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V/0424/2012

Naturnahe Umgestaltung und ökologische Verbesserung des Unterlaufes Meckelbach

Vorlagen 16.05.2012

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 19.06.2012, TOP 4.12

AUB_V_0424_2012_Lageplan 11 11 2010

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Ansehen

AUB_V_0424_2012_Übersichtslageplan 11 11 2010

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Beschlussvorlage

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AUB_V_0424_2012_Lageplan 11 11 2010

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Beschlussvorlage

9657 Zeichen

V/0424/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Naturnahe Umgestaltung und ökologische Verbesserung des Unterlaufes Meckelbach 
Mecklenbecker Straße bis zur Aa 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.06.2012 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
19.06.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt dem vom Tiefbauamt aufgestellten En t-
wurf (Lageplan NR. WL 45 (P) 2010, Blatt 1 u. 2 vom 11.11.2010) und dem Bau der ökolog ischen 
Verbesserung des Meckelbaches zu. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 75.000€ en t-
stehen. 
Der vorgenannte Beschluss ergeht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Rates zum HH-
Plan 2013. 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
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Betrag 
€ Bemerkungen
  
Produktgruppe 
1101 Abwasserbeseitigung 
 
 
   
 
 
Investitionsmaßnah-
me 
0013 Anforderungen aus Einleitung s-
erlaubnissen - Bau 
Auszahlungen 2013 75.000  
Einzahlungen    
Saldo    
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0424/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.05.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0424/2012 
Begründung: 
1. Beschreibung der Baumaßnahme 
  
Bestand 
 
Der Meckelbach beginnt westlich der Stadtteils Roxel, fließt in östliche Richtung weiter durch Roxel 
und Mecklenbeck und mündet nach ca. 8,1 km Fließstrecke, ca. 600 m oberhalb des A asees, in 
die Aa. Sein 11,84 km² großes Einzugsgebiet besteht zum größten Teil aus intensiv landwirtschaft-
lich genutzten Flächen, die teilweise bis unmittelbar an die Böschungsoberkante des Ge wässers 
reichen und aus einigen Wiesen - und Waldabschnitten. Einen kleineren Teil bilden die Versieg e-
lungen durch die Wohngebiete der Stadtteile Roxel und Mecklenbeck.  
 
Zahlreiche Regenwassereinleitungen aus dem städtischen K analnetz der Sta dtteile Roxel und 
Mecklenbeck speisen den Meckelbach . Die hohen Einleitungsmengen prägen sowohl den Wa s-
serstand als auch die Nährstoffkonzentration des Meckelbaches und führen aus ökologischer Sicht 
zu nachteiligen Stoßbelastungen im Gewässer. Eine Rückhaltung  der Einleitungsme ngen ist oft 
nicht möglich.  
 
Die Maßnahme bewirkt eine ökologische Verbesserung des Meckelbaches und wird als Kompe n-
sation für nicht mögliche Rückhaltung von Regenwasserei nleitungen durchgeführt. Sie ist eine 
Auflage der Aufsichtsbehörden für die Verlängerung von Einleitungserlaubnissen und ist im A b-
wasserbeseitigungskonzept (ABK) Nr. 10.12 (Maßnahmen zur Kompensation an Gewässern) au f-
geführt. 
 
 
Die Strukturgütebewertung de r Sohle liegt i m Planungsabschnitt bei merklich geschädigt, für den 
Böschungsbereich bei deutlich beeinträchtigt und für den Ufer bereich bei stark geschädigt. Die 
Gewässergüte des Meckelbaches wird mit der Güteklasse II und  II/III eingestuft. 
 
Im Planungsgebiet stellt der Meckelbach kein intaktes Fließgewässer dar und die heutige ökolog i-
sche Situation ist sehr unbefriedigend. Ein starres Gewässerprofil, gesichert durch Steinschüttu n-
gen im Böschungs - und Sohlbereich, geben dem Gewässer keine Entwicklungs möglichkeit. Das 
Sohlgefälle beträgt rd. 1,7 ‰ und bewirkt im Gewässer eine hohe Fließgeschwindigkeit, die ebe n-
falls zu einer Verschlechterung der Lebensbedingungen für die Lebewesen im und am G ewässer 
führt. 
 
