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2116/2019

Sanierung Spiel- und Bolzplatz Manstedter Weg sowie Anlage einer Fuß- und Radwegevervindung in Köln Müngersdorf; L11 "Äußerer Grüngürtel, Nüssenberger Busch bis Müngersdorf"

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 14.06.2019

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 01.07.2019, TOP 3.2

Anlage 4_Landschaftspflegerischer Fachbeitrag

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Anlage 1_Maßnahmen- und Freiflächenplan

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2_Landschaftsplan M 1-5000

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Anlage 3_Bestandsplan

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Anlage 4_Landschaftspflegerischer Fachbeitrag

15349 Zeichen

1 
 
 
 
Landschaftspflegerischer 
Fachbeitrag    
 
 
Spielplatz und Bolzplatz 
 
Manstedter Weg, Köln-Braunsfeld 
 
 
 
 
Bauherr: 
 
Stadt Köln  
 
 
Landschaftsarchitekt: 
 
Lill + Sparla  
Landschaftsarchitekten Partnerschaft mbB  
 
 
 
   
Bearbeiter:        Laura Schöllnhammer 
Dipl.‐Ing. (FH) Landschaftsarchitektin AKNW  
 
Köln, 12.06.2019

2 
 
Inhaltsverzeichnis: Seite 
  
1. Planungsanlass, Objektbeschreibung 3 
2. Rechtliche Grundlagen und Verfahrensablauf 3 
 
3. Zusammenfassung planungsrelevanter Grundlagen 
                      3.1      Lage im Raum 
3.2 Biotoptypen 
6 
4. Konflikte und Maßnahmen zur Verminderung der 
Eingriffserheblichkeit 
8 
5. Freiflächen-/Maßnahmenplanung 9 
6. Bilanzierung / Kompensation 9 
7. Erheblichkeit der Beeinträchtigungen / Befreiung von            
§ 67 BNatSchG  
11 
 
Planverzeichnis: 
Bestandsplan, Lill + Sparla, Plan Nr. 215036-3 
Maßnahmen- und Freiflächenplan, Lill + Sparla, Plan Nr. 215036-4

3 
 
1. Planungsanlass, Objektbeschreibung 
Am Manstedter Weg in Köln Braunsfeld (Gemarkung Müngersdorf 054962) soll ein bestehender Spiel- 
und Bolzplatz saniert werden. Im Zuge der Sanierung soll die Rad- und Fußwegverbindung, gemäß 
der Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld Stand Juli 2004, hergestellt werden.  
Der geplante Spielplatz umfasst Sandspielflächen mit Spielgeräten und Aufenthaltsflächen, sowie eine 
Sportfläche mit Bolzplatz, Tischtennis, Trampolin, Streetballfeld und Jugendtreff.  
Die Anbindung von der Wendelinstraße und zum Militärring soll über neu angelegte Fuß- und Radwege 
erfolgen. Die Gehölzflächen im südlichen Teil des Areals sind von dem geplanten Vorhaben nicht 
betroffen.  
 
 
Abb. 1: Luftbild (Quelle: online)  
2. Rechtliche Grundlagen und Verfahrensablauf 
 
Die Fläche ist Teil des Landschaftsschutzgebiets L 11 „Äußerer Grüngürtel Nüssenberger Busch 
bis Müngersdorf“. 
 
Eine naturschutzrechtliche Befreiung ist gem. § 67 (1) BNatSchG erforderlich. 
 
Laut §§ 14 und 15 BNatSchG stellt die Sanierung einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. 
Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind auszugleichen und zu ersetzen.  
 
Die Bestimmungen des § 1a BauGB zur Vermeidung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen, 
sowie die Vogelbrutzeit für Rodungs- und Abbrucharbeiten gem. § 39 BNatSchG sind zu beachten. 
 
Planungsgebiet

4 
 
Der Untersuchungsraum ist im FNP der Stadt Köln als öffentliche Grünfläche gekennzeichnet, sowie 
als Spielplatz. Die nördlich angrenzenden Grünflächen sind als Dauerkleingärten ausgewiesen. 
 
 
Abb. 2: FNP der Stadt Köln (Quelle: online)  
 
Der Untersuchungsraum einschl. der Grünflächen entlang der Militärringstrasse befinden sich im 
Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Köln 1 und ist als Landschaftsschutzgebiet L 11 
„Äußerer Grüngürtel Nüssenberger Busch bis Müngersdorf“ ausgewiesen. Für den Projektraum 
gelten keine besonderen textlichen Festsetzungen. Als Teil des äußeren Grüngürtels sind jedoch die 
stadtklimatische Ausgleichsfunktion und der Wert als Erholungsraum, sowie die kulturhistorische 
Bedeutung zutreffend und hervorzuheben.  
 
 
 
Abb. 3: Ausschnitt aus Landschaftsplan Köln Seite 4 von 9  
 
                                                             
1 Stadt Köln, den 07.11.2017, Quelle: online 
Projektgebiet

5 
 
3. Zusammenfassung planungsrelevanter Grundlagen 
 
3.1  Lage im Raum 
 
Die durch das Vorhaben betroffene Grünfläche ist Teil des westlichen äußeren Grüngürtels und Teil 
des Kölner Stadtteil Braunsfeld (Gemarkung Müngersdorf). 
Begrenzt wird die Fläche durch eine Kleingartenanlage im Norden, westlich vom Militärring und von 
der Wohnbebauung am Manstadter Weg und Vitalisstraße/Wendelinstraße im Osten und Süden.  
Der südliche Teil der Grünfläche (in Richtung Militärring und Wendelinstraße) wird charakterisiert durch 
Solitärbäume mit einen Unterwuchs aus Sträuchern und Stauden. An der östlichen Kante grenzt an 
die Grünfläche die Gartenfläche einer Neubebauung an. 
Der Zugang zum bestehenden Spielplatz erfolgt in erster Linie vom Manstedter Weg aus. Die 
Anbindung zur Wendelinstraße und zum Militärring erfolgt über Trampelpfade innerhalb der Gehölz- 
und Rasenflächen.  
Bei dem unmittelbaren Plangebiet handelt es sich um  eine mehr oder weniger geschlossene Rasen-
fläche mit einzelnen Gehölzen sowie Spiel- und Sportgeräten.  
     
