0588/2022
Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke
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Anlage 3
1848 Zeichen
Anlage 3 163.600.000 € Nr. Mehrleistungen Summe (brutto) Titelsumme (brutto) 1 10.136.000 € 2 92.596.000 € 2.1 Sperrpause 2020 1.541.000 € 2.2 Austausch Fahrbahndeckbleche im KVB-Bereich Strombrücke 28.810.000 € 2.3 Verstärkung des Überbaus (Querträger) Strombrücke 5.736.000 € 2.4 Erweiterungen der Leistungsanforderung an die Nietprüfung 3.168.000 € 2.5 Entfernen der Walzhaut 3.504.000 € 2.6 Freimessung Hängegerüste 1.939.000 € 2.7 Erweiterte Bestandsuntersuchung Schweißnähte 9.269.000 € 2.8 Ausführungsänderung rechtsrheinische Rampe 18.375.000 € 2.9 Austausch Fahrbahnbleche im KVB-Bereich Flutbrücke 6.566.000 € 2.10 Asbestrückbau Deichbrücke /Flutbrücke 2.136.000 € 2.11 Probepfähle 2.789.000 € 2.12 Geänderte Mikropfähle 2.089.000 € 2.13 Restliche bereits eingereichte Nachträge 6.674.000 € 3 33.000.000 € 3.1 Externe Bauüberwachung und Bauoberleitung 23.000.000 € 3.2 Gutachterkosten 1.700.000 € 3.3 Materialtechnische Untersuchungen 1.400.000 € 3.4 Bauherrenunterstützung (Projektmanagement, Fertigungsüberwachung) 4.700.000 € 3.5 Sonstige Kosten 2.200.000 € 4 774.000 € 5 12.126.000 € 148.632.000 € 10.710.000 €- 137.922.000 € 301.522.000 € Zuletzt beschlossene Gesamtkosten, 2041/2017/1, rund (brutto) Gesamtkosten der Baumaßnahme rund (brutto) Summe 1-5 (brutto) Entfallende Leistungen aus dem Hauptvertrag (brutto) Mehrkosten gesamt rund (brutto) Verspätete Vergabe Bauliche Sanierung - Schäden der vorgefundenen Bausubstanz Erhöhte Baunebenkosten Massenmehrungen Vorhaltung aufgrund verlängerter Bauzeit (Bis Ende 2025)
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
III/691/10
Vorlagen-Nummer 25.03.2022
0588/2022
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Verkehrsausschuss 29.03.2022
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 28.04.2022
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.05.2022
Finanzausschuss 02.05.2022
Rat 05.05.2022
Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke
Mitteilung über eine Kostenerhöhung gemäß § 25 Abs. 1 Nr.2 KomHVO i.V.m. § 12 der
Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2022
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 30.06.2009 (Vorlagen-Nr. 1915/2009) den Bedarf zur
Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke anerkannt und den Beschluss zur Planung über die
Leistungsphasen 1 bis 6 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gefasst.
Der Beschluss zur Umsetzung der Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke wurde auf Grundla-
ge der Entwurfsplanung und der Kostenberechnung durch den Rat am 28.06.2016 (Vorlagen-
Nr. 1105/2016) mit Gesamtkosten in Höhe von 116.313.508 € brutto (inklusive 15% Risikozuschlag)
gefasst. Mit der Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Kostenerhöhung (Vorlagen-
Nr. 2041/2017) stimmte der Rat der Stadt Köln am 28.09.2017 Realisierungskosten der Maßnahme in
Höhe von 188,14 Mio. € brutto (inklusive 15% Risikozuschlag) zu. Das entspricht 163,60 Mio. € brutto
ohne Risikozuschlag. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei
Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung in den politischen Gremien verfügen.
Allgemeines
Der ca. 1 km lange Brückenzug besteht aus vier Teilbauwerken. Die beiden außenliegenden Teil-
bauwerke (linksrheinisch die Deichbrücke und die rechtsrheinisch die Rechtsrheinische Rampe) wer-
den abgebrochen und komplett erneuert. Die dazwischenliegenden Teilbauwerke Strom- und Flutbrü-
cke werden grundhaft saniert und verstärkt.
Die Mülheimer Brücke ist ein denkmalgeschütztes Bauwerk, das unter Aufrechterhaltung des Ver-
kehrs (motorisierter und nichtmotorisierter Individualverkehr sowie Stadtbahn) im Bestand zum Teil
erneuert, zum Teil verstärkt und gesamt instandgesetzt wird. Trotz umfangreicher Voruntersuchun-
gen, die als Grundlage der Planung dienten, bestehen bei den Neubauten Risiken des Baugrundes
und bei der Instandsetzung Risiken, die sich aus dem Bestand ergeben (Bauwerkssubstanz, Gefah-
renstoffe, etc.).
Mit den Mitteilungen 4124/2021, 0763/2021, 0971/2021, 1406/2020 und 0805/2019 wurde über die
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Sachstände, Herausforderungen und die aufgrund des festgestellten Bauwerkszustandes erforderli-
chen Umplanungen zur Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke berichtet. Daraus resultieren
zum aktuellen Stand Mehrkosten zu erforderlichen zusätzlichen und geänderten Leistungen, sowie
gestiegenen Baunebenkosten in Höhe von insgesamt 137.922.000 € brutto.
