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3351/2018

Taubendreck Umfeld Nippeser Bahnhof

Beantwortung einer Anfrage (BV) 19.10.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 15.11.2018, TOP 7.1.14

Anfrage

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Anfrage

2656 Zeichen

Anfrage gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates vom 05.06.2018 
 
 
Thema: Taubendreck im Umfeld des Nippeser Bahnhofs 
 
Die Anfrage der SPD Fraktion wird seitens 57/576 wie folgt beantwortet: 
 
1) Ist das Problem der Verwaltung bekannt ? 
 
Es gibt an diversen Standorten der Stadt Köln immer wieder Probleme mit Taubendreck, 
insbesondere an Bahnhöfen, wo die Tiere durch Vorsprünge und Grünbewuchs ideale 
Brutplätze vorfinden. Ein besonderer „Hot Spot“ am Bahnhof Nippes ist bei 576 jedoch nicht 
bekannt. 
 
2) Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, des Problems Herr zu werden? 
 
Diese Fragestellung ist nicht neu. Seit Jahrzehnten bemüht sich die Stadtverwaltung immer 
wieder Ansätze zur Lösung des Problems „Taubendrecks“ zu finden. Eine einfache, vor allem 
nachhaltige und schnelle Lösung bei der Taubenfrage ist leider nicht möglich. 
 
Tauben gelten nicht als Schädlinge, die als gesundheitsgefährdend eingestuft sind, wie z.B. 
Ratten oder Wildmäuse. Der Kot einer Taube ist durchaus vergleichbar mit dem einer Krähe 
oder einer Elster. Da eine Tötung der Tiere aber tierschutzrechtlich und ethisch nicht in Frage 
kommt und auch fachlich wenig Sinn macht, bleibt nur die Vergrämung als Option zur 
Reduzierung des Taubenbefalles und damit des Taubenkots. 
 
Die getroffenen Maßnahmen müssen tierschutzgerecht sein. Unabhängig von der Zuständigkeit 
ist eine funktionierende, nachhaltige und tierschutzgerechte Abwehrmaßnahme nicht immer 
einfach zu gestalten bzw. anzubringen. Das Umwelt-und Verbraucherschutzamt – Abteilung 
Veterinäramt - ist in diesem Zusammenhang nur für eine tierschutzrechtliche Begutachtung 
zuständig  
 
Das Konzept der Vergrämung durch Netze war in der Vergangenheit am Nippeser Bahnhof 
bereits einmal verfolgt worden. Leider führten die angebrachten Netze zu erheblichen 
tierschutzrechtlichen Problemen. Sie waren z.B. immer wieder Vandalismus ausgesetzt. Zudem 
ist eine 100%ige Abdichtung nicht möglich, sodass es den intelligenten Tieren gelang hinter die 
Netze zu kommen. Dies stellte für sie eine tödliche Falle dar. Als letzte Konsequenz hat man 
sich damals dazu entschlossen, die Netze zu entfernen, da sich das Konzepte langfristig als 
nicht tauglich erwiesen hat.  
 
Derzeit ist erneut ein Ansatz geplant, in Form der Umsetzung eines Pilotprojektes, was aber 
auch kein „schneller“ Lösungsansatz sein kann und keine ad-hoc Abhilfe darstellt Der Beginn 
des Pilotprojektes steht in den Startlöchern und wir hoffen auf Erfolg. Sind die Ergebnisse 
positiv, kann dies weiter ausgebaut werden.  
 
Bis dahin bleiben nur das immer noch geltende Fütterungsverbot sowie die regelmäßige 
Reinigung.

Beantwortung einer Anfrage (BV)

2984 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57/576 
AN/0879/2018 
Vorlagen-Nummer 
 3351/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 15.11.2018 
 
Taubendreck Umfeld Nippeser Bahnhof 
Anfrage gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates vom 05.06.2018 
 
 
Thema: Taubendreck im Umfeld des Nippeser Bahnhofs 
 
Die Anfrage der SPD Fraktion wird seitens des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz wie folgt 
beantwortet: 
 
1) Ist das Problem der Verwaltung bekannt ? 
 
Es gibt an diversen Standorten der Stadt Köln immer wieder Probleme mit Taubendreck, insbesonde-
re an Bahnhöfen, wo die Tiere durch Vorsprünge und Grünbewuchs ideale Brutplätze vorfinden. Ein 
besonderer „Hot Spot“ am Bahnhof Nippes ist beim Umwelt- und Verbraucherschutz jedoch nicht be-
kannt. 
 
2) Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, des Problems Herr zu werden? 
 
Diese Fragestellung ist nicht neu. Seit Jahrzehnten bemüht sich die Stadtverwaltung immer wieder 
Ansätze zur Lösung des Problems „Taubendrecks“ zu finden. Eine einfache, vor allem nachhaltige 
und schnelle Lösung bei der Taubenfrage ist leider nicht möglich. 
 
Tauben gelten nicht als Schädlinge, die als gesundheitsgefährdend eingestuft sind, wie z.B. Ratten 
oder Wildmäuse. Der Kot einer Taube ist durchaus vergleichbar mit dem einer Krähe oder einer Els-
ter. Da eine Tötung der Tiere aber tierschutzrechtlich und ethisch nicht in Frage kommt und auch 
fachlich wenig Sinn macht, bleibt nur die Vergrämung als Option zur Reduzierung des Taubenbefalles 
und damit des Taubenkots. 
 
Die getroffenen Maßnahmen müssen tierschutzgerecht sein. Unabhängig von der Zuständigkeit ist 
eine funktionierende, nachhaltige und tierschutzgerechte Abwehrmaßnahme nicht immer einfach zu 
gestalten bzw. anzubringen. Das Amt für Umwelt-und Verbraucherschutz  ist in diesem Zusammen-
hang nur für eine tierschutzrechtliche Begutachtung zuständig  
 
Das Konzept der Vergrämung durch Netze war in der Vergangenheit am Nippeser Bahnhof bereits 
einmal verfolgt worden. Leider führten die angebrachten Netze zu erheblichen tierschutzrechtlichen 
Problemen. Sie waren z.B. immer wieder Vandalismus ausgesetzt. Zudem ist eine 100%ige Abdich-
tung nicht möglich, sodass es den intelligenten Tieren gelang hinter die Netze zu kommen. Dies stell-
te für sie eine tödliche Falle dar. Als letzte Konsequenz hat man sich damals dazu entschlossen, die 
Netze zu entfernen, da sich das Konzepte langfristig als nicht tauglich erwiesen hat.  
 
Derzeit ist erneut ein Ansatz geplant, in Form der Umsetzung eines Pilotprojektes, was aber auch

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kein „schneller“ Lösungsansatz sein kann und keine ad-hoc Abhilfe darstellt Der Beginn des Pilotpro-
jektes steht in den Startlöchern und wir hoffen auf Erfolg. Sind die Ergebnisse positiv, kann dies wei-
ter ausgebaut werden.  
 
Bis dahin bleiben nur das immer noch geltende Fütterungsverbot sowie die regelmäßige Reinigung.

Beratungsverlauf (1)

15.11.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.1.14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Am Bahnhof

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Details

Aktenzeichen
3351/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
19.10.2018
Erstellt
16.10.2018 09:12