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3979/2024

Partizipative Entwicklung einer stadtweiten Konzeption "Mobil im lebenswerten Quartier" unter Erprobung des Formats "Bürgerrat"

Beschlussvorlage Ausschuss 13.01.2025

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 28.01.2025, TOP 3.4

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 Beteiligungskonzept zur Einrichtung und Durchführung eines Bürgerrates: "Mobil im lebenswerten Quartier"

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

10392 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3979/2024 
Freigabedatum 
13.01.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Partizipative Entwicklung einer stadtweiten Konzeption "Mobil im lebenswerten 
Quartier" unter Erprobung des Formats "Bürgerrat"  
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, eine stadtweite Konzeption zum Thema 
„Mobil im lebenswerten Quartier" partizipativ unter Erprobung des Formats Bürgerrat zu entwi-
ckeln. Der Bürgerrat als Format der Öffentlichkeitsbeteiligung wird auf Grundlage des beige-
fügten Beteiligungskonzeptes mit den darin genannten finanziellen, personellen und zeitlichen 
Ressourcen durchgeführt. 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Empfehlungen des Bürgerrates so aufzubereiten, dass 
sich die politischen Gremien gemäß den Leitlinien und Qualitätsstandards für erfolgreiche Öf-
fentlichkeitsbeteiligung in Köln qualifiziert mit der Stellungnahme des Bürgerrates auseinan-
dersetzen und diese als eine der Entscheidungsgrundlagen für das weitere Vorgehen zur 
stadtweiten Konzeption nutzen können. 
 
 
 
Verkehrsausschuss 28.01.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  106.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
In der Kölner Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ wurde festgehalten, dass ein nach-
haltiger Mobilitätsplan für eine konsequente Mobilitätswende erstellt werden soll. Im Rahmen 
des Erarbeitungsprozesses des nachhaltigen Mobilitätsplans „Besser durch Köln“ wurde ein 
Leitbild entwickelt. Dieses wurde vom Rat der Stadt Köln am 07.09.2023 einstimmig beschlos-
sen (Vorlage Nr. 2060/2023). Im Leitbild wird beschrieben, wie die Mobilität in Köln im Jahr 
2035 aussehen soll. Das Leitbild enthält fünf Zielbilder, darunter  eines, das sich explizit auf 
die Kölner Veedel bezieht: 
 
„Ich erledige vieles direkt im Veedel: Veedel ermöglichen kurze Wege, laden zum 
Verweilen ein und stellen Erreichbarkeit sicher. 
 
Die Kölner Veedel sind lebens- und liebenswerte Orte, die zur aktiven Fortbewegung 
einladen. 
 
Viele Orte des täglichen Lebens sind auf kurzem Wege zu Fuß oder mit dem Rad zu 
erreichen. Hierzu tragen kompakte, durchmischte und vielfältige Stadtteile bei. Die 
Nahversorgung und das nächste Bezirkszentrum sind gut zu erreichen.

3 
 
Die Veedel laden zum Verweilen ein. Die Neuverteilung des Straßenraums hat Platz 
für spielende Kinder, Begegnungen zwischen Menschen und Stadtgrün geschaffen. Es 
fahren spürbar weniger Autos und sie bewegen sich langsamer durch die Straßen. 
 
Die Erreichbarkeit wird dabei sichergestellt. Einsatzkräfte, Handwerker*innen, Lie-
ferant*innen und andere Gewerbetreibende kommen ans Ziel. Mobilitätseinge-
schränkte Menschen haben Zugang zu angemessener Mobilität und auch Patient*in-
nen und Kund*innen erreichen ihre Ziele.“ 
 
Die Veedel nehmen damit eine zentrale Rolle im nachhaltigen Mobilitätsplan ein. Zum Errei-
chen der Ziele sind vielfältige Maßnahmen notwendig, welche auch umfassende Veränderun-
gen für die Menschen vor Ort bedeuten. Die Maßnahmen müssen dabei unter Beteiligung der 
betroffenen Menschen im jeweiligen Raum geschärft werden. Mit zu erarbeitenden Maßnah-
men und einer Priorisierung von Räumen soll der Weg zum Erreichen dieser Ziele aufgezeigt 
werden. Die Kölner Verwaltung möchte sich daher auf den Weg machen, eine stadtweite Kon-
zeption zum Thema „Mobil im lebenswerten Quartier“ zu erstellen. 
 