In diesen Kosten wurden bereits beauftragte Nachträge in der beauftragten Höhe sowie bereits vor-
liegende noch nicht verhandelte Nachtragsangebote in Höhe des Nachtragsangebotes berücksichtigt.
Außerdem wurden erhöhte Baunebenkosten und Massenmehrungen berücksichtigt.
Damit werden aktuell Gesamtkosten der Sanierungsmaßnahme in Höhe von 301.522.000 € brutto
ermittelt (Anlage 1).
Erläuterung der einzelnen Mehrleistungen
1. Verspätete Vergabe
Nach Abschluss des Vergabeverfahrens wurde von einem Bieter eine Rüge ausgesprochen. Der Rü-
ge wurde stattgegeben, jedoch hat die Bezirksregierung diese im Nachprüfungsverfahren abgelehnt.
Die anschließende Möglichkeit des Bieters zur gerichtlichen Klage wurde nicht gewählt.
Das durchgeführte Nachprüfungsverfahrens hatte einen verspäteten Baubeginn zur Folge sowie die
daraus resultierende Verschiebung der Bauphase 0. Bestandteil des Nachtrags verspätete Vergabe
sind die entstandenen Mehrkosten aufgrund der Preissteigerungen und Baustellengemeinkosten für
den durch die verspätete Vergabe verursachten Zeitraum von circa sechs Monaten und den sich dar-
aus ergebenden Auswirkungen auf die Gesamtbauzeit.
Mehrkosten: 10.136.000 € brutto
2. Bauliche Sanierung - Schäden der vorgefundenen Bausubstanz
Kostensteigerung Strombrücke (SBR)
Um den Sanierungsbedarf zu ermitteln, wurden in der Planungsphase bereits umfangreiche Vorun-
tersuchungen der Bestandsbauwerke durchgeführt, wie zum Beispiel materialtechnische Untersu-
chungen, Schweißeignung des Bestandsbauwerkes und Bodengutachten. Viele weitere Untersu-
chungen konnten jedoch aufgrund der baulichen Gegebenheiten (z.B. fehlende Zugänglichkeit von
unten ohne Hängegerüst) erst nach dem tatsächlichen Beginn der Generalsanierung stattfinden. Auf
Grundlage dieser neuen Erkenntnisse ist mittlerweile ersichtlich, dass sich nicht nur die Rechtsrheini-
sche Rampe, sondern auch die Strombrücke in einem deutlich schlechteren baulichen Zustand befin-
det als durch die gesammelten Informationen der Voruntersuchungen anzunehmen war.
2.1 Sperrpause 2020
Im Hauptvertrag ist die Sanierung des Stadtbahnbereichs für die Bauphase 2 innerhalb von 19
Wochen vorgesehen. Dabei sollten die schadhaften Nieten und Schweißnähte instandgesetzt
werden. Aufgrund der Erkenntnisse während der ersten Erkundungsarbeiten wurde befürchtet, dass
die im Hauptauftrag vorgesehenen Mengen überschritten werden könnten. Die daraus resultierende
Erhöhung des Sanierungsumfangs würde eine Verlängerung der Bauphase 2 zur Folge haben.
Weiterhin wurde eine Schadstoffbelastung mit Asbest festgestellt. Aus diesem Grund wurde
beschlossen, im Jahr 2020 eine Sperrpause im Bereich der Stadtbahn durchzuführen (Mitteilung
1406/2020), um genaue Erkenntnisse über den Sanierungsaufwand und mögliche Auswirkungen auf
die Bauphase 2 zu erlangen. Die Befürchtungen eines erheblichen Mehraufwands haben sich durch
die in der Sperrpause gewonnenen Erkenntnisse bestätigt. Aus diesem Grund wurde der im
folgenden Absatz beschriebene Austausch der Fahrbahndeckbleche geplant.
Mehrkosten: 1.541.000 € brutto
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2.2 Austausch Fahrbahndeckbleche im Stadtbahnbereich Strombrücke
Gemäß des Hauptvertrages umfasst das Leistungspaket im Stadtbahnbereich überwiegend Instand-
setzungsmaßnahmen auf der Brückenoberseite. Im Zuge der Bestandserkundungen während der
Bauausführung wurden umfangreiche Schäden am Bestand festgestellt, deren Sanierung nicht im
vertraglichen Leistungsumfang enthalten ist. Während der Sperrpause 2020, in welcher ein Teil des
Stadtbahnbereiches komplett entschichtet wurde, wurden umfangreiche Korrosionsschäden an den
Deckblechen aufgrund mangelhafter Entwässerung festgestellt. Außerdem wurden die Korrosions-
schäden an den Nietköpfen und an den Schweißverbindungen zwischen Deckblech und Schienen-
böckchen festgestellt. In mehreren Expertengesprächen wurde gemeinsam erörtert, dass der Aus-
tausch der vorhandenen orthotropen Platte eine sinnvollere Lösung im Vergleich zu einer zeitaufwän-
digen kleinteiligen Sanierung der oben genannten Schäden im Bestand ist.
Mit der Mitteilung 0763/2021 wurde den politischen Gremien ein geschätzter Kostenorientierungswert
in Höhe von 13,50 Mio. € brutto für die Bauleistungen mitgeteilt. Der Verwaltung liegt ein Nach-
tragsangebot in Höhe von ca. 27,00 Mio. € brutto für die Bauleistungen vor. Nach der abgeschlosse-
nen Planung resultiert die Verdopplung der Kosten überwiegend aus den Mehrmengen des Stahles
sowie den erhöhten Stahlpreisen.
