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V/0716/2005

Änderung der Geschäftsordnung der Pflegekonferenz Münster in "Grundsätze für die Arbeit der Pflegeko

Vorlage 05.09.2005

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Nächste Beratung: Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen, Sitzung am 17.11.2005, TOP 4

Anlage 1

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Anlage 1

6115 Zeichen

Stadt Münster Anlage 1
 Grundsätze für die Arbeit der Pflegekonferenz
§ 1
Bildung einer Pflegekonferenz
Die Stadt Münster hat  gem. § 5 Abs. 1  Landespflegegesetz (PfG NW) seit 1996 eine Pfle-
gekonferenz zur Umsetzung der Aufgaben nach den §§ 8 und 9 SGB XI und nach dem PfG
NW eingerichtet.
§ 2
Ziel und Aufgaben
(1) Ziel der örtlichen Pflegekonferenz in Münster ist die Umsetzung der in § 1 Landespfle-
gegesetz formulierten Ziele, eine leistungsfähige und wirtschaftliche ambulante, teilstati-
onäre, vollstationäre und komplementäre Angebotsstruktur für alle Pflegebedürftigen zu
gewährleisten.
(2) Hierzu nimmt sie folgende Aufgaben wahr:
- Entwicklung und Bewertung der örtlichen pflegerischen, hauswirtschaftlichen und so-
zialen Infrastruktur nach Maßgabe der Grundsätze „Prävention und Rehabilitation vor
Pflege“ und „ambulant vor stationär“.
- Empfehlungen zu bedarfsorientierten Planungen und Aufbau ortsnaher Versor-
gungsstrukturen, sowie zur Pflegeberatung.
- Koordinierung an den Schnittstellen des Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereichs
zur Verbesserung der Zusammenarbeit aller.
- Konkretisierung und regionale Umsetzung der Rahmenvereinbarungen gemäß § 75
SGB XI.
- Modifizierung bzw. Realisierung der im Rahmen des § 80 SGB XI auf Bundesebene
erstellten Qualitätsstandards.
- Entwicklung, Prüfung und Bewertung neuer innovativer Pflegekonzepte- und model-
le.
- Informationsaustausch zu allen Fragen der Umsetzung des Pflegeversicherungsge-
setzes.
- Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit zur Umsetzung des Pflegeversicherungsgesetzes
und zur kontinuierlichen Präsenz des Themas.

§ 3
Zusammensetzung
(1) Die Pflegekonferenz der Stadt Münster setzt sich aus folgenden Bereichen zusammen,
aus denen jeweils ein Mitglied  entsandt wird:
Sparten: Vorschlag für die Entsendung:
Senioren Seniorenvertreter/in
Menschen mit Behinderungen Kommission zur Förderung der Integrati-
on von Menschen mit Behinderungen
Selbsthilfegruppen Münsteraner Informations- und Kontakt-
stelle für Selbsthilfe
Heimbeiräte / Heimfürsprecher Heimaufsicht der Stadt Münster
Stationäre Altenpflegeeinrichtungen AG’s der Leiter/innen der Altenpflegeein-
richtungen
Ambulante Pflegedienste AG der ambulanten Pflegedienste
Tagespflegen AG Tagespflege
Hospizarbeit Vertreter/in aus der lokalen Hospizarbeit
Gerontopsychiatrische Angebote Ortsansässige Vertreter/in von geronto-
psychiatrischen Diensten/Einrichtungen
Landesverbände der Pflegekassen Vertreter/in eines regional zuständigen
Landesverbandes
Regionale Pflegekassen Vertreter/in einer regionalen Pflegekasse
Medizinischer Dienst der Krankenversi-
cherungen
Medizinischer Dienst der Krankenversi-
cherungen Westfalen-Lippe
Klinikenvertretung Vertreter/in eines ortsansässigen Allge-
meinkrankenhauses
Niedergelassene Ärzte Kassenärztliche Vereinigung oder Ärzte-
kammer
Wohlfahrtsverbände Vertreter/in der lokalen Wohlfahrtsverbän-
de
Pflegewissenschaft Fachhochschule Münster, Fachbereich
Pflege
Wohnungswirtschaft Sprecher/in des Arbeitskreis Münsteraner
Wohnungsunternehmen
Pflegeberatung Informationsbüro Pflege
Kommune Stadt Münster, Sozialdezernentin
(2) Für jedes Mitglied ist ein/e Stellvertreter/in zu benennen. Diese können im Rahmen einer
Rotation jährlich wechseln.

