0836/2018
Zügigkeitsänderung der Ursula-Kuhr-Hauptschule, Volkhovener Weg 140, 50767 Köln (Heimersdorf) von 4 auf 3 Züge gem § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW zum Schuljahr 2019/20
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 0836/2018 Freigabedatum 24.05.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zügigkeitsänderung der Ursula-Kuhr-Hauptschule, Volkhovener Weg 140, 50767 Köln (Heimersdorf) von 4 auf 3 Züge gem § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW zum Schuljahr 2019/20 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stad t Köln beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW für die Ursula -Kuhr- Schule zum Schuljahr 2019/20 die Änderung der Zügigkeit in der Sekundarstufe I von 4 Zügen auf 3 Züge. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach B eschluss- fassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen. 3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsg e- richtsordnung angeordnet. Alternativen: Der Rat beschließt die Beibehaltung der aktuellen Zügigkeit der Ursula -Kuhr-Schule mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I. Ausschuss Schule und Weiterbildung 11.06.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 21.06.2018 Rat 05.07.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Die Ursula-Kuhr-Schule ist eine von zwei Hauptschulen (beide in städtischer Trägerschaft) im Stadt- bezirk Chorweiler. Die Ursula-Kuhr-Hauptschule ist seit langem eine Schule des Gemeinsamen Ler- nens. Traditionell führt die Ursula-Kuhr-Schule eine Seiteneinsteigerklasse. Die beiden Angebote sind in der Region derzeit unverzichtbar. Der 2012 aufgrund der Schließung der benachbarten Hauptschule Paul-Humburg-Straße (Longerich) zum Schuljahr 2012/13 erwartete Zuwachs der Schülerzahlen ist eingetreten und hat dafür gesorgt, dass die Schülerzahl zum Schuljahr 2012/13 auf 534 anstieg. Seither sind die Schülerzahlen jedoch wieder rückläufig, seit zwei Jahren recht stabil und haben mit ca. 432 (Vorstatistik, Stand II. Quartal 2018) einen Wert vergleichbar den Schuljahren 2009/10 und 2015/16 erreicht: 2005/062006/072007/082008/092009/102010/112011/122012/132013/142014/152015/162016/172017/182018/19* Schüler 140879 / Ursula- Kuhr-Schule / Volkhovener Weg (GHS) Klassenstufe 5 59 51 62 81 46 33 51 47 62 44 50 40 51 49 Klassenstufe 6 84 58 59 63 82 50 39 68 50 71 52 56 47 53 Klassenstufe 7 85 92 63 63 71 97 82 81 96 83 102 91 110 109 Klassenstufe 8 80 87 86 74 72 69 90 97 83 80 68 76 71 73 Klassenstufe 9 87 76 88 85 88 84 83 138 103 91 82 80 82 75 Klassenstufe 10 103 78 66 74 79 78 70 103 106 84 78 69 65 73 Summe 498 442 424 440 438 411 415 534 500 453 432 412 426 432 140879 / Ursula- Kuhr-Schule / Volkhovener Weg (GHS) *Vorstatisitk Stand II. Quartal 2018 Die erwartete, durchgängige 2-Zügigkeit ist bisher nicht eingetreten. Zwar können nach wie vor jähr- lich nur 2 Eingangsklassen gebildet werden, doch nach der Orientierungsstufe sind regelmäßig Klas- senteilungen erforderlich, um in den Jahrgängen des 7. bis 10. Schuljahrs 3 Parallelklassen zu füh- ren. Unter Berücksichtigung der Vorbereitungsklassen führt die Schule derzeit 19 Klassen, davon 2 Internationale Vorbereitungsklassen. Damit ist am Standort die Klassenzahl einer 3-zügigen Schule trotz der Minderklassen in der Orientierungsstufe (5. und 6. Schuljahrgang) gegeben. Aufgrund der aktuellen Einschätzung werden am Standort voraussichtlich auch zukünftig in der Summe ca. 18 Klassen vorhanden sein. Damit ist das Raumprogramm für eine 3-zügige Schule, zu- züglich Internationaler Vorbereitungsklasse erforderlich. Die Zahl von 24 Klassen, die