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Sanierung Spiel- und Bolzplatz Manstedter Weg sowie Anlage einer Fuß- und Radwegevervindung in Köln Müngersdorf; L11 "Äußerer Grüngürtel, Nüssenberger Busch bis Müngersdorf"

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 2116/2019 vom 14.06.2019

Stand: Am 01.07.2019 im Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ungeändert beschlossen.

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  • Anlage 4_Landschaftspflegerischer Fachbeitrag

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    1      Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Spielplatz und Bolzplatz Manstedter Weg, Köln-Braunsfeld Bauherr: Stadt Köln Landschaftsarchitekt: Lill + Sparla Landschaftsarchitekten Partnerschaft mbB Bearbeiter:        Laura Schöllnhammer  Dipl.‐Ing. (FH) Landschaftsarchitektin AKNW     Köln, 12.06.2019 2    Inhaltsverzeichnis: Seite 1. Planungsanlass, Objektbeschreibung 3 2. Rechtliche Grundlagen und Verfahrensablauf 3 3. Zusammenfassung planungsrelevanter Grundlagen 3.1 Lage im Raum 3.2 Biotoptypen 6 4. Konflikte und Maßnahmen zur Verminderung der Eingriffserheblichkeit 8 5. Freiflächen-/Maßnahmenplanung 9 6. Bilanzierung / Kompensation 9 7. Erheblichkeit der Beeinträchtigungen / Befreiung von § 67 BNatSchG 11 Planverzeichnis: Bestandsplan, Lill + Sparla, Plan Nr. 215036-3 Maßnahmen- und Freiflächenplan, Lill + Sparla, Plan Nr. 215036-4 3    1. Planungsanlass, Objektbeschreibung Am Manstedter Weg in Köln Braunsfeld (Gemarkung Müngersdorf 054962) soll ein bestehender Spiel- und Bolzplatz saniert werden. Im Zuge der Sanierung soll die Rad- und Fußwegverbindung, gemäß der Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld Stand Juli 2004, hergestellt werden. Der geplante Spielplatz umfasst Sandspielflächen mit Spielgeräten und Aufenthaltsflächen, sowie eine Sportfläche mit Bolzplatz, Tischtennis, Trampolin, Streetballfeld und Jugendtreff. Die Anbindung von der Wendelinstraße und zum Militärring soll über neu angelegte Fuß- und Radwege erfolgen. Die Gehölzflächen im südlichen Teil des Areals sind von dem geplanten Vorhaben nicht betroffen. Abb. 1: Luftbild (Quelle: online) 2. Rechtliche Grundlagen und Verfahrensablauf Die Fläche ist Teil des Landschaftsschutzgebiets L 11 „Äußerer Grüngürtel Nüssenberger Busch bis Müngersdorf“. Eine naturschutzrechtliche Befreiung ist gem. § 67 (1) BNatSchG erforderlich. Laut §§ 14 und 15 BNatSchG stellt die Sanierung einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind auszugleichen und zu ersetzen. Die Bestimmungen des § 1a BauGB zur Vermeidung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen, sowie die Vogelbrutzeit für Rodungs- und Abbrucharbeiten gem. § 39 BNatSchG sind zu beachten.   Planungsgebiet 4    Der Untersuchungsraum ist im FNP der Stadt Köln als öffentliche Grünfläche gekennzeichnet, sowie als Spielplatz. Die nördlich angrenzenden Grünflächen sind als Dauerkleingärten ausgewiesen. Abb. 2: FNP der Stadt Köln (Quelle: online) Der Untersuchungsraum einschl. der Grünflächen entlang der Militärringstrasse befinden sich im Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Köln 1 und ist als Landschaftsschutzgebiet L 11 „Äußerer Grüngürtel Nüssenberger Busch bis Müngersdorf“ ausgewiesen. Für den Projektraum gelten keine besonderen textlichen Festsetzungen. Als Teil des äußeren Grüngürtels sind jedoch die stadtklimatische Ausgleichsfunktion und der Wert als Erholungsraum, sowie die kulturhistorische Bedeutung zutreffend und hervorzuheben. Abb. 3: Ausschnitt aus Landschaftsplan Köln Seite 4 von 9                                                               1 Stadt Köln, den 07.11.2017, Quelle: online  Projektgebiet 5    3. Zusammenfassung planungsrelevanter Grundlagen   3.1 Lage im Raum Die durch das Vorhaben betroffene Grünfläche ist Teil des westlichen äußeren Grüngürtels und Teil des Kölner Stadtteil