Mandari Insight

AnH/0001/2018

Förderung von Elektromobilität im Stadtbezirk -

Anregung in der BV Hiltrup 09.01.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 13.08.2020, TOP 8.1

Anregung AnR-0001-2018

· application/pdf

Ansehen

Anregung AnR-0001-2018

10406 Zeichen

BÜNDNIS 90
AnH/0001/2018 DIE GRÜNEN ET"

EEE GAL MÜNSTER

Bündnis 90 / Die Grünen / GAL
Fraktion in der BV Hiltrup
Windthorststr. 7

Förderung von Elektromobilität im Stadtbezirk — en 7 aa En
Errichtung von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge ratsfraktionÖgruene-muenster.ük

www.gruene-muenster.de

Antrag

04.11.2018

Die BV Hiltrup möge beschließen:

Im Stadtbezirk Hiltrup sollen zwecks Förderung der Elektromobilität öffentlich zugängliche,
barrierefreie Ladepunkte für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum entsprechend den
Grundsätzen der Ladesäulenverordnung (LSV) errichtet werden.

Die Verwaltung wird hierzu beauftragt, die Errichtung von öffentlichen Ladepunkten für
Elektrofahrzeuge im Stadtbezirk Hiltrup zu veranlassen.

Hierzu wird die Verwaltung insbesondere beauftragt, etwaige Standorte auf ihre Machbarkeit hin
zu überprüfen, ggf. straßenverkehrsrechtliche oder bauliche Voraussetzungen zu schaffen sowie im.
Rahmen eines geeigneten Verfahrens entsprechende Betreiber für die öffentlichen Ladepunkte zu
finden.

Ladepunkte (Standorte)

Hinsichtlich der Errichtung der Ladepunkte ist auf eine gleichmäßige räumliche Verteilung zur
flächendeckenden Bedarfsabdeckung zu achten. Insbesondere sollen an folgenden Örtlichkeiten
öffentliche Ladepunkte errichtet werden:

Zur primären Bedarfsdeckung sind zunächst folgende Standorte vorzusehen:

*e Hiltrup-Mitte: Öffentlicher Parkplatz am Friedhof an der Ecke Patronatsstraße /
Westfalenstraße neben den Sonderparkflächen für Stadtteilautos

« Hiltrup-Ost: Öffentlicher Parkplatz am Osttor
(Am Stadion des TuS-Hiltrup neben der Bushaltestelle „Loddenweg“)

« Berg-Fidel: Öffentlicher Parkplatz an der Sport- und Veranstaltungshalle Berg Fidel
(Am Berg Fidel, nahe der Bushaltestelle „Sporthalle Berg Fidel”

« Amelsbüren: Öffentlicher Park- und Veranstaltungsplatz
Lailly-en-Val-Platz (Davertstraße)

SeitelvonS

BÜNDNIS 90

DIE GRÜNEN AST
N GAL MÜNSTER

Im Anschluss sind Ladepunkte zwecks flächendeckender Bedarfsdeckung insbesondere in folgenden
Bereichen anzustreben:

« Berg-Fidel: Parkfläche am Straßenrand (Parkbox oder Parkstreifen) im Bereich
Lechtenbergstraße / Hogenbergstraße

« Hiltrup-Mitte: Marktplatz (Marktallee/Moränenstraße)

Bergiusstraße nahe des Hiltruper Bahnhofs

® Hiltrup-West: Bereich Meesenstiege / An der Alten Kirche
« Hiltrup-Ost: "Am Roggenkamp im Bereich des Nahversorgungszentrums
® Amelsbüren: Bereich Davertstraße / Am Dornbusch im Umfeld des Friedhofs

An jedem Standort soll eine Ladesäule mit mindestens zwei Ladepunkten errichtet werden.

Die Ladepunkte sind zwecks Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit im öffentlichen Verkehrsraum zu
errichten, auf gesonderten Parkplätzen oder am Fahrbahnrand in hierfür ausgewiesenen
Längsparkstreifen bzw. Parkboxen. Hilfsweise kann im Rahmen freiwilliger Kooperationen mit
privaten Grundstückseigentümern (insb. Supermärkte o.ä.) auf dortige Parkplatzflächen
ausgewichen werden, sofern der barrierefreie 24/7-Zugang zu den Ladepunkten gewährleistet wird.

Im Rahmen von Kooperationen können einzelne Ladepunkte auch durch Carsharing-Angebote

genutzt werden. Hierbei ist zu beachten, dass an jeder Örtlichkeit stets auch für die Allgemeinheit
frei verfügbare, öffentliche Ladepunkte vorhanden bleiben.

