2491/2019
Erhebung von Straßenbaubeiträgen nach § 8 KAG NRW für die Sanierung des Brunhildplatzes und des Balmungweges in Köln-Mauenheim
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/62/621/1 Vorlagen-Nummer 2491/2019 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.09.2019 Erhebung von Straßenbaubeiträgen nach § 8 KAG NRW für die Sanierung des Brunhildplatzes und des Balmungweges in Köln-Mauenheim Mündliche Nachfrage in der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 16.05.2019 Herr Bezirksvertreter Steinbach hat zu der vom Beschwerdeausschuss zurückgewiesenen Eingabe betreffend die Straßenbaubeiträge für die Sanierung des Brunhildplatzes und des Balmungweges folgende Nachfragen: 1. Inwieweit kann die Verwaltung § 8 KAG zur Geltung bringen, wenn die Straße nach unserer Kenntnis vor den Arbeiten in ordentlichem Zustand so eine „Verbesserung“ oder gar eine Gene- ralsanierung nicht notwendig war? 2. Warum sieht die Verwaltung nach dem immer noch gültigen Verursacherprinzip nicht die STEB und die RheinEnergie in der Verantwortung, denn nach deren Arbeiten, die zeitlich unkoordiniert abliefen, war offensichtlich erst eine Reparatur der Decke nötig? 3. Ist der Verwaltung bekannt, dass bei den Arbeiten Schäden an den Häusern der Anlieger auftra- ten? 4. Inwieweit sind unter diesen Umständen die hier zitierten beitragsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, da die Straße vor den Arbeiten in ordentlichem Zustand war? Antwort der Verwaltung: Es trifft zu, dass sich das Schadensbild an der Asphaltbefestigung auf dem Brunhildplatz und auf dem Balmungweg durch die jüngsten Arbeiten der Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR im Jahr 2015/2016 und der RheinEnergie AG im Frühjahr 2019 weiter verschlechtert hat. Es ist jedoch kei- neswegs so, dass die Fahrbahnen und deren Deckschichten bis vor den Tiefbauarbeiten der Lei- tungsträger ordnungsgemäß gewesen wären. Die Sanierungsbedürftigkeit der Straßenanlagen war bereits vor den jüngsten Leitungsarbeiten gege- ben. Die vorhandene Mischverkehrsfläche besteht aus Asphalt und wies bereits alters- und nut- zungsbedingt zahlreiche Schäden in Form von Flickstellen, Rissen, Unebenheiten und Absackungen auf. Die Straßenanlagen wurden erstmalig in den 1920-er Jahren hergestellt. Zahlreiche teils sehr alte Flickstellen lassen erkennen, dass die Asphaltfläche in den letzten Jahrzehnten immer wieder für Ar- beiten an den Versorgungsleitungen und den Hausanschlüssen aufgebrochen wurde. Dadurch wurde die Struktur der Asphaltfläche nachhaltig geschädigt. Dies ist jedoch nichts Ungewöhnliches und ge- hört zur normalen (Ab-) Nutzung einer Straße, wenn – wie hier – kein Gehweg zur Aufnahme der Versorgungsleitungen vorhanden ist. Für jede Teileinrichtung einer Straße kommt unausweichlich ein Zeitpunkt, an dem die Anlage trotz bester Unterhaltung so verschlissen ist, dass aus technischer oder wirtschaftlicher Sicht nur noch eine grundhafte Erneuerung oder Sanierung angezeigt ist. Den Anlie- gern wird dann anstelle einer verschlissenen Straße eine auf viele Jahre hinaus intakte Anlage zur Verfügung gestellt und hierdurch der Gebrauchswert der durch die Straße erschlossenen Grundstü- cke gesteigert. 2 Bereits seit vielen Jahren ist daher geplant, die sanierungsbedürftigen Straßenanlagen im Brunhild- platz/Balmungweg zu erneuern. Ursprünglich war dies zusammen mit der Fahrbahnsanierung in der Neuen Kempener Straße beabsichtigt. Die Arbeiten mussten jedoch zurückgestellt werden, da die Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR zunächst den maroden Kanal im Brunhildplatz/Balmungweg erneuern mussten und auch die RheinEnergie AG neue Versorgungsleitungen verlegen wollte. Auf- grund des aktuellen Zustandes wird die Erneuerung der Straßenanlagen im Brunhild- platz/Balmungweg nunmehr unabhängig von der Fahrbahnerneuerung in der Neue Kempener Straße vorgezogen. Wegen etwa an den angrenzenden Häusern eingetretenen Beschädigungen müssen die jeweiligen Versorgungsträger als Auftraggeber der Bauarbeiten (und nicht die Stadt) angesprochen werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Neue Kempener Straße
- Brunhildplatz
- Balmungweg
- Kempener Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 2491/2019
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 17.07.2019
- Erstellt
- 16.07.2019 15:23