3574/2023
Offene Ganztagsschule im Primarbereich: Finanzielle Unterstützung aus dem Strukturförderfonds
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Anlage 1, Auszug Ausschuss Schule und Weiterbildung 20.11.2023
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Geschäftsführung Ausschuss Schule und Weiterbildung Frau Neumann Telefon: (0221) 221 29251 Fax: (0221) E-Mail: 40-Sitzungsdienst- ASW@stadt -koeln.de Datum: 20.11.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 21. Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 20.11.2023 öffentlich 7.4 Offene Ganztagsschule im Primarbereich: Finanzielle Unterstützung von Ganztagsträgern aus dem Strukturförderfonds 3574/2023 Bärbel Hölzing (Bündnis 90 / Die Grünen) betont, dass der Vorlage vorbehaltlich zugestimmt wird, wenn die Beratungsfolge um den Sportausschuss ergänzt wird. Beschluss: Die Fachausschüsse erkennen die finanziellen Mehrbedarfe von Trägern Offener Ganztagsschulen aus dem Schuljahr 2022/2023 an. Zum Zweck einer teilweisen Kompensation von finanziellen Defiziten des Schuljahres 2022/2023 erfolgen im Rahmen der Finanzierung von Offenen Ganztagsschulen gem. § 83 Abs. 1 S. 3 GO NRW i.V.m. § 10 Nr. 1 (4. Punkt) der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Hj. 2023/2024 überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 800.000 Euro im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun- gen. Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2023 zum einen in Höhe von 500.000 Euro durch Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan des Jugendamtes in der Produkt- gruppe 0604, Kinder- und Jugendarbeit in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen und zum anderen durch Wenigeraufwendungen in Höhe von 300.000 Euro im Teiler- gebnisplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 0 zur Session-Nr. 3574-2023
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Anlage 0 zur Session-Nr. 3574/2023 Offene Ganztagsschule im Primarbereich: Finanzielle Unterstützung aus dem Strukturförderfonds Dringlichkeitsbegründung: Im Hinblick auf die Struktursicherung der Trägerlandschaft des Offenen Ganztages und zur Vermeidung von Insolvenzen ist der Ausgleich der finanziellen Defizite der Ganztagsträger dringend erforderlich. Eine Auszahlung der Mittel muss noch im Jahr 2023 erfolgen, sodass der nächste reguläre Sitzungslauf nicht abgewartet werden kann.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/40/400/1 Vorlagen-Nummer 3574/2023 Freigabedatum 20.11.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Offene Ganztagsschule im Primarbereich: Finanzielle Unterstützung von Ganztagsträgern aus dem Strukturförderfonds Beschlussorgan Ausschuss Schule und Weiterbildung Jugendhilfeausschuss Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Die Fachausschüsse erkennen die finanziellen Mehrbedarfe von Trägern Offener Ganztagsschulen aus dem Schuljahr 2022/2023 an. Zum Zweck einer teilweisen Kompensation von finanziellen Defiziten des Schuljahres 2022/2023 erfolgen im Rahmen der Finanzierung von Offenen Ganztagsschulen gem. § 83 Abs. 1 S. 3 GO NRW i.V.m. § 10 Nr. 1 (4. Punkt) der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Hj. 2023/2024 überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 800.000 Euro im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun- gen. Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2023 zum einen in Höhe von 500.000 Euro durch Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan des Jugendamtes in der Produkt- gruppe 0604, Kinder- und Jugendarbeit in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen und zum anderen durch Wenigeraufwendungen in Höhe von 300.000 Euro im Teiler- gebnisplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen. Ausschuss Schule und Weiterbildung 20.11.2023 Jugendhilfeausschuss 28.11.2023 Sportausschuss 30.11.2023 Finanzausschuss 04.12.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 800.