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V/0697/2020

Auswirkungen und Herausforderungen der Coronapandemie: Sachstand und Ausblick zur Arbeit des Jobcenters der Stadt Münster

Vorlagen 27.07.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 12.08.2020, TOP 6

Anlage A

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Berichtsvorlage

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Anlage A

1675 Zeichen

Anlage A zur V/0697/2020 
 
Kurzüberblick 
Die Vorlage berichtet über die durch die Coronapandemie verursachten Veränderungen auf dem 
Arbeitsmarkt, die in Folge veränderte Kundenstruktur des Jobcenters sowie die Frage nach den 
daraus erwachsenen Herausforderungen für das Jobcenter und andere Arbeitsmarktakteur/-
innen. Weiterhin wird dargestellt, wie das Jobcenter unter den gegebenen Umständen das Ar-
beitsmarkt- und Integrationsprogramm des laufenden Jahres umsetzt und wie der Sachstand und 
die Prognose zu den mit dem Land vereinbarten Zielen aussehen. Darüber hinaus wird ein 
Ausblick auf die aktuellen Gesetzesvorhaben der Bundesregierung mit Bezug zum SGB II 
geworfen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, dem zuständigen Ausschuss einen Sachstandbericht und 
einen Ausblick über die Auswirkungen der Coronapandemie auf die Arbeit des Jobcenters der 
Stadt  
Münster sowie die damit verbundenen Herausforderungen zu liefern. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig  
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine Relevanz

Berichtsvorlage

41673 Zeichen

V/0697/2020 
V/0697/2020 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Auswirkungen und Herausforderungen der Coronapandemie: Sachstand und Ausblick zur Arbeit 
des Jobcenters der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.08.2020 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung 
Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1. Einleitung 
Mehrmals im Jahr berichtet das Jobcenter der Stadt Münster dem zuständigen Ausschuss im Ra h-
men der Vorlage „Basisinformationen“ über die Entwicklung zentraler Strukturdaten und Kennzahlen 
sowie über den aktuellen Stand zur Erreichung der mit dem Land NRW v ereinbarten Ziele. Der vo r-
liegende Bericht konzentriert sich aus gegebenem Anlass auf die durch die Coronapandemie veru r-
sachten Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt, die in Folge veränderte Kundenstruktur des Jobce n-
ters sowie die Frage nach den daraus erwach senen Herausforderungen für das Jobcenter und and e-
re Arbeitsmarktakteur/ -innen. Weiterhin wird dargestellt, wie das Jobcenter unter den gegebenen 
Umständen das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des laufenden Jahres umsetzt  und wie der 
Sachstand und di e Prognose zu den mit dem Land vereinbarten Zielen aussehen. Der Bericht des 
Jobcenters in der  Vorlage V/0484/2020 (Information über die Arbeit der Ämter des Sozialbereichs - 
Gesundheits- und Veterinäramt, Jobcenter und Sozialamt - im Rahmen der Corona -Pandemie in 
Münster) wird damit ergänzt und fortgeführt. Darüber hinaus wird ein Ausblick auf die aktuellen 
Gesetzesvorhaben der Bundesregierung mit Bezug zum SGB II geworfen. 
 
2. Auswirkungen der Coronapandemie auf den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie die 
Strukturdaten des Jobcenters der Stadt Münster  
Die Mehrheit der deutschen Betriebe hat bereits innerhalb der ersten zwei Wochen des Lockdowns 
die Nachfrage nach Arbeitskräften deutlich reduziert. Sie reagierten dabei weniger mit Entlassungen, 
sondern in ers ter Linie, indem sie weniger Stellen ausschrieben.  Gleichzeitig zeigten branchenüber-
greifend immer mehr Unternehmen Kurzarbeit an. Im weiteren Verlauf der Coronakrise hat jedoch 
auch die Zahl der Entlassungen zugenommen, insbesondere bei Klein- und Kleinst betrieben. Vor 
Jobcenter 
 
15.07.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Jürgensmeier 
Telefon: 492-9003 
Juergensmeier@stadt-
muenster.de

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V/0697/2020 
allem Betriebe im  Bereich des Gastgewerbes, in der Zeitarbeit, im Bereich „Kunst, Unterhaltung und 
Erholung“ sowie Betriebe aus dem Handel und der Logistik haben Entlassungen vorgenommen.1  
 
2.1.     Kurzarbeit 
Von April bis Juni meldeten 3.102 Betriebe in Münster Kurzarbeit an. In den Anzeigen geben Unte r-
nehmen an, wie viele Mitarbeitende  sie für die Kurzarbeit einplanen. Demnach sind nach aktuellen 
Meldungen der Betriebe 44.902 Ar beitnehmende betroffen, das ist  mehr als jede bzw. jeder vierte 
Beschäftigte in Münster.2 
 April - Juni 
2019 
April – Juni 2020 Veränderung 
absolut  
Anzeigen KuG 6 3.102 3.096 
Personen in Anzeigen  65 44.902 44.837 
Abb. 1: Anzeigen zur Kurzarbeit und Personen in Anzeigen, April – Juni 2019 und 2020. 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 
 
Damit übersteigen die aktuellen Anzeigen für konjunkturelle Kurzarbeit die der Finanzkrise 2008/2009 
ebenfalls deutlich. Erfahrungsgemäß wird jedoch nicht für alle angemeldeten Personen auch t atsäch-
lich Kurzarbeit realisiert. Das letztendliche Ausmaß der Umsetzung von Kurzarbeit lässt sich derzeit 
noch nicht abschätzen.  
 
2.2. Arbeitslosigkeit 
Erstmals waren im Juni 2020 mehr Männer und Frauen arbeitslos als in der Spitze der Finanz - und 
Wirtschaftskrise 2009. Damals waren in Münster im Jahresdurchschnitt 9.347 Menschen ohne B e-
schäftigung. Im Juni 2020 waren in Münster rechtskreisübergreifend 9.492 Menschen registriert, 319 
mehr als im Mai (s. Abbildung 2). Aktuell verlangsamt sich der kräftige Ansti eg der Arbeitslosigkeit, 
der mit der Coronapandemie begonnen hat. Gegenüber Juni 2019 stieg die Zahl der Betroffenen um 
1.804 Personen. Das entspricht einem Anstieg um 23,5 Prozent. Die Arbeitslosenquote legte gegen-
über dem Vorjahresmonat um 1 Prozentpunkt zu und lag im Juni 2020 rechtskreisübergreifend bei 5,5 
Prozent 3. Zum Vergleich: NRW: 7,9 Prozent (+1,4 Prozentpunkte zum Vorjahresmonat); Deutschland: 
6,2 Prozent (+1,3 Prozentpunkte zum Vorjahresmonat). 
 
