2010/0543
4. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 4.1) (Aufstellungs- und Darlegungsbeschluss)
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Darm stadt, den 13. Dezember 2010 Der Magistrat Allgemeine Ziele und Zwecke der 4. Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 3 (1) Baugesetzbuch Wissenschaftsstadt Darmstadt Darm stadt, den 13. Dezember 2010 Der Magistrat Allgemeine Ziele und Zwecke der 4. Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 3 (1) Baugesetzbuch Teilbereich 4.1: östlich der Marburger Straße Ausschnitt aus der Stadtkarte zur Übersicht 4. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 4.1, M: 1: 10 000 Es gilt die Legende des Flächennutzungsplanes der Wissenschaftsstadt Darmstadt 4. Änderung des Flächennutzu ngsplans (Erläuterungsbericht) 1. Rechtsgrundlagen Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes richtet sich nach den Vorschriften des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) 2. Geltungsbereich Das vierte Änderungsverfahren umfasst de n Bereich östlich de r Marburger Straße. 3. Erfordernis der Teilbereichsänderung Die Fläche östlich der Marburger Stra ße gelegen ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt. We stlich der Marburger Straße befindet sich ein Gewerbegebiet, dieses soll bis zur geplan ten Nord-Ost-Umgehung arrondiert werden. Die Flächendarstellung ändert sich in gewerbliche Fläche. 4. Ziele und Zwecke der Planung Teilbereichsänderung 4.1 Die erforderlichen Umgestaltungen im Bereich des neuen Knotenpunktes Martin-Luther- King-Ring / Nordostumgehung mit der neuen Anbindung der Marburger Straße an diesen Knotenpunkt wurden zum Anlass genommen, auch die Nutzung entlang der Ostseite der Marburger Straße baurechtlich neu zu regeln. Die Darstellung als Grünfläche im Zusammenhang mit dem Bürgerpark ist nicht mehr sinnvoll, da eine Erweiterung des Bürgerparks an dieser Stelle durch die vorhandene Bebauung nicht realisiert werden kann. Die Erweiterung erfolgt nun durch den Rückbau der Arheilger Straße. Nur unmittelbar an der Marburger Straße soll eine Bebauung künftig möglich sein. Die Ausweisung eines Baugebietes auch an der Ostseite der Marburger Straße ist städtebaulich sinnvoll und zweckmäßig. Die Darstellung erfolgt entsprechend der Nachbarnutzung und zur Vermeidung von Konflikten als Gewerbegebiet. Mit der Ausweisung eines Gewerbegebietes soll auch der Tendenz entgegen gewirkt werden, dass sich die in Teilen bestehende Wohnnutzung dort weiter etabliert. Aufgrund des § 50 BImSchG in Verbindung mit Artikel 12 Seveso-II-Richtlinie der EU ist dies an dieser Stelle nicht zu befürworten. Der Dezernent VI: Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 23.12.2010 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Stadtplanungsamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2010/0543 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: 4. Ände rung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 4.1) (Aufstellungs- und Darlegungsbeschluss) Vorlage vom: 13.12.2010 Beschlussvorschlag: 1. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist für den Teilbereich 4.1, das Gewerbegebiet an der Marburger Straße (s. Übersichtsplan in der Anlage), zu ändern. 2. Den Allgemeinen Zielen und Zwecken der 4. Änderung des Flächennutzungsplans (Anlage) wird zugestimmt. Sie sind der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB, sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB zu Grunde zu legen. 3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB erfolgt bei der Stadtbauverwaltung – Stadtplanungsamt – für die Dauer eines Monats durch Auslegung der unter 2. genannten Unterlagen mit gleichzeitiger Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Diese Art und Weise der öffentlichen Unterrichtung ist ortsüblich bekanntzumachen. Punkt 1 ist von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen. Punkt 2 und 3 sind von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu nehmen. 2 ... Anlagen: Allgemeine Ziele und Zwecke der 4. Änderung des Flächennutuzungsplans Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 3 ... Begründung zur Magistratsvorlage 2010/0543 vom 13.12.2010: Zum 1. April 2006 ist der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt wirksam geworden. Nach § 8 (2) BauGB sind die Bauleitpläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 8 (3) BauGB (Teilbereich 4.1) Im Bauleitplanverfahren N 59 (Nord-Ost-Umgehung) wurde zur Arrondierung des vorhandenen Gewerbegebietes an der Marburger Straße eine weitere Fläche östlich der Marburger Straße als Gewerbegebiet ausgewiesen. Diese Fläche ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens hat sich die städtebauliche Notwendigkeit einer Arrondierung der vorhandenen Gewerbefläche gezeigt. Dazu muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Im Regionalplan ist diese Fläche als Gewerbefläche Planung enthalten, so dass die Änderung des Flächennutzungsplanes den Zielen des Regionalplanes entspricht. Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans beginnt mit dem Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB. Direkt anschließend erfolgt eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB. Mit dieser wird nach dem Magistratsbeschluss begonnen. Der Dezernent VI: Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat Anlagen: Allgemeine Ziele und Zwecke der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 (1) BauGB, bestehend aus: • FNP-Übersichtsplan mit Änderung 4.1 • Teilplan im Maßstab 1:10 000 • Erläuterungsbericht zur Änderung 4.1 Darmstadt, den 13.12.2010 VI/61.1 la Nst. 2612 VI/61.2 zim Nst. 2603
Beratungsverlauf (5)
Orte (3)
- Marburger Straße
- Martin-Luther-King-Ring
- Arheilger Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2010/0543
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 13.12.2010
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00