   Abb. 4: Zugang von Wendelinstraße/Vitalisstraße                                 Abb. 5: Trampelpfad zur Wendelinstraße/Vitalisstraße                        
 
     
Abb. 6: Trampelpfad zum Bolzplatz                                                             Abb. 7: Zugang Spielplatz am Manstedter Weg

6 
 
 
3.2 Biotoptypen 
Um eine Einschätzung der Eingriffserheblichkeit in den Naturhaushalt durch die geplante Herstellung 
der Spielflächen zu treffen, wurden die Vegetationsbestände der unmittelbar betroffenen Flächen 
erfasst und bewertet.  
Die durch das Vorhaben unmittelbar betroffenen Fl ächen sind ausschließlich Scherrasenflächen. 
Innerhalb der Rasenfläche befinden sich mehrere kleine Spiel- und Fallschutzflächen aus Sand. Im 
Weiteren wird die Rasenfläche von Trampelpfaden durchzogen. Zwei größere Solitärbäume und eine 
Baumgruppe beleben die Fläche und werden durch die Maßnahme nicht beeinträchtigt.  
Die Gehölzflächen im südlichen Teil des Geländes sind nicht durch die Sanierung betroffen. Bei den 
Gehölzflächen handelt es sich überwiegend um mittleres bis teils jungem Baumholz. Durch natürliche 
Sukzession ist die Fläche stark verbuscht. Die Fläche wird von Trampelpfaden durchzogen. 
Die Grenze zu den Kleingärten ist durch Sukzession größtenteils stark verbuscht.  
 
   
Abb. 8: Spiel‐ und Bolzplatz mit Blick auf die Bebauung am Man‐        Abb. 9: Spielplatz und Grenze an Kleigartenanlage 
stedter Weg  
 
      
Abb. 10: Trampelpfad in der Gehölzfläche                                               Abb. 11: Trampelpfad in der Gehölzfläche 
 
Siehe Bestandsplan 215036-3.

7 
 
4. Konflikte und Maßnahmen zur Verminderung der Eingriffserheblichkeit 
 
Im Folgenden sind die wesentlichen zu erwartenden Konflikte und deren Minderungsmaßnahmen 
aufgelistet: 
 
Art der Neubelastung: Konflikte Maßnahmen zur Minderung der 
Eingriffserheblichkeit 
Biotoppotential 
 
 Verlust oder Beeinträchtigung von Biotoptypen 
mit geringer bis mittlerer Schutzwürdigkeit 
 
 Vermeidung der Beanspruchung der 
Gehölzflächen im südlichen Teil des 
Plangebietes 
 Wegetrassenoptimierung mit Konzentrierung auf 
die östliche Plangebietsgrenze. Auf den Ausbau 
der Trampelpfade innerhalb der Gehölzfläche 
soll verzichtet werden 
 Ausbau neuer Wege auch auf Grundlage 
vorhandener Trampelpfade 
 Festsetzen von Ausgleichsmaßnahmen 
 
Boden 
 
 Verlust der vielfältigen Funktionen des 
Bodens durch Flächenversiegelung und 
Befestigung 
 
 Versiegelungen so geringfügig wie möglich 
vornehmen (wasserdurchlässige Beläge) 
 Einhaltung einschlägiger DIN-Normen und 
Vorgaben des BodenSchG während der Bauzeit 
 
Wasserhaushalt / Klima  
 
 Verminderung der Grundwasserneubildungsrate 
durch Flächenversiegelung 
 
 
 für alle befestigten Flächen sind sickerfähige 
Materialien einzusetzen 
 
Landschaftsbild / Erholungsfunktion
 
 Beeinträchtigung der visuellen Qualität des 
Grünraums 
 
 
 Erhaltung der raumbildenden Solitärgehölze  
 Verbesserung der Erholungsfunktion durch ein 
vielseitiges Angebot an Spielgeräten und ein 
erweitertes Sportangebot 
Fauna /Vegetation 
 
 Artenschutzrechtlichen  Verbotstatbestände nach 
§ 44 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 BNatSchG treten 
vorhabensbedingt vorrausichtlich nicht ein 
 Der vorhandene Gehölzbestand ist während der 
Bauzeit zu schützen (Bauzaun) 
 Durch eine ökologische Baubegleitung wird eine 
Störung brütender Vögel während der 
Vogelschutzzeit vermieden.

