1569/2021
Anfrage der "FDP Köln" zum Thema "Kindeswohlgefährdungen und Inobhutnahmen von Kinder und Jugendlichen im Stadtgebiet Rodenkirchen"
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3480 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/511 Vorlagen-Nummer 1569/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 03.05.2021 Anfrage der "FDP Köln" zum Thema "Kindeswohlgefährdungen und Inobhutnahmen von Kinder und Jugendlichen im Stadtbezirkt Rodenkirchen." Die FDP-Fraktion bitte die Verwaltung, die nachstehenden Fragen zu beantworten: 1) In wie vielen Angelegenheiten wurde das Jugendamt im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen im Jahr 2020 wegen einer Kindeswohlgefährdung hinzugezogen? Wie stellt sich hier eine Verteilung der Fallzahlen nach den jeweiligen Stadtteilen dar? 2) Wie viele Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII hat das Jugendamt im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen im Jahr 2020 veranlasst? Wie stellt sich hier eine Verteilung der Fallzahlen nach den jeweiligen Stadtteilen dar? 3) Wie stellen sich im Vergleich hierzu die jeweiligen Fallzahlen aus dem Jahr 2019 dar? Die Verwaltung antwortet wie folgt: Zunächst wird darauf hingewiesen, dass auf Basis der statistischen Datenerhebung im Amt für Kin- der, Jugend und Familie die Verteilung von Meldungen Kindeswohlgefährdung nicht für einzelne Stadtteile differenziert werden kann. Die Datenerhebung erfolgt ausschließlich bezogen auf den jeweiligen Stadtbezirk. Die entsprechenden Daten für den Stadtbezirk Rodenkirchen können der unten stehenden Tabelle für die Jahre 2019 und 2020 entnommen werden. Zur Erläuterung: Bei den Verfahren auf Grundlage des § 8a SGB VIII, handelt sich um die Meldungen mit dem Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung, die dem Bezirksjugendamt gemeldet wurden. 2019 2020 Veränderung in % Anzahl 8a-Verfahren insgesamt 323 294 -9% Inobhutnahmen 54 33 -39% Aus den vorliegenden Daten wird ersichtlich, dass im Jahr 2020 sowohl die Meldungen Kindeswohl- gefährdung, als auch die Anzahl der Inobhutnahmen im Vergleich zum Jahr 2019 zurückgegangen sind. Der Rückgang ist zum Teil damit zu erklären, dass Schulen und Kitas im Jahr 2020 über längere Zeiträume geschlossen waren, bzw. lediglich zur Notbetreuung u.a. von gefährdeten Kindern und Jugendlichen zur Verfügung standen. Die Kooperation in Kinderschutzfällen ist generell durch den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Jugendamt und allen Einrichtungen, 2 Diensten und Beratungsstellen geregelt. Kitas und Schulen sind somit enge Kooperationspartner der Bezirksjugendämter und melden (vermutete) Kindeswohlgefährdungen im laufenden Betrieb zuver- lässig und verbindlich. Unabhängig vom Rückgang der Meldungen waren und sind die Mitarbeitenden des Gefährdungsmel- dungssofortdienstes durchgängig und unverändert rund um die Uhr und auch am Wochenende im Einsatz, um Kindeswohlgefährdungen vor Ort zu prüfen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Die Mitarbeitenden wurden mit notwendiger Schutzausrüstung ausgestattet. Laufende Jugendhilfemaßnahmen in Familien wurden unter Beachtung der Hygieneregeln durchgän- gig fortgeführt, zum Teil in veränderten Formaten (z.B. im Rahmen von Spaziergängen, Videokonfe- renzen, Chats und Telefonaten). Hilfe- und Beratungsbedarfe von Familien wurden telefonisch oder per Mail aufgegriffen; notwendige Maßnahmen auf unbürokratischem Wege installiert. Die Jugendverwaltung hat aus ihrer Sicht alle Möglichkeiten genutzt, den Schutzauftrag des Jugend- amtes insbesondere in Zeiten der Pandemie sicherzustellen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1569/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 26.04.2021
- Erstellt
- 26.04.2021 09:22