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4206/2016

Beantwortung der Anfrage der SPD- Fraktion (DS Nr. AN/1866/2016) zum Thema "Pool- Lösungen für schulische Integrationshilfen"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 12.01.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 30.01.2017, TOP 3.1.5

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6654 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/51/511 
 
Vorlagen-Nummer 
 4206/2016 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 17.01.2017 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 30.01.2017 
 
Beantwortung der Anfrage der SPD- Fraktion (DS Nr. AN/1866/2016) zum Thema "Pool- 
Lösungen für schulische Integrationshilfen" 
Die SPD- Fraktion stellt im Zusammenhang mit der Umsetzung der schulischen Inklusion 4 Fragen, 
die durch die Verwaltung wie folgt beantwortet werden 
 
 
1. An wie vielen Kölner Schulen werden derzeit Pool- Lösungen bereits erprobt? Handelt es sich 
hierbei um unterschiedliche Modelle? 
 
Im laufenden Schuljahr 2016/2017 werden derzeit an zehn Kölner Grundschulen Pool- Lösungen im 
Rahmen der Struktur „Inklusive Bildung in Schule“ (IBiS) umgesetzt. Diese werden aktuell von sechs 
Trägern in enger Abstimmung mit den Schulen inhaltlich gestaltet. An einer Förderschule für soziale 
und emotionale Entwicklung werden ab diesem Schuljahr ebenfalls Schulbegleitungen im Rahmen 
der Struktur IBiS durchgeführt. Darüber hinaus leistet die „Offene Schule Köln“ unter der Rechtsform 
OSK Offene Schule Köln gGmbH in dieser Trägerschaft die Schulbegleitungen im Rahmen von IBiS. 
Die Federführung bei der Koordination dieser Struktur obliegt dem Amt für Kinder, Jugend und Fami-
lie in fortlaufender Abstimmung mit dem Amt für Soziales und Senioren. 
 
Im Rahmen einer von IBiS inhaltlich abweichenden Pool-Lösung werden viele Schulbegleitungen an 
einer Förderschule für geistige Entwicklung geleistet. Im Rahmen dieser Pool- Lösung wird den um-
fangreicheren Bedarfen an Schulbegleitungen für die Kinder und Jugendlichen dort Rechnung getra-
gen. Die Federführung bei der Koordination dieser Pool- Lösung obliegt dem Amt für Soziales und 
Senioren in Abstimmung mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie. 
 
 
2. Wie sind die Erfahrungen an diesen Schulen? 
 
Im Grundsatz ist im Hinblick auf die Erfahrungen festzustellen, dass sich das Lehrerkollegium, die 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der OGS und die Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter als ein mul-
tiprofessionelles Team verstehen, dass im Rahmen eines kontinuierlichen Austausches die Schulbe-
gleitungen bedarfsgerecht auf den Schulalltag bezogen gestaltet. In diesem Kontext finden regelmä-
ßig Abstimmungsgespräche zwischen den verschiedenen beruflichen Professionen in den Schulen 
statt. Bei den Integrationshelferinnen und- Helfern liegen dadurch eine sehr hohe Zufriedenheit bei 
der Arbeit und eine entsprechende Identifikation mit ihr vor. Die Träger können ihren Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeiter durch die Finanzierung der Struktur einen verlässlichen Arbeitsplatz anbieten, was in 
der Konsequenz die Attraktivität der Tätigkeit im Rahmen dieser Struktur deutlich steigert. In Krank-
heitsfällen können in diesem Rahmen unmittelbar Vertretungen eingerichtet werden, so dass Kinder 
hierdurch partiell nicht mehr vom Unterricht ausgeschlossen sind. Mit dem Focus auf die Kinder ge-
richtet ist festzustellen, dass viele Kinder eine sehr positive Persönlichkeitsentwicklung durchlaufen.

