0104/2017
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "KiD Kind in Diagnostik gGmbH"
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Anlage 2 Kid Kind in Diagnostik Konzept-Info-Broschüre
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KiD Kind in Diagnostik Hilfe für gewaltgeschädigte Kinder Eine Informationsbroschüre ‚Kinder cken Menschen, die mit dem Herzen Zuhören und mit Verstand handeln!“ Seite 04 Intro Seite 04 Vision Seite 05 Vorwort Seite 06 Das gesellschaftliche Problem und der Lösungsansatz Seite 11 7 Einzusetzende Ressourcen und Leistungen der KiD-Häuser Seite 13 Wirkungen Seite 14 Diagnostik im Jugendhilfesystem Seite 15 Forschung/Zahlen Seite 18 Ziele, Risiken, Besonderheiten und Chancen in der Arbeit Seite 19 Organisationsstruktur und Team der KiD Kind in Diagnostik gGmbH Was macht KiD Kind in Diagnostik? Wir wollen die Qualität der Diagnostik und Versorgung von gewaltgeschädigten Kindern verbessern. Wir wollen das bewährte KiD-Konzept bundesweit verbreiten. Wir wollen dabei mithelfen, die Spirale der Gewalt zu unterbrechen, die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern und das Gesundheits- und Sozialsystem zu entlasten. Wir lassen unsere Arbeit wissenschaftlich begleiten. Aus den Erkenntnissen sowie dem jeweils aktuellen Forschungsstand heraus entwickeln wir das Konzept konsequent und kontinuierlich weiter. Wer kooperiert mit KiD Kind in Diagnostik? Wir arbeiten mit Jugendämtern, diversen Jugendhilfeträgern, Kinder- und Jugendpsychiatrien, spezialisierten Beratungsstellen, Gerichten, Kriminalpolizei, Schulen und Kitas etc. zusammen. Wie geht KiD Kind in Diagnostik vor? Wir suchen und beraten Jugendhilfeträger in ausgewählten Städten, die unser KiD-Konzept übernehmen möchten. Wir wollen sie dabei mit unserem Knowhow beraten und finanziell unterstützen, mit dem Ziel, dass diese KiD-Häuser nach einem Zeitraum von circa vier Jahren selbständig und kostendeckend arbeiten können. Wie verbreitet ist KiD Kind in Diagnostik? Kind in Düsseldorf (KiD) arbeitet mit großem Erfolg seit über 20 Jahren in Düsseldorf..Ein weiteres KiD-Haus in Hannover existiert seit 2009. In Hamburg werden seit 2014 Kinder nach dem KiD-Konzept betreut. Weitere Städte bundesweit sind in Planung. Vision Fundierte Diagnostik zur besseren Versorgung von traumatisierten Kindern „Kinder brauchen Menschen, die mit dem Herzen zuhören und mit Verstand handeln.‘ Wir wollen in jedem Bundesland mindestens ein KiD-Haus etablieren helfen. Wir bieten an: Projektmanagement (Unterstützung und Begleitung des gesamten Sondierungs- und Etablierungsprozesses). Dies umfasst im Einzelnen: * Organisationsberatung bezogen auf die Träger « Beratung bei der Auswahl der Mitarbeiter + Teamaufbau und -entwicklung « Mitarbeiterschulungen ® Coaching ® Krisenmanagement * Fortbildungen für das jeweilige Netzwerk vor Ort « fortlaufende Personal- und Qualitätsentwicklung Es ist gut, dass Gewalt gegen Kinder in unserer Gesellschaft kein Tabuthema mehr ist. Dabei darf man aber nicht vergessen, dass laut offizieller Kriminal- statistik immer noch 2 Kinder in der Woche an den Folgen von Gewalt sterben und ca. 80.000 Kinder tagtäglich Gewalt erleben, hier in Deutschland, mitten unter uns! Das bezieht sich nur auf die bekannt- gewordenen Tragödien, die Dunkelziffer von gewalt- geschädigten Kindern dürfte weitaus höher sein. Als ich 1985 in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie arbeitete, lernte ich den leitenden Psychiater Dr. Eugen Jungjohann kennen, der schon früh bei seiner Arbeit mit den Kindern realisiert hatte, dass Gewalterfahrung ein in sich krank machender Faktor ist und einer besonderen Diagnostik bedarf. 1988 gründete er die erste ärztliche Kinderschutz- ambulanz am Evangelischen Krankenhaus in Düsseldorf, und ich hatte die Möglichkeit, diese mit aufzubauen. Im Laufe der Jahre wurde mir klar, dass ambulante Diagnostik oft an Grenzen stieß. Es fehlte ein „sicherer Ort“, der es den Kindern nicht nur ermöglichte, über ihre erlebte Gewalt zu reden, sondern sie zusätzlich vor weiterer familialer Gewalt schützte und sie im Alltag begleitete. Aus diesen Erfahrungen resultierten dann die Gründung der ersten stationären Diagnostik- einrichtung für gewaltgeschädigte Kinder, Kind in Düsseldorf (KiD), und das damit verbundene KiD- Konzept, welches bis heute fortlaufend weiterentwickelt wurde und nun mit der Gründung von KiD Kind in Diagnostik seine Fortsetzung findet. Als Ende der 90er Jahre die ersten Ergebnisse aus der Traumaforschung und neue Erkenntnisse aus der Hirnforschung zur Wirkung von Gewalt bekannt wurden, bestätigten diese unser aus der Praxis heraus entwickeltes Konzept. = Claus Gollmann, Geschäftsführer und Gründer von KiD Kind in Diagnostik und Mitentwickler des KiD-Konzepts. KiD Kind in Diagnostik möchte die Versorgung von traumatisierten Kindern nachhaltig verbessern. Dies umfasst vornehmlich die spezifische Diagnostik, die diese Kinder benötigen, sowie die daraus resultie- renden Empfehlungen für Anschlussmaßnahmen. Schwerpunktmäßig sollen neue KiD-Häuser entstehen, die sich dieser anspruchsvollen Aufgabe stellen. Dabei greift KiD Kind in Diagnostik auf seine langjährige Erfahrung aus Düsseldorf zurück und stellt sein be- währtes Knowhow zur Verfügung, um geeignete Träger zu finden, die jeweiligen Einrichtungen zu beraten, das Personal zu schulen, zu helfen, ein geeignetes Krisen- aufzubauen, Kooperationspartner fort- zubilden etc. Das macht Sinn und ist ein Gewinn für alle, besonders für die be- troffenen Kinder und Familien. Durch meine Ernennung zum Ashoka Fellow 2011 habe ich viel Zuspruch und wertvolle Unter- stützung erhalten, die es mir nun ermöglicht, mit der Gründung dieser gemeinnützigen GmbH eine Plattform zu bilden, mit deren Hilfe ich Gelder akquirieren und so zusammen mit einem kompetenten Team die wertvollen Erfahrungen bündeln, weitergeben und weiterentwickeln kann. Meine Erfahrungen mit den ersten nach diesem Prinzip bereits gegrün- deten Häusern in Hannover und Hamburg haben gezeigt, dass dies funktioniert. Wir müssen den Kindern und ihren Familien mit dem Herzen zuhören und mit Sachverstand weiterhelfen. Das geht aber nur, wenn wir interdisziplinär gut zusammenarbeiten und uns aller Facetten dieser komplexen Arbeit annehmen. Dabei sollte auch nicht außer Acht gelassen werden, dass die Folgen familialer Gewalt neben dem individuellen Leid auch einen beträchtlichen volkswirt- schaftlichen Schaden anrichten, wie die Studie von Fearon und Hoeffler sowie die KiD-Studie von Prof. Dr. Beckmann eindrucksvoll belegen (siehe „Forschung/ Zahlen“, S. 15). Ich möchte mich bei Allen herzlich bedanken, die bei dieser Arbeit auf unterschiedlichste Art und Weise geholfen und sie begleitet haben, und hoffe auch in Zukunft auf weiteren Zuspruch und viel Unterstützung. Herzliche Grüße 5 Das gesellschaftliche Problem und der Lösungsansatz Gesellschaftliche Ausgangslage und Umfang des Problems Gewalt gegen Kinder ist kein gesellschaftliches Tabuthema mehr. Das ist ein großer Fortschritt, bedeutet aber in der Konsequenz auch, dass wir eine adäquate Antwort darauf geben und etwas tun müssen. Denn die betroffenen Kinder bekommen noch zu selten die angemessene und notwendige Hilfe und Unterstützung. Differenzierte Studien gehen davon aus, dass jedes achte bis zehnte Kind von erheblicher Gewalt- erfahrung betroffen ist. Neben der Bekämpfung der multiplen Risikofaktoren und konkreten Ursachen der Spirale der Gewalt (z. B. eigene, unbearbeitete Gewalterfahrungen in den elterlichen Biographien, psychische Erkrankungen der Eltern, soziale und wirt- schaftliche Notlagen) geht es um die Diagnostik und die (Weiter-JEntwicklung adäquater Hilfen. Speziell diesen Aspekten widmen wir uns. Kinder, die Opfer von sexueller, emotionaler und kör- perlicher Gewalt oder von Vernachlässigung geworden sind, machen sich aus vielerlei Gründen häufig zunächst nicht oder nur indirekt bemerkbar, werden oft zu spät erkannt und finden dadurch wenig Unterstüt- zung und Abhilfe in ihrem Leid. Fehlt rasche Hilfe, werden sie auffällig, entwickeln Symptome oder werden sogar schwerwiegend psychisch krank. Sie kommen spät und oftmals rein aufgrund ihrer Symptome in Kontakt mit der Jugendhilfe oder dem Gesundheitssystem. Die Ursachen ihrer Probleme sind nicht immer offensichtlich, sodass die angebotenen Hilfen nicht spezifisch genug sind oder sogar an der eigentlichen Ursache vorbeiarbeiten. Viele dieser Maßnahmen werden abgebrochen. Laut Bundesstatistik und Auswertungen anderer Institute zum Thema Wirkungsfragen liegt die Abbruchquote von Hilfen zur Erziehung durch die beteiligten Sorge- berechtigten, Kinder und Jugendlichen je nach Kommune im Durchschnitt bei insgesamt 30 bis 40% aller Hilfen. Diese Abbrüche sind meist von nachfolgend intensiveren Maßnahmen und damit noch höheren Kosten begleitet, sofern die betroffenen Kinder und Jugendlichen nicht zu Hause verbleiben können. Unsere langjährigen Erfahrungen wie auch die Studie von Prof. Dr. Kathinka Beckmann zeigen, dass gewalt- geschädigte und traumatisierte Kinder oft auf eine regelrechte Odyssee durch ambulante und stationäre Maßnahmen geschickt werden. Häufig kann nicht adäquat auf die Bedürfnisse der Kinder eingegangen werden, sie werden gar nicht erst verstanden oder der Zugang erfolgt rein reglementierend-erzieherisch und symptomreduzierend. Diese Kinder brauchen jedoch spezifische Bedingungen, unter denen es ihnen möglich ist, über ihre Not zu sprechen, sich mitzu- teilen, in ihrer Not verstanden zu werden und sich selber in ihrer Symptomatik verstehen zu lernen. Nur so kann ihnen angemessene Hilfe angeboten und können sie in entsprechend geeignete weiterführende Maßnahmen vermittelt werden. Neben dem enormen seelischen Leid für die Kinder entstehen der Gesellschaft erhebliche Kosten, sowohl im Gesundheits- wie auch im Sozialwesen, etwa durch die oft notwendige spezielle Beschulung, durch Schulabbrüche, kriminelle Laufbahnen, Behandlung bei etwaigem Drogenmissbrauch etc. Diese Kosten können dadurch erheblich reduziert werden, wenn die Kinder möglichst früh in adäquate Diagnostikverfahren eingebunden werden. So wird der tatsächliche Hilfebedarf ermittelt bzw. vermittelt. KiD mit seinem psychodynamischen Verständnis und seinem Anspruch von interdisziplinärer Zusammen- arbeit bietet eine Möglichkeit, hierauf einzuwirken und Hilfen zu etablieren, die von großer Nachhaltigkeit sind. Bisherige Lösungsansätze und Unterschiede zur Arbeit nach dem KiD-Konzept Da das Thema schon seit Jahren zunehmend ent- tabuisiert