                                                
1 Gürtzgen, Nicole; Kubis, Alexander; Küfner, Benjamin (2020): Großbetriebe haben während des Covid -19-
Shutdowns seltener als kleine Betriebe Beschäftigte entlassen, In: IAB-Forum 3. Juli 2020.  
2 Die mit Abstand meisten Anträge gingen im April 2020 ein, nämlich 2.493. Im Juni waren es nur noch 45.  
3 Zu beachten ist, dass Empfänger/-innen von Kurzarbeitergeld sowie Beschäftigte (inkl. Selbständiger), die 
Arbeitslosengeld aufstockend zu ihrem (aktuell reduzierten oder vollständig weggefallenen) Einkommen erha l-
ten, nicht arbeitslos geführt werden. Das tatsächliche Ausmaß der Auswirkungen von Corona lässt sich daher 
nur in der Gesamtschau der verschiedenen Daten (Arbeitslosigkeit, Anzeigen zur Kurzarbeit (s. Abschnitt 2.3) 
sowie Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und Leistungsberechtigten im SGB II (s. Abschnitt 
2.7)) darstellen.

- 3 - 
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Abb. 2: Entwicklung der Anzahl der Arbeitslosen in Münster im 1. Halbjahr 2020 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 
 
Im Jobcenter der Stadt Münster ( SGB II) waren im Juni 2020 5.703 Menschen arbeitslos gemeldet. 
Das sind 217 mehr als im Mai 2020 (+4,0 Prozent) und 609 mehr als im Vorjahresmonat (+12,0 Pr o-
zent). Die Arbeitslosenquote im SGB II betrug im Juni 3,3 Prozent, das sind 0,3 Prozentpunkte mehr 
als im Juni 2019. Zur vergleichenden Betrachtung: NRW: 5,1 Pr ozent (+0,5 Prozentpunkte zum Vo r-
jahresmonat); Deutschland: 3,6 Prozent (+0,4 Prozentpunkte zum Vorjahresmonat).  Die Entwicklung 
der Quote im ersten Halbjahr 2020 ist aus der Abbildung 3 ersichtlich. 
 
 
Abb. 3: Entwicklung der Arbeitslosenquote in Münster im 1. Halbjahr 2020 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

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Da die Jugendarbeitslosigkeit richtigerweise im besonderen Fokus der Arbeitsmarktpolitik steht, auch 
hier einige Eckwerte der Entwicklung. 
 
Coronabedingt ist hier ein Anstieg der Arbeitslo sigkeit bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu 
verzeichnen. Im Juni 2020 waren 859 unter 25 -Jährige arbeitslos gemeldet, 212 mehr als im Vorja h-
resmonat. Die Jugendarbeitslosigkeit stieg damit weiter an und lag im Juni rechtskreisübergreifend  
bei 3,6 %.  Das ist ein Anstieg um 0,8 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahresmonat .4 Im SGB II 
betrug die Jugendarbeitslosenquote im Juni 2020 2,1 Prozent und ist damit im Vergleich zum Juni 
2019 um 0,2 Prozentpunkte gestiegen. 5, 6 Die Entwicklung der Jugendarbeitslosenquote im ersten 
Halbjahr 2020 ist in der Abbildung 4 dargestellt. 
 
 
Abb. 4: Entwicklung der Jugendarbeitslosenquote in Münster im 1. Halbjahr 2020  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 
 
2.3.   Arbeitsmarktdynamik: Gemeldete Arbeitsstellen, Zugänge in und Abgänge aus  
     Arbeitslosigkeit  
Ein Grund für die  gestiegene Arbeitslosigkeit liegt nicht nur in Entlassungen, sondern auch darin , 
dass der Arbeitsmarkt momentan nicht sehr aufnahmefähig ist. Betriebe konzentrieren sich vorrangig 
darauf, Entlassungen zu vermeiden und stellen weniger neue Mitarbeitende ein. Deshalb finden auch 
weniger Menschen als üblich eine neue Anstellung . So sind die rechtskreisübergreifenden Abgänge 
aus Arbeitslosigkeit von April bis Juni 2 020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 43,2 Prozent 
gesunken. 
Allerdings zeigen sich mittlerweile wieder e rste verhalten positive Entwicklungen auf der Seite der 
Arbeitskräftenachfrage. Im Juni meldeten die Unternehmen und Verwaltungen in Münster 494 ne ue 
                                                
4 NRW: 6,7 Prozent (+1,5 Prozentpunkte zum Vorjahresmonat); Deutschland: 5,9 Prozent (+1,7 Prozentpunkte 
zum Vorjahresmonat). 
5 NRW: 4,0 Prozent (+0,6 Prozentpunkte zum Vorjahresmonat); Deutschland: 3,1 Prozent (+0,6 Prozentpunkte 
zum Vorjahresmonat). 
6 Insgesamt ist die Arbeitslosigkeit in dieser Altersgruppe jedoch am geringsten. Bei den 50 bis unter 65-
Jährigen betrug die rechtskreisübergreifende Arbeitslosenquote im Juni 5,6 Prozent.

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offene Stellenangebote bei der Agentur für Arbeit, 75 mehr als im Mai. Besonders im Gesundheitswe-
sen, in der öffentlichen Verwaltung und im Handel meldeten die Arbeitgeber neue Jobangebote. In s-
gesamt liegt die Zahl der gemeldeten Stellen jedoch deutlich  unter dem Niveau des Vorjahres. Von 
April bis Juni meldeten die Arbeitgebenden  in Münster 1.259 neu zu besetzende Stellen. Im Ve r-
gleich: Von April bis Juni 2019 waren es 2.265 Jobangebote, also 1.006  Stellenmeldungen mehr als 
im aktuellen Zeitraum. Das entspricht einem Rückgang um 44,4 Prozent. 
 