2 
 
Im Besonderen werden im Rahmen der Struktur ihr Selbstbewusstsein und ihre Selbstständigkeit 
deutlich gefördert. Diese Entwicklung wird sowohl von den Kindern selbst als auch von den Eltern in 
dieser Form geschildert. Nach einer seitens vieler Eltern deutlich artikulierten Skepsis zu Beginn der 
Umsetzung der Struktur ist erfreulicher Weise nach den Erfahrungen der vergangenen zwei Jahre 
festzuhalten, dass die überwiegende Mehrheit der Eltern mit der Umsetzung der Integrationshilfen für 
ihre Kinder sehr zufrieden sind. Diese positive Entwicklung ist für die Schulen im Modell IBiS und das 
Poolmodell an der Förderschule geistige Entwicklung zutreffend. Die beteiligten Schulen und Träger 
befinden sich kontinuierlich in einem sehr kooperativen Austausch mit der Elternschaft an den jeweili-
gen Schulen. Durch die strukturelle Gestaltung und Finanzierung der Schulbegleitungen können alle 
Kinder an den Angeboten im Nachmittagsbereich der Schulen teilhaben. Aus Sicht der beteiligten 
städtischen Dienststellen, der Schulen und Träger wird im Rahmen der Struktur „Inklusive Bildung in 
Schulen“ die Inklusion an Kölner Schulen in einem positiven Sinn aktiv gestaltet. Andere Kommunen 
in NRW erkundigen sich mit einem hohen Interesse über die laufende Umsetzung dieser Form der 
Pool- Lösung. 
 
 
3. Welche weitere Vorgehensweise plant die Stadt Köln zum Einsatz von Integrationshelferinnen 
und- Helfern?  
 
Insgesamt sind beim Amt für Soziales und Senioren sowie beim Amt für Kinder, Jugend und Familie 
im Kontext der Inklusion steigende Bedarfe an Integrationshilfen in Schulen zu verzeichnen. Die Ver-
waltung der Stadt Köln plant im Sinne der Inklusion an Kölner Schulen die weiterführende Implemen-
tierung der Struktur „Inklusive Bildung In Schule“ zunächst einmal an den Grundschulen, die „Ge-
meinsames Lernen“ anbieten. Eine flächendeckende Umsetzung der Pool- Lösung im Rahmen der 
Struktur IBiS erscheint vor dem Hintergrund der hohen Bedarfslage angezeigt und sinnvoll. 
 
 
 
4. Wie werden die Integrationshelfer für ihre Aufgabe qualifiziert? 
 
Die Qualifikationen der Integrationshelferinnen und- Helfer sind in drei Kategorien darstellbar. Bei 
Kindern mit einem geringen Bedarf an Assistenz zur Teilhabe an der schulischen Bildung werden von 
Trägern junge Menschen eingesetzt, die ein freiwilliges soziales Jahr oder den bundesfreiwilligen 
Dienst leisten. Die Träger bereiten die jungen Menschen auf diese Aufgaben vor und bieten eine re-
gelmäßige fachliche Unterstützung an. 
 
Bei Kindern mit einem höheren Bedarf an Assistenz beschäftigen die Träger Integrationshelferinnen 
und- Helfer mit einer zweijährigen Berufsausbildung, wie beispielsweise Sozialhelferinnen- Helfer, 
oder Studenten eines pädagogischen oder psychologischen Studiengangs. 
 
Integrationshelferinnen und- Helfer mit einer mehrjährigen pädagogischen Ausbildung, wie beispiels-
weise Erziehrinnen/ Erzieher oder Heilerziehungspflegerinnen/ Heilerziehungspfleger mit dem 
Schwerpunkt der Tätigkeit im Bereich der Eingliederungshilfen leisten die Integrationshilfen für Kinder 
die herausfordernde Verhaltensweisen zeigen bei denen pädagogische Interventionen erforderlich 
sind. 
 
Grundsätzlich führen die Träger der freien Jugendhilfe als Leistungserbringer die notwendigen Maß-
nahmen zur Qualitätssicherung durch. Hier sind im Wesentlichen die entsprechend qualifizierte Per-
sonalstruktur, fachbezogene Fortbildungen, Teamberatung und Supervision zu nennen. 
 
 
 
Gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf (2)

17.01.2017 Jugendhilfeausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.01.2017 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 3.1.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4206/2016
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
12.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27