3351/2018
Taubendreck Umfeld Nippeser Bahnhof
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Anfrage
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Anfrage gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates vom 05.06.2018 Thema: Taubendreck im Umfeld des Nippeser Bahnhofs Die Anfrage der SPD Fraktion wird seitens 57/576 wie folgt beantwortet: 1) Ist das Problem der Verwaltung bekannt ? Es gibt an diversen Standorten der Stadt Köln immer wieder Probleme mit Taubendreck, insbesondere an Bahnhöfen, wo die Tiere durch Vorsprünge und Grünbewuchs ideale Brutplätze vorfinden. Ein besonderer „Hot Spot“ am Bahnhof Nippes ist bei 576 jedoch nicht bekannt. 2) Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, des Problems Herr zu werden? Diese Fragestellung ist nicht neu. Seit Jahrzehnten bemüht sich die Stadtverwaltung immer wieder Ansätze zur Lösung des Problems „Taubendrecks“ zu finden. Eine einfache, vor allem nachhaltige und schnelle Lösung bei der Taubenfrage ist leider nicht möglich. Tauben gelten nicht als Schädlinge, die als gesundheitsgefährdend eingestuft sind, wie z.B. Ratten oder Wildmäuse. Der Kot einer Taube ist durchaus vergleichbar mit dem einer Krähe oder einer Elster. Da eine Tötung der Tiere aber tierschutzrechtlich und ethisch nicht in Frage kommt und auch fachlich wenig Sinn macht, bleibt nur die Vergrämung als Option zur Reduzierung des Taubenbefalles und damit des Taubenkots. Die getroffenen Maßnahmen müssen tierschutzgerecht sein. Unabhängig von der Zuständigkeit ist eine funktionierende, nachhaltige und tierschutzgerechte Abwehrmaßnahme nicht immer einfach zu gestalten bzw. anzubringen. Das Umwelt-und Verbraucherschutzamt – Abteilung Veterinäramt - ist in diesem Zusammenhang nur für eine tierschutzrechtliche Begutachtung zuständig Das Konzept der Vergrämung durch Netze war in der Vergangenheit am Nippeser Bahnhof bereits einmal verfolgt worden. Leider führten die angebrachten Netze zu erheblichen tierschutzrechtlichen Problemen. Sie waren z.B. immer wieder Vandalismus ausgesetzt. Zudem ist eine 100%ige Abdichtung nicht möglich, sodass es den intelligenten Tieren gelang hinter die Netze zu kommen. Dies stellte für sie eine tödliche Falle dar. Als letzte Konsequenz hat man sich damals dazu entschlossen, die Netze zu entfernen, da sich das Konzepte langfristig als nicht tauglich erwiesen hat. Derzeit ist erneut ein Ansatz geplant, in Form der Umsetzung eines Pilotprojektes, was aber auch kein „schneller“ Lösungsansatz sein kann und keine ad-hoc Abhilfe darstellt Der Beginn des Pilotprojektes steht in den Startlöchern und wir hoffen auf Erfolg. Sind die Ergebnisse positiv, kann dies weiter ausgebaut werden. Bis dahin bleiben nur das immer noch geltende Fütterungsverbot sowie die regelmäßige Reinigung.
Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/576 AN/0879/2018 Vorlagen-Nummer 3351/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 15.11.2018 Taubendreck Umfeld Nippeser Bahnhof Anfrage gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates vom 05.06.2018 Thema: Taubendreck im Umfeld des Nippeser Bahnhofs Die Anfrage der SPD Fraktion wird seitens des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz wie folgt beantwortet: 1) Ist das Problem der Verwaltung bekannt ? Es gibt an diversen Standorten der Stadt Köln immer wieder Probleme mit Taubendreck, insbesonde- re an Bahnhöfen, wo die Tiere durch Vorsprünge und Grünbewuchs ideale Brutplätze vorfinden. Ein besonderer „Hot Spot“ am Bahnhof Nippes ist beim Umwelt- und Verbraucherschutz jedoch nicht be- kannt. 2) Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, des Problems Herr zu werden? Diese Fragestellung ist nicht neu. Seit Jahrzehnten bemüht sich die Stadtverwaltung immer wieder Ansätze zur Lösung des Problems „Taubendrecks“ zu finden. Eine einfache, vor allem nachhaltige und schnelle Lösung bei der Taubenfrage ist leider nicht möglich. Tauben gelten nicht als Schädlinge, die als gesundheitsgefährdend eingestuft sind, wie z.B. Ratten oder Wildmäuse. Der Kot einer Taube ist durchaus vergleichbar mit dem einer Krähe oder einer Els- ter. Da eine Tötung der Tiere aber tierschutzrechtlich und ethisch nicht in Frage kommt und auch fachlich wenig Sinn macht, bleibt nur die Vergrämung als Option zur Reduzierung des Taubenbefalles und damit des Taubenkots. Die getroffenen Maßnahmen müssen tierschutzgerecht sein. Unabhängig von der Zuständigkeit ist eine funktionierende, nachhaltige und tierschutzgerechte Abwehrmaßnahme nicht immer einfach zu gestalten bzw. anzubringen. Das Amt für Umwelt-und Verbraucherschutz ist in diesem Zusammen- hang nur für eine tierschutzrechtliche Begutachtung zuständig Das Konzept der Vergrämung durch Netze war in der Vergangenheit am Nippeser Bahnhof bereits einmal verfolgt worden. Leider führten die angebrachten Netze zu erheblichen tierschutzrechtlichen Problemen. Sie waren z.B. immer wieder Vandalismus ausgesetzt. Zudem ist eine 100%ige Abdich- tung nicht möglich, sodass es den intelligenten Tieren gelang hinter die Netze zu kommen. Dies stell- te für sie eine tödliche Falle dar. Als letzte Konsequenz hat man sich damals dazu entschlossen, die Netze zu entfernen, da sich das Konzepte langfristig als nicht tauglich erwiesen hat. Derzeit ist erneut ein Ansatz geplant, in Form der Umsetzung eines Pilotprojektes, was aber auch 2 kein „schneller“ Lösungsansatz sein kann und keine ad-hoc Abhilfe darstellt Der Beginn des Pilotpro- jektes steht in den Startlöchern und wir hoffen auf Erfolg. Sind die Ergebnisse positiv, kann dies wei- ter ausgebaut werden. Bis dahin bleiben nur das immer noch geltende Fütterungsverbot sowie die regelmäßige Reinigung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Am Bahnhof
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Details
- Aktenzeichen
- 3351/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 19.10.2018
- Erstellt
- 16.10.2018 09:12