Mandari Insight

0104/2017

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "KiD Kind in Diagnostik gGmbH"

Beschlussvorlage Ausschuss 07.02.2017

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 14.03.2017, TOP 2.1.1

Anlage 2 Kid Kind in Diagnostik Konzept-Info-Broschüre

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 Gesellschaftsvertrag KiD Kind in Diagnostik gGmbH

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Ansehen

Anlage 2 Kid Kind in Diagnostik Konzept-Info-Broschüre

61588 Zeichen

KiD Kind in Diagnostik
Hilfe für

gewaltgeschädigte
Kinder

Eine Informationsbroschüre

‚Kinder cken Menschen,
die mit dem Herzen Zuhören und
mit Verstand handeln!“

Seite 04
Intro

Seite 04
Vision

Seite 05
Vorwort

Seite 06

Das gesellschaftliche
Problem und der
Lösungsansatz

Seite 11 7
Einzusetzende Ressourcen
und Leistungen der
KiD-Häuser

Seite 13
Wirkungen

Seite 14
Diagnostik im
Jugendhilfesystem

Seite 15
Forschung/Zahlen

Seite 18

Ziele, Risiken,
Besonderheiten und
Chancen in der Arbeit

Seite 19
Organisationsstruktur
und Team der KiD Kind in
Diagnostik gGmbH

Was macht KiD Kind in Diagnostik?

Wir wollen die Qualität der Diagnostik und Versorgung
von gewaltgeschädigten Kindern verbessern.

Wir wollen das bewährte KiD-Konzept bundesweit
verbreiten.

Wir wollen dabei mithelfen, die Spirale der Gewalt zu
unterbrechen, die Lebensqualität der Betroffenen zu
verbessern und das Gesundheits- und Sozialsystem zu
entlasten.

Wir lassen unsere Arbeit wissenschaftlich begleiten.
Aus den Erkenntnissen sowie dem jeweils

aktuellen Forschungsstand heraus entwickeln wir das
Konzept konsequent und kontinuierlich weiter.

Wer kooperiert mit KiD Kind in
Diagnostik?

Wir arbeiten mit Jugendämtern, diversen
Jugendhilfeträgern, Kinder- und Jugendpsychiatrien,
spezialisierten Beratungsstellen, Gerichten,
Kriminalpolizei, Schulen und Kitas etc. zusammen.

Wie geht KiD Kind in Diagnostik vor?
Wir suchen und beraten Jugendhilfeträger in
ausgewählten Städten, die unser KiD-Konzept
übernehmen möchten.

Wir wollen sie dabei mit unserem Knowhow beraten
und finanziell unterstützen, mit dem Ziel, dass diese
KiD-Häuser nach einem Zeitraum von circa vier Jahren
selbständig und kostendeckend arbeiten können.

Wie verbreitet ist KiD Kind in
Diagnostik?

Kind in Düsseldorf (KiD) arbeitet mit großem Erfolg seit
über 20 Jahren in Düsseldorf..Ein weiteres

KiD-Haus in Hannover existiert seit 2009.

In Hamburg werden seit 2014 Kinder nach dem
KiD-Konzept betreut.

Weitere Städte bundesweit sind in Planung.

Vision

Fundierte Diagnostik zur besseren
Versorgung von traumatisierten Kindern

„Kinder brauchen Menschen, die
mit dem Herzen zuhören und
mit Verstand handeln.‘

Wir wollen in jedem Bundesland mindestens ein
KiD-Haus etablieren helfen.

Wir bieten an: Projektmanagement (Unterstützung und
Begleitung des gesamten Sondierungs- und
Etablierungsprozesses).

Dies umfasst im Einzelnen:

* Organisationsberatung bezogen auf die Träger

« Beratung bei der Auswahl der Mitarbeiter

+ Teamaufbau und -entwicklung

« Mitarbeiterschulungen

® Coaching

® Krisenmanagement

* Fortbildungen für das jeweilige Netzwerk vor Ort
« fortlaufende Personal- und Qualitätsentwicklung

Es ist gut, dass Gewalt gegen Kinder in unserer
Gesellschaft kein Tabuthema mehr ist. Dabei darf man
aber nicht vergessen, dass laut offizieller Kriminal-
statistik immer noch 2 Kinder in der Woche an den
Folgen von Gewalt sterben und ca. 80.000 Kinder
tagtäglich Gewalt erleben, hier in Deutschland, mitten
unter uns! Das bezieht sich nur auf die bekannt-
gewordenen Tragödien, die Dunkelziffer von gewalt-
geschädigten Kindern dürfte weitaus höher sein.

Als ich 1985 in einer Kinder- und
Jugendpsychiatrie arbeitete,
lernte ich den leitenden
Psychiater Dr. Eugen
Jungjohann kennen, der schon
früh bei seiner Arbeit mit den
Kindern realisiert hatte, dass
Gewalterfahrung ein in sich
krank machender Faktor ist und
einer besonderen Diagnostik
bedarf. 1988 gründete er die
erste ärztliche Kinderschutz-
ambulanz am Evangelischen
Krankenhaus in Düsseldorf,

und ich hatte die Möglichkeit,
diese mit aufzubauen. Im Laufe
der Jahre wurde mir klar, dass
ambulante Diagnostik oft an
Grenzen stieß. Es fehlte ein
„sicherer Ort“, der es den
Kindern nicht nur ermöglichte,
über ihre erlebte Gewalt zu reden, sondern sie
zusätzlich vor weiterer familialer Gewalt schützte und sie
im Alltag begleitete. Aus diesen Erfahrungen resultierten
dann die Gründung der ersten stationären Diagnostik-
einrichtung für gewaltgeschädigte Kinder, Kind in
Düsseldorf (KiD), und das damit verbundene KiD-
Konzept, welches bis heute fortlaufend weiterentwickelt
wurde und nun mit der Gründung von KiD Kind in
Diagnostik seine Fortsetzung findet.

Als Ende der 90er Jahre die ersten Ergebnisse aus der
Traumaforschung und neue Erkenntnisse aus der
Hirnforschung zur Wirkung von Gewalt bekannt
wurden, bestätigten diese unser aus der Praxis heraus
entwickeltes Konzept.

=
Claus Gollmann, Geschäftsführer und
Gründer von KiD Kind in Diagnostik und
Mitentwickler des KiD-Konzepts.

KiD Kind in Diagnostik möchte die Versorgung von
traumatisierten Kindern nachhaltig verbessern. Dies
umfasst vornehmlich die spezifische Diagnostik, die
diese Kinder benötigen, sowie die daraus resultie-
renden Empfehlungen für Anschlussmaßnahmen.

Schwerpunktmäßig sollen neue KiD-Häuser entstehen,
die sich dieser anspruchsvollen Aufgabe stellen. Dabei
greift KiD Kind in Diagnostik auf seine langjährige
Erfahrung aus Düsseldorf zurück und stellt sein be-
währtes Knowhow zur Verfügung, um geeignete Träger
zu finden, die jeweiligen Einrichtungen zu beraten, das
Personal zu schulen, zu helfen, ein geeignetes Krisen-
aufzubauen, Kooperationspartner fort-
zubilden etc. Das macht Sinn und ist ein Gewinn für
alle, besonders für die be-
troffenen Kinder und Familien.

Durch meine Ernennung zum
Ashoka Fellow 2011 habe ich viel
Zuspruch und wertvolle Unter-
stützung erhalten, die es mir nun
ermöglicht, mit der Gründung
dieser gemeinnützigen GmbH
eine Plattform zu bilden, mit deren
Hilfe ich Gelder akquirieren und so
zusammen mit einem kompetenten
Team die wertvollen Erfahrungen
bündeln, weitergeben und
weiterentwickeln kann. Meine
Erfahrungen mit den ersten nach
diesem Prinzip bereits gegrün-
deten Häusern in Hannover und
Hamburg haben gezeigt, dass
dies funktioniert. Wir müssen

den Kindern und ihren Familien
mit dem Herzen zuhören und mit
Sachverstand weiterhelfen. Das geht aber nur, wenn
wir interdisziplinär gut zusammenarbeiten und uns aller
Facetten dieser komplexen Arbeit annehmen.

Dabei sollte auch nicht außer Acht gelassen werden,
dass die Folgen familialer Gewalt neben dem
individuellen Leid auch einen beträchtlichen volkswirt-
schaftlichen Schaden anrichten, wie die Studie von
Fearon und Hoeffler sowie die KiD-Studie von Prof. Dr.
Beckmann eindrucksvoll belegen (siehe „Forschung/
Zahlen“, S. 15).

Ich möchte mich bei Allen herzlich bedanken, die bei
dieser Arbeit auf unterschiedlichste Art und Weise
geholfen und sie begleitet haben, und hoffe auch in
Zukunft auf weiteren Zuspruch und viel Unterstützung.

Herzliche Grüße

5

Das gesellschaftliche
Problem und
der Lösungsansatz

Gesellschaftliche Ausgangslage und
Umfang des Problems

Gewalt gegen Kinder ist kein gesellschaftliches
Tabuthema mehr. Das ist ein großer Fortschritt,
bedeutet aber in der Konsequenz auch, dass wir eine
adäquate Antwort darauf geben und etwas tun
müssen. Denn die betroffenen Kinder bekommen noch
zu selten die angemessene und notwendige Hilfe und
Unterstützung.

Differenzierte Studien gehen davon aus, dass jedes
achte bis zehnte Kind von erheblicher Gewalt-
erfahrung betroffen ist. Neben der Bekämpfung der
multiplen Risikofaktoren und konkreten Ursachen der
Spirale der Gewalt (z. B. eigene, unbearbeitete
Gewalterfahrungen in den elterlichen Biographien,
psychische Erkrankungen der Eltern, soziale und wirt-
schaftliche Notlagen) geht es um die Diagnostik und
die (Weiter-JEntwicklung adäquater Hilfen.

Speziell diesen Aspekten widmen wir uns.

Kinder, die Opfer von sexueller, emotionaler und kör-
perlicher Gewalt oder von Vernachlässigung geworden
sind, machen sich aus vielerlei Gründen häufig
zunächst nicht oder nur indirekt bemerkbar, werden oft
zu spät erkannt und finden dadurch wenig Unterstüt-
zung und Abhilfe in ihrem Leid. Fehlt rasche Hilfe,
werden sie auffällig, entwickeln Symptome oder
werden sogar schwerwiegend psychisch krank. Sie
kommen spät und oftmals rein aufgrund ihrer
Symptome in Kontakt mit der Jugendhilfe oder dem
Gesundheitssystem. Die Ursachen ihrer Probleme sind
nicht immer offensichtlich, sodass die angebotenen
Hilfen nicht spezifisch genug sind oder sogar an der
eigentlichen Ursache vorbeiarbeiten.

Viele dieser Maßnahmen werden abgebrochen. Laut
Bundesstatistik und Auswertungen anderer Institute
zum Thema Wirkungsfragen liegt die Abbruchquote
von Hilfen zur Erziehung durch die beteiligten Sorge-
berechtigten, Kinder und Jugendlichen je nach
Kommune im Durchschnitt bei insgesamt 30 bis 40%
aller Hilfen. Diese Abbrüche sind meist von
nachfolgend intensiveren Maßnahmen und damit noch
höheren Kosten begleitet, sofern die betroffenen
Kinder und Jugendlichen nicht zu Hause verbleiben
können.

Unsere langjährigen Erfahrungen wie auch die Studie

von Prof. Dr. Kathinka Beckmann zeigen, dass gewalt-
geschädigte und traumatisierte Kinder oft auf eine
regelrechte Odyssee durch ambulante und stationäre
Maßnahmen geschickt werden. Häufig kann nicht
adäquat auf die Bedürfnisse der Kinder eingegangen
werden, sie werden gar nicht erst verstanden oder der
Zugang erfolgt rein reglementierend-erzieherisch und
symptomreduzierend. Diese Kinder brauchen jedoch
spezifische Bedingungen, unter denen es ihnen
möglich ist, über ihre Not zu sprechen, sich mitzu-
teilen, in ihrer Not verstanden zu werden und sich
selber in ihrer Symptomatik verstehen zu lernen. Nur
so kann ihnen angemessene Hilfe angeboten und
können sie in entsprechend geeignete weiterführende
Maßnahmen vermittelt werden.

