2870/2017
Vergabe der dreijährigen Förderung "Tanzpakt STADT-LAND-BUND"
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41/41/2 Vorlagen-Nummer 2870/2017 Freigabedatum 06.10.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vergabe der dreijährigen Förderung "Tanzpakt STADT-LAND-BUND" Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt – vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen - für den Zeitraum vom 01. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 nachfolgende Zu- schüsse zur Förderung „Ko-Finanzierung Tanzpakt STADT-LAND-BUND“ bereit zu stellen: • „Teilhabe/LOKAL und TranskulturKunst/GLOBAL“ von Mouvoir e.V. mit 20.000,- € • „When Dance meets contemporary circus# - Moving borders“ von Overhead Project (Behren & Patschovskv GbR) mit 20.000,- € • „Tanz in Köln im Fokus“ von TanzFaktur U.G. mit 20.000,- € Die Mittel stehen im Teilplan 0416 - Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen zur Verfügung. Die Förderung wird nur unter der Voraussetzung gewährt, dass dem Antrag von der genehmigenden Institution „BKM – Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien“ zugestimmt wird. Ausschuss Kunst und Kultur 10.10.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 60.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer 1. Ausgangssituation: Mit Beschluss vom 12.09.2017 stimmte der Ausschuss Kunst und Kultur zu, dass die Stadt Köln ab 2018 für ein neues Förderinstrument „Ko-Finanzierungszuschuss Tanzpakt STADT-LAND-BUND““ – vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltrechtlichen Bedingungen – Mittel in Höhe von 60.000 Euro bereitstellt. Hiermit sollte bis zu drei Initiativen eine Antragsstellung im Bundes-Förderprogramm „Tanzpakt STADT-LAND-BUND“ ermöglicht werden. Durch das neue Förderinstrument „Ko-Finanzierungszuschuss Tanzpakt STADT-LAND-BUND“ möch- te die Kulturverwaltung den freien Tanz in Köln zusätzlich stärken und der freien Tanzszene die for- male Möglichkeit geben, sich für eine Förderung für das neue Bundesförderprogramm „Tanzpakt STADT-LAND-BUND“ mit einer ersten Bewerbungsfrist 15.11.2017 für den Förderzeitraum 2018 bis 2021 zu bewerben. Mit diesem Förderinstrument sollen „etablierte Künstler*innen, Ensembles und Produktionsstrukturen mit internationaler Ausstrahlung“ sowie „Institutionen, die national herausragende und innovative Entwicklungskonzepte erarbeiten“ angesprochen werden (weitere Informationen unter http://www.tanzpakt.de/home/). 2. Antragsverfahren: Im Rahmen der Beantragung zur Konzeptions- oder dreijährigen Projektförderung wurden die Tanz- schaffenden um Einreichung von Grobkonzepten und –kalkulationen für das Förderinstrument „Tanz- pakt STADT-LAND-BUND“ bis zum 15.08.2017 gebeten. Ergänzend zu der Informationsveranstaltung des Bundes am 04.07.2017 in Köln wurden die Sprecher des Tanz Jour fixe über das städtische Antragsverfahren informiert mit der Bitte diese Informationen an die Tanzszene weiterzugeben sowie die Tanzszene über eine Rundmail über das Verfahren in- formiert. Nach Ablauf der Frist lagen insgesamt acht Anträge von Kölner Gruppen vor, von denen nach der Beratung im neuen Tanzbeirat maximal drei positiv votiert werden können. 3 3. Votum des Beirats: Das Bundesprogramm zielt auf die Ermöglichung von ‚Exzellenz‘ für herausragende Künstlerinnen und Künstler, Ensembles, Produktionsstrukturen oder Institutionen. Deshalb legt der Beirat folgende Kriterien zur Beurteilung der Anträge zugrunde: Verfügt der Antragsteller über die notwendigen qualitativen Voraussetzungen in künstlerischer und struktureller Hinsicht, um in einer bundesweiten Konkurrenz bestehen zu können? Besitzt er bereits jetzt sichtbare nationale und internationale Ausstrahlung oder ist er stärker lokal verortet? Ist zu erwarten, dass der Antragsteller durch die Förderung einen grundlegenden qualitativen Sprung nachhaltig realisieren kann? Erscheint das dargestellte Konzept schlüssig in Bezug auf die geforderte qualitative Weiter- entwicklung und Erweiterung des künstlerischen Spektrums? Der Beirat schlägt nach Prüfung der Anträge mit Blick auf das Vorliegen der Kriterien folgende Kom- panien bzw. Spielorte zur Förderung vor: Mouvoir e. V. Die Kompanie Mouvoir e. V. / Stephanie Thiersch ist seit 2004 in Köln tätig. Sie ist Teil des sparten- übergreifenden Ensemblenetzwerkes Freihandelszone(FHZ), das in Köln über eigene Räumlichkeiten für Proben und Verwaltung verfügt und den notwendigen strukturellen Hintergrund der künstlerischen Arbeit der Kompanie bildet. Seit Gründung der Kompanie sind fünfundfünfzig Bühnenstücke entstan- den, die z.T. mit den Tanzzentren in NRW oder Stadt- und Staatstheatern landesweit in Kooperation entstanden sind. Konsequent hat die Kompanie ihre Gastspieltätigkeit innerhalb und außerhalb Deutschlands ausgebaut. Dabei wurde sie maßgeblich auch durch das Goethe Institut unterstützt. Die Kompanie gehört seit langem zu den NRW Spitzenensembles und erhält bereits dreimal in Folge die Spitzenförderung des Landes NRW. Der Beirat würdigt die bisherige Leistung der Kompanie, die sowohl künstlerisch als auch