Gleichzeitig ist an den Ständorten die parallele Errichtung von Lademöglichkeiten für E-Bikes und
Pedelecs (Schuko-Kupplung bis 3,7kW 230VAC) anzustreben.

Betreiber

Die Betreiber der jeweiligen Ladepunkte im Rahmen eines geeigneten Verfahrens festzustellen.
Betreiber können sowohl Unternehmen der Privatwirtschaft als auch öffentliche Anbieter wie die
Stadtwerke Münster sein. Sollte sich kein Unternehmen für den Betrieb der Ladepunkte auf
freiwilliger Grundlage finden, soll die Stadt Münster zwecks Gewährleistung kommunaler
Grundinfrastruktur im Rahmen ihrer Eigenschaft als Eigentümerin der Stadtwerke Münster an diese
zwecks Errichtung und Betrieb der Ladesäulen herantreten.

Seite2von5

BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN ARE"

Sofern sich für Errichtung und Betrieb der Ladepunkte kein Unternehmen der Privatwirtschaft bereit
erklärt und daher an die Stadtwerke Münster herangetreten werden müsste, wäre zur Erreichung
einer kurzfristigen, primären Bedarfsdeckung und aus Kostengründen insbesondere die Errichtung
eines Normalladepunktes für Wechselstromladen mittels Typ2-Fahrzeugkupplung i.3.d. 88 2 Nr. 7,
3 Abs. 1 LSV zu prüfen.

Die potentiellen Betreiber der Ladepunkte sollen ausdrücklich auf die Möglichkeiten der
Inanspruchnahme von öffentlichen Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der
Förderprogramme progres.nrw Markteinführung - Ladeinfrastruktur! (Förderung über 50% der
zuwendungsfähigen Ausgaben bis 5.000€ pro Ladepunkt) sowie Ladeinfrastruktur für
Elektromobilität {LifE)? hingewiesen werden.

Einrichtung von Parkflächen

Die zu den jeweiligen Ladepunkten zugehörigen Parkplätze sind zwecks Vermeidung von
„Falschparkern“ eindeutig zu kennzeichnen, insbesondere durch eindeutige Beschilderung mittels
VZ 314 (Parken) oder VZ 283 (Absolutes Halteverbot) jeweils i.V,m. Zusatzzeichen „Elektrofahrzeuge
während des Ladevorgangs frei” sowie durch geeignete Bodenmarkierung (Parkverbats-
Schraffierung entsprechend VZ 299 oder durch flächige Farbmarkierung, beispielsweise in grüner
Farbe).

Zudem ist insbesondere für Ortsunkundige ein Hinweisschild mit Wegweiser zur Elektroladesäule
an den Zufahrtstraßen/ Parkplatzeinfahrten (Am Berg Fidel, Westfalenstraße, Osttor, Davertstraße)
zu platzieren (Parkplatzschild mit Richtungspfeil und Symbol für Elektroladesäule).

gez.

Carsten Peters
Wilfried Stein
Bündnis 90 / Die Grünen — Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup

I pttps://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/p/progres_nrw_markteinfuehrung_ladeinfrastruktur/index.php
? httos://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/i/ladeinfrastruktur_elektromobilaet_life/index.php

Seite3von5

car Münsrer

BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN MAN”

MEER CA L. NÜNSTER

Begründung

Sowohl auf bundes- und landespolitischer, als auch auf kommunaler Ebene hat sich die Förderung
der Elektromobilität in den vergangenen Jahren weitestgehend zu politischem Konsens entwickelt.

In Anbetracht endlicher fossiler Brennstoffe und zunehmender Belastungen für Bürgerinnen und
Bürger durch verkehrsbedingten Lärm, Stickoxide und sonstigen Schadstoffen besteht neben einer
nachhaltigen Verkehrswende zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs gleichzeitig die
Notwendigkeit der Förderung alternativer Antriebstechnologien. Die: Zulassungszahlen der
vergangenen Jahre zeigen, dass die Elektromobilität in den vergangenen Jahren steigende
Wachstumsraten verzeichnet.

Zur gezielten Förderung der Elektromobllität gibt es mittlerweile sowohl im Bund (Umweltprämie
für den Kauf eines Elektrofahrzeugs) als auch im Land (Förderung zur Errichtung von öffentlichen
Ladepunkten im Rahmen des Förderprogramms progres.nrw) entsprechende Förderprogramme.