Neben dem enormen seelischen Leid für die Kinder
entstehen der Gesellschaft erhebliche Kosten,

sowohl im Gesundheits- wie auch im Sozialwesen,
etwa durch die oft notwendige spezielle Beschulung,
durch Schulabbrüche, kriminelle Laufbahnen,
Behandlung bei etwaigem Drogenmissbrauch etc.
Diese Kosten können dadurch erheblich reduziert
werden, wenn die Kinder möglichst früh in adäquate
Diagnostikverfahren eingebunden werden. So wird der
tatsächliche Hilfebedarf ermittelt bzw. vermittelt. KiD
mit seinem psychodynamischen Verständnis und
seinem Anspruch von interdisziplinärer Zusammen-
arbeit bietet eine Möglichkeit, hierauf einzuwirken und
Hilfen zu etablieren, die von großer Nachhaltigkeit sind.

Bisherige Lösungsansätze und
Unterschiede zur Arbeit nach dem
KiD-Konzept

Da das Thema schon seit Jahren zunehmend ent-
tabuisiert worden ist und in den Fokus gerückt ist,
existieren verschiedene Angebote für betroffene
Kinder, die jedoch zu selten nachhaltig genug arbeiten
können. Vorhandene ambulante Angebote zur
Diagnostik, Beratung und Therapie reichen oft nicht
aus, u.a. da die Kinder weiter in ihrem gewalt-
geprägten Umfeld leben und so möglicherweise auch

während der Diagnostik weiterhin Loyalitätskonflikten
in Richtung ihrer Familie, eventuellen expliziten
Schweigegeboten oder Bedrohungen und grundsätz-
lich dem Fortwirken der familieninternen Dynamik etc.
ausgesetzt sind. Vorhandene stationäre Diagnostik-
möglichkeiten arbeiten häufig allgemeiner (etwa im
Sinne eines Clearingangebots bei allgemein unklarer
Bedarfslage) oder sind eher im Gesundheitssystem an-
gesiedelt, beispielsweise im Rahmen der kinder- und
jugendpsychiatrischen Versorgung etc.

Es gibt nach wie vor keine Einrichtungen (öffentliche
wie auch solche in freier Trägerschaft) in Deutschland,
die ein derart ausgerichtetes und umfassendes
Diagnostikangebot anbieten, wie KiD es tut. Die
langjährigen Erfahrungen aus der Arbeit von Kind in
Düsseldorf (KiD) haben eine ebenso differenzierte

wie umfassende Vorgehensweise entstehen lassen.
Hieraus wollen wir eine übergreifende Strategie für KiD
Kind in Diagnostik ableiten und in anderen Regionen
etablieren.

KiD Kind in Diagnostik zeichnet aus, dass Diagnostik,
pädagogischer Alltag und stabilisierende Therapie
unter einem Dach stattfinden. Die Schwierigkeiten

der Kinder, die Verhaltensauffälligkeiten, psycho-
somatischen Beschwerden etc. werden als Symptome
verstanden, die die Sprache der Kinder sind.

Konkret werden die Kinder für einen erfahrungs-
basierten Zeitraum von ca. sechs Monaten in der

Krisen- und Diagnostikgruppe aufgenommen.
Während dieser Zeit arbeitet ein sehr erfahrenes, multi-
professionelles Team aus Therapeuten und Pädagogen
daran, einen möglichst umfassenden, differenzierten
Blick auf die Situation des jeweiligen Kindes und
dessen Familie zu gewinnen.

So gelingt es, ein psychodynamisches Verständnis des
Kindes wie auch der Familie zu entwickeln und hieraus
Perspektiven abzuleiten. Das Team arbeitet mit dem
klaren Auftrag herauszufinden, ob das Kind Gewalt
erlebt hat und wenn ja, in welchem Kontext diese
Gewalt stattgefunden hat, wer der Verursacher bzw.
Schädiger ist und welche Schädigung das Kind davon-
getragen hat. Unser Konzept zeichnet aus, dass wir
dabei fünf Säulen der Diagnostik (Psychodiagnostik,
Traumadiagnostik, Anamnese, diagnostische
Beobachtungen im Gruppenalltag und therapeutischer
Prozess; siehe Schaubild unter „Leistungen“, S. 12)
kombinieren.

Wir arbeiten mit dem Kind ebenso wie mit der

Familie oder anderen wichtigen Bezugspersonen,
erleben auch die Beziehung bei Besuchskontakten etc.
und erstellen am Ende eine umfassende Empfehlung
für das Kind nebst einer Einschätzung hinsichtlich
Rückführungsmöglichkeiten oder Notwendigkeiten
weiterer Unterbringung, etwa im Sinne von spezifisch
zugeschnittenen Nachfolgemaßnahmen.

Vision und Zielgruppen

Unsere Vision umfasst mindestens eine Einrichtung in
jedem Bundesland, die dem KiD-Konzept folgt und
deren Mitarbeiter ein entsprechendes Verständnis,
eine Haltung zum Kind und seiner Familie und zur
gesamten Problematik entwickelt haben, die ein
konstruktives Miteinander möglich macht.

Dies ist nötig, um traumatisierte Kinder und auch
deren Eltern in ihrer Psychodynamik besser zu verste-
hen, sodass effektive Veränderungsprozesse in Gang
gesetzt bzw. angestoßen werden können. Nur wer
z.B. nachvollziehen kann, warum ein Kind eher den
sexuellen Missbrauch innerhalb der Familie aushält,
anstatt darüber zu reden bzw. sich Hilfe zu holen,
findet Zugänge zu dieser speziellen Klientel. Wenn ein
Verständnis für die Symptome entwickelt und deren
Sinn erkannt wird, besteht die Chance, wirklich und
nachhaltig etwas zu verändern.

ee sen

Durch die Etablierung weiterer KiD-Häuser sowie
durch die damit verbundenen Fortbildungsmöglich-
keiten wollen wir eine spezifische, hoch professionelle
Haltung und Methode im Umgang mit
gewaltgeschädigten Kindern und ihren Familien
verbreiten. Das Leid der Kinder wird entsprechend
verkürzt, die Familien erhalten entsprechende Unter-
stützung und die Jugendhilfelandschaft kann sich
hinsichtlich der Belange dieser Kinder
weiterentwickeln. Zielgruppen unserer Arbeit sind die
Kinder selbst und ihre Familien, darüber hinaus alle am
Prozess beteiligten Personen und Institutionen, wie
zum Beispiel Jugendamtsmitarbeiter, Richter, Polizei
etc. sowie alle weiteren in den Kinderschutz
involvierten Fachkräfte und Mitarbeiter aus der
Jugendhilfe und dem Gesundheitswesen.

Aktivität/Produkt/
Dienstleistung

Kurze Beschreibung

Erwartete Wirkung
der Aktivität

geschädigte
Kinder im Alter
von 4-12 Jahren

sechsmonatige
Unterbringung

Interdisziplinär angelegte Diag-
nostik des Kindes in allen seinen
sozialen Bezügen mittels Psycho-
diagnostik, Traumadiagnostik,
Psychoanalyse, Kinderpsycho-
therapie, Familientherapie, Heil-
und Sozialpädagogik,
konsiliarisch verschiedenen
medizinischen Disziplinen

Erarbeitung eines
differenzierten, auf die
Lebensgeschichte des Kindes
ausgerichteten Hilfeangebots

Jugendämter

Richter

Elternarbeit

Kooperation mit
stationären Wohn-
formen, wie z.B.
Heimen, Wohn-

gruppen,
Erziehungs- oder
RN etc.

Kocbeiaion ftdem

Allgemeinen und
Besonderen

Sozialen Dienst, dem
Pflegekinderdienst,

Sonnen etc.

Deko er.

Familienrichtern,
Strafrichtern

Entsprechend der Wohnform

Weiterentwicklung adäquater
Umgangsformen und
Haltungen zu den Kindern und
deren Familien

Professionelles Handeln bei

Fallführende Mitarbeiter, die

bei Kindeswohlgefährdung
tätig werden

Familienrichter entscheiden

über eventuellen (Teil-)Entzug
der elterlichen Sorge (vgl.
S1006 SGB VII)

ER Beratung rg

Therapie

Verdacht auf
Kindeswohlgefährdung

Fachliche Basis für
angemessene Entscheidungen
liefern

Sicht auf das Kind verändern,
eigene biografische
Belastungen bearbeiten

Zusammenarbeit
mit der
Kriminalpolizei

Veröffentlichung
durch Printmedien
und AV-Medien

Wird tätig bei angezeigten
Fällen von
Kindesmisshandlung

Diverse Radio- und
Fernsehbeiträge sowie Artikel
zum Time

Zusammenarbeit
im Rahmen von
Beauftragungen
oder Beteiligung
an Forschungs-
fragen

| Ärzte/
Krankenhäuser

Kindertages-

Kooperation mit

Kinderärzten,
Gynäkologen, Uro-
logen, Rechtsme-

dizinern, ar

Koopemion, mie
Kindergärten,
Familienzentren etc.

Fonschirig hinsichtlich

Ätiologie und Wirkung sowie
Entwicklung von Lehrinhalten
für entsprechende
Studiengänge

durch Zusammenarbeit und
Veranstaltungen

Intensive Fort- und Weiterbildung

aufgrund des $8a des SGB

Durch Fort- und Weiter-
bildungen bessere
Kanperation Bahn

Aufklärung, LObkyarbalt für.

Kinder

Verbesserung der Präsenz des
Themas, Verbesserung von
Bildung und Lehrinhalten

Vernetzung der Disziplinen zur
umfassenden Diagnostik und
Versorgung

Fort- und Weiterbildungen

Frühzeitiges Erkennen von.
Symptomen

Verbreitungsmethode

KiD Kind in Diagnostik kann durch seine Protago-
nisten auf eine Erfahrung von über 20 Jahren zurück-
blicken. Die erste Einrichtung in Düsseldorf arbeitet
inzwischen mit über 90 Jugendämtern zusammen, die
Kinder an KiD überweisen. Durch eine hohe Aus-
lastung der Plätze ist die wirtschaftliche Situation in
Düsseldorf gesichert. Seit dieser Zeit werden zudem
regelmäßige Fort- und Weiterbildungen für die ver-
schiedensten Zielgruppen angeboten, die an der
Risikoeinschätzung hinsichtlich einer möglichen
Kindeswohlgefährdung beteiligt sind oder die diese
Kinder anschließend in ambulanten oder stationären
Settings betreuen.

Dass das KiD-Konzept sich auch in anderen Städten
etablieren lässt, zeigen unsere aktuellen Erfahrungen
aus Hannover und Hamburg. Primäres Ziel ist es, die
zukünftige Diagnostikeinrichtung an einen freien Träger
stationärer Jugendhilfeangebote anzubinden.

Dies hat den Vorteil, dass schon etablierte
Vernetzungsstrukturen vorliegen und nutzbar sind.

I A en |

Sollte kein geeigneter Träger bereit sein, besteht die
Möglichkeit, dass KiD Kind in Diagnostik die
Einrichtung selbst betreibt.

Zur Etablierung benötigen wir
® eine ausführliche Analyse der Infrastruktur vor Ort

* Gespräche mit ambulanten und stationären
Einrichtungen, die mit gewaltgeschädigten Kindern
arbeiten

« Jugendämter, die offen sind für den Baustein der
stationären Diagnostik und ihn als wertvolle
Erweiterung in ihre Hilfsmöglichkeiten integrieren

« vor Ort die Bereitschaft von Mitarbeitern von
öffentlichen wie freien Jugendhilfeträgern sich fort-
bilden zu lassen, um der multikomplexen Arbeit mit
diesen Kindern und ihren Familien gerecht zu
werden

Einzusetzende Ressourcen

und Leistungen
der KiD-Häuser

Einzusetzende Ressourcen bei zehn Plätzen

Pro KiD-Haus werden 11,5 Vollzeitkräfte benötigt.

Leitung mit
therapeutischen Anteilen

Service (insg. 1VK)

Therapeutenteam - Evtl. Fahrer Pädagogenteam
(2,5 VK inkl. Leitung) - Hausmeister (8,0 VK)
- Reinigungs- und
Hauswirtschaftskraft

Neben den personellen Kosten sind die entsprechenden Sachkosten zu berücksichtigen.

Zahlen und Fakten

Anzahl der betreuten Kinder

im KiD Düsseldorf insgesamt seit 1994: ca. 500

« in Hannover seit 2009: ca. 65

in Hamburg seit Eröffnung im September 2014: 15

Seit 25 Jahren führt Claus Gollmann in den
verschiedensten Einrichtungen Fortbildungen und
Supervisionen zum Thema „Kindesmisshandlung“
durch. Zielgruppen waren bisher in erster Linie
Mitarbeiter von Jugendämtern, von Beratungsstellen,
Kliniken, Kindertagesstätten und der Polizei.

