AN/1069/2021
Antrag zum Förderkonzeptes kulturelle Teilhabe (0517/2021)
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FachAK1 - Antrag zum Förderkonzept Kulturelle Teilhabe 0517-2021
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Fach AK1 - Kultur und Sport Köln, d. 12.05.2021 An den Vorsitzenden des Integrationsrates Herrn Tayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Herrn Andreas Vetter Antrag gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 01.06.2021 Antrag zum Förderkonzeptes kulturelle Teilhabe (Vorl.Nr. 0517/2021) AN/1069/2021 Sehr geehrter Herr Vorsitzender Keltek, ich bitte folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Integrationsratssitzung zu set- zen: „Der Integrationsrat bittet den Ausschuss für Kunst und Kultur die Verwaltung aufzufordern 1. im Konzept die Konstruktion des Beirates für Kulturelle Teilhabe so zu präzisieren, dass a- die Zahl der Sitze für die zu fördernden Gruppen festgelegt werden; b- die Zahl der Sitze, die den einzelnen Gruppen zugeordnet werden, der Gruppen- größe entsprechen; c- die Nominierung der Beiratsmitglieder durch politische Gremien, wie Integrationsrat und Stadtarbeitsgemeinschaften erfolgen. 2. im Konzept zu präzisieren, auf welche Weise und durch welche Konstruktion die Mittel für Interkulturelle Projekte und die allgemeinen Fördermitteln auseinander gehalten werden, so dass eine Nachvollziehbarkeit und Prüfung für politische Gremien möglich wird.“ Begründung: Der Förderkonzept kulturelle Teilhabe konnte in der letzten Sitzung des Integrationsrates coronabedingt nicht ausgiebig diskutiert und abschließend beurteilt werden. Der Facharbeits- kreis Kultur und Sport des Integrationsrates hat dies in seiner Sitzung am 10.05.2021 nach- geholt und den Antragssteller als den Vertreter des Integrationsrates im Kulturausschuss be- auftragt, diesen Änderungsantrag zur Präzisierung und Ausbesserung des Konzeptes zu stellen. Zu 1: Der Beirat ist für die Verteilung der Fördermittel sicher ein gutes Instrument. Dafür muss aber seine Konstruktion klar sein. In der Vorlage werden die vorgesehenen sieben Sitze vage aufgeteilt. Dies kann sehr schnell zu Irritationen oder Konkurrenzkonflikten füh- ren. Deshalb sollte die Zahl der Sitze die jeder Gruppe zustehen sollen, konkret angegeben werden. Bei der Vergabe der Sitze ist darüber hinaus die Größe der Gruppe zu berücksichtigen. Es ist äußerst undemokratisch die Gruppe der Menschen mit Migrationsgeschichte, deren Zahl in der Vorlage selbst mit über 450.000 angegeben wird, mit Gruppen, deren Zahl unter 100.000 betragen bei der Sitzvergabe gleichzusetzen. Der Begriff „mindestens“ reicht für ei- nen eventuellen Ausgleich nicht aus, zumal dadurch die kleinste Gruppe sogar die meisten Sitze erhalten kann. Die offensichtlich erwünschte Grenzüberschreitung kann durchaus dadurch erfolgen, das für eine Gruppe nominierte Beiratsmitglied zugleich auch die Eigen- schaft einer anderen Gruppe aufweist. Die Vorlage lässt offen, wie die Wahl des Beirates genau erfolgen soll. Es ist nur die Rede davon, dass die Mitglieder des Beirates von der Kunst- und Kulturszene gewählt werden sol- len. Dies ist ein recht gewagter Vorschlag, weil er die Gefahr birgt, dass Konkurrenzkampf und Vetternwirtschaft die Objektivität sehr schnell überdecken können. Die bloße Aussage in der Vorlage, dass die Beiratsmitglieder keine Antragsteller sein sollen, reicht dafür nicht aus. Außerdem wird dadurch der Politik die Kontrolle über die Vergabe der Mittel total entzogen. Es geht nicht an, dass, die Politik, die die Mittel bereitstellt, bei der Vergabe gänzlich außen vor gelassen wird. Deshalb sollte der Beirat von den politischen Gremien bestückt werden. Schließlich sollen Beiratsmitglieder nicht selbst Fachleute oder Kunstschaffende sein. Es reicht aus, wenn sie interessierte Kunstkonsumenten sind. Zu 2: In der Vorlage wird lediglich kurz erwähnt, dass die Fördermittel für Interkulturelle Pro- jekte, die aktuell 165.000,- € betragen, bei der Mittelvergabe mit den allgemeinen Fördermit- teln nicht vermengt werden soll. Wie das aber erfolgen soll, ist nicht ersichtlich. Es tut aber dringend Not, dass die anzuwendende Methode(n) genannt wird und die Nachprüfbarkeit durch die Politik gewährleistet ist. Mit freundlichen Grüßen Malik Karaman, Turan Özküçük, Anna Maria Klimaszewska-Golan, Ali Esen, Tayfun Keltek, Luziano Gonzalez Tejon
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1069/2021
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 18.05.2021
- Erstellt
- 18.05.2021 12:32