Mandari Insight

2218/2020

Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Kiesgrubenweg in Köln-Hahnwald, 1. Änderung

Beschlussvorlage Ausschuss 24.07.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 03.09.2020, TOP 10.6

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Begründung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

4494 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Rein Sa 
Vorlagen-Nummer 
 2218/2020 
Freigabedatum 
 24.07.2020 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes 
Arbeitstitel: Kiesgrubenweg in Köln-Hahnwald, 1. Änderung 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss   
 
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Ver-
fahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet begrenzt im Norden durch die 
Wohnbebauung östlich der Straße Judenpfad, durch die Grünfläche des geschützten Land-
schaftsbestandteils (LB 2.17), durch das Gewerbegebiet entlang der Adam-Riese-Straße, im 
Osten durch Landwirtschaftsflächen, im Süden durch den Kiesgrubenweg und im Westen durch 
Grünflächen und die Bebauung östlich des Judenpfades — Arbeitstitel: Kiesgrubenweg in Köln-
Hahnwald, 1. Änderung — aufzustellen mit dem Ziel, öffentliche Verkehrsflächen und öffentliche 
Grünflächen einschl. Kompensationsflächen festzusetzen. 
 
 
Alternative: keine 
 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.08.2020 
Stadtentwicklungsausschuss 03.09.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Das Plangebiet der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 69370/02 liegt im linksrheinischen 
Kölner Süden, im Stadtteil Köln-Hahnwald (Stadtbezirk Rodenkirchen) und bezieht sich auf den Be-
bauungsplan mit der Nummer 69370/02, Arbeitstitel Kiesgrubenweg in Köln-Hahnwald, welcher am 
20.07.2005 bekannt gemacht wurde.  
 
Das Verfahren soll in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) 
durchgeführt werden. 
 
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes 69370/02 wird im Norden durch die 
Wohnbebauung östlich der Straße Judenpfad, durch die Grünfläche des geschützten Landschaftsbe-
standteils (LB 2.17), durch das Gewerbegebiet entlang der Adam-Riese-Straße, im Osten durch 
Landwirtschaftsflächen, im Süden durch den Kiesgrubenweg und im Westen durch Grünflächen und 
die Bebauung östlich des Judenpfades begrenzt (siehe Anlage 1). Das Plangebiet umfasst in der 
Gemarkung Rondorf Land, Flur 15, die Flurstücke 982 tlw., 981 tlw., 992 tlw., 972 tlw., 785 tlw., 329 
tlw., 1025, 1026, 1027, 1028, 1029, 1030, 1031, 1034, 1035 und erstreckt sich auf eine Fläche von 
ca. 31.600 m². 
 
Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet überwiegend als Grünfläche dargestellt. Der westlich an-
grenzende Bereich ist als Mischgebiet und der östlich angrenzende Bereich als Gewerbegebiet dar-
gestellt. Demnach ist festzustellen, dass die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes 
Nummer 69370/02 mit den Festsetzungen von öffentlichen Verkehrsflächen und öffentlichen Grünflä-
chen dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entspricht. 
 
Anlass und Ziel der Planung ist eine neue Entwurfsplanung für die Planstraße 2, insbesondere für die 
Kreuzungspunkte der Planstraße 2 mit dem Kiesgrubenweg (L150) bzw. dem Judenpfad. Der Grund 
dafür ist, dass die bisher festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche (Planstraße 2), die zur Erschließung 
des Mischgebietes geplant wurde, durch eine Straßenbreite von 10 m nicht den heutigen Anforderun-
gen an eine für die Erschließung von Mischgebieten angemessene und ausreichende Straßenbreite 
entspricht. Um den heutigen Anforderungen zu entsprechen und die Erschließung des im Ursprungs-
bebauungsplan festgesetzten Mischgebietes sicherzustellen, soll die festgesetzte öffentliche Ver-
kehrsfläche der Planstraße 2 auf mindestens 11 m verbreitert werden.  
 