Anzahl der Fortbildungen in Düsseldorf: 3 bis 4
Fortbildungen jährlich

Anzahl der Fortbildungen national: ständige und
regelmäßige Beteiligungen an deutschlandweiten
Kongressen und Fachtagungen

Mitentwicklung eines Masterstudiengangs an der
Hochschule Koblenz, der den Kinderschutz in
verschiedenen Professionen beinhaltet

(Stand: April 2015)

11

Diagnostik

Diagnos-
Anamnese Trauma- tische Thera-
der Eltern Psycho- spezifische Beobachtung peutischer
und Ange- diagnostik Diagnosik im Gruppen- Ansatz
hörigen alltag

|

Psychodynamik / Sozialdynamik

v

Diagnostische Einschätzung
Empfehlung Rückführung

v

JA u Ben F UNKLAR
= eratung zu Akzeptanz Ressourcen und Risiken
Ressourcen stärken Adäquaten Kontakt halten erneut alnschätzen

Risiken benennen, \ A 3
einschätzen, untersuchen Weitere Diagnostik
Interaktive Diagnostik

Familientherapie
Spezielles Eltern-Kind-
Training (EPB o.ä.)
Anbindung an andere
Institutionen
Weitere Nachsorge

Hilfe bei der Suche nach einer
adäquaten Einrichtung

v

Entlassungsphase/Nachsorge

v

Abschlussbericht

Wirkungen

Qualitative Wirkungen

Die Wirkungen bzw. die Ergebnisse der Arbeit lassen sich
daran messen, welche diagnostischen Erkenntnisse
gewonnen wurden und wie die weitere Entwicklung
eines gewaltgeschädigten Kindes im Anschluss
verläuft. Zudem ist aufschlussreich, wie die
Zusammenarbeit mit Kind und Familie sowie mit
anderen Behörden und Einrichtungen verlaufen ist.

Die Qualität des Umgangs mit gewaltgeschädigten
Kindern und ihren Familien hat sich im Raum Düssel-
dorf in den letzten Jahren erheblich verbessert, u.a.
auch durch KiD und die durch uns durchgeführten
Diagnostiken sowie Fortbildungen. Rückmeldungen zu
weiteren Verläufen zeigen uns, dass sich die Situation
dieser Kinder oftmals deutlich verbessern lässt, dass
sie eine möglichst gute, konstruktive

Quantitative Wirkungen

Jedes Kind, das den Abbruch einer einzelnen Jugend-
hilfemaßnahme (wegen fehlender Passung der Maß-
nahme, Überforderung etc.) hinter sich hat und nicht
zu Hause bleiben kann, verursacht mehr Kosten, da es
im Zweifelsfall schwieriger wird und entsprechend ein
höherer Hilfebedarf entsteht. Die notwendigen Folge-
maßnahmen werden immer spezialisierter und damit
kostenintensiver. Eine gute Diagnostik ermöglicht
jedoch eine bessere Anpassung der Nachfolgemaß-
nahme an die Bedürfnisse des Kindes.

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Studie von Prof.
Dr. Kathinka Beckmann (siehe unten) ist deutlich zu
erkennen, dass eine gute Diagnostik neben den
individuellen auch deutliche finanzielle Vorteile hat.

So wurde auf der Grundlage der Stammeinrichtung

in Düsseldorf ermittelt, dass bei einer empfehlungs-

gesamtpsychische Entwicklung machen können, wenn
sie in geeignete Maßnahmen oder in ein geeignetes
Setting vermittelt werden können oder bei einer Rück-
führung die gesamte Familie hinreichend spezifische
und adäquate Unterstützung erhält. Die eingangs
erläuterten individuellen wie gesamtgesellschaftlichen
weiteren Folgen lassen sich hierdurch deutlich abmil-
dern bis verhindern.

Dass die Jugendämter im Kontakt mit dem KiD
inzwischen wesentlich schneller bereit sind, uns Kinder
zuzuweisen, obwohl zunächst höhere Kosten durch
den höheren Pflegesatz entstehen, ist zudem bereits
ein Indikator dafür, dass KiD mit seiner Diagnostik eine
hilfreiche Unterstützung der Arbeit des Jugendamts
bei Kindeswohlgefährdung darstellt.

konformen Folgeunterbringung 23.095 Euro pro Kind
eingespart werden. Die individuelle Wirkung
(Verkürzung oder Minderung des Leidens etc.) wird
somit durch eine zusätzliche gesellschaftliche Wirkung
verstärkt. Die entstehenden Kosten, bei einer
differenzierten Diagnostik und einer adäquaten
Folgebetreuung, sind geringer als im kontrastierenden
Fall. Hinzu kommen umgekehrt bei einem negativen
Verlauf ggf. noch weitere Folgekosten (z.B. durch sich
entwickelnde Kriminalität, fehlende Eingliederungs-
möglichkeiten auf dem regulären Arbeitsmarkt,
Folgebehandlungen im Gesundheitssystem oder frühe
Inanspruchnahme des Rentensystems etc.).

Bezieht man die Ergebnisse von Prof. Beckmann auf
mehrere KiD-Häuser, ergeben sich folgende
Einsparungen (s. Tabelle). Entsprechend erhöht sich
der gesellschaftliche Nutzen fortlaufend.

I

Diagnostik im
Jugendhilfesystem

Aus der Sicht des Jugendamts, so Peter Lukasczyk,
sind Diagnostik und diagnostisches Verstehen
wesentliche Erfolgsvoraussetzungen für gelingende
und steuerungsunterstützende Hilfeprozesse bei den
Hilfen zur Erziehung grundsätzlich und insbesondere
in den Fällen, in denen Gewalt und Missbrauch als
Ursache der Gefährdung anzunehmen sind.

Diagnostik ist im Jugendhilfekontext keine Verordnung,
die idealtypisch ausschließlich durch einen Anbieter
durchgeführt werden sollte, sondern fußt wünschens-
werterweise auf einer eigenständigen sozialpädago-
gischen Diagnostik, die auf Seiten des öffentlichen
Trägers (Jugendamt) erstellt wird. Dies ist in der Regel
eine Aufgabe des Allgemeinen Sozialen Dienstes
(ASD), der durch dieses erste „Fallverstehen“ unter
Zuhilfenahme verschiedener Methoden die
Aufmerksamkeitsrichtung definiert.

14

Durch das Zusammenwirken beider Sichtweisen (ASD
und Anbieter) und in der Beziehung zueinander wird
aus Diagnostik die Grundlage für ein nachhaltiges
Anschlusssystem, welches die dann nachfolgend
tätigen Professionellen in die Lage versetzt, wirkungs-
volle Settings zu entwickeln und umzusetzen.

Sollte diese wünschenswerte Voraussetzung nicht
vorliegen, stellen die diagnostischen Aussagen und
Hinweise auf Folgehilfen durch den Jugendhilfeträger
KiD Kind in Diagnostik gGmbH wesentliche Grund-
lagen für die weitere Hilfeplanung im Rahmen des
Verfahrens nach $ 36 SGB VIII dar. Die gute
Zusammenarbeit zwischen öffentlichem Träger und der
Diagnostikeinrichtung führt zu einem gemeinsamen
„Fallverstehen“ und in Folge zu einem gemeinsamen
Qualifizierungsprozess im Interesse der nachhaltigen
positiven Entwicklung der anvertrauten Kinder.

Forschung/Zahlen

u ee

„..„. Und es rechnet sich doch!“
Effekte von Jugendhilfemaßnahmen
im Kontext kommunaler Finanzierung
(Prof. Dr. Kathinka Beckmann)

Die Profession Soziale Arbeit ist seit Jahren wach-
senden Legitimationsanfragen im Kontext ihrer Wirt-
schaftlichkeit ausgesetzt; im Bereich der Kinder- und
Jugendhilfe ist der Effizienzgedanke mit der Einfüh-
rung des $78a-g SGB VIll im Jahr 1999 gesetzlich
forciert worden. Vielerorts hat die damit verbundene
Budgetierung zu enormem
Druck auf die fallführenden
Mitarbeiter der Allgemeinen
Sozialen Dienste der Jugend-
ämter geführt, die nun fach-
lich bedarfsgerechte und oft
kostenintensive Maßnahmen
gegen Sparvorgaben durch-
kämpfen müssen. Hier kann
sich eine „Kommunikation

in Zahlen“, also der Verweis
auf eine langfristige Kosten-
ersparnis für die Kommune,
als sehr hilfreich erweisen.

Die KID-Verlaufsstudie, die
346 Werdegänge von Kindern
mittels umfassender Akten-
analyse sowie aufwändiger
Rekonstruktion der Fallverläufe
über einen Zeitraum von 18
Jahren analysiert, liefert Argumentationshilfen dafür,
dass bedarfsgerechte kostenintensive Maßnahmen
nicht zwangsläufig im Widerspruch zu einer lang-
fristigen Kostenersparnis stehen.

Die Dokumentenanalyse hat gezeigt, dass nahezu

alle untergebrachten Kinder Grenzverletzungen durch
Gewalterfahrungen unterschiedlicher Art erlebt haben.
Die emotionalen Kosten einer das ganze Leben prä-
genden Gewaltschädigung lassen sich nicht abbilden,
was sich sehr wohl abbilden lässt, ist die Kosten-
intensität der Werdegänge. Diese sind jeweils für die
erste (1994-2006) und zweite (2006-2012) Kohorte
berechnet worden, wobei insbesondere der Blick auf
die 146 Kinder der zweiten Kohorte die Notwendigkeit
einer langfristigen Kostenperspektive verdeutlicht: Für
137 von ihnen konnte der institutionelle Werdegang,
also welche Maßnahmen nach dem Entlassungstag

„Hätte es ZU
meiner Zeit schon so
etwas wie KiD
gegeben, wäre mein
leben anders
verlaufen..."

Eine selbst betroffene Mutter eines Kindes
aus dem KiD in der Anamnese

durchgeführt worden sind, nachgezeichnet werden.
Insgesamt sind den Jugendämtern in einem sechs
Jahre umfassenden Zeitraum Kosten in Höhe von rund
10 Mio. Euro entstanden. Zum Hintergrund: Das KID
wird entlang des sozialwirtschaftlichen Dreiecks als
spezialisierte Intensivgruppe vom Jugendamt beauf-
tragt, für das Kind und seine Familie ein differenziertes
und auf die individuelle Lebensgeschichte aus-
gerichtetes Hilfsangebot zu erarbeiten. Nach ab-
geschlossener Diagnostik spricht die Einrichtung

im letzten Hilfeplangespräch eine Empfehlung den
weiteren Werdegang des Kindes betreffend aus. Auf
Basis dieser Empfehlung kann das Jugendamt als
Kostenträger weiterer Maßnah-
men sein Handeln ausrichten.
Die differenzierte Betrachtung in
empfehlungsgemäße und nicht
empfehlungsgemäße Werde-
gänge zeigt, dass die durch-
schnittlichen Kosten für einen
empfehlungsgemäßen Werde-
gang bei 126.222 Euro liegen
und die durchschnittlichen
Kosten für einen nicht emp-
fehlungsgemäßen Werdegang
bei 149.317 Euro. Mit anderen
Worten war der nicht emp-
fehlungsgemäße Weg für das
jeweilige Jugendamt mit 23.095
Euro um 18% kostenintensiver.
Dieses Ergebnis korrespondiert
mit einer der Aussagen der JES-
Studie: „nicht hilfeplangemäß
beendete Hilfen können sich als immens kosten-
intensiv entpuppen“ (BMFSFK 2002: 19f.).

Entlang der Logik der These „Die finanziell günstigere
Unterbringung von Kindern entgegen der Empfehlung
bedeutet langfristig eine kostenintensivere Maßnahme
für das Jugendamt und damit auch für die Kommune“
sind folgende Annahmen formuliert worden: Ein emp-
fehlungsgemäß untergebrachtes Kind wird aufgrund
der professionell pädagogischen Unterstützung eher
einen Schulabschluss erlangen als ein nicht
empfehlungsgemäß untergebrachtes Kind. Mit dem
Schulabschluss wird es anschlussfähiger an den
Arbeitsmarkt sein und in diesem Sinne langfristig
gesehen den Staat als steuerzahlender Arbeitnehmer
unterstützen. In der Umkehrung ergibt sich die An-
nahme, dass die nicht empfehlungsgemäß unterge-
brachten Kinder aufgrund mangelnder fachlicher

15

FE er]

Begleitung auch der Bezugspersonen weniger oft
einen Schulabschluss schaffen. Damit steigt das
Risiko von gering qualifizierter Beschäftigung und
Erwerbslosigkeit, womit langfristig der Staat finanziell
belastet wird.