8 
 
5. Freiflächen-/Maßnahmenplanung 
Die Trasse der Geh-/Radwegverbindung zw ischen dem Manstedter Weg (Wendehammer) 
und der Wendelinstraße wurde optimiert. Um den Eingriff in vorhandene Gehölzstrukturen zu 
minimieren, verläuft der Weg möglichst nah an der umzäunten Grundstücksgrenze der 
Wohnbebauung Vitalisstraße 422-426 (östliche Plangebietsgrenze). Die Einmündung an der 
Wendelinstraße erfolgt im Bereich der vorhandenen Bushaltestelle. Die Trampelpfade durch 
die Gehölzfläche werden nicht ausgebaut. Um den Versiegelungsgrad gering zu halten, 
werden alle Erschließungswege als wassergebundene Wegedecken ausgebildet. 
Die Beläge der Sportplatzflächen werden mit sickerfähigen Materialien ausgestattet. Dies gilt 
für den Bolzplatz (Kunststoffbelag Child’s Pl ay), für die Fläche um das Trampolin 
(synthetischer Fallschutz) und für das Streetballfeld (sickerfähiger Asphalt). Alle weiteren 
befestigten Geh-/Radfahr- und Aufenthaltsbereiche werden in wassergebundener Wegedecke 
mit kleinteiligen Plattenflächen ausgeführt. Das anfallende Niederschlagswasser versickert 
innerhalb der Flächen oder im Bereich der angrenzenden Grünflächen. Lediglich die 
unmittelbar an der Kleinkinderspielfläche angrenzende Rasenfläche, wird weiterhin als 
Scherrasen genutzt. 
Übergangsbereiche zwischen den geplanten Spielflächen und der vorhandenen 
Gehölzflächen werden möglichst offen gestaltet; es ist geplant die z. Z. vorhandenen 
Rasenflächen durch Pflege zu extensivieren (2-maligen Mahd/Jahr, mit Abfuhr des Mahdguts). 
Bereiche die aufgrund der Baumaßnahme wiederhergestellt werden müssen, werden mit 
Saatgut mit einem Anteil von mindestens 50%  Blumen (z.B. „01 Blumenwiese“ von Rieger-
Hofmann) neu eingesät. 
Im Bereich der geplanten Spielflächen werden Lücken innerhalb der vorhandenen 
Gehölzflächen entlang der Kleingartenanlage durch neu angelegte Strauchflächen aus 
heimischen Gehölzen (Auswahl gemäß nachfolgender Liste) geschlossen. Im Bereich der 
Wegeeinmündung an der Wendelinstraße ergänzen Gehölze (Auswahl gem. nachfolgender 
Liste) den Übergang von der bestehenden Gehölzfläche zum neuen Geh- und Radweg. Eine 
weitere Gehölzfläche aus z. B. mit Rosmarinweide als Unterpflanzung mit insgesamt fünf 
Solitärbäumen (Auswahl gem. nachfolgender Liste) ist am Spielplatz geplant.  
Die Pflanzung der Strauchflächen erfolgt aus Sträuchern 60/100 cm und Heistern 150/200 cm 
aus nachfolgender Liste, wobei für 40 Sträucher ein Heister zu berücksichtigen ist; der Abstand 
innerhalb einer Reihe beträgt 1.50 m, zwischen den Reihen 1.00 m: 
Acer campestre     Feld-Ahorn 
Carpinus betulus     Hainbuche 
Cornus sanguinea     Roter Hartriegel 
Corylus avellana     Haselnuss 
Crataegus monogyna     Eingriffliger Weißdorn 
Euonymus europaea     Pfaffenhütchen 
Lonicera xylosteum     Gewöhnliche Heckenkirsche 
Prunus avium      Vogelkirsche 
Prunus padus      Traubenkirsche 
Prunus spinosa     Schlehdorn 
Rosa canina       Hunds-Rose

9 
 
Salix rosmarinifolia     Rosmarinweide 
Sambucus nigra Schwarzer Holunder 
Viburnum opulus     Gewöhnlicher Schneeball 
 
Bei der Pflanzung der 5 Solitärbäume handelt es sich um Hochstämme mit einem Stammum-
fang von mindestens 18-20 cm aus nachfolgender Liste: 
Acer campestre     Feld-Ahorn 
Acer platanoides     Spitz-Ahorn                                        
Acer pseudoplatanus     Berg-Ahorn                                        
Alnus glutinosa     Schwarzerle 
Betula pendula Sandbirke 
Carpinus betulus     Hainbuche                                          
Crataegus laevigata     Zweigr.Weißdorn                                                
Crataegus monogyna     Eingr. Weißdorn                                    
Fagus sylvatica     Grünblättrige Rotbuche 
Juglans regia      Walnuss 
Prunus avium      Vogelkirsche 
Prunus padus      Traubenkirsche 
Quercus petraea     Traubeneiche 
Quercus robur      Stieleiche 
Sorbus  aria      Mehlbeere 
Sorbus aucuparia     Eberesche 
Tilia cordata      Winterlinde 
Tilia platyphyllos     Sommerlinde

10 
 
6. Bilanzierung / Kompensation 
 
Die Bewertung erfolgt nach der Methode zur ökologischen Bewertung der Biotopfunktion von 
Biotoptypen gemäß D. LUDWIG, 1991. 
 
A.  BESTAND, gem. Bestandsplan, Plannr. 215036-3 vom 12.04.2019 
1  2  3  4  5  7 
KÖLN‐ 
CODE 
SPOR‐ 
BECK 
BIOTOPTYP  FLÄCHE  BIOTOP‐ WERT  EINZEL‐ 
FLÄCHENWERT
  (lt.Biotop‐
typenliste)  (lt. Biotoptypenliste)  m²(Stk)  (lt. Biotop‐ 
typenliste) 
(Spalte 4 x 
Spalte 7) 
GH3124  AX42 
Laubforste, mittleres Baumholz, 
teils einheimisch, teils fremd‐
ländisch (kein Eingriff im Rahmen 
der Baumaßnahme!) 
 