worden ist und in den Fokus gerückt ist, existieren verschiedene Angebote für betroffene Kinder, die jedoch zu selten nachhaltig genug arbeiten können. Vorhandene ambulante Angebote zur Diagnostik, Beratung und Therapie reichen oft nicht aus, u.a. da die Kinder weiter in ihrem gewalt- geprägten Umfeld leben und so möglicherweise auch während der Diagnostik weiterhin Loyalitätskonflikten in Richtung ihrer Familie, eventuellen expliziten Schweigegeboten oder Bedrohungen und grundsätz- lich dem Fortwirken der familieninternen Dynamik etc. ausgesetzt sind. Vorhandene stationäre Diagnostik- möglichkeiten arbeiten häufig allgemeiner (etwa im Sinne eines Clearingangebots bei allgemein unklarer Bedarfslage) oder sind eher im Gesundheitssystem an- gesiedelt, beispielsweise im Rahmen der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung etc. Es gibt nach wie vor keine Einrichtungen (öffentliche wie auch solche in freier Trägerschaft) in Deutschland, die ein derart ausgerichtetes und umfassendes Diagnostikangebot anbieten, wie KiD es tut. Die langjährigen Erfahrungen aus der Arbeit von Kind in Düsseldorf (KiD) haben eine ebenso differenzierte wie umfassende Vorgehensweise entstehen lassen. Hieraus wollen wir eine übergreifende Strategie für KiD Kind in Diagnostik ableiten und in anderen Regionen etablieren. KiD Kind in Diagnostik zeichnet aus, dass Diagnostik, pädagogischer Alltag und stabilisierende Therapie unter einem Dach stattfinden. Die Schwierigkeiten der Kinder, die Verhaltensauffälligkeiten, psycho- somatischen Beschwerden etc. werden als Symptome verstanden, die die Sprache der Kinder sind. Konkret werden die Kinder für einen erfahrungs- basierten Zeitraum von ca. sechs Monaten in der Krisen- und Diagnostikgruppe aufgenommen. Während dieser Zeit arbeitet ein sehr erfahrenes, multi- professionelles Team aus Therapeuten und Pädagogen daran, einen möglichst umfassenden, differenzierten Blick auf die Situation des jeweiligen Kindes und dessen Familie zu gewinnen. So gelingt es, ein psychodynamisches Verständnis des Kindes wie auch der Familie zu entwickeln und hieraus Perspektiven abzuleiten. Das Team arbeitet mit dem klaren Auftrag herauszufinden, ob das Kind Gewalt erlebt hat und wenn ja, in welchem Kontext diese Gewalt stattgefunden hat, wer der Verursacher bzw. Schädiger ist und welche Schädigung das Kind davon- getragen hat. Unser Konzept zeichnet aus, dass wir dabei fünf Säulen der Diagnostik (Psychodiagnostik, Traumadiagnostik, Anamnese, diagnostische Beobachtungen im Gruppenalltag und therapeutischer Prozess; siehe Schaubild unter „Leistungen“, S. 12) kombinieren. Wir arbeiten mit dem Kind ebenso wie mit der Familie oder anderen wichtigen Bezugspersonen, erleben auch die Beziehung bei Besuchskontakten etc. und erstellen am Ende eine umfassende Empfehlung für das Kind nebst einer Einschätzung hinsichtlich Rückführungsmöglichkeiten oder Notwendigkeiten weiterer Unterbringung, etwa im Sinne von spezifisch zugeschnittenen Nachfolgemaßnahmen. Vision und Zielgruppen Unsere Vision umfasst mindestens eine Einrichtung in jedem Bundesland, die dem KiD-Konzept folgt und deren Mitarbeiter ein entsprechendes Verständnis, eine Haltung zum Kind und seiner Familie und zur gesamten Problematik entwickelt haben, die ein konstruktives Miteinander möglich macht. Dies ist nötig, um traumatisierte Kinder und auch deren Eltern in ihrer Psychodynamik besser zu verste- hen, sodass effektive Veränderungsprozesse in Gang gesetzt bzw. angestoßen werden können. Nur wer z.B. nachvollziehen kann, warum ein Kind eher den sexuellen Missbrauch innerhalb der Familie aushält, anstatt darüber zu reden bzw. sich Hilfe zu holen, findet Zugänge zu dieser speziellen Klientel. Wenn ein Verständnis für die Symptome entwickelt und deren Sinn erkannt wird, besteht die Chance, wirklich und nachhaltig etwas zu verändern. ee sen Durch die Etablierung weiterer KiD-Häuser sowie durch die damit verbundenen Fortbildungsmöglich- keiten wollen wir eine spezifische, hoch professionelle Haltung und Methode im Umgang mit gewaltgeschädigten Kindern und ihren Familien verbreiten. Das Leid der Kinder wird entsprechend verkürzt, die Familien erhalten entsprechende Unter- stützung und die Jugendhilfelandschaft kann sich hinsichtlich der Belange dieser Kinder weiterentwickeln. Zielgruppen unserer Arbeit sind die Kinder selbst und ihre Familien, darüber hinaus alle am Prozess beteiligten Personen und Institutionen, wie zum Beispiel Jugendamtsmitarbeiter, Richter, Polizei etc. sowie alle weiteren in den Kinderschutz involvierten Fachkräfte und Mitarbeiter aus der Jugendhilfe und dem Gesundheitswesen. Aktivität/Produkt/ Dienstleistung Kurze Beschreibung Erwartete Wirkung der Aktivität geschädigte Kinder im Alter von 4-12 Jahren sechsmonatige Unterbringung Interdisziplinär angelegte Diag- nostik des Kindes in allen seinen sozialen Bezügen mittels Psycho- diagnostik, Traumadiagnostik, Psychoanalyse, Kinderpsycho- therapie, Familientherapie, Heil- und Sozialpädagogik, konsiliarisch verschiedenen medizinischen Disziplinen Erarbeitung eines differenzierten, auf die Lebensgeschichte des Kindes ausgerichteten Hilfeangebots Jugendämter Richter Elternarbeit Kooperation mit stationären Wohn- formen, wie z.B. Heimen, Wohn- gruppen, Erziehungs- oder RN etc. Kocbeiaion ftdem Allgemeinen und Besonderen Sozialen Dienst, dem Pflegekinderdienst, Sonnen etc. Deko er. Familienrichtern, Strafrichtern Entsprechend der Wohnform Weiterentwicklung adäquater Umgangsformen und Haltungen zu den Kindern und deren Familien Professionelles Handeln bei Fallführende Mitarbeiter, die bei Kindeswohlgefährdung tätig werden Familienrichter entscheiden über eventuellen (Teil-)Entzug der elterlichen Sorge (vgl. S1006 SGB VII) ER Beratung rg Therapie Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Fachliche Basis für angemessene Entscheidungen liefern Sicht auf das Kind verändern, eigene biografische Belastungen bearbeiten Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei Veröffentlichung durch Printmedien und AV-Medien Wird tätig bei angezeigten Fällen von Kindesmisshandlung Diverse Radio- und Fernsehbeiträge sowie Artikel zum Time Zusammenarbeit im Rahmen von Beauftragungen oder Beteiligung an Forschungs- fragen | Ärzte/ Krankenhäuser Kindertages- Kooperation mit Kinderärzten, Gynäkologen, Uro- logen, Rechtsme- dizinern, ar Koopemion, mie Kindergärten, Familienzentren etc. Fonschirig hinsichtlich Ätiologie und Wirkung sowie Entwicklung von Lehrinhalten für entsprechende Studiengänge durch Zusammenarbeit und Veranstaltungen Intensive Fort- und Weiterbildung aufgrund des $8a des SGB Durch Fort- und Weiter- bildungen bessere Kanperation Bahn Aufklärung, LObkyarbalt für. Kinder Verbesserung der Präsenz des Themas, Verbesserung von Bildung und Lehrinhalten Vernetzung der Disziplinen zur umfassenden Diagnostik und Versorgung Fort- und Weiterbildungen Frühzeitiges Erkennen von. Symptomen Verbreitungsmethode KiD Kind in Diagnostik kann durch seine Protago- nisten auf eine Erfahrung von über 20 Jahren zurück- blicken. Die erste Einrichtung in Düsseldorf arbeitet inzwischen mit über 90 Jugendämtern zusammen, die Kinder an KiD überweisen. Durch eine hohe Aus- lastung der Plätze ist die wirtschaftliche Situation in Düsseldorf gesichert. Seit dieser Zeit werden zudem regelmäßige Fort- und Weiterbildungen für die ver- schiedensten Zielgruppen angeboten, die an der Risikoeinschätzung hinsichtlich einer möglichen Kindeswohlgefährdung beteiligt sind oder die diese Kinder anschließend in ambulanten oder stationären Settings betreuen. Dass das KiD-Konzept sich auch in anderen Städten etablieren lässt, zeigen unsere aktuellen Erfahrungen aus Hannover und Hamburg. Primäres Ziel ist es, die zukünftige Diagnostikeinrichtung an einen freien Träger stationärer Jugendhilfeangebote anzubinden. Dies hat den Vorteil, dass schon etablierte Vernetzungsstrukturen vorliegen und nutzbar sind. I A en | Sollte kein geeigneter Träger bereit sein, besteht die Möglichkeit, dass KiD Kind in Diagnostik die Einrichtung selbst betreibt. Zur Etablierung benötigen wir ® eine ausführliche Analyse der Infrastruktur vor Ort * Gespräche mit ambulanten und stationären Einrichtungen, die mit gewaltgeschädigten Kindern arbeiten « Jugendämter, die offen sind für den Baustein der stationären Diagnostik und ihn als wertvolle Erweiterung in ihre Hilfsmöglichkeiten integrieren « vor Ort die Bereitschaft von Mitarbeitern von öffentlichen wie freien Jugendhilfeträgern sich fort- bilden zu lassen, um der multikomplexen Arbeit mit diesen Kindern und ihren Familien gerecht zu werden Einzusetzende Ressourcen und Leistungen der KiD-Häuser Einzusetzende Ressourcen bei zehn Plätzen Pro KiD-Haus werden 11,5 Vollzeitkräfte benötigt. Leitung mit therapeutischen Anteilen Service (insg. 1VK) Therapeutenteam - Evtl. Fahrer Pädagogenteam (2,5 VK inkl. Leitung) - Hausmeister (8,0 VK) - Reinigungs- und Hauswirtschaftskraft Neben den personellen Kosten sind die entsprechenden Sachkosten zu berücksichtigen. Zahlen und Fakten Anzahl der betreuten Kinder im KiD Düsseldorf insgesamt seit 1994: ca. 500 « in Hannover seit 2009: ca. 65 in Hamburg seit Eröffnung im September 2014: 15 Seit 25 Jahren führt Claus Gollmann in den verschiedensten Einrichtungen Fortbildungen und Supervisionen zum Thema „Kindesmisshandlung“ durch. Zielgruppen waren bisher in erster Linie Mitarbeiter von Jugendämtern, von Beratungsstellen, Kliniken, Kindertagesstätten und der Polizei. Anzahl der Fortbildungen in Düsseldorf: 3 bis 4 Fortbildungen jährlich Anzahl der Fortbildungen national: ständige und regelmäßige Beteiligungen an deutschlandweiten Kongressen und Fachtagungen Mitentwicklung eines Masterstudiengangs an der Hochschule Koblenz, der den Kinderschutz in verschiedenen Professionen beinhaltet (Stand: April 2015) 11 Diagnostik Diagnos- Anamnese Trauma- tische Thera- der Eltern Psycho- spezifische Beobachtung peutischer und Ange- diagnostik Diagnosik im Gruppen- Ansatz hörigen alltag | Psychodynamik / Sozialdynamik v Diagnostische Einschätzung Empfehlung Rückführung v JA u Ben F UNKLAR = eratung zu Akzeptanz Ressourcen und Risiken Ressourcen stärken Adäquaten Kontakt halten erneut alnschätzen Risiken benennen, \ A 3 einschätzen, untersuchen Weitere Diagnostik Interaktive Diagnostik Familientherapie Spezielles Eltern-Kind- Training (EPB o.