Die beschriebene Ausführung von zusätzlichen Leistungen erfordert ebenso zusätzliche
Planungsleistungen, die durch den Auftragnehmer zu erbringen sind. Diese umfasst eine
Entwurfsplanung, eine Ausführungsplanung, sowie und Werkstatt- und Montageplanung. Hierfür
fallen dem Auftragnehmer Mehrkosten an.
Mehrkosten: 28.810.000 € brutto
2.3 Verstärkung des Überbaus (Querträger) Strombrücke
Im Rahmen der vorlaufenden Arbeiten für die Querträgerverstärkung wurde vor Ort festgestellt, dass
keine uneingeschränkte Schweißeignung der Bestandsträger vorhanden ist. Weiterhin wurden Schä-
den in Form von linearen Anzeigen (Risse) an den Bestandsträgern festgestellt, sodass die geplante
Verstärkung nicht in der vorgesehenen Art und Weise ausgeführt werden konnte. Diese Erkenntnisse
wurden in diversen Planungsbesprechungen sowie mehreren Expertengesprächen mit Gutachtern,
Planern, Prüfingenieuren und der ausführenden Firma thematisiert. Die Umplanung der Querträger-
verstärkungen ist das Ergebnis dieser Abstimmungen (Mitteilung 0763/2021).
Mit der Mitteilung 0763/2021 wurde den politischen Gremien ein geschätzter Kostenorientierungswert
in Höhe von 1,54 Mio. € brutto für die Planung und die Ausführung mitgeteilt. Davon fallen 1,30 Mio. €
brutto für die Ausführung an. Der Verwaltung liegt ein Nachtragsangebot für die Ausführung in Höhe
von 5,50 Mio. € brutto vor.
Die Differenz in Höhe von circa 4,20 Mio. € brutto im Vergleich zu den geschätzten Kosten aus der
Mitteilung 0763/2021 ergibt sich wie folgt:
Um Kosten zu sparen, sollte überprüft werden, ob die bereits gefertigten QTC-Schwerter als neue
Konsolenträger verwendet werden können. Nach statischer Berechnung wurde festgestellt, dass die
bereits gefertigte Konstruktion die Zugkräfte aus dem Zugseil nicht aufnehmen kann. Daher war es
erforderlich, die QTC-Konsolen neu zu fertigen (2,294 Mio. € brutto). Für die Anbringung dieser Kon-
solen reichen die vorhandenen Gerüste nicht aus und somit müssen diese angepasst werden
(0,571 Mio. € brutto). Durch die veränderte geometrische Lage hat sich der Abstand zwischen den
beiden zugehörigen QTC-Trägern verringert. Die alten bereits gefertigten Zugseile können nicht auf
die neue Länge angepasst werden und müssen neu gefertigt werden (1,179 Mio. € brutto). Im Bereich
der Pylone werden Horizontalkräfte über die sogenannten Horizontalverbände (Horizontale Fach-
werkträger) aufgenommen. Nach der Fertigstellung der neuen QTC-Träger sind diese Horizontalver-
bände aus statischer Sicht nicht mehr erforderlich und können somit abgebaut werden (0,134 Mio. €
brutto). Außerdem kollidieren sie mit dem Einbau der neuen QTC-Konstruktion.
Die Planungskosten, die in der Mitteilung 0763/2021 mitgeteilt wurden, haben sich nicht verändert.
Mehrkosten: 5.736.000 € brutto
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2.4 Erweiterungen der Leistungsanforderungen an die Nietprüfung
Gemäß Hauptvertrag ist es lediglich vorgesehen im beschichteten Zustand die Nietverbindungen auf
festen Sitz durch Abklopfen zu untersuchen. Durch die Feststellung, dass ein Niet festsitzt, können
noch keine Rückschlüsse gezogen werden, ob andere Arten von Schäden wie Schiefstellungen,
Maßtoleranzen oder Korrosionserscheinungen vorhanden sind. In Abstimmung mit dem Planer des
Auftraggebers (AG) und dem Prüfer wurden einzelne, standsicherheits- und dauerhaftigkeitsrelevante
Kriterien aus der für die Nietuntersuchung geltenden DIN Norm ausgewählt. Diese zusätzlichen Un-
tersuchungen wurden nachlaufend zu den Entschichtungsarbeiten ausgeführt und stellen für den AN
eine Mehrleistung dar.
Mehrkosten: 3.168.000 € brutto
2.5 Entfernen der Walzhaut
Vertraglich ist es vorgesehen die alte Beschichtung/ den Korrosionsschutz zu entfernen. Die Angaben
über die Art und die Dicke der Beschichtung konnte der AN aus den ihm übergebenen Unterlagen
ableiten. Bei der Ausführung wurde jedoch festgestellt, dass die Schichtdicken vor Ort größer, als die
aus den Bestandplänen zu erkennenden Schichtdicken sind. Außerdem wurde in Teilbereichen unter
der Beschichtung eine Walzhaut festgestellt. Bei der Walzhaut handelt es sich um eine festhaftende
Schicht aus verschiedenen Eisenoxiden, die beim Herstellungsprozess von Stahl entsteht. Für die
Entfernung der Mehrschichtdicken der Beschichtung und der Walzhaut entstanden dem AN
Mehraufwendungen.
