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A-N/0004/2023

Einzelhandelssterben in Kinderhaus verhindern – Nahversorgung sichern

Antrag an die BV Nord 21.02.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 14.11.2023, TOP 9.1

A-N-0004-2023 - Stellungnahme

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Ansehen

Originalantrag

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Ansehen

A-N-0004-2023 - Stellungnahme

16559 Zeichen

. 61.21.0010 / HerrHopp 
ir Tel.: 492 - 6117 / ~ Fax: 492 - 7732 
. ,!;\ Email: Hopp@stadt-muenster.de. 
Sffldt Münster 
e-mat m 
'Eing . 
23.10.2023 
Bezirksvertretung Münster-Nord 
Öffentliche Sitzung am 14.11.2023 
über 33.25 - Bezirksverwaltung Münster-Nord 
über Dez. III, Stadtbaurat Denstorff 
0 2. NOV. 2023 Amt iet r :· · 
!.,,::,_,:;';'-. 
Antrag lfd. Nr: A-N/0004/2023 der CDU".'Fraktion derB ezlrksvertretunq Münster-Nord. 
vom 10.02.2023 - Einzelhandelssterben in Kinderhaus verhindern - Nahversorqunq si­ 
chern - 
Mit dem o. g. Antrag wurde die Verwaltung beauftragt, unter Leitung der Wirtschaftsförderung 
Münster GmbH eine Aktionsgruppe mit relevanten Akteuren ins Leben zu rufen, deren Ziel 
sein soll, die vor dem Hintergrund von Geschäftsaufgaben zunehmend schlechter werdende 
Nahversorgung im Zentrum Kinderhaus bezüglich ihrer Angebotsvielfalt wieder zu verbessern. 
Stellungnahme der Verwaltung 
Ortsbegehung am 29.03.2023 
Am 29.03.2023 fand, initiiert durch die Wirtschaftsförderung Münster GmbH (WFM) und ein­ 
geladen durch Herrn Philipp Bell, Vorsitzender und Sprecher der Werbegemeinschaft Kinder­ 
haus e.V., eine Ortsbegehung des Zentrums ldenbrockplatz zur aktuellen Lage des Einzel­ 
handels und zur Situation des Platzes statt. Unter den Teilnehmenden waren neben dem Be- ' . 
zirksbürgermeister Ralf Kiewit weitere Mitglieder der Bezirksvertretung Münster-Nord und Ver- 
treterinnen sowie Vertreter der WFM, von Münster Marketing und des Stadtplanungsamtes. 
Es fand ein Rundgang über den ldenbrockplatz statt und die aktuelle Lage wurde vor dem 
Hintergrund der Antragsbegründung (z. B. Leerstände und fehlende Frequenz im alten Teil 
des Zentrums) erörtert. Auch wenn im Ortstermin nur ein Leerstand am ldenbrockplatz festge­ 
stellt wurde, bestand Einigkeit darüber, dass Frequenzbringer wie z. B. Gastronomie wichtig 
sind für die Lebendigkeit des Zentrums. Zudem wurden die Auffindbarkeit des Parktplatzes 
hinter dem Aldi-Markt und dessen Anbindung bzw. Zuwegung auf den ldenbrockplatz ange­ 
sprochen. Hier sind insbesondere genehmigungsrechtlich umsetzbare private Initiativen und 
Verbesserungsmaßnahmen zielführend. Da im Ergebnis aber keine unmittelbaren Umset­ 
zungsvorschläge für die im Antrag angesprochenen Problemstellungen festgehalten werden 
konnten, wurde vereinbart, den Kontakt zwischen Werbegemeinschaft, WFM und Stadtver­ 
waltung zu verstärken, um die Entwicklung des ldenbrockplaztes kontinuierlich begleiten und 
positiv gestalten zu können. 
Strukturwandel des Einzelhandels und ~nderung der Konsumgewohnheiten der Ver­ 
braucher ist bundesweiter Trend 
Der seit vielen Jahren anhaltende Strukturwandel im Einzelhandel mit u. a. Geschäftsschlie­ 
ßungen insbesondere des inhabergeführten Facheinzelhandels und die Änderung der Kon­ 
surnqewohnheiten der Verbraucher (Stichwort Digitalisierung, Onlinehandel L Einkauf über das

