Regionalrat Köln

A-R/0031/2007

Armen Haushalten Energiesparen ermöglichen

Antrag an den Rat 22.08.2007

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.08.2007, TOP 24.2

Originalantrag

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Originalantrag

8881 Zeichen

1 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL                                 Antrag Nr.: A-R/0031/2007 
im Rat der Stadt Münster  
 
 
 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster beschließt: 
1) Die Verwaltung wird beauftragt, ein zielgruppengerechtes Beratungs- 
und Informationskonzept zum Energiesparen in armen Haushalten zu 
entwickeln. Dabei werden Träger wie die Verbraucherberatung, die 
Mieterschutzvereine, die Sozialberatungen und die Umweltverbände 
einbezogen. 
2) Die Erfahrungen aus Modellprojekten zum Energiesparen in 
einkommensschwachen Haushalten wie z.B. die des Energienetzwerkes 
NRW in Gelsenkirchen-Neustadt werden ausgewertet und berücksichtigt.  
3) Es wird ein Fonds eingerichtet, aus dem hilfebeziehende Haushalte, 
die sich auf freiwilliger Basis zum Energiesparen verpflichten, Zuschüsse 
zur Anschaffung energieeffizienter Haushaltsgeräte erhalten.  
4) Das Energiesparkonzept wird mit Arbeitsansätzen innerhalb des 
Projektes „Soziale Stadt“ (z.B. „Das Quartier spart Strom“ und 
„Energetische Gebäudesanierung“) in Kinderhaus abgestimmt.  
5) Die Verwaltung wird beauftragt, Drittmittel für die Durchführung des 
Konzeptes einzuwerben.  
Begründung: 
Die privaten Haushalte können erheblich zum Klimaschutz 
beitragen! 
Die Bemühungen um den Klimaschutz zeigen, dass allein durch 
Verhaltensänderungen ein erheblicher Anteil an Energie eingespart und 
so die CO 
2-Belastung der Umwelt deutlich verringert werden kann. So 
werden in Münster fast 70 Prozent der Endenergie für Heizzwecke und 20 
Prozent für den Stromeinsatz genutzt. Das entspricht 90 Prozent der CO 2-
Emissionen, die im Energiesektor freigesetzt werden. (Vgl. Energie- und 
Klimabilanz der Stadt Münster für das Jahr 2005.) Der Stromverbrauch 
kann allein durch bewusstes Verbraucherverhalten (z.B. Verzicht auf 
Stand-by-Betrieb) und durch eine Auswahl der stromsparendsten Geräte 
beim Neukauf um 50 % reduziert werden. 
Gleichzeitig belasten die in den letzten Jahren drastisch gestiegenen 
Energiekosten für private Haushalte die Menschen mit geringem 
Einkommen wie ALG II oder Sozialhilfe in erheblichem Maße. Aber auch 
die Kommunen sind davon durch steigende Kosten für Leistungen für 
Heizung massiv betroffen.  
Diese Erkenntnisse sollten dazu motivieren, für die ca. 10.800 Haushalte 
in Münster, die Leistungen nach dem SGB II, ca. 2.600 Haushalte die 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ratsfraktion Münster 
 
Bremer Str. 54 
48155 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
gruene.ratsfraktion@muenster.de 
www.gruene -muenster.de 
Antrag 
 
„Armen Haushalten Energiesparen 
ermöglichen“
 
21.08.2007

2 
SGB XII Leistungen beziehen sowie den Personenkreis mit Leistungen 
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Konzepte zu entwickeln, die 
ihnen ein energiesparendes Verhalten im Haushalt ermöglichen.  
Sowohl aus ökologischen wie aus sozialen und rechtlichen Gründen ist es 
erforderlich, das Interesse der Stadt Münster an einer Reduzierung des 
Energieverbrauchs und das der Betroffenen an existenzieller Sicherheit in 
Einklang zu bringen. 
Dabei zeigen Erfahrungen aus vielen sozialen Projekten, dass 
entsprechende Projekte nur über Information, strukturelle Hilfen und 
Anreizinstrumente unter gleichzeitiger Berücksichtigung sozialer und 
kultureller Hintergründe funktionieren. 
Grundsätzlich muss zwischen der Kostenerstattung für Haushaltstrom und 
für Heizenergie unterschieden werden. Nach dem Sozialhilferecht werden 
die Kosten für Unterkunft und Heizung zusätzlich zu den Leistungen zum 
Lebensunterhalt von den Trägern der Grundsicherung gezahlt. Damit 
führen die gestiegenen Kosten für Heizenergie 
 vor allem zu einer höheren 
Belastung der Stadt als Kostenträger. Dagegen sind die Kosten für die 
Haushaltsenergie  bereits im Regelsatz enthalten, sodass steigende 
Energiekosten in diesem Bereich das zur Verfügung stehende 
Haushaltseinkommen belasten. 
Sparen bei Heizkosten 
Auch in Münster gibt es zahlreiche modernisierungsbedürftige 
Wohnungsbestände mit relativ geringeren Kaltmieten aber 
außerordentlich hohen Warmmieteanteilen, in denen die Mieter auf den 
Energieverbrauch der Heizung keinen oder nur geringen Einfluss nehmen 
können. Die hohen Nebenkosten, die die Stadt als Kostenträger häufig 
zahlen muss, sollten neben anderen Gründen Anreiz genug sein, die 
Bemühungen für die Gebäudemodernisierung zu verstärken. Der Ausbau 
und die Weiterentwicklung des Förderprogramms Altbausanierung kämen 
den Interessen der Stadt wie denen der Mieter sehr entgegen.  
Die einzelnen Haushalte sind in diesen Fällen dagegen überfordert.  
Seit Einführung von Hartz IV haben viele Kommunen versucht, die 
steigenden Energiekosten durch eine Pauschalierung aufzufangen und 
haben Obergrenzen für die Heizkostenerstattung für Hartz IV- Haushalte 
festgelegt. Auf Grund der hohen Energiepreissteigerungen reichten dann 
diese Obergrenzen häufig nicht aus, um die tatsächlichen Kosten zu 
decken. Die bisherigen Ansätze von Kommunen zur Einsparung von 
Heizkosten durch eine Pauschalierung haben oft eher zu 
Verunsicherungen und Ängsten bei den Betroffenen und zu einer 
Prozessflut bei den Sozialgerichten geführt. 
In zahlreichen neueren Gerichtsurteilen zum SGB II und SGB XII wurde 
bestätigt, dass die HilfeempfängerInnen ein Recht darauf haben, die 
tatsächlichen 
 Heizkosten von den Kommunen finanziert zu bekommen.  
Modellprojekte zeigen, dass das Thema Energiesparen in der Zielgruppe 
mit geringem Einkommen wenig verankert ist. Dazu tragen die durch 
geringes Einkommen sehr begrenzten Handlungsspielräume ebenso bei 
wie eine mangelnde Transparenz und Information über die Ansätze für 
Haushaltsenergie in den Regelsätzen und über den tatsächlichen 
Verbrauch. Es fehlen oftmals zielgruppengerechte Informationen darüber, 
was durch energiesparendes Verhalten auch an Haushaltskosten 
eingespart werden kann.