ä.) Anbindung an andere Institutionen Weitere Nachsorge Hilfe bei der Suche nach einer adäquaten Einrichtung v Entlassungsphase/Nachsorge v Abschlussbericht Wirkungen Qualitative Wirkungen Die Wirkungen bzw. die Ergebnisse der Arbeit lassen sich daran messen, welche diagnostischen Erkenntnisse gewonnen wurden und wie die weitere Entwicklung eines gewaltgeschädigten Kindes im Anschluss verläuft. Zudem ist aufschlussreich, wie die Zusammenarbeit mit Kind und Familie sowie mit anderen Behörden und Einrichtungen verlaufen ist. Die Qualität des Umgangs mit gewaltgeschädigten Kindern und ihren Familien hat sich im Raum Düssel- dorf in den letzten Jahren erheblich verbessert, u.a. auch durch KiD und die durch uns durchgeführten Diagnostiken sowie Fortbildungen. Rückmeldungen zu weiteren Verläufen zeigen uns, dass sich die Situation dieser Kinder oftmals deutlich verbessern lässt, dass sie eine möglichst gute, konstruktive Quantitative Wirkungen Jedes Kind, das den Abbruch einer einzelnen Jugend- hilfemaßnahme (wegen fehlender Passung der Maß- nahme, Überforderung etc.) hinter sich hat und nicht zu Hause bleiben kann, verursacht mehr Kosten, da es im Zweifelsfall schwieriger wird und entsprechend ein höherer Hilfebedarf entsteht. Die notwendigen Folge- maßnahmen werden immer spezialisierter und damit kostenintensiver. Eine gute Diagnostik ermöglicht jedoch eine bessere Anpassung der Nachfolgemaß- nahme an die Bedürfnisse des Kindes. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Studie von Prof. Dr. Kathinka Beckmann (siehe unten) ist deutlich zu erkennen, dass eine gute Diagnostik neben den individuellen auch deutliche finanzielle Vorteile hat. So wurde auf der Grundlage der Stammeinrichtung in Düsseldorf ermittelt, dass bei einer empfehlungs- gesamtpsychische Entwicklung machen können, wenn sie in geeignete Maßnahmen oder in ein geeignetes Setting vermittelt werden können oder bei einer Rück- führung die gesamte Familie hinreichend spezifische und adäquate Unterstützung erhält. Die eingangs erläuterten individuellen wie gesamtgesellschaftlichen weiteren Folgen lassen sich hierdurch deutlich abmil- dern bis verhindern. Dass die Jugendämter im Kontakt mit dem KiD inzwischen wesentlich schneller bereit sind, uns Kinder zuzuweisen, obwohl zunächst höhere Kosten durch den höheren Pflegesatz entstehen, ist zudem bereits ein Indikator dafür, dass KiD mit seiner Diagnostik eine hilfreiche Unterstützung der Arbeit des Jugendamts bei Kindeswohlgefährdung darstellt. konformen Folgeunterbringung 23.095 Euro pro Kind eingespart werden. Die individuelle Wirkung (Verkürzung oder Minderung des Leidens etc.) wird somit durch eine zusätzliche gesellschaftliche Wirkung verstärkt. Die entstehenden Kosten, bei einer differenzierten Diagnostik und einer adäquaten Folgebetreuung, sind geringer als im kontrastierenden Fall. Hinzu kommen umgekehrt bei einem negativen Verlauf ggf. noch weitere Folgekosten (z.B. durch sich entwickelnde Kriminalität, fehlende Eingliederungs- möglichkeiten auf dem regulären Arbeitsmarkt, Folgebehandlungen im Gesundheitssystem oder frühe Inanspruchnahme des Rentensystems etc.). Bezieht man die Ergebnisse von Prof. Beckmann auf mehrere KiD-Häuser, ergeben sich folgende Einsparungen (s. Tabelle). Entsprechend erhöht sich der gesellschaftliche Nutzen fortlaufend. I Diagnostik im Jugendhilfesystem Aus der Sicht des Jugendamts, so Peter Lukasczyk, sind Diagnostik und diagnostisches Verstehen wesentliche Erfolgsvoraussetzungen für gelingende und steuerungsunterstützende Hilfeprozesse bei den Hilfen zur Erziehung grundsätzlich und insbesondere in den Fällen, in denen Gewalt und Missbrauch als Ursache der Gefährdung anzunehmen sind. Diagnostik ist im Jugendhilfekontext keine Verordnung, die idealtypisch ausschließlich durch einen Anbieter durchgeführt werden sollte, sondern fußt wünschens- werterweise auf einer eigenständigen sozialpädago- gischen Diagnostik, die auf Seiten des öffentlichen Trägers (Jugendamt) erstellt wird. Dies ist in der Regel eine Aufgabe des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD), der durch dieses erste „Fallverstehen“ unter Zuhilfenahme verschiedener Methoden die Aufmerksamkeitsrichtung definiert. 14 Durch das Zusammenwirken beider Sichtweisen (ASD und Anbieter) und in der Beziehung zueinander wird aus Diagnostik die Grundlage für ein nachhaltiges Anschlusssystem, welches die dann nachfolgend tätigen Professionellen in die Lage versetzt, wirkungs- volle Settings zu entwickeln und umzusetzen. Sollte diese wünschenswerte Voraussetzung nicht vorliegen, stellen die diagnostischen Aussagen und Hinweise auf Folgehilfen durch den Jugendhilfeträger KiD Kind in Diagnostik gGmbH wesentliche Grund- lagen für die weitere Hilfeplanung im Rahmen des Verfahrens nach $ 36 SGB VIII dar. Die gute Zusammenarbeit zwischen öffentlichem Träger und der Diagnostikeinrichtung führt zu einem gemeinsamen „Fallverstehen“ und in Folge zu einem gemeinsamen Qualifizierungsprozess im Interesse der nachhaltigen positiven Entwicklung der anvertrauten Kinder. Forschung/Zahlen u ee „..„. Und es rechnet sich doch!“ Effekte von Jugendhilfemaßnahmen im Kontext kommunaler Finanzierung (Prof. Dr. Kathinka Beckmann) Die Profession Soziale Arbeit ist seit Jahren wach- senden Legitimationsanfragen im Kontext ihrer Wirt- schaftlichkeit ausgesetzt; im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ist der Effizienzgedanke mit der Einfüh- rung des $78a-g SGB VIll im Jahr 1999 gesetzlich forciert worden. Vielerorts hat die damit verbundene Budgetierung zu enormem Druck auf die fallführenden Mitarbeiter der Allgemeinen Sozialen Dienste der Jugend- ämter geführt, die nun fach- lich bedarfsgerechte und oft kostenintensive Maßnahmen gegen Sparvorgaben durch- kämpfen müssen. Hier kann sich eine „Kommunikation in Zahlen“, also der Verweis auf eine langfristige Kosten- ersparnis für die Kommune, als sehr hilfreich erweisen. Die KID-Verlaufsstudie, die 346 Werdegänge von Kindern mittels umfassender Akten- analyse sowie aufwändiger Rekonstruktion der Fallverläufe über einen Zeitraum von 18 Jahren analysiert, liefert Argumentationshilfen dafür, dass bedarfsgerechte kostenintensive Maßnahmen nicht zwangsläufig im Widerspruch zu einer lang- fristigen Kostenersparnis stehen. Die Dokumentenanalyse hat gezeigt, dass nahezu alle untergebrachten Kinder Grenzverletzungen durch Gewalterfahrungen unterschiedlicher Art erlebt haben. Die emotionalen Kosten einer das ganze Leben prä- genden Gewaltschädigung lassen sich nicht abbilden, was sich sehr wohl abbilden lässt, ist die Kosten- intensität der Werdegänge. Diese sind jeweils für die erste (1994-2006) und zweite (2006-2012) Kohorte berechnet worden, wobei insbesondere der Blick auf die 146 Kinder der zweiten Kohorte die Notwendigkeit einer langfristigen Kostenperspektive verdeutlicht: Für 137 von ihnen konnte der institutionelle Werdegang, also welche Maßnahmen nach dem Entlassungstag „Hätte es ZU meiner Zeit schon so etwas wie KiD gegeben, wäre mein leben anders verlaufen..." Eine selbst betroffene Mutter eines Kindes aus dem KiD in der Anamnese durchgeführt worden sind, nachgezeichnet werden. Insgesamt sind den Jugendämtern in einem sechs Jahre umfassenden Zeitraum Kosten in Höhe von rund 10 Mio. Euro entstanden. Zum Hintergrund: Das KID wird entlang des sozialwirtschaftlichen Dreiecks als spezialisierte Intensivgruppe vom Jugendamt beauf- tragt, für das Kind und seine Familie ein differenziertes und auf die individuelle Lebensgeschichte aus- gerichtetes Hilfsangebot zu erarbeiten. Nach ab- geschlossener Diagnostik spricht die Einrichtung im letzten Hilfeplangespräch eine Empfehlung den weiteren Werdegang des Kindes betreffend aus. Auf Basis dieser Empfehlung kann das Jugendamt als Kostenträger weiterer Maßnah- men sein Handeln ausrichten. Die differenzierte Betrachtung in empfehlungsgemäße und nicht empfehlungsgemäße Werde- gänge zeigt, dass die durch- schnittlichen Kosten für einen empfehlungsgemäßen Werde- gang bei 126.222 Euro liegen und die durchschnittlichen Kosten für einen nicht emp- fehlungsgemäßen Werdegang bei 149.317 Euro. Mit anderen Worten war der nicht emp- fehlungsgemäße Weg für das jeweilige Jugendamt mit 23.095 Euro um 18% kostenintensiver. Dieses Ergebnis korrespondiert mit einer der Aussagen der JES- Studie: „nicht hilfeplangemäß beendete Hilfen können sich als immens kosten- intensiv entpuppen“ (BMFSFK 2002: 19f.). Entlang der Logik der These „Die finanziell günstigere Unterbringung von Kindern entgegen der Empfehlung bedeutet langfristig eine kostenintensivere Maßnahme für das Jugendamt und damit auch für die Kommune“ sind folgende Annahmen formuliert worden: Ein emp- fehlungsgemäß untergebrachtes Kind wird aufgrund der professionell pädagogischen Unterstützung eher einen Schulabschluss erlangen als ein nicht empfehlungsgemäß untergebrachtes Kind. Mit dem Schulabschluss wird es anschlussfähiger an den Arbeitsmarkt sein und in diesem Sinne langfristig gesehen den Staat als steuerzahlender Arbeitnehmer unterstützen. In der Umkehrung ergibt sich die An- nahme, dass die nicht empfehlungsgemäß unterge- brachten Kinder aufgrund mangelnder fachlicher 15 FE er] Begleitung auch der Bezugspersonen weniger oft einen Schulabschluss schaffen. Damit steigt das Risiko von gering qualifizierter Beschäftigung und Erwerbslosigkeit, womit langfristig der Staat finanziell belastet wird. Diese Annahmen erforderten eine Fokussierung auf die am Stichtag 31.3.12 erwachsenen ehemaligen KID- Kinder. Von den 346 Kindern waren am Stichtag insgesamt 151 volljährig; 115 von ihnen konnten mittels der Recherche gefunden werden. Folgendes Szenario lässt sich abbilden: 47% verfügen über einen Hauptschul- , 25% über einen Realschulabschluss, 6% haben Abitur und 22% keinen Abschluss. Kreuztabelliert man Schulab- schluss/Empfehlung zeigt sich, dass 63% derjenigen, die nicht empfehlungsgemäß untergebracht worden sind, die Schule ohne Abschluss verließen. Die Daten zur Ausbildungssituation weisen in die gleiche Rich- tung, da im Falle von nicht umgesetzter Empfehlung rund 57% keine Ausbildung absolvieren bzw. absolviert haben. Vielen Sozialpädagogen widerstrebt es, den Wert ihrer Arbeit mit und in Zahlen auszudrücken. Diese Scheu ist oft verknüpft mit dem Hinweis, dass „das eben unethisch ist“. Bei allem Verständnis für diese Bedenken bleibt damit die Gefahr bestehen, dass Effekte von Jugendhilfemaßnahmen für den Einzelnen, aber auch für die Gesellschaft unerkannt bleiben und nicht wertgeschätzt werden. Die KID-Verlaufsstudie liefert Argumente für die Notwendigkeit eines wider- ständigen Beharrens auf bedarfsgerechten Hilfen für die Kinder. Literaturverzeichnis Beckmann, K.: Kinderschutz in öffentlicher