Des Weiteren wird die Bebauungsplanänderung zum Anlass genommen, die Erschließung der bisher 
nicht ausreichend erschlossenen Grundstücke des Ursprungsbebauungsplans sicherzustellen und 
bisher festgesetzte Fuß- und Radwege durch einen Ausbau zu stärken.  
 
Zusätzlich zu den o.g. Änderungen der öffentlichen Verkehrsflächen soll die Zuordnung festgesetzter 
Ausgleichsmaßnahmen neu definiert werden, um eine sinnvolle Umsetzung der Planung in Bauab-
schnitten zu gewährleisten.

3 
Ziel der Bebauungsplanänderung ist es daher die Erschließung aller Grundstücke zu sichern, die Er-
schließung mit Fuß- und Radwegen zu stärken und die Ausgleichsmaßnahmen neu zu ordnen. 
 
Anlagen: 
Anlage 1  Geltungsbereich  
Anlage 2 Begründung

Anlage 2 Begründung

14610 Zeichen

1 
 
A N L A G E  2  
    
 
Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 
69370/02 
Arbeitstitel: Kiesgrubenweg in Köln-Hahnwald, 1. Änderung 
  
 
1 Anlass und Ziel der Planung 
 
 Anlass der Planung 1.1
 
Die 1. Änderung des Bebauungsplan es, ein vereinfachtes  Planänderungsverfahren gemäß 
§ 13 Baugesetzbuch (BauGB) , bezieht sich auf den Bebauungsplan mit der Nummer 
69370/02, Arbeitstitel Kiesgrubenweg in Köln -Hahnwald, welcher am  20.07.2005 bekannt 
gemacht wurde. 
 
Anlass der Planung ist eine neue Entwurfsplanung für die Planstraße 2, insbesondere für die 
Kreuzungspunkte der Planstraße 2 mit dem Kiesgrubenweg (L150) bzw. dem Judenpfad. 
Der Grund dafür ist, dass die bisher festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche (Plan straße 2), 
die zur Erschließung des Mischgebietes geplant wurde, durch eine Straßenbreite von 10 m 
nicht den heutigen Anforderungen an eine für die Erschließung von Mischgebieten ang e-
messene und ausreichende Straßenbreite entspricht. Um den heutigen Anford erungen an 
eine ausreichend breite öffentliche Verkehrsfläche zu entsprechen und dadurch die Erschlie-
ßung des im Ursprungsbebauungsplan festgesetzten Mischgebiet es zu gewährleisten, soll 
die festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche der Planstraße 2 auf mindestens 11 m verbreitert 
werden.  
 
Des Weiteren wird die Bebauungsplanänderung zum Anlass genommen, die  Erschließung 
der  bisher nicht ausreichend erschlossenen Grundstücke des Ursprungs bebauungsplans 
sicherzustellen und bisher festgesetzte Fuß- und Radwege durch einen Ausbau zu stärken. 
 
Zusätzlich zu den o.g. Änderungen der öffentlichen Verkehrsflächen soll die Zuordnung fest-
gesetzter Ausgleichsmaßnahmen neu definiert werden, um eine sinnvolle Umsetzung der 
Planung in Bauabschnitten zu gewährleisten. 
 
 Ziel der Planung 1.2
 
Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, die Erschließung der festgesetzten Mischgebiete 
durch eine Verbreiterung der Planstraße 2 mit den Anschlusspunkten am Kiesgrubenweg im 
Süden und am Judenpfad im Nordwesten sicherzustellen. Die Planstraße  2 ist noch nicht 
hergestellt. Für die Herstellung der Planstraße 2 wird der bestehende Knotenpunkt der Stra-
ßen Adam -Riese-Straße bzw. dessen östliche Verlängerung Unter den Bi r-
ken/Kiesgrubenweg rund 340 m östlich der Planstraße 2 aufgegeben. 
Die Adam-Riese-Straße und die im östlichen Verlauf fortführende Straße Unter den Birken 
werden dadurch für den motorisierten Individualverkehr zur Sackgasse. 
 
