3617/2023
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus dem Jugendhilfeausschuss vom 29.08.2023 (TOP 7.2.3) betreffend "Kinderarmut in Köln"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 17.11.2023 3617/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 28.11.2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus dem Jugendhilfeausschuss vom 29.08.2023 (TOP 7.2.3) betreffend "Kinderarmut in Köln" Frau Schmerbach fragt, wie sich die Situation der Kinderarmut in Köln gestalte und welche Maßnahmen ergriffen werden. Herr Pfeuffer führt aus, dass es immer wieder neue Kinder-Armuts-Berichterstattungen gebe. Circa 21 Prozent der Kinder seien arm, gemessen daran, dass sie SGB II-Leistungen beziehen. Dieser Prozentsatz sei über die letzten Jahre stabil, könne sich aber sozialräumlich in Köln sehr unterschiedlich gestalten. Er beschreibt, dass es seit mehreren Jahren das Landesprogramm „Kinderstark - NRW schafft Chancen“ gebe. Hierbei handele es sich um Landesfördermittel. Zu der Frage kündigt er eine ausführliche schriftliche Beantwortung an. Frau Quilling nimmt Bezug auf die Frage von Frau Schmerbach sowie auf eine aktuelle Be- richterstattung der Bundesregierung, derzufolge bürokratische Schwellen heruntergesetzt wer- den müssen, wie beispielsweise eine einfachere Ausgestaltung von Antragsformularen, um da- mit in der Folge Kinderarmut zu senken. Sie fragt, ob dieser Ansatz realistisch sei. Antwort: Etwa jedes fünfte Kind in Köln ist von Armut betroffen (Stand 2021). Der Anteil von Kin- dern unter 15 Jahren in SGB II-Bedarfsgemeinschaft variiert über die 86 Stadtteile stark, sodass die regionalen Verhältnisse entsprechend große relative Unterschiede aufwei- sen (siehe dazu Beantwortung der mündlichen Anfrage zum JHA vom 31.01.2023, Ses- sion Nr. 0763/2023). Um dem zu begegnen erarbeitet und initiiert die Stadt Köln Maß- nahmen sowie Projekte und baut eine nachhaltige Kölner Gesamtstrategie gegen Kin- derarmut aus, um Kindern aus einkommensschwachen Familien ein positives Aufwach- sen zu ermöglichen und um ihnen eine chancengerechte Teilhabe an Bildung und der Gesellschaft zu ermöglichen. Kinderarmut ist ein gesamtgesellschaftliches Problem und kann nicht allein durch eine Kommune gelöst werden. Es handelt sich um eine gemeinsame Aufgabe von Kommu- nen, Ländern, Bund, Wohlfahrtsverbänden, Sozial- und Gesundheitsverbänden, Anbie- tern von Gesundheitsleistungen sowie zivilgesellschaftlichen Akteur*innen. Die Stadt Köln als ein Segment des Beziehungsgefüges ist anhaltend bestrebt, die möglichen Fol- gen für soziale, kulturelle und Bildungsteilhabe mit einer armutspräventiven Infrastruktur entlang der Biographie des Aufwachsens entgegenzuwirken und Kinder und Jugendli- 2 che so frühzeitig zu unterstützen (siehe hierzu auch „Kölner Kinder stärken! - 184 Tau- send junge Chancen fördern! Umsetzung der Landesinitiative "Kommunale Präventions- ketten", Session 3437/2019 sowie „Zwischenbilanzierung der Gesamtstrategie „Kölner Kinder stärken!“ zur Prävention von Kinder-, Jugend- und Familienarmut und Ausblick auf die strategische Weiterentwicklung in 2023“, Session 0083/2023). Mit der gesamtstädtischen Strategie zur Prävention von Kinder-, Jugend- und Familien- armut „Kölner Kinder stärken!“ soll ressortübergreifend, strategisch und in gemeinsamer Verantwortung aller Akteur*innen, die das Wohl der Kinder und Jugendlichen in Köln mit ihren Angeboten und Leistungen fördern und somit gute Rahmenbedingungen für ein chancen- und teilhabegerechtes Aufwachsen ermöglichen, zusammengefasst werden. Die Gesamtstrategie wurde 2019 zum ersten Mal aufgesetzt und wird nun in einem weit- greifenden Prozess weiterentwickelt. Hierzu wurde am 12.05.2023 ein erster Strategie- Workshop mit knapp 70 Vertreter*innen aus Politik, Stadtgesellschaft und Verwaltung umgesetzt. Aus dem Workshop gingen viele wichtige Hinweise und Anregungen sowie Bedarfsveränderungen hervor, die in der Weiterentwicklung schwerpunktmäßig verfolgt werden. Ein wesentlicher Bestandteil der Weiterentwicklung der Gesamtstrategie „Kölner Kinder stärken!“ wird die Partizipation von Kindern und Jugendlichen sein. Ferner soll die der- zeit bereits laufenden Evaluation der Praxismaßnahmen (hier im Konkreten aktuell der Familiengrundschulzentren und des Gesun dheitslotsendienstes) dazu beitragen, die Qualität der einzelnen Maßnahmen zu verbessern. Das Land Nordrhein -Westfalen unterstützt mit dem Förderprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ die Schaffung der strategischen Strukturen sowie die Durchfüh- rung ergänzender Praxismaßnahmen zur Umsetzung der Präventionskette. Seit 2017 nimmt Köln an dem landesweiten Förderprogramm teil, ab 2020 ist mit dem Programm auch eine finanzielle Förderung vorgesehen. Die Stadt Köln erhält dafür jährlich knapp 1 Mio. Euro. Neben der obengenannten strategischen Steuerung werden mit der finan- ziellen Förderung über „kinderstark“ folgende Praxismaßnahmen umgesetzt: Auf- und Ausbau „guterstart.koeln“ Entwicklung von Familiengrundschulzentren (FGZ) Gesundheitslotsendienst an FGZ Bildungslots*innen für geflüchtete Kinder Kölner Familienhäuser aufsuchend Lots*innen im Kölner Familienbüro Outreach-Workshops des Museumsdienstes Insbesondere die Einrichtung von neun Familiengrundschulzentren an Grundschulen mit – entsprechend dem städtischen Schulsozialindex – besonderen Herausforderungen verdeutlicht die sozialindizierte und somit armutsorientierte Steuerung von Ressourcen sowie die Stärkung von Regeleinrichtungen, die wesentliche Inhalte der Gesamtstrate- gie „Kölner Kinder stärken“ sind. Der Ausbau der Familiengrundschulzentren orientiert sich weiterhin an dieser sozialindiz ierten Steuerung (siehe „Förderung von Familien- grundschulzentren durch das Ministerium für Schule und Bildung“, Session 2467/2023). Die aktuell durchgeführte Evaluation der Familiengrundschulzentren wird weitere Hin- weise auf die Umsetzung, den Erfolg und d ie Herausforderungen dieser Vorgehens- weise aus Sicht der Adressat*innen (Eltern, Kinder und Fachkräfte) bieten. Einen aus- führlichen Bericht strebt die Verwaltung im 2. Halbjahr 2024 an. Anschließend soll die Evaluation weiterer Praxismaßnahmen erfolgen. 3 Die aktuellen bundespolitischen Debatten zu Kindergrundsicherung und Elternzeit ver- deutlichen, dass Maßnahmen auf kommunaler Ebene nicht ausreichen, um Kinderarmut tatsächlich im Kern zu bekämpfen. gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3617/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 17.11.2023
- Erstellt
- 07.11.2023 14:01