4045/2023
Bürgereingabe nach § 24 GO - Benennung eines Weges in Köln-Zollstock, Aktenzeichen 156/23 B
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
2675 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/23/235/1 235/1-Go Vorlagen-Nummer 4045/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO - Benennung eines Weges in Köln-Zollstock, Aktenzeichen 156/23 B Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen dankt der Petentin für die Bürgereingabe nach § 24 GO. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Vorschlag der Petentin zur Kenntnis und lehnt den Antrag ab. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.01.2024 2 Begründung: Die Petentin beantragt, den bisher nicht benannten Verbindungsweg vom Kalscheurer Weg zur Bernkasteler Straße in Köln-Zollstock zu benennen. Stellungnahme der Verwaltung: Gemäß der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln entscheiden die Bezirksvertretungen unter Beachtung der Belange der gesamten Stadt und im Rahmen der vom Rat erlassenen allge- meinen Richtlinien in allen Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. Dem Entscheidungsrecht der Bezirksvertretungen unterliegen insbesondere die Benennung und Umbenennung öffentlicher Einrichtungen des Bezirks (Straßen, Wege, Plätze, Schulen, Friedhöfe, Bäder u.a.) in Abstimmung mit dem Zentralen Namensarchiv (6.1). Die Benennung des nicht benannten Verbindungswegs vom Kalscheurer Weg zur Bernkaste- ler Straße in Köln-Zollstock, der am zweiten Zugang der Nikolausschule/Gemeinschaftsgrund- schule Bernkasteler Straße vorbeiführt, kommt für eine Benennung nicht in Betracht, da gemäß Punkt 1 der Richtlinien für die Benennung von Straßen und Plätzen die Anzahl der Straßenbenennungen so gering wie möglich zu halten ist. Der Weg hat keine adressgebende Wirkung und ist nur für Fußgänger und Radfahrer zugänglich, da sich an beiden Enden des Weges Poller befinden. Probleme mit der Auffindbarkeit des Weges und daher eventuell not- wendigen Benennung des unbenannten Weges, sind dem Zentralen Namensarchiv nicht be- kannt. Des Weiteren sagt Punkt 1.3 der oben genannten Richtlinien aus, dass für kurze Stich- straßen, Wohnwege etc. – soweit möglich – keine besonderen Straßenbezeichnungen festge- setzt werden. Die Lagebezeichnung der an diesen Straßen bestehenden Gebäude erfolgt durch entsprechende Nummerierung von der Durchgangsstraße her. Die Gemeinschafts- grundschule Sankt Nikolaus hat die Adresse Bernkasteler Straße 9. Der Antrag auf Benennung ist somit abzulehnen, da er mit der Straßenbenennungsrichtlinie nicht vereinbar ist. Anlagen: Anonymisierte Bürgereingabe nach § 24 GO Plan zum Benennungsvorschlag
Anlage 1_ Plan zur Bürgereingabe nach § 24 GO
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Benennungsvorschlag Bürgereingabe nach § 24 GO N
Anlage 2_Antrag Petentin Schulgässchen anonymisiert
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Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Samstag, 9. September 2023 10:47 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 09.09.2023 10:47:24 an Sie geschickt Anliegen: Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie um die Benennung des allgemein so benannten, aber bisher nicht ausgeschilderten „Schulgässchens“ bitten. Der Verbindungsweg von Kalscheurer Weg zur Bernkasteler Straße führt am 2. Zugang der Nikolausschule / GGS BERNKASTELER STRASSE vorbei und wird seit der Neuerschließung des ehemaligen BG Holz-Geländes noch intensiver genutzt. Vorstellbar wäre z. B. „Finkenweg“ nach der ersten Sozialpädagogin Kölns, die sich um AD(H)S-Kinder bemühte: Rosi Fink, mehrere Jahrzehnte an der Nikolausschule tätig. Allerdings lebt Sie noch und hoffentlich noch lange. Der Name „Schulgässchen“ hingegen würde sich unauffällig in die nach Eifel-Orten benannten Straßen eingliedern, wurde zuletzt in der Schulkonferenz ausdrücklich gewünscht und ist allgemein bekannt. Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4045/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 25.03.2024
- Erstellt
- 08.12.2023 11:24