Um die Erschließung aller Grundstücke sicherzustellen, wird die Straße Unter den Birken als 
Verlängerung der Adam-Riese-Straße in östlicher Richtung bis zum Flurstück 104, Flur 15, 
Gemarkung Rondorf-Land verlängert. In diesem Zusammenhang wird auch die Erschließung 
des westlichen Grundstücks des Gewerbegebietes GE3 sichergestellt.

2 
 
Die Zufahrt zu den nördlich fest gesetzten Gewerbegebieten erfolgt über die Emil-Hoffmann-
Straße / Kelvinstraße. Ziel des Ursprungsbebauungsplans ist es, für den motorisierten Indivi-
dualverkehr die Verbindung zwischen der Straße Unter den Birken / Planstraße 2 im Westen 
und der Adam -Riese-Straße/Unter den Birken im Osten zu trennen und damit auch keine 
gewerblichen Durchgangsverkehre im Mischgebiet zu ermöglichen. Die gerade Verlängerung 
der Straße Unter den Birken zwischen der Planstraße 2 und der Adam -Riese-
Straße/Kiesgrubenweg ist daher, wie im Ursprungsbebauungsplan festgesetzt, als Fuß-/ und 
Radweg auszubauen. Um die geplante Fuß - und Radwegeverbindung zu stärken, wird im 
Rahmen der 1. Änderung der festgesetzte Fuß- und Radweg an der nördlichen Plangebiets-
grenze in westlicher Richtung bis zum Judenpfad verlängert. 
 
Für die o.g. Änderungen der öffentlichen Verkehrsflächen liegt ein Verkehrskonzept zu 
Grunde.  Die im Rahmen der 1. Änderung festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen sollen 
entsprechend des Straßenentwurfs angepasst werden. Der Einmündungsbereich der Plan-
straße 2 mit dem Kiesgrubenweg erfordert nach neuer Planung einen geringeren Fläch en-
umgriff. Der Neuversiegelung  steht somit eine Entsiegelung im Einmündungsbereich der 
Planstraße 2 gegenüber.  
 
 Verfahren 1.3
 
Die Voraussetzungen für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens im vereinfachten 
Verfahren gem. § 13 BauGB liegen vor: 
 
 Durch die Änderung des Bebauungsplans werden die Grundzüge der Planung nicht be-
rührt. 
 
 Die Planung begründet nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durch-
führung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum UVPG oder nach 
Landesrecht unterliegen. 
 
 Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b 
BauGB genannten Schutzgüter. 
 
 Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Verme i-
dung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des 
BImSchG zu beachten sind. 
 
Da für die Bebauungsplanänderung die Voraussetzungen zur Umsetzung eines vereinfach-
ten Verfahrens nach § 13 BauGB vorliegen, wird in einem vereinfachten Verfahren von der 
Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von der Erstellung eines Umweltberichtes nach § 
2a BauGB und einer zusammenfassende n Erklärung nach § 10 a BauGB sowie von einer 
Durchführung von Monitoringmaßnahmen abgesehen. Die relevanten Umweltbelange wer-
den geprüft und in die Abwägung eingestellt. 
 
2 Erläuterungen zum Plangebiet 
 
 Abgrenzung des Plangebietes 2.1
 
Das Plangebiet liegt im linksrheinischen Kölner Süden, im Stadtbezirk 2 Köln - Rodenkir-
chen, im Stadtteil Köln – Hahnwald. 
 
