A-R/0031/2007
Armen Haushalten Energiesparen ermöglichen
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Originalantrag
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1 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Antrag Nr.: A-R/0031/2007 im Rat der Stadt Münster Der Rat der Stadt Münster beschließt: 1) Die Verwaltung wird beauftragt, ein zielgruppengerechtes Beratungs- und Informationskonzept zum Energiesparen in armen Haushalten zu entwickeln. Dabei werden Träger wie die Verbraucherberatung, die Mieterschutzvereine, die Sozialberatungen und die Umweltverbände einbezogen. 2) Die Erfahrungen aus Modellprojekten zum Energiesparen in einkommensschwachen Haushalten wie z.B. die des Energienetzwerkes NRW in Gelsenkirchen-Neustadt werden ausgewertet und berücksichtigt. 3) Es wird ein Fonds eingerichtet, aus dem hilfebeziehende Haushalte, die sich auf freiwilliger Basis zum Energiesparen verpflichten, Zuschüsse zur Anschaffung energieeffizienter Haushaltsgeräte erhalten. 4) Das Energiesparkonzept wird mit Arbeitsansätzen innerhalb des Projektes „Soziale Stadt“ (z.B. „Das Quartier spart Strom“ und „Energetische Gebäudesanierung“) in Kinderhaus abgestimmt. 5) Die Verwaltung wird beauftragt, Drittmittel für die Durchführung des Konzeptes einzuwerben. Begründung: Die privaten Haushalte können erheblich zum Klimaschutz beitragen! Die Bemühungen um den Klimaschutz zeigen, dass allein durch Verhaltensänderungen ein erheblicher Anteil an Energie eingespart und so die CO 2-Belastung der Umwelt deutlich verringert werden kann. So werden in Münster fast 70 Prozent der Endenergie für Heizzwecke und 20 Prozent für den Stromeinsatz genutzt. Das entspricht 90 Prozent der CO 2- Emissionen, die im Energiesektor freigesetzt werden. (Vgl. Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster für das Jahr 2005.) Der Stromverbrauch kann allein durch bewusstes Verbraucherverhalten (z.B. Verzicht auf Stand-by-Betrieb) und durch eine Auswahl der stromsparendsten Geräte beim Neukauf um 50 % reduziert werden. Gleichzeitig belasten die in den letzten Jahren drastisch gestiegenen Energiekosten für private Haushalte die Menschen mit geringem Einkommen wie ALG II oder Sozialhilfe in erheblichem Maße. Aber auch die Kommunen sind davon durch steigende Kosten für Leistungen für Heizung massiv betroffen. Diese Erkenntnisse sollten dazu motivieren, für die ca. 10.800 Haushalte in Münster, die Leistungen nach dem SGB II, ca. 2.600 Haushalte die Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion Münster Bremer Str. 54 48155 Münster Fon: 0251 / 8 99 58 10 Fax: 0251 / 8 99 58 15 gruene.ratsfraktion@muenster.de www.gruene -muenster.de Antrag „Armen Haushalten Energiesparen ermöglichen“ 21.08.2007 2 SGB XII Leistungen beziehen sowie den Personenkreis mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Konzepte zu entwickeln, die ihnen ein energiesparendes Verhalten im Haushalt ermöglichen. Sowohl aus ökologischen wie aus sozialen und rechtlichen Gründen ist es erforderlich, das Interesse der Stadt Münster an einer Reduzierung des Energieverbrauchs und das der Betroffenen an existenzieller Sicherheit in Einklang zu bringen. Dabei zeigen Erfahrungen aus vielen sozialen Projekten, dass entsprechende Projekte nur über Information, strukturelle Hilfen und Anreizinstrumente unter gleichzeitiger Berücksichtigung sozialer und kultureller Hintergründe funktionieren. Grundsätzlich muss zwischen der Kostenerstattung für Haushaltstrom und für Heizenergie unterschieden werden. Nach dem Sozialhilferecht werden die Kosten für Unterkunft und Heizung zusätzlich zu den Leistungen zum Lebensunterhalt von den Trägern der Grundsicherung gezahlt. Damit führen die gestiegenen Kosten für Heizenergie vor allem zu einer höheren Belastung der Stadt als Kostenträger. Dagegen sind die Kosten für die Haushaltsenergie bereits im Regelsatz enthalten, sodass steigende Energiekosten in diesem Bereich das zur Verfügung stehende Haushaltseinkommen belasten. Sparen bei Heizkosten Auch in Münster gibt es zahlreiche modernisierungsbedürftige Wohnungsbestände mit relativ geringeren Kaltmieten aber außerordentlich hohen Warmmieteanteilen, in denen die Mieter auf den Energieverbrauch der Heizung keinen oder nur geringen Einfluss nehmen können. Die hohen Nebenkosten, die die Stadt als Kostenträger häufig zahlen muss, sollten neben anderen Gründen Anreiz genug sein, die Bemühungen für die Gebäudemodernisierung zu verstärken. Der Ausbau und die Weiterentwicklung des Förderprogramms Altbausanierung kämen den Interessen der Stadt wie denen der