einer 4- Zügigkeit entsprechen würden, wird die Schule voraussichtlich auch unter Berücksichtigung von Sei- teneinsteigerklassen zukünftig nicht (mehr) erreichen. Kapazität und erwartete Entwicklung der Schülerzahlen Nach derzeitiger Einschätzung wird sich eine Nachfrage nach Schulplätzen in der Sekundarstufe I der Ursula-Kuhr-Schule auch in Zukunft in der bisherigen Größenordnung ergeben. Falls die Nachfrage nach Hauptschulplätzen sinken sollte, kann in Erwägung gezogen werden, am Standort das Angebot einer anderen Schulform einzurichten. Sekretariat, Hausmeister und Schulsozialarbeit Durch den schulrechtlichen Beschluss zur Veränderung der Zügigkeit (die faktisch bereits erreichte Schülerzahl wird voraussichtlich nicht relevant verändert) ergibt sich kein veränderter Bedarf an Sek- retariatsstellenanteilen. Auch die Reinigungsfläche im Gebäude ändert sich nicht durch den schul- rechtlichen Beschluss, so dass es auch keine Veränderung in der Bewertungsgrundlage der Haus- meisterstelle(n) gibt. Auch ein veränderter Bedarf an Schulsozialarbeit entsteht durch die schulrechtli- che Anpassung nicht. Votum der Schulkonferenz 3 Die Schulkonferenz der Ursula-Kuhr-Schule hat sich in Ihrer Sitzung am 25. April 2018 für die Verän- derung der nominellen Kapazität der Schule von derzeit vier auf zukünftig drei Züge ausgesprochen (Anlage). Fazit Die aktuell stabile und auch zukünftig erwartete 3-Zügigkeit (18 Klassen) ermöglicht für den Standort auch langfristig eine Option, da ein Schulgebäude dieser Größenordnung deutlich zukunftsfähiger aufgestellt ist, als mit dem Raumprogramm für eine 2-zügige Schule. Anordnung der sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmit- tel Einzelner gegen die schulrechtliche Veränderung der Zügigkeit der Ursula-Kuhr-Schule, Haupt- schule Volkhovener Weg 140, 50767 Köln in Köln-Heimersdorf zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristi- schen Verfahrens gezwungen wird. Im Übrigen liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2019/20 Klarheit über das zukünftige Schulangebot in der Sekundarstufe I zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. Anlage: Stellungnahme der Schulkonferenz der Ursula-Kuhr-Schule
Anlage 1 Schulkonferenz Ursula-Kuhr-Schule zur Änderung der Kapazität von 4 auf 3 Züge
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Eine vollständige Übersicht aller Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung Köln und ihre Servicetelefonnummern finden Sie im örtlichen Telefonbuch unter Stadt Köln (Stadt Köln-Logo). Änderung der Zügigkeit der Ursula-Kuhr-Schule Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit beantrage ich die Änderung der Zügigkeit der Ursula-Kuhr-Schule von derzeit vierzügig auf künftig dreizügig. Die vergangen Jahre haben gezeigt, dass wir ab der Stufe sechs, spätestens ab Stufe sieben dreizügig sind und das stabil. Vierzügigkeit spiegelt im Fall der Ursula-Kuhr-Schule nicht die Realität wieder. Dieser Umstand wurde in einer Schulkonferenz am 25.04.2018 diskutiert und einstimmig beschlossen den Antrag auf Änderung der Zügigkeit entsprechend zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Thomas Knobloch, Schulleiter IV/2 Stabsstelle – integrierte Jugendhilfe – und Schulentwicklungsplanung Ursula-Kuhr-Schule Volkhovener Weg 140 50767 Köln tel: 0221-570 43 20 fax: 0221-570 43 222 email: 140879@schule.nrw.de web: www.ursula-kuhr-schule.de Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02 - 6 / 912 08. Mai 2018 Schulen
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0836/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 24.05.2018
- Erstellt
- 14.03.2018 16:10