Diese Annahmen erforderten eine Fokussierung auf die
am Stichtag 31.3.12 erwachsenen ehemaligen KID-
Kinder. Von den 346 Kindern waren am Stichtag
insgesamt 151 volljährig; 115 von ihnen konnten mittels
der Recherche gefunden werden. Folgendes Szenario
lässt sich abbilden:

47% verfügen über einen Hauptschul- , 25% über
einen Realschulabschluss, 6% haben Abitur und 22%
keinen Abschluss. Kreuztabelliert man Schulab-
schluss/Empfehlung zeigt sich, dass 63% derjenigen,
die nicht empfehlungsgemäß untergebracht worden
sind, die Schule ohne Abschluss verließen. Die Daten
zur Ausbildungssituation weisen in die gleiche Rich-
tung, da im Falle von nicht umgesetzter Empfehlung
rund 57% keine Ausbildung absolvieren bzw.
absolviert haben.

Vielen Sozialpädagogen widerstrebt es, den Wert ihrer
Arbeit mit und in Zahlen auszudrücken. Diese Scheu
ist oft verknüpft mit dem Hinweis, dass „das eben
unethisch ist“. Bei allem Verständnis für diese
Bedenken bleibt damit die Gefahr bestehen, dass
Effekte von Jugendhilfemaßnahmen für den Einzelnen,
aber auch für die Gesellschaft unerkannt bleiben und
nicht wertgeschätzt werden. Die KID-Verlaufsstudie
liefert Argumente für die Notwendigkeit eines wider-
ständigen Beharrens auf bedarfsgerechten Hilfen für
die Kinder.

Literaturverzeichnis

Beckmann, K.: Kinderschutz in öffentlicher
Verantwortung. Eine Verlaufsstudie von 346
Werdegängen im Kontext kommunaler Sozial- und
Haushaltspolitik. Wochenschau Verlag 2014
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Kinder (BMFSFK) (Hg): Effekte erzieherischer Hilfen
und ihre Hintergründe. Berlin 2002

Die Kosten von Gewalt - eine Studie von Fearon und Hoeffler

Das britisch-amerikanische Wissenschaftlerduo

Dr. James Fearon und Dr. Anke Hoeffler (Stanford

und Oxford) hat sich in einer groß angelegten Studie
mit den wirtschaftlichen Kosten beschäftigt, die durch
kollektive wie interpersonelle Gewalt entstehen.

Sie stellten fest, dass die wirtschaftlichen Schäden in
Folge von verschiedenen Gewaltformen um ein

Vielfaches höher sind als die durch Terror oder Kriege,
und resümierten, dass die Formen von Gewalt, die
für die Gesellschaft am teuersten sind, am wenigsten
Aufmerksamkeit erhalten.

Kindesmisshandlung und sexuelle Gewalt an Kindern
machen dabei alleine 4,253% des weltweiten
Bruttoinlandsprodukts aus.

Kosten von Gewalt in Milliarden US-Dollar (% des weitweiten BIP)

Gewalt
durch den
Gesamt Partner Kindesmiss- Gewalt
9,533 44230 handlung Einzeitat
Billionen (5,18%) 3594,0 (inkl. Mord + Eu een
US-Dollar (4,21%) körperlichen Registrierte Registrierte 98,
Angriffen) sexuelle sexuelle Formen von
11,16% Gewalt an Gewalt an kollektiver
des BIP 1245,3 Frauen Kindern Gewalt und
(1,44%) Terror
66,7 36,8
(0,078%) (0,043%) 167,2
(0,19%)
Literatur
Fearon, J.; Hoeffler, A.: Conflict and Violence Assessment Paper, Benefits and Costs of the Conflict and Violence

Targets for the Post-2015 Development Agenda, Copenhagen Consensus Center. Post-2015 Consensus

Evaluation und Qualitätssicherung
Durch die Doktorarbeit von Prof. Dr. Kathinka Beck- e Wir streben eine Zertifizierung sowohl der |

mann existieren bereits Querschnittdaten hinsichtlich KiD-Häuser wie auch allgemein der Diagnostik und
der Wirkungen der Diagnostikergebnisse von KiD Versorgung traumatisierter Kinder an

auf Jugendämter bzw. den weiteren Werdegang von

Kindern. « Mittels der Einrichtung eines fachlichen Beirats
Diese Daten sollen auch genutzt werden, um wollen wir uns durchgehend auf dem neuesten
Langzeitstudien zu entwickeln. Die Entwicklung der Stand der Forschung den jeweiligen

Kinder soll über einen Zeitraum von z.B. zwanzig oder Herausforderungen stellen und die so gewonnenen
mehr Jahren beobachtet werden. So möchten wir Erkenntnisse wiederum an die einzelnen Standorte
sowohl weitere Erkenntnisse über die Lebensläufe weitergeben

dieser Kinder und die Folgewirkungen unserer Arbeit
gewinnen als auch unsere Maßnahmen daran aus-
gerichtet fortlaufend weiterentwickeln.

Die Studie von Prof. Beckmann wurde mit Stiftungs-
geldern weitergeführt und die zweite Phase im
Frühjahr 2014 abgeschlossen.

Zudem sind weitere qualitätssichernde |

Maßnahmen notwendig: |

« Damit die Kinder in ihren Symptomen wirklich |
verstanden werden können und ein angemessener |
Umgang damit möglich wird, müssen die Aufsichts-
behörden an die besonderen Erfordernisse einer
solchen Einrichtung herangeführt werden

17

Ziele, Risiken,
Besonderheiten und
Chancen in der Arbeit

Ziele

« Bundesweite Verbesserung der Qualität von
diagnostischen Verfahren und der Versorgung
gewaltgeschädigter Kinder durch den Aufbau weiterer
KiD-Häuser in einer Art „Franchising“-System

e Unterbrechung der Spirale der Gewalt bei den
Betroffenen und Erhöhung der Lebensqualität

« Finanzielle Entlastungen im Gesundheits- und
Sozialwesen

e Effektiver Ausbau von Helfer-Netzwerken vor Ort mit
Hilfe der KiD-Häuser

« Entwicklung neuer, verbindlicher Qualitätsstandards
und eines Zertifizierungsverfahrens

e Verbindung von Praxis, Wissenschaft und Lehre
durch Fortbildung, Weiterbildung und Entwicklung
neuer Curricula für bestehende Ausbildungs- und
Studiengänge

Risiken und Besonderheiten

e Notwendigkeit der Träger, sich auf dieses
herausfordernde Klientel einzulassen, was Einiges an
Wissen sowie hohen Aufwand erfordert

e Notwendigkeit der Träger, die aufwendige Betreuung
der Kinder zu gewährleisten

e Berücksichtigung und Einbezug des ggf. hohen
Verleugnungspotentials der Familien

e Höherer Pflegesatz als bei einer stationären
Regeleinrichtung

Chancen

« Eigenständige, sich selbst tragende Finanzierung der
KiD-Häuser durch den Pflegesatz nach der
konzeptuell vorgesehenen circa vierjährigen
anfänglichen Unterstützungsphase

e Umfassende Unterstützung seitens KiD Kind in
Diagnostik in Form von Personalauswahl,

An

e Teamentwicklung, Supervision, Coaching,
Krisenintervention, Rechtsberatung sowie Fort-
und Weiterbildung von Mitarbeitern

e Anbieten eines differenzierten Konzepts auf der
Grundlage langjähriger Erfahrungen und neuester
Entwicklungen, Informationen und Ergebnisse aus
Forschung und Praxis

e Kontinuierliche Steigerung und Weiterentwicklung
von Qualität und Effektivität in der Arbeit durch
Kommunikations-/Austauschmöglichkeiten sowie
gemeinsame Fort- und Weiterbildungen für die
Mitarbeiter der KiD-Häuser

Zusätzliche Unterstützung der KiD-Häuser durch
Aufbau eines regionalen, langfristigen Sponsorings

Geschäftsmodell

Die Wahl des Geschäftsmodells einer
„Gemeinnützigen GmbH“ ergibt sich aus der
Notwendigkeit, Spenden von Privatleuten, Firmen,
Unternehmen sowie Stiftungen zu akquirieren, damit
KiD Kind in Diagnostik die KiD-Häuser vor Ort
unterstützen kann, ohne dass den jeweiligen
Betreibern der Häuser zusätzliche Kosten entstehen,
die gerade in der Anfangsphase eine hohe Belastung
des Etats darstellen. Haben sich die Einrichtungen
nach circa vier Jahren etabliert, entstehen den
jeweiligen Betreibern nur noch Lizenzkosten; somit
können sie weiter von den beschriebenen Angeboten
profitieren.

Selbstverständlich können auch diese Beiträge über
Spenden refinanziert werden, die entweder vom Träge
selbst akquiriert werden oder in der Zusammenarbeit
mit KiD Kind in Diagnostik ermöglicht werden.
Nach derzeitigem Erfahrungsstand benötigt jeder ne
zu etablierende Standort eine Anschubfinanzierung
von ca. 250.000 Euro verteilt auf ca. vier Jahre.
Diese decken sämtliche von uns ZU erbringenden
Leistungen im Rahmen des Beratungs- und
Etablierungsprozesses ab.

Organisationsstruktur
und Team der KiD Kind in
Diagnostik gGmbH

Träger ist die gemeinnützige GmbH KiD Kind in Assistentin (Vera Morawetz) vertreten.

Diagnostik, die seit Frühjahr 2015 existiert. Zusätzlich werden professionelle Mitarbeiter, die das
Die gGmbH wird durch zwei Geschäftsführer KiD-Konzept bereits kennen, für uns tätig werden und
(Claus Gollmann und Peter Lukasczyk) und eine freiberuflich die konkrete Arbeit vor Ort unterstützen.

Vorstellung der handelnden Personen

19

PETER LUKASCZYK

In meiner 12jährigen Tätigkeit
als Abteilungsleiter für den
Allgemeinen Sozialen Dienst
und die Hilfen zur Erziehung im
Jugendamt der Landeshaupt-
stadt Düsseldorf wurde mir die
Bedeutung einer qualifizierten
Diagnostik deutlich bewusst.
Eine steuerungsrelevante
Diagnostik bezieht sich einerseits auf das Fallver-
stehen der Mitarbeitenden im Allgemeinen Sozialen
Dienst, andererseits auf das jeweils betroffene Kind.

Insbesondere bei gewaltgeschädigten und in Folge
traumatisierten Kindern ist das genaue Erkennen
der Zusammenhänge der Gewaltschädigung sehr
bedeutungsvoll für den anschließenden Hilfeprozess.

In diesem Zusammenhang lernte ich die Diagnostik-
einrichtung Kind in Düsseldorf und ihren Geschäfts-
führer C. Gollmann kennen und konnte mich in
vielen Fällen von der Qualität der Diagnostik und
der anschließenden Hilfemaßnahmen überzeugen.

20

Aus diesen professionellen Kontakten entwickelte
sich die gemeinsame Idee, dieses Fachkonzept in
die „Republik“ zu tragen. Die Einladung, in dieser
neuen gemeinnützigen Gesellschaft aktiv
mitzuwirken, habe ich sehr gerne angenommen.

In den zukünftig gemeinsam zu gestaltenden
Projekten liegt mir besonders am Herzen zu
versuchen, die Eltern dieser Kinder - trotz ihres
Unterlassens oder ihres aktiven Schädigens - in
die Diagnostik und die anschließende Hilfe
annehmend mit einzubeziehen.

Seit nunmehr 32 Jahren bin ich aktiv in unter-
schiedlichen Feldern der sozialen Arbeit tätig
gewesen, habe kleinere und sehr große
Organisationseinheiten geleitet.

2008 habe ich das Unternehmen Jugendhilfe
Consulting JHC gegründet, das öffentliche und
freie Träger in unterschiedlichen Fragen berät und
Fort- und Weiterbildungen anbietet.

Seit 2015 bin ich als Inhaber der Jugendhilfe
Consulting JHC selbständig tätig.

AUFSICHTSORGAN, BEIRAT ETC. KOOPERATIONEN, NETZWERK UND
PARTNERSCHAFTEN

Als gemeinnützige GmbH unterliegen wir den üblichen Vor Ort kooperieren wir jeweils mit den verschiedenen

Bedingungen an Transparenz und Kontrolle. Trägern und nutzen deren bestehende Netzwerke mit

Der Beirat besteht aus 9 Personen, die aus den zur Etablierung, Verbreitung und qualitativen

unterschiedlichen Bereichen (diagnostische, Weiterentwicklung.

therapeutische, Kinderschutz-Arbeit) ihre Fachlich arbeiten wir darüber hinaus mit regional und

Kompetenzen mit einbringen. Dieses überregional im Kinderschutz tätigen Organisationen

Gremium soll KiD Kind in Diagnostik gGmbH zusammen.

bei der inhaltlichen Weiterentwicklung unterstützen. Zur Unterstützung suchen wir den Kontakt zu

Organisationsprofil
Name

Ort
Sitz der Organisation gemäß Satzung

Rechtsform

Kontaktdaten
Adresse

Telefon
E-Mail
Website (URL)

Gründung
Gründer/Gesellschafter

Registereintrag

Art des Registers

Ort des Registers
Datum der Eintragung

Gemeinnützigkeit

Ausstellendes Finanzamt
Steuernummer

Anerkennung als Träger der freien
Jugendhilfe gemäß $ 75 SGB VIll

Finanzen

Stiftungen, die uns finanziell oder über pro
bono-Leistungen unterstützen, wie zum Beispiel
Ashoka oder Boehringer Ingelheim.