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 800.000 € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Aufgrund der finanziellen Entwicklungen bei Trägern von Offenen Ganztagsschulen in Köln, die von teilweise hohen Tarifsteigerungen ihres Personals und anderen finanzi- ellen Mehrbelastungen betroffen sind, hat der Schulträger nach Möglichkeiten der Un- terstützung der Träger bei der Finanzierung der Offenen Ganztagsschulen gesucht. Ziel ist, zur Struktursicherung der Trägerlandschaft des Offenen Ganztags beizutra- gen. Schlimmstenfalls könnte die Situation ansonsten dazu führen, dass Träger ihre Tätigkeit im Offenen Ganztag kurz- bis mittelfristig beenden und ggf. Insolvenz anmel- den müssen. Dies gilt es im Interesse der Kinder und ihrer Eltern zu verhindern, insbe- sondere auch im Hinblick auf die kommende Einführung des Rechtsanspruchs auf ei- nen Ganztagsplatz für Kinder im Grundschulalter ab 01.08.2026. Aus o.g. Gründen hat der Schulträger zunächst eine Entscheidung über ein geänder- tes Verfahren zum Umgang mit kommunalen Überschüssen des vergangenen Schul- jahres getroffen. Bislang konnten OGS-Träger überschüssige kommunale Fördermittel in der Regel auf Antrag nur bis zu einer bestimmten Grenze und für ganz konkrete Zwecke in das nachfolgende Schuljahr übertragen lassen. Nun erhalten die Träger 3 von Offenen Ganztagsschulen in Köln im Rahmen der Verwendungsnachweise des Schuljahres 2022/2023 für Offene Ganztagsschulen die Möglichkeit, trägerinterne Um- verteilungen von kommunalen Restmitteln zur Deckung von finanziellen Defiziten an anderen Offenen Ganztagsschulen jeweils desselben Trägers vorzunehmen und da- nach ggf. weitere kommunale Restmittel schulscharf ohne konkreten Verwendungs- vorschlag in das nachfolgende Schuljahr 2023/2024 übertragen zu lassen. Von der Umverteilung können natürlich nur Träger von mehreren Offenen Ganztagsschulen profitieren und nur bei Vorhandensein zumindest eines Überschusses aus kommuna- len Fördermitteln. O.g. Regelung bietet Trägern, die ausschließlich finanzielle Defizite haben, keine Hilfe. Nach dem Ergebnis der Verwendungsnachweise für Offene Ganztagsschulen für das Schuljahr 2022/2023 haben mehrere Träger teils sehr hohe finanzielle Defizite zu verzeichnen. Da die Stadt Köln als Schulträger den Offenen Ganztag bereits mit deutlich höheren Fördermitteln unterstützt, als nach dem Landeserlass vorgesehenen ist, steht im vor- liegenden Kontext das Land NRW in der primären finanziellen Verantwortung. Seitens des Ministeriums für Schule und Bildung NRW bzw. der Landesregierung NRW ist al- lerdings nach den vorliegenden Informationen keine über die reguläre Erhöhung der Landesfördermittel (jährliche Erhöhung um 3% ab 01.08. eines Jahres) hinausge- hende finanzielle Unterstützung der Träger bzw. Kommunen für 2023/2024 geplant, obwohl dieses Problem durch den Schulträger schriftlich kommuniziert wurde. Vor diesem Hintergrund sollen die betreffenden und nicht von o.g. Regelung profitie- renden Träger nun durch Finanzmittel aus dem Strukturförderfonds der Stadt Köln un- terstützt werden. Der Rat der Stadt Köln hat am 10.11.2022 die Haushaltssatzung 2023/2024 und gleichzeitig die Bereitstellung von Fördermitteln im Rahmen eines „Strukturförderfonds“ beschlossen (siehe Vorlagen-Nr. 3258/2022), da „zahlreiche Träger, Vereine und Institutionen, die für die Stadt freiwillige kommunale Leistungen erbringen“, „mit steigenden Personal- und Energiekosten im Zuge des Ukraine-Krie- ges konfrontiert“ sind. Zur Abmilderung dieser „Mehrbelastungen im Rahmen beste- hender Förderungen“ wurde bzw. wird in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 jeweils ein Betrag in Höhe von 5 Mio. Euro zur bedarfsorientierten Aufstockung entsprechen- der Förderungen zur Verfügung gestellt. Betroffene Institutionen sollen auf Antrag zu- sätzliche Fördermittel aus diesem Strukturförderfonds erhalten können, um ihre Mehr- kosten teilweise zu kompensieren. Die zusätzlichen Fördermittel dürfen grundsätzlich subsidiär zu anderen Finanzmitteln des Bundes oder Landes für erhöhte Personal- und Energiekosten eingesetzt werden. Dez. IV wurden entsprechend dem prozentualen Anteil am städtischen Gesamtförder- volumen freiwilliger kommunaler Förderungen 47,47% der o.g. Fördersumme und so- mit für die beiden Haushaltsjahre 2023 und 2024 jeweils (gerundet) 2.375.000 Euro zugewiesen (siehe Mitteilung Finanzausschuss am 05.12.2022, Vorlagen-Nr. 3876/2022). Innerhalb der Fachbereiche von Dez. IV wurden das Amt für Kinder, Ju- gend und Familie sowie das Sportamt mit der Umsetzung entsprechender Förderpro- gramme beauftragt, wobei dem Jugendbereich ein Anteil in Höhe von 1.920.000 Euro und dem Sportbereich ein Anteil in Höhe von 455.000 Euro zugeteilt wurde. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie hat daraufhin dem Jugendhilfeausschuss ein Förderprogramm im Umfang von 1.920.000 Euro zum Beschluss vorgelegt (siehe Vor- lagen-Nr. 0145/2023, Sitzung JHA am 31.01.2023) und den Finanzausschuss über den erfolgten Beschluss informiert (siehe Vorlagen-Nr. 0473/2023, Sitzung Finanzaus- schuss am 06.02.2023). Das Sportamt hat daraufhin für den Sportbereich ein entspre- chendes Förderprogramm konzipiert und per Mitteilung den Sportausschuss am 4 02.02.2023 und den Finanzausschuss am 06.02.2023 informiert (siehe Vorlagen-Nr. 4262/2022). Nach einer Information des Sportausschusses am 04.05.2023 hat das Sportamt den genannten Fachausschuss am 31.08.2023 darüber informiert, dass bis zum 19.04.2023 lediglich vier Anträge auf Fördermittel aus dem Strukturförderfonds eingegangen und im Umfang von 2.038,54 Euro positiv beschieden worden seien und darüber hinaus keine weiteren möglichen Antragsteller bekannt seien. Nach aktuellem Stand wurden die aus dem Strukturförderfonds dem Jugend- als auch dem Sportbereich zugeteilten Anteile nicht komplett verausgabt, d.h. es sind entspre- chende Fördermittel übrig. Die noch zur Verfügung stehenden kommunalen Mittel sol- len innerhalb von Dez. IV nun zu Gunsten der betreffenden Träger von Offenen Ganz- tagsschulen zur teilweisen Deckung der finanziellen Defizite verwendet werden. Da die Stadt Köln als Schulträger neben dem laut Landeserlass vorgegebenen kommuna- len Pflichtanteil hohe freiwillige Leistungen für Offene Ganztagsschulen einbringt, ist eine Verwendung von Mitteln des Strukturförderfonds in Bezug auf die freiwilligen kommunalen Leistungen möglich. Eine Subsidiarität ist - wie oben dargestellt - gege- ben, da aktuell seitens des Landes NRW keine zusätzlichen Finanzmittel für den Offe- nen Ganztag zu erwarten sind. Bundesmittel existieren aktuell in diesem Bereich nicht. Finanzierung: Die im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun- gen im Jahr 2023 für die Finanzierung von Zuwendungen für Träger im Offenen Ganz- tag entstehenden überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 83 Abs. 1 S. 3 GO NRW i.V.m. § 10 Nr. 1 (4. Punkt) der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Hj. 2023/2024 in Höhe von 800.000 Euro können zum einen durch entsprechende Wenigeraufwen- dungen in Höhe von 500.000 Euro im Teilergebnisplan des Jugendamtes in der Pro- duktgruppe 0604, Kinder- und Jugendarbeit in Teilplanzeile 15, Transferaufwendun- gen und zum anderen in Höhe von 300.000 Euro im Teilergebnisplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten in der Teil- planzeile 15, Transferaufwendungen gedeckt werden. Die Wenigeraufwendungen in den Produktgruppen 0604, Kinder- und Jugendarbeit sowie 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten resultieren aus nicht ver- ausgabten Mitteln des Strukturförderfonds der Stadt Köln. Der drohende Umstand, dass Träger ihre Tätigkeit im Offenen Ganztag ohne weitere finanzielle Unterstützung kurz- bis mittelfristig beenden und ggf. Insolvenz anmelden müssen, begründet die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit der Aufwendungen. Die entsprechenden Mit- tel aus den Produktgruppen 0604, Kinder- und Jugendarbeit sowie 0801, Sportförde- rung/Unterhaltung von Sportstätten werden, aus finanzstatistischen Gründen haus- haltsneutral in die Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben umgeschichtet; dies be- gründet die Genehmigungszuständigkeit der Stadtkämmerin.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3574/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 21.11.2023
- Erstellt
- 03.11.2023 10:43