2.4.   Ausbildungsmarkt 
Ende Juni 2020 waren in Münster noch 838 offene Ausbildungsstellen gemeldet. Damit stehen B e-
werber/-innen kurz vor Ausbildungsstart noch 90 freie Ausbildungsplätze mehr zur Verfügung a ls im 
Juni des letzten Jahres. Die Coronapandemie hat in vielen Betrieben dazu geführt, dass die Auswahl 
von Auszubildenden zunächst aufgeschoben wurde.  
Um möglichst viele Ausbildungsverhältnisse zu ermöglichen, haben die Partner des Ausbildungsko n-
senses NRW sich darauf geeinigt, dass Ausbildungen auch noch bis Jahresende abgeschlossen 
werden können. Dabei soll sichergestellt werden, dass die Auszubildende n besonders gefördert wer-
den (z.B. mit Ausbildungsbegleitenden Hilfen), um mögliche entstandene Lücken im Berufsschulu n-
terricht zu schließen.  
Von den 1.108 Jugendlichen, die sich in Münster seit Beginn des Berichtsjahres7 ausbildungsuchend 
gemeldet haben, haben zwei Drittel schon einen Ausbildungsbetrieb oder einen Platz an einer weiter-
führenden Schule gefunden. 392 Bewerber /-innen waren Ende Juni noch ohne Ausbildungsstelle. 
Rein rechnerisch stehen damit  jeder unversorgten Bewerberin/ jedem unversorgten Be werber in 
Münster noch 2,14 Ausbildungsplätze gegenüber.8 Es ist zu erwarten, dass Auswahlprozesse in eini-
gen Fällen erst kurz vor Beginn des Ausbildungsjahres abgeschlossen sein  werden. Kurz vor dem 
Start ins neue Ausbildungsjahr sind insbesondere noch vi ele Plätze  im Handel und  in kaufmänn i-
schen Berufen zu besetze n. Auch im Lager, in Arztpraxen  und vielen Handwerksbetrieben werden 
noch Auszubildende gesucht.  
Die Entwicklung der gemeldeten Berufsausbildungsstellen und Bewerber/ -innen auf einen Ausbi l-
dungsplatz in den letzten 3 Jahren ist aus der Abbildung 5 ersichtlich. Die Anzahl der jeweils im Juni 
noch offenen Berufsausbildungsstellen und unversorgten Bewerber/-innen auf einen Ausbildungsplatz 
geht aus der Abbildung 6 hervor. 
 
 
                                                
7 Das Berichtsjahr beginnt jeweils am 1. Oktober und endet am 30. September des Folgejahres.  
8 In NRW stehen jeder Bewerberin/jedem Bewerber im Durchschnitt 1,14 Ausbildungsplätze zur Verfügung, in 
Deutschland sind es 1,16.

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Abb. 5: Gemeldete Ausbildungsstellen und Bewerber/-innen seit Beginn des Berichtsjahres,  
jeweils Stand Juni; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 
 
 
 
 
 
Abb. 6: Unversorgte Bewerber/-innen und unbesetzte Ausbildungsstellen, Stand Juni 2020 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

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2.5.   Aktivierungs- und Qualifizierungsmarkt 
In der Hochphase der Coronakrise in Deutschland konnten die Angebote auf dem Aktivierungs - und 
Qualifizierungsmarkt kaum umgesetzt werden. Im Zuge des allgemeinen Lockdowns mussten die 
Bildungseinrichtungen von Mitte März bis Anfang Mai ihre Präsenzangebote einstellen. Die Umste l-
lung auf digitale Angebote ist bei den Trägern in unterschiedlichem Maße erfolgt und konnte nur von 
einem Teil der Teilnehmenden angenommen werden 9. Nicht alle B ildungsangebote eignen sich da r-
über hinaus für digitales Lehren und Lernen. Neuzuweisungen in Aktivierungs - und Qualifizierungs-
maßnahmen waren unter diesen Umständen wenig sinnvoll. Hinzu kommt, dass – bedingt durch die 
coronabedingten Einschränkungen des Publikumsverkehrs in den Jobcentern und in den Agenturen 
für Arbeit, die Fokussierung auf die schnelle und unbürokratische Gewährung von Leistungen zur 
Existenzsicherung und Kurzarbeitergeld sowie die Abdeckung des hohen Informationsbedarfs der 
betroffenen Bürger/-innen10 - für mehrere Wochen Beratungsgespräche im Bereich Markt und Integra-
tion nur sehr eingeschränkt und nur telefonisch stattfanden. In der Konsequenz konnten nur wenige 
Zuweisungen in Aktivierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen erfolgen.  
So ist im Juni 2020 im Bereich der Aktivierung und beruflichen  Eingliederung rechtskreisübergreifend 
ein Rückgang von 39,8 Prozent (SGB III 53,4 Prozent / SGB II 37,3 Prozent ) im Teilnehmerbestand 
zu registrieren. Angebote der beruflichen Weiterbildung inklusiv e der Förderung von Menschen mit 
Behinderungen verzeichnen einen Rückgang zum Vorjahresmonat von 12,5 Prozent  (SGB III 10,4 
Prozent / SGB II 17,0 Prozent). Im Bereich der Arbeitsgelegenheiten ist ein Rückgang von 34,4 Pro-
zent auszumachen.  
Mit Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts in den meisten Bildungseinrichtungen sowie der Ber a-
tung im Bereich Markt und Integration der Jobcenter und der Agenturen für Arbeit werden die Tei l-
nehmendenzahlen in den nächsten Wochen wieder zunehmen (vgl. hierzu auch den Abschnitt 4.1). 
 
2.6.   Ausblick auf die Entwicklung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes 
Auch wenn die aktuelle wirtschaftliche Lage immer noch zurückhaltend bewertet wird, deuten die Ze i-
chen auch laut Institut für Arbeitsmarkt - und Berufsforschung (IAB) auf einen leichten Aufwärtstrend 
hin.11 Die für Deutschland wichtigen Exporterwartungen erholen sich etwas. Auch im durch die 
Corona-Maßnahmen schwer in Mitleidenschaft gezogenen Konsumbereich sind erste Anzeichen e i-
ner Erholung zu spüren, dies spiegelt sich auch auf dem Arbeitsmarkt wider.  Zwar stieg die Arbeitslo-
sigkeit auch im Juni noch an, jedoch weit weniger stark als noch im April und Mai.  
 
2.7.   Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften und der Neuanträge im Jobcenter der 
  Stadt Münster  
Auf Grundlage der bundesweit geschätzten 1,2  Millionen zusätzlichen Bedarfsgemeinschaften wu r-
den für Münster zu Beginn der Corona-Krise rechnerisch rund 4.000 Neuanträge im SGB II prognosti-
ziert. Diese Prognose hat sich erfreulicherweise bislang nicht bestätigt.  
Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften hat von Februar auf Juni um 628 (6,9 Prozent) zugenommen, 
die der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im gleichen Zeitraum um 890 Personen (6,5 Prozent) 
und die der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten um 136 (2,3 Prozent), vgl. Abbildung 7. 
 