KiD Kind in Diagnostik gGmbH

Köln (NRW), Germany

Gemeinnützige Gesellschaft (gGmbH)

Am Hof 20 - 26

50667 Köln

+49 (0) 221 / 84641644
info@kind-in-diagnostik.de
www.kind-in-diagnostik.de

April 2015
Claus Gollmann, Peter Lukasczyk

HRB 84233
Handelsregister B
Amtsgericht Köln
28.04.2015

Das Finanzamt Köln-Mitte hat in einem Bescheid
gemäß $ 60a Abgabenordnung festgestellt, dass die
KiD Kind in Diagnostik gGmbH die satzungsmäßigen
Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit erfüllt.
Finanzamt Köln-Mitte

215/5870/2264

beantragt bei dem Jugendamt der Stadt Köln

Die gemeinnützige Gesellschaft KiD Kind in Auf Anfrage geben wir Ihnen aber gerne Auskunft,
Diagnostik wurde im Frühjahr 2015 durch die beiden je nach Stand der Weiterentwicklung.
Gesellschafter gegründet und befindet sich seitdem Ansonsten unterliegt die KiD Kind in Diagnostik
im Aufbau. Daher können bei Drucklegung noch keine gGmbH den gesetzlichen Vorschriften einer
Finanzdaten zur Verfügung gestellt werden. ordentlichen Buchführung.

21

Unsere Kinder ...

Das Leben der bei uns untergebrachten Kinder ist
meist in einem Ausmaß belastet, das für Außenste-
hende kaum vorstellbar ist. Die Erwachsenen, mit
denen diese Kinder aufwachsen, sind selbst meist
biografisch extrem belastet, in ihrer Situation dann
hilflos, überfordert und nicht in der Lage, sich auf die
Bedürfnisse von Kindern einzustellen. Daraus ent-
stehen für die Kinder vielfältige Formen von Vernach-
lässigung, Bedrohung, Übergriffen, Abwertung und
massiver Gewalt. Immer wieder sind auch wir ent-
setzt, welches Ausmaß diese Gewalt unter Umständen
hat. Gleichzeitig sind wir voller Bewunderung, wie
stark der Lebenswille der Kinder ist, um unter derart
schrecklichen Bedingungen zu überleben. In ihrer Not
entwickeln die Kinder Symptome und Auffälligkeiten.
Dies ist meist ihre einzige Möglichkeit, sich mitzu-
teilen und auf ihre Lage aufmerksam zu machen. Es
braucht dann aber auch Menschen, die diese ggf. sehr
unbequemen Signale (Aggressionen, eigene sexuelle
Übergriffigkeit, Aufsässigkeit, tiefe Traurigkeit u.a.) erst
einmal als Hilferufe wahrnehmen und verstehen. Die
Kinder müssen oft jahrelang auf ihre Not aufmerksam
machen, bis das zuständige Jugendamt davon erfährt
und dann eine Diagnostik in Auftrag gibt.

Unsere Aufgabe ist es dann, die Kinder und ihre
Familien in ihrem Leid zu begleiten, zu verstehen,

22

wie es zu Vernachlässigung, Gewalt etc. gekommen
ist, und schließlich Empfehlungen zu geben, welche
Schritte notwendig sind, damit das Kind sich erholen
und gesund (weiter-Jentwickeln kann.

Um diese sehr komplexe Situation zu verdeutlichen,
schildern wir im Folgenden zwei anonymisierte
Beispiele.

Im Fall der siebenjährigen Thea war das Jugendamt
ursprünglich um Amtshilfe bei einem Polizeieinsatz im
Zuge der Verhaftung des Kindsvaters gebeten worden.
Während der Enttarnung eines Internet-Kinderporno-
rings hatten sich fotographische Beweise für einen
sexuellen Missbrauch durch den Vater an Thea
ergeben. Nach der Inhaftierung des Vaters hatte das
Jugendamt eine ambulante Hilfe für Mutter und
Tochter installiert. Theas Mutter konnte jedoch die
Vorwürfe gegen ihren Mann nicht glauben. Sie wirkte
zudem selbst hoch belastet. Als dann deutlich wurde,
dass Thea unter einem Schweigegebot stand, nahm
das Jugendamt Thea in Obhut und brachte sie zur
stationären Diagnostik im KiD unter.

Hier fiel sie zunächst vor allem dadurch auf, dass sie in
vielen Situationen kompetent, angepasst, vermeintlich
unauffällig und regelrecht „brav“ wirkte. Thea zeigte
zudem ihr hohes kognitives Potential und eine aus-

geprägte Alltagsklugheit. Auch die Schule hatte vor
Theas Inobhutnahme nichts bemerkt und sie für ein
fröhliches und lernfreudiges, wenn auch ab und zu
abwesend wirkendes Mädchen gehalten.

In den folgenden Wochen veränderte sich Thea je-
doch. Sie war und fühlte sich jetzt in Sicherheit und
begann, „auffälliger“ zu werden. Damit gab sie uns zu
verstehen, dass ihre vorherige Unauffälligkeit bereits
ein Symptom gewesen war. Durch Verdrängung und
Abspaltung unerträglicher Gedanken und Gefühle,
durch ihr Funktionieren, ihre immensen Bemühun-
gen, ein unauffälliges, angepasstes Mädchen zu sein,
hatte sie lange Zeit das Schreckliche vor sich und
anderen verborgen und psychisch überlebt. Welche
Folgen eine solche Anpassung hat, zeigte Thea nach
und nach in der Diagnostik. Sie begann einzunässen
und einzukoten, sie litt unter heftigen Alpträumen. Sie
klagte über körperliche Beschwerden wie Kopf- oder
Bauchschmerzen, obwohl die medizinischen Unter-
suchungen ergaben, dass sie körperlich gesund war.
Thea begann zudem, Mitarbeiter
und andere Kinder verbal zu
provozieren und zu manipulieren.
Und immer noch versuchte

sie eine möglichst unauffällige
Fassade aufrecht zu erhalten.
Oberflächlich betrachtet konnte
sie immer noch unbelastet

und fröhlich wirken. Erst in der
Zusammenschau aller diagnos-
tischen Eindrücke und Beob-
achtungen wurde ersichtlich,
dass Thea sich ihre scheinbare
Unauffälligkeit wie eine Art
Tarnmantel umlegte. Dahinter
wurde jedoch die verletzte,
einsame und innerlich leere
Thea immer sicht- und spürbarer. Immer deutlicher
wurde der desolate psychische Gesamtzustand, in
dem sie sich befand.

In den Diagnostikterminen verstummte Thea sofort,
wenn man sie nach ihrer Familie oder nach der Ver-
gangenheit fragte. Sie schwieg dann lange und wirkte
wie gelähmt. Das traumatische Erleben schien in

Thea völlig abgekapselt und auch für sie selbst kaum
erreichbar zu sein, sodass es lediglich in Gestalt der
totalen physischen und psychischen Erstarrung an die
Oberfläche trat. Sobald die Vergangenheit jedoch ver-
lassen wurde, zeigte sich in rigoroser Abspaltung des
Traumaerlebens dann unvermittelt ein fast unbelastet
wirkendes Mädchen. Zu aktuellen Themen war Thea
präzise orientiert und erzählte mit klarer Stimme vom
Alltag in der Gruppe, berichtete zum Beispiel von ihren
Kontakten zu Kindern im KiD und von den jeweiligen
Pädagogen. Zeitgleich äußerte sie klar, dass es gut sei,
im KiD zu sein, und zeigte sich geradezu entlastet und
froh. Sie äußerte, dass sie weder Vater noch Mutter
vermissen würde. Völlig affektlos meinte sie, dass es
aber in Ordnung sei, wenn die Mutter sie gelegentlich

„Unvorstellbar,
was Ihea
passiert Ist, Sie
wirkte doch
immer so nommall“

Theas Lehrerin

besuchen würde.

Im weiteren Verlauf der Diagnostik wurde deutlich,
dass Thea vor der Vorstellung zu fliehen versuchte,
dass die Mutter sehr wohl wissen könnte, was sie
(Thea) mit dem Vater erlebt hatte, welche Rolle die
Mutter gehabt hatte, warum diese subjektiv nichts
hatte merken und sie nicht hatte schützen können.

Theas Mutter nahm die angebotenen Gespräche im
KiD wahr. Hier wurde immer wieder das immense
Ausmaß ihrer eigenen Belastung deutlich. In ihrem Re-
defluss nahm sie zunächst vordringlich Bezug zu ihrer
eigenen Situation und konnte kaum ihre Tochter in den
Blick nehmen. Deutlich wurde, dass sie selbst in einer
hoch problematischen, emotional eher unter-
versorgenden Familiensituation mit einem sehr
strengen und gewalttätigen Vater und einer Grenzen
und Rollen verwischenden Mutter aufgewachsen war.
Diese hatte das Mädchen eher als Freundin denn als
Tochter gesehen und so deren eigene Wahrnehmung
und Intuition verzerrt. Die innigste
Zuneigung hatte die Kindsmutter
von ihrem älteren Bruder erhalten.
Dessen allmähliche Grenzüber-
schreitungen und schlussendliche
sexuelle Übergriffe konnte sie
zunächst als solche kaum erken-
nen, seine Handlungen weder den
Eltern offenbaren noch die

Beziehung zu ihm aufgeben, da sie über ihn zugleich
auch die meiste emotionale Zuwendung erhielt.

Theas Vater berichtete in Gesprächen in der JVA
über seine von Alkoholismus und physischer Gewalt
geprägte Kindheit mit einem hoch aggressiven und
gewalttätig-übergriffigen Vater sowie einer hilflos und
emotional gleichgültig erscheinenden Mutter.

In diesem Zusammenhang beschrieb er sein Nähe
suchendes und dabei sexuell übergriffig agierendes
Verhalten in Richtung seiner Cousinen. Sein miss-
bräuchliches Verhalten gegenüber seiner Tochter Thea
empfand er als „sein Recht“ und nicht als übergriffig,
obwohl er es gegenüber seiner Frau sehr wohl
strategisch zu verheimlichen bemüht gewesen war.

In weiteren Gesprächen mit Theas Mutter wurde im
Laufe der Diagnostik immer deutlicher, dass sie sehr
wohl in der Vergangenheit ungute Gefühle und offene
Fragen hinsichtlich des Verhaltens ihres Mannes in
Versorgungs- und Spielsitua-
tionen mit Thea gehabt hatte.
Diese hatte sie jedoch aufgrund
ihrer eigenen Unsicherheit gleich
wieder geleugnet und verdrängt.
Da Thea in der Wahrnehmung
der Mutter gegenüber dem Vater
zudem gleichbleibend zu-
gewandt und fröhlich gewirkt
hatte, war diese zusätzlich
beruhigt gewesen. Thea war
jedoch zu diesem Zeitpunkt
bereits in dem Dilemma
gefangen, Loyalität und
Harmonie zu wahren und nicht
zuletzt ihre Versorgung

weiter sicherzustellen etc. In der
Diagnostik mit dem Mädchen
war nach und nach deutlich geworden, dass sie die
Mutter nicht nur als nicht sehend und nicht schützend
erlebt hatte, sondern darüber hinaus auch als wenig
versorgend. Für Thea war der Vater emotional viel
bedeutender gewesen. Er hatte Thea missbraucht und
gleichzeitig aber auch viel Zeit mit ihr verbracht und
sich um sie gekümmert. So war die Bindung zwischen
seiner Tochter und ihm tatsächlich enger als zwischen
Thea und der Mutter.

