0787/2024
Beantwortung einer Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln Betreff: " Weitere bauliche und städtebauliche Entwicklung Kirche und Gebäude "Zu den heiligen Engeln"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
6105 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/613
Vorlagen-Nummer
0787/2024
Freigabedatum 29.02.2024
Beantwortung einer Einwohneranfrage nach
§ 39 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.03.2024
Beantwortung einer Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung des Rates und
der Bezirksvertretungen der Stadt Köln Betreff: "Weitere bauliche und städtebauliche
Entwicklung des Geländes Buchheimer Weg 34, 51107 Köln: Kirche und Gebäude „Zu
den heiligen Engeln„"
Einwohneranfrage: Weitere bauliche und städtebauliche Entwicklung des Geländes
Buchheimer Weg 34, 51107 Köln: Kirche und Gebäude „Zu den heiligen Engeln“
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Greven-Thürmer,
die Bürgervereinigung Köln-Ostheim und das SeniorenNetzwerk Ostheim beschäftigen sich nun
schon länger mit dem Schicksal der Gebäude um die Kirche ‚Zu den heiligen Engeln‘, Buchhei-
mer Weg 34. Der Komplex umfasst das Kirchengebäude, das Diakonen-Wohnhaus sowie eine
Bibliothek. Nach Auskunft von Pfarrer Breidenbach will die katholische Kirchengemeinde dieses
Gelände an einen Investor in Erbpacht veräußern. In diesem Zusammenhang sollen alle Ge-
bäude abgerissen und mit Wohnungen für Senior*innen neu bebaut werden.
Viele Ostheimer Bürgerinnen und Bürger möchten, dass das Kirchengebäude erhalten bleibt
und städtebaulich weiterhin den Mittelpunkt im Stadtteil -Viertel bildet. Viele Ostheimer Men-
schen haben eine sehr enge emotionale Beziehung zu diesem Kirchengebäude. Sie sind dort
getauft worden, gingen zur 1. Kommunion, haben dort geheiratet und haben viele bewegende
Gottesdienste und Messen gefeiert.
Auch wenn die Kirche nicht weiter zu Got tesdiensten genutzt werden soll, so kann sie doch
weiter Ankerpunkt sein. Im Rahmen des Bauvorhabens kann sie im Innern umgestaltet werden,
ggfls. kann sie auch weiterhin ein öffentlicher Versammlungs- und Feier-Raum sein.
Diese Forderung haben bisher mehr als 400 Personen durch ihre Unterschrift unterstützt.
In einem Pressegespräch am 23.01.2024 im Bürgertreff Buchheimer Weg 5 haben wir - zusam-
men mit einer größeren Gruppe der betroffenen Bürger - diesen Wunsch vorgetragen. Von den
Anwesenden wurde beklagt, dass keine Pläne veröffentlicht werden, zu denen die umliegenden
Ostheimer Bewohner Stellung nehmen können. Gleiches gilt für die interessierte Öffentlichkeit.
Wir fragen deshalb:
1. Aus welchem Grund ist diese Kirche noch nicht unter Denkmalschutz gestellt worden?
Die Kirche und die übrigen Gebäude sind 1960-1961 gebaut worden. Die Kirche ist ein Fix-
Punkt in emotionaler und städtebaulicher Hinsicht.
2
2. Gibt es für diesen Bereich einen Bebauungsplan und was sieht dieser als Nutzung vor?
3. Liegen der Stadt Anfragen und Pläne für eine neue Bebauung vor?
Was soll dort gebaut werden?
4. In der Zeitung (KStA Donnerstag, den 1.2.24) wird berichtet, dass die Umgestaltung der En-
gelkirche im Rahmen des Bauvorhabens durch die Bauverwaltung abgelehnt worden sei. Was
waren die Gründe für diese Ablehnung?
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
1. Frage:
Aus welchem Grund ist diese Kirche noch nicht unter Denkmalschutz gestellt worden?
Die Kirche und die übrigen Gebäude sind 1960-1961 gebaut worden. Die Kirche ist ein Fix-
Punkt in emotionaler und städtebaulicher Hinsicht.
Antwort der Verwaltung: Im Jahr 2016 ist eine umfassende, wissenschaftliche Untersuchung
der Kölner Nachkriegskirchen durch den Landschaftsverband Rheinland durchgeführt worden.
Hieraus resultierte eine Auflistung aller Kirchen seit den 1950er Jahren, bereits kategorisiert
nach eingetragenen Denkmälern, noch zu prüfenden und nicht denkmalwerten Objekten. Die
zahlreichen, hierin aufgelisteten Kirchen wurden 2016/2017 durch die Inventarisation des Stadt-
konservators Köln in einer weiteren Voruntersuchung genauer betrachtet.
Die genannte Kirche, Zu den Heiligen Engeln, war ebenfalls Bestandteil dieser Prüfung, wurde
aber bereits seitens des LVR als nicht denkmalwert eingestuft. Auch seitens des Stadtkonser-
vators lagen keine hinreichenden Gründe für eine Unterschutzstellung der Kirche vor. Aus die-
sem Grund ist die Kirche Zu den Heiligen Engeln in Ostheim nicht in der Denkmalliste der Stadt
Köln geführt und eine Eintragung auch für die Zukunft nicht beabsichtigt.
2. Frage: Gibt es für diesen Bereich einen Bebauungsplan und was sieht dieser als Nutzung
vor?
Antwort der Verwaltung: Für dieses Grundstück liegt weder ein in Aufstellung befindlicher Be-
bauungsplan noch ein rechtskräftiger Bebauungsplan vor.
3. Frage: Liegen der Stadt Anfragen und Pläne für eine neue Bebauung vor?
Was soll dort gebaut werden?
Antwort der Verwaltung: Dem Bauaufsichtsamt liegt weder ein aktueller Bauantrag noch eine
aktuelle Bauvoranfrage zum Grundstück vor.
4. Frage: In der Zeitung (KStA Donnerstag, den 1.2.24) wird berichtet, dass die Umgestaltung
der Engelkirche im Rahmen des Bauvorhabens durch die Bauverwaltung abgelehnt worden
sei. Was waren die Gründe für diese Ablehnung?
Antwort der Verwaltung: Im Bauaufsichtsamt ist im Dezember 2020 eine Bauvoranfrage zur
Klärung des Planungsrechts für die Errichtung eines Altenpflegeheims eingegangen. Eine sol-
che Voranfrage dient nur zur Klärung einzelner Aspekte für ein später noch notwendiges Bau-
antragsverfahren (in dem noch mehr zu prüfen wäre).
Die Einstiegsprüfung Anfang 2021 ergab, dass in Bezug auf den neu vorgesehenen schon nur
rein baulichen Umfang wegen der sich dann insgesamt ergebenden Grundfläche, der Ge-
schossfläche und der Bebauungstiefe keine Einfügung gemäß § 34 BauGB in die Umgebung
ersichtlich ist und daher beabsichtigt sei, diese Voranfrage negativ zu bescheiden. Daraufhin
wurde dieser Antrag von den Antragstellenden selbst im Februar 2021 zurückgezogen. Zu einer
definitiven negativen Bescheiderstellung ist es durch das Bauaufsichtsamt nicht gekommen.
Das Detail, ob/wie in der Kirche Gemeinschaftsräume entstehen und/oder die Krypta erhalten
bliebe, war erst gar nicht zum Prüfgegenstand des Bauaufsichtsamtes geworden.
3
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 0787/2024
- Typ
- Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
- Datum
- 29.02.2024
- Erstellt
- 27.02.2024 15:10