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0171/2021

Förderantrag für das Projekt der KölnBäder GmbH „KidsSpa im Zollstockbad - Wassergewöhnung für Kleinkinder“

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 04.02.2021

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 - Kassenwirksamtkeitsberechnung neu

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Anlage 1 - Projektbeschreibung KidsSpa

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Beschlussvorlage Rat

9046 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520 
520/1 
Vorlagen-Nummer 
 0171/2021 
Freigabedatum 
04.02.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderantrag für das Projekt der KölnBäder GmbH "KidsSpa im Zollstockbad - 
Wassergewöhnung für Kleinkinder 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln 
 
(1) beauftragt die Verwaltung, den Förderantrag für das Förderprogramm „Investitionspakt zur 
Förderung von Sportstätten“ zu stellen. Im Zollstockbad soll durch den Umbau der ehemaligen 
Sauna ein Wassererlebnis- und Pädagogik-Bereich für Kleinkinder (KidsSpa) entstehen (s. 
Anlage 1 – Projektbeschreibung) 
 
(2) stimmt zu, unter Vorbehalt der Förderzusage des Landes NRW an die Stadt Köln, den Zu-
schuss an die KölnBäder GmbH in Höhe von 852.477 € verteilt auf fünf Jahre weiterzuleiten. 
Durch die beantragte Förderung des Landes NRW in Höhe von 767.229 € (= Zuschuss von 
90%) ergibt sich ein kommunaler Eigenanteil (= 10%) in Höhe von insgesamt 85.248 € (2021: 
4.262 €, 2022: 21.312 €, 2023: 25.574 €, 2024: 21.312 €, 2025: 12.788 €), welcher aus dem 
Teilfinanzplan 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 11-
Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen, Finanzstelle 5200-0801-0-AZ04 – KölnBäder 
Zollstockbad finanziert wird. Die Vorfinanzierung der Maßnahme ist von der KölnBäder GmbH 
sichergestellt. 
 
(3) beschließt gleichzeitig die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 
2021 in Höhe von 42.624 € (Förderung: 38.362 € + Eigenanteil 4.262 €) im Teilfinanzplan 
0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 11-Auszahlungen von akti-
vierbaren Zuwendungen, Finanzstelle 5200-0801-0-AZ04-KölnBäder Zollstockbad.  
 
 
Rat 04.02.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   852.477 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 767.229  90 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    4.262,40 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und das Ministerium für Heimat, Kommuna-
les, Bau und Gleichstellung des Landes NRW haben im Rahmen des Konjunktur- und Krisenbewälti-
gungspaktes das neue Städtebauförderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ 
beschlossen.  
 
Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sollen Wohlstand und Be-
schäftigung gesichert und mit Investitionen in Sportstätten die Zukunftsfähigkeit der kommunalen Inf-
rastruktur gestärkt werden. Für das Programmjahr 2021 stehen für das Land NRW 31 Mio. Euro zur 
Verfügung.  
 
Antrags- und empfangsberechtigt sind ausschließlich Gemeinden und Gemeindeverbände. Es be-
steht jedoch die Möglichkeit, die Mittel an Dritte weiterzuleiten. Die Verwaltung beabsichtigt daher, 
einen Förderantrag für das oben genannte Förderprogramm zu stellen. Für die Teilnahme an diesem 
Förderprogramm ist der Beschluss des Rates erforderlich.

3 
Die KölnBäder GmbH plant im Zollstockbad durch den Umbau der ehemaligen Sauna ein Wasserer-
lebnis- und Pädagogik-Bereich für Kleinkinder (KidsSpa). Hierdurch soll die Wassergewöhnung bei 
Kleinkindern gefördert werden, was zum Erwerb einer positiven Beziehung zu dem Element „Wasser“ 
als erste Grundlage auf dem Weg zum sicheren Schwimmen führt.  
 
In dem betroffenen Bereich entsteht eine Wasserlandschaft mit unterschiedlichen animierenden Was-
serspielbereichen, eine Wärmezone, altersentsprechende Sanitäreinrichtungen sowie ein Rückzugs-
raum, in dem auch Gruppenbetreuungen sowie Lehreinheiten stattfinden können. Mit dem erstellten 
Programm der KölnBäder GmbH können jährlich ca. 35.000 Kleinkinder erreicht werden.  
 
