V/1061/2006
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 114 Teilabschnitt IV: Zentrum Nord - mittlerer
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Anlage 3 - Plan
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0° - 20° XVI - XX 0° - 10° II OK max +56.00 m ü.NN Zufahrt TG Zufahrt TG Feuerwehrzufahrt MK 1) 0° - 10° II - III OK max +67.00 m ü.NN 1,0 2,0 Brandwand TGa TGa TGa MK 2) 0° - 10° II Anlage 3 zur Vorlage Nr. 1061/2006 Bebauungsplan Nr. 114 IV, 1. Änderung Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für VERKLEINERUNG / M 1:1000 ST ADT M TÜNS ER
Anlage 2 - text. Festsetzungen
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. 1061/2006 Textliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB 1. Art der baulichen Nutzung 1.1. Im Kerngebiet (MK1) und (MK2) sind Vergnügungs stätten, Tankstellen nicht zulässig ( §1 (5) BauNVO ). 1.2. Im Kerngebiet (MK2) sind Einzelhandelsbetriebe nicht zulässig ( §1 (5) BauNVO). 1.3. Im Kerngebiet (MK1) sind Einzelhandelsnutzung en nur zulässig, wenn sie - nicht großflächig sind (i.S. § 11(3) BauNVO) und - in der Erdgeschossebene angeordnet werden (§ 1 Abs.7 BauNVO) 2. Maß der baulichen Nutzung 2.1. Bei der Ermittlung der zulässigen Geschossfläche bleiben die Flächen von Stellplätzen und Garagen in Vollgeschossen unberücksichtigt (§ 21a (4) 3 BauNV O). 2.2. Die festgesetzte Bauhöhe von 120 m ü. NN kann durch untergeordnete Dachaufbauten wie, Treppenaufgänge, Glasdächer, und Aufzugsüberfahrten ausnahmsweise um 3 m überschritten werden. Ausnahmsweise sind stabförmige Antennenanlagen bis zu einer Gesamthöhe von 130 m ü. NN zulässig.(§ 16 (6) BauNVO) 2.3. Die Geschosszahl für das Hochhaus darf durch a ngrenzende Gebäudeteile der umliegenden – max. II- geschossigen - Bebauung unterschritten werden. 3. Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen 3.1. Gebäude als Nebenanlagen gemäß (§ 14 (1) BauNVO) dü rfen nur auf den überbaubaren Grundstücksflächen errichtet werden (§ 23 (5) BauNVO). 3.2. Parkhaus und Tiefgaragen sind nur auf den überbauba ren Grundstücksflächen zu gelassen. 3.3. Entlang der Baulinie darf die Bebauung eine Maximalhöhe von 13 m nicht überschreiten (§ 16 (4) 2 BauNVO). 4. Zufahrten 4.1. In der Zone mit Ein- und Ausfahrtsverbot sind ausna hmsweise untergeordnete Zufahrten mit geringfügiger Verkehrsbelastung wie Vorfahrt, Kunden und Taxipark plätze mit max. 25 Stellplätzen zulässig (§31(1) Ba uGB Textliche Festsetzung gemäß § 86 BauO NRW 5. Bauwerksgestaltung 5.1. Die Außenhaut des Hochhauses ist als unverspiegelte Glasvorhangfassade auszuführen. Für untergeordnete Bauteile können andere Materialien zugelassen werde n. 6. Grundstücksflächen 6.1. Die Dachflächen der II-geschossigen Gebäude sind zu mindestens 70% als Gründach mit extensiver Bepflanzung herzustellen und zu unterhalten. 7. Anlagen der Außenwerbung 7.1. Anlagen der Außenwerbung sind nur am Ort der Leistu ng zulässig. 7.2. unzulässig sind alle blinkenden und sich bewegenden Anlagen (ausgenommen Fahnen), ferner solche Anlagen; 7.2.1. die oberhalb des 1. Obergeschosses, mehr als 1,0 m hoch und 8,0 m lang sind und mehr als 0,5 m vor die Außenkante Außenwand vortreten. Der Abstand zwischen zwei Werbeanlagen muss mindestens 5,0 m betragen; 7.2.2. die oberhalb des 3. Obergeschosses über die Dachges imsoberkante oder Traufkante hinausragen. 8. Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinw irkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzes 8.1. Bei Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden muss an den gekennzeichneten Gebäudefronten in nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räumen das aus den festgesetzten Lärmpegelbereichen nach DIN 4109 resultierende Schalldämmmaß erfüllt werden. Überwiegend zum Schlafen genutzte Räume, die Fenster ausschließlich zu den gekennzeichneten Gebäudefronten aufweisen, sind mit schallgedämmten Lüftungen zu versehen. (§9 (1) Nr. 24 BauGB) Hinweise 1 Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist unverzügli ch der Stadt oder dem Landschaftsverband Westfalen- Lippe, Westfälischem Museum für Archäologie/Amt für Bodendenkmalpflege, Münster anzuzeigen ( § 15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG). 2 Zur Realisierung der 1. Änderung des Bebauungsplan s wurden ergänzende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Münster und dem V orhabenträger abgeschlossen.