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes 69370/02 wird im Norden durch 
die Wohnbebauung östlich der Straße Judenpfad, durch die Grünfläche de s geschützten 
Landschaftsbestandteils (LB 2.17),  durch das Gewerbegebiet entlang der Adam -Riese-
Straße, im Osten durch Landwirtschaftsflächen, im Süden durch den Kiesgrubenweg und im

3 
 
Westen durch Grünflächen und die Bebauung östlich des Judenpfades begrenzt (siehe An-
lage 1).  
Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Rondorf Land, Flur 15 die Flurstücke 982 tlw., 
981 tlw., 992 tlw. , 972 tlw., 785 tlw., 329 tlw., 1025, 1026, 1027, 1028, 1029, 1030, 1031, 
1034, 1035 und erstreckt sich auf eine Fläche von ca. 31.600 m². 
 
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes bezieht sich auf den Beba u-
ungsplan mit der Nummer 69370/02, Arbeitstitel Kiesgrubenwe g in Köln -Hahnwald. In der 
nachfolgenden Abbildung ist der Änderungsbereich der vorliegenden 1. Änderung im rechts-
verbindlichen Bebauungsplan Nummer 69370/02 rot dargestellt.   
 
 
Abb.: Abgrenzung der 1. Änderung (rot gekennzeichnet) im Bebauungsplan  Nummer 
69370/02, Arbeitstitel: „Kiesgrubenweg in Köln-Hahnwald“, o.M.

4 
 
 Vorhandene Struktur 2.2
 
Das Plangebiet der 1. Änderung ist bisher baulich größtenteils nicht in Anspruch genommen. 
Der westliche Teilbereich wird überwiegend gartenbaulich und der östliche Teilbereich über-
wiegend landwirtschaftlich genutzt. Die Straße Unter den Birken ist bisher als öffentliche 
Verkehrsfläche ausgebaut und über den Knotenpunkt der Straßen Unter den Bi r-
ken/Kiesgrubenweg, südlich des Gewerbegebietes, an den Kiesgrubenweg angebunden. Die 
Straße dient mit Anschluss an die Adam-Riese-Straße der Erschließung des Gewerbegebie-
tes und mit Anschluss an den Jugendpfad des westlich angrenzenden Wohngebietes Hahn-
wald.  
 
Das o.g. Wohngebiet Hahnwald grenzt mit einer ein- bis zweigeschossigen Wohnbebauung 
westlich an das Plangebiet der 1. Änderung an. Am Judenpfad, südwestlich angrenzend an 
das Plangebiet der 1. Änderung, wird eine Teilfläche als Baumschule (Flurstück 329) g e-
nutzt. Der Gartenbaubetrieb an dieser Stelle wurde aufgegeben, nur eine Teilfläche (Flurstü-
cke 306 und 1033) wird weiter als Lagerfläche genutzt. 
 
 Erschließung 2.3
 
Der Geltungsbereich der 1. Änderung ist aktuell nur von Norden über die Straße Unter den 
Birken bis zur Hausnummer 197 erschlossen. Die Adam-Riese-Straße mündet mit der östli-
chen Verlängerung der Straße Unter den Birken auf den Kiesgrubenweg.  
 
Über den Kiesgrubenweg (L150) im Süden, der Industriestraße (L300) im Osten und der 
Bonner Landstraße (L186) im Westen ist das Plangebiet gut an das überörtliche Verkehr s-
netz angebunden. 
 
Zudem ist das Plangebiet durch die Buslinie 135 an den ÖPNV angeschlossen. 
 
3 Planungsvorgaben 
 
 Regionalplan 3.1
 
Das Plangebiet liegt innerhalb eines Allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB).  
 
 Flächennutzungsplan 3.2
 
Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet überwiegend als Grünfläche dargestellt. Der 
westlich angrenzende Bereich ist als Mischgebiet dargestellt. Der östlich angrenzende B e-
reich ist als Gewerbegebiet dargestellt. Demnach ist festzustellen, dass die Aufstellung der 1. 
Änderung des Bebauungsplanes Nummer 69370/02 mit den Festsetzungen von öffentlichen 
Verkehrsflächen und öffentlichen Grünflächen dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 
BauGB entspricht. 
 
