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V/0415/2022

Planungs- und Baubeschluss zum Ersatzbrückenwerk Yachthafen / Emmerbach

Vorlagen 11.07.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 18.08.2022, TOP 4.1

Anlage A

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Ansehen

BV_Hiltrup_V_0415_2022_Bruecke_zum_Yachthafen_Emmerbach_Folgelastenberechnung

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BV_Hiltrup_V_0415_2022_Bruecke_zum_Yachthafen_Emmerbach_Uebersichtsplan

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

1744 Zeichen

Anlage A zur V/0415/2022
Kurzüberblick
Ersatzneubau der Brücke aus Stahlbeton, mit einem Brückenbelag aus Gussasphalt. Die Brücke
erhält ein Füllstabgeländer aus Stahl mit einer Höhe von 1,30 m.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren
sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt.
Das T eilziellautet, den landwirtschaftlichen Verkehr aus dem Wohngebiet Landsberger Straße
fernzuhalten und umzuleiten. Ferner ist die Entzerrung der Verkehrsbelastung der zukünftigen
Kanalpromenade beabsichtigt.
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2023 vorgesehen.
Zur Erreichung des T eilzielsist mit einem finanziellen Bedarf von 650.000 € zu kalkulieren.
Finanzierung
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? x Ja Nein
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein
Bereits veranschlagt? x Ja Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
x überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen:
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen:
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage
aufgeführten Reduktionsvariante zu entnehmen.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
-

BV_Hiltrup_V_0415_2022_Bruecke_zum_Yachthafen_Emmerbach_Folgelastenberechnung

2319 Zeichen

Folgelastenberechnung Anlage 1
V//2022 Aufgestellt am: 31.05.2022
Amt: 66
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe 1201
Investitionsmaßnahme 0007
Jahr der Fertigstellung: 2023
Nutzungsdauer: 80 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 0 0,00
2. Beiträge
3. Eigenanteil Stadt Münster 650.000 100,00
Gesamt-Kapitalbedarf 650.000 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden
2. Baukosten 650.000 100,00
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge)
4. Fahrzeug (e)
Gesamtkosten 650.000 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2024 6.500 26,66
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens
4. Haltung von Fahrzeugen
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen
Zwischensumme 6.500 26,66
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 8.130 33,35
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
Zwischensumme 0 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 9.750 39,99
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 9.750 € p.a.
+ Tilgung 19.500 € p.a.
= Schuldendienst 29.250 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 24.380 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke
2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge)  0 0,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
4. Mieten und Pachten
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge
Summe Folgeerträge 0 0,00
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr
G Entfallende Erträge pro Jahr
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 24.380
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 3,75
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Ersatzbauwerk BW0600220 - Zum Yachthafen / Emmerbach
Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen
Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)

BV_Hiltrup_V_0415_2022_Bruecke_zum_Yachthafen_Emmerbach_Uebersichtsplan

498 Zeichen

BW 0220 - 16 to 
Yachthafen - Emmerbach 
Stadt Münster 
BW 0228 - 12to          
Zur Börgerbrücke - DEK 
WSA Rheine 
BW 0142 G 50 - 40to 
Hartmannsbrook - DEK 
WSA Rheine 
BW 0141 - 30to 
Hartmannsbrook - Emmerbach 
Stadt Münster 
BW 0236 - 12 to 
Yachthafen - Emmerbach 
private Baulast 
BW 0009 - Durchfahrtshöhe 3,70 m 
Ottmarsbocholterstr. 
Deutsche Bahn 
bisherige 
Wegebeziehung 
neue 
Wegebeziehung 
Übersichtslageplan 
Münster - Amelsbüren 
Maßstab 1 : 10000 
Große-Beckmann 
Maschinenhalle

Beschlussvorlage

5156 Zeichen

V/0415/2022
V/0415/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Planungs- und Baubeschluss zum Ersatzbrückenwerk Yachthafen / Emmerbach - BW 0600220
Beratungsfolge
18.08.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Das vorhandene Brückenbauwerk wird durch ein Ersatzbauwerk entsprechend der Beschreibung der
Baumaßnahme in der Begründung erneuert.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 650.000 €
entstehen. Einnahmen werden nicht erwartet.
Aufgrund der aktuellen weltpolitischen Lage und ihrer Auswirkung auf den Weltmarkt sind weitere
Kostensteigerungen nicht auszuschließen und aktuell nicht vorhersehbar.
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€ Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von
Verkehrsflächen und -anlagen
Investitionsmaßnahm
e
0007 Verkehrsflächen, Neubau und
Erneuerung
Auszahlungen 2022
2023
2024
150.000
400.000
100.000
Planung
Bau
Bau
Summe aller Auszahlungen 650.000
Amt für Mobilität und Tiefbau
15.07.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Otte
T elefon:492-6571
OtteRene@stadt-
muenster.de

