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V/1061/2006

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 114 Teilabschnitt IV: Zentrum Nord - mittlerer

Vorlage 27.12.2006

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 14.02.2007, TOP 6.2

Anlage 3 - Plan

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Ansehen

Anlage 2 - text. Festsetzungen

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Ansehen

Berichtsvorlage

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Ansehen

Anlage 3 - Plan

386 Zeichen

0°  - 20° 
XVI - XX 
0°  - 10° 
II 
 
OK max  +56.00 m ü.NN 
Zufahrt TG 
Zufahrt TG 
Feuerwehrzufahrt 
MK 1) 
0°  - 10° 
II - III 
OK max  +67.00 m ü.NN 
1,0   2,0 
Brandwand 
TGa 
TGa 
TGa 
MK 2) 
0°  - 10° 
II 
Anlage 3 
zur Vorlage Nr. 1061/2006 
Bebauungsplan Nr. 114 IV, 1. Änderung Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
VERKLEINERUNG / M 1:1000 ST ADT M TÜNS ER

Anlage 2 - text. Festsetzungen

3825 Zeichen

Anlage 2 zur 
Vorlage Nr. 1061/2006 
 
Textliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB 
1. Art der baulichen Nutzung  
1.1. Im Kerngebiet (MK1) und (MK2) sind Vergnügungs stätten, Tankstellen nicht zulässig ( §1 (5) BauNVO ). 
1.2. Im Kerngebiet (MK2) sind Einzelhandelsbetriebe  nicht zulässig ( §1 (5) BauNVO). 
1.3. Im Kerngebiet (MK1)  sind Einzelhandelsnutzung en nur zulässig, wenn sie 
- nicht großflächig sind (i.S. § 11(3) BauNVO) und 
- in der Erdgeschossebene angeordnet werden             (§ 1 Abs.7 BauNVO) 
2. Maß der baulichen Nutzung  
2.1. Bei der Ermittlung der zulässigen Geschossfläche bleiben die Flächen von Stellplätzen und Garagen in 
Vollgeschossen unberücksichtigt (§ 21a (4)  3 BauNV O).  
2.2. Die festgesetzte Bauhöhe von 120 m ü. NN kann durch untergeordnete Dachaufbauten wie, 
Treppenaufgänge, Glasdächer, und Aufzugsüberfahrten  ausnahmsweise um 3 m überschritten werden. 
Ausnahmsweise sind stabförmige Antennenanlagen bis zu einer Gesamthöhe von 130 m ü. NN zulässig.(§ 16 
(6) BauNVO) 
2.3. Die Geschosszahl für das Hochhaus darf durch a ngrenzende Gebäudeteile der umliegenden – max. II-
geschossigen - Bebauung unterschritten werden.  
3. Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen  
3.1. Gebäude als Nebenanlagen gemäß (§ 14 (1) BauNVO) dü rfen nur auf den überbaubaren Grundstücksflächen 
errichtet werden (§ 23 (5) BauNVO).  
3.2. Parkhaus und Tiefgaragen sind nur auf den überbauba ren Grundstücksflächen zu gelassen.  
3.3. Entlang der Baulinie darf die Bebauung eine Maximalhöhe von 13 m nicht überschreiten (§ 16 (4) 2 BauNVO).   
 
4. Zufahrten  
 
4.1. In der Zone mit Ein- und Ausfahrtsverbot sind ausna hmsweise untergeordnete Zufahrten mit geringfügiger  
Verkehrsbelastung wie Vorfahrt, Kunden und Taxipark plätze mit max. 25 Stellplätzen zulässig (§31(1) Ba uGB  
Textliche Festsetzung gemäß § 86 BauO NRW  
 
5. Bauwerksgestaltung  
 
5.1. Die Außenhaut des Hochhauses ist als unverspiegelte  Glasvorhangfassade auszuführen. Für untergeordnete  
Bauteile können andere Materialien zugelassen werde n.  
 
6. Grundstücksflächen  
 
6.1. Die Dachflächen der II-geschossigen Gebäude sind zu  mindestens 70% als Gründach mit extensiver 
Bepflanzung herzustellen und zu unterhalten.  
 
 
7. Anlagen der Außenwerbung  
 
7.1. Anlagen der Außenwerbung sind nur am Ort der Leistu ng zulässig.

7.2. unzulässig sind alle blinkenden und sich bewegenden  Anlagen (ausgenommen Fahnen), ferner solche 
Anlagen; 
 
7.2.1. die oberhalb des 1. Obergeschosses, mehr als 1,0 m hoch und 8,0 m lang sind und mehr als 0,5 m 
vor die Außenkante Außenwand vortreten. Der Abstand  zwischen zwei Werbeanlagen muss mindestens 
5,0 m betragen;  
 
7.2.2. die oberhalb des 3. Obergeschosses über die Dachges imsoberkante oder Traufkante hinausragen.  
 
8. Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinw irkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzes  
 
8.1. Bei Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden muss an den 
gekennzeichneten Gebäudefronten in nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von 
Menschen vorgesehenen Räumen  das aus den festgesetzten Lärmpegelbereichen nach DIN 
4109 resultierende Schalldämmmaß erfüllt werden. Überwiegend zum Schlafen genutzte 
Räume, die Fenster ausschließlich zu den gekennzeichneten Gebäudefronten aufweisen, sind 
mit schallgedämmten Lüftungen zu versehen. (§9 (1) Nr. 24 BauGB) 
 
Hinweise 
 
1 Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist unverzügli ch der Stadt oder dem Landschaftsverband Westfalen-
Lippe, Westfälischem Museum für Archäologie/Amt für  Bodendenkmalpflege, Münster anzuzeigen ( § 15 
DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG). 
 
2 Zur  Realisierung der 1. Änderung des Bebauungsplan s  wurden ergänzende öffentlich-rechtliche 
Vereinbarungen zwischen der Stadt Münster und dem V orhabenträger abgeschlossen.

Berichtsvorlage

3773 Zeichen

V/1061/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 114 Teilabschnitt IV: Zentrum Nord - mittlerer Bereich 
Kenntnisnahme des geänderten Entwurfes 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
06.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
14.02.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Die Verwaltung beabsichtigt aufgrund des Wechsels der Verfahrensart den Entwurf der 1. 
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 114 Teilabschnitt IV: Zentrum Nord – mittlerer Teil 
erneut öffentlich auszulegen. 
 
Die SMS Projekt-Consult GmbH -ein Unternehmen der Sparda-Bank Münster eG- beabsichtigt im 
Zentrum Nord südlich des KomCenters (zwischen Albrecht-Thaer-Straße, Joseph-König-Straße 
und Anton-Bruchhausen-Straße) die Errichtung eines 20-geschossigen Bürohochhauses mit ei-
ner Bauhöhe von ca. 66 m. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 114 Teilabschnitt IV lässt hier 
zurzeit lediglich eine Bebauung mit max. 25 m Höhe zu. Darüber hinaus wird eine kleine im Be-
bauungsplan Nr. 114 Teilabschnitt V festgesetzte Verkehrsfläche überplant. Für die Realisierung 
der Bau- und Investitionsabsichten ist daher die Schaffung des Planungsrechtes erforderlich. 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 29.06.2005 den Beschluss zur vorhabenbezogenen Änderung 
dieses Bebauungsplanes gefasst. Die Bürgeranhörung gem. § 3 (1) BauGB fand am 30.06.2005 
statt. Vom 05.09. bis 05.10.2005 wurden die zuständigen Behörden und Träger öffentlicher Be-
lange beteiligt. Die Ergebnisse dieser Beteiligungen wurden in der Überarbeitung des Plankon-
zeptes berücksichtigt.  
 
Der Entwurf der vorhabenbezogenen 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 114 Teilabschnitt IV 
hat vom 06.03. bis 06.04.2006 öffentlich ausgelegen. Während der Offenlegung wurden keine 
gravierenden Bedenken und Anregungen zur vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung vor-
getragen.  
 
Mit der Bebauungsplanänderung soll Klarheit über die künftige städtebauliche Zielsetzung für den 
zentralen Bereich des Zentrums Nord geschaffen werden. Im Hinblick auf eine flexiblere Gestal-
tung des Nutzungskonzeptes und die aktuell noch andauernden Verhandlungen mit potenziellen 
künftigen Nutzern, soll anstelle des zunächst angestrebten vorhabenbezogenen Planungsrech-
Vorlagen-Nr.: 
V/1061/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr Kurz / Herr Hülk 
Ruf: 
492 6140 / 6190 
E-Mail: 
Huelk@stadt-muenster.de 
Datum: 
02.01.2007 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/1061/2006 
 
tes, die städtebauliche Zielsetzung im Wege einer regulären Bebauungsplanänderung festge-
schrieben werden.  
   
Die projektbezogene Steuerung erfolgt damit weiterhin über die Festsetzung von Kerngebietsflä-
chen – wie im übrigen Zentrum Nord auch – und deren Gliederung nach Nutzungsarten und -
dichten, sowie durch ergänzende textliche Festsetzungen. 
 
Nähere Einzelheiten zur Änderung des Bebauungsplanes sind aus den Anlagen ersichtlich. 
 
Aus planungsrechtlichen Gründen bedingt der Wechsel der Verfahrensart
 die erneute Of-
fenlegung der Bebauungsplanänderung.  
 
Die während der ersten Offenlegung vorgetragenen Anregungen sollen dem Rat mit den Anre-
gungen aus der erneuten Offenlegung gemeinsam zur Entscheidung vorgelegt werden. 
 
Mit dem künftigen Vorhabenträger wird ein Städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, der ergän-
zende Regelungen u.a zu qualitativen Aspekten des zulässigen Einzelhandels im MK-1 Gebiet 
sowie zur gestalterischen Ausprägung des Projektes und zur Übernahme des projektbezogenen 
Erschließungsaufwandes umfassen wird. 
 
Die Offenlegung soll im März 2007 erfolgen. 
 
I.V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen: 
1. Begründung 
2. Textliche Festsetzungen 
3. Plan (verkleinert)

Beratungsverlauf (2)

06.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.02.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Albrecht-Thaer-Straße
  • Joseph-König-Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/1061/2006
Typ
Vorlage
Datum
27.12.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37