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3574/2023

Offene Ganztagsschule im Primarbereich: Finanzielle Unterstützung aus dem Strukturförderfonds

Beschlussvorlage Ausschuss 21.11.2023

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 04.12.2023, TOP 8.2

Anlage 0 zur Session-Nr. 3574-2023

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Anlage 1, Auszug Ausschuss Schule und Weiterbildung 20.11.2023

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 0 zur Session-Nr. 3574-2023

502 Zeichen

Anlage 0 zur Session-Nr. 3574/2023  
Offene Ganztagsschule im Primarbereich: Finanzielle Unterstützung aus dem 
Strukturförderfonds 
 
 
Dringlichkeitsbegründung:  
Im Hinblick auf die Struktursicherung der Trägerlandschaft des Offenen Ganztages 
und zur Vermeidung von Insolvenzen ist der Ausgleich der finanziellen Defizite der 
Ganztagsträger dringend erforderlich.  
Eine Auszahlung der Mittel muss noch im Jahr 2023 erfolgen, sodass der nächste 
reguläre Sitzungslauf nicht abgewartet werden kann.

Anlage 1, Auszug Ausschuss Schule und Weiterbildung 20.11.2023

1755 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Schule und 
Weiterbildung 
Frau Neumann 
Telefon:  (0221) 221 29251 
Fax:   (0221)  
E-Mail:  40-Sitzungsdienst-
ASW@stadt -koeln.de 
Datum: 20.11.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 21. Sitzung des Ausschusses 
Schule und Weiterbildung  vom 20.11.2023  
öffentlich 
7.4 Offene Ganztagsschule im Primarbereich: Finanzielle Unterstützung von 
Ganztagsträgern aus dem Strukturförderfonds 
3574/2023 
Bärbel Hölzing (Bündnis 90 / Die Grünen) betont, dass der Vorlage vorbehaltlich 
zugestimmt wird, wenn die Beratungsfolge um den Sportausschuss ergänzt wird. 
 
Beschluss: 
Die Fachausschüsse erkennen die finanziellen Mehrbedarfe von Trägern Offener 
Ganztagsschulen aus dem Schuljahr 2022/2023 an. 
 
Zum Zweck einer teilweisen Kompensation von finanziellen Defiziten des Schuljahres 
2022/2023 erfolgen im Rahmen der Finanzierung von Offenen Ganztagsschulen gem. 
§ 83 Abs. 1 S. 3 GO NRW i.V.m. § 10 Nr. 1 (4. Punkt) der Haushaltssatzung der Stadt 
Köln für das Hj. 2023/2024 überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 800.000 Euro 
im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, 
Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun-
gen. 
 
Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2023 zum einen in Höhe von 500.000 Euro 
durch Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan des Jugendamtes in der Produkt-
gruppe 0604, Kinder- und Jugendarbeit in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen 
und zum anderen durch Wenigeraufwendungen in Höhe von 300.000 Euro im Teiler-
gebnisplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801, Sportförderung/Unterhaltung 
von Sportstätten in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Beschlussvorlage Ausschuss

10755 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/40/400/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3574/2023 
Freigabedatum 20.11.2023 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Offene Ganztagsschule im Primarbereich: Finanzielle Unterstützung von 
Ganztagsträgern aus dem Strukturförderfonds  
Beschlussorgan 
Ausschuss Schule und Weiterbildung Jugendhilfeausschuss Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Fachausschüsse erkennen die finanziellen Mehrbedarfe von Trägern Offener 
Ganztagsschulen aus dem Schuljahr 2022/2023 an. 
 
Zum Zweck einer teilweisen Kompensation von finanziellen Defiziten des Schuljahres 
2022/2023 erfolgen im Rahmen der Finanzierung von Offenen Ganztagsschulen gem. 
§ 83 Abs. 1 S. 3 GO NRW i.V.m. § 10 Nr. 1 (4. Punkt) der Haushaltssatzung der Stadt 
Köln für das Hj. 2023/2024 überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 800.000 Euro 
im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, 
Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun-
gen. 
 
Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2023 zum einen in Höhe von 500.000 Euro 
durch Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan des Jugendamtes in der Produkt-
gruppe 0604, Kinder- und Jugendarbeit in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen 
und zum anderen durch Wenigeraufwendungen in Höhe von 300.000 Euro im Teiler-
gebnisplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801, Sportförderung/Unterhaltung 
von Sportstätten in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen. 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 20.11.2023 
Jugendhilfeausschuss 28.11.2023 
Sportausschuss 30.11.2023 
Finanzausschuss 04.12.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  800.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    800.000 € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Aufgrund der finanziellen Entwicklungen bei Trägern von Offenen Ganztagsschulen in 
Köln, die von teilweise hohen Tarifsteigerungen ihres Personals und anderen finanzi-
ellen Mehrbelastungen betroffen sind, hat der Schulträger nach Möglichkeiten der Un-
terstützung der Träger bei der Finanzierung der Offenen Ganztagsschulen gesucht. 
Ziel ist, zur Struktursicherung der Trägerlandschaft des Offenen Ganztags beizutra-
gen. Schlimmstenfalls könnte die Situation ansonsten dazu führen, dass Träger ihre 
Tätigkeit im Offenen Ganztag kurz- bis mittelfristig beenden und ggf. Insolvenz anmel-
den müssen. Dies gilt es im Interesse der Kinder und ihrer Eltern zu verhindern, insbe-
sondere auch im Hinblick auf die kommende Einführung des Rechtsanspruchs auf ei-
nen Ganztagsplatz für Kinder im Grundschulalter ab 01.08.2026. 
 