                                                
9 U.a. aufgrund von Rahmenbedingungen (z. B. die Wohnsituation), unzureichender technischer Ausstattung 
sowie fehlender digitaler Kompetenz sind digitale Bildungsangebote nicht für jeden geeignet. 
10 Das Jobcenter der Stadt Münster hat insbesondere seine telefonische Hotline massiv ausgeweitet sowie 
Jobcoaches in der Bearbeitung von Neuanträgen eingesetzt. 
11 Der ifo-Geschäftsklimaindex ist im Juni 2020 deutlich auf 86,2 Punkte nach 79,7 Punkten im Mai gestiegen.

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Abb. 7: Entwicklung der Kundenstruktur im Jobcenter der Stadt Münster im 1. Halbjahr 2020  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 
 
Diesem Zuwachs der Bedarfsgemeinschaften liegen rund 2.270 Neuanträge auf Leistungen nach 
dem SGB II zugrunde (01.03. – 30.06.2020), das sind rund 53 Prozent mehr als im Vorjahreszei t-
raum. Mit rund 700 Neuanträge n war der größte Anstieg im April 2020 zu verzeichnen.  Im Juni 2020 
ist die Anzahl der Neuanträge wieder auf ein Normalmaß von durchschnittlich rund 300 pro Monat 
zurückgegangen. 17 Prozent aller Neuanträge wurden von Selbständigen gestellt  (Vorjahreszeitraum 
nur 4,1 Prozent ). Insgesamt ist die Anzahl der Neuanträge von Selbständigen vom 01.03. – 
30.06.2020 um 550 Prozent gestiegen, von 60 auf 390 Anträge.  
Der größte Ant eil (ca. 58 %) der Neuanträge wurde aufgrund eines Arbeitsplatz - oder Einkommens-
verlusts gestellt. 9 Prozent beantragten Leistungen nach Beendigung der Ausbildung oder des Stud i-
ums, 8 Prozent aufgrund eines Zuzugs nach Münster aus einem anderen Wohnort im In- oder Aus-
land und 7 Prozent nach Ende der Gewährung von Leistungen nach dem SGB III. Die anderen Ne u-
anträge verteilen sich auf verschiedenste Gründe (z. B. Trennung/Scheidung, Austritt von Jugendl i-
chen aus der Bedarfsgemeinschaft der Eltern etc.). 
 
2.8.   Finanzielle Auswirkungen für das Jobcenter  
Im Jahr 2020 entfallen mit einem Volumen von  insgesamt 143,7 Mio. Euro knapp 75 Prozent  der 
Aufwendungen im Ergebnisplan der Produktgruppe 0501 Grundsicherung für Arbeitsuchende  auf die 
laufenden Leistungen zur S icherung des Lebensunterhalts. Grundlage für die Kalkulation dieser 
Transferaufwendungen ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Jahresdurchschnitt sowie die 
jeweiligen durchschnittlichen Aufwendungen je Bedarfsgemeinschaft.  
Zwischen Oktober 2018 und Juni 2019 lagen die Fallzahlen konstant zwischen 10.600 und 10.700 
leistungsbeziehenden Haushalten. Die Stagnation über mehrere Monate sah das Jobcenter als A n-
zeichen für das Ende einer bereits langanhaltenden, positiven wirtschaftlichen Entwicklung und ei ne 
leichte Umkehrung der rückläufigen Fallzahlen. Die Haushaltsansätze für das Jahr 2020 wurden da-
her auf Basis einer durchschnittlichen Fallzahl von 11.000 Bedarfsgemeinschaften kalkuliert. 
Entgegen der Annahme sind die Fallzahlen in der zweiten Jahreshäl fte 2019 auf unter 10.200 B e-
darfsgemeinschaften gesunken. Mit Beginn der Corona-Krise brach die unerwartete positive Entwick-
lung ab. Zwar haben die d iversen Hilfsprogramme von Bund und Ländern sowie Verbesserungen bei

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den Leistungsansprüchen auf Kurzarbeitergeld dazu beigetragen, dass der durch die Corona-Pandemie 
verursachte Anstieg der Fallzahlen bislang deutlich unter den Annahmen des Bundesministeriums für 
Arbeit und Soziales geblieben ist. Gleichwohl ist die Anzahl der leistungsbeziehenden Haushalte nach 
den Prognosen der Bundesagentur für Arbeit von Februar bis Juni sukzessive auf über 10.800 gestie-
gen. Da auch Erwerbseinkommen von Haushalten im Leistungsbezug ganz bzw. teilweise entfallen 
sind, sind die monatlichen Aufwendungen für Arbeitslosengeld II und Unterkunft und Heizung überpro-
portional von 10,22 Mio. Euro auf 11,65 Mio. Euro (14 Prozent) gestiegen. 
Für die zweite Jahreshälfte geht das Jobcenter davon aus, dass die kalkulierte Fallzahl (11.000) zwar 
in einzelnen Monaten aber nicht im Jahresdurchschnitt überschritten wird. Das gleiche gilt für die f i-
nanziellen Ansätze. 
Bei den Erträgen hat der Bund angekündigt, dass er z ur Stärkung der Finanzkraft und als Ausgleich 
steigender Soziallasten der Kommunen u. a. dauerhaft bis zu 7 5 Prozent d er Leistungen für Unte r-
kunft und Heizung in  der Grundsicherung für Arbeitsuchende übernehmen  wird. Auf Basis der kalk u-
lierten Aufwendungen würde dadurch der Zuschussbedarf in der Produktgruppe 0501 im laufenden 
Jahr von 41,47 Mio. € auf ca. 27 Mio. € sinken. 
Hinsichtlich des Eingliederungstitels ist aufgrund des zeitweise deutlich zurückgegangenen Aktivi e-
rungs- und Qualifizierungsmarktes (s. Abschnitt 2.5) davon auszugehen, dass dieser  im laufenden 
Jahr nicht ausgeschöpft wird. Nach derzeitiger Schätzung geht das Jobcenter davon aus, dass eine 
Ausschöpfung von 75 bis 80 Prozent realistisch ist.  Dies ist wegen der vollständigen Erstattung aus 
Bundesmitteln für den kommunalen Haushalt neutral.  
 
