1064/2023
Freigabe und Vergabe der Mittel für Freie Musik aus dem polit. VN 2023/2024, Strukturförderung Freie Musik: Sondertopf musikalische Diversität
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss (Stand 01/2024)
2019 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VII/41/41/22
Vorlagen-Nummer
1064/2023
Stand: 11.01.2024
Sachstandsbericht
Freigabe und Vergabe der Mittel für Freie Musik aus dem polit. VN 2023/2024,
Strukturförderung Freie Musik: Sondertopf musikalische Diversität
I. Abstimmung über den Änderungsantrag
Beschluss:
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Teilfreigabe der im Haushaltsplan 2023/2024
zugesetzten Mittel „Strukturförderung (Fortsetzung) Freie Musik“ gemäß Finanzausschussbe-
schluss (AN/1726/2022) vom 30. September 2022 im Teilergebnisplan des Kulturamtes 0416
– Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in Höhe von 100.000 Euro je-
weils in 2023 und 2024. Die Erhöhung der freien Projektmittel im Bereich Musik soll zur Stär-
kung der freien Musikszene von der Verwaltung nach dem bestehenden Musikförderkonzept
vergeben werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Stimmenenthaltung der FDP-Fraktion zugestimmt.
II. Abstimmung über die so geänderte Vorlage
Beschluss:
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Teilfreigabe der im Haushaltsplan 2023/2024
zugesetzten Mittel „Strukturförderung (Fortsetzung) Freie Musik“ gemäß Finanzausschussbe-
schluss (AN/1726/2022) vom 30. September 2022 im Teilergebnisplan des Kulturamtes 0416
– Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in Höhe von 100.000 Euro je-
weils in 2023 und 2024. Die Erhöhung der freien Projektmittel im Bereich Musik soll zur Stär-
kung der freien Musikszene von der Verwaltung nach dem bestehenden Musikförderkonzept
vergeben werden.
Abstimmungsergebnis:
Mit Übernahme des Änderungsantrages einstimmig geändert zugestimmt
bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion.
Status in Bearbeitung
erledigt
2
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Beschluss wurde in 2023 umgesetzt und die Fördermittel entsprechend verausgabt.
Nächste Schritte:
Die Fördermittel werden wie schon in 2023 auch in 2024 verausgabt.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
03.12.2024
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VII/41/41/22 Vorlagen-Nummer 1064/2023 Freigabedatum 19.04.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Freigabe und Vergabe der Mittel für Freie Musik aus dem polit. VN 2023/2024, Strukturförderung Freie Musik: Sondertopf musikalische Diversität Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Teilfreigabe der im Haushaltsplan 2023/2024 zugesetzten Mittel „Strukturförderung (Fortsetzung) Freie Musik“ gemäß Finanzausschussbe- schluss (AN/1726/2022) vom 30. September 2022 im Teilergebnisplan des Kulturamtes 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in Höhe von 100.000 Euro je- weils in 2023 und 2024. Die Erhöhung der freien Projektmittel im Bereich Musik soll zur Stär- kung der freien Musikszene gemäß nachfolgender Aufteilung verwendet werden: Förderzweck Förderhöhe Sondertopf musikalische Diversität 2023 100.000 Euro Sondertopf musikalische Diversität 2024 100.000 Euro Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahme gemäß den in der Begründung be- schriebenen Bedingungen beauftragt. Ausschuss Kunst und Kultur 02.05.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 100.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: nur 2024 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 100.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Um die Vielfalt und musikalische Diversität des Kölner Musiklebens zu fördern, soll als Mo- dellprojekt der „Sondertopf musikalische Diversität“ als Probelauf für das zu überarbeitende Musikförderkonzept zunächst für zwei Jahre eingeführt werden. Das neue Förderinstrument wurde im Dialog mit der Initiative Freie Musik IFM e.V. entwickelt und richtet sich vor allem an Personen und Gruppen, deren künstlerische Aktivitäten im Musikleben bislang unzureichend repräsentiert sind. Diese Aktivitäten sollen sichtbar gemacht und ihre Entwicklung ermöglicht werden, um der sich durch Migration und Globalisierung ändernden Stadtgesellschaft auch im Bereich der Musik gerecht zu werden. Die Dynamik von Migration und kultureller Globalisierung verändert die Stadtgesellschaft und stellt die Strukturen und Prozesse öffentlicher Kulturförderung vor neue Herausforderungen. Unter anderem ist das System der Kulturförderung mit einer deutlich gewachsenen Vielfalt kultureller und