Der Meckelbach wird in östliche Richtung verlegt und erhält in weiten Bereichen einen neuen G e-
wässerverlauf. Die Fließstrecke wird um ca. 70 m auf 405 m verlängert, die Sohle um rd. 0,40 m 
angehoben und das Längsgefälle auf 0,6 ‰ verringert. Nach den Vorgaben der „Blauen Richtlinie“ 
(Richtlinie für die Entwicklung naturnaher Fließgewässer in NRW vom Ministerium für Umwelt und 
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein -Westfalen) sind Quer-
schnittsverbreiterungen und unterschiedliche Böschungsneigungen mit Gleit - und Prallufe rn g e-
plant. Die Böschungsneigung  beträgt rd. 1:1,2 bis 1:9. Die mittlere Einschnittstiefe des neuen G e-
wässerverlaufes beträgt rd. 1,2 m und die mittlere Gewässerbreite im Bereich der Böschungsober-
kante rd. 8,0 m. Um während der trockenen Sommermonate ein Austrocknen des Wasserlaufes zu 
verhindern, ist für geringe Abflüsse eine Niedrigwasserrinne mit  einer Breite von  0,7 m g eplant. 
Strömungslenkend und zur Strukturanreicherung werden Totholzelemente z.B. Holzstu bben im 
Gewässerverlauf eingebaut. Vorhandene Drainagen werden wieder angeschlossen.  
 
Bei Station 4+30, nördlich des Durchlasses Mecklenbecker Straße, verbleibt der Meckelbach aus 
Gründen der Flächenverfügbarkeit und des vorhandenen Bewuchses auf einer Länge von rd. 60 m 
in seinem jetzigen Gewässe rbett und wird mit einer leicht geschwungenen Linienführung und a b-

- 3 - 
V/0424/2012 
geflachten Böschungen umgestaltet. Im weiteren Verlauf wird er in östliche Richtung ve rlegt und 
erhält einen neuen mäandrierenden Gewässerverlauf mit flachen Böschungsneigungen. Bei Stat i-
on 3+40 ist für die geplante Reitwegeverbindung eine Furt mit sehr flachen Böschungen zur Qu e-
rung des Meckelbaches geplant. Im Mündungsbereich der Aa wird der Meckelbach, b edingt durch 
die Lage des geplanten Sandfanges aus der Maßnahme “Ökologische Verbesserung der Münster-
schen Aa oberhalb Sentruper Straße bis Modersohnbrücke“, zu seinem alten Verlauf zurückg e-
führt. Der Meckelbach mündet in Fließrichtung in die Aa.  
 
An der westlichen Böschungsseite ist ein überwiegend großzügiger ca. 5m breiter, parallel zum 
Gewässer verlaufender Uferrandstreifen und an der östlichen Böschungsseite im Zusamme nhang 
mit der ökologischen Verbesserungsmaßnahme an der Aa eine extensive Grünlan dnutzung der 
angrenzenden Flächen geplant. Damit erhält der Meckelbach Raum für eine eigen dynamische 
Entwicklung. 
 
In weiten Bereichen liegt der überplante Meckelbach -Abschnitt im Überschwemmungsgebiet der 
Münsterschen Aa. Durch die Verlegung und Aufweitung des Gewässerquerschnittes, Reduzierung 
des Sohlg efälles und  die mäandrierende Linienführ ung wird natürlicher Retentionsraum für den 
Hochwasserfall geschaffen. Die Hochwasserabflussspitzen und die Fließgeschwindigkeiten werd-
en gesenkt. Dies hat eine Reduzierung der Sohl - und Böschungserosion zur Folge. Der hydraul i-
sche Stress für die Organismen wird zurückgenommen und eine Organismenabdrift verhindert. Die 
hydraulischen Verhältnisse werden in diesem Meckelbach Abschnitt nicht verschlechtert. 
 