(3) Zu den Sitzungen der Pflegekonferenz können weitere beratende Teilnehmerinnen und
Teilnehmer, insbesondere aus gesellschaftlichen Gruppen, sowie des örtlichen Sozial-
hilfeträgers hinzugezogen werden.
(4) Weitere Mitglieder können auf Antrag zur Pflegekonferenz zugelassen werden. Der An-
trag auf Zulassung ist an die Geschäftsführung der Pflegekonferenz zu richten.
Über den Antrag entscheidet die Pflegekonferenz mit einfacher Mehrheit.
§ 4
Vorsitz und Geschäftsführung
(1) Vorsitzende/r der Pflegekonferenz ist die/der Sozialdezernent/in der Stadt Münster.
(2) Die Geschäftsführung der Pflegekonferenz wird von der Stadt Münster, Sozialamt, wahr-
genommen.
§ 5
Einladung und Tagesordnung
(1) Der/die Vorsitzende legt Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung fest.
(2) Die Einladung erfolgt durch die Geschäftsführung der Pflegekonferenz, spätestens 14
Tage vor dem Sitzungstermin.
(3) Vorschläge zur Tagesordnung können von den Mitgliedern der Pflegekonferenz bis zu 21
Tage vor dem Sitzungstermin an die Geschäftsführung gerichtet werden.
§ 6
Sitzungshäufigkeit und Sitzungsteilnahme
(1) Sitzungen der Pflegekonferenz finden bei Bedarf aber in der Regel 2 Mal  jährlich statt.
(2) Die Pflegekonferenz tagt in nichtöffentlicher Sitzung.
(3) Die Mitglieder haben im Falle der Verhinderung ihre Vertretung und die Geschäftsfüh-
rung rechtzeitig zu benachrichtigen.

§ 7
Arbeitskreise / Fachtagungen
Die Pflegekonferenz kann zur Vorbereitung und Vertiefung einzelner Fragestellungen und
Themen Arbeitskreise bilden oder Fachtagungen durchführen. Zu den Arbeitskreisen können
zur Stärkung der Fachkompetenzen sachkundige Personen hinzugezogen werden.
Die jeweiligen Ergebnisse werden abschließend in der Pflegekonferenz beraten.
§ 8
Beschlüsse und Beschlussfähigkeit
(1) Die Pflegekonferenz ist ein auf Konsensfindung angelegtes Gremium, dessen Beschlüs-
se empfehlenden Charakter haben. § 3 (4) bleibt unberührt. Empfehlungen werden –  so-
weit von den Mitgliedern der Pflegekonferenz im Einzelfall keine abweichende Regelung
vereinbart wird –  mit einfacher Mehrheit beschlossen.
(2) Die Pflegekonferenz ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder anwe-
send ist. Sie gilt als beschlussfähig, so lange ihre Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt
ist.
§ 9
Protokolle und Informationsaustausch
Die Sitzungen der Pflegekonferenz werden von der Geschäftsstelle protokolliert. Die Proto-
kolle werden von dem/der Vorsitzenden und dem/der Protokollführer/in unterzeichnet und
nach Fertigstellung an die Mitglieder sowie die Stellvertreter/innen verschickt. Sie werden
außerdem auf den  Internetseiten zum Thema Pflege des Sozialamtes der Stadt Münster
veröffentlicht.
§ 10
In Kraft treten
Die Grundsätze für die Arbeit der Pflegekonferenz treten mit Beschluss des Rates vom
09.11.2005, der sich dem Beschluss der Pflegekonferenz vom 24.08.2005 angeschlossen
hat,  in Kraft.

Beschlussvorlage

8764 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Änderung der Geschäftsordnung der Pflegekonferenz Münster in "Grundsätze für die Arbeit der 
Pflegekonferenz" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.10.2005 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
09.11.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
09.11.2005 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Der Rat stimmt den in der Anlage 1 dargestellten Grundsätzen für die Arbeit der Pflegekonferenz 
Münster zu. Die Verwaltung wird beauftragt, diese mit der Konferenz umzusetzen. 
 
Begründung: 
 
1. Beschlusslage 
 
 Mit Beschluss vom 13.12.1995 hat der Haupt- und Finanzausschuss  festgelegt eine örtliche 
Pflegekonferenz einzurichten. Nach § 5 des Landespflegegesetzes NW vom 19.03.1996 wa-
ren und sind die Kreise und kreisfreien Städte aufgefordert, Pflegekonferenzen einzurichten, 
sowie die Geschäftsführung zu übernehmen. Die Stadt Münster hat sich an dem Landesmo-
dellprogramm  „Örtliche Pflegekonferenzen“ von 1995 bis 1998 beteiligt. Die konstituierende 
Sitzung der Münsteraner Pflegekonferenz fand am 18.03.1996 statt. Seit dem haben 35  Sit-
zungen der Pflegekonferenz stattgefunden. In der 3. Sitzung der Pflegekonferenz vom 
25.09.1996 wurde die 1. Geschäftsordnung verabschiedet. Diese ist bis auf die Veränderun-
gen nach Eintritt des novellierten Landespflegegesetzes vom 01.08.2003, inhaltlich nahezu 
unverändert geblieben. 
 
