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2010/0543

4. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 4.1) (Aufstellungs- und Darlegungsbeschluss)

Magistratsvorlage 13.12.2010

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2010/0543

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Wissenschaftsstadt Darmstadt Darm stadt, den 13. Dezember 2010 
Der Magistrat 
 
 
Allgemeine Ziele und Zwecke 
der 4. Änderung des Flächennutzungsplans 
gem. § 3 (1) Baugesetzbuch

Wissenschaftsstadt Darmstadt Darm stadt, den 13. Dezember 2010  
Der Magistrat 
 
Allgemeine Ziele und Zwecke 
der 4. Änderung des Flächennutzungsplans 
gem. § 3 (1) Baugesetzbuch 
 
Teilbereich 4.1: östlich der Marburger Straße  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ausschnitt aus der Stadtkarte zur Übersicht 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
4. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 4.1, M: 1: 10 000 
 
Es gilt die Legende des Flächennutzungsplanes der Wissenschaftsstadt Darmstadt

4. Änderung des Flächennutzu ngsplans (Erläuterungsbericht) 
 
 
1. Rechtsgrundlagen 
 
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes richtet sich nach den Vorschriften 
des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) 
 
2. Geltungsbereich 
 
Das vierte Änderungsverfahren umfasst de n Bereich östlich de r Marburger Straße. 
 
3. Erfordernis der Teilbereichsänderung 
 
Die Fläche östlich der Marburger Stra ße gelegen ist im rechtswirksamen 
Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt. We stlich der Marburger Straße befindet sich 
ein Gewerbegebiet, dieses soll bis zur geplan ten Nord-Ost-Umgehung arrondiert werden. Die 
Flächendarstellung ändert sich in gewerbliche Fläche. 
 
4. Ziele und Zwecke der Planung 
 
Teilbereichsänderung 4.1 
 
Die erforderlichen Umgestaltungen im Bereich des neuen Knotenpunktes Martin-Luther- 
King-Ring / Nordostumgehung mit der neuen Anbindung der Marburger Straße an diesen 
Knotenpunkt wurden zum Anlass genommen, auch die Nutzung entlang der Ostseite der 
Marburger Straße baurechtlich neu zu regeln. 
Die Darstellung als Grünfläche im Zusammenhang mit dem Bürgerpark ist nicht mehr sinnvoll, 
da eine Erweiterung des Bürgerparks an dieser Stelle durch die vorhandene Bebauung nicht 
realisiert werden kann. Die Erweiterung erfolgt nun durch den Rückbau der Arheilger Straße. 
 
Nur unmittelbar an der Marburger Straße soll eine Bebauung künftig möglich sein. Die 
Ausweisung eines Baugebietes auch an der Ostseite der Marburger Straße ist städtebaulich 
sinnvoll und zweckmäßig. Die Darstellung erfolgt entsprechend der Nachbarnutzung und zur 
Vermeidung von Konflikten als Gewerbegebiet.  
 
Mit der Ausweisung eines Gewerbegebietes soll auch der Tendenz entgegen gewirkt werden, 
dass sich die in Teilen bestehende Wohnnutzung dort weiter etabliert. Aufgrund des § 50 
BImSchG in Verbindung mit Artikel 12 Seveso-II-Richtlinie der EU ist dies an dieser Stelle nicht 
zu befürworten. 
 
Der Dezernent VI: 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat

2010/0543

3653 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
23.12.2010 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2010/0543 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: 4. Ände rung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 4.1) 
(Aufstellungs- und Darlegungsbeschluss) 
 
Vorlage vom: 13.12.2010 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist für den Teilbereich 
4.1, das Gewerbegebiet an der Marburger Straße (s. Übersichtsplan in der Anlage), zu ändern. 
2. Den Allgemeinen Zielen und Zwecken der 4. Änderung des Flächennutzungsplans (Anlage) wird 
zugestimmt. Sie sind der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB, sowie 
der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 
§ 4 (1) BauGB zu Grunde zu legen. 
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB erfolgt bei der 
Stadtbauverwaltung – Stadtplanungsamt – für die Dauer eines Monats durch Auslegung der unter 
2. genannten Unterlagen mit gleichzeitiger Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Diese Art 
und Weise der öffentlichen Unterrichtung ist ortsüblich bekanntzumachen. 
 
Punkt 1 ist von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen. 
Punkt 2 und 3 sind von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu nehmen.

2 
... 
Anlagen: Allgemeine Ziele und Zwecke der 4. Änderung des Flächennutuzungsplans 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2010/0543 vom 13.12.2010:  
 
 
Zum 1. April 2006 ist der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt wirksam geworden. 
Nach § 8 (2) BauGB sind die Bauleitpläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. 
 
Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 8 (3) BauGB (Teilbereich 4.1) 
 
Im Bauleitplanverfahren N 59 (Nord-Ost-Umgehung) wurde zur Arrondierung des vorhandenen 
Gewerbegebietes an der Marburger Straße eine weitere Fläche östlich der Marburger Straße als 
Gewerbegebiet ausgewiesen. Diese Fläche ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als 
Grünfläche dargestellt. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens hat sich die städtebauliche 
Notwendigkeit einer Arrondierung der vorhandenen Gewerbefläche gezeigt. Dazu muss der 
Flächennutzungsplan geändert werden. 
Im Regionalplan ist diese Fläche als Gewerbefläche Planung enthalten, so dass die Änderung des 
Flächennutzungsplanes den Zielen des Regionalplanes entspricht. 
 
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans beginnt mit dem Aufstellungsbeschluss 
gemäß § 2 (1) BauGB. Direkt anschließend erfolgt eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 
§ 3 (1) BauGB und eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 
Belange nach § 4 (1) BauGB. Mit dieser wird nach dem Magistratsbeschluss begonnen. 
 
 
Der Dezernent VI: 
 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
 
Allgemeine Ziele und Zwecke der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 (1) BauGB, 
bestehend aus: 
 
• FNP-Übersichtsplan mit Änderung 4.1 
• Teilplan im Maßstab 1:10 000 
• Erläuterungsbericht zur Änderung 4.1 
 
 
 
 
Darmstadt, den 13.12.2010 
VI/61.1 la Nst. 2612 
VI/61.2 zim Nst. 2603

Beratungsverlauf (5)

TOP 22
TOP 17
TOP 42
TOP 9
TOP 9

Orte (3)

  • Marburger Straße
  • Martin-Luther-King-Ring
  • Arheilger Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
2010/0543
Typ
Magistratsvorlage
Datum
13.12.2010
Erstellt
29.09.2026 00:00