0444/2017
Ausbau Streetwork und Kooperation mit dem Jobcenter Köln nach §16h SGB II
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/2 Vorlagen-Nummer 0444/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 14.03.2017 Ausbau Streetwork und Kooperation mit dem Jobcenter Köln nach §16h SGB II zur Förderung schwer zu erreichender junger Menschen 1. Ausgangslage: Am 17.11.2016 beschloss der Rat das Aufgabengebiet „Steuerung und Intervention durch Streetwork“ mit 6 zusätzlichen Stellen auf insgesamt 12 Streetworkstellen ab dem 01.03.2017 dauerhaft ausz u- bauen. Viele Jugendliche und junge Erwachsene, mit denen Streetwork in Kontakt kommt, sind aufgrund der im Konzept Streetwork Köln beschriebenen Problemlagen nur unvollständig in das Regelsystem integriert oder ganz aus ihm herausgefallen. Um diese jungen Menschen adäquat zu unterstützen, ist in vielen Fällen ein personalintensives Einzelcoaching unabdingbar. Der Arbeiterwohlfahrt im Krei s- verband Köln e.V. (AWO) hatte im Januar 2017 die Möglichkeit, beim Jobcenter Köln im Ra hmen des neuen §16h SGB II zur Förderung schwer zu erreichender junger Menschen, eine Finanzierung von 6 weiteren Streetworkstellen auf der Grundlage des von der Verwaltung am 26.04.2016 vo rgelegten Konzepts Streetwork Köln zu beantragen. Die Finanzierung von 6 Streetworkstellen durch das Jo b- center ist auf zwei Jahre mit der Option auf anschließende Verlängerungen angelegt. 2. Organisation: Voraussichtlich ab dem 01.03.2017 können im Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln in Kooperation mit der Fachstelle für Gewaltprävention des Arbeit erwohlfahrt Kreisverband Köln e.V. und dem Jobcenter Köln folgende Personalstellen bereitgestellt werden: 1 Koordinationsstelle Streetwork bei der Stadt Köln 8 Streetworkstellen bei der Stadt Köln 10 Streetworkstellen bei der Arbeiterwohlfahrt im Kreisverband Köln e.V. Die Koordinationsstelle Streetwork hat die Dienst - und Fachaufsicht über die 8 städtischen Streetwo r- ker und die Fachaufsicht über die 10 Streetworker der AWO. Voraussichtlich ab dem 01.03.2017 werden 2 Streetworker als feste Ansprechpart ner jedem Stadtbezirk zugeordnet und um eine belas t- bare Flexibilität und Stabilität zu erreichen, werden vier Großteams gebildet: • Team 1: 6 Streetworker für die Stadtbezirke Mülheim, Kalk, Porz • Team 2: 4 Streetworker für die Stadtbezirke Rodenkirchen und Lindenthal • Team 3: 4 Streetworker für die Stadtbezirke Ehrenfeld und Innenstadt • Team 4: 4 Streetworker für die Stadtbezirke Nippes und Chorweiler 2 3. Inhaltliche Umsetzung: Die Kooperationsvereinbarung mit dem Jobcenter Köln im Rahmen des neu eingeführ ten § 16 h SGB II zur Förderung schwer zu erreichender junger Menschen wird auf alle 18 Streetworker für das g e- samte Stadtgebiet Köln übertragen. Hierbei wird durch Streetwork speziell die Zielgruppe der schwer erreichbaren, vom System entkoppelten Jugendl ichen und jungen Erwachsenen angesprochen und mit niedrigschwelligen Hilfsangeboten im Übergang von der Schule in den Beruf unterstützt. Ebenfalls wird jungen Menschen, die bereits im System Schule das erste Mal den Anschluss verloren haben, Hilfe und Begl eitung angeboten. Insbesondere werden chancenarme junge Menschen, die an der Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Arbeitsförderung mit Problemen konfrontiert sind, niede r- schwellig gefördert. Die Förderinhalte beziehen sich zudem auch auf die Verbesserung der Belastbarkeit und des Sozia l- verhaltens, nicht nur auf die Hinführung zu Arbeit und Ausbildung. Außerdem werden die Lebensve r- hältnisse, wie z.B. Wohnungssituation, Obdachlosigkeit, finanzielle Situation und Therapiebedarfe in der Förderung berücksichtigt. Hierbei ist es wichtig bestehende Hilfsangebote zur Förderung schwer zu erreichender junger Me n- schen in den einzelnen Stadtteilen z.B.: • die U 25 Hotspots, • Jugendberatungsstellen, • Mobile