 Landschaftsplan 3.3
 
Das Plangebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet 19 „Friedenswald, Forstbotanischer Garten 
und Grünverbindungen um Hahnwald“ (LSG -5107-0031). Gemäß § 20 Abs.4 LNatSchG 
NRW treten widersprechende Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplans mit 
dem Inkrafttreten des entspre chenden Bebauungsplans außer Kraft, soweit der Träger der 
Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren dem Flächennutzungsplan nicht widerspr o-
chen hat.

5 
 
 Bebauungsplan 3.4
 
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 69370/02 Kiesgrubenweg 
(rechtsverbindlich seit 20.07.2005). Es gilt die BauNVO 1990. 
 
4 Planinhalte 
 
 Öffentliche Verkehrsfläche 4.1
 
Planstraße 2 
Für die Planstraße 2 ist ein Regelprofil mit einer 6,50 m breiten Fahrbahn im Zweirichtungs-
verkehr geplant. 
An die festgesetzten Mischgebiete angrenzend sind ein Fußweg mit mindestens 2 m Breite 
sowie Längsparkplätze mit gliedernden Baumscheiben geplant. Der festgesetzte Fuß - und 
Radweg an der nördlichen Plangebietsgrenze mit einer Breite von 3,5 m wird in westlicher 
Richtung als gemeinsamer Fuß- und Radweg (Zweirichtungsverkehr) in einer Breite von 3,0 
m als Teil der Planstraße 2 bis zum Judenpfad verlängert. 
 
Unter den Birken 
Die Adam-Riese-Straße wird über den abknickenden Verlauf der Straße Unter den Birken bis 
zum Flurstück 104, Flur 15, Gemarkung Rondorf -Land verlängert und der dort endende 
Wendehammer für einen ausreichend großen Wendekreis von LKWs geringfügig vergrößert. 
Das Regelprofil von insgesamt 12,5 m entspricht den Festsetzungen des rechtsverbindlichen 
Bebauungsplans Nummer 69370/02. Lediglich im Übergangsbereich der Straße Unter den 
Birken und dem festgesetzten Fuß - und Radweg wird die öffentliche Verkehrsfläche gering-
fügig erweitert, um einen verkehrssicheren Anschluss des südlich angrenzenden Gr und-
stücks zu gewährleisten. 
 
 Öffentliche Grünfläche i.V.m. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, 4.2
zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft 
 
Im Ursprungsbebauungsplan wurden den planbedingten Eingriffen - durch die festgesetzten 
Mischgebiete, das festgesetzte Gewerbegebiet GE3 sowie die festgesetzte Planstraße 2 -  
Ausgleichsmaßnahmen zugeordnet. Diese wurden außerhalb der o.g. Eingriffsbereiche i n-
nerhalb der festgesetzten öffentlichen Grünflächen festgesetzt. Die festgesetzten Au s-
gleichsmaßnahmen wurden bisher weder hergestellt noch Ausgleichsbeiträge erhoben. 
 
Die Zuordnung der festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen soll neu definiert werden, um eine 
sinnvolle Umsetzung der Planung in Bauabschnitten zu gewährleisten. 
 
Durch die Umplan ung und Verbreiterung der Planstraße 2 ergeben sich neue Flächenz u-
schnitte für die öffentlichen Verkehrsflächen sowie für die öffentliche Grünfläche - M 3 Teil-
fläche a.  
 
Im weiteren Verfahren wird die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung angepasst. 
 
Fuß- und Radwege innerhalb der öffentlichen Grünflächen sind möglich und widersprechen 
den festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen nicht.

6 
 
5 Auswirkungen der Planung 
 
 Umweltbelange 5.1
 
Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und der Erstellung 
eines Umweltberichtes nach § 2a und Anlage 1 BauGB abgesehen. 
 