2 
Internet) ist ein allqemeiner nationaler Trend. Geschäftsaufgaben des stationären Facheinzel­ 
handels, wie sie auch in Kinderhaus zu beklagen sind, betreffen in Mü~ster neben vielen an­ 
deren Stadtteilen (z. B. Hiltrup, Wolbeck oder Roxel) auch die Innenstadt. Die Gründe hierfür 
sind vielfältig '(Z. ß. Nachfolgeproblematik, wenn der Inhaber in den Ruhestand wechselt, 
schlecht vermietbare kleine und verwinkelte Ladenlokale, frequenzarme Lagen der Geschäfte, 
ausbleibende Umsätze durch Verlagerung in den Onlinehandel, Konkurrenz durch Randsorti­ 
mente z. B. der Discounter etc.). In den letzten Jahren wurde diese Entwicklung noch befeuert 
und beschleunigt durch die Folgen der Covid-19 Pandemie und des Ukraine-Krieges, wodurch 
sich u. a. ehemals im Einzelhandels- und auch Gastronomiesektor Beschäftigte beruflich um­ 
orientiert haben und nicht mehr zur Verfügung stehen. Zu der oben genannten Problemge­ 
mengelage kommt somit aktuell der Fachkräftemangel noch hinzu. Dieser generelle und 
mächtige Veränderungsprozess ist auch durch Verwaltungshandeln kaum zu stoppen oder 
gar umzukehren. Gleichwohl gibt es immer wieder auch neue Ideen und Nischennutzungen 
im Einzelhandel (z. B. im Bereich der Nachhaltigkeit), die davon leben, dass die Konsumenten· 
diese auch unterstützen und dort einkaufen. , · 
Zukünftig wird es mit Blick auf die zentralen Versorgungsbereiche bzw. Zentren der Städte (z. 
B. Stadtteilzentren) kaum noch möglich sein, sehr lang gestreckte oder auch abseits der 
Hauptfrequenzlagen gelegene Einkaufsstraßen- oder auch Fußgängerzonenabschnitte mit 
vielfältigen (Einzelhandels-)Angeboten bespielen zu können. Dies trifft auch auf den südlichen 
(alten) Teil des Zentrums ldenbrockplatz zu (Abschnitt südlich des Zugangs zum (Aldi-)Park­ 
platz) ... In den Fachdiskussionen zur Zukunft der Zentren wird daher oft die Konzentration des 
Einzelhandels auf bestimmte Abschnitte, z. B. von Fußgängerzonen, und generell die Erfor­ 
derlichkeit zur Transformatlon-also zur Veränderung und funktionalen Weiterentwicklung der 
Zentren, auch ohne die Zugkraft stationärer Einzelhandelsgeschäfte·, empfohlen. Um konkrete 
Aussagen zur Situation und ,zu den Entwicklungsmöglichkeiten des Zentrums ldenbrockplatz 
machen zu können, ist, wie in der Beqründunq zum Antrag gefordert, eine Analyse der Nut­ 
zungs- und Bestandsstrukturen sinnvoll. 
Analyse der Nutzungs- und Bestandsstrukturen der Nahversorgung und des Einzelhan­ 
dels am ldenbrockplatz 
Neben dem zentralen Versorgungsbereich bzw. Stadtteilzentrum ldenbrockplatz, in der Funk- . ' . 
tion eines Stadtbereichszentrums, sind gemäß Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Fort- 
schreibung 2018) zudem die Nahversorgurigslagen Westhoffstraße (Standort K&K) und 
Sprickmannplatz (Standort Prima Welt) als städtebaulich integrierte Einkaufsstandorte ausge­ 
wiesen. Insgesamt gibt es im Stadtteil Kinderhaus 47 Einzelhandelsbetriebe mit gut 12.000 m2 
Verkaufsfläche in unterschiedlichen Branchen (Bestandserhebung im August 2023). Davon 
befinden sich 21 Einzelhandelsbetriebe (47 %) mit knapp 7.100 m2 Verkaufsfläche (59 %) in­ 
nerhalb des zentralen Versorgungsbereiches ldenbrockplatz. Damit nimmt der ldenbrockplatz, 
eingedenk der historischen Entwicklung des Stadtteils mit der Ansiedlung zahlreicher Einzel­ 
handelsbetriebe entlang der Grevener Straße, eine starke Position ein. Die nachfolgenden 
Karten informieren über die Standorte der Einzelhandelsbetriebe (Kreissymbole in der Karte) 
nach Lag.e und Branchenzugehörigkeit für den Gesamtstadtteil und konkret das Stadtteilzent­ 
rum ldenbrockplatz. Aufgrund ihrer besonderen Bedeutung für die Nahversorgung sind die 
Symbole für die Lebensmittelmärkte in den Karten entsprechend ihrer Verkaufsflächengröße 
hervorgehoben.