3. Wege aus der Krise: Maßnahmen und Aktivitäten des Jobcenters 
Wie bereits in der Vorlage V/0484/2020 (Information über die Arbeit der Ämter des Sozialbereichs - 
Gesundheits- und Veterinäramt, Jobcenter und Sozialamt - im Rahmen der Coronapandemie in 
Münster) berichtet, lag der Fokus des Jobcenters in den Monaten Mär z bis Anfang Juni 2020 in der 
schnellen und unbürokratischen Sicherstellung des Lebensunterhaltes, verbunden mit der guten und 
schnellen Information der betroffenen Menschen und dem gesundheitlichen Schutz der Kundinnen 
und Kunden sowie der Mitarbeitenden.  Diese Ziele bleiben weiterhin bestehen; im Zuge der 
sukzessiven Lockerung der Pandemievorschriften und –beschränkungen und der Rückläufigkeit der 
Neuanträge auf Leistungen nach dem SGB II gilt es jedoch auch für das Jobcenter, zu einer „neuen 
Normalität“ zu finden. Konkret heißt dies, die Aktivitäten im Bereich Markt und Integration, die in der 
Hochphase der Coronakrise fast vollständig zum Erliegen kamen, wieder hochzufahren und damit 
den gesetzlichen Auftrag des Jobcenters wieder vollumfänglich zu erfüll en. Die Coronakrise hat 
jedoch Einschnitte und Veränderungen mit sich gebracht, die sehr wahrscheinlich die Arbeit des 
Jobcenters in vielen Bereichen kurz- und mittelfristig, teilweise auch nachhaltig verändern wird. 
 
3.1. Jobcoaching 
Seit Anfang Juni 2020 ist das vorübergehend stark eingeschränkte Jobcoaching nach und nach 
wieder aufgenommen worden, zunächst überwiegend durch telefonische Beratung, zunehmend auch 
durch persönliche Termine im Jobcenter. Die unterschiedlichen Einschätzungen von Kund/-innen und 
Mitarbeitenden hinsichtlich möglicher Infektionsrisiken erfordern dabei ein individuelles Vorgehen und 
damit eine Flexibilität, die für beide Seiten mit Herausforderungen verbunden ist, aber auch Chancen 
für neue Wege der Beratung biet et. So wird z. B. das im Rahmen der öffentlich geförderten Beschä f-
tigung durchgeführte Coaching auch teilweise bei einem Gang an der frischen Luft  o.ä. durchgeführt, 
was zu einer Auflockerung der Gesprächsatmosphäre bei zum Teil schwierigen persönlichen Themen

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führen kann und damit von beiden Seiten als positiv empfunden wird . Die Beratung per Video ist der-
zeit im Jobcenter der Stadt Münster noch nicht möglich, soll aber im Zuge der Entwicklung der Digit a-
lisierung installiert werden. Hierbei sind auch die t echnischen Möglichkeiten der Kund/ -innen sowie 
die Förderung ihrer digitalen Kompetenzen zu berücksichtigen. Das Jobcenter strebt an, die im Zuge 
der Coronapandemie entstandenen digitalen Errungenschaften zumindest beizubehalten, nach Mö g-
lichkeit aber auch weiter auszubauen. 
Insgesamt gilt in der Beratung die Maxime, dass nicht die Art des Kontakts, sondern das Ergebnis 
zählt. D.h., dass den Bedarfen der Kund/-innen Rechnung getragen, der gesetzliche Auftrag des Job-
centers umgesetzt und die angestrebten Zie le erreicht werden. Im Fokus stehen dabei zunächst die 
ausbildungsuchenden Jugendlichen (s. nächster Abschnitt), Absolvent/ -innen von Aktivierungs - und 
Qualifizierungsmaßnahmen, um Anschlussperspektiven in aufbauende Angebote bzw. in Arbeit zu 
sichern, sowie Neukund/-innen. Die Gruppe der arbeitslosen Neukund/ -innen ist heterogen; es kann 
allerdings festgestellt werden, dass sie im Durchschnitt arbeitsmarktnäher ist als die Gruppe der B e-
standskund/-innen. Eine schnelle Wiedereingliederung ist bei Erholung d es Arbeitsmarktes (s. A b-
schnitt 2.6) wahrscheinlich und wird durch das Jobcenter bedarfsbezogen durch Beratung, Fördera n-
gebote und Vermittlungsaktivitäten unterstützt. 
Bei den selbständigen Neukund/-innen wird zunächst davon ausgegangen, dass sie ihre Selbständig-
keit nach und nach wieder in existenzsicherndem Umfang ausüben können und damit mittelfristig 
nicht mehr auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sein werden. Für sie findet aktuell nur 
bedarfsbezogen aktive Beratung durch das Jobcenter statt. S ollte schließlich doch ein Antrag auf 
Weiterbewilligung von Leistungen nach dem SGB II gestellt werden, wird der bekannte, übliche Pr o-
zess der Beratung und Förderung in Gang gesetzt, um entweder die Selbständigkeit wieder auf exi s-
tenzsichernde Füße zu stellen oder aber berufliche Alternativen zu erarbeiten. 
Nach und nach gilt es für alle Leistungsberechtigten, den durch Corona unterbrochenen Faden der 
Beratung, Förderung und Integration wiederaufzunehmen. Dies erfolgt unter Nutzung des umfangre i-
chen Angebotportfolios des Jobcenters und seiner Netzwerkpartner/ -innen. Im Hinblick auf die Akt i-
vierungsquote der Leistungsberechtigten hat sich das Jobcenter für die zweite Jahreshälfte 2020 a m-
bitionierte Ziele gesetzt. 
 
3.2.   Ausbildung 
Im Verlauf der Coronakrise wurde  seitens des Jobcenters wie auch weiterer Arbeitsmarktakteur/ -
innen frühzeitig das Risiko einer negativen Auswirkung auf junge Menschen gesehen. Glückliche r-
weise sind bislang weder bei der Agentur für Arbeit noch beim Jobcenter nennenswerte Zahlen von 
Ausbildungsabbrüchen zu verzeichnen. Ob jedoch vermehrt Betriebe von ihren Ausbildungsabsichten 
zurücktreten würden, ließ sich schwer absehen. Dazu kommt, dass ab März die berufsorientierenden 
Elemente wie Berufsorientierungsveranstaltungen an Schulen, Ausbild ungsmessen, Schulpraktika 
und Berufsfelderkundungen sowie Berufsberatungstermine, die für die Entwicklung einer beruflichen 
Perspektive wichtig sind, zurückgefahren wurden bzw. nicht stattgefunden haben. 
Um eine Einmündungen in Ausbildung im laufenden Jahr für möglichst alle betroffenen Jugendlichen 
und jungen Erwachsenen zu sichern, haben die Jobcoaches des Jobcenters sowohl die Schüler/ -
innen des Entlassjahres 2020 als auch die aktuell noch unversorgten Ausbildungsbewerber/-innen 
(insgesamt rund 560 Personen) im Mai und Juni telefonisch/schriftlich kontaktiert oder zu einem pe r-
sönlichen Beratungsgespräch eingeladen, um Anschlussperspektiven und Unterstützungsbedarfe zu 
ermitteln.  Darüber hinaus fanden Mitte Juni in Kooperation mit der Kommunalen Koordinierungsstelle 
„Kein Abschluss ohne Anschluss“ der Stadt Münster sowie der Agentur für Arbeit Ahlen -Münster Per-
spektivklärungsgespräche mit 22 interessierten Schüler/-innen der Sekundarstufe I (überwiegend aus

