V/0379/2007
Einsammlung von Elektrogroßgeräten
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Beschlussvorlage
3719 Zeichen
V/0379/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Abfallwirtschaftsbetriebe Münster Betrifft Einsammlung von Elektrogroßgeräten Beratungsfolge 05.06.2007 Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Einsammlung elektrischer Haushaltsgroßgeräte über die monatliche Sperrgutabfuhr wird zum 31.12.2007 eingestellt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, Alternativen zum bisherigen Sammelsystem zu prüfen und eine entsprechende Änderung der Abfallsatzung zum 01.01.2008 vorzubereiten. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Bereich der Abfuhrlogistik keine zusätzlichen Kosten anfallen, da sowohl Personal- als auch Fahrzeugbestand keine Änderung erfahren. Bedingt durch die Abwicklung der Abholung mittels Abruf-/Kartensystem ist ggf. eine geringe Steigerung an Ver- waltungskosten zu erwarten. Diese kann durch Gebühren abgedeckt werden. Begründung: Seit vielen Jahren werden in Münster die Elektrogroßgeräte (Waschmaschinen, Trockner, Kühl- und Gefriergeräte; Fernseher; Monitore usw.) ei nmal monatlich im Rahmen der Sperrgutabfuhr abgefahren. Hierzu stellen die Münsteraner Bürgerinnen und Bürger die abzuholenden Geräte an den Abfuhrtagen (oft auch am Vorabend des Abfuhrtages) an die Straße. Als ergänzende Anmerkung sei gesagt, dass die derzeitige haushaltsnahe Abholung eine freiwilli- ge Serviceleistung der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster darstellt. § 9 Abs. 3 des Elektrogerätege- setzes (ElektroG) schreibt lediglich vor, dass die Kommune als öffentlich-rechtlicher Entsorgungs- träger Sammelstellen für die Rücknahme der Altgeräte (Bringsystem) einrichten muss. Nun ist es so, dass die derzeit sehr positive Erlössituation im Altmetallbereich dazu führt, dass sog. „Sperrgutfledderer“ die Elektrogeräte nach Altmetallen (insbesondere Kupfer) absuchen und aus- schlachten. Ganze Kabelbäume und Motoren werden gewaltsam aus den Geräten entfernt, was zu Vorlagen-Nr.: V/0379/2007 Auskunft erteilt: Herr Walterbusch Ruf: 60 52 22 E-Mail: Walterbusch@awm.stadt- muenster.de Datum: 21.05.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0379/2007 einer immensen Verschmutzung des Umfeldes führt. Darüber hinaus führt das Entfernen der Alt- metallanteile aus Kühlgeräten dazu, dass die FCKW-haltige Kühlflüssigkeit und das Kompresso- renöl ausläuft. Diese Freisetzung führt zu einer Gefahr für die Umwelt. Das FCKW aus der Kühl- flüssigkeit entweicht in die Atmosphäre und trägt zur Verstärkung des Treibhauseffektes bei. Das Öl verunreinigt den Boden und das Grundwasser. Bedingt durch die derzeitige regelmäßige monatliche Abfuhr der Elektrogeräte sind den „Sperrgut- fledderern“ die Abfuhrtermine – auch wenn diese nicht veröffentlicht werden - in den einzelnen Bezirken bekannt, was zu einer weiteren Verschärfung der Situation führt. Bestrebungen, die Täter zu beobachten und zu verfolgen, haben meist auch nur wenige punktuelle Erfolge gehabt. Hieraus folgt, dass die derzeitige periodische Abfuhr der Elektrogroßgeräte als äußerst bedenklich einzustufen ist. Um jedoch dem Serviceanspruch der Münsteraner Bürgerinnen und Bürger nach einer haushaltsnahen Abfuhr der Elektrogroßgeräte weiter gerecht zu werden, wird angeregt, ein Konzept zu entwickeln, welches diese Abfuhr auch künftig sicherstellt, eine periodische Abfuhr aber vermeidet. Denkbar wären hier z.B. Systeme, in denen in enger Abstimmung zwischen den Kunden Bürgerinnen und Bürgern sowie den AWM fixe Abholtermine festgelegt werden, so dass keine Elektrogeräte mehr an den jeweiligen Sperrgutterminen im Bezirk herausgestellt werden. I. V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0379/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.05.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37