Eine effektive Förderung der Elektromobilität kann allerdings nur dann gelingen, wenn auch auf
kommunaler Ebene entsprechende Voraussetzungen geschaffen werden. Interessierte Bürgerinnen
und Bürger werden nur dann tatsächlich auf alternative Antriebskonzepte umstellen, wenn diese
Umstellung mit möglichst geringem Mehraufwand verbunden ist. Insbesondere ist hierzu eine
geeignete Ladeinfrastruktur in den Kommunen zur Verfügung zu stellen. Diese öffentliche
Ladeinfrastruktur ist vordringlich für Bürgerinnen und Bürger erforderlich, die in Miet- oder
Etagenwohnungen leben und mangels eigenen Grundstücks nicht in der Lage sind, Elektrofahrzeuge
oder Plug-in-Hybride wohnortnah aufzuladen.

Es ist daher Aufgabe der Kommunalpolitik, hier gezielte Förderung zu betreiben,

Die derzeitige Ausstattung des Stadtgebiets Münsters mit Ladeinfrastruktur für Elektromobilität ist
bislang als unzureichend zu bezeichnen. in Münster existieren im öffentlichen Verkehrsraum derzeit
10 von den Stadtwerken Münster betriebene Ladesäulen, die sich ausschließlich im Stadtbezirk
Mitte in den Bereichen Innenstadt/Hafen und Schioss/Universitätsviertel befinden. Weitere 6
öffentliche Ladesäulen im Stadtgebiet werden vom Unternehmen RWE Innogy betrieben.

Im gesamten Stadtbezirk Hiltrup existiert im öffentlich-rechtlichen Verkehrsraum bislang kein
einziger öffentlicher Ladepunkt, lediglich im Bereich Hammer Straße (Baumarkt) sowie im Bereich
Hansa-Business-Park (Tankstelle) befinden sich zwei öffentlich zugängliche, allerdings auf
Privatflächen aufgestellte Ladepunkte.

Für eine Großstadt mit mehr als 300.000 Einwohnern ist diese Versorgung mit Ladepunkten für
Elektrofahrzeuge nicht bedarfsdeckend.

Seite4vonS5

BÜNDNIS 90 ü

.

‚DIE GRÜNEN ®*

N GL WÜNSTER

Dieser Antrag soll daher alltagstaugliche Elektromobilität abseits Öffentlichkeitswirksamer
Örtlichkeiten in der Innenstadt fördern. Die Örtlichkeiten („primäre Bedarfsdeckung“) sind so
ausgewählt, dass in jedem Stadtteil des Stadtbezirks zunächst je ein Ladepunkt zur Grundversorgung
errichtet wird. Anschließend sind zur weiteren Bedarfsdeckung die sekundären Orte abzudecken,
um die Infrastruktur zu erweitern. Langfristig ist anzustreben, dass mit einer Mischung aus
öffentlichen und privaten Ladepunkten ein flächendeckendes Ladeinfrastrukturnetz geschaffen
wird.

Aufgrund der verbindlichen Vorgaben der Ladesäulenverordnung - (LSV) und normierter,
standardisierter Ladetechnik stehen die Ladepunkte allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig
vom verwendeten Fahrzeugtyp zur Verfügung.

Dieser Antrag versteht sich als Ausgestaltung der allgemein anstrebten Förderung der
Elektromobilität und alternativer Antriebstechnologien für den Kraftfahrzeugverkehr sowie als
Ergänzung zum „Masterplan für eine nachhaltige Verkehrsinfrastruktur: Mobilität und Verkehr für
eine wachsende Stadt weiterentwickeln durch Vernetzung“ des Rates der Stadt Münster (Antrag A-
R/0054/2017 von BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN Ratsfraktion Münster und CDU Ratsfraktion Münster)
zwecks Reduktion der Belastungen der Stadt mit Lärm und Schadstoffen des motorisierten
Kraftfahrzeugverkehrs.

Kosten:
“ Eswird erwartet, dass die Betreiber die Kosten für Errichtung und Betrieb der Ladepunkte in eigener
Verantwortlichkeit übernehmen, ggf. unter Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel.

Mehraufwendungen für den städtischen Haushalt werden daher nach derzeitigem Stand nur für
erforderliche Verkehrseinrichtungen (Halteverbotsschilder, Parkflächenmarkierungen) erwartet.

Seite5von5

Beratungsverlauf (1)

13.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 8.1 Anregung Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (17)

  • Westfalenstraße
  • Davertstraße
  • Hogenbergstraße
  • Marktallee
  • Bergiusstraße
  • Loddenweg
  • Am Berg Fidel
  • An der Alten Kirche
  • Am Roggenkamp
  • Am Dornbusch
  • Windthorststraße 7f
  • Lailly-en-Val-Platz
  • Patronatsstraße
  • Moränenstraße
  • Hammer Straße
  • Meesenstiege
  • Osttor

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AnH/0001/2018
Typ
Anregung in der BV Hiltrup
Datum
09.01.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37