Die stadtweite Konzeption soll sich mit den Zielen für eine zukunftsfähige Gestaltung der Stra-
ßenräume in Quartieren mit überwiegender Wohnnutzung, besonders in verdichteten Räu-
men, befassen. Auf Grundlage dieser Ziele sollen konkrete Maßnahmen erarbeitet werden, 
mit denen diese Ziele erreicht werden können. Überdies soll die stadtweite Konzeption Aussa-
gen darüber enthalten, anhand welcher Indikatoren geeignete Räume in Köln priorisiert wer-
den und wie die Beteiligung der Öffentlichkeit bei einer konkreten Umsetzung erfolgen soll.  
 
Fest steht, dass dafür ein Bürgerrat als Beteiligungsformat eingesetzt werden soll. Bürgerräte 
werden vielerorts als neues Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung diskutiert und erprobt. 
Auch in Köln hat in der Stadtpolitik eine Diskussion über die Einführung von Bürgerräten statt-
gefunden. Im Ergebnis soll das Beteiligungsformat als Pilot erprobt werden, um methodische 
Erkenntnisse für mögliche weitere Anwendungsfälle und Voraussetzungen für die Einbezie-
hung von Bürgerräten zu erhalten. 
 
Dies wurde vom Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden beschlos-
sen und für die Erprobung ein Budget in Höhe von 50.000 Euro bereitgestellt (Vorlage-Nr. 
AN/0258/2022). So ergibt sich die Chance, die in Köln geführten Diskussionen über die zu-
künftige Rolle von Bürgerräten im demokratischen Zusammenhang durch konkrete praktische 
Erfahrungen zu bereichern und sie als Lernchance zu nutzen. Die Verwaltung hat dem Aus-
schuss Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden sowie dem Verkehrsausschuss im 
Herbst 2022 dargelegt, welche Projekte hinsichtlich einer Eignung für die Erprobung eines 
Bürgerrates geprüft wurden und das Thema „Superblocks“ („Veedelsblöcke“) als dafür geeig-
net benannt. Da der Begriff „Superblocks“ bereits sehr richtungsweisend ist und sehr stark mit 
dem aus Barcelona bekannten Konzept von Superblocks verknüpft wird, soll der Titel für den 
Bürgerrat offener formuliert werden. Dies lässt Offenheit für andere, für Köln spezifische Lö-
sungen zu. Zwischenzeitlich wurde der Arbeitstitel „Verkehrswende im Quartier“ kommuni-
ziert, jedoch zeigte sich in der weiteren Beratung, dass auch dieser Begriff bereits zu stark mit 
bestimmten Themen und Vorstellungen verbunden wird. Der Pilot-Bürgerrat soll nun also zur 
Entwicklung einer stadtweiten Konzeption unter dem Titel „Mobil im lebenswerten Quartier“ 
durchgeführt werden (Vorlage-Nr. 2907/2022 und 1989/2024).  
 
Der Bürgerrat ist ein Beteiligungsformat, in dem eine zufällig ausgewählte Gruppe von Perso-
nen in einem moderierten Verfahren zu einem eingegrenzten Thema oder einer Fragestellung 
gemeinsam Empfehlungen oder Lösungen erarbeitet. Zielsetzung ist, eine vielfältige Zusam-
mensetzung der Teilnehmenden zu erreichen (aus dem Positionspapier des Beirats Öffent-
lichkeitsbeteiligung zum Thema „Bürgerräte für Köln“). 
 
Für die konkrete Ausgestaltung dieses Bürgerrats zur stadtweiten Konzeption „Mobil im le-
benswerten Quartier“ wurde ein Beteiligungskonzept entwickelt. Dieses ist als Anlage 2 der 
Beschlussvorlage beigefügt und Gegenstand des Beschlussvorschlags.

4 
Die Empfehlungen des Bürgerrates sind eine wichtige Grundlage für die zu erstellende stadt-
weite Konzeption „Mobil im lebenswerten Quartier“. Die Verwaltung wird die Stellungnahme 
des Bürgerrates fachlich einordnen und im Anschluss das genaue Leistungsbild für die stadt-
weite Konzeption definieren und den politischen Gremien zum Beschluss vorlegen. Sofern 
Abweichungen von den Empfehlungen des Bürgerrates notwendig sind, wird dies transparent 
dargestellt und begründet. Auch die politischen Gremien werden gemäß dem Positionspapier 
„Bürgerräte für Köln“ transparent kommunizieren, inwieweit Kriterien und Begründungen 
gleichermaßen oder unterschiedlich angenommen werden und dies die Beschlussfassung 
über die im Anschluss zu erstellende stadtweite Konzeption geprägt hat.  
 
