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V/0223/2022

Fahrrad-Leasing für die Beschäftigten der Stadt Münster

Vorlagen 25.03.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung, Sitzung am 29.03.2022, TOP 22

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2260 Zeichen

Anlage A zur V/0223/2022
Kurzüberblick
Der T arifvertragzur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im
kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) eröffnet erstmals das Angebot über eine
Umwandlung von Entgelt ein Fahrrad für die private und dienstliche Nutzung zu leasen.
Laut TV-Fahrradleasing kann maximal 1 Fahrrad pro Beschäftigten geleast werden. Der Wert des
Fahrrades inkl. leasingfähigem Zubehörs und Versicherungen, Service und Wartung darf 7.000
Euro nicht überschreiten.
In einer stadtweiten Mitarbeiterumfrage Anfang 2020 haben rund 500 T eilnehmendeihr Interesse
an einem Fahrradleasing geäußert. Uns erreichen täglich Nachfragen.
Die Ausschreibung eines Rahmenvertrages mit einem Leasinggeber wird europaweit erfolgen
müssen. Hintergrund ist das geschätzte Auftragsvolumen von rund 1,8 Mio. Euro, welches sich
aus der Anzahl der Interessierten x dem durchschnittlichen Fahrradwert in Höhe von 3.600 Euro
errechnet.
Da das Fahrradleasing ausschließlich über die Entgeltumwandlung durch die Beschäftigten selbst
finanziert wird, bleibt der Haushalt unberührt.
Mit der Vorlage soll die Zustimmung zur Ausschreibung eingeholt werden.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität
weiterentwickeln:
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot
Finanzierung
Produktgruppe: Keine Nicht vorhanden
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw.
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein
Bereits veranschlagt? Ja X Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
X vollständig
freiwillig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Mit dem Angebot des Fahrrad-Leasings soll die Gesundheit und die Mobilität der Beschäftigten
gefördert werden. Die Fahrräder können sowohl dienstlich wie auch privat genutzt werden. Damit
wird ein weiterer Baustein für die Erreichung des Ziels der Klimaneutralen Stadtverwaltung 2030
umgesetzt.

Beschlussvorlage

2378 Zeichen

V/0223/2022
V/0223/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Fahrrad-Leasing für die Beschäftigten der Stadt Münster
Beratungsfolge
29.03.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der APDOSO beauftragt die Verwaltung, das Fahrrad-Leasing gemäß den Bedingungen des
T arifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen
öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) auszuschreiben und mit Hilfe eines Rahmenvertragspartners
das Fahrrad-Leasing für die Beschäftigten der Stadt Münster anzubieten.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Das Fahrrad-Leasing soll ausschließlich über die Entgeltumwandlung durch die Beschäftigten
finanziert werden.
Die für die Organisation des Fahrrad-Leasings sowie die Entgeltumwandlung benötigten
Personalressourcen sind abhängig von der Inanspruchnahme durch die Beschäftigten. Der Aufwand
kann daher aktuell noch nicht beziffert werden.
Begründung:
Der T arifvertragzur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen
öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) ist mit Wirkung zum 1. März 2021 in Kraft getreten. Er sieht
erstmals eine Öffnungsklausel für die Umwandlung von Entgeltbestandteilen für das Leasing von
Fahrrädern vor.
Personal- und
Organisationsamt
28.03.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Gehrken
T elefon:492-1110
Gehrken@stadt-muenster.de

- 2 -
V/0223/2022
Der T arifvertragbegrenzt den Umfang des Fahrrad-Leasings wie folgt:
 max. umwandelbarer Betrag von 7.000 Euro für das Fahrrad einschl. leasingfähigem Zubehör
 Beschränkung der Fahrradüberlassung von nur einem Fahrrad pro Beschäftigten
 Dauer des Leasingvertrages max. 36 Monate
In der Anfang 2020 durchgeführten stadtweiten Mitarbeiterumfrage zur Fahrradnutzung äußerten rund
500 Beschäftigte ihr Interesse am Fahrrad-Leasing. Täglich erreichen Anfragen von Beschäftigten zur
Umsetzung des TV-Fahrrad-Leasing die Verwaltung.
Laut Hinweisen des Kommunalen Arbeitgeberverbandes muss bei dem Auftragsvolumen von einem
Wert je Fahrrad von rund 3.600 Euro ausgegangen werden. Bei rund 500 interessierten Beschäftigten
ergibt sich eine geschätzte Auftragssumme von rund 1,8 Mio. Euro. Da der Schwellenwert
überschritten wird, muss die Dienstleistung europaweit ausgeschrieben werden.
In Vertretung
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

29.03.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0223/2022
Typ
Vorlagen
Datum
25.03.2022
Erstellt
25.03.2022 09:41