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2916/2023

Haus Fühlingen, Neusser Landstr. 5, Köln-Worringen - Beantwortung einer mündlichen Anfrage der CDU-Fraktion von Herrn Stodden aus der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 29.08.2023 (Session-Nr. 2258/2023)

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 14.09.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 26.09.2023, TOP 10.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2328 Zeichen

Gez. Greitemann 
 
 
Dezernat, Dienststelle  
VI/48 
 
Vorlagen-Nummer 14.09.2023 
 2916/2023 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 26.09.2023 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der CDU-Fraktion von Herrn Stodden aus der 
Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 29.08.2023 (Session-Nr. 2258/2023) 
 
Herr Stodden bittet um die Beantwortung folgender mündlicher Nachfragen:  
 
1. Die Verwaltung wird gebeten, die zeitlichen und inhaltlichen Widersprüche zwi-
schen der Beantwortung der Anfrage zu dem Thema aus der Sitzung des Aus-
schusses Kunst und Kultur vom 06.06.2023 (Vorlage-Nr. 1665/2023) und dem 
hier mitgeteilten Verwaltungsakt vom 16.05.2023 zu erklären. 
2. Die Verwaltung wird gebeten, eine Auflistung aller Haus Fühlingen betreffenden 
denkmalschutzrechtlichen Verfügungen seit der Eigentumsübertragung 2013 
vorzulegen. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1. Der Bescheid über die Löschung des Objekts aus der Denkmalliste an den Ei-
gentümer/ Insolvenzverwalter (= Verwaltungsakt) erfolgte mit Datum vom 
16.05.2023 (siehe Mitteilung für die Sitzung am 29.08.2023). Bei Erstellung der 
Vorlage 1665/2023 (Beantwortung einer Anfrage aus der Sitzung am 
02.05.2023) für die Sitzung am 06.06.2023 ging das Amt für Denkmalschutz 
und Denkmalpflege noch von einem vermutlich langwierigen Klageverfahren 
seitens des Eigentümers/ Insolvenzverwalters gegen die Löschung aus. Die mit 
Blick auf die Zukunft gerichtete Formulierung „Das Amt wird nun den formalen 
Akt zur Löschung des Denkmalschutzes abschließen. Da dies voraussichtlich in 
einem zeitlich langfristigen Prozess mit dem Insolvenzverwalter mündet, …“ ist 
der Erstellung der Vorlage 1665/2023 bereits vor dem 16.05.2023 geschuldet. 
Die Vorlage fand dann tatsächlich erst am 06.06.2023 unter TOP 10.5 im Aus-
schuss Berücksichtigung.  
Da der Eigentümer (Insolvenzverwalter) die Klagefrist von einem Monat ver-
streichen ließ und somit das erwartete längere Klageverfahren ausblieb, wurde 
die Löschung wie üblich nach Ablauf der Klagefrist mit Datum vom 16.05.2023 
rückwirkend rechtskräftig. 
 
Zu 2. Eine Auflistung von Verfügungen wird als nicht erforderlich angesehen, da zwi-
schenzeitlich Akteneinsicht beantragt wurde und diese auch erfolgen kann.

Beratungsverlauf (1)

26.09.2023 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 10.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2916/2023
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
14.09.2023
Erstellt
07.09.2023 13:35