Finanzierung: 
 
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Aufwandsermächtigungen wurden in Höhe 
von 24.000 € für die Aufwandsentschädigungen im Teilergebnisplan des Amtes der Oberbür-
germeisterin in der Produktgruppe 0101 – Politische Gremien, Verwaltungsführung und inter-
nationale Angelegenheiten – in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleis-
tungen, sowie in Höhe von 82.000 € für alle anderen Aufwendungen im Teilergebnisplan des 
Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung in der Produktgruppe 1201 – Straßen, Wege und 
Plätze – in der Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, im Haushaltsplanentwurf 
2025/2026 bedarfsgerecht eingeplant. 
 
Mit der Beauftragung der betreffenden Leistungen soll vor Inkrafttreten der Haushaltssatzung 
begonnen werden. Es handelt sich um Folgeleistungen aus dem laufenden Vertrag zur Bera-
tung und Unterstützung bei der Durchführung des Bürgerrats, der im Sommer 2024 vergeben 
worden ist. In dem Kontext wurden entsprechende Projektstrukturen intern wie extern pas-
send zum vorgesehenen Zeitplan geschaffen. Ein Aufschub würde zu Mehrkosten führen, da 
entsprechende (auch extern beauftragte) Leistungen wiederholt werden müssten. Insofern 
sind die Vorgaben des § 82 GO NW als erfüllt anzusehen. 
 
Erläuterungen zum Klimaschutz 
 
Das Dezernat für Mobilität verfolgt im Rahmen seiner Dezernatsstrategie das Ziel, die sektor-
spezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Diese „Kölner Mobilitäts- und Liegen-
schaftsstrategie“ leitet sich aus den Kölner Perspektiven 2030, dem Strategiepapier Köln mo-
bil 2025 sowie der Bürgerbeteiligung ab. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umwelt-
verbund im Bereich Radverkehr und Fußverkehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine 
adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies 
zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dar-
gestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. 
 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung  
Anlage 2 Beteiligungskonzept zur Einrichtung und Durchführung eines Bürgerrates: „Mobil im 
lebenswerten Quartier“

Anlage 2 Beteiligungskonzept zur Einrichtung und Durchführung eines Bürgerrates: "Mobil im lebenswerten Quartier"

20189 Zeichen

Anlage 2 
 
1 von 8 
Beteiligungskonzept zur Einrichtung und 
Durchführung eines Bürgerrates:  
„Mobil im lebenswerten Quartier“ 
Stand: 17.12.2024  
Das vorliegende Konzept für die Öffentlichkeitsbeteiligung dient als Entscheidungsgrundlage über die 
Durchführung einer solchen  sowie deren grundsätzliche Ausgestaltung. Die einzelnen 
Umsetzungsschritte  werden auf dieser Basis weiter konkretisiert. 
Die Erstellung erfolgte in Zusammenarbeit mit der Firma ifok GmbH und dem Zukunftsrat e.V., welche 
als Bietergemeinschaft zur externen Unterstützung beauftragt wurden.   
I. Grundlage n 
Kontext 
Am 31. Januar 2022 beauftragte der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
die Verwaltung, ein Konzept zur Erprobung von Bürgerräten in Köln zu erarbeiten und einen ersten 
Bürgerrat für ein klar umrissenes Thema oder Projekt im Bereich Mobilität einzusetzen (Vorlage Nr. 
AN/0258/2022). Durch den Beschluss des Ausschusses ist das Beteiligungsformat also bereits 
vorgeschrieben: Die  Durchführung e ines Bürgerrates. Der Bürgerrat ist ein Beteiligungsformat, in dem 
eine zufäll ig ausgewählte Gruppe von Perso nen in einem moderierten Verfahren zu einem 
eingegrenzten Thema oder einer Fragestellung gemeinsam Empfehlungen oder Lösungen erarbeitet. 
Zielsetzung ist, eine vielfältige Zusammensetzung der Teilnehmenden zu erreichen.  
Die Verwaltung hat dem Ausschuss Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden sowie dem 
Verkehrsausschuss im Herbst 2022 dargelegt, welche Projekte hinsichtlich einer Eignung für di e 
Erprobung eines Bürgerrates geprüft wurden und das Thema Superblocks („Veedelsblöcke“) als dafür 
geeignet benannt (Vorlage Nr. 2907/2022). 
Das Thema „Superblocks für Köln“ i st bereits sehr richtungsweisend und stark mit dem aus Barcelona 
bekannten Konzept Superblocks verknüpft und lässt dadurch wenig Offenheit für andere Lösungen zu. 
Zwischenzeitlich wurde der Arbeitstitel „Verkehrswende im Quartier“ kommuniziert, jedoch zeig te sich 
in der weiteren Beratung, dass auch dieser Begriff bereits zu stark mit bestimmten Themen und 
Vorstellungen verbunden wird. Der Pilot -Bürgerrat soll nun also zur Entwicklung einer stadtweiten 
Konzeption unter dem Titel „ Mobil im lebe nswerten Quarti er“ durchgeführt werden  (Vorlage Nr. 
1989/2024).  
Gestaltungsspielraum (ggf. rechtliche Rahmenbedingungen) 
Der Pilot -Bürgerrat wird zum Thema „ Mobil im lebenswerten  Quartier“ eingerichtet. Dieser stellt eine 
frühzeitige Beteiligung für ein e zu erstellende stadtweite Konzeption zu dem Thema dar. Die stadtweite 
Konzeption soll sich mit den Zielen für eine zukunftsfähige Gestaltung der Straßenräume in Quartieren 
mit überwiegender Wohnnutzung, besonders in verdichteten Räumen, befassen. Auf Grundlage dieser 
Ziele sollen konkrete Maßnahmen erarbeitet werden, mit denen diese Z iele erreicht werden können. 
Überdies soll die stadtweite Konzeption  Aussagen darüber enthalten, anhand welcher Indikatoren 
geeignete Räume in Köln priorisiert werden und wie die Beteiligung der Öffentlichkeit bei einer konkreten 
Umsetzung erfolgen soll.

