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2491/2019

Erhebung von Straßenbaubeiträgen nach § 8 KAG NRW für die Sanierung des Brunhildplatzes und des Balmungweges in Köln-Mauenheim

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 17.07.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 19.09.2019, TOP 7.1.2

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

4003 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/62/621/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2491/2019 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.09.2019 
 
Erhebung von Straßenbaubeiträgen nach § 8 KAG NRW für die Sanierung des Brunhildplatzes 
und des Balmungweges in Köln-Mauenheim 
Mündliche Nachfrage in der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 16.05.2019 
Herr Bezirksvertreter Steinbach hat zu der vom Beschwerdeausschuss zurückgewiesenen Eingabe 
betreffend die Straßenbaubeiträge für die Sanierung des Brunhildplatzes und des Balmungweges 
folgende Nachfragen: 
1. Inwieweit kann die Verwaltung § 8 KAG zur Geltung bringen, wenn die Straße nach unserer 
Kenntnis vor den Arbeiten in ordentlichem Zustand so eine „Verbesserung“ oder gar eine Gene-
ralsanierung nicht notwendig war? 
2. Warum sieht die Verwaltung nach dem immer noch gültigen Verursacherprinzip nicht die STEB 
und die RheinEnergie in der Verantwortung, denn nach deren Arbeiten, die zeitlich unkoordiniert 
abliefen, war offensichtlich erst eine Reparatur der Decke nötig? 
3. Ist der Verwaltung bekannt, dass bei den Arbeiten Schäden an den Häusern der Anlieger auftra-
ten? 
4. Inwieweit sind unter diesen Umständen die hier zitierten beitragsrechtlichen Voraussetzungen 
erfüllt, da die Straße vor den Arbeiten in ordentlichem Zustand war? 
Antwort der Verwaltung: 
Es trifft zu, dass sich das Schadensbild an der Asphaltbefestigung auf dem Brunhildplatz und auf dem 
Balmungweg durch die jüngsten Arbeiten der Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR im Jahr 
2015/2016 und der RheinEnergie AG im Frühjahr 2019 weiter verschlechtert hat. Es ist jedoch kei-
neswegs so, dass die Fahrbahnen und deren Deckschichten bis vor den Tiefbauarbeiten der Lei-
tungsträger ordnungsgemäß gewesen wären. 
Die Sanierungsbedürftigkeit der Straßenanlagen war bereits vor den jüngsten Leitungsarbeiten gege-
ben. Die vorhandene Mischverkehrsfläche besteht aus Asphalt und wies bereits alters- und nut-
zungsbedingt zahlreiche Schäden in Form von Flickstellen, Rissen, Unebenheiten und Absackungen 
auf. Die Straßenanlagen wurden erstmalig in den 1920-er Jahren hergestellt. Zahlreiche teils sehr alte 
Flickstellen lassen erkennen, dass die Asphaltfläche in den letzten Jahrzehnten immer wieder für Ar-
beiten an den Versorgungsleitungen und den Hausanschlüssen aufgebrochen wurde. Dadurch wurde 
die Struktur der Asphaltfläche nachhaltig geschädigt. Dies ist jedoch nichts Ungewöhnliches und ge-
hört zur normalen (Ab-) Nutzung einer Straße, wenn – wie hier – kein Gehweg zur Aufnahme der 
Versorgungsleitungen vorhanden ist. Für jede Teileinrichtung einer Straße kommt unausweichlich ein 
Zeitpunkt, an dem die Anlage trotz bester Unterhaltung so verschlissen ist, dass aus technischer oder 
wirtschaftlicher Sicht nur noch eine grundhafte Erneuerung oder Sanierung angezeigt ist. Den Anlie-
gern wird dann anstelle einer verschlissenen Straße eine auf viele Jahre hinaus intakte Anlage zur 
Verfügung gestellt und hierdurch der Gebrauchswert der durch die Straße erschlossenen Grundstü-
cke gesteigert.

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Bereits seit vielen Jahren ist daher geplant, die sanierungsbedürftigen Straßenanlagen im Brunhild-
platz/Balmungweg zu erneuern. Ursprünglich war dies zusammen mit der Fahrbahnsanierung in der 
Neuen Kempener Straße beabsichtigt. Die Arbeiten mussten jedoch zurückgestellt werden, da die 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR zunächst den maroden Kanal im Brunhildplatz/Balmungweg 
erneuern mussten und auch die RheinEnergie AG neue Versorgungsleitungen verlegen wollte. Auf-
grund des aktuellen Zustandes wird die Erneuerung der Straßenanlagen im Brunhild-
platz/Balmungweg nunmehr unabhängig von der Fahrbahnerneuerung in der Neue Kempener Straße 
vorgezogen. 
Wegen etwa an den angrenzenden Häusern eingetretenen Beschädigungen müssen die jeweiligen 
Versorgungsträger als Auftraggeber der Bauarbeiten (und nicht die Stadt) angesprochen werden.

Beratungsverlauf (1)

19.09.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Neue Kempener Straße
  • Brunhildplatz
  • Balmungweg
  • Kempener Straße

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Details

Aktenzeichen
2491/2019
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
17.07.2019
Erstellt
16.07.2019 15:23