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AN/0738/2023

Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen "Behelfsbrücke der Rather Straße über die A559 zwingend erforderlich"

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 25.04.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 11.05.2023, TOP 8.6

Antrag CDU Grüne - Brücke Rather Straße

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Sachstandsbericht BV

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Antrag CDU Grüne - Brücke Rather Straße

2679 Zeichen

in der Bezirksvertretung Köln-Porz, Bezirksrathaus, Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln 
 
Gleichlautend: 
Frau Bezirksbürgermeisterin         
Sabine Stiller          
Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 
51143 Köln  
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Rathaus   
50667 Köln  
Köln-Porz, den 24.04.2023 
 
 
Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 11.05.2023 
 
hier:  Behelfsbrücke der Rather Straße über die A559 zwingend erforderlich  
 
 
 
Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die nächste Tagesordnung zu setzen:  
 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, umgehend mit der Autobahn GmbH 
Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, anstelle der maroden Brücke der Rather Straße 
über die A559 in Köln-Gremberghoven kurzfristig eine Behelfsbrücke mit Umfahrung parallel 
zum Bestandsbauwerk zu realisieren. 
Begründung: 
Die Brücke der Rather Straße über die A559 in Köln-Gremberghoven ist seit Montag, dem 4. 
Juli 2022, für den motorisierten Verkehr gesperrt. Zu Fuß und mit dem Fahrrad können Ver-
kehrsteilnehmer die Brücke weiterhin nutzen. Bei einer Bauwerksprüfung waren Mängel am 
Spannstahl und im Bereich der Rohrdurchführung festgestellt worden, die so gravierend 
sind, dass die Brücke sofort gesperrt werden musste.  
Aufgrund der Brückensperrung „Rather Straße“ kommt es in Gremberghoven regelmäßig 
zum Verkehrschaos. Bis zu einem endgültigen Neubau müssen die Betroffenen lange 
durchhalten. Laut der Autobahn GmbH des Bundes sei der Ersatzneubau für die marode 
Brücke ursprünglich sogar erst für das Jahr 2025 vorgesehen gewesen. Jetzt gehen die Ver-
antwortlichen immerhin von einem Baubeginn in 2023 aus.  
Auch die Busse der Linie 152 zwischen den Haltestellen Ettore-Bugatti-Straße und Strese-
mannstraße sind hierdurch beeinträchtigt und müssen umgeleitet werden. Und es gibt weite-
re Beeinträchtigungen: Die Haltestellen Talweg und Cheruskerstraße können nicht angefah-
ren werden. Die Haltestelle Auf dem Streitacker wurde auf die Rather Straße in Höhe der

in der Bezirksvertretung Köln-Porz, Bezirksrathaus, Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln 
 
Zufahrt zur Autobahnbrücke verlegt, während die Haltestelle Steinstraße S-Bahn nun auf der 
Theodor-Heuss-Straße zu finden ist. 
Da mit der Fertigstellung einer neuen Brücke frühestens 2024 zu rechnen ist (Prognose der 
Autobahn GmbH), ist bis dahin eine Behelfsbrücke mit Umfahrung parallel zum Bestands-
bauwerk zwingend erforderlich.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
Stefan Götz     Dieter Redlin 
CDU-Fraktionsvorsitzender   Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

Sachstandsbericht BV

4530 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/622 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0738/2023
Stand: 20.12.2024 
Sachstandsbericht  
Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen "Behelfsbrücke der Rather 
Straße über die A559 zwingend erforderlich" 
Änderungsantrag der SPD-Fraktion "Untersuchung von Provisorien für die SÜ 
Rather Straße" 
AN/0836/2023 
 
