn Planungen für die- sen Bereich begonnen werden, wird die Verwaltung den Hinweis im Rahmen des Planungsprozesses prüfen und nach Möglichkeit berücksichtigen. Aufgrund der derzeitigen bereits in Bearbeitung befind- lichen Maßnahmen und Prioritätensetzungen können zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten Maß- nahmen zur Verbesserung oder einen Umsetzungszeitpunkt benannt werden. Die vorhandenen Absperrpfosten verhindern ein Befahren der Grünanlagen für den Kfz-Verkehr und werden aus diesem Grund nach wie vor benötigt. Eine Verkehrsgefährdung geht hiervon nicht aus. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier darstellte Maßnahme als positiver Betrag zum Klimaschutz bewertet werden. 3 Anlagen 1. Bürgereingabe 2. Planskizze
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2399/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 24.08.2022
- Erstellt
- 01.08.2022 15:41