2 von 8 
Erwartete Vorteile aus der Beteiligung 
Der Bürgerrat verfolgt zwei zentrale Ziele : 
- Die Einbindung der Kölner Stadtgesellschaft in die Erstellung einer stadtweiten 
Konzeption „Mobil im lebenswerten  Quartier“: Die Bedürfnisse der Bürgerrats -Mitglieder, 
die a ufgrund ihrer Zusammensetzung stellvertretend für die Kölner Stadtgesellschaft stehen, 
sollen sich in der stadtweiten Konzeption  wiederfinden, es dadurch mittragen und so an der 
erfolgreichen Umsetzung der stadtweiten Konzeption  mitwirken. 
- Die Erprobung ei nes Bürgerrats und Generierung methodischer Erkenntnisse für die 
weitere Anwendung dieses Beteiligungsformats in Köln:  Um methodische Erkenntnisse für 
die weitere Anwendung des Bürgerrats als Beteiligungsformates zu erlangen, ist eine 
begleitende externe E valuation vorgesehen. 
Umsetzungsbedingungen 
Die fachliche Projektleitung sowie die fachliche Begleitung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorhaben 
„Stadtweite Konzeption  Mobil im lebenswerten  Quartier“ werden vom Amt für nachhaltige 
Mobilitätsentwicklung übernommen. Das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung übernimmt die 
Projektleitung für die Öffentlichkeitsbeteiligung, was die konzeptionelle und organisatorische 
Vorbereitung und Begleitung des Bürgerrats als Methode der Öffentlichkeitsbeteiligung umfasst und 
unterstützt damit sowohl das fachlich verantwortliche Amt als auch die externen Dienstleister.  
Für die externe Begleitung des Beteiligungsformats Bürgerrat stehen finanzielle Ressourcen in Höhe 
von 50.000 €  gemäß beschlossenem politischen Veränderungsna chweis zur Verfügung.  Da die 
Verwaltung noch keine Erfahrungen mit dem Beteiligungsformat Bürgerrat hat, wurde diese Leistung 
ausgeschrieben und d ie Firma ifok GmbH als Bietergemeinschaft mit dem  Zukunftsrat e.V. zur externen  
Unterstützung beauftragt. 
Um den Bürgerrat qualitativ durchzuführen und dabei die Hinweise aus dem Positionspapier des Beirats 
für Öffentlichkeitsbeteiligung zu Bürgerräten sowie den Beschluss des Ausschusses einzuhalten, im 
Hinblick auf die Besetzung eine entsprechende Vielfalt de r Kölner Bürger*innen zu gewährleisten, sind 
weitere finanzielle Ressourcen in Höhe von  ca. 106.000 € notwendig. Diese setzen sich wie folgt 
zusammen:  
Porto für Rekrutierung der 
Teilnehmenden 
0,95 € - Standardbrief ab 01.01.2025;  
7.000 Personen + Rücksendung von 350 Briefen  
6.892,50 € 
Raummiete und Technik inklusive 
Sicherheitsdienst 
1.000 bis 2.000 € pro Sitzungstag, 5 
Sitzungstage 
5.000 € - 
10.000 €* 
Aufwandsentschädigung für 
Teilnehmende des Bürgerrates 
400 € pro Person (Empfehlung des beauftragten 
Dienstleisters), 60 Teilnehmende  
24.000 €  
Kinderbetreuung während des 
Bürgerrates  
500 € pro Sitzung, 5 Sitzungen  2.500 €* 
Herstellung von Barrierefreiheit 
während der Sitzungen  
1.000 € pro Sitzung, 5 Sitzungen  5.000 €* 
Verpflegung der Teilnehmenden  Frühstück: 1.500 €, Mittagessen: 2.000 €, 
Abendessen: 5.500 € , Getränke: 1.000 €  
30.000 € - 
37.000 €*