9.913 
 
15  148.695 
PA121  HM1  Scherrasen mit Baumbestand  5.282  5*   26.410 
Gesamtwert  15.195                                    175.105 
 
 
B.  NEUANLAGE / WIEDERHERSTELLUNG, gem. Freiflächen-/Maßnahmenplan, Plannr. 215036-4 vom 12.04.2019 
1  2  3  4  5  7 
KÖLN‐ 
CODE 
SPOR‐ 
BECK 
BIOTOPTYP  FLÄCHE  BIOTOP‐ WERT  EINZEL‐ 
FLÄCHENWERT
  (lt.Biotop‐
typenliste)  (lt. Biotoptypenliste)  m²(Stk)  (lt. Biotop‐ 
typenliste) 
(Spalte 4 x 
Spalte 7) 
GH3124  AX42 
Laubforste, mittleres Baumholz, 
teils einheimisch, teils fremd‐
ländisch (kein Eingriff im Rahmen 
der Baumaßnahme!) 
 
9.913 
 
15  148.695 
PA121  HM1  Scherrasen mit Baumbestand  400  7  2.800 
PA121  HM1  Scherrasen mit Baumbestand 
(Etablierung als Extensivwiese)  1.715  10**  17.150 
GH411  BB1  Strauchhecke mit überwiegend 
standorttypischen Gehölzen  222  14  3.108 
PA312  HY2  Sportanlagen/Spielplätze, mit 
sonstigem Belag   1.677  2***  3.354 
VF213  HY2  Fahr‐ und Feldwege, teilversiegelt  1.268  2***  2.536 
Gesamtwert  15.195                                    177.643

11 
 
* Abwertung um 2 Punkte: unter Berücksichtigung von Spiel‐ und Fallschutzflächen aus Sand und 
Trampelpfaden. 
 
** Aufwertung um 3 Punkte: die Natürlichkeit und die Struktur‐ und Artenvielfalt der vorhandenen 
Scherrasenflächen wird durch Extensivierung der Pflege (2‐Jährige Mahd, Abtragen des Mahdguts) 
erhöht.  
 
*** Auf Grund der intensiven Nutzung der Flächen erfolgt eine Abwertung um einen Biotop‐Wert.  
 
 
Punktezahl Eingriffswert -    175.105 
Punktezahl Kompensation +   177.643 
Differenz       + 2.538 
 
 
Der Eingriff kann durch die geplanten Maßnahmen ausgeglichen bzw. die ökologische Situation 
verbessert werden.

12 
 
 
7. Erheblichkeit der Beeinträchtigungen / Befreiung von § 67 BNatSchG  
 
Wie in dem vorangegangenen Kapitel dargestellt, ist der Eingriff auf die Scherrasenflächen 
beschränkt. Vorhandene Gehölzflächen sind von dem Sanierungsvorhaben nicht betroffen. Die 
Trasse des neu angelegten Weges wurde so optimiert, dass der Eingriff durch die Wegeführung 
am Rand der Gehölzflächen und auch durch die Wahl des Oberflächenbelags (wasser-
durchlässig) eine besonders schonende, eingriffsminimierende Lösung gefunden werden konnte. 
Durch das Ergänzen von Strauchhecken und durch die Pflegeextensivierung von Teilen der 
Scherrasenflächen kann in puncto Artenvielfalt ein deutlicher Gewinn erzielt werden. Der Eingriff 
kann damit voll umfänglich kompensiert werden.  
 
Den Schutzzielen des Landschaftsschutzgebietes und den dazu erlassenen Ge- und Verboten 
läuft das Vorhaben nicht entgegen. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der 
umgebenden Flächen ist durch die bauliche Maßnahme nicht erkennbar.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Aufgestellt/geändert: Köln, 12.06.2019 
 