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dem Stadtbezirk Nord) statt. Im Ergebnis dieser Aktionen ist festzustellen, dass ca. 80 Prozent der 
Schüler/-innen bereits eine Perspektive entwickelt hatten. Auch von den unversorgten Ausbildungs u-
chenden hat mehr als die Hälfte bereits einen klaren Aus bildungswunsch. Rund ein Drittel benötigt 
noch die Unterstützung des Jobcenters und wird – wie gewohnt - intensiv auf dem Weg in Ausbildung 
begleitet. Ziel ist, zum Ausbildungsbeginn im Herbst alle Ausbildungsbewerber/ -innen versorgt zu 
haben. 
 
3.3.   Öffentlich geförderte Beschäftigung 
Auch der Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung (ögB) konnte in der Hochphase des Loc k-
downs nur eingeschränkt bedient werden. Erfreulicherweise gab es trotz der Einschränkungen noch 
neue Einmündungen in Beschäftigungen nach § 16e SGB II (Eingliederung von Langzeitarbeitslosen) 
und insbesondere in § 16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt). Im ersten Halbjahr 2020 haben insg e-
samt 14 Leistungsberechtigte eine Beschäftigung nach §16e SGB II und 58 Leistungsberechtigte eine 
Beschäftigung nach § 16i SGB II aufgenommen. 
Damit sind bereits im ersten Halbjahr trotz der Coronakrise 70 Prozent (§ 16e SGB II) bzw. 90 Pr o-
zent (§ 16i SGB II) der für 2020 geplanten Beschäftigungsaufnahmen erreicht. Vom 01.01.2019 bis 
zum 30.06.2020 sind i nsgesamt 242 Einmündungen erfolgt. Davon werden 29 durch die kommunal 
bereitgestellten Mittel finanziert. 
Das beschäftigungsbegleitende Coaching wurde auf besonders dringliche Bedarfe reduziert, insb e-
sondere in Fällen eines drohenden Abbruchs. Seit dem 01. 01.2019 sind insgesamt 18 Abbrüche zu 
verzeichnen gewesen. Die Abbruchquote aller Einmündungen seit dem 01.01.2019 beläuft sich damit 
erfreulicherweise nur auf 7,4 Prozent. Das Jobcenter ist bei Einführung der neuen Regelungen von 
einer deutlich höheren Qu ote ausgegangen. Die Gründe für die Abbrüche sind vielfältig und reichen 
von akuten gesundheitlichen Einschränkungen über - trotz Coachings - nicht auflösbare Konflikte zwi-
schen Arbeitgeber/-in und Arbeitnehmer/-in bis hin zur Aufnahme einer ungeförderten Beschäftigung. 
Sämtliche Einmündungen und Abbrüche vom 01.01.2019 bis zum 30.06.2020 sind in Abbildung 8 
dargestellt. 
 Einmündungen davon ausgeschieden 
§16e SGB II 39 2 
§16e SGB II kommunal12 10 1 
§16i SGB II 174 14 
§16i SGB II kommunal18 19 1 
gesamt 242 18 
Abb. 8: Einmündungen in ögB nach §§ 16e und i SGB II inkl. kommunaler Förderung, sowie Abbrüche  
Quelle: Auswertung des Jobcenters der Stadt Münster  
 
Öffentlich geförderte Beschäftigung nach § 16e und § 16i SGB II erfolgt sowohl in der Privatwirtsc haft 
als auch bei gemeinnützigen Einrichtungen und Arbeitgebenden der öffentlichen Hand. 13 Die Vertei-
lung auf die drei Arbeitgebertypen bei den seit dem 01.01.2019 eingemündeten Leistungsberechti g-
ten geht aus der folgenden Tabelle hervor. 
 
                                                
12 Förderung aus kommunalen Mitteln. 
13 Die Arbeitgebertypen werden nach ihrer Rechtsform klassifiziert. Als gemeinnützig gelten eingetragene Ve r-
eine, gGmbH, gAG, Stiftungen und freie Wohlfahrtsverbände. Zur öffentlichen Hand zählen Kommunalverbän-
de. Als privatwirtschaftlich gelten alle anderen Arbeitgebenden.

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Arbeitgebertyp Anteil 
Privatwirtschaft 41,7 % 
Gemeinnützige Einrichtung 40,9 % 
Öffentliche Hand 17,4 % 
Abb. 9: Einmündungen in ögB nach §§ 16e und i SGB II nach Arbeitgebertyp (01.01.2019 – 30.06.2020) 
Quelle: Auswertung des Jobcenters der Stadt Münster  
 
Die Beschäftigungen erstrecken sich über die verschiedensten Branchen und Tätigkeitsfelder. B e-
sonders häufig sind die Teilnehmenden im Bürobereich, im Garten - und Landschaftsbau, im Verkauf 
und als Hausmeister/-innen tätig.  
Mit dem Hochfahren des Jobcoach ings seit Juni 2020 geht auch die vollständige Wiederaufnahme 
der Stellenakquise und des Matchings sowie des beschäftigungsbegleitenden Coachings für ögB ei n-
her.  
Die Ausübung von Arbeitsgelegenheiten war während des Lockdowns zu großen Teilen nicht oder 
nur eingeschränkt möglich, da viele der Einsatzbereiche geschlossen oder Beschränkungen unte r-
worfen waren (z. B. Schulen, Vereine). Zum Teil konnten aber auch alternative Einsatzbereiche g e-
funden werden. So haben z. B. die ansonsten bei der Stadt Münster al s sogenannte Busbegleiter in 
Schulbussen tätigen Personen das Ordnungsamt bei der Kontrolle der Einhaltung der Abstands - und 
Hygieneregeln auf den Spielplätzen unterstützt. Alle Träger von Arbeitsgelegenheiten haben im Ra h-
men der sozialpädagogischen Betreu ung telefonisch oder per Email Kontakt zu den Teilnehmenden 
gehalten und damit Unterstützung in einer schwierigen Zeit geboten. Mittlerweile gehen alle Teilne h-
menden wieder ihrer Arbeitsgelegenheit nach. Mit der Wiederaufnahme des Jobcoachings erfolgen 
auch neue Zuweisungen in Arbeitsgelegenheiten. 
 