Braunsfeld (Gemarkung Müngersdorf). Begrenzt wird die Fläche durch eine Kleingartenanlage im Norden, westlich vom Militärring und von der Wohnbebauung am Manstadter Weg und Vitalisstraße/Wendelinstraße im Osten und Süden. Der südliche Teil der Grünfläche (in Richtung Militärring und Wendelinstraße) wird charakterisiert durch Solitärbäume mit einen Unterwuchs aus Sträuchern und Stauden. An der östlichen Kante grenzt an die Grünfläche die Gartenfläche einer Neubebauung an. Der Zugang zum bestehenden Spielplatz erfolgt in erster Linie vom Manstedter Weg aus. Die Anbindung zur Wendelinstraße und zum Militärring erfolgt über Trampelpfade innerhalb der Gehölz- und Rasenflächen. Bei dem unmittelbaren Plangebiet handelt es sich um eine mehr oder weniger geschlossene Rasen- fläche mit einzelnen Gehölzen sowie Spiel- und Sportgeräten.    Abb. 4: Zugang von Wendelinstraße/Vitalisstraße                                 Abb. 5: Trampelpfad zur Wendelinstraße/Vitalisstraße                           Abb. 6: Trampelpfad zum Bolzplatz                                                             Abb. 7: Zugang Spielplatz am Manstedter Weg 6      3.2 Biotoptypen Um eine Einschätzung der Eingriffserheblichkeit in den Naturhaushalt durch die geplante Herstellung der Spielflächen zu treffen, wurden die Vegetationsbestände der unmittelbar betroffenen Flächen erfasst und bewertet. Die durch das Vorhaben unmittelbar betroffenen Fl ächen sind ausschließlich Scherrasenflächen. Innerhalb der Rasenfläche befinden sich mehrere kleine Spiel- und Fallschutzflächen aus Sand. Im Weiteren wird die Rasenfläche von Trampelpfaden durchzogen. Zwei größere Solitärbäume und eine Baumgruppe beleben die Fläche und werden durch die Maßnahme nicht beeinträchtigt. Die Gehölzflächen im südlichen Teil des Geländes sind nicht durch die Sanierung betroffen. Bei den Gehölzflächen handelt es sich überwiegend um mittleres bis teils jungem Baumholz. Durch natürliche Sukzession ist die Fläche stark verbuscht. Die Fläche wird von Trampelpfaden durchzogen. Die Grenze zu den Kleingärten ist durch Sukzession größtenteils stark verbuscht. Abb. 8: Spiel‐ und Bolzplatz mit Blick auf die Bebauung am Man‐        Abb. 9: Spielplatz und Grenze an Kleigartenanlage  stedter Weg           Abb. 10: Trampelpfad in der Gehölzfläche                                               Abb. 11: Trampelpfad in der Gehölzfläche    Siehe Bestandsplan 215036-3. 7    4. Konflikte und Maßnahmen zur Verminderung der Eingriffserheblichkeit Im Folgenden sind die wesentlichen zu erwartenden Konflikte und deren Minderungsmaßnahmen aufgelistet: Art der Neubelastung: Konflikte Maßnahmen zur Minderung der Eingriffserheblichkeit Biotoppotential  Verlust oder Beeinträchtigung von Biotoptypen mit geringer bis mittlerer Schutzwürdigkeit  Vermeidung der Beanspruchung der Gehölzflächen im südlichen Teil des Plangebietes  Wegetrassenoptimierung mit Konzentrierung auf die östliche Plangebietsgrenze. Auf den Ausbau der Trampelpfade innerhalb der Gehölzfläche soll verzichtet werden  Ausbau neuer Wege auch auf Grundlage vorhandener Trampelpfade  Festsetzen von Ausgleichsmaßnahmen   Boden  Verlust der vielfältigen Funktionen des Bodens durch Flächenversiegelung und Befestigung  Versiegelungen so geringfügig wie möglich vornehmen (wasserdurchlässige Beläge)  Einhaltung einschlägiger DIN-Normen und Vorgaben des BodenSchG während der Bauzeit Wasserhaushalt / Klima    Verminderung der Grundwasserneubildungsrate durch Flächenversiegelung  für alle befestigten Flächen sind sickerfähige Materialien einzusetzen   Landschaftsbild / Erholungsfunktion  Beeinträchtigung der visuellen Qualität des Grünraums  Erhaltung der raumbildenden Solitärgehölze  Verbesserung der Erholungsfunktion durch ein vielseitiges Angebot an Spielgeräten und ein erweitertes Sportangebot Fauna /Vegetation  Artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 BNatSchG treten vorhabensbedingt vorrausichtlich nicht ein  Der vorhandene Gehölzbestand ist während der Bauzeit zu schützen (Bauzaun)  Durch eine ökologische Baubegleitung wird eine Störung brütender Vögel während der Vogelschutzzeit vermieden. 