Laura Schöllnhammer 
Dipl.-Ing. (FH) Landschaftsarchitektin AKNW 
 
LILL + SPARLA Landschaftsarchitekten Partnerschaf
t mbB

Anlage 1_Maßnahmen- und Freiflächenplan

5071 Zeichen

OK +1.40m
OK +0.60m
OK +1.80m OK +0.60m
OK +1.80m
OK +0.60m
Planungsgrenze
 Zubringer
0.25
Pflaster
Neuer
 Grüner
 Weg
Pl.
0.1/2.0
47.81
49.03
49.02
49.13
Hecke
Vor-
Pflaster
Pflaster
garten
Vor-
Pflaster
Pflaster
garten
Vor-
0.2/4.0
Pflaster
Pflaster
Hecke
47.97
0.2/6.0
Bürgersteig
47.93
48.01 47.88
48.02
48.01
47.81
Bürgersteig
48.29
48.06
48.13
0.1/2.0 49.98
garten
48.39
0.2/3.0
48.30
48.43
48.37
48.39
48.64
48.44
48.50
0.1/2.0
50.16
48.23
48.73
48.44
0.1/2.0
0.10
44.48
44.14
44.58
45.05
44.59
44.53
45.08
44.62
44.35
44.44
0.2/4
44.7544.68
45.35
44.77
44.69
45.21
45.22
0.2/4
44.49
44.58
44.11
43.86
44.16
44.27
44.38
44.50
44.94
44.91
44.46
44.38
44.34
44.53
44.45
44.01
49.02
49.03
48.70
Militärringstraße
44.65
44.75
45.51
44.78
44.88
44.9445.07
45.41
44.93
44.85
44.85
0.2/4
44.96
44.66
44.76
44.48
Schotter
49.25
49.33
49.34
44.43
49.41
49.48
49.45
49.23
48.62
Pfl. 50.05 43.87
49.47
50.0549.36
49.24
49.21
50.56
Pfl.
43.86
43.9344.03
44.03
44.13
44.15
44.16
44.28
44.71
44.27
44.71
50.54
50.84
50.68
50.61
50.86
50.69
50.70 Pfl.
50.94
43.91
44.01
43.93
50.50
50.60
50.45
Pfl.
50.43
50.35
50.40
50.42
50.39
50.25
50.20
50.73
50.60
50.57
50.79
49.86
50.46
49.33
50.03
50.02
48.87
48.79
48.73
44.27
0.2/4
44.37
44.82
44.83
44.38
44.28
44.16
43.85
44.30
43.75
47.70
44.20
44.10
43.96
44.07
44.02
47.76
47.95
48.58
Schotter
47.69
47.95
47.96
48.28
48.50
48.45
48.58
47.69
48.82
47.78
48.88
48.91
48.98
48.83
Wendelinstraße
48.83
48.45
0.2/5
48.38
Radweg
Radweg
48.00
47.99
48.06
47.94
47.68
47.9147.92
48.14
48.09
48.11
48.05
48.08
48.22
47.91
47.88
47.95
0.25/6 48.13
47.95
48.08
48.00
48.03
47.99
48.12
48.17
47.98
48.15
Schranke
48.17
48.1748.16
48.11 47.59
48.34
0.2/5
48.18
48.12
48.09
48.18
48.04
48.26
48.17
48.35
H
48.38
48.26
48.23
48.40
48.40
48.24
48.37
48.46
H
Postdepot
Tür
48.55
48.65
Müllbox
48.63
0.25/5
Tür
48.63
48.45
48.56
Gehweg
Pl.
48.60
48.62
0.6/12
0.3/5
48.13
48.17
48.17
48.17
Militärringstraße
Wendelinstraße
Übergang herstellen
Gehweg erneuern
vorh. Trampelpfad als Pflegezufahrt in wassergebundener Decke ohne Einfassung ausbauenAnschluss an vorh. Schotterweg
Jugendtreff
Picknickwiesemit Tisch-Bank-Kombinationaus Robinienholz
wassergebundene Wegedecke
Tischtennisplatte mit Jugendbänken
extensive Blumenwiese
Bestandsbaum
vorh. Gehölzflächemit Fliederund Holunder
vorh. Gehölzfläche
vorh. Gehölzfläche
Pflegezufahrt mitschwenkbarenWegesperren
vorh. Rasenflächedurch Pflege extensivieren
Rasen
extensive Bluemnwiese
Ballfangzaun, anthrazit, H = 4,0m vorh. Gehölzfläche
Gehölze ergänzenGehölze ergänzen
Gehölzflächen mit Bäumen Abgrenzung zum Geh-und Radweg mit Stabgitterzaun H 1,00m, anthrazit
vorh. Stabgitterzaun
Bestandsbaum(Esche)
Bäume freischneiden (Wilder Wein)
Pflastereinfassung
vorh. Gehölzfläche
vorh. Gehölzfläche
Bushaltestelle
vorh.Trampelpfad
vorh.Trampelpfad
Spielhäuser mit Rutsche und Sandbaustelle
Ausbaugrenze
 Spielplatz
 (GAG)
Ausbaugrenze Bolzplatz 
(Amt 512)
vorh.
 Schotterweg
Ballfangzaun,
 anthrazit,
 H = 4,0m
+1,50m
Zaun H = 2,0m Zaun H = 2,0m
+1,00m
Eingang Spielplatz mit Torbogen
Sitzbänke mit Unterpflasterung  (Stahlgitter Typ Köln, anthrazit)
vorh.Trampelpfadin wassergebundener Wegedecke ausbauen
Kleiner TurmPodesthöhe 1,95m 
WachtturmPodesthöhe 1,95m und 4,00m ViereckturmPodesthöhe 1,60m
Doppelschaukel
Tunnelrutsche(Öffnung ab 2,95m)
SpielhäuschenSpielpodest
vorh. 'Wandernde Linie' umsetzen
Abgrenzung zum Geh-und Radweg mit Stabgitterzaun H 1,00m, anthrazit
extensive BlumenwieseAusbaugrenze
 Geh-und
 Radweg
(Amt
 67)
Höhen
 an 
Bestand
 anpassen
Höhen an Bestand anpassenGehölzfläche im Bereich Böschung
extensive Blumenwiese
Kleingartensiedlung
Wohnbebauung
Kleingartensiedlung
ManstedterWeg
Bolzplatz 18 x 28m, aus Kunststoffbelag Childsplay
Sitzbereich aus Betonelementen mit Sitzauflagen
Papierkorb Streetballfeld
Trampolin
Asphalt
Fallschutzbelag
Öffnung im Zaun, B=1,20m
Kletterskulptur
Kalotta Swing
Wackelschaf
Hockerbänke (Typ Köln, anthrazit)Kleinfeldtor
N
LEGENDE
Solitärbaum, Bestand
Gehölzflächen, Bestand:Laubforste, mittleres Baumholz, teils einheimisch, teils fremdländisch 
Scherrasen mit Baumbestand
GH3124
PA121
Solitärbaum, neu
Gehölzflächen, neu:Strauchhecke mit überwiegendstandorttypischen GehölzenGH411
extensive Wiese:Extensivierung vorhandener Rasenflächen/Einsaat mit Blumenwiesensaatgut (in Teilbereichen)PA121
Sportanlagen / Spielplätze,mit sonstigem Belag (wasserdurchlässig)PA312
Rad- und Gehwege / Aufenthaltsflächen,teilversiegeltVF213
Plangebietsgrenze
D - 51105 KÖLNLA@LILL-SPARLA.DE
L I L L       +       S P A R L A
P. SPARLA
DILLENBURGER STR. 71TEL. 0221/93755-0
LANDSCHAFTSARCHITEKTENW. FRIEDRICHJ. WAKOBPARTNERSCHAFT
PROJEKT
BAUHERR
PROJEKT-NR.
ZEICHNUNG
BEARBEITER/IN
DATUM PLANERSTELLUNGMASZSTAB
PROJEKT-NR. BAUHERR
PLAN-NR. / INDEX
LEISTUNGSPHASE
GEZEICHNET BLATTGRÖSSE
Spielplatz und BolzplatzManstedter WegKöln-Braunsfeld
Maßnahmen- und Freiflächenplan zum Landschaftspflegerischer Fachbeitrag   
59x42SHFR/BS
1:25012.04.2019III215036
-
215036-4
Datei:215036-4 Maßnahmenplan.vwx
AMT FÜR KINDER, JUGEND UND FAMILIEABT. AMT FÜR KINDERINTERESSEN