Verantwortung. Eine Verlaufsstudie von 346 Werdegängen im Kontext kommunaler Sozial- und Haushaltspolitik. Wochenschau Verlag 2014 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Kinder (BMFSFK) (Hg): Effekte erzieherischer Hilfen und ihre Hintergründe. Berlin 2002 Die Kosten von Gewalt - eine Studie von Fearon und Hoeffler Das britisch-amerikanische Wissenschaftlerduo Dr. James Fearon und Dr. Anke Hoeffler (Stanford und Oxford) hat sich in einer groß angelegten Studie mit den wirtschaftlichen Kosten beschäftigt, die durch kollektive wie interpersonelle Gewalt entstehen. Sie stellten fest, dass die wirtschaftlichen Schäden in Folge von verschiedenen Gewaltformen um ein Vielfaches höher sind als die durch Terror oder Kriege, und resümierten, dass die Formen von Gewalt, die für die Gesellschaft am teuersten sind, am wenigsten Aufmerksamkeit erhalten. Kindesmisshandlung und sexuelle Gewalt an Kindern machen dabei alleine 4,253% des weltweiten Bruttoinlandsprodukts aus. Kosten von Gewalt in Milliarden US-Dollar (% des weitweiten BIP) Gewalt durch den Gesamt Partner Kindesmiss- Gewalt 9,533 44230 handlung Einzeitat Billionen (5,18%) 3594,0 (inkl. Mord + Eu een US-Dollar (4,21%) körperlichen Registrierte Registrierte 98, Angriffen) sexuelle sexuelle Formen von 11,16% Gewalt an Gewalt an kollektiver des BIP 1245,3 Frauen Kindern Gewalt und (1,44%) Terror 66,7 36,8 (0,078%) (0,043%) 167,2 (0,19%) Literatur Fearon, J.; Hoeffler, A.: Conflict and Violence Assessment Paper, Benefits and Costs of the Conflict and Violence Targets for the Post-2015 Development Agenda, Copenhagen Consensus Center. Post-2015 Consensus Evaluation und Qualitätssicherung Durch die Doktorarbeit von Prof. Dr. Kathinka Beck- e Wir streben eine Zertifizierung sowohl der | mann existieren bereits Querschnittdaten hinsichtlich KiD-Häuser wie auch allgemein der Diagnostik und der Wirkungen der Diagnostikergebnisse von KiD Versorgung traumatisierter Kinder an auf Jugendämter bzw. den weiteren Werdegang von Kindern. « Mittels der Einrichtung eines fachlichen Beirats Diese Daten sollen auch genutzt werden, um wollen wir uns durchgehend auf dem neuesten Langzeitstudien zu entwickeln. Die Entwicklung der Stand der Forschung den jeweiligen Kinder soll über einen Zeitraum von z.B. zwanzig oder Herausforderungen stellen und die so gewonnenen mehr Jahren beobachtet werden. So möchten wir Erkenntnisse wiederum an die einzelnen Standorte sowohl weitere Erkenntnisse über die Lebensläufe weitergeben dieser Kinder und die Folgewirkungen unserer Arbeit gewinnen als auch unsere Maßnahmen daran aus- gerichtet fortlaufend weiterentwickeln. Die Studie von Prof. Beckmann wurde mit Stiftungs- geldern weitergeführt und die zweite Phase im Frühjahr 2014 abgeschlossen. Zudem sind weitere qualitätssichernde | Maßnahmen notwendig: | « Damit die Kinder in ihren Symptomen wirklich | verstanden werden können und ein angemessener | Umgang damit möglich wird, müssen die Aufsichts- behörden an die besonderen Erfordernisse einer solchen Einrichtung herangeführt werden 17 Ziele, Risiken, Besonderheiten und Chancen in der Arbeit Ziele « Bundesweite Verbesserung der Qualität von diagnostischen Verfahren und der Versorgung gewaltgeschädigter Kinder durch den Aufbau weiterer KiD-Häuser in einer Art „Franchising“-System e Unterbrechung der Spirale der Gewalt bei den Betroffenen und Erhöhung der Lebensqualität « Finanzielle Entlastungen im Gesundheits- und Sozialwesen e Effektiver Ausbau von Helfer-Netzwerken vor Ort mit Hilfe der KiD-Häuser « Entwicklung neuer, verbindlicher Qualitätsstandards und eines Zertifizierungsverfahrens e Verbindung von Praxis, Wissenschaft und Lehre durch Fortbildung, Weiterbildung und Entwicklung neuer Curricula für bestehende Ausbildungs- und Studiengänge Risiken und Besonderheiten e Notwendigkeit der Träger, sich auf dieses herausfordernde Klientel einzulassen, was Einiges an Wissen sowie hohen Aufwand erfordert e Notwendigkeit der Träger, die aufwendige Betreuung der Kinder zu gewährleisten e Berücksichtigung und Einbezug des ggf. hohen Verleugnungspotentials der Familien e Höherer Pflegesatz als bei einer stationären Regeleinrichtung Chancen « Eigenständige, sich selbst tragende Finanzierung der KiD-Häuser durch den Pflegesatz nach der konzeptuell vorgesehenen circa vierjährigen anfänglichen Unterstützungsphase e Umfassende Unterstützung seitens KiD Kind in Diagnostik in Form von Personalauswahl, An e Teamentwicklung, Supervision, Coaching, Krisenintervention, Rechtsberatung sowie Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitern e Anbieten eines differenzierten Konzepts auf der Grundlage langjähriger Erfahrungen und neuester Entwicklungen, Informationen und Ergebnisse aus Forschung und Praxis e Kontinuierliche Steigerung und Weiterentwicklung von Qualität und Effektivität in der Arbeit durch Kommunikations-/Austauschmöglichkeiten sowie gemeinsame Fort- und Weiterbildungen für die Mitarbeiter der KiD-Häuser Zusätzliche Unterstützung der KiD-Häuser durch Aufbau eines regionalen, langfristigen Sponsorings Geschäftsmodell Die Wahl des Geschäftsmodells einer „Gemeinnützigen GmbH“ ergibt sich aus der Notwendigkeit, Spenden von Privatleuten, Firmen, Unternehmen sowie Stiftungen zu akquirieren, damit KiD Kind in Diagnostik die KiD-Häuser vor Ort unterstützen kann, ohne dass den jeweiligen Betreibern der Häuser zusätzliche Kosten entstehen, die gerade in der Anfangsphase eine hohe Belastung des Etats darstellen. Haben sich die Einrichtungen nach circa vier Jahren etabliert, entstehen den jeweiligen Betreibern nur noch Lizenzkosten; somit können sie weiter von den beschriebenen Angeboten profitieren. Selbstverständlich können auch diese Beiträge über Spenden refinanziert werden, die entweder vom Träge selbst akquiriert werden oder in der Zusammenarbeit mit KiD Kind in Diagnostik ermöglicht werden. Nach derzeitigem Erfahrungsstand benötigt jeder ne zu etablierende Standort eine Anschubfinanzierung von ca. 250.000 Euro verteilt auf ca. vier Jahre. Diese decken sämtliche von uns ZU erbringenden Leistungen im Rahmen des Beratungs- und Etablierungsprozesses ab. Organisationsstruktur und Team der KiD Kind in Diagnostik gGmbH Träger ist die gemeinnützige GmbH KiD Kind in Assistentin (Vera Morawetz) vertreten. Diagnostik, die seit Frühjahr 2015 existiert. Zusätzlich werden professionelle Mitarbeiter, die das Die gGmbH wird durch zwei Geschäftsführer KiD-Konzept bereits kennen, für uns tätig werden und (Claus Gollmann und Peter Lukasczyk) und eine freiberuflich die konkrete Arbeit vor Ort unterstützen. Vorstellung der handelnden Personen 19 PETER LUKASCZYK In meiner 12jährigen Tätigkeit als Abteilungsleiter für den Allgemeinen Sozialen Dienst und die Hilfen zur Erziehung im Jugendamt der Landeshaupt- stadt Düsseldorf wurde mir die Bedeutung einer qualifizierten Diagnostik deutlich bewusst. Eine steuerungsrelevante Diagnostik bezieht sich einerseits auf das Fallver- stehen der Mitarbeitenden im Allgemeinen Sozialen Dienst, andererseits auf das jeweils betroffene Kind. Insbesondere bei gewaltgeschädigten und in Folge traumatisierten Kindern ist das genaue Erkennen der Zusammenhänge der Gewaltschädigung sehr bedeutungsvoll für den anschließenden Hilfeprozess. In diesem Zusammenhang lernte ich die Diagnostik- einrichtung Kind in Düsseldorf und ihren Geschäfts- führer C. Gollmann kennen und konnte mich in vielen Fällen von der Qualität der Diagnostik und der anschließenden Hilfemaßnahmen überzeugen. 20 Aus diesen professionellen Kontakten entwickelte sich die gemeinsame Idee, dieses Fachkonzept in die „Republik“ zu tragen. Die Einladung, in dieser neuen gemeinnützigen Gesellschaft aktiv mitzuwirken, habe ich sehr gerne angenommen. In den zukünftig gemeinsam zu gestaltenden Projekten liegt mir besonders am Herzen zu versuchen, die Eltern dieser Kinder - trotz ihres Unterlassens oder ihres aktiven Schädigens - in die Diagnostik und die anschließende Hilfe annehmend mit einzubeziehen. Seit nunmehr 32 Jahren bin ich aktiv in unter- schiedlichen Feldern der sozialen Arbeit tätig gewesen, habe kleinere und sehr große Organisationseinheiten geleitet. 2008 habe ich das Unternehmen Jugendhilfe Consulting JHC gegründet, das öffentliche und freie Träger in unterschiedlichen Fragen berät und Fort- und Weiterbildungen anbietet. Seit 2015 bin ich als Inhaber der Jugendhilfe Consulting JHC selbständig tätig. AUFSICHTSORGAN, BEIRAT ETC. KOOPERATIONEN, NETZWERK UND PARTNERSCHAFTEN Als gemeinnützige GmbH unterliegen wir den üblichen Vor Ort kooperieren wir jeweils mit den verschiedenen Bedingungen an Transparenz und Kontrolle. Trägern und nutzen deren bestehende Netzwerke mit Der Beirat besteht aus 9 Personen, die aus den zur Etablierung, Verbreitung und qualitativen unterschiedlichen Bereichen (diagnostische, Weiterentwicklung. therapeutische, Kinderschutz-Arbeit) ihre Fachlich arbeiten wir darüber hinaus mit regional und Kompetenzen mit einbringen. Dieses überregional im Kinderschutz tätigen Organisationen Gremium soll KiD Kind in Diagnostik gGmbH zusammen. bei der inhaltlichen Weiterentwicklung unterstützen. Zur Unterstützung suchen wir den Kontakt zu Organisationsprofil Name Ort Sitz der Organisation gemäß Satzung Rechtsform Kontaktdaten Adresse Telefon E-Mail Website (URL) Gründung Gründer/Gesellschafter Registereintrag Art des Registers Ort des Registers Datum der Eintragung Gemeinnützigkeit Ausstellendes Finanzamt Steuernummer Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß $ 75 SGB VIll Finanzen Stiftungen, die uns finanziell oder über pro bono-Leistungen unterstützen, wie zum Beispiel Ashoka oder Boehringer Ingelheim. KiD Kind in Diagnostik gGmbH Köln (NRW), Germany Gemeinnützige Gesellschaft (gGmbH) Am Hof 20 - 26 50667 Köln +49 (0) 221 / 84641644 info@kind-in-diagnostik.de www.kind-in-diagnostik.de April 2015 Claus Gollmann, Peter Lukasczyk HRB 84233 Handelsregister B Amtsgericht Köln 28.04.2015 Das Finanzamt Köln-Mitte hat in einem Bescheid gemäß $ 60a Abgabenordnung festgestellt, dass die KiD Kind in Diagnostik gGmbH die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit erfüllt. Finanzamt Köln-Mitte 215/5870/2264 beantragt bei dem Jugendamt der Stadt Köln Die gemeinnützige Gesellschaft KiD Kind in Auf Anfrage geben wir Ihnen aber gerne Auskunft, Diagnostik wurde im Frühjahr 2015 durch die beiden je nach Stand der Weiterentwicklung. Gesellschafter gegründet und befindet sich seitdem Ansonsten unterliegt die KiD Kind in Diagnostik im Aufbau. Daher können bei Drucklegung noch keine gGmbH den gesetzlichen Vorschriften einer Finanzdaten zur Verfügung gestellt werden. ordentlichen Buchführung. 