3 
Legende 
Einzt lh.1ndel 
(n.1ch Br.1nchenkl.lssen) 
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Nahrungs- und Genussrninel 
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$tadtbereichszentrum 
Legende Kinderhaus 
Einzelhandel (Stand 08/2023) 
(nach Branchenklas sen] 
• KfZ•Zubehöf 
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N.lhrungs- und Genussmittel 
Verkaufsfl.iche s,and (0812023) 
50- IOOqrn 
tÖO- 500qm 
Dienstleistungen (St;md 12/2021) 
Den ltlm l u Dienstl.Jfl~ t.fMl'ldw 
Gos&ronomie Resiaomnts, Hotl!ls 
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'417.W_ Thetape Klnlk, Gesundheltswe 
So.?.oJe .oflend u thl lnhs ti.ll.!Uf 
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4 
Ergänzt wird der Einzelhandelsbestand im Stadtteil durch insgesamt ca. 140 private Dienst­ 
leistunqsanqebote, z. B. im Bereich Gastronomie oder Ärzte/Gesundheit_swesen und öffentli­ 
che Nutzungen bzw. lnfrastrukturanqebotet u. a. Hallenbad, Bürgerhaus, Bezirksverwaltung, 
Wuddi etc.), die in den obenstehenden Karten durch ein Dreiecksymbol gekennzeichnet sind. 
Insgesamt zeigt sich eine bunte Mischung unterschiedlichster Angebote, insbesondere im 
Zentrum ldenbrockplatz. 
Neben den Magneten des täglichen Bedarfs bzw. der Nahversorgung (Rewe, Aldi, Lidl und 
dm) sind zudem das Kaufhaus Woolworth, der Bekleidungsfachmarkt KiK oder auch das 
Sportfachgeschäft Pieper, als Anbieter im mittelfristigen Bedarfssegment als Angebote des 
Zentrums ldenbrockplatz mit Strahlkraft über den Stadtteil hinaus zu nennen. Mit diesen Mag­ 
neten und dem weitere_n Angebotsspektrum im Bereich des Einzelhandels und der vielfältigen 
ergänzenden privaten und öffentlichen Nutzungen, wird das Stadtteilzentrum der zugewiese­ 
nen Funktion als Stadtbereichszentrum gern. Einzelhandels- und Zentrenkonzept gerecht, da 
es insbesondere auch mit modernen und zukunftsfähigen Betrieben eine angemessene Nah­ 
versorgung für die Stadtteilbevölkerung bereithält. Diese vergleichsweise robuste Grundstruk­ 
tur. lässt aus Sicht der Verwaltung und der WFM nicht erwarten, dass es perspektivisch zu 
einem „Ausbluten" der Nahversorgung kommen wird. 
Bei einer erneuten Ortsbegehung des ldenbrockplaztes am 23.08.2023 (Mittwochvormittag) 
im Rahmen der Bestandsaufnahme wurde zudem nur ein Leerstand (Gebäude ldenbrockplatz 
Nr. 24) festgestellt. Das Zentrum war insgesamt sehr belebt und präsentierte sich in einer 
lebendigen Nutzungsmischung. Lediglich der südliche Teil des ldenbrockplatzes (ab Bäcke­ 
reifiliale bzw. Zugang zum (Aldi-)Parkplatz) war weniger besucht, was sich durch die von den 
zentralen Einkaufsgeschäften abgesetzte Lage und die dort ansässigen, weniger frequenzer­ 
zeugenden Dienstleistungsnutzungen (Sparkasse, Ärzte etc.) erklären lässt. Die Aufnahme 
der Bestandssituation zeigt somit auch, dass für die Ladenlokale der im Antrag genannten . 
jüngsten Geschäftsschließungen (Schreibwaren, Schuhe, Fahrradladen) neue Nutzungen 
bzw. Mieter, wenn auch nicht im Einzelhandel, gefunden werden konnten. Allein die Tatsache, 
dass es hier nicht zu länger dauernden Leerständen kommt, ist ein Hinweis auf die Attraktivität 
und Funktionsfähigkeit des Zentrums ldenbrockplatz. 
Im einwohnerstarken Stadtteil Kinderhaus ( 16.141 Einwohner, Stand 12/2022) steht einem 
sortimentsspezifischen Kaufkraftpotenzial der, Bevölkerung im Bereich Nahrungs- und Ge­ 
nussmittel von ca. 45 Mio. Euro 1 eine, nach verwaltungsinternen Berechnungen ermittelte 
Kaufkraftbindung des örtlichen Lebensmitteleinzelhandels von ca. 80 % gegenüber.2 Dies ist 
für einen Außenstadtteil ein vergleichsweise hoher Wert, der auf ein attraktives und nachfra­ 
gegerechtes Angebot des Einzelhandels schließen lässt (ein Teil der Einkäufe wird immer 
auch außerhalb des Stadtteils, z. B. auf dem Arbeitsweg, getätigt, so dass eine 100 %ige 
Kaufkraftbindung in aller Regel nicht erreicht werden kann). Der Stadtteil Kinderhaus weist 
eine Verkaufsfläche von ca. 6.400 m2 im Sortiment Nahrungs- und Genussmittel auf, was einer 
Verkaufsfläche von knapp 0,40 m2 je Einwohner und damit etwa der durchschnittlichen Ver­ 
kaufsflächenausstattung vol"! rd. 0,42 m2 in diesem Segment in der Gesamtstadt entspricht.3 
Die. oben dargelegte Bestandsanalyse lässt somit weder auf ein quantitatives (Verkaufsfläche), 
noch auf ein qualitatives (Branchenmix; Betriebstypen) Angebotsdefizit schließen. Ebenso ist 
eine weitgehend flächendeckende, fußläufig erreichbare Nahversorgung (Fußweg bis zu max. 
1 GfK GeoMarketing, Sortimentskaufkraft für Münster 2022 
2 Berechnungen auf Grundlage der Flächenproduktivitäten im Lebensmitteleinzelhandel gern. Hahn 
Gruppe, Retail Real Estate Report 2022/2023 
3 Stadtplanungsamt, Berechnungen auf Grundlage der Einzelhandelsdatenbank, Stand 08/2023