Die Gesamtkosten für die Umsetzung der Maßnahme betragen 852.477 €. Abzüglich des Eigenan-
teils von 10% (85.248 €) beträgt die beantragte Förderung durch den Investitionspakt 767.229 €. Die 
Vorfinanzierung der Maßnahme ist von der KölnBäder GmbH sichergestellt. Die investive Zu-
schussauszahlung erfolgt analog der Zuweisung des Landes NRW über fünf Jahre (s. Anlage 2 – 
Mittelverteilungsplan). 
 
Das Förderprogramm verlangt, dass der Eigenanteil von 10 % (85.248 €) durch die Kommune zu er-
bringen ist. Die KölnBäder GmbH ist zwar mittelbar im städtischen Besitz, die Übertragung des Ei-
genanteils ist jedoch ausgeschlossen, sodass die Finanzierung durch das Budget des Sportamts er-
folgt. 
 
Im Haushaltsplan 2020/2021 inkl. mittelfristiger Finanzplanung, Teilfinanzplan 0801 - Sportförde-
rung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 11 – Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendun-
gen, sind im Haushaltsjahr 2021 bei der Finanzstelle 5200-0801-0-AZ01 - aRAP pRAP / Sportbaubei-
hilfe Mittel in Höhe von 1,5 Mio. € veranschlagt. Für die Finanzierung des Eigenanteils der Stadt Köln 
können von dort investive Finanzmittel in Höhe von 4.262 € herangezogen werden. Die Mittel werden 
in entsprechender Höhe in Finanzstelle 5200-0801-0-AZ04 – KölnBäder Zollstockbad, umgeschichtet. 
 
Für die ab dem Hj. 2022 erforderlichen investiven Auszahlungsermächtigungen für den Eigenanteil in 
Höhe von insg 80.986 € (2022: 21.312 €, 2023: 25.574 €, 2024: 21.312 €, 2025: 12.788 €) wird das 
Dezernat für Bildung, Jugend und Sport die erforderlichen Mittel im Rahmen des Haushaltsaufstel-
lungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets ggfs. durch Umschichtungen 
vorsehen. 
 
Die Ein-/ sowie die Auszahlungen der Fördermittel werden ebenfalls über fünf Jahre verteilt (2021: 
38.362 €, 2022: 191.807 €, 2023: 230.169 €, 2024: 191.807 €, 2025: 115.084 €). 
 
Da die zu leistende Zuwendung mit einer mehrjährigen, zeitbezogenen Gegenleistungsverpflichtung 
verbunden wird, ist diese als Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren und entsprechend der Er-
füllung der Gegenleistungsverpflichtung (20 Jahre) aufzulösen. Demnach fallen Folgeaufwendungen 
ab Beginn der Gegenleistung durch die Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens in Höhe von 
4.262,40 € p.a. an. Diese werden über den Teilergebnisplan 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von 
Sportstätten, Teilplanzeile 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen finanziert.   
 
Die genannten Aufwendungen führen zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haus-
haltsplanung 2020/2021 inkl. mittelfristiger Finanzplanung. Die Mittelfristplanung selbst stellt noch 
keine gesicherten Aufwandsermächtigungen dar. Das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport wird im 
Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Bud-
gets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.  
 
Die Köln Bäder GmbH erhält den Zuschuss zu 100% (= 10% städt. Eigenanteil zzgl. 90% Fördermit-
tel). Der Zuschuss wird sich langfristig positiv auf das Ergebnis der KölnBäder GmbH auswirken. 
Nach den Bestimmungen des Organschaftsvertrages werden Verluste der KölnBäder durch die 
Stadtwerke Köln (SWK) GmbH ausgeglichen. Perspektivisch hat dies positive Auswirkungen auf die 
Ausschüttungen der SWK an die Stadt Köln. 
 