Jugendarbeit, • Jugendeinrichtungen, • Aufsuchendes Suchtclearing, • Kompetenzagenturen, • Jugendbüros • Jugendmigrationsdienste etc. mit den Interventionen von Streetwork vor Ort zu vernetzen und so eine ressourcenorientierte Hilfe für Jugendliche und junge Erwachsene zu ermöglichen. Förderlich ist hierfür auc h die Umsetzung der geplanten Präsenzbüros von Streetwork in allen Stadtbezirken. Mit der Förderung des Jobcenter Köln, durch das Einzelcoaching von Streetwork und durch die Ve r- netzung von Streetwork mit Maßnahmeträgern im ganzen Stadtgebiet wird es den jungen Menschen vermehrt gelingen, in den Regelsystemen eine Perspektive zu finden. Streetwork wird im Rahmen des § 16h SGB II mit dem Jobcenter Köln durch direkte Kommunikat i- onsstrukturen vernetzt. Für eine effektive und zeitnahe Hilfe der Jugendlichen und jungen Erwachse- nen ist es wichtig, dass es für Streetwork direkte Ansprechpartner im Jobcenter Köln gibt. Bei beso n- ders schwierigen Problemlagen oder erhöhtem Klärungsbedarf besteht die Möglichkeit, Fallkonfere n- zen mit allen Beteiligten unter Einbezieh ung des betroffenen Jugendlichen abzuhalten und gemei n- sam eine Lösung zu erarbeiten. Die Grundhaltungen von Streetwork, insbesondere akzeptierende Haltung, Niedrigschwelligkeit, Transparenz, Freiwilligkeit, Parteilichkeit, Sanktionsfreiheit und die Schweig epflicht werden in der Kooperation mit dem Jobcenter Köln gewährleistet. Durch die Kooperation und Konzepterweiterung mit dem Jobcenter Köln wird die Wirksamkeit der Präventionsaufgaben von Streetwork für Jugendliche und junge Erwachsene noch einmal deutl ich gestärkt und bekommt mit diesem Alleinstellungsmerkmal auch für andere Kommunen einen bu n- desweiten Modellcharakter. Die Kooperation zwischen Streetwork von AWO und Stadt Köln mit dem Jobcenter nach §16h SGB II und die Erfahrungen im Laufe der Praxisum setzung werden in das Konzept Streetwork Köln eingea r- beitet und fortwährend, auch mit der Unterstützung von Organisations - und Teamsupervisionen, fach- lich weiterentwickelt. 3 4. Anhang: Gesetzestext des §16h Förderung schwer zu erreichender junger Menschen: (1) Für Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann die Agentur für Arbeit Leistungen erbringen mit dem Ziel, die aufgrund der individuellen Situation der Leistungsb e- rechtigten bestehenden Schwierigkeiten zu überwinden 1. eine schulische, ausbildungsbezogene oder berufliche Qualifikation abzuschließen oder a n- ders ins Arbeitsleben einzumünden und 2. Sozialleistungen zu beantragen oder anzunehmen Die Förderung umfasst zusätzliche Betreuungs - und Unterstützungsleistungen mit dem Ziel, dass Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Anspruch genommen werden, erforderliche therapeutische Behandlungen eingeleitet werden und an Regelangebote dieses Buches zur Aktivi e- rung und Stabilisierung und eine frühzeitige intensive berufsorientierte Förderung herangeführt wird. (2) Leistungen nach Absatz 1 können erbracht werden, wenn die Voraussetzungen der Leistungsb e- rechtigung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen oder zu erwarten sind oder eine Leistung s- berechtigung dem Grunde nach besteht. Einer Leistung nach Absatz 1 steht eine fehlende Antragstel- lung der leistungsberechtigten Person nicht entgegen. (3) Über die Leistungserbringung stimmen sich die Agentur für Arbeit und der örtlich zuständige Tr ä- ger der öffentlichen Jugendhilfe ab. (4) Träger bedürfen einer Zulassung nach dem Fünften Kapitel des Dritten Buches, um Maßnahmen nach Absatz 1 durchzuführen. (5) Zuwendungen sind nach Maßgabe der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung zulässig.“ Quellenangabe: https://dejure.org/gesetze/SGB_II/16h.html
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0444/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 01.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27