2. Veränderung der Geschäftsordnung hin zu den Grundsätzen     
 
2.1 Bisherige Arbeit der Pflegekonferenz 
 
Neben der gesetzlichen Vorgabe baute die Gründung der Pflegekonferenz auf langjährige 
Erfahrungen in der Sozial- und Altenhilfeplanung sowie Kooperations- und Vernetzungsmo-
delle auf. So nahm die Stadt Münster an den folgenden drei BMA-Modellen „Häusliche Pfle-
gehilfen für Schwerpflegebedürftige (1989 – 1991), „Entwicklung eines kommunalen Ver-
Vorlagen-Nr.: 
V/0716/2005 
Auskunft erteilt: 
Frau  Schwering 
Ruf: 
492 50 02 
E-Mail: 
Maria.Schwering@stadt-muenster.de 
Datum: 
30.08.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
bundsystems pflegerischer Einrichtungen und Dienste (1992 - 1995) und „Modellprojekt 
Pflegerversicherung/Pflegemarkt“ (1995 – 1998) teil. Mit der Teilnahme an dem o. g.  Lan-
desprojekt „Modellprogramm – Örtliche Pflegekonferenzen“ unterstrich Münster sein Interes-
se am Auf- und Ausbau einer optimalen Pflegeinfrastruktur.  
 
Die Pflegekonferenz hat dann ab Mitte der 90er Jahre die kommunale Pflegeinfrastruktur 
konzeptionell abgestimmt und entwickelt. Dabei verfolgte sie die Ziele: 
 
a) Transparenz auf dem Pflegemarkt herstellen 
b) Informationsfluss gewährleisten 
c) Vernetzung der Akteure 
d) Abstimmung von Zuständigkeiten in der pflegerischen Versorgung 
e) Grundlagen für eine bedarfsorientierte Planung schaffen  
f)   Entwicklung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung  
 
 In der Gründungsphase der Pflegekonferenz standen die Umsetzung der gesetzlichen Vor-
gaben, insbesondere der Pflegebedarfsplanung im Vordergrund. Beginnend mit dem 1. Pfle-
gebedarfsplan aus 1997  und den Fortschreibungen für die Jahre 2000 und 2002 hat die 
Pflegekonferenz ihren Auftrag auf diesem Gebiet wahrgenommen. 
 
 Weitere Arbeitsschwerpunkte lagen u.a. in den Bereichen Aus- und Aufbau der Kurzzeit- und 
Tagespflege, Situation der ambulanten Angebote, Versorgungssituation für Menschen mit 
demenziellen Erkrankungen, Qualitätssicherung, komplementäre Hilfen, Altenpflegeausbil-
dung. Darüber hinaus wurden wiederkehrende Berichte z.B. der Heimaufsicht und des Medi-
zinischen Dienstes der Krankenversicherungen beraten.   
 
 
2.2 Aktuelle und künftige Aufgaben im Sektor Pflege 
 
Seit in Kraft treten des Pflegeversicherungsgesetzes besteht in der Stadt Münster ein ausrei-
chendes und gut ausgebautes Angebot an stationären, teilstationären und ambulanten Pfle-
geeinrichtungen. Hier ist, im Vergleich zu früher, ein Level erreicht worden, zu dem die Pfle-
gekonferenz und alle an der Pflege beteiligten Akteure ihren Beitrag geleistet haben.  
 
Die Herausforderungen des demografischen Wandels bedürfen einer Neuausrichtung der 
Pflegekonferenz, die nicht mehr, wie in der Vergangenheit ihren Blick auf die mengenmäßige 
Bereitstellung von Dienstleistungen richtet, sondern mehr die Entwicklung neuer Angebots-
formen, sowie die Sicherung der erreichten Qualität in den Mittelpunkt rückt. Hierzu gehört 
mehr und mehr die Ausdifferenzierung der Angebote und eine neue Definition von Qualität.  
 
  
2.3 Neuausrichtung der Aufgabenstellung und Arbeitsweise 
 
 Die Geschäftsordnung in der Fassung vom 25.09.1996 bzw. 03.12.2003 sieht einen vier Mal 
im Jahr stattfindenden Sitzungsrhythmus mit 25 Mitgliedern vor. Bei der derzeitigen Konstel-
lation der Pflegekonferenz werden im Rahmen einer Sitzung oftmals  Einzelprobleme erör-
tert. Demzufolge sind in jeder Sitzung der Pflegekonferenz auch Mitglieder anwesend, die 
von den behandelten Themen nicht oder nur in geringem Maße angesprochen werden.  
 