8    5. Freiflächen-/Maßnahmenplanung Die Trasse der Geh-/Radwegverbindung zw ischen dem Manstedter Weg (Wendehammer) und der Wendelinstraße wurde optimiert. Um den Eingriff in vorhandene Gehölzstrukturen zu minimieren, verläuft der Weg möglichst nah an der umzäunten Grundstücksgrenze der Wohnbebauung Vitalisstraße 422-426 (östliche Plangebietsgrenze). Die Einmündung an der Wendelinstraße erfolgt im Bereich der vorhandenen Bushaltestelle. Die Trampelpfade durch die Gehölzfläche werden nicht ausgebaut. Um den Versiegelungsgrad gering zu halten, werden alle Erschließungswege als wassergebundene Wegedecken ausgebildet. Die Beläge der Sportplatzflächen werden mit sickerfähigen Materialien ausgestattet. Dies gilt für den Bolzplatz (Kunststoffbelag Child’s Pl ay), für die Fläche um das Trampolin (synthetischer Fallschutz) und für das Streetballfeld (sickerfähiger Asphalt). Alle weiteren befestigten Geh-/Radfahr- und Aufenthaltsbereiche werden in wassergebundener Wegedecke mit kleinteiligen Plattenflächen ausgeführt. Das anfallende Niederschlagswasser versickert innerhalb der Flächen oder im Bereich der angrenzenden Grünflächen. Lediglich die unmittelbar an der Kleinkinderspielfläche angrenzende Rasenfläche, wird weiterhin als Scherrasen genutzt. Übergangsbereiche zwischen den geplanten Spielflächen und der vorhandenen Gehölzflächen werden möglichst offen gestaltet; es ist geplant die z. Z. vorhandenen Rasenflächen durch Pflege zu extensivieren (2-maligen Mahd/Jahr, mit Abfuhr des Mahdguts). Bereiche die aufgrund der Baumaßnahme wiederhergestellt werden müssen, werden mit Saatgut mit einem Anteil von mindestens 50% Blumen (z.B. „01 Blumenwiese“ von Rieger- Hofmann) neu eingesät. Im Bereich der geplanten Spielflächen werden Lücken innerhalb der vorhandenen Gehölzflächen entlang der Kleingartenanlage durch neu angelegte Strauchflächen aus heimischen Gehölzen (Auswahl gemäß nachfolgender Liste) geschlossen. Im Bereich der Wegeeinmündung an der Wendelinstraße ergänzen Gehölze (Auswahl gem. nachfolgender Liste) den Übergang von der bestehenden Gehölzfläche zum neuen Geh- und Radweg. Eine weitere Gehölzfläche aus z. B. mit Rosmarinweide als Unterpflanzung mit insgesamt fünf Solitärbäumen (Auswahl gem. nachfolgender Liste) ist am Spielplatz geplant. Die Pflanzung der Strauchflächen erfolgt aus Sträuchern 60/100 cm und Heistern 150/200 cm aus nachfolgender Liste, wobei für 40 Sträucher ein Heister zu berücksichtigen ist; der Abstand innerhalb einer Reihe beträgt 1.50 m, zwischen den Reihen 1.00 m: Acer campestre Feld-Ahorn Carpinus betulus Hainbuche Cornus sanguinea Roter Hartriegel Corylus avellana Haselnuss Crataegus monogyna Eingriffliger Weißdorn Euonymus europaea Pfaffenhütchen Lonicera xylosteum Gewöhnliche Heckenkirsche Prunus avium Vogelkirsche Prunus padus Traubenkirsche Prunus spinosa Schlehdorn Rosa canina Hunds-Rose 9    Salix rosmarinifolia Rosmarinweide Sambucus nigra Schwarzer Holunder Viburnum opulus Gewöhnlicher Schneeball Bei der Pflanzung der 5 Solitärbäume handelt es sich um Hochstämme mit einem Stammum- fang von mindestens 18-20 cm aus nachfolgender Liste: Acer campestre Feld-Ahorn Acer platanoides Spitz-Ahorn Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn Alnus glutinosa Schwarzerle Betula pendula Sandbirke Carpinus betulus Hainbuche Crataegus laevigata Zweigr.Weißdorn Crataegus monogyna Eingr. Weißdorn Fagus sylvatica Grünblättrige Rotbuche Juglans regia Walnuss Prunus avium Vogelkirsche Prunus padus Traubenkirsche Quercus petraea Traubeneiche Quercus robur Stieleiche Sorbus aria Mehlbeere Sorbus aucuparia Eberesche Tilia cordata Winterlinde Tilia platyphyllos Sommerlinde 10    6. Bilanzierung / Kompensation Die Bewertung erfolgt nach der Methode zur ökologischen Bewertung der Biotopfunktion von Biotoptypen gemäß D. LUDWIG, 1991.   