Berichtsvorlage
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V/1061/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 114 Teilabschnitt IV: Zentrum Nord - mittlerer Bereich Kenntnisnahme des geänderten Entwurfes Beratungsfolge 06.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 14.02.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht Bericht: Die Verwaltung beabsichtigt aufgrund des Wechsels der Verfahrensart den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 114 Teilabschnitt IV: Zentrum Nord – mittlerer Teil erneut öffentlich auszulegen. Die SMS Projekt-Consult GmbH -ein Unternehmen der Sparda-Bank Münster eG- beabsichtigt im Zentrum Nord südlich des KomCenters (zwischen Albrecht-Thaer-Straße, Joseph-König-Straße und Anton-Bruchhausen-Straße) die Errichtung eines 20-geschossigen Bürohochhauses mit ei- ner Bauhöhe von ca. 66 m. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 114 Teilabschnitt IV lässt hier zurzeit lediglich eine Bebauung mit max. 25 m Höhe zu. Darüber hinaus wird eine kleine im Be- bauungsplan Nr. 114 Teilabschnitt V festgesetzte Verkehrsfläche überplant. Für die Realisierung der Bau- und Investitionsabsichten ist daher die Schaffung des Planungsrechtes erforderlich. Der Rat hat in seiner Sitzung am 29.06.2005 den Beschluss zur vorhabenbezogenen Änderung dieses Bebauungsplanes gefasst. Die Bürgeranhörung gem. § 3 (1) BauGB fand am 30.06.2005 statt. Vom 05.09. bis 05.10.2005 wurden die zuständigen Behörden und Träger öffentlicher Be- lange beteiligt. Die Ergebnisse dieser Beteiligungen wurden in der Überarbeitung des Plankon- zeptes berücksichtigt. Der Entwurf der vorhabenbezogenen 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 114 Teilabschnitt IV hat vom 06.03. bis 06.04.2006 öffentlich ausgelegen. Während der Offenlegung wurden keine gravierenden Bedenken und Anregungen zur vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung vor- getragen. Mit der Bebauungsplanänderung soll Klarheit über die künftige städtebauliche Zielsetzung für den zentralen Bereich des Zentrums Nord geschaffen werden. Im Hinblick auf eine flexiblere Gestal- tung des Nutzungskonzeptes und die aktuell noch andauernden Verhandlungen mit potenziellen künftigen Nutzern, soll anstelle des zunächst angestrebten vorhabenbezogenen Planungsrech- Vorlagen-Nr.: V/1061/2006 Auskunft erteilt: Herr Kurz / Herr Hülk Ruf: 492 6140 / 6190 E-Mail: Huelk@stadt-muenster.de Datum: 02.01.2007 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/1061/2006 tes, die städtebauliche Zielsetzung im Wege einer regulären Bebauungsplanänderung festge- schrieben werden. Die projektbezogene Steuerung erfolgt damit weiterhin über die Festsetzung von Kerngebietsflä- chen – wie im übrigen Zentrum Nord auch – und deren Gliederung nach Nutzungsarten und - dichten, sowie durch ergänzende textliche Festsetzungen. Nähere Einzelheiten zur Änderung des Bebauungsplanes sind aus den Anlagen ersichtlich. Aus planungsrechtlichen Gründen bedingt der Wechsel der Verfahrensart die erneute Of- fenlegung der Bebauungsplanänderung. Die während der ersten Offenlegung vorgetragenen Anregungen sollen dem Rat mit den Anre- gungen aus der erneuten Offenlegung gemeinsam zur Entscheidung vorgelegt werden. Mit dem künftigen Vorhabenträger wird ein Städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, der ergän- zende Regelungen u.a zu qualitativen Aspekten des zulässigen Einzelhandels im MK-1 Gebiet sowie zur gestalterischen Ausprägung des Projektes und zur Übernahme des projektbezogenen Erschließungsaufwandes umfassen wird. Die Offenlegung soll im März 2007 erfolgen. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Begründung 2. Textliche Festsetzungen 3. Plan (verkleinert)
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Albrecht-Thaer-Straße
- Joseph-König-Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/1061/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 27.12.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37