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5151 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dienststelle 
57/571 
571/13/3/19/2019-38 
Vorlagen-Nummer 
 2116/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Sanierung Spiel- und Bolzplatz Manstedter Weg sowie Anlage einer Fuß- und 
Radwegevervindung in Köln Müngersdorf; L11 "Äußerer Grüngürtel, Nüssenberger Busch bis 
Müngersdorf" 
 
hier: Erteilung einer Befreiung von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplans 
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Sanierung des Spiel- und Bolzplatzes am 
Manstedter Weg im Landschaftsschutzgebiet L 11einverstanden. 
Er stimmt einer beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr.1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 
von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes zu. 
 
 
Alternative: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) 
Nr.1 BNatSchG von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes nicht zu. 
 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 01.07.2019

2 
Begründung: 
Beschreibung der Maßnahme 
Der bestehende Spiel- und Bolzplatz am Manstedter Weg in Köln- Müngersdorf soll saniert werden. 
Im Zuge dieser Sanierung ist es darüber hinaus geplant, die Rad- und Fußwegeverbindung gemäß 
der Rahmenplanung Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld herzustellen (Anlage 1). 
Der Spielplatzstandort befindet sich im Landschaftsschutzgebiet L 11 (Anlage 2) und ist im Flächen-
nutzungsplan als Grünfläche mit Sportplatznutzung ausgewiesen. 
Für den geplanten Spielplatz sind Aufenthalts- und- Sandspielflächen mit Spielgeräten sowie eine 
Sportfläche mit Bolzplatz, Tischtennis, Trampolin und Streetballfeld und einem Jugendtreff vorgese-
hen. 
Die Anbindung von der Wendelinstraße und zum Militärring ist über den neu geplanten Fuß- und 
Radweg vorgesehen. Die Gehölzflächen im südlichen Teil des Areals sind von den geplanten Maß-
nahmen nicht betroffen. 
 
Vermeidung / Verminderung und Eingriff / Ausgleich: 
Die Trasse der Geh- und Radwegeverbindung wurde zur Vermeidung von Eingriffen in Gehölzen so 
nah wie möglich an die Bebauung verschoben, die Wegebreite von ehemals 4 m auf 3 m reduziert 
und nicht wie ursprünglich geplant als Schwarzdecke ausgebaut, sondern als wassergebundene We-
gedecke. Die Beläge für die Sportflächen werden ebenfalls mit sickerfähigen Materialien hergestellt. 
Die Mahd der vorhandenen Rasenflächen soll extensiviert werden. 
Das gesamte Plangebiet setzt sich aus ca. 10.000 qm mit mittlerem Baumbestand bestandene Laub-
holzforste und ca. 5200 qm Scherrasenflächen zusammen (Anlage 3). 
Die geplanten Maßnahmen und der daraus resultierende Eingriff in Natur und Landschaft erfolgen 
ausschließlich auf ca. 2900 qm Scherrasenflächen; die Laubholzforstflächen werden nicht bean-
sprucht. 
Der Ausgleich erfolgt auf den verbleibenden Scherrasenflächen, in dem diese entweder mit Sträu-
chern oder Bäumen bepflanzt werden oder deren Mahd extensiviert wird. Durch die geplanten Aus-
gleichsmaßnahmen kann der Eingriff kompensiert werden (Anlage 4). 
 
Artenschutz: 
Von der geplanten Maßnahme werden keine Auswirkungen auf Tiere gemäß Bundesnaturschutzge-
setz erwartet. Im Bauablauf ist die Vermeidung von Störungen auf brütende Vögel zu berücksichtigen, 
ggf. wird eine ökologische Baubegleitung eingesetzt. 
 
