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AN/1069/2021

Antrag zum Förderkonzeptes kulturelle Teilhabe (0517/2021)

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 18.05.2021

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 01.06.2021, TOP 6.1

FachAK1 - Antrag zum Förderkonzept Kulturelle Teilhabe 0517-2021

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FachAK1 - Antrag zum Förderkonzept Kulturelle Teilhabe 0517-2021

4275 Zeichen

Fach AK1 - Kultur und Sport       Köln, d. 12.05.2021 
 
 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
Herrn Tayfun Keltek 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Herrn Andreas Vetter 
 
Antrag gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 01.06.2021 
 
Antrag zum Förderkonzeptes kulturelle Teilhabe (Vorl.Nr. 0517/2021) 
AN/1069/2021 
 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender Keltek, 
 
ich bitte folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Integrationsratssitzung zu set-
zen: 
 
„Der Integrationsrat bittet den Ausschuss für Kunst und Kultur die Verwaltung aufzufordern  
1. im Konzept die Konstruktion des Beirates für Kulturelle Teilhabe so zu präzisieren, dass 
a- die Zahl der Sitze für die zu fördernden Gruppen festgelegt werden; 
b- die Zahl der Sitze, die den einzelnen Gruppen zugeordnet werden, der Gruppen-
größe entsprechen; 
c- die Nominierung der Beiratsmitglieder durch politische Gremien, wie Integrationsrat 
und Stadtarbeitsgemeinschaften erfolgen. 
2. im Konzept zu präzisieren, auf welche Weise und durch welche Konstruktion die Mittel für 
Interkulturelle Projekte und die allgemeinen Fördermitteln auseinander gehalten werden, 
so dass eine Nachvollziehbarkeit und Prüfung für politische Gremien möglich wird.“ 
 
Begründung: 
Der Förderkonzept kulturelle Teilhabe konnte in der letzten Sitzung des Integrationsrates 
coronabedingt nicht ausgiebig diskutiert und abschließend beurteilt werden. Der Facharbeits-
kreis Kultur und Sport des Integrationsrates hat dies in seiner Sitzung am 10.05.2021 nach-
geholt und den Antragssteller als den Vertreter des Integrationsrates im Kulturausschuss be-
auftragt, diesen Änderungsantrag zur Präzisierung und Ausbesserung des Konzeptes zu 
stellen. 
 
Zu 1: Der Beirat ist für die Verteilung der Fördermittel sicher ein gutes Instrument. Dafür 
muss aber seine Konstruktion klar sein. In der Vorlage werden die vorgesehenen sieben 
Sitze vage aufgeteilt. Dies kann sehr schnell zu Irritationen oder Konkurrenzkonflikten füh-
ren. Deshalb sollte die Zahl der Sitze die jeder Gruppe zustehen sollen, konkret angegeben 
werden.  
Bei der Vergabe der Sitze ist darüber hinaus die Größe der Gruppe zu berücksichtigen. Es 
ist äußerst undemokratisch die Gruppe der Menschen mit Migrationsgeschichte, deren Zahl 
in der Vorlage selbst mit über 450.000 angegeben wird, mit Gruppen, deren Zahl unter

100.000 betragen bei der Sitzvergabe gleichzusetzen. Der Begriff „mindestens“ reicht für ei-
nen eventuellen Ausgleich nicht aus, zumal dadurch die kleinste Gruppe sogar die meisten 
Sitze erhalten kann. Die offensichtlich erwünschte Grenzüberschreitung kann durchaus 
dadurch erfolgen, das für eine Gruppe nominierte Beiratsmitglied zugleich auch die Eigen-
schaft einer anderen Gruppe aufweist. 
 
Die Vorlage lässt offen, wie die Wahl des Beirates genau erfolgen soll. Es ist nur die Rede 
davon, dass die Mitglieder des Beirates von der Kunst- und Kulturszene gewählt werden sol-
len. Dies ist ein recht gewagter Vorschlag, weil er die Gefahr birgt, dass Konkurrenzkampf 
und Vetternwirtschaft die Objektivität sehr schnell überdecken können. Die bloße Aussage in 
der Vorlage, dass die Beiratsmitglieder keine Antragsteller sein sollen, reicht dafür nicht aus. 
Außerdem wird dadurch der Politik die Kontrolle über die Vergabe der Mittel total entzogen. 
Es geht nicht an, dass, die Politik, die die Mittel bereitstellt, bei der Vergabe gänzlich außen 
vor gelassen wird. Deshalb sollte der Beirat von den politischen Gremien bestückt werden. 
Schließlich sollen Beiratsmitglieder nicht selbst Fachleute oder Kunstschaffende sein. Es 
reicht aus, wenn sie interessierte Kunstkonsumenten sind. 
 
Zu 2: In der Vorlage wird lediglich kurz erwähnt, dass die Fördermittel für Interkulturelle Pro-
jekte, die aktuell 165.000,- € betragen, bei der Mittelvergabe mit den allgemeinen Fördermit-
teln nicht vermengt werden soll. Wie das aber erfolgen soll, ist nicht ersichtlich. Es tut aber 
dringend Not, dass die anzuwendende Methode(n) genannt wird und die Nachprüfbarkeit 
durch die Politik gewährleistet ist. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Malik Karaman, Turan Özküçük, Anna Maria Klimaszewska-Golan, Ali Esen, Tayfun Keltek, 
Luziano Gonzalez Tejon

Beratungsverlauf (1)

01.06.2021 Integrationsrat
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1069/2021
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
18.05.2021
Erstellt
18.05.2021 12:32