- 2 -
V/0415/2022
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 bei der o. g.
Investitionsmaßnahme veranschlagt.
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
1. Voraussetzungen
Das vorhandene Bauwerk wurde 1964 als Stahlbetonbauwerk errichtet und hat eine Gesamtlänge
von 16,00 m und eine Brückenbreite von 3,70 m. Die Zustandsnote beträgt 2,30 (Einfache
Prüfung erfolgte im Januar 2022). Zudem hat es eine Traglastbeschränkung von 16 t.
Im nahen Umfeld haben die Kanalbrücke „Börgerbrücke“ und die Emmerbachbrücke beim
Landwirt Börger eine Tragfähigkeit von jeweils 12 t.
Durch diesen Umstand verschärft sich in der entsprechenden Umgebung die Verkehrssituation für
alle Nutzergruppen. Gezwungener Weise passiert nahezu jeglicher landwirtschaftlicher Verkehr
inkl. Futtermittel- und Viehtransporte das Wohngebiet an der Landsberger Straße sowie die
umliegende Deermannstraße/Auf der Woort und Davertstraße, um an die Zielorte zu gelangen
(Landwirt Börger, Maschinenhalle des Landwirts Große-Beckmann und angrenzende Flächen Zur
Börgerbrücke).
Die Wohnstraßen sind zum Befahren sehr eng. Um die Durchgängigkeit zu gewährleisten, wurden
in einigen T eilbereichen ganzjährig Halteverbote ausgesprochen. Diese werden regelmäßig
missachtet, was zum Unmut der Landwirte führt. Zudem wirkt die Straße durch die Halteverbote
breiter. Dieser Umstand führt zum Eindruck, dass das Geschwindigkeitsniveau höher als 30 km/h
ist.
Ferner beschweren sich die Anwohner und sehen die Sicherheit der Radfahrenden und Kinder
gefährdet.
Zudem wird die Kanalpromenade ausgebaut, was in dem Bereich einen vermehrten
Radfahrverkehr aufkommen lässt und gleichzeitig einen zusätzlichen Begegnungsverkehr zum
landwirtschaftlichen Verkehr bedeutet.
Um diese kritische Verkehrssituation zu entschärfen, muss die Tragfähigkeit des Bauwerkes auf
60 t erhöht werden, um die Nutzung durch schwere landwirtschaftliche Fahrzeuge zu ermöglichen.
Da dies bei dem vorhandenen Bauwerk technisch nicht durchführbar ist, wird ein Ersatzneubau
erforderlich.
Die Bahnbrücke auf der Ottmarsbocholter Straße hat eine Durchfahrtshöhe aktuell von 3,70 m. Im
Zuge der Sanierung der Bahnstrecke nach Lünen sollte die Brücke auf 4,50 m Durchfahrtshöhe
gebaut werden. Im Beteiligungsverfahren ist auf die geplante Höhe zu achten.
2. Beschreibung der Baumaßnahme
Das neue Bauwerk wird in der Gestaltung und den Abmessungen der Wirtschaftswegbrücke BW
0600232 über den Emmerbach – Landsberger Str. ähneln.
Das Ersatzneubauwerk beinhaltet:
 Widerlager auf Pfählen, Überbau
 Breite zwischen den Geländern 5,50 m, Breite Fahrbahn 4,50 m
Höhe Schrammbord 20 cm., gem. Querschnittsgestaltung ländlicher Wege
 Lasteinwirkung nach DIN EN 1991-2
 Ausführung gemäß ZTV-Ing und Stand der T echnik
Das Bestandsbauwerk wird gänzlich zurückgebaut.

- 3 -
V/0415/2022
Die Unter- und Überbauten werden aus Stahlbeton gebaut, die theoretische Nutzungsdauer
beträgt 110/70 Jahre. Das Bauwerk wird als 1-Feld ausgeführt (zurzeit ist es eine 3-Feldbrücke),
somit werden sich dann keine Stützen in der Wasserwechselzone des Emmerbaches befinden.
Der Abstand zwischen den Widerlagern bleibt gleich.
3. Ausschreibung und Bau
Es ist angestrebt, das Bauwerk im Jahr 2023 zu errichten und somit Ende 2022 auszuschreiben.
Die Bauzeit wird auf 8 Monate geschätzt. Eine entsprechende Verkehrseinrichtung und
Umleitungsstrecke ist abzustimmen. Nach dem derzeitigen Planungsstand sind keine
Leitungsverlegungen von Versorgungsunternehmen geplant.
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse
Die Maßnahme ist nicht zuwendungsfähig.
5. Genehmigungen/Vereinbarungen
Eine baurechtliche Genehmigung ist nicht erforderlich.
Eine Genehmigung gem. §§ 22 Landeswassergesetz in Verbindung mit § 78a
Wasserhaushaltsgesetz ist noch einzuholen.
6. Liegenschaftliche Regelungen
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich.
i. V.
gez.
Christine Zeller
Stadtkämmerin
Anlage
Übersichtslageplan

Beratungsverlauf (1)

18.08.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Landsberger Straße
  • Deermannstraße
  • Ottmarsbocholter Straße
  • Zur Börgerbrücke
  • Auf der Woort
  • Kanalpromenade
  • Davertstraße
  • Hartmannsbrook

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Details

Aktenzeichen
V/0415/2022
Typ
Vorlagen
Datum
11.07.2022
Erstellt
11.07.2022 08:00