5 
1.000 m) zu den. nächstgelegenen Lebensmittelmärkten für alle Siedtunqsbereiche in Kinder­ 
haus gewährleistet. Dadurch sind kurze Wege zum Einkaufen auch für mobilitätseinge­ 
schränkte Menschen möglich. 
Rückblickend auf die Entwicklungen vergangener Jahre ist an dieser Stelle zudem hervorzu­ 
heben, -dass durch die Aktivitäten der Verwaltung und die intensive Vermittlungstätigkeit der 
WFM Entwicklungen und Ansiedlungen des Einzelhandels ermöglicht wurden, die sich nach­ 
haltig positiv auf die Stabilität des Zentrums ldenbrockplatz ausgewirkt haben. Zu nennen sind 
hier z. B. die Ansiedlung moderner und zukunftsfähiger Nahversorger im Zuge der Erweiterung 
des Zentrums ldenbrockplatz, die Nachfolgenutzung des ehemaligen Rewe-Marktes durch das 
Discount-Kaufhaus Woolworth oder die Erweiterung des Aldi-Marktes in Flächen des ehema­ 
ligen Schlecker-Marktes hinein. 
Weiteres Vorgehen 
Grundsätzlich ist die Sicherung und Entwicklung des Stadtbereichszentrums ldenbrockplatz 
und der Nahversorgung in Kinderhaus eine Daueraufgabe der Stadtentwicklung. In diesem 
Kontext wird die weitere Entwicklung des Zentrums ldenbrockplatz durch das Stadtplanungs­ 
amt, die WFM und Münster Marketing gezielt beobachtet, um bei erkennbaren Problemlagen 
oder Fehlentwicklungen frühzeitig unterstützen und gegensteuern zu können. Diesbezüglich 
wird die WFM aktiv auf die Eigentümer aktuell leerstehender Ladenlokale mit einem Unterstüt­ 
zungsangebot zugehen. Eine Einflussnahme, i.. B. auf die örtlichen Mietstrukturen zur Siche­ 
rung des Einzelhandels, ist jedoc_h weder möglich noch beabsichtigt. 
Anlage 
Antrag lfd. Nr. A-N/0004/2023 der CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 
10.02.2023 - Einzethandelssterben in Kinderhaus verhindern - Nahversorgung sichern -

