V/0716/2005
Änderung der Geschäftsordnung der Pflegekonferenz Münster in "Grundsätze für die Arbeit der Pflegeko
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Anlage 1
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Stadt Münster Anlage 1 Grundsätze für die Arbeit der Pflegekonferenz § 1 Bildung einer Pflegekonferenz Die Stadt Münster hat gem. § 5 Abs. 1 Landespflegegesetz (PfG NW) seit 1996 eine Pfle- gekonferenz zur Umsetzung der Aufgaben nach den §§ 8 und 9 SGB XI und nach dem PfG NW eingerichtet. § 2 Ziel und Aufgaben (1) Ziel der örtlichen Pflegekonferenz in Münster ist die Umsetzung der in § 1 Landespfle- gegesetz formulierten Ziele, eine leistungsfähige und wirtschaftliche ambulante, teilstati- onäre, vollstationäre und komplementäre Angebotsstruktur für alle Pflegebedürftigen zu gewährleisten. (2) Hierzu nimmt sie folgende Aufgaben wahr: - Entwicklung und Bewertung der örtlichen pflegerischen, hauswirtschaftlichen und so- zialen Infrastruktur nach Maßgabe der Grundsätze „Prävention und Rehabilitation vor Pflege“ und „ambulant vor stationär“. - Empfehlungen zu bedarfsorientierten Planungen und Aufbau ortsnaher Versor- gungsstrukturen, sowie zur Pflegeberatung. - Koordinierung an den Schnittstellen des Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereichs zur Verbesserung der Zusammenarbeit aller. - Konkretisierung und regionale Umsetzung der Rahmenvereinbarungen gemäß § 75 SGB XI. - Modifizierung bzw. Realisierung der im Rahmen des § 80 SGB XI auf Bundesebene erstellten Qualitätsstandards. - Entwicklung, Prüfung und Bewertung neuer innovativer Pflegekonzepte- und model- le. - Informationsaustausch zu allen Fragen der Umsetzung des Pflegeversicherungsge- setzes. - Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit zur Umsetzung des Pflegeversicherungsgesetzes und zur kontinuierlichen Präsenz des Themas. § 3 Zusammensetzung (1) Die Pflegekonferenz der Stadt Münster setzt sich aus folgenden Bereichen zusammen, aus denen jeweils ein Mitglied entsandt wird: Sparten: Vorschlag für die Entsendung: Senioren Seniorenvertreter/in Menschen mit Behinderungen Kommission zur Förderung der Integrati- on von Menschen mit Behinderungen Selbsthilfegruppen Münsteraner Informations- und Kontakt- stelle für Selbsthilfe Heimbeiräte / Heimfürsprecher Heimaufsicht der Stadt Münster Stationäre Altenpflegeeinrichtungen AG’s der Leiter/innen der Altenpflegeein- richtungen Ambulante Pflegedienste AG der ambulanten Pflegedienste Tagespflegen AG Tagespflege Hospizarbeit Vertreter/in aus der lokalen Hospizarbeit Gerontopsychiatrische Angebote Ortsansässige Vertreter/in von geronto- psychiatrischen Diensten/Einrichtungen Landesverbände der Pflegekassen Vertreter/in eines regional zuständigen Landesverbandes Regionale Pflegekassen Vertreter/in einer regionalen Pflegekasse Medizinischer Dienst der Krankenversi- cherungen Medizinischer Dienst der Krankenversi- cherungen Westfalen-Lippe Klinikenvertretung Vertreter/in eines ortsansässigen Allge- meinkrankenhauses Niedergelassene Ärzte Kassenärztliche Vereinigung oder Ärzte- kammer Wohlfahrtsverbände Vertreter/in der lokalen Wohlfahrtsverbän- de Pflegewissenschaft Fachhochschule Münster, Fachbereich