Die möglichen Auswirkungen auf die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 
BauGB werden im weiteren Verfahren ermittelt und in der Planung berücksichtigt.  
 
Für die durch de n Bebauungsplan Nr. 69370/02 verursachten Eingriffe in Natur und Lan d-
schaft ist ein Ausgleich nach § 1a Abs. 3 BauGB ermittelt worden. Im Plangebiet sind Aus-
gleichsmaßnahmen festgesetzt (siehe 4.2). 
 
 Verkehr 5.2
 
Für die Entwurfsplanung der Planstraße 2 wurde ein Verkehrsgutachten (Prof. Dr. -Ing. Jür-
gen Steinbrecher, Stand: 19.02.2018) erstellt , um insbesondere die Leistungsfähigkeit des 
Knotens der Planstraße 2 mit dem Kiesgrubenweg nachzuweisen. 
 
Die Querschnittsbelastung auf dem Kiesgrubenweg beträgt rund 17.500 Kfz/Tag (SVZ 2015). 
Planbedingte Mehrverkehre durch die durch die Planstraße 2 erschlossenen Mischgebiete 
werden in einer Größenordnung bis maximal 510 Kfz-Fahrten pro Tag bzw. jeweils knapp 40 
Kfz im Quell- und Zielverkehr in den Spitzenstunden erwartet. 
 
Bei der Untersuchung der Verkehrsqualitätsberechnung des neuen Knotenpunktes wurden 
zwei Varianten der Erschließung des Kiesgrubenweges gegenübergestellt.  
Variante 1 prüft die Ausbildung einer verkehrszeichengeregelten Einmündung in den Kie s-
grubenweg, während die Variante 2 eine lichtzeichengeregelte Einmündung in den Kiesgru-
benweg untersucht. Bei beiden Varianten sind ein 30 m langer Linksabbiegestreifen auf dem 
Kiesgrubenweg und ein getrennter Aufstellstreifen für Links - und Rechtsabbieger in der 
Planstraßen 2 auf den Kiesgrubenweg berücksichtigt.  
Mit einer Lichtzeichenregelung kann eine Verbesserung des Verkehrsflusses erreicht we r-
den. 
 
6.  Planverwirklichung 
 
Zur Umsetzung der Planstraße 2 wird mit dem Grundstückseigentümer ein Erschließung s-
vertrag geschlossen. 
 
Es ist beabsichtigt, die festgesetzten öffentlichen Grünflächen in städtisches Eigentum zu 
übertragen, um die festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen umsetzen, Ausgleichsbeiträge er-
heben und einen Fuß - und Radweg innerhalb der öffentlichen Grünflächen herstellen zu 
können. Falls die Übertragung in städtisches Eigentum nicht möglich sein sollte, werden an-
dere Festsetzungsmöglichkeiten (beispielsweise die Festsetzung von privaten Grünflächen) 
geprüft. 
 
Die Herstellung des festgesetzten Lärmschutzwalls ist eine notwendige Bedingung (Lär m-
schutzmaßnahme) für die Zulässigkeit von Nutzungen innerhalb des Gewerbegebietes GE3.

Anlage 1

450 Zeichen

Geltungsbereich der 1. Änderung
Geltungsbereich desBebauungsplanes  69370/02
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
Maßstab  1 : 5 000N
StadtplanungsamtGeltungsbereich des  Bebauungsplanes Nr.: 69370/02 Kiesgrubenwegin Köln - Hahnwald, 1. Änderung
010050200300 Meter

Beratungsverlauf (2)

31.08.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
03.09.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Kelvinstraße
  • Adam-Riese-Straße
  • Industriestraße
  • Bonner Landstraße
  • Kiesgrubenweg
  • Judenpfad
  • Emil-Hoffmann-Straße
  • Unter den Birken
  • Straße 2

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2218/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
24.07.2020
Erstellt
20.07.2020 14:51