Vorhandene Baumbestände wurden bei der Planung berücksichtigt und bleiben soweit es die 
Maßnahme ermöglicht erhalten. Nach Abschluss der Arbeiten werden am Gewässer und im Ufe r-
randstreifen Neuanpflanzungen, die  sich nach der potentiell natürlichen Vegetation des Gebietes  
richten, durchgeführt. 
 
Auf Grundlage der “Blauen Richtlinie“ wurde die ökologische Verbesserungsmaßnahme geplant. 
Nach Abschluss der Arbeiten wird im Gewässer eine natürliche Weiterentwicklung erfo lgen. Das 
Gewässer kann die natürlich gestaltenden Kräfte eines leistungsfähigen Naturhaushaltes aktivi e-
ren, die Strukturvielfalt erhöhen und di e Fähigkeit zur Selbstregulierung entwickeln. Die Umse t-
zung des Entwurfes bewirkt eine deutliche ökologische Aufwertung des Gewässerabschnittes. Es 
wird ein rund 405 m langer Gewässerabschnitt im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie 
(EG-WRRL) zum Erreichen des guten ökologischen Gewässerzustandes ge schaffen. Die Ma ß-
nahme ist im Kontext mit der Planung “Ökologische Verbesserung der Aa, oberhalb Sen truper 
Straße bis Modersohnbrücke“ zu sehen. Sie bietet für den Meckelbach und die Aa die ökologische 
Verbesserung eines zusammenhängenden Fließgewässersystems. 
 
2. Ausschreibung und Bau 
 
Die Baumaßnahme wird in Abstimmung mit der Maßnahme “Ökologischen Verbesserung der Aa, 
Sentruper Straße bis Modersohnbrücke, Aasee“ (Bau  2012 – 2014) durchgeführt. Die Bauzeit be-
trägt drei Monate, Witterungsbedingungen können zu Zeitverschiebungen führen. Der Baubeginn 
ist für Frühjahr 2013 vorgesehen.

- 4 - 
V/0424/2012 
3. Beiträge und Zuschuss 
 
Aufgrund der Notwendigkeit zum Ausgleich der Regenwassereinleitungen in den Oberlauf des 
Meckelbaches (Auflage der Aufsichtsbehörde für die Verlängerung von Einleitungserlaubnissen) 
können für die Maßnahme keine Zuwendungen aus dem Programm “Lebendige Gewässer“ in A n-
spruch genommen werden. Sie wird aus der Produktgruppe 1101 Stadtentwässerung, Finanzstelle 
0013 „Anforderung aus Einleitungserlaubnissen“ finanziert. 
 
4. Genehmigung/Vereinbarungen 
 
Für die ökologische Verbesserung des Meckelbaches ist ein Genehmigungsverfahren nach  § 68 
Wasserhaushaltsgesetz erforderlich. Der Antrag wurde bei der  Unteren Wasserbehörde gestellt. 
Die Genehmigung erfolgte am 16.04.2012. 
 
Der Meckelbach liegt im Verbandsgebiet und wird vom Wasser - und Bodenverband Havi xbeck-
Roxel unterhalten.  
 
Die Planung ist mit dem Amt für Grünflächen und Umweltschutz (Amt 67) abge stimmt. Die Ma ß-
nahme liegt zum Teil in einer von Amt 67 festgelegten Ausgleichsfläche.  
 
5. Liegenschaftliche Regelung 
 
Die Flächen befinden sich ausschließlich im Eigentum der Stadt Münster. 
 
Kleinere liegenschaftliche Regelungen sind mit Eigentümern erfo lgt. Die Eigentümer und Anlieger 
sind im Laufe der Planungsvorbereitungen und des Plangenehmigungsverfahrens über die Pl a-
nung informiert und beteiligt worden. 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes 
frühzeitig über die Umsetzung der Baumaßnahme informiert. 
 
 
i. V. 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

14.06.2012 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.06.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Mecklenbecker Straße
  • Sentruper Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0424/2012
Typ
Vorlagen
Datum
16.05.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37