A.  BESTAND, gem. Bestandsplan, Plannr. 215036-3 vom 12.04.2019  1  2  3  4  5  7  KÖLN‐  CODE  SPOR‐  BECK  BIOTOPTYP  FLÄCHE  BIOTOP‐ WERT  EINZEL‐  FLÄCHENWERT   (lt.Biotop‐ typenliste)  (lt. Biotoptypenliste)  m²(Stk)  (lt. Biotop‐  typenliste)  (Spalte 4 x  Spalte 7)  GH3124  AX42  Laubforste, mittleres Baumholz,  teils einheimisch, teils fremd‐ ländisch (kein Eingriff im Rahmen  der Baumaßnahme!)    9.913    15  148.695  PA121  HM1  Scherrasen mit Baumbestand  5.282  5*   26.410  Gesamtwert  15.195                                    175.105    B.  NEUANLAGE / WIEDERHERSTELLUNG, gem. Freiflächen-/Maßnahmenplan, Plannr. 215036-4 vom 12.04.2019  1  2  3  4  5  7  KÖLN‐  CODE  SPOR‐  BECK  BIOTOPTYP  FLÄCHE  BIOTOP‐ WERT  EINZEL‐  FLÄCHENWERT   (lt.Biotop‐ typenliste)  (lt. Biotoptypenliste)  m²(Stk)  (lt. Biotop‐  typenliste)  (Spalte 4 x  Spalte 7)  GH3124  AX42  Laubforste, mittleres Baumholz,  teils einheimisch, teils fremd‐ ländisch (kein Eingriff im Rahmen  der Baumaßnahme!)    9.913    15  148.695  PA121  HM1  Scherrasen mit Baumbestand  400  7  2.800  PA121  HM1  Scherrasen mit Baumbestand  (Etablierung als Extensivwiese)  1.715  10**  17.150  GH411  BB1  Strauchhecke mit überwiegend  standorttypischen Gehölzen  222  14  3.108  PA312  HY2  Sportanlagen/Spielplätze, mit  sonstigem Belag   1.677  2***  3.354  VF213  HY2  Fahr‐ und Feldwege, teilversiegelt  1.268  2***  2.536  Gesamtwert  15.195                                    177.643 11    * Abwertung um 2 Punkte: unter Berücksichtigung von Spiel‐ und Fallschutzflächen aus Sand und  Trampelpfaden.    ** Aufwertung um 3 Punkte: die Natürlichkeit und die Struktur‐ und Artenvielfalt der vorhandenen  Scherrasenflächen wird durch Extensivierung der Pflege (2‐Jährige Mahd, Abtragen des Mahdguts)  erhöht.   *** Auf Grund der intensiven Nutzung der Flächen erfolgt eine Abwertung um einen Biotop‐Wert.     Punktezahl Eingriffswert - 175.105 Punktezahl Kompensation + 177.643 Differenz + 2.538 Der Eingriff kann durch die geplanten Maßnahmen ausgeglichen bzw. die ökologische Situation verbessert werden. 12      7. Erheblichkeit der Beeinträchtigungen / Befreiung von § 67 BNatSchG Wie in dem vorangegangenen Kapitel dargestellt, ist der Eingriff auf die Scherrasenflächen beschränkt. Vorhandene Gehölzflächen sind von dem Sanierungsvorhaben nicht betroffen. Die Trasse des neu angelegten Weges wurde so optimiert, dass der Eingriff durch die Wegeführung am Rand der Gehölzflächen und auch durch die Wahl des Oberflächenbelags (wasser- durchlässig) eine besonders schonende, eingriffsminimierende Lösung gefunden werden konnte. Durch das Ergänzen von Strauchhecken und durch die Pflegeextensivierung von Teilen der Scherrasenflächen kann in puncto Artenvielfalt ein deutlicher Gewinn erzielt werden. Der Eingriff kann damit voll umfänglich kompensiert werden. Den Schutzzielen des Landschaftsschutzgebietes und den dazu erlassenen Ge- und Verboten läuft das Vorhaben nicht entgegen. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der umgebenden Flächen ist durch die bauliche Maßnahme nicht erkennbar. Aufgestellt/geändert: Köln, 12.06.2019 Laura Schöllnhammer Dipl.-Ing. (FH) Landschaftsarchitektin AKNW LILL + SPARLA Landschaftsarchitekten Partnerschaf t mbB
  • Anlage 1_Maßnahmen- und Freiflächenplan