Theas Mutter konnte in unserer intensiven Beratung
erkennen, welche Bedeutung ihr Nicht Schützen und
ihre fehlende emotionale Präsenz für ihre Tochter
gehabt hatten. Sie konnte für sich erarbeiten, dass
sie beide, Mutter und Kind, Zeit benötigen würden,
um eine neue, konstruktive Beziehung zu entwickeln.
Entsprechend konnte die Mutter sich darauf
einlassen, dass Thea nach dem KiD zunächst eine Zeit
lang in einer entsprechenden traumapädagogischen
Intensivgruppe leben durfte. Hier erhielten Mutter und
Tochter die Gelegenheit, an ihrer Beziehung zu
arbeiten, mit dem Ziel, beiden zukünftig ein

24

„Die Mama
muss lemen,
besser auf
mich
aufzupassen,”

Thea in der Therapie

gelingendes Zusammenleben zu ermöglichen. Thea
wurde zudem die pädagogische und therapeutische
Unterstützung zuteil, um ihre eigenen Themen zu be-
arbeiten. Parallel dazu benötigte sie dringend die Zeit
und den Raum, um sich aus der destruktiven Umklam-
merung des Vaters zu lösen. Das half ihr, ihre eige-
nen ambivalenten Gefühle zuzulassen und die bisher
unverbunden nebeneinander bestehenden inner-
psychischen Anteile zu integrieren, sowie ihre
Persönlichkeit zu füllen und diese wachsen zu lassen.

Der zehnjährige Tim wurde uns auf Wunsch des
Jugendamts direkt von der Kinderstation des nahege-
legenen Krankenhauses überwiesen. Tim war durch
einen niedergelassen Arzt ins Krankenhaus ein-
gewiesen worden und machte dort widersprüchliche
Angaben zur Ursache seines Armbruches. Zusätzlich
hatte er diverse massive Wunden in unterschiedlichen
Heilungsstadien, Prellungen und
Kratzspuren.

Nachdem seine Mutter einige Tage
später zusammen mit ihrem offen-
sichtlich stark alkoholisierten
Lebensgefährten versucht hatte,
Tim aus dem Krankenhaus zu
holen, wurde ihr das Aufenthalts-
bestimmungsrecht entzogen,

SNTOSE

außerdem stellte das Jugendamt Strafanzeige.

Als Tim zu uns ins KiD kam, wirkte er traurig und
bedrückt. Seine Mutter stand für Gespräche nicht zur
Verfügung, da sie untergetaucht war. Sein Vater, der
sich einige Zeit zuvor von der
Mutter getrennt hatte, konnte

und wollte keine Informationen
zur aktuellen Situation geben.
Über die Großmutter bekamen wir
schließlich einige Informationen
zum innerfamiliären Hintergrund.
So wurde deutlich, dass Tim als
eigentlich erwünschtes erstes
Kind junger Eltern auf die Welt
gekommen war, die mit dem
Jungen jedoch überfordert zu sein

„/varum habe
Ich nicht früher
Hilfe geholt?"

Tims Großmutter in der Anamnese

Unterstützung und keinerlei Förderung erhalten. Zu-
dem bekam er viele Streitigkeiten zwischen seinen
Eltern mit. Auf die Geburt seiner Schwester

reagierte er sichtlich eifersüchtig und vermehrt
aggressiv. Die Streitigkeiten
zwischen seinen Eltern eskalierten,
die Eltern trennten sich und die
kleine Schwester wurde von der
Mutter zum Vater gebracht. Tim
hingegen blieb bei seiner Mutter
und ihrem neuen Lebensgefährten.
Die Sorgen der Großmutter um Tim
wuchsen in den folgenden
Monaten, da er ihr oft vernach-
lässigt schien und unregelmäßig
zur Schule ging. Auf die Nachricht,

schienen. Für den selbst aus einer lieblosen und durch dass Tim im Krankenhaus lag, reagierte sie extrem

physische Gewalt und Vernachlässigung geprägten
Familie fliehenden jungen Kindsvater standen Frau
und Kind für Erlösung und Hoffnung auf eine bessere
Zukunft. Von seiner neuen Situation völlig überfordert
reagierte er mit emotionalem Rückzug und Flucht in
den Alkohol sowie mit sehr gewährendem Erziehungs-
verhalten, während sich die durchsetzungsstärkere
Kindsmutter genau dadurch alleingelassen und
überfordert fühlte.

So war Tim bereits früh auf sich allein gestellt
gewesen, hatte nur eingeschränkt emotionale

RD NUN \

NNHNTNDAN

erschrocken, bestürzt und schuldbewusst. Seine
Verletzungen sah sie als Zeichen dafür an, dass er
offensichtlich längere Zeit vom Lebensgefährten der
Mutter gequält worden sei.

Im KiD erlebten wir Tim zunächst als unfähig, eigene
Wünsche zu äußern. Viele seiner emotionalen
Regungen wie Wut, Aggression, aber auch Trauer,
Sehnsucht und Schmerz schien er nicht steuern zu
können und agierte aus seiner Not heraus permanent
aggressiv. Alltagssituationen wirkten zudem ängs-
tigend auf ihn. Seine Angst machte ihn hilflos bis
depressiv, in manchen Momenten wirkte er sehr in sich
gekehrt und verschlossen. Er wollte dann weder reden
noch abgelenkt noch aufgemuntert werden; wir spürten,
wie traurig, verzweifelt und einsam Tim schien. Seine
Hilflosigkeit und Ohnmachtsgefühle kompensierte er
zeitweilig durch überzogenes Männlichkeitsgebaren.

Sehr traurig und resigniert sprach Tim im Laufe der
Diagnostik immer wieder von der schlimmen Zeit nach
der Trennung seiner Eltern, als er bei seiner Mutter und
deren neuem Lebensgefährten gelebt habe. Es wurde
ersichtlich, dass der Lebensgefährte ihn offensichtlich
vielfach misshandelt hatte. Unter anderem gab Tim
an, mit einem Baseballschläger geschlagen worden zu
sein. Im Krankenhaus waren damals auch Spuren von
Stichwunden gefunden worden.

In Spielsequenzen thematisierte Tim mehrfach in
beeindruckender Weise den Kampf von Gut gegen
Böse. Er bestätigte, dass er oft an die damaligen
Vorfälle denken müsse und dann traurig oder wütend
sei. Häufig schien Tim sich jedoch nur undeutlich an
seine Vergangenheit erinnern zu können. Belastende
und traumatische Erlebnisse hatte er in diesen Phasen
in einem diffusen Erinnerungsnebel verdrängt, ebenso
aber auch positive Erlebnisse und schöne
Erinnerungen.

Über seine Mutter sprach Tim von sich aus nie.
Danach gefragt machte er klar, dass er nicht über sie
reden wolle, seine Wut und Enttäuschung wurden
spürbar. In den hoch sadistischen Misshandlungs-

25

situationen durch den Lebensgefährten hatte sich Tim
von seiner Mutter unbeschützt und im Stich gelassen

gefühlt. Er fragte sich außerdem, welche Schuld er an
der erlittenen Gewalt hatte.

Der Vater war für ihn mit großer Sehnsucht nach
Familienzugehörigkeit und Geborgenheit verbunden.
Dennoch wusste er, wie wenig belastbar der Vater
aufgrund seiner eigenen, ebenfalls traumatischen
Vorgeschichte war, und schonte ihn dementsprechend.
Mit großer Dankbarkeit erlebte Tim die Zeit im KiD

und war glücklich über Fürsorge, Achtung und Schutz,
die er bei uns erhielt. Er war froh, wenn sein Vater ihn
besuchte und auch seine Groß-
eltern, zu denen er eine herzliche
Beziehung zu haben schien.

Tim benötigte unserer
Einschätzung nach perspekti-
visch einen stabilen Lebensraum
mit Beziehungsangeboten von
verlässlichen, transparenten
Mitarbeitern, die nicht in
Konkurrenz zu seinem Vater
traten. Er wurde vom Jugendamt
auf unsere Empfehlung hin in

26

„Die Schläge
haben mir zum
Schluss gar
nicht mehr weh
getan.

Tim in der Traumadiagnostik

EG

einer Behandlungsgruppe untergebracht, die die Arbeit
mit ihm wie auch mit seinem Vater leisten konnte. Hier
war behutsam und verlässlich das - in der
Vergangenheit verletzte - Grundbedürfnis nach Schutz
und Sicherheit gewährleistet. Ein Klima von Zuwen-
dung und Vertrauen in einer kleinen überschaubaren
Gruppe und eine therapeutisch verstehende Haltung
waren nötig, um Tim ein Nachlernen im Umgang mit
den eigenen Gefühlen, Bedürfnissen, Wünschen und
Ideen zu ermöglichen. Zusätzlich wurde eine
begleitende kindertherapeutische Behandlung zur
Aufarbeitung seiner Traumata installiert.

Außerdem fand intensive Elternarbeit mit der Aufgabe
statt, viel wertschätzende und
wohlwollende, aber auch immer
wieder respektvoll konfrontierende
Unterstützung anzubieten, sodass
der Kindsvater seinem traumati-
sierten Sohn beistehen konnte.
Der Vater zeigte so viel echtes
Interesse an seinen Kindern,

dass er alle Unterstützung,

um seine Rolle als allein
erziehender Vater neu zu
definieren und sich darin zu
erproben, gern annahm.

w
Unterstützer

Ashoka

ASHOKA

www.germany.ashoka.org

Ashoka ist die erste und weltweit führende
Organisation zur Förderung von Social Entrepreneurs
(SozialunternehmerlInnen) - Frauen und Männer, die
mit innovativen, replizierbaren Konzepten drängende
gesellschaftliche Probleme lösen.

Gut 3.000 Ashoka Fellows in über 80 Ländern sind das
Herzstück des Netzwerks - und inspirieren auf ihrem
Weg viele Menschen dazu selbst aktiv zu werden.
Denn das ist Ashokas Vision:

Eine Gesellschaft, in der jede und jeder Einzelne ermu-
tigt und unterstützt wird zur Lösung

gesellschaftlicher Probleme beizutragen und positiven
Wandel zu gestalten: Everyone a Changemaker.

Alle Fellows haben den international einheitlichen
Auswahlprozess durchlaufen und erhalten Förderung
durch das Fellowship-Programm. Der erste deutsche
Fellow wurde 2005 in das Netzwerk aufgenommen.
Heute wirken in Deutschland bereits über 50 Fellows
in ganz verschiedenen Bereichen. Sie ermöglichen
Langzeitarbeitslosen Existenzgründungen, stärken die
Sozialkompetenzen von Kindern, Wirken dem
Höfesterben entgegen, bringen Transparenz in die
Demokratie und vieles mehr.

Impressum:

Design & Layout: MediaDesign Verena Kliti

Making More Health

www.makingmorehealth.org

Seit 2010 arbeiten Boehringer Ingelheim und

Ashoka im Rahmen der globalen Initiative „Making
More Health“ zusammen. Unsere Vision ist es, neue
Methoden zur Verbesserung der weltweiten Gesund-
heitsversorgung zu identifizieren. Wir verfolgen das
Ziel, soziale Innovationen auf der ganzen Welt
aufzuspüren, unkonventionelle Partnerschaften und
Geschäftsmodelle zu erschließen und die Mitarbeiter
von Boehringer Ingelheim darin einzubinden.

Die „Making More Health“-Partnerschaft baut auf den
Erfolg von Ashoka und Boehringer Ingelheim als die in
ihrem jeweiligen Gebiet führende und innovative
Organisation auf. Beide Partner bringen ihre
herausragenden Fähigkeiten und Kompetenzen in die
gemeinsame Zusammenarbeit mit ein. Durch die
Unterstützung von Sozialunternehmern im Gesund-
heitsbereich verfolgt Boehringer Ingelheim das Ziel,
über sein Kerngeschäft hinaus einen Beitrag zu
besserer Gesundheit zu leisten. In Kooperation mit
Ashoka möchten wir uns den Herausforderungen des
Zugangs zur Gesundheitsversorgung im 21. Jahr-
hundert stellen. Im Mittelpunkt steht dabei ein ver-
bessertes Verständnis für die Trends in Schlüssel-
bereichen. Dazu zählen die Erbringung von
Gesundheitsdienstleistungen, die Globalisierung von
Gesundheitsfragen, der Wandel der Dienstleister im
Gesundheitsbereich sowie die Rolle des Patienten,
insbesondere bei Bevölkerungsgruppen mit geringem
Einkommen.

Der Erfolg unserer Partnerschaft hängt jedoch auch
von dem Wissen und der Einsatzbereitschaft all der
Menschen ab, die unsere Anliegen und Werte teilen.
Dazu gehören die Mitarbeiter von Boehringer Ingel-
heim sowie die einzelnen Ashoka Fellows. Und jeder,
der sich aktiv an einem der vier angebotenen Tätig-
keitsfelder beteiligt, um das Netz weiterzuspinnen,
dass Ashoka in den letzten 30 Jahren entwickelt hat.