Pflege Wohnungswirtschaft Sprecher/in des Arbeitskreis Münsteraner Wohnungsunternehmen Pflegeberatung Informationsbüro Pflege Kommune Stadt Münster, Sozialdezernentin (2) Für jedes Mitglied ist ein/e Stellvertreter/in zu benennen. Diese können im Rahmen einer Rotation jährlich wechseln. (3) Zu den Sitzungen der Pflegekonferenz können weitere beratende Teilnehmerinnen und Teilnehmer, insbesondere aus gesellschaftlichen Gruppen, sowie des örtlichen Sozial- hilfeträgers hinzugezogen werden. (4) Weitere Mitglieder können auf Antrag zur Pflegekonferenz zugelassen werden. Der An- trag auf Zulassung ist an die Geschäftsführung der Pflegekonferenz zu richten. Über den Antrag entscheidet die Pflegekonferenz mit einfacher Mehrheit. § 4 Vorsitz und Geschäftsführung (1) Vorsitzende/r der Pflegekonferenz ist die/der Sozialdezernent/in der Stadt Münster. (2) Die Geschäftsführung der Pflegekonferenz wird von der Stadt Münster, Sozialamt, wahr- genommen. § 5 Einladung und Tagesordnung (1) Der/die Vorsitzende legt Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung fest. (2) Die Einladung erfolgt durch die Geschäftsführung der Pflegekonferenz, spätestens 14 Tage vor dem Sitzungstermin. (3) Vorschläge zur Tagesordnung können von den Mitgliedern der Pflegekonferenz bis zu 21 Tage vor dem Sitzungstermin an die Geschäftsführung gerichtet werden. § 6 Sitzungshäufigkeit und Sitzungsteilnahme (1) Sitzungen der Pflegekonferenz finden bei Bedarf aber in der Regel 2 Mal jährlich statt. (2) Die Pflegekonferenz tagt in nichtöffentlicher Sitzung. (3) Die Mitglieder haben im Falle der Verhinderung ihre Vertretung und die Geschäftsfüh- rung rechtzeitig zu benachrichtigen. § 7 Arbeitskreise / Fachtagungen Die Pflegekonferenz kann zur Vorbereitung und Vertiefung einzelner Fragestellungen und Themen Arbeitskreise bilden oder Fachtagungen durchführen. Zu den Arbeitskreisen können zur Stärkung der Fachkompetenzen sachkundige Personen hinzugezogen werden. Die jeweiligen Ergebnisse werden abschließend in der Pflegekonferenz beraten. § 8 Beschlüsse und Beschlussfähigkeit (1) Die Pflegekonferenz ist ein auf Konsensfindung angelegtes Gremium, dessen Beschlüs- se empfehlenden Charakter haben. § 3 (4) bleibt unberührt. Empfehlungen werden – so- weit von den Mitgliedern der Pflegekonferenz im Einzelfall keine abweichende Regelung vereinbart wird – mit einfacher Mehrheit beschlossen. (2) Die Pflegekonferenz ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder anwe- send ist. Sie gilt als beschlussfähig, so lange ihre Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt ist. § 9 Protokolle und Informationsaustausch Die Sitzungen der Pflegekonferenz werden von der Geschäftsstelle protokolliert. Die Proto- kolle werden von dem/der Vorsitzenden und dem/der Protokollführer/in unterzeichnet und nach Fertigstellung an die Mitglieder sowie die Stellvertreter/innen verschickt. Sie werden außerdem auf den Internetseiten zum Thema Pflege des Sozialamtes der Stadt Münster veröffentlicht. § 10 In Kraft treten Die Grundsätze für die Arbeit der Pflegekonferenz treten mit Beschluss des Rates vom 09.11.2005, der sich dem Beschluss der Pflegekonferenz vom 24.08.2005 angeschlossen hat, in Kraft.
Beschlussvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Änderung der Geschäftsordnung der Pflegekonferenz Münster in "Grundsätze für die Arbeit der Pflegekonferenz" Beratungsfolge 19.10.2005 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 09.11.2005 Hauptausschuss Vorberatung 09.11.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Der Rat stimmt den in der Anlage 1 dargestellten Grundsätzen für die Arbeit der Pflegekonferenz Münster zu. Die Verwaltung wird beauftragt, diese mit der Konferenz umzusetzen. Begründung: 1. Beschlusslage Mit Beschluss vom 13.12.1995 hat der Haupt- und Finanzausschuss festgelegt eine örtliche Pflegekonferenz einzurichten. Nach § 5 des Landespflegegesetzes NW vom 19.03.1996 wa- ren und sind die Kreise und kreisfreien Städte aufgefordert, Pflegekonferenzen einzurichten, sowie die Geschäftsführung zu übernehmen. Die Stadt Münster hat sich an dem Landesmo- dellprogramm „Örtliche Pflegekonferenzen“ von 1995 bis 1998 beteiligt. Die konstituierende Sitzung der Münsteraner Pflegekonferenz fand am 18.03.1996 statt. Seit dem haben 35 Sit- zungen der Pflegekonferenz stattgefunden. In der 3. Sitzung der Pflegekonferenz vom 25.09.1996 wurde die 1. Geschäftsordnung verabschiedet. Diese ist bis auf die Veränderun- gen nach Eintritt des novellierten Landespflegegesetzes vom 01.08.2003, inhaltlich nahezu unverändert geblieben. 2. Veränderung der Geschäftsordnung hin zu den Grundsätzen 2.1 Bisherige Arbeit der Pflegekonferenz Neben der gesetzlichen Vorgabe baute die Gründung der Pflegekonferenz auf langjährige Erfahrungen in der Sozial- und Altenhilfeplanung sowie Kooperations- und Vernetzungsmo- delle auf. So nahm die Stadt Münster an den folgenden drei BMA-Modellen „Häusliche Pfle- gehilfen für Schwerpflegebedürftige (1989 – 1991), „Entwicklung eines kommunalen Ver- Vorlagen-Nr.: V/0716/2005 Auskunft erteilt: Frau Schwering Ruf: 492 50 02 E-Mail: Maria.Schwering@stadt-muenster.de Datum: 30.08.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - bundsystems pflegerischer Einrichtungen und Dienste (1992 - 1995) und „Modellprojekt Pflegerversicherung/Pflegemarkt“ (1995 – 1998) teil. Mit der Teilnahme an dem o. g. Lan- desprojekt „Modellprogramm – Örtliche Pflegekonferenzen“ unterstrich Münster sein Interes- se am Auf- und Ausbau einer optimalen Pflegeinfrastruktur. Die Pflegekonferenz hat dann ab Mitte der 90er Jahre die kommunale Pflegeinfrastruktur konzeptionell abgestimmt und entwickelt. Dabei verfolgte sie die Ziele: a) Transparenz auf dem Pflegemarkt herstellen b) Informationsfluss gewährleisten c) Vernetzung der Akteure d) Abstimmung von Zuständigkeiten in der pflegerischen Versorgung e) Grundlagen für eine bedarfsorientierte Planung schaffen f) Entwicklung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung In der Gründungsphase der Pflegekonferenz standen die Umsetzung der gesetzlichen Vor- gaben, insbesondere der Pflegebedarfsplanung im Vordergrund. Beginnend mit dem 1. Pfle- gebedarfsplan aus 1997 und den Fortschreibungen für die Jahre 2000 und 2002 hat die Pflegekonferenz ihren Auftrag auf diesem Gebiet wahrgenommen. Weitere Arbeitsschwerpunkte lagen u.a. in den Bereichen Aus- und Aufbau der Kurzzeit- und Tagespflege, Situation der ambulanten Angebote, Versorgungssituation für Menschen mit demenziellen Erkrankungen, Qualitätssicherung, komplementäre Hilfen, Altenpflegeausbil- dung. Darüber hinaus wurden wiederkehrende Berichte z.B. der Heimaufsicht und des Medi- zinischen Dienstes der Krankenversicherungen beraten. 2.2 Aktuelle und künftige Aufgaben im Sektor Pflege Seit in Kraft treten des Pflegeversicherungsgesetzes besteht in der Stadt Münster ein ausrei- chendes und gut ausgebautes Angebot an stationären, teilstationären und ambulanten Pfle- geeinrichtungen. Hier ist, im Vergleich zu früher, ein Level erreicht worden, zu dem die Pfle- gekonferenz und alle an der Pflege beteiligten Akteure ihren Beitrag geleistet haben. Die Herausforderungen des demografischen Wandels bedürfen einer Neuausrichtung der Pflegekonferenz, die nicht mehr, wie in der Vergangenheit ihren Blick auf die mengenmäßige Bereitstellung von Dienstleistungen richtet, sondern mehr die Entwicklung neuer Angebots- formen, sowie die Sicherung der erreichten Qualität in den Mittelpunkt rückt. Hierzu gehört mehr und mehr die Ausdifferenzierung der Angebote und eine neue Definition von Qualität. 