I. Beschluss über den Änderungsantrag AN/0836/2023: 
Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, Gespräche mit der Autobahn 
GmbH aufzunehmen, um die Folgen für die Bürgerinnen und Bürger aus der Sperrung 
der Rather Straße im Bereich der Straßenüberführung (SÜ) über die A559 in Köln-
Gremberghoven zu entschärfen. 
Insbesondere sind folgende Aspekte zu untersuchen: 
● Nachrechnung des Brückenbauwerks für einspurigen Verkehr, nur von PKW und 
der betroffenen Buslinie oder einem von beiden, bei gleichzeitiger Reduzierung 
der Geschwindigkeit auf beispielsweise 20 km/h. 
● Falls die Nachrechnungen zu keinem positiven Ergebnis führen, ist zu 
untersuchen, ob provisorische Abstützungen die Befahrbarkeit des Bauwerks 
zumindest für einen einspurigen Betrieb ohne LKW, ermöglichen. Die  
Abstützungen müssten entlang der Autobahn auf Anprall gerechnet oder durch 
ein geeignetes System gegen Anprall geschützt werden. 
Bis zur Einrichtung der Einspurigkeit, alternativ dem Neubau der Straßenüberführung, 
ist die Verkehrsführung sicherer und für Radfahrende und Fußgänger einfacher zu ge-
stalten. Dazu sind die aktuellen Sperrelemente durch abschließbare Absperrpfosten, 
vergleichbar der Alfred-Schütte-Allee, zu ersetzen. Ihr Abstand sollte so gewählt  
werden, dass Fahrräder mit Anhänger und Lastenräder die Sperrung einfach, also 
ohne umständliche Schlangenlinien, durchfahren können. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion CDU und Bündnis 90/Die Grünen, der 
Stimme von Herrn Krasson (AfD) und der Stimme von Frau Bastian (FDP), gegen die 
Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE/Die PARTEI abgelehnt. 
 
II. Beschluss über den Antrag AN/0739/2023: 
Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, umgehend mit der Autobahn

2 
 
GmbH Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, anstelle der maroden Brücke der 
Rather Straße über die A559 in Köln-Gremberghoven kurzfristig eine Behelfsbrücke 
mit Umfahrung parallel zum Bestandsbauwerk zu realisieren. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion CDU und Bündnis 90/Die Grünen, der 
Stimme von Herrn Krasson (AfD) und der Stimme von Frau Bastian (FDP), gegen die 
Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE/Die PARTEI zugestimmt. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Zum Ersatzneubau der Brücke Rather Straße über die A559 gab es 2023 eine Besprechung 
mit Vertreter*innen der Fachabteilungen der Ämter des Mobilitätsdezernates und den Projekt-
verantwortlichen der Autobahn GmbH. 
Im Rahmen dieses Termins wurde der geplante Arbeitsablauf, sowie die Ausgestaltung des 
neuen Bauwerks besprochen. In diesem Rahmen stellten die Projektverantwortlichen eben-
falls dar, aus welchen Gründen eine zeitweilige Behelfsbrücke östlich oder westlich der Rather 
Straße nicht realisierbar ist. 
 
Für den Bau einer zeitweiligen Behelfsbrücke wäre ein unverhältnismäßig großer Eingriff in 
die umliegenden Grundstücke der Stadt Köln und Privateigentümer erforderlich. Zusätzlich lie-
gen die Grundstücke teilweise in einem Landschaftsschutzgebiet.  
Ebenfalls wäre die Planung einer Behelfsbrücke sehr aufwändig und es müsste ein Planfest-
stellungsverfahren durchgeführt werden. Hier wäre eine Dauer von ungefähr zwei Jahren rea-
listisch. Folglich wird der Ersatzneubau der Brücke Rather Straße über die A559 voraussicht-
lich noch vor dem Abschluss eines Genehmigungsverfahrens für eine Behelfsbrücke fertigge-
stellt. 
 
Ein weiterer Hinderungsgrund für den Aufbau einer Behelfsbrücke ist im Bauablauf begründet. 
Die Unterbauten (Widerlager) können wegen der Hochspannungsleitungen nicht wie üblich 
mit Verbauten hergestellt werden. Es sind stattdessen aufwendige Unterbauten in konventio-
neller Ortbetonbauweise erforderlich. 
 
Die Autobahn GmbH hat Anfang November 2024 mitgeteilt, dass die Herstellung des Ersatz-
neubaus nach einigen Verzögerungen nun im vollen Gange ist. 
Die Fertigstellung der Brücke ist für September 2025 geplant.  
 
Nächste Schritte: 
Seitens der Verwaltung sind keine weiteren Schritte erforderlich. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Es ist kein weiterer Sachstandsbericht geplant.

Beratungsverlauf (1)

11.05.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.6 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0738/2023
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
25.04.2023
Erstellt
26.04.2023 10:11