Aus o.g. Gründen hat der Schulträger zunächst eine Entscheidung über ein geänder-
tes Verfahren zum Umgang mit kommunalen Überschüssen des vergangenen Schul-
jahres getroffen. Bislang konnten OGS-Träger überschüssige kommunale Fördermittel 
in der Regel auf Antrag nur bis zu einer bestimmten Grenze und für ganz konkrete 
Zwecke in das nachfolgende Schuljahr übertragen lassen. Nun erhalten die Träger

3 
von Offenen Ganztagsschulen in Köln im Rahmen der Verwendungsnachweise des 
Schuljahres 2022/2023 für Offene Ganztagsschulen die Möglichkeit, trägerinterne Um-
verteilungen von kommunalen Restmitteln zur Deckung von finanziellen Defiziten an 
anderen Offenen Ganztagsschulen jeweils desselben Trägers vorzunehmen und da-
nach ggf. weitere kommunale Restmittel schulscharf ohne konkreten Verwendungs-
vorschlag in das nachfolgende Schuljahr 2023/2024 übertragen zu lassen. Von der 
Umverteilung können natürlich nur Träger von mehreren Offenen Ganztagsschulen 
profitieren und nur bei Vorhandensein zumindest eines Überschusses aus kommuna-
len Fördermitteln. 
 
O.g. Regelung bietet Trägern, die ausschließlich finanzielle Defizite haben, keine 
Hilfe. Nach dem Ergebnis der Verwendungsnachweise für Offene Ganztagsschulen 
für das Schuljahr 2022/2023 haben mehrere Träger teils sehr hohe finanzielle Defizite 
zu verzeichnen.  
 
Da die Stadt Köln als Schulträger den Offenen Ganztag bereits mit deutlich höheren 
Fördermitteln unterstützt, als nach dem Landeserlass vorgesehenen ist, steht im vor-
liegenden Kontext das Land NRW in der primären finanziellen Verantwortung. Seitens 
des Ministeriums für Schule und Bildung NRW bzw. der Landesregierung NRW ist al-
lerdings nach den vorliegenden Informationen keine über die reguläre Erhöhung der 
Landesfördermittel (jährliche Erhöhung um 3% ab 01.08. eines Jahres) hinausge-
hende finanzielle Unterstützung der Träger bzw. Kommunen für 2023/2024 geplant, 
obwohl dieses Problem durch den Schulträger schriftlich kommuniziert wurde. 
 
Vor diesem Hintergrund sollen die betreffenden und nicht von o.g. Regelung profitie-
renden Träger nun durch Finanzmittel aus dem Strukturförderfonds der Stadt Köln un-
terstützt werden. Der Rat der Stadt Köln hat am 10.11.2022 die Haushaltssatzung 
2023/2024 und gleichzeitig die Bereitstellung von Fördermitteln im Rahmen eines 
„Strukturförderfonds“ beschlossen (siehe Vorlagen-Nr. 3258/2022), da „zahlreiche 
Träger, Vereine und Institutionen, die für die Stadt freiwillige kommunale Leistungen 
erbringen“, „mit steigenden Personal- und Energiekosten im Zuge des Ukraine-Krie-
ges konfrontiert“ sind. Zur Abmilderung dieser „Mehrbelastungen im Rahmen beste-
hender Förderungen“ wurde bzw. wird in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 jeweils 
ein Betrag in Höhe von 5 Mio. Euro zur bedarfsorientierten Aufstockung entsprechen-
der Förderungen zur Verfügung gestellt. Betroffene Institutionen sollen auf Antrag zu-
sätzliche Fördermittel aus diesem Strukturförderfonds erhalten können, um ihre Mehr-
kosten teilweise zu kompensieren. Die zusätzlichen Fördermittel dürfen grundsätzlich 
subsidiär zu anderen Finanzmitteln des Bundes oder Landes für erhöhte Personal- 
und Energiekosten eingesetzt werden. 
 