21 Unsere Kinder ... Das Leben der bei uns untergebrachten Kinder ist meist in einem Ausmaß belastet, das für Außenste- hende kaum vorstellbar ist. Die Erwachsenen, mit denen diese Kinder aufwachsen, sind selbst meist biografisch extrem belastet, in ihrer Situation dann hilflos, überfordert und nicht in der Lage, sich auf die Bedürfnisse von Kindern einzustellen. Daraus ent- stehen für die Kinder vielfältige Formen von Vernach- lässigung, Bedrohung, Übergriffen, Abwertung und massiver Gewalt. Immer wieder sind auch wir ent- setzt, welches Ausmaß diese Gewalt unter Umständen hat. Gleichzeitig sind wir voller Bewunderung, wie stark der Lebenswille der Kinder ist, um unter derart schrecklichen Bedingungen zu überleben. In ihrer Not entwickeln die Kinder Symptome und Auffälligkeiten. Dies ist meist ihre einzige Möglichkeit, sich mitzu- teilen und auf ihre Lage aufmerksam zu machen. Es braucht dann aber auch Menschen, die diese ggf. sehr unbequemen Signale (Aggressionen, eigene sexuelle Übergriffigkeit, Aufsässigkeit, tiefe Traurigkeit u.a.) erst einmal als Hilferufe wahrnehmen und verstehen. Die Kinder müssen oft jahrelang auf ihre Not aufmerksam machen, bis das zuständige Jugendamt davon erfährt und dann eine Diagnostik in Auftrag gibt. Unsere Aufgabe ist es dann, die Kinder und ihre Familien in ihrem Leid zu begleiten, zu verstehen, 22 wie es zu Vernachlässigung, Gewalt etc. gekommen ist, und schließlich Empfehlungen zu geben, welche Schritte notwendig sind, damit das Kind sich erholen und gesund (weiter-Jentwickeln kann. Um diese sehr komplexe Situation zu verdeutlichen, schildern wir im Folgenden zwei anonymisierte Beispiele. Im Fall der siebenjährigen Thea war das Jugendamt ursprünglich um Amtshilfe bei einem Polizeieinsatz im Zuge der Verhaftung des Kindsvaters gebeten worden. Während der Enttarnung eines Internet-Kinderporno- rings hatten sich fotographische Beweise für einen sexuellen Missbrauch durch den Vater an Thea ergeben. Nach der Inhaftierung des Vaters hatte das Jugendamt eine ambulante Hilfe für Mutter und Tochter installiert. Theas Mutter konnte jedoch die Vorwürfe gegen ihren Mann nicht glauben. Sie wirkte zudem selbst hoch belastet. Als dann deutlich wurde, dass Thea unter einem Schweigegebot stand, nahm das Jugendamt Thea in Obhut und brachte sie zur stationären Diagnostik im KiD unter. Hier fiel sie zunächst vor allem dadurch auf, dass sie in vielen Situationen kompetent, angepasst, vermeintlich unauffällig und regelrecht „brav“ wirkte. Thea zeigte zudem ihr hohes kognitives Potential und eine aus- geprägte Alltagsklugheit. Auch die Schule hatte vor Theas Inobhutnahme nichts bemerkt und sie für ein fröhliches und lernfreudiges, wenn auch ab und zu abwesend wirkendes Mädchen gehalten. In den folgenden Wochen veränderte sich Thea je- doch. Sie war und fühlte sich jetzt in Sicherheit und begann, „auffälliger“ zu werden. Damit gab sie uns zu verstehen, dass ihre vorherige Unauffälligkeit bereits ein Symptom gewesen war. Durch Verdrängung und Abspaltung unerträglicher Gedanken und Gefühle, durch ihr Funktionieren, ihre immensen Bemühun- gen, ein unauffälliges, angepasstes Mädchen zu sein, hatte sie lange Zeit das Schreckliche vor sich und anderen verborgen und psychisch überlebt. Welche Folgen eine solche Anpassung hat, zeigte Thea nach und nach in der Diagnostik. Sie begann einzunässen und einzukoten, sie litt unter heftigen Alpträumen. Sie klagte über körperliche Beschwerden wie Kopf- oder Bauchschmerzen, obwohl die medizinischen Unter- suchungen ergaben, dass sie körperlich gesund war. Thea begann zudem, Mitarbeiter und andere Kinder verbal zu provozieren und zu manipulieren. Und immer noch versuchte sie eine möglichst unauffällige Fassade aufrecht zu erhalten. Oberflächlich betrachtet konnte sie immer noch unbelastet und fröhlich wirken. Erst in der Zusammenschau aller diagnos- tischen Eindrücke und Beob- achtungen wurde ersichtlich, dass Thea sich ihre scheinbare Unauffälligkeit wie eine Art Tarnmantel umlegte. Dahinter wurde jedoch die verletzte, einsame und innerlich leere Thea immer sicht- und spürbarer. Immer deutlicher wurde der desolate psychische Gesamtzustand, in dem sie sich befand. In den Diagnostikterminen verstummte Thea sofort, wenn man sie nach ihrer Familie oder nach der Ver- gangenheit fragte. Sie schwieg dann lange und wirkte wie gelähmt. Das traumatische Erleben schien in Thea völlig abgekapselt und auch für sie selbst kaum erreichbar zu sein, sodass es lediglich in Gestalt der totalen physischen und psychischen Erstarrung an die Oberfläche trat. Sobald die Vergangenheit jedoch ver- lassen wurde, zeigte sich in rigoroser Abspaltung des Traumaerlebens dann unvermittelt ein fast unbelastet wirkendes Mädchen. Zu aktuellen Themen war Thea präzise orientiert und erzählte mit klarer Stimme vom Alltag in der Gruppe, berichtete zum Beispiel von ihren Kontakten zu Kindern im KiD und von den jeweiligen Pädagogen. Zeitgleich äußerte sie klar, dass es gut sei, im KiD zu sein, und zeigte sich geradezu entlastet und froh. Sie äußerte, dass sie weder Vater noch Mutter vermissen würde. Völlig affektlos meinte sie, dass es aber in Ordnung sei, wenn die Mutter sie gelegentlich „Unvorstellbar, was Ihea passiert Ist, Sie wirkte doch immer so nommall“ Theas Lehrerin besuchen würde. Im weiteren Verlauf der Diagnostik wurde deutlich, dass Thea vor der Vorstellung zu fliehen versuchte, dass die Mutter sehr wohl wissen könnte, was sie (Thea) mit dem Vater erlebt hatte, welche Rolle die Mutter gehabt hatte, warum diese subjektiv nichts hatte merken und sie nicht hatte schützen können. Theas Mutter nahm die angebotenen Gespräche im KiD wahr. Hier wurde immer wieder das immense Ausmaß ihrer eigenen Belastung deutlich. In ihrem Re- defluss nahm sie zunächst vordringlich Bezug zu ihrer eigenen Situation und konnte kaum ihre Tochter in den Blick nehmen. Deutlich wurde, dass sie selbst in einer hoch problematischen, emotional eher unter- versorgenden Familiensituation mit einem sehr strengen und gewalttätigen Vater und einer Grenzen und Rollen verwischenden Mutter aufgewachsen war. Diese hatte das Mädchen eher als Freundin denn als Tochter gesehen und so deren eigene Wahrnehmung und Intuition verzerrt. Die innigste Zuneigung hatte die Kindsmutter von ihrem älteren Bruder erhalten. Dessen allmähliche Grenzüber- schreitungen und schlussendliche sexuelle Übergriffe konnte sie zunächst als solche kaum erken- nen, seine Handlungen weder den Eltern offenbaren noch die Beziehung zu ihm aufgeben, da sie über ihn zugleich auch die meiste emotionale Zuwendung erhielt. Theas Vater berichtete in Gesprächen in der JVA über seine von Alkoholismus und physischer Gewalt geprägte Kindheit mit einem hoch aggressiven und gewalttätig-übergriffigen Vater sowie einer hilflos und emotional gleichgültig erscheinenden Mutter. In diesem Zusammenhang beschrieb er sein Nähe suchendes und dabei sexuell übergriffig agierendes Verhalten in Richtung seiner Cousinen. Sein miss- bräuchliches Verhalten gegenüber seiner Tochter Thea empfand er als „sein Recht“ und nicht als übergriffig, obwohl er es gegenüber seiner Frau sehr wohl strategisch zu verheimlichen bemüht gewesen war. In weiteren Gesprächen mit Theas Mutter wurde im Laufe der Diagnostik immer deutlicher, dass sie sehr wohl in der Vergangenheit ungute Gefühle und offene Fragen hinsichtlich des Verhaltens ihres Mannes in Versorgungs- und Spielsitua- tionen mit Thea gehabt hatte. Diese hatte sie jedoch aufgrund ihrer eigenen Unsicherheit gleich wieder geleugnet und verdrängt. Da Thea in der Wahrnehmung der Mutter gegenüber dem Vater zudem gleichbleibend zu- gewandt und fröhlich gewirkt hatte, war diese zusätzlich beruhigt gewesen. Thea war jedoch zu diesem Zeitpunkt bereits in dem Dilemma gefangen, Loyalität und Harmonie zu wahren und nicht zuletzt ihre Versorgung weiter sicherzustellen etc. In der Diagnostik mit dem Mädchen war nach und nach deutlich geworden, dass sie die Mutter nicht nur als nicht sehend und nicht schützend erlebt hatte, sondern darüber hinaus auch als wenig versorgend. Für Thea war der Vater emotional viel bedeutender gewesen. Er hatte Thea missbraucht und gleichzeitig aber auch viel Zeit mit ihr verbracht und sich um sie gekümmert. So war die Bindung zwischen seiner Tochter und ihm tatsächlich enger als zwischen Thea und der Mutter. Theas Mutter konnte in unserer intensiven Beratung erkennen, welche Bedeutung ihr Nicht Schützen und ihre fehlende emotionale Präsenz für ihre Tochter gehabt hatten. Sie konnte für sich erarbeiten, dass sie beide, Mutter und Kind, Zeit benötigen würden, um eine neue, konstruktive Beziehung zu entwickeln. Entsprechend konnte die Mutter sich darauf einlassen, dass Thea nach dem KiD zunächst eine Zeit lang in einer entsprechenden traumapädagogischen Intensivgruppe leben durfte. Hier erhielten Mutter und Tochter die Gelegenheit, an ihrer Beziehung zu arbeiten, mit dem Ziel, beiden zukünftig ein 24 „Die Mama muss lemen, besser auf mich aufzupassen,” Thea in der Therapie gelingendes Zusammenleben zu ermöglichen. Thea wurde zudem die pädagogische und therapeutische Unterstützung zuteil, um ihre eigenen Themen zu be- arbeiten. Parallel dazu benötigte sie dringend die Zeit und den Raum, um sich aus der destruktiven Umklam- merung des Vaters zu lösen. Das half ihr, ihre eige- nen ambivalenten Gefühle zuzulassen und die bisher unverbunden nebeneinander bestehenden inner- psychischen Anteile zu integrieren, sowie ihre Persönlichkeit zu füllen und diese wachsen zu lassen. Der zehnjährige Tim wurde uns auf Wunsch des Jugendamts direkt von der Kinderstation des nahege- legenen Krankenhauses überwiesen. Tim war durch einen niedergelassen Arzt ins Krankenhaus ein- gewiesen worden und machte dort widersprüchliche Angaben zur Ursache seines Armbruches. Zusätzlich hatte er diverse massive Wunden in unterschiedlichen Heilungsstadien, Prellungen und Kratzspuren. Nachdem seine Mutter einige Tage später zusammen mit ihrem offen- sichtlich stark alkoholisierten Lebensgefährten versucht hatte, Tim aus dem Krankenhaus zu holen, wurde ihr das Aufenthalts- bestimmungsrecht entzogen, SNTOSE außerdem stellte das Jugendamt Strafanzeige. Als Tim zu uns ins KiD kam, wirkte er traurig und bedrückt. Seine Mutter stand für Gespräche nicht zur Verfügung, da sie untergetaucht war. Sein Vater, der sich einige Zeit zuvor von der Mutter getrennt hatte, konnte und wollte keine Informationen zur aktuellen Situation