Konzeption: KiD Kind in Diagnostik / Boehringer Ingelheim
Fotos: Fotolia, Photocase, Steffi Ruth, Bildwerkeins (Paul Walther), Christian Klant, Privat

27

#

Kind in Diagnostik

Am Hof 20 - 26, 50667 Köln

Tel.: 0221-84 64 16 44

Internet: www.kind-in-diagnostik.de
Email: info@kind-in-diagnostik.de

Beschlussvorlage Ausschuss

5893 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/510/32 
17 01 
Vorlagen-Nummer 
 0104/2017 
Freigabedatum 7.2.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "KiD Kind in 
Diagnostik gGmbH" 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, die „KiD Kind in 
Diagnostik gGmbH“, Am Hof 20-26, 50667 Köln gemäß § 75 SGB VIII als Träger der freien Jugendhil-
fe anzuerkennen. 
 
Jugendhilfeausschuss 14.03.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Die „KiD Kind in Diagnostik gGmbH“, Geschäftsanschrift und Verwaltungssitz: Am Hof 20-26, 50667 
Köln wurde am 24.03.2015 gegründet und am 28.04.2015 im Handelsregister des Amtsgerichts Köln 
unter HRB-Nr. 84233 eingetragen. 
Die Gesellschaft hat die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe beantragt. 
 
Gesellschaftszweck der „KiD Kind in Diagnostik gGmbH“ ist gemäß Ziffer 2.2 des Gesellschaftsver-
trages die Förderung der Jugendhilfe im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO und die Förderung von Wis-
senschaft und Forschung im Sinne des § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO. Weiterer Zweck der Gesellschaft 
ist die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, welche die För-
derung der in dieser Ziffer genannten Zwecke verfolgen. 
 
Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch folgende Tätigkeiten: 
 Förderung der Gründung von lokalen Trägern von „KiD-Einrichtungen“ und Verbreitung sowie 
Weiterentwicklung des „KiD-Konzepts“ (ambulante und stationäre diagnostische und thera-
peutische Behandlung psychischer Folgen von Gewalt gegenüber Kindern); 
 Übernahme der Trägerschaft von „KiD-Einrichtungen“; 
 Fortbildung und Coaching von Mitarbeitern im Zusammenhang mit der ambulanten und statio-
nären diagnostischen und therapeutischen Behandlung psychischer Folgen von Gewalt ge-
genüber Kindern; 
 Forschung im Bereich der Diagnostik und Therapie psychischer Folgen von Gewalt gegenüber 
Kindern; 
 Erbringung entgeltlicher Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit der ambulanten 
und stationären diagnostischen und therapeutischen Behandlung psychischer Folgen von 
Gewalt gegenüber Kindern, insbesondere dem „KiD-Konzept“; 
 Beschaffung von Geld- und Sachmitteln für lokale gemeinnützige „KiD-Einrichtungen“ durch 
Beiträge und Spenden. Die Gesellschaft ist unter Beachtung der Zweckbindung im Sinne von 
Ziffer 2.2 auch zur Annahme von gebundenen Spenden berechtigt. 
 
Der gGmbH geht es um eine Schaffung von Einrichtungen, sogenannte „Kind in Diagnostik – Häuser“ 
(„KiD-Häuser“), in denen gewaltgeschädigte Kinder und Jugendliche aufgenommen werden. Der Be-
trieb von „KiD-Häusern“ kann in eigener Trägerschaft oder in Partnerschaft mit anderen Trägern auf-
genommen werden oder durch einen Jugendhilfeträger als Franchise mit vertraglichen Qualitätskrite-
rien. 
Langfristiges Ziel ist es, dass pro Bundesland ein „KiD-Haus“ zur Verfügung steht. In Köln soll kein 
„KiD-Haus“ entstehen (in Düsseldorf gibt es bereits seit Jahren ein ähnliches Konzept mit dem Na-
men „Kind in Düsseldorf“. Die „Kind in Düsseldorf gGmbH“ wurde in 1993 vom Jugendamt Düsseldorf 
als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt. Mit der Neufassung des Gesellschaftsvertrages in 2008 
agiert sie allerdings als GmbH). Derzeit bestehen in Hamburg und in Hannover bereits „KiD-Häuser“. 
 
Die „KiD Kind in Diagnostik gGmbH“ bietet ein lizensiertes Konzept an, welches von Trägern der 
freien Jugendhilfe umgesetzt wird. Dabei begleitet die „KiD gGmbH“ die Entwicklung sowie zu Beginn 
die Umsetzung des Konzeptes und bietet Fortbildungen für die Mitarbeiterschaft an. 
Eine Begleitung ist für eine vierjährige anfängliche Unterstützungsphase vorgesehen. In Einzelfällen 
ist es auch möglich, dass die „KiD gGmbH“ ein „KiD-Haus“ unter eigener Trägerschaft führt. 
 
Der Träger, der das Haus betreibt, wird beim zuständigen Landesjugendamt die Betriebserlaubnis auf 
Grundlage des „KiD-Konzeptes“ beantragen. Die Entgeltvereinbarung schließt der betreibende Träger 
dann mit dem kommunalen zuständigen Jugendamt ab. 
 
Zielgruppe sind gewaltgeschädigte Kinder zwischen 4 bis 12 Jahren (Aufnahmealter). Das Ziel des 
Angebotes ist die Erstellung einer Diagnostik und die (Weiter-) Entwicklung adäquater Hilfen. Für die

3 
Dauer der Unterbringung zur Diagnostik sind in der Regel 6 Monate vorgesehen. Ein „KiD-Haus“ bie-
tet 10-12 Plätze zur Aufnahme an. 
 
Das Finanzamt Köln-Mitte hat am 16.07.2015 einen Bescheid nach § 60a Abs. 1 Abgabenordnung 
über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 
51, 59, 60 und 61 Abgabenordnung erteilt. Die Satzung der Körperschaft erfüllt demnach die für die 
Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft erforderlichen Voraussetzungen.  
 
Für die beiden Geschäftsführer 
- Herrn Peter Lukasczyk und 
- Herrn Claus Gollmann 
sind erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse gemäß § 30a BZRG beantragt worden. 
 
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich gemeinnützige Ziele. Es ist zu erwarten, dass sie einen nicht 
unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten im Stande ist und die 
Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten wird. Dass der Träger zum 
Teil als Franchise-Geber und insbesondere als Beratungsinstitution auftritt steht der Anerkennung 
gem. § 75 SGB VIII aus Sicht der Verwaltung nicht entgegen, da dadurch die Ziele der Jugend- und 
hier insbesondere der Erziehungshilfe deutlich unterstützt werden. 
 
Die Verwaltung schlägt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SGB 
VIII vor. 
 
Der Gesellschaftsvertrag und die Konzeption sind als Anlagen 1 und 2 unter Session-Nr. 0104/2017 hinterlegt.

Anlage 1 Gesellschaftsvertrag KiD Kind in Diagnostik gGmbH

17234 Zeichen

1.1

1.2

2.2

2.3

=
Anlage zur Urkunde UR.-Nr. KEN /2015
des Notars Jon Meyer in Düsseldorf

Gesellschaftsvertrag

Firma und Sitz

Die Firma der Gesellschaft lautet j

KiD Kind in Diagnostik gGmbH

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Köln.

Gesellschaftszweck und Unternehmensgegenstand

Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sin-
ne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung ($$ 51 ff. AO).

Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe im Sinne des & 52 Abs. 2 S. 1
Nr. 4 AO und die Förderung von Wissenschaft und Forschung im Sinne des $ 52 Abs. 2
S. 1 Nr. 1 AO. Weiterer Zweck der Gesellschaft ist die ideelle und finanzielle Förderung
anderer steuerbegünstigter Körperschaften, welche die Förderung der in dieser Ziffer
genannten Zwecke verfolgen.

Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die folgenden Tätigkei-

ten:

2.3.1

2.3.2
2.3.3

2.3.4

2.3.5

Förderung der Gründung von lokalen Trägern von KiD-Einrichtungen und Ver-
breitung sowie Weiterentwicklung des KiD-Konzepts (ambulante und stationäre
diagnostische und therapeutische Behandlung psychischer Folgen von Gewalt
gegenüber Kindern);

Übernahme der Trägerschaft von KiD-Einrichtungen;

Fortbildung und Coaching von Mitarbeitern im Zusammenhang mit der ambulan-
ten und stationären diagnostischen und therapeutischen Behandlung psychi-
scher Folgen von Gewalt gegenüber Kindern; ;

Forschung im Bereich der Diagnostik und Therapie psychischer Folgen von Ge-
walt gegenüber Kindern;

Erbringung entgeltlicher Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang der der
ambulanten und stationären diagnostischen und therapeutischen Behandlung
psychischer Folgen von Gewalt gegenüber Kindern, insbesondere dem KiD-
Konzept;

2.3.6 Beschaffung von Geld- und Sachmitteln für lokale gemeinnützige KiD-
Einrichtungen durch Beiträge und Spenden. Die Gesellschaft ist unter Beach-
tung der Zweckbindung im Sinne von Ziffer 2.2 auch zur Annahme von gebun-
denen Spenden berechtigt.

2.4 Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Handlungen vorzunehmen und alle geschäftlichen
Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks notwendig oder
nützlich erscheinen. Sie darf dazu Zweckbetriebe und wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
betreiben. °

2.5 Die Gesellschaft darf im Rahmen des Gesellschaftszwecks, ihre Geschäfte im In- und
Ausland betreiben, insbesondere Zweigniederlassungen errichten und gewerbliche so-
wie nichtgewerbliche Unternehmen, gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen.

3 Gemeinnützigkeit

3.1 Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke. .

3.2 Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendung aus Mitteln der Gesellschaft.

3.3 Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Gesellschaftszweck fremd sind oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

4 Stammkapital
4.1 Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 25.000.
4.2 Auf das Stammkapital übernehmen:

Herr Claus Gollmann 20.000 Geschäftsanteile im Nennbetrag von je EUR 1,—
(laufende Nummern 1 bis 20.000) und

Herr Peter Lukasczyk 5.000 Geschäftsanteile im Nennbetrag von je EUR 1,—-
(laufende Nummern 20.001 bis 25.000.

Die auf die übernommenen Geschäftsanteile zu leistenden Einlagen sind unverzüglich
nach Errichtung der Gesellschaft zu 50 % in bar zu erbringen. Über die Einzahlung des
verbleibenden Teils der zu leistenden Einlagen beschließt die Gesellschafterversamm-
lung.

5 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein
Rumpfgeschäftsjahr. Es beginnt mit der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsre-
gister und endet am 31. Dezember desselben Jahres.

6 Geschäftsführung und Vertretung

6.1 Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.

6.2

6.3

6.4

6.5

6.6

72

73

7.4

75

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehre-
re Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer ge-
meinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten.

Die Gesellschafterversammlung kann die Vertretung abweichend regeln, insbesondere
Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilen und/oder sie von den Beschwän-
kungen des & 181 BGB befreien.

Die Gesellschafterversammlung kann mit einfacher Stimmenmehrheit die Vornahme be-
stimmter Rechtsgeschäfte von ihrer Zustimmung abhängig machen.

Die Geschäftsführung hat ihre Tätigkeit nach den Bestimmungen des Gesetzes, dieses
Gesellschaftsvertrages und den allgemeinen und speziellen Weisungen der Gesell-
schafter auszuüben.

Die Gesellschafterversammlung gibt der Geschäftsführung eine Geschäftsordnung, aus
der sich die Aufgaben und Befugnisse der Geschäftsführung ergeben. Die Gesellschaf-
terversammlung kann in der Geschäftsordnung Aufgaben und Befugnisse an den Beirat
delegieren.

Gesellschafterbeschlüsse

Die Beschlüsse der Gesellschafter werden in Gesellschafterversammlungen gefasst und
vom Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung festgestellt.

Der Abhaltung einer Versammlung bedarf es nicht, wenn sich sämtliche Gesellschafter
telefonisch oder in Textform (bspw. per Email oder Telefax) mit dem zur Abstimmung ge-
stellten Beschlussinhalt oder mit der Abgabe der Stimmen außerhalb einer Versamm-
lung einverstanden erklären. Die Stimmabgabe erfolgt im letzten Fall in Textform (bspw.
Telefax oder Email) oder telefonisch. Außerhalb von Versammlungen gefasste Be-
schlüsse werden von den Geschäftsführern schriftlich festgestellt; das Feststellungspro-
tokoll nebst Kopie der Stimmabgaben ist allen Gesellschaftern unverzüglich zu über-
senden.

Gesellschafterbeschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stim-
men gefasst, soweit nicht das Gesetz oder der Gesellschaftsvertrag eine andere Mehr-
heit vorschreiben. Jeder Euro eines Geschäftsanteils gewährt eine Stimme.