Dez. IV wurden entsprechend dem prozentualen Anteil am städtischen Gesamtförder-
volumen freiwilliger kommunaler Förderungen 47,47% der o.g. Fördersumme und so-
mit für die beiden Haushaltsjahre 2023 und 2024 jeweils (gerundet) 2.375.000 Euro 
zugewiesen (siehe Mitteilung Finanzausschuss am 05.12.2022, Vorlagen-Nr. 
3876/2022). Innerhalb der Fachbereiche von Dez. IV wurden das Amt für Kinder, Ju-
gend und Familie sowie das Sportamt mit der Umsetzung entsprechender Förderpro-
gramme beauftragt, wobei dem Jugendbereich ein Anteil in Höhe von 1.920.000 Euro 
und dem Sportbereich ein Anteil in Höhe von 455.000 Euro zugeteilt wurde.  
 
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie hat daraufhin dem Jugendhilfeausschuss ein 
Förderprogramm im Umfang von 1.920.000 Euro zum Beschluss vorgelegt (siehe Vor-
lagen-Nr. 0145/2023, Sitzung JHA am 31.01.2023) und den Finanzausschuss über 
den erfolgten Beschluss informiert (siehe Vorlagen-Nr. 0473/2023, Sitzung Finanzaus-
schuss am 06.02.2023). Das Sportamt hat daraufhin für den Sportbereich ein entspre-
chendes Förderprogramm konzipiert und per Mitteilung den Sportausschuss am

4 
02.02.2023 und den Finanzausschuss am 06.02.2023 informiert (siehe Vorlagen-Nr. 
4262/2022). Nach einer Information des Sportausschusses am 04.05.2023 hat das 
Sportamt den genannten Fachausschuss am 31.08.2023 darüber informiert, dass bis 
zum 19.04.2023 lediglich vier Anträge auf Fördermittel aus dem Strukturförderfonds 
eingegangen und im Umfang von 2.038,54 Euro positiv beschieden worden seien und 
darüber hinaus keine weiteren möglichen Antragsteller bekannt seien. 
 
Nach aktuellem Stand wurden die aus dem Strukturförderfonds dem Jugend- als auch 
dem Sportbereich zugeteilten Anteile nicht komplett verausgabt, d.h. es sind entspre-
chende Fördermittel übrig. Die noch zur Verfügung stehenden kommunalen Mittel sol-
len innerhalb von Dez. IV nun zu Gunsten der betreffenden Träger von Offenen Ganz-
tagsschulen zur teilweisen Deckung der finanziellen Defizite verwendet werden. Da 
die Stadt Köln als Schulträger neben dem laut Landeserlass vorgegebenen kommuna-
len Pflichtanteil hohe freiwillige Leistungen für Offene Ganztagsschulen einbringt, ist 
eine Verwendung von Mitteln des Strukturförderfonds in Bezug auf die freiwilligen 
kommunalen Leistungen möglich. Eine Subsidiarität ist - wie oben dargestellt - gege-
ben, da aktuell seitens des Landes NRW keine zusätzlichen Finanzmittel für den Offe-
nen Ganztag zu erwarten sind. Bundesmittel existieren aktuell in diesem Bereich 
nicht. 
 
Finanzierung: 
Die im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, 
Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun-
gen im Jahr 2023 für die Finanzierung von Zuwendungen für Träger im Offenen Ganz-
tag entstehenden überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 83 Abs. 1 S. 3 GO NRW 
i.V.m. § 10 Nr. 1 (4. Punkt) der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Hj. 2023/2024 
in Höhe von 800.000 Euro können zum einen durch entsprechende Wenigeraufwen-
dungen in Höhe von 500.000 Euro im Teilergebnisplan des Jugendamtes in der Pro-
duktgruppe 0604, Kinder- und Jugendarbeit in Teilplanzeile 15, Transferaufwendun-
gen und zum anderen in Höhe von 300.000 Euro im Teilergebnisplan des Sportamtes 
in der Produktgruppe 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten in der Teil-
planzeile 15, Transferaufwendungen gedeckt werden. 
 
Die Wenigeraufwendungen in den Produktgruppen 0604, Kinder- und Jugendarbeit 
sowie 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten resultieren aus nicht ver-
ausgabten Mitteln des Strukturförderfonds der Stadt Köln. Der drohende Umstand, 
dass Träger ihre Tätigkeit im Offenen Ganztag ohne weitere finanzielle Unterstützung 
kurz- bis mittelfristig beenden und ggf. Insolvenz anmelden müssen, begründet die 
sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit der Aufwendungen. Die entsprechenden Mit-
tel aus den Produktgruppen 0604, Kinder- und Jugendarbeit sowie 0801, Sportförde-
rung/Unterhaltung von Sportstätten werden, aus finanzstatistischen Gründen haus-
haltsneutral in die Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben umgeschichtet; dies be-
gründet die Genehmigungszuständigkeit der Stadtkämmerin.

Beratungsverlauf (4)

20.11.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 7.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen

Zur Sitzung
28.11.2023 Jugendhilfeausschuss
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
30.11.2023 Sportausschuss
TOP 5.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2023 Finanzausschuss
TOP 8.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3574/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
21.11.2023
Erstellt
03.11.2023 10:43