3 von 8 
- drei komplette Tage, ein Abend und ein 
Vormittag  
Honorar Expert*innen-Input  300 € bis 800 € pro Inputgeber*in, 7 Vorträge  2.100 € - 
5.600 €*  
Kosten Kommunikation (Druck 
der Bürgerratsempfehlung, ggf. 
Video bei Veranstaltung)  
 15.000 €* 
Schätzung der Gesamtkosten:  90.492,50 € - 105.992,50 €  €  
*bei allen so gekennzeichneten Kosten handelt es sich um Schätzungen aufgrund der bisherigen 
Erfahrungen bei vergleichbaren Veranstaltungen  
Darüber hinaus werden weitere personelle Ressourcen aus anderen Fachbereichen für die 
Konzeptionierung, Durchführung und Auswertung des Bürgerrates benötigt.  
 
II. Inhalte, Ziel und Zusammensetzung des Bürgerrates  
Beteiligungsthema und Ziele  
Ziel des Bürgerrats „ Mobil im lebenswerten  Quartier“  ist es, Empfehlungen für die stadtweite 
Konzeption zur zukunftsfähigen Straßenraumgestaltung in den Kölner Veedeln zu erarbeiten. Hi erzu 
sollen die Teilnehmenden: 
1. Ziele für die Gestaltung von Straßenräumen entwickeln (Schwerpunkt Sitzung 1),  
2. konkrete Maßnahmen  zur Umsetzung dieser Ziele vorschlagen (Schwerpunkt Sitzung 2),  
3. Kriterien zur Priorisierung  von geeigneten Räumen erarbeiten und 
4. Ideen zur Öffentlichkeitsbeteiligung  bei der Umsetzung entwickeln (Schwerpunkte 
Sitzung 3).  
Zusammensetzung des Bürgerrats  
Um die Vielfalt der Kölner Stadtbevölkerung abzubilden, werden die Teilnehmenden über eine 
kriterienbasierte Zufallsauswahl rekru tiert. Vorgesehen ist eine Bürgerratsgröße von 55 -60 Personen. 
60 Personen erhalten eine Zusage, wobei erfahrungsgemäß davon auszugehen ist , dass ein ige trotz 
vorheriger Anmeldung  nicht erscheinen . Der Bürgerrat soll die Kölner Stadtbevölkerung hinsichtlic h 
folgender soziodemografischer Kriterien  möglichst gut wiederspiegeln: 
 Wohnort: Stadtbezirk 
 Altersgruppe: 16 bis unter 18 Jahre/ 18 bis unter 30 Jahre/ 30 bis unter 45 Jahre/ 45 bis unter 
60 Jahre/ 60 und älter  
 Geschlecht: Mann/ Frau/ Divers 
 Höchster berufsqualifizierender Abschluss:  Kein Abschluss/ abgeschlossene 
Berufsausbildung/ Hochschulabschluss  
 Haushaltsform: 1-Personenhaushalt, Mehrpersonenhaushalt, Haushalt mit Kind(ern), 
Seniorenhaushalte