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    OK +1.40m OK +0.60m OK +1.80m OK +0.60m OK +1.80m OK +0.60m Planungsgrenze Zubringer 0.25 Pflaster Neuer Grüner Weg Pl. 0.1/2.0 47.81 49.03 49.02 49.13 Hecke Vor- Pflaster Pflaster garten Vor- Pflaster Pflaster garten Vor- 0.2/4.0 Pflaster Pflaster Hecke 47.97 0.2/6.0 Bürgersteig 47.93 48.01 47.88 48.02 48.01 47.81 Bürgersteig 48.29 48.06 48.13 0.1/2.0 49.98 garten 48.39 0.2/3.0 48.30 48.43 48.37 48.39 48.64 48.44 48.50 0.1/2.0 50.16 48.23 48.73 48.44 0.1/2.0 0.10 44.48 44.14 44.58 45.05 44.59 44.53 45.08 44.62 44.35 44.44 0.2/4 44.7544.68 45.35 44.77 44.69 45.21 45.22 0.2/4 44.49 44.58 44.11 43.86 44.16 44.27 44.38 44.50 44.94 44.91 44.46 44.38 44.34 44.53 44.45 44.01 49.02 49.03 48.70 Militärringstraße 44.65 44.75 45.51 44.78 44.88 44.9445.07 45.41 44.93 44.85 44.85 0.2/4 44.96 44.66 44.76 44.48 Schotter 49.25 49.33 49.34 44.43 49.41 49.48 49.45 49.23 48.62 Pfl. 50.05 43.87 49.47 50.0549.36 49.24 49.21 50.56 Pfl. 43.86 43.9344.03 44.03 44.13 44.15 44.16 44.28 44.71 44.27 44.71 50.54 50.84 50.68 50.61 50.86 50.69 50.70 Pfl. 50.94 43.91 44.01 43.93 50.50 50.60 50.45 Pfl. 50.43 50.35 50.40 50.42 50.39 50.25 50.20 50.73 50.60 50.57 50.79 49.86 50.46 49.33 50.03 50.02 48.87 48.79 48.73 44.27 0.2/4 44.37 44.82 44.83 44.38 44.28 44.16 43.85 44.30 43.75 47.70 44.20 44.10 43.96 44.07 44.02 47.76 47.95 48.58 Schotter 47.69 47.95 47.96 48.28 48.50 48.45 48.58 47.69 48.82 47.78 48.88 48.91 48.98 48.83 Wendelinstraße 48.83 48.45 0.2/5 48.38 Radweg Radweg 48.00 47.99 48.06 47.94 47.68 47.9147.92 48.14 48.09 48.11 48.05 48.08 48.22 47.91 47.88 47.95 0.25/6 48.13 47.95 48.08 48.00 48.03 47.99 48.12 48.17 47.98 48.15 Schranke 48.17 48.1748.16 48.11 47.59 48.34 0.2/5 48.18 48.12 48.09 48.18 48.04 48.26 48.17 48.35 H 48.38 48.26 48.23 48.40 48.40 48.24 48.37 48.46 H Postdepot Tür 48.55 48.65 Müllbox 48.63 0.25/5 Tür 48.63 48.45 48.56 Gehweg Pl. 48.60 48.62 0.6/12 0.3/5 48.13 48.17 48.17 48.17 Militärringstraße Wendelinstraße Übergang herstellen Gehweg erneuern vorh. Trampelpfad als Pflegezufahrt in wassergebundener Decke ohne Einfassung ausbauenAnschluss an vorh. Schotterweg Jugendtreff Picknickwiesemit Tisch-Bank-Kombinationaus Robinienholz wassergebundene Wegedecke Tischtennisplatte mit Jugendbänken extensive Blumenwiese Bestandsbaum vorh. Gehölzflächemit Fliederund Holunder vorh. Gehölzfläche vorh. Gehölzfläche Pflegezufahrt mitschwenkbarenWegesperren vorh. Rasenflächedurch Pflege extensivieren Rasen extensive Bluemnwiese Ballfangzaun, anthrazit, H = 4,0m vorh. Gehölzfläche Gehölze ergänzenGehölze ergänzen Gehölzflächen mit Bäumen Abgrenzung zum Geh-und Radweg mit Stabgitterzaun H 1,00m, anthrazit vorh. Stabgitterzaun Bestandsbaum(Esche) Bäume freischneiden (Wilder Wein) Pflastereinfassung vorh. Gehölzfläche vorh. Gehölzfläche Bushaltestelle vorh.Trampelpfad vorh.Trampelpfad Spielhäuser mit Rutsche und Sandbaustelle Ausbaugrenze Spielplatz (GAG) Ausbaugrenze Bolzplatz (Amt 512) vorh. Schotterweg Ballfangzaun, anthrazit, H = 4,0m +1,50m Zaun H = 2,0m Zaun H = 2,0m +1,00m Eingang Spielplatz mit Torbogen Sitzbänke mit Unterpflasterung (Stahlgitter Typ Köln, anthrazit) vorh.Trampelpfadin wassergebundener Wegedecke ausbauen Kleiner TurmPodesthöhe 1,95m WachtturmPodesthöhe 1,95m und 4,00m ViereckturmPodesthöhe 1,60m Doppelschaukel Tunnelrutsche(Öffnung ab 2,95m) SpielhäuschenSpielpodest vorh. 'Wandernde Linie' umsetzen Abgrenzung zum Geh-und Radweg mit Stabgitterzaun H 1,00m, anthrazit extensive BlumenwieseAusbaugrenze Geh-und Radweg (Amt 67) Höhen an Bestand anpassen Höhen an Bestand anpassenGehölzfläche im Bereich Böschung extensive Blumenwiese Kleingartensiedlung Wohnbebauung Kleingartensiedlung ManstedterWeg Bolzplatz 18 x 28m, aus Kunststoffbelag Childsplay Sitzbereich aus Betonelementen mit Sitzauflagen Papierkorb Streetballfeld Trampolin Asphalt Fallschutzbelag Öffnung im Zaun, B=1,20m Kletterskulptur Kalotta Swing Wackelschaf Hockerbänke (Typ Köln, anthrazit)Kleinfeldtor N LEGENDE Solitärbaum, Bestand Gehölzflächen, Bestand:Laubforste, mittleres Baumholz, teils einheimisch, teils fremdländisch Scherrasen mit Baumbestand GH3124 PA121 Solitärbaum, neu Gehölzflächen, neu:Strauchhecke mit überwiegendstandorttypischen GehölzenGH411 extensive Wiese:Extensivierung vorhandener Rasenflächen/Einsaat mit Blumenwiesensaatgut (in Teilbereichen)PA121 Sportanlagen / Spielplätze,mit sonstigem Belag (wasserdurchlässig)PA312 Rad- und Gehwege / Aufenthaltsflächen,teilversiegeltVF213 Plangebietsgrenze D - 51105 KÖLNLA@LILL-SPARLA.DE L I L L + S P A R L A P. SPARLA DILLENBURGER STR. 71TEL. 0221/93755-0 LANDSCHAFTSARCHITEKTENW. FRIEDRICHJ. WAKOBPARTNERSCHAFT PROJEKT BAUHERR PROJEKT-NR. ZEICHNUNG BEARBEITER/IN DATUM PLANERSTELLUNGMASZSTAB PROJEKT-NR. BAUHERR PLAN-NR. / INDEX LEISTUNGSPHASE GEZEICHNET BLATTGRÖSSE Spielplatz und BolzplatzManstedter WegKöln-Braunsfeld Maßnahmen- und Freiflächenplan zum Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 59x42SHFR/BS 1:25012.04.2019III215036 - 215036-4 Datei:215036-4 Maßnahmenplan.vwx AMT FÜR KINDER, JUGEND UND FAMILIEABT. AMT FÜR KINDERINTERESSEN
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    Die Oberbürgermeisterin Dienststelle 57/571 571/13/3/19/2019-38 Vorlagen-Nummer 2116/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Sanierung Spiel- und Bolzplatz Manstedter Weg sowie Anlage einer Fuß- und Radwegevervindung in Köln Müngersdorf; L11 "Äußerer Grüngürtel, Nüssenberger Busch bis Müngersdorf" hier: Erteilung einer Befreiung von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplans Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Sanierung des Spiel- und Bolzplatzes am Manstedter Weg im Landschaftsschutzgebiet L 11einverstanden. Er stimmt einer beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr.1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes zu. Alternative: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr.1 BNatSchG von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes nicht zu. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 01.07.2019 2 Begründung: Beschreibung der Maßnahme Der bestehende Spiel- und Bolzplatz am Manstedter Weg in Köln- Müngersdorf soll saniert werden. Im Zuge dieser Sanierung ist es darüber hinaus geplant, die Rad- und Fußwegeverbindung gemäß der Rahmenplanung Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld herzustellen (Anlage 1). Der Spielplatzstandort befindet sich im Landschaftsschutzgebiet L 11 (Anlage 2) und ist im Flächen- nutzungsplan als Grünfläche mit Sportplatznutzung ausgewiesen. Für den geplanten Spielplatz sind Aufenthalts- und- Sandspielflächen mit Spielgeräten sowie eine Sportfläche mit Bolzplatz, Tischtennis, Trampolin und Streetballfeld und einem Jugendtreff vorgese- hen. Die Anbindung von der Wendelinstraße und zum Militärring ist über den neu geplanten Fuß- und Radweg vorgesehen. Die Gehölzflächen im südlichen Teil des Areals sind von den geplanten Maß- nahmen nicht betroffen. Vermeidung / Verminderung und Eingriff / Ausgleich: Die Trasse der Geh- und Radwegeverbindung wurde zur Vermeidung von Eingriffen in Gehölzen so nah wie möglich an die Bebauung verschoben, die Wegebreite von ehemals 4 m auf 3 m reduziert und nicht wie ursprünglich geplant als Schwarzdecke ausgebaut, sondern als wassergebundene We- gedecke. Die Beläge für die Sportflächen werden ebenfalls mit sickerfähigen Materialien hergestellt. Die Mahd der vorhandenen Rasenflächen soll extensiviert werden. Das gesamte Plangebiet setzt sich aus ca. 10.000 qm mit mittlerem Baumbestand bestandene Laub- holzforste und ca. 5200 qm Scherrasenflächen zusammen (Anlage 3). Die geplanten Maßnahmen und der daraus resultierende Eingriff in Natur und Landschaft erfolgen ausschließlich auf ca. 2900 qm Scherrasenflächen; die Laubholzforstflächen werden nicht bean- sprucht. Der Ausgleich erfolgt auf den verbleibenden Scherrasenflächen, in dem diese entweder mit Sträu- chern oder Bäumen bepflanzt werden oder deren Mahd extensiviert wird. Durch die geplanten Aus- gleichsmaßnahmen kann der Eingriff kompensiert werden (Anlage 4). Artenschutz: Von der geplanten Maßnahme werden keine Auswirkungen auf Tiere gemäß Bundesnaturschutzge- setz erwartet. Im Bauablauf ist die Vermeidung von Störungen auf brütende Vögel zu berücksichtigen, ggf. wird