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2392/2018

Zügigkeitserweiterung der Erich-Ohser-Grundschule, GGS Schulstraße gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW von 2 auf 3 Züge zum Schuljahr 2019/20

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 22.08.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.09.2018, TOP 10.20

Stellungnahme Schulkonferenz 5.10.2016 - Erweiterung auf 3 Züge

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Beschlussvorlage Rat

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Stellungnahme Schulkonferenz 5.10.2016 - Erweiterung auf 3 Züge

1432 Zeichen

. - Schulstraße 16. 50767 Köln-Pesch

Erich-Ohse r->cnule Ruf: 0221-337 3003-0

23 Fax: 0221-337 3003-11
Gemeinschaftsgrundschule - Primarstufe e-mail: 114110@schule.nrw.de

Dezernat für Bildung, Jugend und Sport
Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung

2.Hd „12

Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

Köln, den 05.Oktober 2016
Stellungnahme der Schulkonferenz zur Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016

Sehr geehrter Herr.

wie bereits im Juni telefonisch besprochen und in der E-Mail vom 16.06.2016 angekündigt, senden wir
Ihnen hiermit die Stellungnahme unserer Schulkonferenz zu.

„Die Schulgemeinschaft der Erich-Ohser-Schule begrüßt den Ausbau auf eine festgeschriebene
Dreizügigkeit der Erich-Ohser-Schule sehr.

Nach der Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016 sind räumlichen Erweiterungen, d.h.
Umbau, Ersatzbauten oder ein Neubau vorgesehen.

Für die jetzt schon existierende Raumenge an unserer Schule wäre es dringend erforderlich, diese Pläne
so schnell wie möglich umzusetzen. Wir gehen davon aus, dass wir ab dem Schuljahr 2017/ 2018 von 11
auf 12 Klassen anwachsen und dann bereits durchgängig dreizügig unterrichten müssen.

Damit alle Pescher Kinder eine Pescher Grundschule besuchen können, bittet die Schulkonferenz um
eine zeitnahe Lösung, einen weiteren Klassenraum ab Sommer 2017 einzurichten.“

Mit freundlichen Grüßen

(Schulleiterin) = (Schulpflegschaftsvorsitzende)

Beschlussvorlage Rat

5920 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2392/2018 
Freigabedatum 
22.08.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zügigkeitserweiterung der Erich-Ohser-Grundschule, GGS Schulstraße gem. § 81 Abs. 2 
Schulgesetz NRW von 2 auf 3 Züge zum Schuljahr 2019/20 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1) Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Züg igkeit der Erich -Ohser-Gemeinschaftsgrundschule, 
GGS Schulstraße, Schulstraße 16, 50767 Köln -Pesch gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW 
von 2 auf 3 Züge zum Schuljahr 2019/20 zu erweitern.  
 
2) Der Rat beauftragt die Verwaltung, umgehend nach Beschlussfassung bei  der Bezirksregierung 
Köln einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen zur Genehmigung der 
Zügigkeitsänderung zu stellen. 
 
3) Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses zu 1 die 
sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anz u-
ordnen. 
 
 
Alternative 
 
Eine Alternative ist nicht ersichtlich. 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.09.2018 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 13.09.2018 
Rat 27.09.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
 
(1) Hintergrund 
Bereits in der „Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016“ (vergleiche 1906/2016) wur-
de unter Maßnahme M 70 dargestellt, dass sich die Erich-Ohser-Gemeinschaftsgrundschule aufgrund 
der stetig steigenden Einwohnerzahl im Stadtteil Pesch 3-zügig entwickelt. Die Schule führt nunmehr 
seit geraumer Zeit bereits 12 Klassen, was einer 3-Zügigkeit entspricht. Mit der Schulleitung wurde 
vereinbart, dieser Entwicklung durch eine Bereitstellung zusätzlicher Raumkapazitäten Rechnung zu 
tragen. Durch die Aufstellung von vier Containerklassen auf dem Areal der Schule im Jahr 2018 konn-
ten nun adäquate räumliche Voraussetzungen geschaffen werden. Sowohl die Schulleitung wie auch 
die Schulpflegschaft der Schule begrüßen, dass durch die schulrechtliche Erweiterung der Zügigkeit 
nun der verbindliche schulrechtliche Rahmen für die Aufnahme von jährlich drei Eingangsklassen 
geschaffen wird. 
 