3.4.   Umsetzung von Angeboten / Träger 
Wie in den Abschnitten 2.5 und 3.1 dargestellt, war und ist die Coronakrise auch für die Bildungstr ä-
ger mit vielen Unsicherheiten verbunden: Die vorübergehende Einstellung des Präsenzunterrichts, 
fehlende Neuzuweisungen, damit verbundene finanzielle Fragen. Das Jobcenter der Stadt Münster 
hat in der Phase des Lockdowns den Kontakt zu den Trägern gehalten, sie über die aktuellen Sac h-
stände informiert und gemeinsam mit ihnen konstruktive Lösungen für die (digitale) Weiterführung der 
Angebote und die Aufrechterhaltung des Kontakts zu den Teilnehmenden erörtert. Mit Wiederau f-
nahme des Jobcoachings ist es dem Jobcenter ein wichtiges Anliegen, auch die Wiederaufnahme der 
Aktivierungs- und Qualifizierungsangebote gemeinsam mit den Trägern zu gestalten.    
 
3.5.   Leistungsgewährung 
Die Anzahl der Neuanträge ist im Verlauf des Juni 2020 wieder auf ein normales Maß zurückgega n-
gen, der Einsatz der Jobcoaches in der Antragsbearbeitung konnte damit Anfang Juli beendet werden 
(vgl. hierzu und zu weiteren Maßnahmen des Jobcenters die Vorlage V/0484/2020).  
Der Gesetzgeber hat die antragslose Bearbeitung von Weiterbewilligungsanträgen zeitlich befristet. 
Hinsichtlich des Endes dieser antragslosen Bearbeitung von Weiterbewilligungsanträgen zum 
31.08.2020 werden die Leistungsberechtigten vorab mit einem Anschreiben entsprechend über das 
geänderte Verfahren informiert. 
Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde bis zum 30.09.2020 verlä n-
gert. Hier gilt es für das Jobcenter der Stadt Münster auszuloten, welche angepassten V erfahrens-

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weisen (z.B. verstärkte proaktive telefonische Kommunikation, Erfordernis von schriftlichen Bestät i-
gungen) auch unter den „normalen“ Normen rechtssicher angewandt werden können.      
Die Coronakrise hat verdeutlicht, dass die elektronische Akte (e -Akte) nicht nur zur allgemeinen O p-
timierung von Prozessen beiträgt, sondern das Jobcenter, wie auch andere Unternehmen, durch die 
damit verbundenen Möglichkeiten des mobilen Arbeitens insgesamt zukunftsfähig macht. Der Zei t-
plan für die Einführung der e -Akte in der Leistungsgewährung des Jobcenters hat sich coronabedingt 
verzögert, wird jedoch wieder mit Hochdruck verfolgt.  
 
3.6.   Umsetzung des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms 2020  
Nach mehreren Wochen nur sehr eingeschränkter Aktivitäten im Bereich Ma rkt und Integration und 
mit Blick auf die veränderten Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes und der Kundenstruktur hat 
das Jobcenter mit Wiederaufnahme des „neuen Regelbetriebs“ reflektiert, inwieweit eine Umsetzung 
des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms für das laufende Jahr (AMIP 2020, vgl. Beschlussvo r-
lage V/0933/2019) noch möglich ist bzw. inwieweit Anpassungen vorzunehmen sind. Im Ergebnis 
kann festgehalten werden, dass die im AMIP 2020 beschriebenen grundsätzlichen Ziele, die strateg i-
sche Grundausrichtung sowie die Handlungsfelder weiterhin Bestand haben. Einzelne Maßnahmen 
und Aktivitäten können allerdings nicht im anvisierten Zeitplan umgesetzt werden (z. B. die Weite r-
entwicklung der Wirkungsorientierung) oder werden teilweise voraussichtlich erst im kommenden Jahr 
realisiert (z. B. die Einbeziehung von Multiplikator/ -innen und Vorbildern in Maßnahmen für Jugendl i-
che). Da das Angebotsportfolio des Jobcenters und seiner Netzwerkpartner/-innen aber sehr breit und 
flexibel aufgestellt ist und viel Ra um für individuelle Bedarfe bietet (insbesondere durch modulare 
Maßnahmen und individuelle Coachingangebote sowie durch die Nutzung von Aktivierungsgutsche i-
nen in Ergänzung zu den Vergabemaßnahmen des Jobcenters), lässt sich das AMIP inhaltlich auch 
weiterhin umsetzen. Aufgrund des zeitweise deutlich reduzierten Aktivierungs - und Qualifizierungs-
marktes sind in erster Linie quantitative Anpassungen bei der Anzahl der Förderungen vorzunehmen 
(vgl. Abschnitt 2.8).        
 
3.7.   Zielerreichung des Jobcenters 
Mit Blick auf den sich bereits Ende 2019 abzeichnenden nachlassenden Aufschwung der Wirtschaft 
und des Arbeitsmarktes hat das Jobcenter der Stadt Münster für das Jahr 2020 entsprechende Zie l-
werte mit dem Land NRW vereinbart. In Folge des pandemiebedingten Einbru chs der Wirtschaft und 
des Arbeitsmarktes ist eine unterjährige Zielverfehlung zu verzeichnen. Bis einschließlich Mai 2020 
wurden im Jobcenter der Stadt Münster 841 Integrationen erzielt, zum Erreichen des Sollwertes von 
1.027 Integrationen fehlen damit 18 6 Integrationen. Die Integrationsquote beträgt 6,2 Prozent und 
liegt exakt um -1,0 Prozentpunkte unter dem Sollwert. Bei der Integrationsquote der alleinerziehenden 
Frauen ist die Abweichung noch deutlicher, sie beträgt hier -1,6 Prozentpunkte.  
Der zu err eichende Jahresdurchschnittswert beim Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden wird 
aktuell noch um 247 Personen unterschritten. 418 Integrationen wurden bei den Langzeitleistungsb e-
ziehenden erzielt, damit fehlen 127 Integrationen zum Sollwert (546 Integrationen).  
Insgesamt sind die Integrationen in Münster im Vergleich zum Vorjahresmonat um 20,7 Prozent ei n-
gebrochen. Der interkommunale Vergleich zeigt, dass Münster damit noch verhältnismäßig gut a b-
schneidet: 24,4 Prozent sind es durchschnittlich in Nordrh ein-Westfalen, bei anderen Jobcentern in 
der Umgebung liegen die Werte zwischen 23,9 und 28,8 Prozent. Ähnlich verhält es sich bei den I n-
tegrationen der Langzeitleistungsbeziehenden. Diese sind in Münster im Vergleich zum Vorjahresmo-
nat um 22,8 Prozent ges unken, in Nordrhein -Westfalen im Durchschnittlich um 25,3 Prozent und in 
den anderen Jobcentern zwischen 23,1 Prozent und 33,7 Prozent.

