2916/2023
Haus Fühlingen, Neusser Landstr. 5, Köln-Worringen - Beantwortung einer mündlichen Anfrage der CDU-Fraktion von Herrn Stodden aus der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 29.08.2023 (Session-Nr. 2258/2023)
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2328 Zeichen
Gez. Greitemann Dezernat, Dienststelle VI/48 Vorlagen-Nummer 14.09.2023 2916/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 26.09.2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage der CDU-Fraktion von Herrn Stodden aus der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 29.08.2023 (Session-Nr. 2258/2023) Herr Stodden bittet um die Beantwortung folgender mündlicher Nachfragen: 1. Die Verwaltung wird gebeten, die zeitlichen und inhaltlichen Widersprüche zwi- schen der Beantwortung der Anfrage zu dem Thema aus der Sitzung des Aus- schusses Kunst und Kultur vom 06.06.2023 (Vorlage-Nr. 1665/2023) und dem hier mitgeteilten Verwaltungsakt vom 16.05.2023 zu erklären. 2. Die Verwaltung wird gebeten, eine Auflistung aller Haus Fühlingen betreffenden denkmalschutzrechtlichen Verfügungen seit der Eigentumsübertragung 2013 vorzulegen. Antwort der Verwaltung: Zu 1. Der Bescheid über die Löschung des Objekts aus der Denkmalliste an den Ei- gentümer/ Insolvenzverwalter (= Verwaltungsakt) erfolgte mit Datum vom 16.05.2023 (siehe Mitteilung für die Sitzung am 29.08.2023). Bei Erstellung der Vorlage 1665/2023 (Beantwortung einer Anfrage aus der Sitzung am 02.05.2023) für die Sitzung am 06.06.2023 ging das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege noch von einem vermutlich langwierigen Klageverfahren seitens des Eigentümers/ Insolvenzverwalters gegen die Löschung aus. Die mit Blick auf die Zukunft gerichtete Formulierung „Das Amt wird nun den formalen Akt zur Löschung des Denkmalschutzes abschließen. Da dies voraussichtlich in einem zeitlich langfristigen Prozess mit dem Insolvenzverwalter mündet, …“ ist der Erstellung der Vorlage 1665/2023 bereits vor dem 16.05.2023 geschuldet. Die Vorlage fand dann tatsächlich erst am 06.06.2023 unter TOP 10.5 im Aus- schuss Berücksichtigung. Da der Eigentümer (Insolvenzverwalter) die Klagefrist von einem Monat ver- streichen ließ und somit das erwartete längere Klageverfahren ausblieb, wurde die Löschung wie üblich nach Ablauf der Klagefrist mit Datum vom 16.05.2023 rückwirkend rechtskräftig. Zu 2. Eine Auflistung von Verfügungen wird als nicht erforderlich angesehen, da zwi- schenzeitlich Akteneinsicht beantragt wurde und diese auch erfolgen kann.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2916/2023
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 14.09.2023
- Erstellt
- 07.09.2023 13:35