4 von 8 
 Migrationshintergrund: Ja/ Nein 
 Verkehrsverhalten:  Mit welchem Verkehrsmittel sind Sie innerhalb der Stadt am häufigsten 
unterwegs? Auto/ ÖPNV/ zu Fuß/ mit dem Fahrrad  
Das Merkmal „Mensch mit Behinderung“ wird bei der Zufallsauswahl nicht explizit berücksichtigt. Im 
Einladungsschreiben wird jedoch hervorgehobe n, dass Menschen mit Behinderung ausdrücklich 
willkommen sind und Unterstützungsangebote erhalten. Zusätzlich können Menschen mit Behinderung 
über Multiplikator*innen gezielt eingeladen werden. Darüber hinaus ist angedacht, den Bürgerrat für die 
Perspektive von Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen durch entsprechende 
Inputs zu sensibilisieren. Die Rekrutierung der Teilnehmenden erfolgt in mehreren Schritten:  
1) Einladung der Bürger*innen auf zwei Wegen:  
a) per Brief: Eine Stichprobe von 7.000 Personen wird aus dem Melderegister gezogen. Dabei 
erfolgt bereits eine Quotierung entlang der Kriterien Geschlecht, Wohnort und Alter. Da sich 
junge Menschen erfahrungsgemäß seltener zurückmelden, werden Personen zwischen 18 und 
unter 30 Jahren  bei der Ziehung aus dem Melderegister überproportional berücksichtigt. 
Ebenso überproportional berücksichtigt werden Personen aus dicht besiedelten Stadtteilen. Die 
ausgewählten Personen werden per Brief zur Teilnahme am Bürgerrat eingelade n. Der Brief 
wird in einfach verständlicher  Sprache verfasst. Es wird darauf hingewiesen, dass 
Teilnehmer*innen Unterstützung bekommen, wenn sie diese benötigen. So können 
verschiedene Barrieren abgebaut werden. Es gibt einen gesonderten Hinweis, dass auch 
Sprachmittler*innen eingesetzt werden können.  
b) über Multiplikator*innen: Über die Einladung per Brief  werden bereits viele Bürger*innen 
jenseits der Menschen, die sich bereits regelmäßig engagieren  erreicht. Dennoch gib t es 
bestimmte Gruppen, die auch auf diesem Wege nur schwer erreicht werden und in öffentlichen 
Debatten meistens nicht ausreichend Gehör finden. Diese Gruppen stammen häufig aus sozial 
oder ökonomisch benachteiligten Verhältnissen und haben teilweise das Vertrauen in 
demokratische und politische Prozesse verloren  oder fühlen sich davon nicht angesprochen . 
Dazu zählen beispielsweise Menschen mit Armutserfahrungen, niedrigem Einkommen, 
eingeschränktem Bildungszugang, Migrationshintergrund oder Behinderung. 1 Um 
sicherzustellen, dass auch diese „stillen Gruppen“ angemessen im Bürgerrat repräsentiert 
werden, wird ein Teil der Teilnehmenden über Multiplikator*innen eingeladen.  
Multiplikator*innen können Personen oder Institutionen sein, welche Informationen, Wiss en etc. 
an andere weitergeben. Hier ist eine enge Zusammenarbeit mit de r Sozialraumkoordination in 
Köln sowie der Kölner Freiwilligen Agentur  als stadtgesellschaftlicher Teil des kooperativen 
Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Über diese können soziale Einrichtungen und 
Organisationen erreicht werden, die wiederum direkten Kontakt zu den stillen Gruppen haben 
und die Menschen persönlich zum Bürgerrat einladen können. Die Multiplikator*innen werden 
hierfür ausgiebig gebrieft. 
2) Registrierung der interessierten Bürger*innen: Die per Brief oder über Multiplikator*innen  
eingeladenen Personen können online  auf dem Beteiligungsportal der Stadt  ihr Interesse an einer 
Teilnahme am Bürgerrat registrieren und machen dabei Angaben zu ihrem sozio -demografischen 
Hintergrund. Um das Registrierungsverfahren möglichst inklusiv und niedrigschwellig zu gestalten, 
                                                 
1 siehe auch bspw. „Wegweiser breite Bürgerbeteiligung“ der Bertelsmann -Stiftung (2018) , Final Report 
des Europäischen Beteiligungsprozesses “Fair Energy Transition for All” (2022) , und https://breite-
beteiligung.de/was-ist-breite-beteiligung/, zuletzt aufgerufen am 17.12.2024

5 von 8 
besteht zusätzlich die Möglichkeit, sich über einen Rückmeldebogen per Post zu registrieren. 
Erfahrungsgemäß melden sich ca. 5% auf eine Briefeinladung zu rück (also 350 Personen bei 7.000 
Einladungen). Über die Multiplikator*innen streben wir die Registrierung von ca. 20 Personen an. 
So wären im Auswahlpool ca. 370 Personen.  
3) Auswahl der Teilnehmenden: Aus den eingegangenen Rückmeldungen werden Teilnehmende  
anhand der zuvor festgelegten Kriterien ausgewählt.  Die Personen, die über Multiplikator*innen 
eingeladen wurden, werden bei der Zufallsauswahl zuerst berücksichtigt (angestrebt sind 10 
Personen). Außerdem werden jüngere Personen (zwischen 16 und 18 Jahre n) überproportional bei 
der Auswahl berücksichtigt, da der Anteil der Teilnehmer*innen, welche im laufenden Prozess 
abbrechen bei dieser Gruppe erfahrungsgemäß besonders hoch ist.   
4) Versand der Bestätigungsmails: Die 60 ausgewählten Teilnehmenden erhalten per Mail eine 
Zusage für ihre Teilnahme am Bürgerrat.  Bei Bedarf werden Personen ohne E -Mail-Adresse als 
Ausnahme postalisch über die Zusage informiert.  Alle weiteren Personen erhalten den Hinweis, 
dass sie zunächst nicht teilnehmen können, aber weiterhin im Pool möglicher Nachrücker*innen 
sind.