geben. Über die Großmutter bekamen wir schließlich einige Informationen zum innerfamiliären Hintergrund. So wurde deutlich, dass Tim als eigentlich erwünschtes erstes Kind junger Eltern auf die Welt gekommen war, die mit dem Jungen jedoch überfordert zu sein „/varum habe Ich nicht früher Hilfe geholt?" Tims Großmutter in der Anamnese Unterstützung und keinerlei Förderung erhalten. Zu- dem bekam er viele Streitigkeiten zwischen seinen Eltern mit. Auf die Geburt seiner Schwester reagierte er sichtlich eifersüchtig und vermehrt aggressiv. Die Streitigkeiten zwischen seinen Eltern eskalierten, die Eltern trennten sich und die kleine Schwester wurde von der Mutter zum Vater gebracht. Tim hingegen blieb bei seiner Mutter und ihrem neuen Lebensgefährten. Die Sorgen der Großmutter um Tim wuchsen in den folgenden Monaten, da er ihr oft vernach- lässigt schien und unregelmäßig zur Schule ging. Auf die Nachricht, schienen. Für den selbst aus einer lieblosen und durch dass Tim im Krankenhaus lag, reagierte sie extrem physische Gewalt und Vernachlässigung geprägten Familie fliehenden jungen Kindsvater standen Frau und Kind für Erlösung und Hoffnung auf eine bessere Zukunft. Von seiner neuen Situation völlig überfordert reagierte er mit emotionalem Rückzug und Flucht in den Alkohol sowie mit sehr gewährendem Erziehungs- verhalten, während sich die durchsetzungsstärkere Kindsmutter genau dadurch alleingelassen und überfordert fühlte. So war Tim bereits früh auf sich allein gestellt gewesen, hatte nur eingeschränkt emotionale RD NUN \ NNHNTNDAN erschrocken, bestürzt und schuldbewusst. Seine Verletzungen sah sie als Zeichen dafür an, dass er offensichtlich längere Zeit vom Lebensgefährten der Mutter gequält worden sei. Im KiD erlebten wir Tim zunächst als unfähig, eigene Wünsche zu äußern. Viele seiner emotionalen Regungen wie Wut, Aggression, aber auch Trauer, Sehnsucht und Schmerz schien er nicht steuern zu können und agierte aus seiner Not heraus permanent aggressiv. Alltagssituationen wirkten zudem ängs- tigend auf ihn. Seine Angst machte ihn hilflos bis depressiv, in manchen Momenten wirkte er sehr in sich gekehrt und verschlossen. Er wollte dann weder reden noch abgelenkt noch aufgemuntert werden; wir spürten, wie traurig, verzweifelt und einsam Tim schien. Seine Hilflosigkeit und Ohnmachtsgefühle kompensierte er zeitweilig durch überzogenes Männlichkeitsgebaren. Sehr traurig und resigniert sprach Tim im Laufe der Diagnostik immer wieder von der schlimmen Zeit nach der Trennung seiner Eltern, als er bei seiner Mutter und deren neuem Lebensgefährten gelebt habe. Es wurde ersichtlich, dass der Lebensgefährte ihn offensichtlich vielfach misshandelt hatte. Unter anderem gab Tim an, mit einem Baseballschläger geschlagen worden zu sein. Im Krankenhaus waren damals auch Spuren von Stichwunden gefunden worden. In Spielsequenzen thematisierte Tim mehrfach in beeindruckender Weise den Kampf von Gut gegen Böse. Er bestätigte, dass er oft an die damaligen Vorfälle denken müsse und dann traurig oder wütend sei. Häufig schien Tim sich jedoch nur undeutlich an seine Vergangenheit erinnern zu können. Belastende und traumatische Erlebnisse hatte er in diesen Phasen in einem diffusen Erinnerungsnebel verdrängt, ebenso aber auch positive Erlebnisse und schöne Erinnerungen. Über seine Mutter sprach Tim von sich aus nie. Danach gefragt machte er klar, dass er nicht über sie reden wolle, seine Wut und Enttäuschung wurden spürbar. In den hoch sadistischen Misshandlungs- 25 situationen durch den Lebensgefährten hatte sich Tim von seiner Mutter unbeschützt und im Stich gelassen gefühlt. Er fragte sich außerdem, welche Schuld er an der erlittenen Gewalt hatte. Der Vater war für ihn mit großer Sehnsucht nach Familienzugehörigkeit und Geborgenheit verbunden. Dennoch wusste er, wie wenig belastbar der Vater aufgrund seiner eigenen, ebenfalls traumatischen Vorgeschichte war, und schonte ihn dementsprechend. Mit großer Dankbarkeit erlebte Tim die Zeit im KiD und war glücklich über Fürsorge, Achtung und Schutz, die er bei uns erhielt. Er war froh, wenn sein Vater ihn besuchte und auch seine Groß- eltern, zu denen er eine herzliche Beziehung zu haben schien. Tim benötigte unserer Einschätzung nach perspekti- visch einen stabilen Lebensraum mit Beziehungsangeboten von verlässlichen, transparenten Mitarbeitern, die nicht in Konkurrenz zu seinem Vater traten. Er wurde vom Jugendamt auf unsere Empfehlung hin in 26 „Die Schläge haben mir zum Schluss gar nicht mehr weh getan. Tim in der Traumadiagnostik EG einer Behandlungsgruppe untergebracht, die die Arbeit mit ihm wie auch mit seinem Vater leisten konnte. Hier war behutsam und verlässlich das - in der Vergangenheit verletzte - Grundbedürfnis nach Schutz und Sicherheit gewährleistet. Ein Klima von Zuwen- dung und Vertrauen in einer kleinen überschaubaren Gruppe und eine therapeutisch verstehende Haltung waren nötig, um Tim ein Nachlernen im Umgang mit den eigenen Gefühlen, Bedürfnissen, Wünschen und Ideen zu ermöglichen. Zusätzlich wurde eine begleitende kindertherapeutische Behandlung zur Aufarbeitung seiner Traumata installiert. Außerdem fand intensive Elternarbeit mit der Aufgabe statt, viel wertschätzende und wohlwollende, aber auch immer wieder respektvoll konfrontierende Unterstützung anzubieten, sodass der Kindsvater seinem traumati- sierten Sohn beistehen konnte. Der Vater zeigte so viel echtes Interesse an seinen Kindern, dass er alle Unterstützung, um seine Rolle als allein erziehender Vater neu zu definieren und sich darin zu erproben, gern annahm. w Unterstützer Ashoka ASHOKA www.germany.ashoka.org Ashoka ist die erste und weltweit führende Organisation zur Förderung von Social Entrepreneurs (SozialunternehmerlInnen) - Frauen und Männer, die mit innovativen, replizierbaren Konzepten drängende gesellschaftliche Probleme lösen. Gut 3.000 Ashoka Fellows in über 80 Ländern sind das Herzstück des Netzwerks - und inspirieren auf ihrem Weg viele Menschen dazu selbst aktiv zu werden. Denn das ist Ashokas Vision: Eine Gesellschaft, in der jede und jeder Einzelne ermu- tigt und unterstützt wird zur Lösung gesellschaftlicher Probleme beizutragen und positiven Wandel zu gestalten: Everyone a Changemaker. Alle Fellows haben den international einheitlichen Auswahlprozess durchlaufen und erhalten Förderung durch das Fellowship-Programm. Der erste deutsche Fellow wurde 2005 in das Netzwerk aufgenommen. Heute wirken in Deutschland bereits über 50 Fellows in ganz verschiedenen Bereichen. Sie ermöglichen Langzeitarbeitslosen Existenzgründungen, stärken die Sozialkompetenzen von Kindern, Wirken dem Höfesterben entgegen, bringen Transparenz in die Demokratie und vieles mehr. Impressum: Design & Layout: MediaDesign Verena Kliti Making More Health www.makingmorehealth.org Seit 2010 arbeiten Boehringer Ingelheim und Ashoka im Rahmen der globalen Initiative „Making More Health“ zusammen. Unsere Vision ist es, neue Methoden zur Verbesserung der weltweiten Gesund- heitsversorgung zu identifizieren. Wir verfolgen das Ziel, soziale Innovationen auf der ganzen Welt aufzuspüren, unkonventionelle Partnerschaften und Geschäftsmodelle zu erschließen und die Mitarbeiter von Boehringer Ingelheim darin einzubinden. Die „Making More Health“-Partnerschaft baut auf den Erfolg von Ashoka und Boehringer Ingelheim als die in ihrem jeweiligen Gebiet führende und innovative Organisation auf. Beide Partner bringen ihre herausragenden Fähigkeiten und Kompetenzen in die gemeinsame Zusammenarbeit mit ein. Durch die Unterstützung von Sozialunternehmern im Gesund- heitsbereich verfolgt Boehringer Ingelheim das Ziel, über sein Kerngeschäft hinaus einen Beitrag zu besserer Gesundheit zu leisten. In Kooperation mit Ashoka möchten wir uns den Herausforderungen des Zugangs zur Gesundheitsversorgung im 21. Jahr- hundert stellen. Im Mittelpunkt steht dabei ein ver- bessertes Verständnis für die Trends in Schlüssel- bereichen. Dazu zählen die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, die Globalisierung von Gesundheitsfragen, der Wandel der Dienstleister im Gesundheitsbereich sowie die Rolle des Patienten, insbesondere bei Bevölkerungsgruppen mit geringem Einkommen. Der Erfolg unserer Partnerschaft hängt jedoch auch von dem Wissen und der Einsatzbereitschaft all der Menschen ab, die unsere Anliegen und Werte teilen. Dazu gehören die Mitarbeiter von Boehringer Ingel- heim sowie die einzelnen Ashoka Fellows. Und jeder, der sich aktiv an einem der vier angebotenen Tätig- keitsfelder beteiligt, um das Netz weiterzuspinnen, dass Ashoka in den letzten 30 Jahren entwickelt hat. Konzeption: KiD Kind in Diagnostik / Boehringer Ingelheim Fotos: Fotolia, Photocase, Steffi Ruth, Bildwerkeins (Paul Walther), Christian Klant, Privat 27 # Kind in Diagnostik Am Hof 20 - 26, 50667 Köln Tel.: 0221-84 64 16 44 Internet: www.kind-in-diagnostik.de Email: info@kind-in-diagnostik.de
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/510/32 17 01 Vorlagen-Nummer 0104/2017 Freigabedatum 7.2.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "KiD Kind in Diagnostik gGmbH" Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, die „KiD Kind in Diagnostik gGmbH“, Am Hof 20-26, 50667 Köln gemäß § 75 SGB VIII als Träger der freien Jugendhil- fe anzuerkennen. Jugendhilfeausschuss 14.03.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die „KiD Kind in Diagnostik gGmbH“, Geschäftsanschrift und Verwaltungssitz: Am Hof 20-26, 50667 Köln wurde am 24.03.2015 gegründet und am 28.04.2015 im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB-Nr. 84233 eingetragen. Die Gesellschaft hat die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe beantragt. Gesellschaftszweck der „KiD Kind in Diagnostik gGmbH“ ist gemäß Ziffer 2.2 des Gesellschaftsver- trages die Förderung der Jugendhilfe im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO und die Förderung von Wis- senschaft und Forschung im Sinne des § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO. Weiterer Zweck der Gesellschaft ist die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, welche die För- derung der in dieser Ziffer genannten Zwecke verfolgen. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch folgende Tätigkeiten: Förderung der Gründung von lokalen Trägern von „KiD-Einrichtungen“ und Verbreitung sowie Weiterentwicklung des „KiD-Konzepts“ (ambulante und stationäre diagnostische und thera- peutische Behandlung psychischer Folgen von Gewalt gegenüber Kindern); Übernahme der Trägerschaft von „KiD-Einrichtungen“; Fortbildung und Coaching von Mitarbeitern im Zusammenhang mit der ambulanten und statio- nären diagnostischen und therapeutischen Behandlung psychischer Folgen von Gewalt ge- genüber Kindern; Forschung im Bereich der Diagnostik und Therapie psychischer Folgen von Gewalt gegenüber Kindern; Erbringung entgeltlicher Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit der ambulanten und stationären diagnostischen und therapeutischen Behandlung psychischer Folgen von Gewalt gegenüber Kindern, insbesondere dem „KiD-Konzept“; Beschaffung von Geld- und Sachmitteln für lokale gemeinnützige „KiD-Einrichtungen“ durch Beiträge und Spenden. Die Gesellschaft ist unter Beachtung der Zweckbindung im Sinne von Ziffer 2.2 auch zur Annahme von gebundenen Spenden berechtigt. Der gGmbH geht es um eine Schaffung von Einrichtungen, sogenannte „Kind in Diagnostik – Häuser“ („KiD-Häuser“), in denen gewaltgeschädigte Kinder und Jugendliche aufgenommen werden. Der Be- trieb von „KiD-Häusern“ kann in eigener Trägerschaft oder in Partnerschaft mit anderen Trägern auf- genommen werden oder durch einen Jugendhilfeträger als Franchise mit vertraglichen Qualitätskrite- rien. Langfristiges Ziel ist es, dass pro Bundesland ein „KiD-Haus“ zur Verfügung steht. In Köln soll kein „KiD-Haus“ entstehen (in Düsseldorf gibt es bereits seit Jahren ein ähnliches Konzept mit dem Na- men „Kind in Düsseldorf“. Die „Kind in Düsseldorf gGmbH“ wurde in 1993 vom Jugendamt Düsseldorf als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt. Mit der Neufassung des Gesellschaftsvertrages in 2008 agiert sie allerdings als GmbH). Derzeit bestehen in Hamburg und in Hannover bereits „KiD-Häuser“. Die „KiD Kind in Diagnostik gGmbH“ bietet ein lizensiertes Konzept an, welches von Trägern der freien Jugendhilfe umgesetzt wird. Dabei begleitet die „KiD gGmbH“ die Entwicklung sowie zu Beginn die Umsetzung des Konzeptes und bietet Fortbildungen für die Mitarbeiterschaft an. Eine Begleitung ist für eine vierjährige anfängliche Unterstützungsphase vorgesehen. In Einzelfällen ist es auch möglich, dass die „KiD gGmbH“ ein „KiD-Haus“ unter eigener Trägerschaft führt. Der Träger, der das Haus betreibt, wird beim zuständigen Landesjugendamt die Betriebserlaubnis auf Grundlage des „KiD-Konzeptes“ beantragen. Die Entgeltvereinbarung schließt der betreibende Träger dann mit dem kommunalen zuständigen Jugendamt ab. Zielgruppe sind gewaltgeschädigte Kinder zwischen 4 bis 12 Jahren (Aufnahmealter). Das Ziel des Angebotes ist die Erstellung einer Diagnostik und die (Weiter-) Entwicklung adäquater Hilfen. Für die 3 Dauer der Unterbringung zur Diagnostik sind in der Regel 6 Monate vorgesehen. Ein „KiD-Haus“ bie- tet 10-12 Plätze zur Aufnahme an. Das Finanzamt Köln-Mitte hat am 16.07.2015 einen Bescheid nach § 60a Abs. 1 Abgabenordnung über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 Abgabenordnung erteilt. Die Satzung der Körperschaft erfüllt demnach die für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft erforderlichen Voraussetzungen. Für die beiden Geschäftsführer - Herrn Peter Lukasczyk und - Herrn Claus Gollmann sind erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse gemäß § 30a BZRG beantragt worden. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich gemeinnützige Ziele. Es ist zu erwarten, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten im Stande ist und die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten wird. Dass der Träger zum Teil als Franchise-Geber und insbesondere als Beratungsinstitution auftritt steht der Anerkennung gem. § 75 SGB VIII aus Sicht der Verwaltung nicht entgegen, da dadurch die Ziele der Jugend- und hier insbesondere der Erziehungshilfe deutlich unterstützt werden. Die Verwaltung schlägt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII vor. Der Gesellschaftsvertrag und die Konzeption sind als Anlagen 1 und 2 unter Session-Nr. 0104/2017 hinterlegt.
Anlage 1 Gesellschaftsvertrag KiD Kind in Diagnostik gGmbH
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1.1 1.2 2.2 2.3 = Anlage zur Urkunde UR.-Nr. KEN /2015 des Notars Jon Meyer in Düsseldorf Gesellschaftsvertrag Firma und Sitz Die Firma der Gesellschaft lautet j KiD Kind in Diagnostik gGmbH Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Köln. Gesellschaftszweck und Unternehmensgegenstand Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sin- ne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung ($$ 51 ff. AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe im Sinne des & 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AO und die Förderung von Wissenschaft und Forschung im Sinne des $ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO. Weiterer Zweck der Gesellschaft ist die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, welche die Förderung der in dieser Ziffer genannten Zwecke verfolgen. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die folgenden Tätigkei- ten: 2.3.1 2.3.2 2.3.3 2.3.4 2.3.5 Förderung der Gründung von lokalen Trägern von KiD-Einrichtungen und Ver- breitung sowie Weiterentwicklung des KiD-Konzepts (ambulante und stationäre diagnostische und therapeutische Behandlung psychischer Folgen von Gewalt gegenüber Kindern); Übernahme der Trägerschaft von KiD-Einrichtungen; Fortbildung und Coaching von Mitarbeitern im Zusammenhang mit der ambulan- ten und stationären diagnostischen und therapeutischen Behandlung psychi- scher Folgen von Gewalt gegenüber Kindern; ; Forschung im Bereich der Diagnostik und Therapie psychischer Folgen von Ge- walt gegenüber Kindern; Erbringung entgeltlicher Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang der der ambulanten und stationären diagnostischen und therapeutischen Behandlung psychischer Folgen von Gewalt gegenüber Kindern, insbesondere dem KiD- Konzept; 2.3.6 Beschaffung von Geld- und Sachmitteln für lokale gemeinnützige KiD- Einrichtungen durch Beiträge und Spenden. Die Gesellschaft ist unter Beach- tung der Zweckbindung im Sinne von Ziffer 2.2 auch zur Annahme von gebun- denen Spenden berechtigt. 2.4 Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Handlungen vorzunehmen und alle geschäftlichen Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen. Sie darf dazu Zweckbetriebe und wirtschaftliche Geschäftsbetriebe betreiben. ° 2.5 Die Gesellschaft darf im Rahmen des Gesellschaftszwecks, ihre Geschäfte im In- und Ausland betreiben, insbesondere Zweigniederlassungen errichten und gewerbliche so- wie nichtgewerbliche Unternehmen, gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. 3 Gemeinnützigkeit 3.1 Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. . 3.2 Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendung aus Mitteln der Gesellschaft. 3.3 Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Gesellschaftszweck fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 4 Stammkapital 4.1 Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 25.000. 4.2 Auf das Stammkapital übernehmen: Herr Claus Gollmann 20.000 Geschäftsanteile im Nennbetrag von je EUR 1,— (laufende Nummern 1 bis 20.000) und Herr Peter Lukasczyk 5.000 Geschäftsanteile im Nennbetrag von je EUR 1,—- (laufende Nummern 20.001 bis 25.000. Die auf die übernommenen Geschäftsanteile zu leistenden Einlagen sind unverzüglich nach Errichtung der Gesellschaft zu 50 % in bar zu erbringen. Über die Einzahlung des verbleibenden Teils der zu leistenden Einlagen beschließt die Gesellschafterversamm- lung. 5 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr. Es beginnt mit der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsre- gister und endet am 31. Dezember desselben Jahres. 6 Geschäftsführung und Vertretung 6.1 Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. 6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 72 73 7.4 75 Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehre- re Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer ge- meinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann die Vertretung abweichend regeln, insbesondere Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilen und/oder sie von den Beschwän- kungen des & 181 BGB befreien. Die Gesellschafterversammlung kann mit einfacher Stimmenmehrheit die Vornahme be- stimmter Rechtsgeschäfte von ihrer Zustimmung abhängig machen. Die Geschäftsführung hat ihre Tätigkeit nach den Bestimmungen des Gesetzes, dieses Gesellschaftsvertrages und den allgemeinen und speziellen Weisungen der Gesell- schafter auszuüben. Die Gesellschafterversammlung gibt der Geschäftsführung eine Geschäftsordnung, aus der sich die Aufgaben und Befugnisse der Geschäftsführung ergeben. Die Gesellschaf- terversammlung kann in der Geschäftsordnung Aufgaben und Befugnisse an den Beirat delegieren. Gesellschafterbeschlüsse Die Beschlüsse der Gesellschafter werden in Gesellschafterversammlungen gefasst und vom Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung festgestellt. Der Abhaltung einer Versammlung bedarf es nicht, wenn sich sämtliche Gesellschafter telefonisch oder in Textform (bspw. per Email oder Telefax) mit dem zur Abstimmung ge- stellten Beschlussinhalt oder mit der Abgabe der Stimmen außerhalb einer Versamm- lung einverstanden erklären. Die Stimmabgabe erfolgt im letzten Fall in Textform (bspw. Telefax oder Email) oder telefonisch. Außerhalb von Versammlungen gefasste Be- schlüsse werden von den Geschäftsführern schriftlich festgestellt; das Feststellungspro- tokoll nebst Kopie der Stimmabgaben ist allen Gesellschaftern unverzüglich zu über- senden. Gesellschafterbeschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stim- men gefasst, soweit nicht das Gesetz oder der Gesellschaftsvertrag eine andere Mehr- heit vorschreiben. Jeder Euro eines Geschäftsanteils gewährt eine Stimme. Jeder Gesellschafter kann mit sämtlichen von.ihm gehaltenen Geschäftsanteilen nur einheitlich abstimmen. Eine uneinheitliche Stimmabgabe führt zur Unwirksamkeit sämtli- cher .abgegebener Stimmen des jeweiligen Gesellschafters. Die abweichende Stimmab- gabe als Vertreter eines anderen Gesellschafters für dessen sämtliche Geschäftsanteile bleibt unberührt. j Einer Mehrheit von 90 % der abgegebenen Stimmen bedürfen folgende Beschlüsse: 7.5.1 Auflösung der Gesellschaft, 7.5.2 Erhöhung des Stammkapitals, sofern nicht allen Gesellschaftern im Verhältnis ih- rer Geschäftsanteile ein Bezugsrecht eingeräumt wird, 7.6 ut 8.1 8.2 8.3 8.4 85: 8.6 87 8.8 7.5.3 Änderungen des Gesellschaftsvertrags (wobei die Änderung von Regelungen, die einstimmige Gesellschafterbeschlüsse verlangen, der Einstimmigkeit be- darf). Die Änderung des Gesellschaftszwecks bedarf der Einstimmigkeit. Jeder Gesellschafter kann sich bei Beschlüssen der Gesellschafter nur durch einen an- deren Gesellschafter vertreten lassen. Die Vollmacht bedarf der Schriftform. Gesellschafterversammlung Die Gesellschafterversammlungen finden am Sitz der Gesellschaft statt. Die ordentliche Gesellschafterversammlung findet jährlich einmal innerhalb der ersten acht Monate des Geschäftsjahres statt. Sie beschließt über die Feststellung des Jah- resabschlusses und die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der Geschäfts- führer. Darüber hinaus sind außerordentliche Versammlungen zu berufen, wenn dies im Interesse der Gesellschaft erforderlich ist oder von einem Gesellschafter verlangt wird. Die Gesellschafterversammlung wird durch die Geschäftsführer einberufen. Es genügt die Einberufung durch einen Geschäftsführer. Zur Gesellschafterversammlung sind alle Gesellschafter in Textform (bspw. per Email oder Telefax) unter Beachtung einer Frist von zwei Wochen einzuladen. Bei der Berech- nung der Frist werden der Tag der Absendung der Einladung und der Tag der Versamm- lung nicht mitgerechnet. Mit der Einladung sind die Gegenstände der Tagesordnung mit- zuteilen. Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung führt der Gesellschafter mit der Stimm- rechtsmehrheil oder sein Vertreter. Im Fall seiner Verhinderung wird der Vorsitzende von den Gesellschaftern gewählt. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 90% des Stamm- kapitals vertreten sind. Erweist sich eine Gesellschafterversammlung als nicht be- schlussfähig, so ist unter Beachtung von Ziffer 8.4 binnen einer Woche eine zweite Ver- sammlung mit gleicher Tagesordnung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Höhe des vertretenen Stammkapitals beschlussfähig ist; hierauf ist in der Einberufung hinzu- weisen, ö Soweit nicht über die Verhandlungen der Gesellschafterversammlung eine notarielle Niederschrift aufgenommen wird, ist über den Verlauf der Versammlung eine Nieder- schrift anzufertigen, in welcher Ort und Tag der Sitzung, die Teilnehmer, die Gegenstän- de der Tagesordnung, der wesentliche Inhalt der Verhandlungen und die Beschlüsse der Gesellschafter anzugeben sind. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden zu unterzeichnen und allen Gesellschaftern unverzüglich zu übersenden. Jeder Gesellschafter kann - in oder außerhalb einer Gesellschafterversammlung - Aus- kunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen und die Bücher und Schriften der Gesellschaft einsehen. $ 51a Abs. 2 GmbHG bleibt davon unberührt. 94 9.2 9.3 9.4 9.5 9.6 9.7 10 10.1 10.3 Beirat Die Gesellschaft hat einen Beirat, der in der Regel aus neun Mitgliedern besteht. Die Mitglieder des Beirats werden durch die Gesellschafterversammilung bestellt. Wird bei der Bestellung kein anderer Zeitraum bestimmt, beträgt die Amtszeit drei Jahre. Wiederbestellung ist zulässig. Die Mitglieder sollen nach ihrer fachlichen Ausbildung und sonstigen Erfahrung für das Amt besonders geeignet sein. Der Beirat wählt aus seiner Mitte für die Dauer von zwei Jahren einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds, soll unverzüglich eine Ersatzperson be- stellt werden. Diese tritt in die Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds ein. Bis zum Amtsantritt verringert sich die Anzahl der Mitglieder des Beirats entsprechend. Jedes Beiratsmitglied kann durch schriflliche Erklärung gegenüber der Geschäftsfüh- rung sein Amt niederlegen. Es genügt die schriftliche Erklärung gegenüber einem Mit- glied der Geschäftsführung. Die Geschäftsführung beruft in diesem Fall unverzüglich die Gesellschafterversammlung ein. Die Gesellschafterversammlung kann ein Beiratsmitglied auch vor Ablauf seiner Amts- zeit abberufen. Zur Abberufung bedarf es einer Mehrheit von 90%. Einberufung und Beschlussfassung des Beirats Der Beirat hält seine Sitzungen nach Bedarf ab. Mindestens ein Mitglied der Geschäfts- führung soll an den Sitzungen des Beirats teilnehmen. Der Beirat wird durch den Beiratsvorsitzenden einberufen. Er ist zur Einberufung ver- pflichtet, falls ein Mitglied des Beirats oder ein Mitglied der Geschäftsführung es verlan- gen. Zu den Sitzungen des Beirats sind alle Beiratsmitglieder sowie die Geschäftsführung in Textform unter Angabe von Ort und Zeit der Sitzung rechtzeitig’einzuladen. Mit der. Ein- ladung sind die Gegenstände der Tagesordnung mitzuteilen. Die Tagesordnung ist vom Vorsitzenden des Beirats in Konsultation mit der Geschäftsführung festzulegen. Den Vorsitz führt der Beiratsvorsitzende oder sein Vertreter. Im Fall seiner Verhinderung wird der Vorsitzende von den Mitgliedern des Beirats gewählt. Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend oder vertreten sind. Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Jedes Bei- ratsmitglied hat eine Stimme. Mitglieder der Geschäftsführung haben kein Stimmrecht. Beschlüsse des Beirats können auch ohne Einberufung einer Sitzung schriftlich, in Text- form (bspw. per Email oder Telefax) oder telefonisch gefasst werden, wenn der Vorsit- zende dies vorschlägt und weder ein Mitglied des Beirats noch der Geschäftsführung unverzüglich widerspricht. 10.8 10.9 10.10 11 11.1 11.2 11.3 11.4 11.5 12 12.1 12.2 12.3 12.4 13 Die Mitglieder des Beirats können sich nur durch ein anderes Beiratsmitglied vertreten lassen. Die Vollmacht bedarf der Schriftform. Über die in jeder Beiratssitzung gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift aufzuneh- men, die vom Vorsitzenden zu unterzeichnen ist. Sie soll Ort und Tag der Sitzung, die Teilnehmer, die Gegenstände der Tagesordnung sowie den wesentlichen Inhalt der Ver- handlungen sowie die Beschlüsse des Beirats angeben. Der Vorsitzende des Beirats ist ermächtigt, im Namen des Beirats die zur Durchführung der Beschlüsse erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und an den Beirat gerich- tete Erklärungen in Empfang zu nehmen. Aufgaben und Befugnisse des Beirats Der Beirat berät und unterstützt die Geschäftsführung in allen Fragen, die mit dem Ge- sellschaftszweck zusammenhängen. Insbesondere schlägt der Beirat der Geschäftsfüh- rung Maßnahmen der Mittelverwendung vor. Vorschläge des Beirats an die Geschäfts- führung sind zu begründen. Die Gesellschafterversammlung kann dem Beirat weitere Aufgaben übertragen. Die Mitglieder des Beirats erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung. Die Haftung der Beiratsmitglieder gegenüber der Gesellschaft wegen Verletzung ihrer Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Bestimmungen des Aktienrechts finden auf den Beirat keine Anwendung. Jahresabschluss und Gewinnverwendung Die Geschäftsführung hat innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist den Jahresab- schluss sowie den Lagebericht für das vorangegangene Geschäftsjahr aufzustellen. Der Jahresüberschuss, der Gesellschaft ist, sofern er nicht einer Rücklage gemäß Ziffer 12.4 zugeführt wird, zeitnah zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks zu verwenden. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendun- gen aus Mitteln der Gesellschaft. Rücklagen dürfen gebildet werden, soweit dies der steuerlichen Gemeinnützigkeit nicht entgegensteht. j Verfügungen über Geschäftsanteile Verfügungen über Geschäftsanteile oder Teile von Geschäftsanteilen, insbesondere Ab- tretung und Verpfändung, sind nur mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung wirksam. 14 14.1 14.3 14.4 14.5 45 15.1 15.2 -10 - Vorkaufsrecht Für den Fall des Verkaufs eines Geschäftsanteils oder eines Teiles eines Geschäftsan- teils durch einen Gesellschafter sind die übrigen Gesellschafter zum Vorkauf berechtigt. Das Vorkaufsrecht steht den Vorkaufsberechtigten untereinander in dem Verhältnis zu, in welchem die Nennbeträge der von ihnen gehaltenen Geschäftsanteile zueinander stehen. Soweit ein Vorkaufsberechtigter von seinem Vorkaufsrecht nicht oder nicht frist- gerecht Gebrauch macht, wächst dieses den übrigen Vorkaufsberechtigten in dem Ver- hältnis zu, in welchem die Nennbeträge der von ihnen gehaltenen Geschäftsanteile zu- einander stehen. Der Verkäufer hat den vollständigen Inhalt des mit dem Käufer geschlossenen Vertrages unverzüglich durch Übersendung einer Abschrift sämtlichen Vorkaufsberechtigten mitzu- teilen. Das Vorkaufsrecht kann nur bis zum Ablauf von einem Monat seit Empfang dieser Mitteilung und nur durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer ausgeübt wer- den. Ein nach Ziffer 14.2 Satz 2 zuwachsendes Vorkaufsrecht kann nur bis zum Ablauf von einem Monat seit Empfang einer Mitteilung über das Zuwachsen durch den Verkäu- fer und nur durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer ausgeübt werden. Ein Vorkaufsberechtigter kann sein Vorkaufsrecht nur hinsichtlich des gesamten ihm gemäß Ziffer 14.2 Satz 1 von vornherein zustehenden und sämtlicher ihm nach Ziffer 14.2 Satz2 später zuwachsenden Anteile ausüben. Falls mehrere Gesellschafter ihr Vorkaufsrecht ausüben, ist der Geschäftsanteil entsprechend zu teilen. Falls der zum Verkauf stehende Geschäftsanteil auf Grund des Vorkaufsrechts an einen Vorkaufsberechtigten verkauft wird, sind die Gesellschafter verpflichtet, der Abtretung im Rahmen der Gesellschafterversammlung gemäß Ziffer 13 zuzustimmen. Einziehung Die Einziehung von Geschäfisanteilen ist zulässig. Die Geschäftsanteile eines Gesellschafters können in folgenden Fällen ohne seine Zu- stimmung eingezogen werden: 15.2.1 Über das Vermögens des Gesellschafters wird rechtskräftig das Insolvenzver- fahren eröffnet oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird mangels Masse abgelehnt. 15.2.2 Ein Gläubiger des Gesellschafter betreibt auf Grund eines nicht nur vorläufig vollstreckbaren Titels eine Zwangsvollstreckung in den Geschäftsanteil oder in Ansprüche des Gesellschafters gegen die Gesellschaft und die Vollstreckungs- maßnahme wird nicht innerhalb von zwei Monaten, spätestens bis zur Verwer- tung des Geschäftsanteils aufgehoben. 15.2.3 In der Person des Gesellschafters ist ein wichtiger Grund gegeben, der seine Ausschließung aus der Gesellschaft rechtfertigt. 15.2.4 Der Gesellschafter erhebt Auflösungsklage oder erklärt seinen Austritt aus der Gesellschaft.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Am Hof 20
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Details
- Aktenzeichen
- 0104/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 07.02.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27