Befreiungsvoraussetzungen: 
Die geplante Sanierung des Spiel- und Bolzplatzes als auch die Herstellung der Fuß- und Wegever-
bindung soll auf einer Fläche im Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt Köln realisiert 
werden. Dieser weist die Fläche als Landschaftsschutzgebiet L11 aus. 
Mit der Schutzgebietsausweisung gehen Ge- und Verbotsbestimmungen einher. 
Das beantragte Vorhaben widerspricht insbesondere den allgemeinen Verboten Nr. 1 und Nr.5, wo-
nach es u.a. verboten ist, Vegetation zu beschädigen oder zu beseitigen sowie bauliche Anlagen zu 
errichten oder zu ändern, so dass es einer Befreiung von diesen Verbotstatbeständen gem. § 67 (1) 
BNatSchG bedarf. 
Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde liegen die Voraussetzungen für eine Befreiung gem. § 67 
(1) Nr. 1 BNatSchG vor.  
Auf der einen Seite besteht ein hohes öffentliches Interesse für Kinder und Jugendliche geeignete 
Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsräume zur Freizeitgestaltung zur Verfügung zu stellen sowie Fuß- 
und Radwegeverbindungen auszubauen, was als sehr schwerwiegend angesehen wird.  
Auf der anderen Seite steht die Beeinträchtigung des ebenso hohen öffentlichen Interesses am Erhalt

3 
von ökologisch wertvollen Freiflächen dagegen. 
Vor dem Hintergrund, dass die Sanierungsmaßnahmen als auch der Ausbau des Fuß- und Radwe-
ges auf ein absolut notwendiges Maß reduziert wurden, nur versickerungsfähige Materialien zum Ein-
satz kommen und Pflanzmaßnahmen vorgenommen werden, kann aus Sicht der Unteren Natur-
schutzbehörde einer Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG zugestimmt werden. 
 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Maßnahmen- und Freiflächenplan 
Anlage 2: Landschaftsplan M 1:5000 
Anlage 3: Bestandsplan 
Anlage 4: Landschaftspflegerischer Fachbeitrag

Anlage 2_Landschaftsplan M 1-5000

364 Zeichen

200m150100500 1:5000
 KölnGIS
Herausgeber:
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Erstellt am: 14.05.2018
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich.
Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.