6 von 8 
III. Ablauf des Bürgerrats und Kommunikationsmaßnahmen  
Der Bürgerrat wird an drei Sitzungswochenenden in Präsenz durchgeführt. Als geeignete Wochenenden 
wurden bereits drei Termine festgelegt, welche auch in der Einla dung benannt werden.  
Nachfolgend der Ablauf der Sitzungen im Überblick : 
 
 
Der genaue Ablauf der einzelnen Sitzungstage wird in der weiteren Planung konkretisiert und bei Bedarf 
angepasst.  
Auf einige Punkte soll jedoch bereits jetzt eingegangen werden.  
Einbindung Expert*innen: Informationsgrundlage für den Bürgerrat 
Ziel der Einbindung von Exper t*innen ist es, den Teilnehmenden Wissen zur Relevanz und den 
Möglichkeiten zur Thematik vermitteln und ihnen zu einem möglichst umfassenden Bild zu den 
Interessenlagen rund um die Thematik zu verhelfen. Dadurch entsteht ein ausgewogener Diskurs, der 
sowohl die fachlichen Anforderungen als auch die Diversität der Perspektiven in Köln realitätsnah 
widerspiegelt. So werden die Teilnehmenden befähigt, bei Zielkonflikten eine informierte Abwägung 
vornehmen zu können . Die Expert*innen erfüllen zwei Rollen: Sie führen als Inputgeber *in thematisch 
ein und unterstützen die Bürger *innen während der Kleingruppendiskussionen als sogenannte Fakt-
Checker*innen.  
Anforderungen an Expert*innen:  Die Expert*innen sind inhaltlich spezialisiert mit dem 
Themenkomplex Verkehrswende im Quartier befasst, sei es aus wissenschaftlicher, planerischer oder 
zivilgesellschaftlich aktiver Perspektive. Neben der fachlichen Expertise spielt allerdings auch die 
didaktische Kompetenz eine wichtige Rolle. Erfahrungen mit vergangenen Bürgerräten zeigen, wie 
wichtig es ist, dass Inputgeber*innen langsam und verständlich sprechen, Fremdwörter vermeiden und 
mit Beispielen arbeiten. Präsentationsfolien sollten übersichtlich und nicht zu textlastig sein. Die 
Expert*innen werden vor der Sitzung bereits in einem persönlichen Gespräch für eine 
zielgruppengerechte Sprache und Darstellung sensibilisiert. Entsprechende Hinweise werden den 
Expert*innen zusätzlich in einem schriftlichen Briefingdokument zugesendet und eventuelle 
Präsentationen vorab auf Verständlichkeit geprüft.  
Auswahl der Expert*innen:  Im Folgenden werden beispielhaft verschiedene Perspektiven auf gelistet, 
die im Bürgerrat über einen Input eingebunden werden können. Die Teilnehmenden haben  die