Mehrkosten: 3.504.000 € brutto
2.6 Freimessung Hängegerüste
Die Beschichtung des Stahlüberbaus enthält gesundheitsgefährdende und krebserzeugende Schad-
stoffe (z.B.: Blei). Bei den baubegleitenden Untersuchungen wurden neben Blei weitere Gefahrenstof-
fe wie zum Beispiel Chrom und Arsen festgestellt. Nach den vorgesehenen Entschichtungsarbeiten
innerhalb einer Einhausung ist dieser Bereich kontaminiert (Schwarzbereich). Dieser Schwarzbereich
muss für die nachlaufenden Arbeiten gereinigt werden. Nach den Forderungen der Bezirksregierung
(BR) sowie Berufsgenossenschaft (BauBG) ist für diese neu ermittelten Schadstoffe ein erweitertes
Reinigungs- und Messkonzept erforderlich, in welchen die Maßnahmen beschrieben sind, die dazu
dienen, dass die gesetzlich vorgegeneben Grenzwerte der Schadstoffe in der Luft nicht überschritten
werden. Erst nach der Feststellung über die Unterschreitung dieser Grenzwerte in der Luft (Freimes-
sung), kann der Bereich als Weißbereich deklariert werden. Die aus dem Reinigungs- und Messkon-
zept entstehenden Aufwendungen bezüglich der Reinigung der Oberflächen und der Unterschreitung
der Grenzwerte der Schadstoffe in der Raumluft im Vergleich nur zum Schadstoff Blei stellen Mehr-
kosten dar.
Mehrkosten: 1.939.000 € brutto
2.7 Erweiterte Bestandsuntersuchung Schweißnähte
Vertraglich ist es vorgesehen, den Stahlüberbau nach Unterlagen des AG zu untersuchen. Gegen
den in der Unterlage vorgesehenen Untersuchungsumfang hat der AN Bedenken geäußert. Um diese
Bedenken auszuräumen, fanden Gespräche mit dem Planer und dem Prüfer des AG gemeinsam mit
dem AN statt.
Für die Bewertung von Unregelmäßigkeiten an den Schweißnähten bei Neubauten wird heute die
DIN EN ISO 5817 verwendet. Die Norm enthält drei Bewertungsgruppen von Unregelmäßigkeiten (B,
C, D), wobei die Bewertungsgruppe B den höchsten Anforderungen an die Schweißnaht entspricht.
Dabei werden die Unregelmäßigkeiten wie zum Beispiel Nahtdicke, Vorhandensein von Poren,
Schweißnahtübergänge, Asymmetrie der Schweißnähte, Schweißspritzer und Risse begutachtet.
Eine 100 prozentige Anwendung dieser Norm würde bei einem Bestandsbauwerk wie der Mülheimer
Brücke zur Folge haben, dass alle Schweißnähte komplett erneuert werden müssten. Aus diesem
Grund wurden neue Prüfkriterien erarbeitet. Bis zur Prüfung und Freigabe dieser Unterlage durch den
Prüfingenieur, wurde seitens der Stadt Köln, um einen Stillstand auf der Baustelle zu vermeiden, an-
geordnet, die Prüfung gemäß DIN EN ISO 5817 Bewertungsgruppe B (höchste Anforderungen)
durchzuführen. Die Durchführung der Bestandsuntersuchung auf Grundlage dieser Entscheidung
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stellt einen Mehraufwand für den AN dar.
Mehrkosten: 9.269.000 € brutto
Kostensteigerung Rechtsrheinische Rampe (RRR)
2.8 Ausführungsänderungen Rechtsrheinische Rampe
Gemäß des Hauptvertrages war für die Abstützungskonstruktionen des Bestandsbauwerkes eine
Mikropfahlgründung mit Pfahlkopfbalken vorgesehen. Im Bereich des rechtsrheinischen Ankerpfeilers
sollte die Lastabtragung über eine temporäre Tiefengründung erfolgen. Nach der Beauftragung
wurden durch den AG weitere Bodenuntersuchungen durchgeführt. Die Ergebnisse dieser führten zu
einer Neubewertung der Gründung. Aufgrund dessen musste die Planung überarbeitet werden. Es
wurden Brunnengründungen teilweise mit zusätzlichen innenliegenden Mikropfählen geplant.
Aufgrund des festgestellten schlechten Bauwerkszustands, der eine Neubewertung der Tragfähigkeit
der rechtsrheinischen Rampe erforderte und eine Ablastung auf 3,5 Tonnen zur Folge hatte, konnten
die vertraglich vorgesehenen Ertüchtigungsmaßnahmen nicht umgesetzt werden. Im Zuge der
Neuplanung der bauzeitlichen Unterstützungskonstruktion wurden verschiedene
Ausführungsvarianten geprüft. Geplant wurde nach Abstimmung mit Planern, Prüfingenieuren und der
ausführenden Firma eine Flachgründung. Dafür waren zusätzliche Erd-, Abbruch- und
Verfüllungsarbeiten notwendig.