Als Antragssteller hat die Verwaltung die umfassende Gesamtverantwortung und Verpflichtung für 
eine förderkonforme Umsetzung des Projektes. Zudem ist die Verwaltung auch Empfänger der För-

4 
dermittel. Diese werden bei Vorliegen aller notwendigen Unterlagen an die KölnBäder GmbH weiter-
geleitet. Die Abwicklung der Fördermittel und die Auszahlung der städtischen Mittel  werden durch 
einen Vertrag erfolgen.  
 
Zum jetzigen Zeitpunkt ist jedoch noch nicht absehbar, ob die Maßnahme überhaupt gefördert wird. 
Die Auswahl der Projekte erfolgt durch das Städtebauministerium des Landes NRW und kann daher 
nicht garantiert werden. Sollte das Projekt KidsSpa nicht berücksichtigt werden, obliegt es der Köln-
Bäder GmbH, ob sie dieses Projekt vollständig finanziert und selbstständig umsetzt.  
 
Die Vorlage wird verfristet eingebracht, da ein positives Votum des Rates schnellst möglichst 
dem Förderantrag zum Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ 
nachgereicht werden muss. Nach Informationen der Verwaltung ist mit Blick auf das För-
derthema nicht gesichert zu sagen, ob eine Beratung im Rat am 23.03.2021 ausreichend wäre. 
Die Vorlage hatte intensive Abstimmungen verschiedener städtischer Dienststellen sowie der 
KölnBäder GmbH zur Grundlage. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1: Projektbeschreibung KidsSpa 
Anlage 2: Mittelverteilungsplan

Anlage 2 - Kassenwirksamtkeitsberechnung neu

537 Zeichen

Förderantrag zum Sonderaufruf Investitionspaket zur Förderung von Sportstätten "Kölnbäder Kids Spa" 
Fördermittelvermittelverteilung gemäß Veranschlagungen im  Bundes- und Landeshaushalt 
 Gesamtsummen KM 2021 VE 2022 VE 2023 VE 2024 VE 2025 Kontrollsumme 
Prozentverteilung-StBf. auf Hh.-Jahre 100% 5% 25% 30% 25% 15%
Gesamtkosten 852.477 € 42.624 € 213.119 € 255.743 € 213.119 € 127.872 € 852.477 €
StBF 1 € 38.362 € 191.807 € 230.169 € 191.807 € 115.084 € 767.229 €
Eigenanteil 0 € 4.262 € 21.312 € 25.574 € 21.312 € 12.788 € 85.248 €

Anlage 1 - Projektbeschreibung KidsSpa

4313 Zeichen

-1- 
 
 
 
 
Städtebauförderung in Nordrhein -Westfalen „Investitionspakt zur Förderung von 
Sportstätten“ 
 
 
KidsSpa im Zollstockbad 
Umbau der ehemaligen Sauna in einen Wasser erlebnis- und Pädagogik-Bereich für 
Kleinkinder   
 
Hauptzweck der Maßnahme 
 
Förderung der Wassergewöhnung bei Kleinkindern zum Erwerb einer positiven Beziehung zu 
dem Element „Wasser“ als erste Grundlage auf dem Weg zum sicheren Schwimmen. 
 
Ausgangslage 
 
Die Frühforderung gem. Förderungszweck im Bereich „Schwimmen“ in Richtung Breiten- und 
Bewegungssport hat allein schon durch die notwendigen Sicherheitsbestimmungen und den 
„geschützten Raum“ ein wesentlich komplexeren Investitionsrahmen als die Erstellung von 
Open-Air-Sportanlagen in gleichem Förderungszweck.  
 
In Köln betreibt die KölnBäder GmbH nachhaltige und vielfältige Schwimmsportanlagen  im 
Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge und möchte mit diesem  Projekt nun erstmals in 
ein sportliches und pädagogisches Angebot für Kleinkinder bis zu 6 Jahren investieren.  
 