eine ökologische Baubegleitung eingesetzt. Befreiungsvoraussetzungen: Die geplante Sanierung des Spiel- und Bolzplatzes als auch die Herstellung der Fuß- und Wegever- bindung soll auf einer Fläche im Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt Köln realisiert werden. Dieser weist die Fläche als Landschaftsschutzgebiet L11 aus. Mit der Schutzgebietsausweisung gehen Ge- und Verbotsbestimmungen einher. Das beantragte Vorhaben widerspricht insbesondere den allgemeinen Verboten Nr. 1 und Nr.5, wo- nach es u.a. verboten ist, Vegetation zu beschädigen oder zu beseitigen sowie bauliche Anlagen zu errichten oder zu ändern, so dass es einer Befreiung von diesen Verbotstatbeständen gem. § 67 (1) BNatSchG bedarf. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde liegen die Voraussetzungen für eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG vor. Auf der einen Seite besteht ein hohes öffentliches Interesse für Kinder und Jugendliche geeignete Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsräume zur Freizeitgestaltung zur Verfügung zu stellen sowie Fuß- und Radwegeverbindungen auszubauen, was als sehr schwerwiegend angesehen wird. Auf der anderen Seite steht die Beeinträchtigung des ebenso hohen öffentlichen Interesses am Erhalt 3 von ökologisch wertvollen Freiflächen dagegen. Vor dem Hintergrund, dass die Sanierungsmaßnahmen als auch der Ausbau des Fuß- und Radwe- ges auf ein absolut notwendiges Maß reduziert wurden, nur versickerungsfähige Materialien zum Ein- satz kommen und Pflanzmaßnahmen vorgenommen werden, kann aus Sicht der Unteren Natur- schutzbehörde einer Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG zugestimmt werden. Anlagen: Anlage 1: Maßnahmen- und Freiflächenplan Anlage 2: Landschaftsplan M 1:5000 Anlage 3: Bestandsplan Anlage 4: Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
  • Anlage 2_Landschaftsplan M 1-5000

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    200m150100500 1:5000 KölnGIS Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Erstellt am: 14.05.2018 Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
  • Anlage 3_Bestandsplan

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    0.25 Pflaster Neuer Grüner Weg Pl. 0.1/2.0 47.81 49.03 49.02 49.13 Hecke Vor- Pflaster Pflaster garten Vor- Pflaster Pflaster garten Vor- 0.2/4.0 Pflaster Pflaster Hecke 47.97 0.2/6.0 Bürgersteig 47.93 48.01 47.88 48.02 48.01 47.81 Bürgersteig 48.29 48.06 48.13 0.1/2.0 49.98 garten 48.39 0.2/3.0 48.30 48.43 48.37 48.39 48.64 48.44 48.50 0.1/2.0 50.16 48.23 48.73 48.44 0.1/2.0 0.10 44.48 44.14 44.58 45.05 44.59 44.53 45.08 44.62 44.35 44.44 0.2/4 44.7544.68 45.35 44.77 44.69 45.21 45.22 0.2/4 44.49 44.58 44.11 43.86 44.16 44.27 44.38 44.50 44.94 44.91 44.46 44.38 44.34 44.53 44.45 44.01 49.02 49.03 48.70 Militärringstraße 44.65 44.75 45.51 44.78 44.88 44.9445.07 45.41 44.93 44.85 44.85 0.2/4 44.96 44.66 44.76 44.48 Schotter 49.25 49.33 49.34 44.43 49.41 49.48 49.45 49.23 48.62 Pfl. 50.05 49.47 50.0549.36 49.24 49.21 50.56 Pfl. 43.86 43.9344.03 44.03 44.13 44.15 44.16 44.28 44.71 44.27 44.71 50.54 50.84 50.68 50.61 50.86 50.69 50.70 Pfl. 50.94 43.91 44.01 43.93 50.50 50.60 50.45 Pfl. 50.43 50.35 50.40 50.42 50.39 50.25 50.20 50.73 50.60 50.57 50.79 49.86 50.46 49.33 50.03 50.02 48.87 48.79 48.73 44.27 0.2/4 44.37 44.82 44.83 44.38 44.28 44.16 43.85 44.30 43.75 47.70 44.20 44.10 43.96 44.07 44.02 47.76 47.95 48.58 Schotter 47.69 47.95 47.96 48.28 48.50 48.45 48.58 47.69 48.82 47.78 48.88 48.91 48.98 48.83 Wendelinstraße 48.83 48.45 0.2/5 48.38 Radweg Radweg 48.00 47.99 48.06 47.94 47.68 47.9147.92 48.14 48.09 48.11 48.05 48.08 48.22 47.91 47.88 47.95 0.25/6 48.13 47.95 48.08 48.00 48.03 47.99 48.12 48.17 47.98 48.15 Schranke 48.17 48.1748.16 48.11 47.59 48.34 0.2/5 48.18 48.12 48.09 48.18 48.04 48.26 48.17 48.35 H 48.38 48.26 48.23 48.40 48.40 48.24 48.37 48.46 H Postdepot Tür 