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4045/2023

Bürgereingabe nach § 24 GO - Benennung eines Weges in Köln-Zollstock, Aktenzeichen 156/23 B

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 25.03.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 22.01.2024, TOP 2.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1_ Plan zur Bürgereingabe nach § 24 GO

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Anlage 2_Antrag Petentin Schulgässchen anonymisiert

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2675 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/235/1 
235/1-Go 
Vorlagen-Nummer 
 4045/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO - Benennung eines Weges in Köln-Zollstock, 
Aktenzeichen 156/23 B  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen dankt der Petentin für die Bürgereingabe nach § 24 GO. 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Vorschlag 
der Petentin zur Kenntnis und lehnt den Antrag ab. 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.01.2024

2 
Begründung: 
 
Die Petentin beantragt, den bisher nicht benannten Verbindungsweg vom Kalscheurer Weg 
zur Bernkasteler Straße in Köln-Zollstock zu benennen.   
Stellungnahme der Verwaltung: 
Gemäß der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln entscheiden die Bezirksvertretungen unter 
Beachtung der Belange der gesamten Stadt und im Rahmen der vom Rat erlassenen allge-
meinen Richtlinien in allen Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den 
Stadtbezirk hinausgeht.  
Dem Entscheidungsrecht der Bezirksvertretungen unterliegen insbesondere die Benennung 
und Umbenennung öffentlicher Einrichtungen des Bezirks (Straßen, Wege, Plätze, Schulen, 
Friedhöfe, Bäder u.a.) in Abstimmung mit dem Zentralen Namensarchiv (6.1). 
Die Benennung des nicht benannten Verbindungswegs vom Kalscheurer Weg zur Bernkaste-
ler Straße in Köln-Zollstock, der am zweiten Zugang der Nikolausschule/Gemeinschaftsgrund-
schule Bernkasteler Straße vorbeiführt, kommt für eine Benennung nicht in Betracht,  
da gemäß Punkt 1 der Richtlinien für die Benennung von Straßen und Plätzen die Anzahl der 
Straßenbenennungen so gering wie möglich zu halten ist. Der Weg hat keine adressgebende 
Wirkung und ist nur für Fußgänger und Radfahrer zugänglich, da sich an beiden Enden des 
Weges Poller befinden. Probleme mit der Auffindbarkeit des Weges und daher eventuell not-
wendigen Benennung des unbenannten Weges, sind dem Zentralen Namensarchiv nicht be-
kannt. Des Weiteren sagt Punkt 1.3 der oben genannten Richtlinien aus, dass für kurze Stich-
straßen, Wohnwege etc. – soweit möglich – keine besonderen Straßenbezeichnungen festge-
setzt werden. Die Lagebezeichnung der an diesen Straßen bestehenden Gebäude erfolgt 
durch entsprechende Nummerierung von der Durchgangsstraße her. Die Gemeinschafts-
grundschule Sankt Nikolaus hat die Adresse Bernkasteler Straße 9. 
  
Der Antrag auf Benennung ist somit abzulehnen, da er mit der Straßenbenennungsrichtlinie 
nicht vereinbar ist. 
 
Anlagen:  
Anonymisierte Bürgereingabe nach § 24 GO 
Plan zum Benennungsvorschlag

Anlage 1_ Plan zur Bürgereingabe nach § 24 GO

48 Zeichen

Benennungsvorschlag
Bürgereingabe nach § 24 GO
N

Anlage 2_Antrag Petentin Schulgässchen anonymisiert

1355 Zeichen

Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de>  
Gesendet: Samstag, 9. September 2023 10:47 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 09.09.2023 
10:47:24 an Sie geschickt 
Anliegen:  
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
ich möchte Sie um die Benennung des allgemein so benannten, aber bisher nicht 
ausgeschilderten „Schulgässchens“ bitten. 
Der Verbindungsweg von Kalscheurer Weg zur Bernkasteler Straße führt am 2. Zugang der 
Nikolausschule / GGS BERNKASTELER STRASSE vorbei und wird seit der 
Neuerschließung des ehemaligen BG Holz-Geländes noch intensiver genutzt. 
 
Vorstellbar wäre z. B. „Finkenweg“ nach der ersten Sozialpädagogin Kölns, die sich um 
AD(H)S-Kinder bemühte: Rosi Fink, mehrere Jahrzehnte an der Nikolausschule tätig. 
Allerdings lebt Sie noch und hoffentlich noch lange.  
 
Der Name „Schulgässchen“ hingegen würde sich unauffällig in die nach Eifel-Orten 
benannten Straßen eingliedern, wurde zuletzt in der Schulkonferenz ausdrücklich gewünscht 
und ist allgemein bekannt.  
 
Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

22.01.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
4045/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
25.03.2024
Erstellt
08.12.2023 11:24