Projektbeschreibung 
 
Durch die Schaffung einer speziell auf die Bedürfnisse von Kleinkindern sowie ihren Eltern 
ausgerichteten Wasserlandschaft sollen verschiedene Zielgruppen angesprochen und 
motiviert werden, Kinder schon frühzeitig mit dem Element Wasser vertraut zu m achen. Hier 
können sich zum einen Kinder zielgerichtet und mit Spaß mit vielfältigen Wasserangeboten 
auseinandersetzen und so eine erste Wassergewöhnung erzielen. Im Fokus steht dabei die 
Sicherheit der Kinder in einem reizvollen und anspornenden Bewegungs umfeld, so dass die 
instinktiv vermittelte „Bedrohlichkeit“ von Wasser schnell ihren Schrecken verliert.  Zum 
anderen sollen Kleinkinder hier künftig unter dem Thema „WASSER – Quell des Lebens“ in 
kindgerechter Pädagogik den Umgang mit dem Wasser, den Schut z des Wassers und die 
Bewegung im Wasser ganzheitlich erleben.   So etwas gibt es in Köln noch nicht!  
 
Dazu gehört eine Wasserlandschaft mit unterschiedlichen animierenden Wasserspiel -
bereichen, eine Wärmezone, altersentsprechende Sanitäreinrichtungen sowi e ein 
Rückzugsraum, in dem auch Gruppenbetreuungen sowie Lehreinheiten stattfinden können. 
Der gesamte Bereich ist ideal an das bereits bestehende Kinderplanschbecken sowie das 
Lehrschwimmbecken angebunden und vervollständigt somit den Nutzen des Zollstock bades 
für Kinder jeden Alters. Die geplante räumliche Konstellation kann von unterschiedlichen 
Nutzergruppen in Anspruch genommen werden: 
 
1. Institutionelle Nutzergruppen wie zum Beispiel Kindergärten oder Grundschulen finden 
hier ideale Rahmenbedingungen, um Kindern in einem sicheren Umfeld die o.g. 
Fähigkeiten zu vermitteln. 
2. Für alle im Zollstockbad stattfindenden Schwimmkurse (Vereine, KölnBäder GmbH, 
Schwimmschulen …) bedeutet diese Erweiterung einen enormen Zugewinn im Bereich 
der Was sergewöhnung verbunden mit schnelleren und besseren Lernerfolgen der 
kursteilnehmenden Kinder.

Projektbeschreibung KidsSpa im Zollstockbad 
 
 
-2- 
 
3. Junge Familien können diesen Bereich zu festgelegten Zeiten ebenfalls nutzen, um 
das Wassererlebnis und der damit in Verbindung stehende Zugewinn an 
Wassersicherheit für ihre Kinder zu steigern. 
4. Der Lehrraum kann außerhalb definierter Nutzungsfenster von organisierten oder 
privaten Kleingruppen gemietet werden (z.B. Kindergeburtstage …). 
Rahmenbedingungen 
 
Das Zollstockbad ist an ca. 350 Tagen  im Jahr geöffnet, so soll auch der Wassererlebnis- 
und Pädagogik-Bereich unter folgenden Aspekten geöffnet sein: 
- Wochentags von 08.00 – 14.00 Uhr für institutionelle Kindergarten und Kleinkindgruppen 
- Wochentags von 14.00 – 18.00 Uhr sowie am Wochenende für Individual-Gruppen wie 
Kindergeburtstage 
- Abends ab 18.00 Uhr für (Groß-) Eltern und Kind-Programme  
Kalkulation der Besucher (bei Vollbetrieb)   
- Institutionelle Gruppen: 45 Kleinkinder/ WoTag = 225 Wo. =  10.125 Kleinkinder/Jahr 
- Individual Gruppen: 40 Kleinkinder/ WoTag = 200 Wo. =  10.000 Kleinkinder/Jahr 
-  80 Kleinkinder/ WE = 160 Wo. =    8.000 Kleinkinder/Jahr    
- Familien 20 Kleinkinder/ Tag = 140 Wo. =   7.000 Kleinkinder/Jahr  
Geförderte Kleinkinder p.a.  35.125 Kleinkinder/Jahr 
 
In der Summe der geplanten Programme können jährlich ca. 35.000 Kleinkinder in der 
Wassergewöhnung gefördert werden.

Beratungsverlauf (1)

04.02.2021 Rat
TOP 10.27 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0171/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
04.02.2021
Erstellt
18.01.2021 15:03