Zur Aufrechterhaltung des motorisierten und nicht motorisierten Individualverkehrs sowie des
Stadtbahnbetriebs muss das vorhandene Bestandsbauwerk bauzeitlich ertüchtigt und unterstützt
werden. Dafür wurden die Bestandsstützen und die vorhandenen Unterzüge verstärkt. Die
Unterstützungskonstruktion besteht aus Rahmentragwerken (RT 1 – 6), aussteifenden Wänden (32
Stück), die mittels Aufnehmern an den sanierten Unterzügen verankert werden, sowie
Trägerrostkonstruktionen. Auf den Rahmentragwerken werden über 100 Pressen aufgestellt, die nicht
nur die Eigenlast des Bauwerks, sondern auch die Verkehrslasten aufnehmen und somit die
Bewegung des Bauwerks ausgleichen. Die Herstellung der temporären Unterstützung in der
rechtsrheinischen Rampe bestimmt die Dauer der Bauphase 1.
Die oben beschriebene temporäre Unterstützungskonstruktion sowie die dafür erforderliche
Flachgründung wird ab der Bauphase 4 nicht mehr benötigt und zurückgebaut.
Mehrkosten: 18.375.000 € brutto
Kostensteigerungen Deichbrücke (DBR) und Flutbrücke (FBR)
2.9 Austausch Fahrbahndeckbleche im KVB-Bereich Flutbrücke
Unter dem Punkt 2.3 wurde erläutert, dass während einer Vorabmaßnahme in 2020 umfangreiche
Korrosionsschäden an den Deckblechen, den Nietköpfen und den Schweißverbindungen der Schie-
nenböckchen der KVB mit dem Schonblech an der Strombrücke festgestellt wurden, die den Aus-
tausch der orthotropen Platte an der Strombrücke zur Folge hatten.
Aufgrund der identischen Konstruktion der Schienenaufständerung auf der Strom- sowie Flutbrücke
lassen sich die im Bereich der Strombrücke gewonnenen Erkenntnisse hinsichtlich des Zustandes der
Schienenböckchen und der Schonbleche (Schutzplatte zwischen den Schienenböckchen und der
orthotropen Platte) auf die Flutbrücke übertragen. Die erforderlichen kleinteiligen Instandsetzungen
sind allgemein sehr zeitaufwändig, da der Sanierungsumfang im Voraus nicht klar definierbar ist. Ins-
besondere im Hinblick auf die neunzehnwöchige Sperrung in der Bauphase 2, kann die Umsetzbar-
keit nicht gewährleistet werden.
Bereits mit der Entscheidungshilfe des Nachunternehmers zum Instandsetzungsumfang des KVB-
Bereichs der Strombrücke konnte gezeigt werden, dass der Austausch von Elementen gegenüber
einer kleinteiligen Sanierung wirtschaftlicher ist. Aufgrund dieser Tatsachen wurde entschieden auch
die Deckbleche inkl. der Böckchen auf der Flutbrücke zu erneuern. Zusätzlicher Vorteil: Fahrbahn und
Schienenaufständerung entsprechen vollständig dem Stand der Technik (erfüllen die konstruktiven
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Anforderungen an die Dauerhaftigkeit, Ermüdungssicherheit, Abdichtung und Entwässerung).
Der Verwaltung liegt ein Planungsnachtragsangebot in Höhe von 1,296 Mio € brutto vor. Ein
Nachtragsangebot für die Ausführungsleistung liegt noch nicht vor. Die Kosten für die
Ausführungsleistungen können aus dem Nachtrag zum Deckblechtausch Strombrücke abgeleitet
werden. Diese werden mit einem Betrag in Höhe von 5,270 Mio € brutto ermittelt.
Mehrkosten: 6.566.000 € brutto
2.10 Asbestrückbau Deichbrücke/Flutbrücke
Vorlaufend zur Gesamtinstandsetzung wurden umfangreiche materialtechnische Untersuchungen
durchgeführt, mit dem Ziel das Bauwerk auf möglicherweise vorhandene Schadstoffe zu untersuchen.
Hierbei wurde der Schadstoff PAK in der Abdichtung des Fahrbahnbelages festgestellt.
Im Zuge von baubegleitenden Schadstoffanalysen durch den Auftragnehmer wurden die
vorhandenen Beläge einschl. der zugänglichen Abdichtungslagen erneut beprobt. Hierbei wurde eine
Asbestbelastung der Abdichtungslagen im Bereich der Fuß- und Radwege auf der Deich- und der
Flutbrücke vorgefunden. Aufgrund dessen mussten die Arbeitsabläufe angepasst werden. Die
betroffenen Bereiche dürfen nur durch ein qualifiziertes Unternehmen anhand eines aufgestellten
Konzeptes zurückgebaut werden. Diese zusätzlichen und geänderten Leistungen im Zusammenhang
mit der vorgefundenen Asbestbelastung stellen für den AN Mehrkosten dar.
Mehrkosten: 2.136.000 € brutto
Kostensteigerung Baugrund Deichbrücke (DBR) und Rechtsrheinische Rampe (RRR)
2.11 Probepfähle
Vertraglich ist es vorgesehen, Probepfähle in Form von Einzelpfählen herzustellen. Anhand der Be-
probungsergebnisse, sollte die Pfahllänge der endgültigen Bauwerkspfähle ermittelt werden. Zum
Zeitpunkt der Ausschreibung lag die endgültige Ausführungsstatik noch nicht vor. Erst als diese nach
der Beauftragung vorlag, waren die tatsächlich auftretenden Lasten in den Bauwerkspfählen bekannt.