(2) Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme 
Die GGS Erich-Ohser-Schule wird laut Vorstatistik zum Schuljahr 2018/19 insgesamt 298 Schü-
ler*innen in 12 Klassen führen. Bereits in den Vorjahren hat die Schule die vorhandenen Bedarfe 
durch die Bildung von jeweils drei Eingangsklassen befriedigt.  
 
Schuljahr 2018/19 (Vorstatistik) E1 E2 E3 3 4 Summe 
GGS  
Erich-Ohser-
Schule 
Schüler 72 76 4 73 73 298 
Klasse 3 3   3 3 12 
ø Klassenfrequenz 24 25,33   24,33 24,33 24,83 
 
In Schulen des gemeinsamen Lernens sollen die Klassengrößen 25 Kinder möglichst nicht überstei-
gen. Aufgrund der aktuellen Einwohnerprognose, gestützt durch die aktuellen Einwohnerdaten (Stand 
31.12.2017), wird die Zahl der Kinder, die in Pesch wohnen und in den kommenden Jahren einge-
schult werden, zukünftig voraussichtlich in einem Korridor von jeweils rd. 60 bis 75 Einschulungen 
liegen. 
Dementsprechend erscheint die 3-Zügigkeit zum jetzigen Zeitpunkt bedarfsgerecht. 
 
(3) Zur räumlich-gebäudlichen Situation 
Zur Erfüllung des Raumbedarfs an der Erich-Ohser-Grundschule wurde eine zweigeschossige Con-
tainereinheit mit vier Klassenräumen auf dem Schulgelände aufgestellt. Diese Klassenräume ent-
sprechen in Ausbau und Ausstattung dem Standard eines Klassenraumes in Massivbau. 
Durch die Errichtung der Containereinheit stehen der Schule ausreichend Unterrichts- und Ganztags-
räume zur Verfügung. 
 
(4) Beteiligung der Schulkonferenz 
Die Verwaltung hat die Schulkonferenz der GGS Erich-Ohser-Schule gebeten, eine Stellungnahme 
zur beabsichtigten Änderung der Zügigkeit abzugeben. Die Stellungnahme ist in der Anlage beige-
fügt.

3 
 
(5) Personalkosten 
Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten sich 
neben den zu erwartenden Schülerzahlen u.a. nach der Schulform und der damit verbundenen Be-
wertung der Schulsekretariatsstellen sowie der Sicherstellung einer Grundversorgung. Da sich durch 
die schulrechtliche Änderung der Zügigkeit keine Veränderung zum Aufnahmeverhalten der vergan-
genen Jahre ergibt, entstehen keine zusätzlichen Personalkosten. 
 
(6) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern 
§ 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und gegen-
seitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu 
achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planungen in ihren Rechten 
betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an 
das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 80 Absatz 7 Schulgesetz NRW in-
formieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegenseitig über ihre 
Planungen. 
 
Aufgrund der lediglich regionalen Bedeutung der Grundschulen verzichtet die Stadt Köln in diesem 
Fall auf eine Abstimmung mit den Nachbarschulträgern. 
 
(7) Anordnung der sofortigen Vollziehung 
Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmit-
tel Einzelner gegen die schulrechtliche Zügigkeitserweiterung der GGS Erich-Ohser-Schule, Schulstr. 
16, 50767 Köln-Pesch zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand 
für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Im Übri-
gen liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2019/20 Klarheit über das 
zukünftige Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollzie-
hung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) 
anzuordnen. 
 
Anlage 
Schulkonferenzbeschluss der GGS Erich-Ohser-Schule

Beratungsverlauf (3)

04.09.2018 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
13.09.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.09.2018 Rat
TOP 10.20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2392/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
22.08.2018
Erstellt
19.07.2018 14:30