 Zukünftig soll die Pflegekonferenz, als mehrdimensionale Institution, das Erarbeiten von 
Problemlösungen unmittelbarer, ergebnisorientierter und transparenter gestalten. Hierzu ge-
hört insbesondere die vermehrte und kontinuierliche Beteiligung der Fachöffentlichkeit. 
 
 Die Grundsätze der Arbeit der Pflegekonferenz zielen darauf ab, für die Arbeit in der Pflege-
konferenz eine verbindlichere Form der Zusammenarbeit zu schaffen und darüber hinaus die 
Arbeit der Pflegekonferenz für alle mittelbar und unmittelbar Beteiligten transparenter zu ges-

- 3 - 
talten. Dafür soll unter anderem die Größe der Konferenz auf 18 Mitglieder, sowie der Sit-
zungsturnus auf zwei jährlich stattfindende Sitzungen verändert werden.  
 
 Die Sitzungen sollen weiterhin nicht öffentlich stattfinden, wobei die Einladungen, Protokolle 
und Anlagen, sowie Ergebnisse von möglichen Arbeitsgruppen im Internet publiziert werden. 
Die Inhalte der Pflegekonferenz Münster sollen im Kontext mit der Pflegeplanung für Münster 
über das Medium Internet eine kommunikative Plattform erhalten.  
 
 Zentrale Aufgabe der Pflegekonferenz ist nach wie vor die Mitwirkung bei der Sicherung und 
qualitativen Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur einschließlich der not-
wendigen komplementären Hilfen. Dazu gehört der gegenseitige Informationsaustausch über 
Defizite, Mängel und Fehlentwicklungen in der pflegerischen und sozialen Versorgung alter 
und /oder pflegebedürftiger Menschen. Hierzu soll sich die Arbeitsweise des Gremiums ver-
ändern: 
 
 Informationen und Themen, die die Geschäftsführung erreichen werden aufbereitet, präzi-
siert und je nach Bedeutung  wie folgt behandelt: 
 
¾ Informationen
 werden im Internet des Sozialamtes/Bereich Pflege veröffentlicht – Bei-
spiel: Jahresbericht der Heimaufsicht. 
¾ Anfragen  werden bearbeitet, intern oder extern und als qualifizierte Information (z.B. als 
fachliche Stellungnahme) veröffentlicht – Beispiel: Situation der Altenpflegeausbildung. 
¾ Beratungsgegenstände  werden mittels Einberufung der Pflegekonferenz oder eines Ar-
beitskreises bearbeitet und die Ergebnisse veröffentlicht – Beispiele: Pflegeplanung und 
Versorgung demenziell erkrankter Menschen. 
 
 Thematische Kooperationen mit der Gesundheitskonferenz sollen weiterhin Bestand haben, 
sowie die kontinuierliche Information des Fachausschusses in Form von Mitteilungen in den 
Sitzungen und dem Hinweis auf die ausführlichere Berichterstattung  im Internet. Die Konfe-
renz verpflichtet sich zur Bearbeitung eines jährlichen Schwerpunktthemas. 
 
 Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass der reine Informationsaustausch, sowie 
die Erarbeitung eines Einzelthemas angesichts des Aufwandes insbesondere für die Mitglie-
der unangemessen erscheint. Die Aufbereitung von Schwerpunktthemen in arbeitsfähigeren 
Arbeitskreisen, wie aktuell das Thema „Demenz“ oder wie in der Vergangenheit die Themen 
„Altenpflege-Ausbildung“ oder „Beschwerdefaltblatt“ mit Mitgliedern der Konferenz sowie der 
Beteiligung von weiterer Fachkompetenz, ist mit Blick auf Ergebnis und Ressourcen sinnvol-
ler. 
 
 Vor dem Hintergrund dieser Arbeitsweise empfiehlt die Verwaltung die Mitgliederzahl von 
bislang 25 auf 19  sowie den Sitzungsturnus von 4 auf 2 Mal jährlich festzusetzen.  
 
 
3. Fazit und weiteres Verfahren 
 
  Die Veränderungen der Arbeitsweise sowie die Grundsätze der Zusammenarbeit der Pflege-
konferenz können ein geeignetes Mittel sein, auf  aktuelle Probleme und zukünftige Heraus-
forderungen adäquat zu reagieren.   
 
 Die Verwaltung wird zeitnah für den Bereich Pflege ein Informationssystem erstellen und für 
die Benennung der Konferenzmitglieder und der Stellvertreter/innen Sorge tragen. 
 
i.V. 
 
Dr. Agnes Klein  
Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

19.10.2005 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
17.11.2005 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
TOP 4 Vorberatung
Zur Sitzung
Entscheidung
Vorberatung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0716/2005
Typ
Vorlage
Datum
05.09.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37