48.55 48.65 Müllbox 48.63 0.25/5 Tür 48.63 48.45 48.56 Gehweg Pl. 48.60 48.62 0.6/12 0.3/5 48.32 48.13 48.14 48.17 48.02 48.17 48.17 48.17 48.06 Asphalt 48.51 Ausbaugrenze Spielplatz (GAG) Ausbaugrenze Bolzplatz (Amt 512) Ausbaugrenze Geh-und Radweg (Amt 67) Bestandsbaum vorh. Gehölzflächemit Fliederund Holunder vorh. Gehölzfläche Kleingartensiedlung Bestandsbaum(Esche) vorh. Gehölzfläche Bushaltestelle vorh.Trampelpfad vorh. Schotterweg Militärringstraße Planungsgrenze Zubringer vorh. Rasenfläche Wohnbebauung vorh. Rasenfläche Kleingartensiedlung vorh. Gehölzfläche 48.6948.78 48.7548.88 48.7048.80 48.6648.77 48.6148.70 48.5848.64 48.67 48.74 48.71 48.40 48.26 47.96 47.80 47.9047.88 48.12 48.23 48.17 48.13 48.01 48.01 48.59 48.29 48.48 48.48 48.28 48.41 48.71 48.68 48.76 48.75 48.64 48.41 48.56 48.40 48.40 48.30 48.07 47.91 47.80 47.96 47.98 48.00 48.1248.09 48.02 48.07 48.05 48.08 47.79 47.80 47.65 47.68 47.60 47.51 47.86 47.80 48.37 48.16 48.26 48.06 47.66 47.62 47.68 47.72 47.80 47.88 47.92 47.98 48.5448.66 48.4848.60 48.68 48.4648.55 48.4448.49 48.61 48.64 48.43 48.42 48.62 Wiese Tor Tor AB Bank AB AB dichtes Gehölz dichtes Gehölz dichtes Gehölz dichtes Gehölz Sand Spielgerät Spielgerät Spielgerät Spielgerät Sand Sand SandSand Sand Sand 0,6/12 Stein Ga Platten Platten 1690 6811662 839 Militärringstr. 833 1650 2265 Stadt Köln Grdb.Bl. 77 Stadt KölnGrdb.Bl. 77 Grund und Boden GmbH Grdb.Bl. 39656 Stadt KölnGrdb.Bl. 45537 Stadt KölnGrdb.Bl. 77 Land NRWLandesbetrieb Straßenbau Grdb.Bl. 523 Grund und Boden GmbH Grdb.Bl. 39656 Manstedter Weg Kleingartenanlage Schotter dichtes Gehölz dichtes Gehölz Gehölz Schranke 48.19 48.07 48.05 48.29 48.27 48.53 48.44 48.91 49.01 49.19 49.16 49.24 49.29 49.38 49.32 49.32 49.24 49.1149.04 48.90 48.94 47.6447.62 47.5747.58 48.29 48.49 47.86 48.48 4*0,15/2/12 47.73 48.49 47.5347.59 47.44 47.53 47.49 47.42 47.46 47.4147.42 47.5947.58 47.6647.64 47.7047.70 47.8047.80 47.88 47.88 47.78 47.76 47.91 47.91 47.94 48.00 47.99 47.68 47.73 48.76 48.33 48.43 48.54 2*0,25/8 48.20 47.5047.49 47.4647.42 47.60 47.60 47.68 48.26 48.26 48.36 48.46 48.55 48.26 48.18 48.16 48.09 48.11 48.55 48.30 48.22 48.4548.39 48.21 48.18 48.12 48.07 48.37 47.99 48.01 47.96 48.1148.06 48.16 48.26 48.2348.19 48.3648.22 48.40 48.25 48.45 Wendelinstr. 1691 Stadt Köln Grdb.Bl. 77 1246Stadt KölnGrdb.Bl. 77 Wiese Wiese Wiese 47.76 47.89 48.5647.83 47.69 48.36 47.82 48.08 48.14 48.19 48.07 48.16 0,2/0,3/10 0,25/8 2*0,25/10 0,25/6 0,35/12 0,25/10 0,4/12 0,15/0,2/10 7*0,1/0,25/14 0,4/12 0,3/10 0,25/8 0,3/8 0,1/0,2/6 2*0,2/8 3*0,2/8 2*0,2/8 0,25/0,3/12 0,45/14 2*0,25/0,2/12 47.72 47.74 47.54 47.64 47.68 47.98 47.96 47.70 Manstedter Weg Wendelinstraße D - 51105 KÖLNLA@LILL-SPARLA.DE L I L L + S P A R L A P. SPARLA DILLENBURGER STR. 71TEL. 0221/93755-0 LANDSCHAFTSARCHITEKTENW. FRIEDRICHJ. WAKOBPARTNERSCHAFT PROJEKT BAUHERR PROJEKT-NR. ZEICHNUNG BEARBEITER/IN DATUM PLANERSTELLUNGMASZSTAB PROJEKT-NR. BAUHERR PLAN-NR. / INDEX LEISTUNGSPHASE GEZEICHNET BLATTGRÖSSE Spielplatz und BolzplatzManstedter WegKöln-Braunsfeld Bestandsplan zum Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 78x42SHFR/BS 1:50012.04.19III215036 - 215036-3 Datei:215036-3 Bestand.vwx AMT FÜR KINDER, JUGEND UND FAMILIEABT. AMT FÜR KINDERINTERESSEN N Bolzplatz Sandspielflächen mit Spielgeräte Trampelpfade in der Gehölzfläche Trampelpfad zwischen Gehölzfläche und Wohnbebauung Zugang an der WendelinstraßeBereich zwischen Gehölzfläche und Wohnbebauung 43 1 2 65 1 2 3 4 5 6 LEGENDE Solitärbaum Gehölzflächen:Laubforste, mittleres Baumholz, teils einheimisch, teils fremdländisch Scherrasen mit Baumbestand(einschl. Trampelpfade und Sandspielflächen) GH3124 PA121 Plangebietsgrenze

Beratungsverlauf

  1. 01.07.2019

    Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde

    TOP 3.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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