3 
Bei einer Integration von Energieberatung und Information in die 
Sozialberatung wäre eine gezielte und vertrauensvolle Ansprache der 
Haushalte möglich und könnten Informationsdefizite behoben werden. 
Hartz IV Haushalte kommen mit ihrem Geld nur bei extrem 
sparsamen Verbrauch aus!  
Die Kosten für die Haushaltsenergie sind bereits im Regelsatz enthalten. 
Steigende Energiepreise wirken sich somit auf das dem Haushalt zur 
Verfügung stehende Ausgabebudget aus. Das System der 
Jahresabrechnung führt dazu, dass Energiekostennachzahlungen 
nachträglich geleistet werden müssen und somit das ohnehin nicht 
hinreichende monatliche Haushaltsbudget auf einen Schlag belasten. 
Darlehen des Sozialhilfeträgers und lang andauernde Tilgungen vom 
monatlichen Regelsatz sind dann oft die Folge. 
Bis Ende 2006 betrug der Kostenansatz 20,74 Euro, seit 1.1.2007 ist 
dieser Ansatz auf 21,75 Euro auf Grundlage der Einkommens- und 
Verbrauchsstichprobe 2003 angehoben worden, ohne dass sich jedoch 
der Eckregelsatz im Gesamten verändert hätte.  
Nach einer Studie der Hans-Böckler- Stiftung vom November 2006 ist 
dieser Ansatz angesichts der Preisentwicklung im Energiebereich absolut 
unzureichend. Der Jahresstromverbrauch für 1-Personen-Haushalte 
dürfte nur zwischen 1045 bis 1095 kWh und der für einen Haushalt von 
zwei Erwachsenen und drei Kindern zwischen 4967 – 5203 kWh 
betragen. Solche Werte sind jedoch nur bei vorbildlichem 
energiesparenden Verbraucherverhalten und bei Nutzung von 
energieeffizienten Elektro- und Haushaltsgeräten zu realisieren, die 
kurzfristig einen hohen Anschaffungspreis erfordern, aber langfristig zu 
geringen Betriebskosten und Verbrauchswerten führen. 
Ein Hartz IV Haushalt müsste fast 18 Jahre für einen 
energieeffizienten Kühlschrank sparen! 
Einrichtungsgegenstände müssen genauso wie regelmäßig benötigte 
Haushaltsgeräte aus den Regelleistungen bestritten werden. So werden 
beispielsweise als Berechnungsgrundlage des Eckregelsatzes von 345 
Euro monatlich 1,38 Euro für die Anschaffung von Kühl- und 
Gefriergeräten, 1,53 Euro für Waschmaschine, Wäschetrockner und 
Geschirrspüler sowie 0,77 Euro für größere Haushaltsgeräte angesetzt. 
Damit müssten EmpfängerInnen des Eckregelsatzes zur Anschaffung 
eines günstigen energieeffizienten Kühlschrankes (Neugerät ca. 340 Euro 
nach Stand Ende 2006) fast 18 Jahre sparen. 
Dies verdeutlicht, dass Regelsatzleistungen ein energiesparendes und 
wirtschaftliches Verhalten nahezu unmöglich machen, die im Regelsatz 
gewährten Ansätze für den Verbrauch jedoch gleichzeitig ein extrem 
energiesparendes Verhalten voraussetzen. An diesem Zusammenhang 
muss ein Informations-, Beratungs- und Förderkonzept ansetzen. 
 
 
gez. Maria Klein-Schmeink 
gez. Helga Bennink 
gez. Wilhelm Breitenbach 
gez. Manfred Kehr 
gez. Brigitte Hasenjürgen 
gez. Christof Hoffmann 
gez. Hery Klas 
gez. Jutta Möllers 
gez. Jörn Möltgen 
gez. Carsten Peters 
gez. Tim Rohleder 
gez. Ilse Schleef 
gez. Dr. Rita Stein-Redent 
gez. Brigitte von Schoenebeck

Beratungsverlauf (1)

29.08.2007 Rat
TOP 24.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Bremer Straße 54
  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0031/2007
Typ
Antrag an den Rat
Datum
22.08.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37