2.3 Neuausrichtung der Aufgabenstellung und Arbeitsweise Die Geschäftsordnung in der Fassung vom 25.09.1996 bzw. 03.12.2003 sieht einen vier Mal im Jahr stattfindenden Sitzungsrhythmus mit 25 Mitgliedern vor. Bei der derzeitigen Konstel- lation der Pflegekonferenz werden im Rahmen einer Sitzung oftmals Einzelprobleme erör- tert. Demzufolge sind in jeder Sitzung der Pflegekonferenz auch Mitglieder anwesend, die von den behandelten Themen nicht oder nur in geringem Maße angesprochen werden. Zukünftig soll die Pflegekonferenz, als mehrdimensionale Institution, das Erarbeiten von Problemlösungen unmittelbarer, ergebnisorientierter und transparenter gestalten. Hierzu ge- hört insbesondere die vermehrte und kontinuierliche Beteiligung der Fachöffentlichkeit. Die Grundsätze der Arbeit der Pflegekonferenz zielen darauf ab, für die Arbeit in der Pflege- konferenz eine verbindlichere Form der Zusammenarbeit zu schaffen und darüber hinaus die Arbeit der Pflegekonferenz für alle mittelbar und unmittelbar Beteiligten transparenter zu ges- - 3 - talten. Dafür soll unter anderem die Größe der Konferenz auf 18 Mitglieder, sowie der Sit- zungsturnus auf zwei jährlich stattfindende Sitzungen verändert werden. Die Sitzungen sollen weiterhin nicht öffentlich stattfinden, wobei die Einladungen, Protokolle und Anlagen, sowie Ergebnisse von möglichen Arbeitsgruppen im Internet publiziert werden. Die Inhalte der Pflegekonferenz Münster sollen im Kontext mit der Pflegeplanung für Münster über das Medium Internet eine kommunikative Plattform erhalten. Zentrale Aufgabe der Pflegekonferenz ist nach wie vor die Mitwirkung bei der Sicherung und qualitativen Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur einschließlich der not- wendigen komplementären Hilfen. Dazu gehört der gegenseitige Informationsaustausch über Defizite, Mängel und Fehlentwicklungen in der pflegerischen und sozialen Versorgung alter und /oder pflegebedürftiger Menschen. Hierzu soll sich die Arbeitsweise des Gremiums ver- ändern: Informationen und Themen, die die Geschäftsführung erreichen werden aufbereitet, präzi- siert und je nach Bedeutung wie folgt behandelt: ¾ Informationen werden im Internet des Sozialamtes/Bereich Pflege veröffentlicht – Bei- spiel: Jahresbericht der Heimaufsicht. ¾ Anfragen werden bearbeitet, intern oder extern und als qualifizierte Information (z.B. als fachliche Stellungnahme) veröffentlicht – Beispiel: Situation der Altenpflegeausbildung. ¾ Beratungsgegenstände werden mittels Einberufung der Pflegekonferenz oder eines Ar- beitskreises bearbeitet und die Ergebnisse veröffentlicht – Beispiele: Pflegeplanung und Versorgung demenziell erkrankter Menschen. Thematische Kooperationen mit der Gesundheitskonferenz sollen weiterhin Bestand haben, sowie die kontinuierliche Information des Fachausschusses in Form von Mitteilungen in den Sitzungen und dem Hinweis auf die ausführlichere Berichterstattung im Internet. Die Konfe- renz verpflichtet sich zur Bearbeitung eines jährlichen Schwerpunktthemas. Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass der reine Informationsaustausch, sowie die Erarbeitung eines Einzelthemas angesichts des Aufwandes insbesondere für die Mitglie- der unangemessen erscheint. Die Aufbereitung von Schwerpunktthemen in arbeitsfähigeren Arbeitskreisen, wie aktuell das Thema „Demenz“ oder wie in der Vergangenheit die Themen „Altenpflege-Ausbildung“ oder „Beschwerdefaltblatt“ mit Mitgliedern der Konferenz sowie der Beteiligung von weiterer Fachkompetenz, ist mit Blick auf Ergebnis und Ressourcen sinnvol- ler. Vor dem Hintergrund dieser Arbeitsweise empfiehlt die Verwaltung die Mitgliederzahl von bislang 25 auf 19 sowie den Sitzungsturnus von 4 auf 2 Mal jährlich festzusetzen. 3. Fazit und weiteres Verfahren Die Veränderungen der Arbeitsweise sowie die Grundsätze der Zusammenarbeit der Pflege- konferenz können ein geeignetes Mittel sein, auf aktuelle Probleme und zukünftige Heraus- forderungen adäquat zu reagieren. Die Verwaltung wird zeitnah für den Bereich Pflege ein Informationssystem erstellen und für die Benennung der Konferenzmitglieder und der Stellvertreter/innen Sorge tragen. i.V. Dr. Agnes Klein Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0716/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 05.09.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37