Aus der Statik ergeben sich drei verschiedene Lastfälle. Der Großteil der Pfähle wird lediglich auf
Druck belastet, einige wenige lediglich auf Zug und die übrigen erfahren Wechsellasten in Form von
Druck und Zug.
Diese tatsächlichen Lastfälle konnten durch das ursprünglich vorgesehene Probepfahlkonzept nicht
abgebildet werden. Unter Einbeziehung von Sachverständigen und Bodengutachtern wurde gemein-
sam mit dem AN das Probepfahlkonzept auf diese Lastfälle angepasst. Die Herstellung, Durchfüh-
rung sowie die Auswertung der zusätzlichen Probepfahlbelastungen war aufwändiger, da nicht nur
einzelne Pfähle, sondern auch dreier und fünfer Pfahlgruppen beprobt wurden. Hierfür fallen dem AN
Mehrkosten an.
Mehrkosten: 2.789.000 € brutto
2.12 Geänderte Mikropfähle
Resultierend aus den tatsächlich auftretenden Belastungen der Bauwerkspfähle, sowie den Erkennt-
nissen aus den durchgeführten Probebelastungen, wurden Änderungen an den endgültigen Bau-
werkspfählen erforderlich. Hierfür fallen dem AN Mehrkosten an.
Mehrkosten: 2.089.000 € brutto
2.13 Weitere eingereichte Nachträge
Außer den Kosten der Nachträge, die in den vorgenannten Punkten erläutert wurden, liegen der Ver-
waltung zurzeit noch weitere Nachträge, wie zum Beispiel Neubau Kanal Wall- und Biegerstraße
(0,84 Mio. € brutto), geänderte Rampe Vorlandbereich Deichbrücke (0,39 Mio. € brutto), Info-
container (0,38 Mio. € brutto), Sanierung von Übergangskonstruktionen (0,80 Mio. € brutto), Über-
fahrt Rechtsrheinische Rampe (0,17 Mio. € brutto), Vorabsicherungsmaßnahmen Rechtsrheinische
Rampe (0,49 Mio. € brutto), Diagonalfahnenbleche an Fachwerklängsträger (0,30 Mio. € brutto), Er-
neuerung der bestehenden Entwässerung (0,15 Mio. € brutto) sowie diverse Nachträge in einer Ge-
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samthöhe von circa 6.674.000 € brutto vor.
Mehrkosten: 6.674.000 € brutto
3. Erhöhte Baunebenkosten
Zu den Baunebenkosten gehören die Kosten für Bauherrenaufgaben (Projektleitung, Projektsteue-
rung, Bauoberleitung) außerdem fallen Kosten für die Rechtsberatung, Bauüberwachung, Ingenieur-
leistungen, Prüfingenieure, Gutachter und Materialtechnische Untersuchungen an. Ein Teil der oben
genannten Baunebenkosten, wie zum Beispiel Sachverständigenkosten oder Gutachterkosten, ent-
stand auf Grund der in den vorherigen Abschnitten vorgetragenen Problematiken, die eine Bauzeit-
verlängerung zur Folge hatten. Resultierend aus der Bauzeitverlängerung entstehen die Kosten für
die längere Projektbindung von Ingenieurleistungen und die Leistungen, die mit Bauherrenaufgaben
in Verbindung stehen. Mit der Beschlussvorlage 2041/2017 wurden Baunebenkosten in Höhe von
6,78 Mio. € brutto genehmigt. Da es sich bei den Baunebenkosten um zeitabhängige Kosten handelt,
wurden die bereits entstandenen Kosten aktuell bis zum Ende des Jahres 2025 hochgerechnet.
Mehrkosten: 33.000.000 € brutto
4. Massenmehrungen
Bei der Ausführung der Leistungen kam es bei einigen Positionen zu Mengenabweichungen zu den
im Vertrag vorgesehenen Mengenansätzen. Wenn die abzurechnenden Mengen die vorgesehenen
Mengenansätze übersteigen, handelt es sich um Massenmehrungen. Diese Massenmehrungen wur-
den im Bereich des Abbruches, Korrosionsschutzes und der Entsorgung festgestellt.
Mehrkosten: 774.000 € brutto
5. Vorhaltung aufgrund verlängerter Bauzeit
Aufgrund der verlängerten Bauzeit ergeben sich für den AN längere Vorhaltekosten. Da die ursprüng-
liche Bauzeit bis Mitte 2022 vorgesehen war, ergibt sich bis Ende 2025 eine Verlängerung von circa
2,5 Jahren. Die Kosten der verlängerten Vorhaltung aufgrund der verlängerten Bauzeit entstehen zum
Beispiel aus der verlängerten Vorhaltung der Baustelleneinrichtung (Container, Zäune, etc.), der Ver-
kehrssicherung sowie der Gerüste.
Mehrkosten: 12.126.000 € brutto
Neue Gesamtkosten:
Die neuen Gesamtkosten für die Gesamtsanierung der Mülheimer Brücke betragen aktuell rund
301.522.000 € brutto. Darin enthalten sind die bisherigen Beschlusskosen in Höhe von
163.600.000 € brutto und die aufgeschlüsselten Mehrkosten in Höhe von 137.922.000 € brutto.