strukturell kontinuierlich auf hohem Niveau stattfindet. Er hält die Kompanie Mouvoir und das u.a. von ihr be- schriebene Konzept zur Verstärkung der transkulturellen Zusammenarbeit mit afrikanischen Künstle- rinnen und Künstlern in besonderem Maße für eine Förderung durch „Tanzpakt – STADT-LAND- BUND“ geeignet und sieht ein hohes Potential zur künstlerischen Weiterentwicklung. Zusammen mit der neuen Konzeptionsförderung 2018 bis 2020 erhielte Mouvoir e. V. hiermit eine Gelegenheit, international ausstrahlende Exzellenz als Tanzensemble aus Köln zu entwickeln. Overhead Project (Behren & Patschovskv GbR) Die Gruppe Overhead Project ist seit 2008 als Akrobaten- und Choreografen Duo tätig und entwickelt ihre Stücke im Grenzbereich von Tanz, zeitgenössischem Zirkus und Performance. Seit 2012 ist sie in Köln ansässig und hat seitdem in der Tanzszene und beim Publikum große Wirksamkeit entwickelt, die sich auch in zahlreichen Auszeichnungen in verschiedenen Bundesländern spiegelt. U.A. erhielt das Duo Tanzpreise in Stuttgart und Köln sowie den Förderpreis des Landes NRW für junge Künstler. Regelmäßig arbeiten Overhead Project als Gastchoreografen für Tanzkompanien an Stadttheatern, bzw. als Auftragschoreografen für Festivals. Sie choreografierten u.a. für die Festspiele im Heidelber- ger Schloss und erarbeiteten eine Hommage an Francis Bacon für das Konzert Theater Bern. Dar- über hinaus engagiert sich Overhead Project stark für die Weiterentwicklung einer innovativen, inter- disziplinär angelegten Tanzsprache, die zirzensische und performative Elemente mit einbezieht. In Köln ist Overhead Project Mitbegründer der Ehrenfeldstudios, die sich als wichtiger Kommunikations- und Produktionsort für spartenübergreifende Arbeit im Tanz einen Namen gemacht haben. Der Beirat bescheinigt der Gruppe ein hohes Entwicklungspotential und hält den von ihr vertretenen Ansatz eines crossover zwischen der zirzensischen Kunst, Tanz und Performance für tragfähig und sieht darin einen wichtigen Impuls für die Weiterentwicklung einer zeitgenössischen Tanzsprache. Das beschriebene Konzept, das u.a. eine Erweiterung der Duo Struktur zur sechsköpfigen Kompanie vorsieht, hält der Beirat im Sinne der Tanzpakt Kriterien für konsequent und förderungswürdig. 4 TanzFaktur U.G. Die TanzFaktur wurde 2013 durch die Initiative des Choreografen Slava Gepner als Produktions- und Veranstaltungsort für den freien Tanz gegründet. Die räumliche Grundlage bildete die Anmietung von leerstehenden Industriehallen in Deutz. Mittlerweile verfügt die TanzFaktur über eine Fläche von ca. 2000 m² auf zwei Ebenen. Darin enthalten sind fünf Probenstudios unterschiedlicher Größe sowie ein Aufführungsraum von ca 250 m². Dieser ist für kleine und mittlere Choreografien gut geeignet. Die TanzFaktur zeichnet sich durch ihre Offenheit allen Tanzschaffenden gegenüber aus. Mit rund 60 Vorstellungen pro Spielzeit bei einer Auslastung von mehr als 60 % zentriert sich das Kölner Tanzge- schehen der freien Szene zunehmend in der TanzFaktur. Der Ort steht Künstlerinnen und Künstlern aus Köln, NRW und international als Koproduzent zur Verfügung. Er veranstaltet mehrere eigene Festivals, zu welchen Kölner Gruppen, sowie nationale und internationale Gastspiele eingeladen werden. Besonderes Augenmerk liegt auch auf der Förderung des tänzerischen Nachwuchses durch spezielle tanzpraktische und theoretische Formate. Der Beirat hält die Aufbauleistung, die in der TanzFaktur vor allem durch privates Engagement und private Risikobereitschaft entstanden ist für absolut bemerkenswert. Der Ort habe in nur fünf Jahren eine zentrale Rolle im Tanzgeschehen der Stadt entwickelt, auch wenn er das Desiderat eines professionellen Tanzproduktions- und Spielortes nicht ersetzt. Das beschriebene Konzept, das auf die systematische Weiterentwicklung der lokalen, nationalen und internationalen Zusammenarbeit setzt, wird als zukunftsträchtig und wegweisend und im Sinne der Tanzpakt Förderung tragfähig eingestuft. Zusammen mit der neuen Konzeptionsförderung 2018 bis 2020 erhielte Tanzfaktur U.G. hiermit eine Gelegenheit, international ausstrahlende Exzellenz als Tanzort in Köln zu entwickeln. Die Verwaltung schließt sich dem Votum des Beirats an. 4. Finanzierung: Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen, da zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch kein Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 verab- schiedet wurde. Demzufolge ist eine Förderung der Tanzkompanien bzw. Spielorte entsprechend dieser Beschlussvorlage nur möglich, sofern es die jeweilige Haushaltslage erlaubt. Nur dann werden die festgelegten jährlichen Zuschusshöhen aus dem Jahr 2018 bis zum 31.12.2020 beibehalten. Begründung der Verfristung: Die Vorlage wird als dringend verfristet eingebracht, da die Förderung durch die Stadt Köln für die Beantragung der Bundesförderung „Tanzpakt Stadt-Land-Bund“ im Oktober in Aussicht gestellt wer- den muss.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2870/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 06.10.2017
- Erstellt
- 14.09.2017 14:30