Jeder Gesellschafter kann mit sämtlichen von.ihm gehaltenen Geschäftsanteilen nur
einheitlich abstimmen. Eine uneinheitliche Stimmabgabe führt zur Unwirksamkeit sämtli-
cher .abgegebener Stimmen des jeweiligen Gesellschafters. Die abweichende Stimmab-
gabe als Vertreter eines anderen Gesellschafters für dessen sämtliche Geschäftsanteile
bleibt unberührt. j

Einer Mehrheit von 90 % der abgegebenen Stimmen bedürfen folgende Beschlüsse:
7.5.1 Auflösung der Gesellschaft,

7.5.2 Erhöhung des Stammkapitals, sofern nicht allen Gesellschaftern im Verhältnis ih-
rer Geschäftsanteile ein Bezugsrecht eingeräumt wird,

7.6
ut

8.1
8.2

8.3

8.4

85:

8.6

87

8.8

7.5.3 Änderungen des Gesellschaftsvertrags (wobei die Änderung von Regelungen,
die einstimmige Gesellschafterbeschlüsse verlangen, der Einstimmigkeit be-

darf).
Die Änderung des Gesellschaftszwecks bedarf der Einstimmigkeit.

Jeder Gesellschafter kann sich bei Beschlüssen der Gesellschafter nur durch einen an-
deren Gesellschafter vertreten lassen. Die Vollmacht bedarf der Schriftform.

Gesellschafterversammlung
Die Gesellschafterversammlungen finden am Sitz der Gesellschaft statt.

Die ordentliche Gesellschafterversammlung findet jährlich einmal innerhalb der ersten
acht Monate des Geschäftsjahres statt. Sie beschließt über die Feststellung des Jah-
resabschlusses und die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der Geschäfts-
führer. Darüber hinaus sind außerordentliche Versammlungen zu berufen, wenn dies im
Interesse der Gesellschaft erforderlich ist oder von einem Gesellschafter verlangt wird.

Die Gesellschafterversammlung wird durch die Geschäftsführer einberufen. Es genügt
die Einberufung durch einen Geschäftsführer.

Zur Gesellschafterversammlung sind alle Gesellschafter in Textform (bspw. per Email
oder Telefax) unter Beachtung einer Frist von zwei Wochen einzuladen. Bei der Berech-
nung der Frist werden der Tag der Absendung der Einladung und der Tag der Versamm-
lung nicht mitgerechnet. Mit der Einladung sind die Gegenstände der Tagesordnung mit-
zuteilen.

Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung führt der Gesellschafter mit der Stimm-
rechtsmehrheil oder sein Vertreter. Im Fall seiner Verhinderung wird der Vorsitzende von
den Gesellschaftern gewählt.

Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 90% des Stamm-
kapitals vertreten sind. Erweist sich eine Gesellschafterversammlung als nicht be-
schlussfähig, so ist unter Beachtung von Ziffer 8.4 binnen einer Woche eine zweite Ver-
sammlung mit gleicher Tagesordnung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Höhe
des vertretenen Stammkapitals beschlussfähig ist; hierauf ist in der Einberufung hinzu-
weisen, ö

Soweit nicht über die Verhandlungen der Gesellschafterversammlung eine notarielle
Niederschrift aufgenommen wird, ist über den Verlauf der Versammlung eine Nieder-
schrift anzufertigen, in welcher Ort und Tag der Sitzung, die Teilnehmer, die Gegenstän-
de der Tagesordnung, der wesentliche Inhalt der Verhandlungen und die Beschlüsse der
Gesellschafter anzugeben sind. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden zu unterzeichnen
und allen Gesellschaftern unverzüglich zu übersenden.

Jeder Gesellschafter kann - in oder außerhalb einer Gesellschafterversammlung - Aus-
kunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen und die Bücher und Schriften
der Gesellschaft einsehen. $ 51a Abs. 2 GmbHG bleibt davon unberührt.

94
9.2

9.3

9.4

9.5

9.6

9.7

10
10.1

10.3

Beirat
Die Gesellschaft hat einen Beirat, der in der Regel aus neun Mitgliedern besteht.

Die Mitglieder des Beirats werden durch die Gesellschafterversammilung bestellt. Wird
bei der Bestellung kein anderer Zeitraum bestimmt, beträgt die Amtszeit drei Jahre.
Wiederbestellung ist zulässig.

Die Mitglieder sollen nach ihrer fachlichen Ausbildung und sonstigen Erfahrung für das
Amt besonders geeignet sein.

Der Beirat wählt aus seiner Mitte für die Dauer von zwei Jahren einen Vorsitzenden und
einen stellvertretenden Vorsitzenden.

Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds, soll unverzüglich eine Ersatzperson be-
stellt werden. Diese tritt in die Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds ein. Bis zum
Amtsantritt verringert sich die Anzahl der Mitglieder des Beirats entsprechend.

Jedes Beiratsmitglied kann durch schriflliche Erklärung gegenüber der Geschäftsfüh-
rung sein Amt niederlegen. Es genügt die schriftliche Erklärung gegenüber einem Mit-
glied der Geschäftsführung. Die Geschäftsführung beruft in diesem Fall unverzüglich die
Gesellschafterversammlung ein.

Die Gesellschafterversammlung kann ein Beiratsmitglied auch vor Ablauf seiner Amts-
zeit abberufen. Zur Abberufung bedarf es einer Mehrheit von 90%.

Einberufung und Beschlussfassung des Beirats

Der Beirat hält seine Sitzungen nach Bedarf ab. Mindestens ein Mitglied der Geschäfts-
führung soll an den Sitzungen des Beirats teilnehmen.

Der Beirat wird durch den Beiratsvorsitzenden einberufen. Er ist zur Einberufung ver-
pflichtet, falls ein Mitglied des Beirats oder ein Mitglied der Geschäftsführung es verlan-
gen.

Zu den Sitzungen des Beirats sind alle Beiratsmitglieder sowie die Geschäftsführung in
Textform unter Angabe von Ort und Zeit der Sitzung rechtzeitig’einzuladen. Mit der. Ein-
ladung sind die Gegenstände der Tagesordnung mitzuteilen. Die Tagesordnung ist vom
Vorsitzenden des Beirats in Konsultation mit der Geschäftsführung festzulegen.

Den Vorsitz führt der Beiratsvorsitzende oder sein Vertreter. Im Fall seiner Verhinderung
wird der Vorsitzende von den Mitgliedern des Beirats gewählt.

Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend
oder vertreten sind.

Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Jedes Bei-
ratsmitglied hat eine Stimme. Mitglieder der Geschäftsführung haben kein Stimmrecht.

Beschlüsse des Beirats können auch ohne Einberufung einer Sitzung schriftlich, in Text-
form (bspw. per Email oder Telefax) oder telefonisch gefasst werden, wenn der Vorsit-
zende dies vorschlägt und weder ein Mitglied des Beirats noch der Geschäftsführung
unverzüglich widerspricht.

10.8

10.9

10.10

11
11.1

11.2
11.3
11.4

11.5

12
12.1

12.2

12.3

12.4

13

Die Mitglieder des Beirats können sich nur durch ein anderes Beiratsmitglied vertreten
lassen. Die Vollmacht bedarf der Schriftform.

Über die in jeder Beiratssitzung gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift aufzuneh-
men, die vom Vorsitzenden zu unterzeichnen ist. Sie soll Ort und Tag der Sitzung, die
Teilnehmer, die Gegenstände der Tagesordnung sowie den wesentlichen Inhalt der Ver-
handlungen sowie die Beschlüsse des Beirats angeben.

Der Vorsitzende des Beirats ist ermächtigt, im Namen des Beirats die zur Durchführung
der Beschlüsse erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und an den Beirat gerich-
tete Erklärungen in Empfang zu nehmen.

Aufgaben und Befugnisse des Beirats

Der Beirat berät und unterstützt die Geschäftsführung in allen Fragen, die mit dem Ge-
sellschaftszweck zusammenhängen. Insbesondere schlägt der Beirat der Geschäftsfüh-
rung Maßnahmen der Mittelverwendung vor. Vorschläge des Beirats an die Geschäfts-
führung sind zu begründen.

Die Gesellschafterversammlung kann dem Beirat weitere Aufgaben übertragen.
Die Mitglieder des Beirats erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung.

Die Haftung der Beiratsmitglieder gegenüber der Gesellschaft wegen Verletzung ihrer
Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Die Bestimmungen des Aktienrechts finden auf den Beirat keine Anwendung.

Jahresabschluss und Gewinnverwendung

Die Geschäftsführung hat innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist den Jahresab-
schluss sowie den Lagebericht für das vorangegangene Geschäftsjahr aufzustellen.

Der Jahresüberschuss, der Gesellschaft ist, sofern er nicht einer Rücklage gemäß Ziffer
12.4 zugeführt wird, zeitnah zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks zu verwenden.

Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendun-
gen aus Mitteln der Gesellschaft.

Rücklagen dürfen gebildet werden, soweit dies der steuerlichen Gemeinnützigkeit nicht
entgegensteht. j

Verfügungen über Geschäftsanteile

Verfügungen über Geschäftsanteile oder Teile von Geschäftsanteilen, insbesondere Ab-
tretung und Verpfändung, sind nur mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung
wirksam.

14
14.1

14.3

14.4

14.5

45

15.1
15.2

-10 -

Vorkaufsrecht

Für den Fall des Verkaufs eines Geschäftsanteils oder eines Teiles eines Geschäftsan-
teils durch einen Gesellschafter sind die übrigen Gesellschafter zum Vorkauf berechtigt.

Das Vorkaufsrecht steht den Vorkaufsberechtigten untereinander in dem Verhältnis zu,
in welchem die Nennbeträge der von ihnen gehaltenen Geschäftsanteile zueinander
stehen. Soweit ein Vorkaufsberechtigter von seinem Vorkaufsrecht nicht oder nicht frist-
gerecht Gebrauch macht, wächst dieses den übrigen Vorkaufsberechtigten in dem Ver-
hältnis zu, in welchem die Nennbeträge der von ihnen gehaltenen Geschäftsanteile zu-
einander stehen.

Der Verkäufer hat den vollständigen Inhalt des mit dem Käufer geschlossenen Vertrages
unverzüglich durch Übersendung einer Abschrift sämtlichen Vorkaufsberechtigten mitzu-
teilen. Das Vorkaufsrecht kann nur bis zum Ablauf von einem Monat seit Empfang dieser
Mitteilung und nur durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer ausgeübt wer-
den. Ein nach Ziffer 14.2 Satz 2 zuwachsendes Vorkaufsrecht kann nur bis zum Ablauf
von einem Monat seit Empfang einer Mitteilung über das Zuwachsen durch den Verkäu-
fer und nur durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer ausgeübt werden.

Ein Vorkaufsberechtigter kann sein Vorkaufsrecht nur hinsichtlich des gesamten ihm
gemäß Ziffer 14.2 Satz 1 von vornherein zustehenden und sämtlicher ihm nach Ziffer
14.2 Satz2 später zuwachsenden Anteile ausüben. Falls mehrere Gesellschafter ihr
Vorkaufsrecht ausüben, ist der Geschäftsanteil entsprechend zu teilen.

Falls der zum Verkauf stehende Geschäftsanteil auf Grund des Vorkaufsrechts an einen
Vorkaufsberechtigten verkauft wird, sind die Gesellschafter verpflichtet, der Abtretung im
Rahmen der Gesellschafterversammlung gemäß Ziffer 13 zuzustimmen.

Einziehung
Die Einziehung von Geschäfisanteilen ist zulässig.

Die Geschäftsanteile eines Gesellschafters können in folgenden Fällen ohne seine Zu-
stimmung eingezogen werden:

15.2.1 Über das Vermögens des Gesellschafters wird rechtskräftig das Insolvenzver-
fahren eröffnet oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird mangels Masse
abgelehnt.

15.2.2 Ein Gläubiger des Gesellschafter betreibt auf Grund eines nicht nur vorläufig
vollstreckbaren Titels eine Zwangsvollstreckung in den Geschäftsanteil oder in
Ansprüche des Gesellschafters gegen die Gesellschaft und die Vollstreckungs-
maßnahme wird nicht innerhalb von zwei Monaten, spätestens bis zur Verwer-
tung des Geschäftsanteils aufgehoben.

15.2.3 In der Person des Gesellschafters ist ein wichtiger Grund gegeben, der seine
Ausschließung aus der Gesellschaft rechtfertigt.

15.2.4 Der Gesellschafter erhebt Auflösungsklage oder erklärt seinen Austritt aus der
Gesellschaft.

Beratungsverlauf (1)

14.03.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Am Hof 20

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Details

Aktenzeichen
0104/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
07.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27