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4019/2022/1

Beantwortung einen mündlichen Nachfrage von RM Brust, (Bündnis 90/Die Grünen) betreffend "Lüftungskonzept für Sporthallen" (4019/2022)

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 20.03.2023

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 08.05.2023, TOP 7.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3791 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer  20.03.2023 
 4019/2022/1 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 08.05.2023 
 
Beantwortung einen mündlichen Nachfrage von RM Brust, (Bündnis 90/Die Grünen) 
betreffend "Lüftungskonzept für Sporthallen" (4019/2022) 
In der Sitzung vom 30. Januar 2023 informierte RM Brust, Bündnis 90/Die Grünen, das Gre-
mium darüber, dass die Brehmstraße nicht mehr überheizt sei, allerdings aus dem Grund, 
dass die Kippfenster nun dauerhaft geöffnet seien. Die Halle habe nun eine Temperatur von 
17 Grad. Es gebe zudem einen Schlüsselschalter, mit dem die Fenster geschlossen werden 
können, jedoch erhalten die Turnvereine keinen Schlüssel. 
Bei der Nesselrodestraße hätten die Vereine einen Schlüssel und dürften die Fenster dort 
bedienen. Die Temperatur sei hier noch geringer, als bei der Brehmstraße, da die Oberlichter 
automatisch jede Stunde für 15 Minuten lüften, was viel zu lange sei. 
Er fragte nach einem generellen Lüftungskonzept für Sporthallen, welches einheitlich über alle 
Sporthallen gelegt werden könne. 
Weiterhin wollte er wissen, ob die Option bestehe, die Beschwerden, die es in vielen Sporthal-
len gebe, über die App „Sag’s uns“ zu melden. 
 
Vorsitzende Ruffen, FDP, fragte, ob es überhaupt möglich sei bei allen Sporthallen die auto-
matische Steuerung zu benutzen. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Für die Turnhalle Brehmstraße ist geregelt, dass die Hausmeisterin und die Schulleitung 
einen Schlüssel für die Oberlichter haben. Dies wohl vor dem Hintergrund der Gebäudesiche-
rung. 
Die dauerhafte Öffnung der Kippfenster durch die Nutzer*innen erfolgte nicht zur Temperatur-
regulierung, sondern im Rahmen der Coronamaßnahmen.  
Die Hausmeisterin hat angeboten, dass die Vereine ihr gerne Bescheid geben können und sie 
dann vorab die Fenster schließen oder öffnen würde.  
 
Zur regelmäßigen Lüftung der Turnhalle Nesselrodestraße sind die Fenster entsprechend 
programmiert, können aber jederzeit mittels Schlüsselschalter geschlossen werden. 
 
Beschwerden sollten nach Möglichkeit über die Schulhausmeister*innen oder über die ver-
mietenden Bürgerämter gemeldet werden, um Fehlsteuerungen oder Schlüsselausgaben re-
geln zu können. Haumeister*innen können technische Fehler über einen etablierten, verwal-
tungsinternen Workflow unmittelbar und zielgerichtet an die verantwortlichen Stellen melden. 
Meldungen über die App „Sag´s uns“ würden einen parallelen Meldeweg bedeuten, welcher 
zusätzliche Personalressourcen bindet. 
 
Hinsichtlich der Lüftung von Turnhallen gibt es lediglich konkrete Anforderungen, wenn eine 
Halle mechanisch belüftet wird, das heißt die erforderliche Frischluftmenge mittels einer raum-

2 
 
lufttechnischen Anlage in die Halle gefördert wird. 
Hier gibt das technische Regelwerk eine Zuluftmenge von 60 m³ pro Person in der Stunde vor. 
Dies entspricht in den meisten Hallen in etwa einem einfachen Luftwechsel, das heißt das 
Luftvolumen in der Halle wird stündlich einmal erneuert. 
In bestehenden Sporthallen, die über Fenster, hier in aller Regel Oberlichtbänder, belüftet 
werden, gibt es keine Lüftungsregeln. 
Hier sollten die Nutzer*innen, in Abhängigkeit von der Witterung, eigenverantwortlich ent-
scheiden, wie intensiv gelüftet wird. 
Vorgaben zu Lüftungsquerschnitten und die Luftaustauschraten werden beim Bau der Hallen 
beachtet. In allen Hallen sind genug Fenster vorhanden, um einen ausreichenden Luftwechsel 
zu gewährleisten. 
 
Während der Pandemie war es erforderlich, auch im Winter so intensiv zu lüften, dass es in 
manchen Hallen unbehaglich wurde, weil die Raumtemperatur zu niedrig war. Dies ist seit 
letztem Jahr nicht mehr erforderlich. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

08.05.2023 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 7.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4019/2022/1
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
20.03.2023
Erstellt
07.02.2023 11:51