Diese Mehrkosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die verspätete Vergabe, dem Mehrauf-
wand der baulichen Sanierungen, den erhöhten Baunebenkosten, Massenmehrungen und der Vor-
haltung aufgrund verlängerter Bauzeit. Entfallene Leistungen aus dem Hauptvertrag wurden mit ei-
nem Betrag in Höhe von 10.710.000 € brutto berücksichtigt.
Aufgrund der erheblichen Bauzeitverlängerung wurde seitens des Auftragnehmers ein baubetriebli-
cher Nachtrag angekündigt. Ein Konzept dazu liegt im Entwurf vor und wird derzeit geprüft. Die Kos-
tengröße ist aufgrund des Entwurfstatus aktuell noch nicht möglich. Diese Kosten werden in einem
Mehrkostenbeschluss zum Ende der Baumaßnahme berücksichtigt.
Finanzierung
Von den nunmehr prognostizierten investiven Gesamtkosten in Höhe von 301.522.000 € brutto wur-
den bis einschließlich 2021 bereits 96.656.100 € finanziert.
Die Finanzierung der übrigen Kosten von insgesamt 204.865.900 € − hierin enthalten sind die weite-
ren Mehrkosten in Höhe von 137.922.000 € − ist wie folgt vorgesehen:
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Im Haushaltsplan 2022 stehen Auszahlungsermächtigungen von 35.000.000 € bei der Finanzstelle
6901-1202-0-0310, Grunderneuerung der Mülheimer Brücke, Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel,
Stadtbahn, ÖPNV-, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bereit. Es zeichnet sich jedoch
bereits jetzt ab, dass in 2022 weitere Mittel in Höhe von 5.788.000 € benötigt werden.
Diese werden im Rahmen der echten Deckungsfähigkeit gem. § 9 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2022
durch Wenigerauszahlungen in Höhe von 5.000.000 € bei Finanzstelle 6901-1202-4-0330, Ertüchti-
gung des Tunnels Herkulesstraße nach RABT, sowie durch Wenigerauszahlungen in Höhe von
788.000 € bei Finanzstelle 6901-1202-5-0650, Ersatzneubau der Brücke Escher Straße, Teilfinanz-
plan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV-, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen
bereit gestellt. Auf Grund von Anpassungen der Bauabläufe bei diesen beiden Maßnahmen ist bereits
zum jetzigen Zeitpunkt absehbar, dass die dort im Haushaltsplan veranschlagten Mittel nicht in voller
Höhe abfließen werden.
Die darüber hinaus ab 2023 benötigten investiven Auszahlungsermächtigungen von 164.077.900 €
wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023/2024 ff wie
folgt anmelden:
Haushaltsjahr Benötigte Auszahlungsermächti-
gung
Wert der bisherigen Mittelfristplanung (HPL
2022ff)
2023 45.000.000 € 30.000.000 €
2024 50.000.000 € 30.000.000 €
2025 40.000.000 € 30.000.000 €
2026 22.077.900 € --
2027 7.000.000 € --
Die mit der Maßnahme verbundenen jährlichen Abschreibungen in Höhe von rd. 4.300.000 € wird das
Dezernat für Mobilität am Baufortschritt orientiert frühestens im Rahmen des Haushaltsaufstellungs-
prozesses 2026 ff. im Teilergebnisplan Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV in der Teilplanzeile 14 –
Bilanzielle Abschreibungen – innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Um-
schichtungen, vorsehen.
Förderung
Die Grunderneuerung der Mülheimer Brücke wird entsprechend den Richtlinien des kommunalen
Straßenbaus zur Verbesserung der kommunalen Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, Gemeinde-
verbände und Kreise des Landes Nordrhein-Westfalen (FöRi-kom-Stra) von der Bezirksregierung
Köln mit derzeit pauschal 35.000.000 € brutto gefördert. Zuwendungen in Höhe von 18.700.000 € hat
die Stadt Köln bereits erhalten.
Die Maßnahme ist ferner grundsätzlich auch gemäß § 13 ÖPNV NRW durch den Zweckverband
Nahverkehr Rheinland förderfähig.
Bei beiden Bewilligungsbehörden werden auf Grund der Kostenerhöhung neue Finanzierungsanträge
in 2022 gestellt. Es wird davon ausgegangen, dass diese eine höhere Zuwendung für die Stadt Köln
generieren.
Zusammenfassung
Die festgestellten Schäden des denkmalgeschützten Brückenzugs sind wesentlich umfassender als
zum Baubeschluss angenommen. Die Kostensteigerungen resultieren hauptsächlich aus der Bau-
werkssubstanz der Strombrücke und der Rechtsrheinischen Rampe. Wesentliche Konstruktions-
bereiche waren erst nach Umsetzung des Hängegerüstes unterhalb der Strombrücke einsehbar bzw.
konnten erst nach Abtragung des Korrosionsschutzes (Entschichtung), wie z.B. der Zustand Schweiß-
nähte und Niete, begutachtet werden. An der Rechtsrheinischen Rampe wurden die erheblichen
Schäden nach Entkernung –Entfernung der nichttragenden Wände- des Tragwerks sichtbar. In die-
sem Zuge erforderliche Baustoffproben/-analysen und die Einholung gutachterliche Empfehlungen
haben die Bauzeit erheblich verlängert.