7 von 8 
Möglichkeit, während der ersten Sitzung ebenfalls Vorschläge für Expert*innen einzubringen, die sie für 
ihre weitere Arbeit im Bürgerrat benötigen.  
- Expert*innen aus dem Bereich der Stadt und Verkehrsplanung  
- Expert*innen aus zivilgesellschaftlich engagierten Kreisen  (Initiativen zu Superblocks in 
Köln und/ oder Praxisbeispiele aus anderen Städten)   
- Wirtschaftliche Perspektive  
- Perspektive weiterer  Betroffener (bspw. Kinder und Jugendliche oder Menschen mit 
Behinderung. Dabei ist zu beachten, dass Betroffene vor allem bei der Umsetzung der 
Maßnahmen beteiligt werden sollen. Die Teilnehmenden des Bürgerrats werden Vorschl äge 
hierzu erarbeiten.) 
Kommunikation  
Der gesamte Prozess des Bürgerrates wird kommunikativ begleitet. Der genaue Kommunikationsplan 
wird im weiteren Verlauf erstellt.  
IV. Dokumentation und Evaluation  
Eine kontinuierliche und transparente Ergebnissicherung und -aufarbeitung  ist ein wesentlicher 
Bestandteil jedes Beteiligungsprozesses. Sie stellt sicher, dass sowohl Bürger*innen als auch 
außenstehende Personen den Prozess nachvollziehen können. Die Dokumentation des Bürgerrats 
umfasst folgende Elemente:  
1. Dokumentation der einzelnen Sitzung en: Während der Sitzungen werden alle Arbeitsschritte 
und Zwischenergebnisse systematisch dokumentiert. Grafische Ergebnisse, Planskizzen oder 
Umfragen werden bildlich festgehalten. In jeder Sitzung wird ausreichend Zeit für die 
gemeinsame Reflexion und kurze Diskussi on der jeweiligen Sitzungsergebnisse eingeräumt. 
Es werden außerdem Fotos von den Teilnehmenden und den Gruppendiskussionen gemacht, 
wobei selbstverständlich Rücksicht auf Teilnehmende genommen wird, die nicht fotografiert 
werden möchten. Die vollständige Dokumentation wird so gestaltet, dass sie der Öffentlichkeit 
zum Abschluss des Bürgerrats über das Beteiligungsportal www.meinungfuer.koeln barrierefrei 
zugänglich gemacht werden kann.  
2. Abschlussbericht: Der Abschlussbericht stellt eine abschließende  Gesamtdokumentation für 
die Öffentlichkeit dar. Hier werden alle relevanten Informationen zusammengeführt:  
 Die Empfehlungen des Bürgerrats: Ziele, Maßnahmenvorschläge, Möglichkeiten der 
Öffentlichkeitsbeteiligung und  Kriterien zur Priorisierung von Räumen  
 Eine Darstellung des Gesamtprozesses inkl. Informationen zur Teilnehmendenauswahl, 
den angehörten Expert*innen und den Sitzungsabläufen  
Die vom Bürgerrat entwickelten Empfehlungen stellen selbstverständlich das Herzs tück des 
Abschlussberichts dar. Um größtmögliche Legitimität des Abschlussberichts zu gewährleisten, wird ein 
Redaktionsteam aus vier Bürger*innen zusammengestellt, das gemeinsam mit dem Projektteam am 
Abschlussbericht mitarbeitet. Wichtig ist, dass hierbe i keine Änderungen oder Ergänzungen inhaltlicher 
Art vorgenommen werden. Im Abschlussbericht wird auf Barrierefreiheit und eine bürgernahe, 
verständliche, geschlechterumfassende Sprache geachtet. Liegt der erste Entwurf für den Bericht vor,

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wird dieser in einem Reflexionsworkshop mit dem genannten Personenkreis gespiegelt  und geprüft, 
ob die zu Beginn definierten Anforderungen erfüllt wurden und ob es darüberhinausgehe nd en 
Anpassungsbedarf gibt . 
3. Präsentation zum Abschlussbericht:  Die Präsentation dient der Vorstellung der Ergebnisse 
in Sitzungen der Verwaltung, des Beratungsgremium Öffentlichkeitsbeteiligung, von 
Ausschüssen oder auf stadtgesellschaftlich organisierten Veranstaltungen. Dabei werden auch 
beteiligte Bürgerratsmitgli eder eingebunden. Diese werden im Vorfeld der Sitzungen 
bestmöglich auf ihre Aufgabe vorbereitet.  
Evaluation  
Um methodische Erkenntnisse für die weitere Anwendung des Bürgerrats als Format in Kölner 
Beteiligungsverfahren zu erlangen, ist eine begleitende externe Evaluation angedacht  
Der Gesamt -Beteiligungsprozess wird überdies mittels einer Selbstevaluation untersucht, um 
Erkenntnisse für künftige Verfahren zu erhalten. Die Selbstevaluation soll eine hilfreiche Untersuchung 
und Bewertung der Öffentlichkei tsbeteiligung und ihrer Formate sein. Grundlage der Selbstevaluation 
sind die vom Rat der Stadt beschlossenen Qualitätsstandards für gute Öf fentlichkeitsbeteiligung 
(Seite 5 der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung). Die Leitfrage lautet:  
 Inwieweit wurden bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Öffentlichkeits -
beteiligung die Qualitätsstandards eingehalten bzw. erreicht?

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1185 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. 
Gemäß der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Planung eines Beteiligungsverfahrens in 
einem Beteiligungskonzept beschrieben. Bei kleineren ggf. auch standardisierten Verfahren, ist das 
Beteiligungskonzept möglichst knapp aber aussagekräftig zu verfassen.  
Bitte wählen Sie aus: 
- Das Beteiligungskonzept ist beigefügt. 
Erläutern Sie bitte in maximal zwei Sätzen: Was soll mit der Öffentlichkeitsbeteiligung erreicht 
werden (ggf. mit Informationen zu Zielgruppen(n) und geplantem Vorgehen)? 
s. Anlage 2 – Beteiligungskonzept 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

28.01.2025 Verkehrsausschuss
TOP 3.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3979/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
13.01.2025
Erstellt
16.12.2024 08:57