2392/2018
Zügigkeitserweiterung der Erich-Ohser-Grundschule, GGS Schulstraße gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW von 2 auf 3 Züge zum Schuljahr 2019/20
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Stellungnahme Schulkonferenz 5.10.2016 - Erweiterung auf 3 Züge
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. - Schulstraße 16. 50767 Köln-Pesch Erich-Ohse r->cnule Ruf: 0221-337 3003-0 23 Fax: 0221-337 3003-11 Gemeinschaftsgrundschule - Primarstufe e-mail: 114110@schule.nrw.de Dezernat für Bildung, Jugend und Sport Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 2.Hd „12 Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Köln, den 05.Oktober 2016 Stellungnahme der Schulkonferenz zur Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016 Sehr geehrter Herr. wie bereits im Juni telefonisch besprochen und in der E-Mail vom 16.06.2016 angekündigt, senden wir Ihnen hiermit die Stellungnahme unserer Schulkonferenz zu. „Die Schulgemeinschaft der Erich-Ohser-Schule begrüßt den Ausbau auf eine festgeschriebene Dreizügigkeit der Erich-Ohser-Schule sehr. Nach der Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016 sind räumlichen Erweiterungen, d.h. Umbau, Ersatzbauten oder ein Neubau vorgesehen. Für die jetzt schon existierende Raumenge an unserer Schule wäre es dringend erforderlich, diese Pläne so schnell wie möglich umzusetzen. Wir gehen davon aus, dass wir ab dem Schuljahr 2017/ 2018 von 11 auf 12 Klassen anwachsen und dann bereits durchgängig dreizügig unterrichten müssen. Damit alle Pescher Kinder eine Pescher Grundschule besuchen können, bittet die Schulkonferenz um eine zeitnahe Lösung, einen weiteren Klassenraum ab Sommer 2017 einzurichten.“ Mit freundlichen Grüßen (Schulleiterin) = (Schulpflegschaftsvorsitzende)
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 2392/2018 Freigabedatum 22.08.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zügigkeitserweiterung der Erich-Ohser-Grundschule, GGS Schulstraße gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW von 2 auf 3 Züge zum Schuljahr 2019/20 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1) Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Züg igkeit der Erich -Ohser-Gemeinschaftsgrundschule, GGS Schulstraße, Schulstraße 16, 50767 Köln -Pesch gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW von 2 auf 3 Züge zum Schuljahr 2019/20 zu erweitern. 2) Der Rat beauftragt die Verwaltung, umgehend nach Beschlussfassung bei der Bezirksregierung Köln einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen zur Genehmigung der Zügigkeitsänderung zu stellen. 3) Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses zu 1 die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anz u- ordnen. Alternative Eine Alternative ist nicht ersichtlich. Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.09.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 13.09.2018 Rat 27.09.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung (1) Hintergrund Bereits in der „Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016“ (vergleiche 1906/2016) wur- de unter Maßnahme M 70 dargestellt, dass sich die Erich-Ohser-Gemeinschaftsgrundschule aufgrund der stetig steigenden Einwohnerzahl im Stadtteil Pesch 3-zügig entwickelt. Die Schule führt nunmehr seit geraumer Zeit bereits 12 Klassen, was einer 3-Zügigkeit entspricht. Mit der Schulleitung wurde vereinbart, dieser Entwicklung durch eine Bereitstellung zusätzlicher Raumkapazitäten Rechnung zu tragen. Durch die Aufstellung von vier Containerklassen auf dem Areal der Schule im Jahr 2018 konn- ten nun adäquate räumliche Voraussetzungen geschaffen werden. Sowohl die Schulleitung wie auch die Schulpflegschaft der Schule begrüßen, dass durch die schulrechtliche Erweiterung der Zügigkeit nun der verbindliche schulrechtliche Rahmen für die Aufnahme von jährlich drei Eingangsklassen geschaffen wird. (2) Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme Die GGS Erich-Ohser-Schule wird laut Vorstatistik zum Schuljahr 2018/19 insgesamt 298 Schü- ler*innen in 12 Klassen führen. Bereits in den Vorjahren hat die Schule die vorhandenen Bedarfe durch die Bildung von jeweils drei Eingangsklassen befriedigt. Schuljahr 2018/19 (Vorstatistik) E1 E2 E3 3 4 Summe GGS Erich-Ohser- Schule Schüler 72 76 4 73 73 298 Klasse 3 3 3 3 12 ø Klassenfrequenz 24 25,33 24,33 24,33 24,83 In Schulen des gemeinsamen Lernens sollen die Klassengrößen 25 Kinder möglichst nicht überstei- gen. Aufgrund der aktuellen Einwohnerprognose, gestützt durch die aktuellen Einwohnerdaten (Stand 31.12.2017), wird die Zahl der Kinder, die in Pesch wohnen und in den kommenden Jahren einge- schult werden, zukünftig voraussichtlich in einem Korridor von jeweils rd. 60 bis 75 Einschulungen liegen. Dementsprechend erscheint die 3-Zügigkeit zum jetzigen Zeitpunkt bedarfsgerecht. (3) Zur räumlich-gebäudlichen Situation Zur Erfüllung des Raumbedarfs an der Erich-Ohser-Grundschule wurde eine zweigeschossige Con- tainereinheit mit vier Klassenräumen auf dem Schulgelände aufgestellt. Diese Klassenräume ent- sprechen in Ausbau und Ausstattung dem Standard eines Klassenraumes in Massivbau. Durch die Errichtung der Containereinheit stehen der Schule ausreichend Unterrichts- und Ganztags- räume zur Verfügung. (4) Beteiligung der Schulkonferenz Die Verwaltung hat die Schulkonferenz der GGS Erich-Ohser-Schule gebeten, eine Stellungnahme zur beabsichtigten Änderung der Zügigkeit abzugeben. Die Stellungnahme ist in der Anlage beige- fügt. 3 (5) Personalkosten Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten sich neben den zu erwartenden Schülerzahlen u.a. nach der Schulform und der damit verbundenen Be- wertung der Schulsekretariatsstellen sowie der Sicherstellung einer Grundversorgung. Da sich durch die schulrechtliche Änderung der Zügigkeit keine Veränderung zum Aufnahmeverhalten der vergan- genen Jahre ergibt, entstehen keine zusätzlichen Personalkosten. (6) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und gegen- seitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planungen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 80 Absatz 7 Schulgesetz NRW in- formieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. Aufgrund der lediglich regionalen Bedeutung der Grundschulen verzichtet die Stadt Köln in diesem Fall auf eine Abstimmung mit den Nachbarschulträgern. (7) Anordnung der sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmit- tel Einzelner gegen die schulrechtliche Zügigkeitserweiterung der GGS Erich-Ohser-Schule, Schulstr. 16, 50767 Köln-Pesch zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Im Übri- gen liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2019/20 Klarheit über das zukünftige Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollzie- hung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. Anlage Schulkonferenzbeschluss der GGS Erich-Ohser-Schule
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2392/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 22.08.2018
- Erstellt
- 19.07.2018 14:30