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Sehr aufwendig ist die Gesamtsanierung der Mülheimer Brücke aufgrund der Aufrechterhaltung der
V erkehrsverbindung und der Umsetzung der dafür erforderlichen temporären Unterstützungsmaß-
nahmen.
Ausblick
Als nächster Meilenstein steht im Juli 2022 der Trennschnitt an der Rechtsrheinischen Rampe an.
Anschließend erfolgen Abbruch und Neubau des südlichen T eilbauwerks. Erst nach Umsetzung des
Neubaus und V erlegung des V erkehrs auf die Südseite kann die Bauphase 2 mit der 19-wöchigen
V erkehrssperrung für die Stadtbahn umgesetzt werden. Aktuell wird von einem Beginn der Bauphase
2 im März 2024 ausgegangen. Entsprechend verschiebt sich die Fertigstellung der Bauphase 4 mit
der Aufhebung der V erkehrseinschränkungen auf Mitte 2026.
Anlagen:
Anlage 1: Teilbauwerke Mülheimer Brücke
Anlage 2: Generalsanierung Mülheimer Brücke – Bauphasen
Anlage 3: Mehrkostentabelle
gez. Reker
Anlage 2
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Anlage 2 Generalsanierung Mülheimer Brücke – Bauphasen
Anlage 1
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Anlage 1 Teilbauwerke Mülheimer Brücke
Anlage 4 - Auszug Verkehrsausschuss 29.03.2022
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Anlage 4 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 07.04.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 12. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 29.03.2022 öffentlich 7.1.1 Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke - Haushaltsrechtliche Unter- richtung des Rates 0588/2022 RM Lorenz möchte festgehalten wissen, dass die Situation für den Radverkehr trotz der immensen Kostenerhöhung nach der Sanierung nicht besser als vorher und dies sehr unbefriedigend sei. Der jetzige Fahrradweg sei mit Blasen aufgewölbt und in einem desolaten Zustand. Zudem sei die Breite unzureichend. Der angekündigte Brückengipfel werde nachdrücklich begrüßt; aufgrund der Erfahrungen mit der Mül- heimer Brücke bestehe nun auch ein erhöhter Informationsbedarf bei den anderen Brücken. RM Wahlen möchte wissen, wie der Radverkehr auf der Mülheimer Brücke künftig geführt werde. Auf dem Niehler Gürtel habe man bereits eine Spurumwandlung be- schlossen. Naheliegend sei daher auch eine Fortsetzung auf der Mülheimer Brücke. SB Pargmann schließt sich dieser Fragestellung an und erkundigt sich nach den rechtlichen Gestaltungs- bzw. Entscheidungsmöglichkeiten, die der hiesige Aus- schuss habe, da die Kölner Rheinbrücken Bundes- bzw. Landesstraßen seien. Frau Rode, Leiterin des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, räumt ein, dass die Blasen auf dem Belag immer wieder entstünden. Die Verwaltung habe dies jedoch im Blick und nach der Fertigstellung werde eine Verbesserung erfolgen. Hinsichtlich der Spurumwandlung fügt Herr Harzendorf, Leiter des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung, ergänzend hinzu, dass hier ein Prüfauftrag bestehe, den die Verwaltung zu gegebener Zeit abarbeiten werde. Bundesstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrt befänden sich in der Baulast der Stadt Köln und dürfen von ihrer Be- stimmung und Bedeutung nicht geändert werden. Eine Sperrung für den Autoverkehr beispielsweise sei rechtlich ausgeschlossen. Änderungen wären, wenn überhaupt, 2 über Umstufungen und die Ausweisung von anderen Straßen denkbar. Die Verwal- tung achte sehr darauf, die Vorgaben des Bundes bzw. des Landes einzuhalten. SE Fahlenbock erinnert an eine Zusage des damaligen Amtsleiters, barrierefreie Rampen vom Rheinufer auf die Mülheimer Brücke zu errichten und erkundigt sich nach dem Sachstand. Frau Rode wendet ein, dass dies nicht Bestandteil des Baubeschlusses sei, sagt je- doch eine Recherche zu. Abschließend merkt Ausschussvorsitzender Hammer an, dass man nun nach vorne schauen müsse, etliche Brückensanierungen stünden in den nächsten Jahren noch an. Hier müssen die Bauwerke künftig genauer im Vorfeld untersucht werden, bevor derart weitreichende Entscheidungen – Sanierung oder Abriss und Neubau – auf einer fundierten Grundlage, die alle bekannten Fakten enthalte, getroffen werden.
Anlage 5 - Auszug Finanzausschuss 02.05.2022
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Anlage 5 Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 04.05.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Finanzausschusses vom 02.05.2022 öffentlich 6.2.1 Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke 0588/2022 RM Hammer plädiert dafür, vor der nächsten größeren Sanierung zunächst fundierte Entscheidungsgrundlagen zu schaffen. SE Fuchs bittet darum, detailliert aufzuschlüsseln, wann die Informationen über ein- zelne Kostensteigerungen im Verlauf der Sanierung vorgelegen haben. Die haushaltsrechtliche Unterrichtung wurde zur Kenntnis genommen.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0588/2022
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 25.03.2022
- Erstellt
- 17.02.2022 09:37