Anlage 3_Bestandsplan

5407 Zeichen

0.25
Pflaster
Neuer
 Grüner
 Weg
Pl.
0.1/2.0
47.81
49.03
49.02
49.13
Hecke
Vor-
Pflaster
Pflaster
garten
Vor-
Pflaster
Pflaster
garten
Vor-
0.2/4.0
Pflaster
Pflaster
Hecke
47.97
0.2/6.0
Bürgersteig
47.93
48.01 47.88
48.02
48.01
47.81
Bürgersteig
48.29
48.06
48.13
0.1/2.0 49.98
garten
48.39
0.2/3.0
48.30
48.43
48.37
48.39
48.64
48.44
48.50
0.1/2.0
50.16
48.23
48.73
48.44
0.1/2.0
0.10
44.48
44.14
44.58
45.05
44.59
44.53
45.08
44.62
44.35
44.44
0.2/4
44.7544.68
45.35
44.77
44.69
45.21
45.22
0.2/4
44.49
44.58
44.11
43.86
44.16
44.27
44.38
44.50
44.94
44.91
44.46
44.38
44.34
44.53
44.45
44.01
49.02
49.03
48.70
Militärringstraße
44.65
44.75
45.51
44.78
44.88
44.9445.07
45.41
44.93
44.85
44.85
0.2/4
44.96
44.66
44.76
44.48
Schotter
49.25
49.33
49.34
44.43
49.41
49.48
49.45
49.23
48.62
Pfl. 50.05
49.47
50.0549.36
49.24
49.21
50.56
Pfl.
43.86
43.9344.03
44.03
44.13
44.15
44.16
44.28
44.71
44.27
44.71
50.54
50.84
50.68
50.61
50.86
50.69
50.70 Pfl.
50.94
43.91
44.01
43.93
50.50
50.60
50.45
Pfl.
50.43
50.35
50.40
50.42
50.39
50.25
50.20
50.73
50.60
50.57
50.79
49.86
50.46
49.33
50.03
50.02
48.87
48.79
48.73
44.27
0.2/4
44.37
44.82
44.83
44.38
44.28
44.16
43.85
44.30
43.75
47.70
44.20
44.10
43.96
44.07
44.02
47.76
47.95
48.58
Schotter
47.69
47.95
47.96
48.28
48.50
48.45
48.58
47.69
48.82
47.78
48.88
48.91
48.98
48.83
Wendelinstraße
48.83
48.45
0.2/5
48.38
Radweg
Radweg
48.00
47.99
48.06
47.94
47.68
47.9147.92
48.14
48.09
48.11
48.05
48.08
48.22
47.91
47.88
47.95
0.25/6 48.13
47.95
48.08
48.00
48.03
47.99
48.12
48.17
47.98
48.15
Schranke
48.17
48.1748.16
48.11 47.59
48.34
0.2/5
48.18
48.12
48.09
48.18
48.04
48.26
48.17
48.35
H
48.38
48.26
48.23
48.40
48.40
48.24
48.37
48.46
H
Postdepot
Tür
48.55
48.65
Müllbox
48.63
0.25/5
Tür
48.63
48.45
48.56
Gehweg
Pl.
48.60
48.62
0.6/12
0.3/5
48.32
48.13
48.14
48.17
48.02
48.17
48.17
48.17
48.06
Asphalt
48.51
Ausbaugrenze
 Spielplatz
 (GAG)
Ausbaugrenze Bolzplatz 
(Amt 512)
Ausbaugrenze
 Geh-und
 Radweg
(Amt
 67)
Bestandsbaum
vorh. Gehölzflächemit Fliederund Holunder
vorh. Gehölzfläche
Kleingartensiedlung
Bestandsbaum(Esche)
vorh. Gehölzfläche
Bushaltestelle
vorh.Trampelpfad
vorh.
 Schotterweg
Militärringstraße
Planungsgrenze
 Zubringer
vorh. Rasenfläche
Wohnbebauung
vorh. Rasenfläche
Kleingartensiedlung
vorh. Gehölzfläche
48.6948.78
48.7548.88
48.7048.80
48.6648.77
48.6148.70
48.5848.64
48.67
48.74
48.71
48.40
48.26
47.96
47.80
47.9047.88
48.12
48.23
48.17
48.13
48.01
48.01
48.59
48.29
48.48
48.48
48.28
48.41 48.71
48.68
48.76
48.75
48.64
48.41
48.56
48.40
48.40
48.30
48.07
47.91
47.80
47.96
47.98
48.00
48.1248.09
48.02
48.07
48.05
48.08
47.79
47.80
47.65
47.68
47.60
47.51
47.86 47.80
48.37
48.16
48.26
48.06
47.66
47.62
47.68 47.72 47.80
47.88
47.92
47.98
48.5448.66
48.4848.60
48.68
48.4648.55
48.4448.49
48.61 48.64
48.43 48.42
48.62
Wiese
Tor
Tor
AB
Bank
AB
AB
dichtes Gehölz
dichtes Gehölz
dichtes Gehölz
dichtes Gehölz
Sand
Spielgerät
Spielgerät
Spielgerät
Spielgerät
Sand
Sand
SandSand Sand
Sand
0,6/12
Stein
Ga
Platten
Platten
1690
6811662
839
Militärringstr.
833
1650
2265
Stadt Köln
Grdb.Bl. 77
Stadt KölnGrdb.Bl. 77
Grund und Boden GmbH
Grdb.Bl. 39656
Stadt KölnGrdb.Bl. 45537
Stadt KölnGrdb.Bl. 77
Land NRWLandesbetrieb Straßenbau
Grdb.Bl. 523
Grund und Boden GmbH
Grdb.Bl. 39656
Manstedter
 Weg
Kleingartenanlage
Schotter
dichtes Gehölz
dichtes Gehölz
Gehölz
Schranke
48.19
48.07
48.05
48.29
48.27
48.53
48.44
48.91
49.01
49.19
49.16
49.24
49.29
49.38
49.32
49.32
49.24
49.1149.04
48.90
48.94
47.6447.62
47.5747.58
48.29
48.49
47.86
48.48
4*0,15/2/12
47.73
48.49
47.5347.59
47.44
47.53
47.49 47.42
47.46
47.4147.42
47.5947.58
47.6647.64
47.7047.70
47.8047.80
47.88
47.88
47.78
47.76
47.91
47.91
47.94
48.00
47.99
47.68
47.73
48.76
48.33
48.43
48.54
2*0,25/8
48.20
47.5047.49
47.4647.42
47.60
47.60
47.68
48.26
48.26
48.36
48.46
48.55
48.26
48.18
48.16
48.09
48.11
48.55 48.30
48.22
48.4548.39
48.21
48.18
48.12
48.07
48.37
47.99
48.01
47.96
48.1148.06
48.16
48.26
48.2348.19
48.3648.22
48.40
48.25
48.45
Wendelinstr.
1691
Stadt Köln
Grdb.Bl. 77
1246Stadt KölnGrdb.Bl. 77
Wiese
Wiese
Wiese
47.76
47.89
48.5647.83
47.69
48.36
47.82
48.08
48.14
48.19
48.07
48.16
0,2/0,3/10
0,25/8
2*0,25/10
0,25/6
0,35/12
0,25/10
0,4/12
0,15/0,2/10
7*0,1/0,25/14
0,4/12
0,3/10
0,25/8
0,3/8
0,1/0,2/6
2*0,2/8
3*0,2/8
2*0,2/8
0,25/0,3/12
0,45/14
2*0,25/0,2/12
47.72 47.74
47.54
47.64
47.68
47.98
47.96
47.70
Manstedter
 Weg
Wendelinstraße
D - 51105 KÖLNLA@LILL-SPARLA.DE
L I L L       +       S P A R L A
P. SPARLA
DILLENBURGER STR. 71TEL. 0221/93755-0
LANDSCHAFTSARCHITEKTENW. FRIEDRICHJ. WAKOBPARTNERSCHAFT
PROJEKT
BAUHERR
PROJEKT-NR.
ZEICHNUNG
BEARBEITER/IN
DATUM PLANERSTELLUNGMASZSTAB
PROJEKT-NR. BAUHERR
PLAN-NR. / INDEX
LEISTUNGSPHASE
GEZEICHNET BLATTGRÖSSE
Spielplatz und BolzplatzManstedter WegKöln-Braunsfeld
Bestandsplan zum Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
78x42SHFR/BS
1:50012.04.19III215036
-
215036-3
Datei:215036-3 Bestand.vwx
AMT FÜR KINDER, JUGEND UND FAMILIEABT. AMT FÜR KINDERINTERESSEN
N
Bolzplatz Sandspielflächen mit Spielgeräte
Trampelpfade in der Gehölzfläche Trampelpfad zwischen Gehölzfläche und Wohnbebauung
Zugang an der WendelinstraßeBereich zwischen Gehölzfläche und Wohnbebauung
43
1 2
65
1
2
3
4
5
6
LEGENDE
Solitärbaum
Gehölzflächen:Laubforste, mittleres Baumholz, teils einheimisch, teils fremdländisch 
Scherrasen mit Baumbestand(einschl. Trampelpfade und Sandspielflächen)
GH3124
PA121
Plangebietsgrenze

Beratungsverlauf (1)

01.07.2019 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Wendelinstraße 48
  • Militärringstraße 44
  • Manstedter Weg 6
  • Dillenburger Straße
  • Neuer Grüner Weg
  • Vitalisstraße 422
  • Straße 7

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Details

Aktenzeichen
2116/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
14.06.2019
Erstellt
13.06.2019 11:04