Mieter sehr entgegen. Die einzelnen Haushalte sind in diesen Fällen dagegen überfordert. Seit Einführung von Hartz IV haben viele Kommunen versucht, die steigenden Energiekosten durch eine Pauschalierung aufzufangen und haben Obergrenzen für die Heizkostenerstattung für Hartz IV- Haushalte festgelegt. Auf Grund der hohen Energiepreissteigerungen reichten dann diese Obergrenzen häufig nicht aus, um die tatsächlichen Kosten zu decken. Die bisherigen Ansätze von Kommunen zur Einsparung von Heizkosten durch eine Pauschalierung haben oft eher zu Verunsicherungen und Ängsten bei den Betroffenen und zu einer Prozessflut bei den Sozialgerichten geführt. In zahlreichen neueren Gerichtsurteilen zum SGB II und SGB XII wurde bestätigt, dass die HilfeempfängerInnen ein Recht darauf haben, die tatsächlichen Heizkosten von den Kommunen finanziert zu bekommen. Modellprojekte zeigen, dass das Thema Energiesparen in der Zielgruppe mit geringem Einkommen wenig verankert ist. Dazu tragen die durch geringes Einkommen sehr begrenzten Handlungsspielräume ebenso bei wie eine mangelnde Transparenz und Information über die Ansätze für Haushaltsenergie in den Regelsätzen und über den tatsächlichen Verbrauch. Es fehlen oftmals zielgruppengerechte Informationen darüber, was durch energiesparendes Verhalten auch an Haushaltskosten eingespart werden kann. 3 Bei einer Integration von Energieberatung und Information in die Sozialberatung wäre eine gezielte und vertrauensvolle Ansprache der Haushalte möglich und könnten Informationsdefizite behoben werden. Hartz IV Haushalte kommen mit ihrem Geld nur bei extrem sparsamen Verbrauch aus! Die Kosten für die Haushaltsenergie sind bereits im Regelsatz enthalten. Steigende Energiepreise wirken sich somit auf das dem Haushalt zur Verfügung stehende Ausgabebudget aus. Das System der Jahresabrechnung führt dazu, dass Energiekostennachzahlungen nachträglich geleistet werden müssen und somit das ohnehin nicht hinreichende monatliche Haushaltsbudget auf einen Schlag belasten. Darlehen des Sozialhilfeträgers und lang andauernde Tilgungen vom monatlichen Regelsatz sind dann oft die Folge. Bis Ende 2006 betrug der Kostenansatz 20,74 Euro, seit 1.1.2007 ist dieser Ansatz auf 21,75 Euro auf Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003 angehoben worden, ohne dass sich jedoch der Eckregelsatz im Gesamten verändert hätte. Nach einer Studie der Hans-Böckler- Stiftung vom November 2006 ist dieser Ansatz angesichts der Preisentwicklung im Energiebereich absolut unzureichend. Der Jahresstromverbrauch für 1-Personen-Haushalte dürfte nur zwischen 1045 bis 1095 kWh und der für einen Haushalt von zwei Erwachsenen und drei Kindern zwischen 4967 – 5203 kWh betragen. Solche Werte sind jedoch nur bei vorbildlichem energiesparenden Verbraucherverhalten und bei Nutzung von energieeffizienten Elektro- und Haushaltsgeräten zu realisieren, die kurzfristig einen hohen Anschaffungspreis erfordern, aber langfristig zu geringen Betriebskosten und Verbrauchswerten führen. Ein Hartz IV Haushalt müsste fast 18 Jahre für einen energieeffizienten Kühlschrank sparen! Einrichtungsgegenstände müssen genauso wie regelmäßig benötigte Haushaltsgeräte aus den Regelleistungen bestritten werden. So werden beispielsweise als Berechnungsgrundlage des Eckregelsatzes von 345 Euro monatlich 1,38 Euro für die Anschaffung von Kühl- und Gefriergeräten, 1,53 Euro für Waschmaschine, Wäschetrockner und Geschirrspüler sowie 0,77 Euro für größere Haushaltsgeräte angesetzt. Damit müssten EmpfängerInnen des Eckregelsatzes zur Anschaffung eines günstigen energieeffizienten Kühlschrankes (Neugerät ca. 340 Euro nach Stand Ende 2006) fast 18 Jahre sparen. Dies verdeutlicht, dass Regelsatzleistungen ein energiesparendes und wirtschaftliches Verhalten nahezu unmöglich machen, die im Regelsatz gewährten Ansätze für den Verbrauch jedoch gleichzeitig ein extrem energiesparendes Verhalten voraussetzen. An diesem Zusammenhang muss ein Informations-, Beratungs- und Förderkonzept ansetzen. gez. Maria Klein-Schmeink gez. Helga Bennink gez. Wilhelm Breitenbach gez. Manfred Kehr gez. Brigitte Hasenjürgen gez. Christof Hoffmann gez. Hery Klas gez. Jutta Möllers gez. Jörn Möltgen gez. Carsten Peters gez. Tim Rohleder gez. Ilse Schleef gez. Dr. Rita Stein-Redent gez. Brigitte von Schoenebeck
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Bremer Straße 54
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- A-R/0031/2007
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 22.08.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37