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Ob eine Erreichung der vereinbarten Ziele für das Jobcenter der Stadt Münster zum Jahresende trotz 
der derzeitigen Abweichungen noch möglich ist, hängt wesentlich von der weiteren pandemiebedin g-
ten Entwicklung (Stichwort „Zweite Welle“) ab und lässt sich kaum vorhersagen. Entwickelt sich der 
leichte Aufschwung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes in der zweiten Jahreshälft e weiterhin posi-
tiv, ist es nicht unrealistisch, dass sich zumindest die Anzahl der Integrationen an den Zielwert ann ä-
hert, da insbesondere bei den arbeitslosen Neukund/ -innen mit einer schnelleren Wiedereinglied e-
rung in Arbeit zu rechnen ist. Aufgrund der  gestiegenen Anzahl an Leistungsberechtigten und damit 
einem erhöhten Nenner ist allerdings nicht davon auszugehen, dass auch die angestrebte Integrat i-
onsquote zum Jahresende noch erreicht werden kann. Hinsichtlich der Integrationsquote der alleine r-
ziehenden Frauen ist eine Prognose schwierig. Zwar bleibt ein wichtiger Fokus des Jobcenters auch 
im weiteren Jahresverlauf auf dieser Zielgruppe, allerdings ist durch die Coronakrise ein zeitlicher 
Verzug in der Beratung und Förderung alleinerziehender Frauen en tstanden, der in den nächsten 
Monaten kaum wieder aufgeholt werden kann.14 Entsprechende Maßnahmen und Aktivitäten für diese 
Zielgruppe werden jedoch im nächsten Jahr fortgesetzt. 
Die weitere Entwicklung der Anzahl und der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden hängt im 
Wesentlichen davon ab, inwieweit der geschwächte Arbeitsmarkt auch arbeitsmarktfernere Personen 
wiederaufnehmen wird. Dennoch gibt es bei der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden nach wie vor 
positive Entwicklungen. Der erfolgreiche Verlauf der Einmündungen in öffentlich geförderte Beschäfti-
gung hat zumindest einen positiven Effekt auf den Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden.  
 
4. Ausblick: Geplante gesetzliche Änderungen des SGB II 
Noch für das laufende Jahr hat die Bundesregierung Gesetzesänderungen im Kontext des SGB II 
angekündigt. Dies ist zum einen die Anpassung des Regelbedarfs zum 01.01.2021 und des Weiteren 
das 11. SGB II-Änderungsgesetz. Hier sollen unter anderem die Karenzz eit für die Absenkung una n-
gemessener Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft (Verlängerung von 6 Monaten auf 2 Jahre), 
Neuregelungen zur Eingliederungsvereinbarung (Tendenz eher hin zu einem Eingliederungsplan) 
Regelungen zum Mehrbedarf (u.a. für Schwan gere) und weitere V erwaltungsvereinfachungen Ein-
gang finden. In Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 05.11.2019 sind insb e-
sondere auch die Regelungen zu den Leistungskürzungen bei Pflichtverletzungen neu zu treffen.  
 
5. Fazit 
„Die Lage ist ernst, aber (beileibe) nicht hoffnungslos!“ Mit dieser Redewendung lässt sich die Situat i-
on zwei bis drei Monate nach der Hochphase der Coronakrise aus Sicht des Jobcenters zusamme n-
fassen. Nach Jahren eines sehr robusten und aufnahmefähigen Arbeitsmarktes  sind die Auswirku n-
gen der Pandemie auf die Arbeitslosigkeit und auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende zwar groß, 
aber nicht so massiv wie zunächst befürchtet. Durch umfangreiche, schnelle und unbürokratische 
Hilfsprogramme von Bund und Land sowie durc h die dynamische und engagierte Krisenbewältigung 
im Jobcenter wurde und wird den betroffenen Menschen wirkungsvolle Unterstützung geboten. In den 
nächsten Monaten kommt es nun darauf an, dass der Übergang vom Krisenmodus in die „neue No r-
malität“ gelingt. Für das Jobcenter heißt dies zum einen, sowohl Neu - als auch Bestandkund/ -innen 
auch unter weniger positiven Vorzeichen als in den letzten Jahren erfolgreich in den Arbeitsmarkt zu 
integrieren. Darüber hinaus müssen insbesondere durch eine Weiterentwicklun g der Digitalisierung 
(E-Akte, Videoberatung) die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um das Jobce n-
ter dauerhaft zukunftsfähig zu machen. 
                                                
14 Berücksichtigt werden muss in diesem Zusammenhang auch, dass alleinerziehende Frauen durch die siche r-
zustellende Kinderbetreuung im Lockdown besonders betroffen waren.

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Bei allem Optimismus zur aktuellen Entwicklung darf natürlich nicht die Möglichkeit eines zweiten 
Lockdowns außer Acht gelassen werden. Wie darauf dann auf Seiten des Bundes und der Länder 
oder auch der Unternehmen (Kurzarbeit oder Entlassungen) reagiert wird, lässt sich kaum vorhers a-
gen. Für das Jobcenter der Stadt Münster wird es auch bei einem zweiten Lock down bei den gesetz-
ten Prioritäten bleiben. Die eingeleiteten Verfahren haben sich als praktikabel und gut umsetzbar g e-
zeigt. Insgesamt ist das Jobcenter der Stadt Münster gut aufgestellt und kann flexibel auf weitere 
Herausforderungen im Rahmen der Pandemie reagieren.   
 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
Anlagen: 
Anlage A zur Vorlage V/0697/2020

Beratungsverlauf (1)

12.08.2020 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0697/2020
Typ
Vorlagen
Datum
27.07.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37