ästhetischer Wertesysteme und musikalischer Ausdrucksformen konfrontiert, die nach öffentlicher Anerkennung und Förderung streben. Vor dem Hintergrund dieser dyna- mischen Entwicklungen ist die Auseinandersetzung mit dem immateriellen Kulturerbe, den Traditionen und der Geschichte diverser Musikkulturen ebenso wichtig wie die Schaffung in- novativer zeitgenössischer Werke und Formen. Mit dem „Sondertopf musikalische Diversität“ soll ein Impuls für die Diversitätsentwicklung des Kölner Musiklebens gesetzt und das Förder- spektrum im Hinblick auf die sich ändernde Musiklandschaft erweitert werden. Die Förderung durch den Sondertopf ist an die Kriterien musikalische und künstlerische Quali- 3 tät, künstlerische, kuratorische oder strukturbildende Innovation, Vernetzung und Strukturbil- dung gebunden, wie sie das Musikförderkonzept für die Förderung musikalischer Projekte vorsieht. Weitere Förderkriterien sind: kulturelle Differenz und Vielfältigkeit Pflege und Erhaltung lebendiger Traditionen und des immateriellen Kulturerbes ver- schiedener Musikkulturen, insbesondere durch in Köln vertretene Akteur*innen inter- und transkulturelle Kommunikation und Vermittlung Berücksichtigung der Rezipierbarkeit und Themensetzung aus Sicht eines diversen Publikums. Mischformen und Kooperationen mit Projekten aus verschiedenen Musikbereichen und ande- ren Kunstsparten sind ausdrücklich willkommen. Ziel ist die Pflege und Weiterentwicklung des musikalischen Erbes diverser Kulturkreise und die Vermittlung im Sinne eines interkulturellen und transkulturellen Austauschs. Der „Sonder- topf musikalische Diversität“ steht allen Akteur*innen der freien Musikszene offen. Er soll in den ersten Förderrunden im Zeichen kultureller Vielfalt stehen und insbesondere Projekte von Akteur*innen der globalen und transkulturellen Musik unterstützen. Um die potentiellen Antragsteller*innen zu erreichen und in adäquater Form über das neue Förderinstrument zu informieren, wird der IFM e.V. in Kooperation mit der Interessenvertre- tung Globale Musik Köln e.V. ein Mentor*innen-Netzwerk von Multiplikatoren aufbauen, über das im Vorfeld Beratungen durchgeführt werden. Wenn notwendig, wird zudem auf die Erfah- rungen und die Expertise von Initiativen auf dem Gebiet der Migration und Diversität wie Art Asyl und House of Resources zurückgegriffen werden. Umsetzung: Die Bewertung und Auswahl der Projekte und die Vergabe der Mittel erfolgen durch den IFM e.V. (siehe wie in Beschlussvorlage 0468/2020 „Organisatorische Stärkung IFM“). Koordination und Vergabe erfolgen durch die Geschäftsstelle des IFM e.V. in Zusam- menarbeit mit einer überregional und divers besetzten fünfköpfigen Jury, der in der ersten Förderrunde folgende Expert*innen angehören: Sophie Beha (Journalistin / Schwerpunkt Musikalische Diversität, u.a. VAN Outernatio- nal und Deutschlandfunk, Köln) Abdou Diamé (Musiker, Veranstalter, DJ, Teranga e.V., Bochum) Behrooz Moosavi (Musiker & Kurator, Berlin) Simone Dudt (Generalsekretärin; Europäischer Musikrat, Bonn) Peter van Rompaey (Künstlerischer Leiter, Muziekpublique, Brüssel). Für das neue Förderinstrument „Sondertopf musikalische Diversität“ werden dem IFM e.V. im Jahr 2023 und 2024 Mittel in Höhe von jeweils 100.000 € zur Verfügung gestellt. Die Förder- mittel werden in Form eines Projektkostenzuschusses gewährt, der die (städtischen) Förder- kriterien und Bewilligungsauflagen enthält, die an die Antragsteller*innen weiterzugeben sind; die Vergabe erfolgt in Form von Weiterleitungsverträgen durch den IFM e.V. Nach zwei Jahren wird das Förderinstrument „Sondertopf musikalische Diversität“ bezogen auf sein Ziel, die Vielfalt und musikalische Diversität des Kölner Musiklebens sichtbarer zu machen und deren Entwicklung zu fördern, evaluiert. Finanzierung: Die Aufwandsermächtigungen für die „Strukturförderung (Fortsetzung) Freie Musik“ in Höhe von 500.000 Euro in 2023 und 600.000 Euro ab 2024 (inkl. Fortschreibung in der mittelfristi- gen Finanzplanung) stehen im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 - Kulturförderung, in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen zur Verfügung. Sie stehen unter dem Freigabevorbehalt des Fachausschusses. Die nun ausgewiesenen haushaltsmäßi- gen Auswirkungen in Höhe von jeweils 100.000 Euro für die Jahre 2023 und 2024 sind ein Teil dessen. Der Rat hat den Haushaltsplan 2023/24 insgesamt in seiner Sitzung am 10. No- vember 2022 beschlossen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1064/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 19.04.2023
- Erstellt
- 28.03.2023 19:19