Anlage zur Stellungnahme 
(vom 17.10.2023) an die 
BV-Nord 
Amt für·Bürger- und Ratsservice 21.02.2023 
492-1650 
Amt 
Stadtplanungsamt 
(federführend) 
Münster Marketing 
über Dezernent 
111 
111 
Antrag lfd. Nr. A-N/0004/2023 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord 
,,Einzelhandelssterben in Kinderhaus verhindern - Nahversorgung sichern" 
Der beiliegende Antrag wird mit der Bitte um Kenntnisnahme und Prüfung bis zur nächsten 
Sitzung der Bezirksvertretung am 28.02.2023 übersandt. 
Auf Ziffer 8.3 der Geschäftsanweisung über die Vorbereitung, Niederschrift und Durchführung 
der Beschlüsse des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen (mitgeteilt vom 
13.02.2018) nehme ich Bezug. 
1. A. 
gez. 
Lembeck

A-N/0004/2023 
CDU-Fraktion in der BV-Nord 
Münster, 10.02.2023 
Antrag 
Einze_lhandelssterben in Kinderhaus verhindern - Nahversorgung sichern 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Leitung der Wirtschaftsförderung Münster 
kurzfristig eine Aktionsgruppe „Einzelhandel Kinderhaus" ins Leben zu rufen. Ziel der 
Arbeit dieser Gruppe soll sein, die zunehmend schlechter werdende Nahversorgung 
im Zentrum Kinderhaus bzgl. ihrer Angebotsvielfalt wieder zu verbessern. 
2. Einzubinden sind neben Verwaltung und Wirtschaftsförderung Münster vor allem die 
Werbegemeinschaft Kinderhaus, der örtliche Einzelhandel, die örtlichen gewerblichen 
. Vermieter, die Akteure des Bürgerzentrums, die Politik und Akteure aus dem 
Kinderhauser Vereinsleben. 
Begründung 
Die Leerstände im Zentrum Kinderhaus werden beständig mehr. Vor allem im älteren Teil 
des Nahversorgungszentrums stellen mehr und mehr Einzelhändler ihren Geschäftsbetrieb 
ein. 
Innerhalb weniger Jahre haben die Anbieter von Schreibwaren, die Post, ein Fahrradladen, 
das Reisebüro, ein Schuhladen und ein Fitnessstudio etc. das Zentrum ersatzlos verlassen. 
Von weiteren Einzelhändlern ist bekannt, dass auch sie sich gedanklich mit einer 
Geschäftsaufgabe tragen.· ' . 
Es droht ein weiteres Ausbluten der Nahversorgung für Kinderhaus und angrenzende 
Stadtteile. Diese Entwicklung ist besonders für ältere und mobilitätseingeschränkte 
Menschen sehr bedenklich. Zudem ist eine funktionierende, umfassende Nahversorgung 
unerlässlich für das Gelingen der Verkehrswende in Münster. 
Deshalb gilt es, zunächst die Ursachen (Kaufkraft, Bevölkerunqsstruktur, Mietspiegel, 
Veranstaltungen und kulturelle Aktivitäten) etc. zu analysieren. Anschließend soll ein 
konkreter Maßnahmenplan erarbeitet und verabschiedet werden, um diese Eritwicklung zu 
stoppen und umzukehren. . 
Ziel muss sein, die vollumfängliche Nahversorgung in Kinderhaus sicherzustellen. 
Weitere Begründung ggf. mündlich. 
Bloch ' Geißdörfer Sauerwald 
CDU-Kreisverband Münster e. V. 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 418 42-0 
Telefax (02 51) 4~18 42-44 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de 
und Fraktion 
/

Originalantrag

2194 Zeichen

CDU-Fraktion in der BV-Nord 
CDU-Kreisverband Münster e.V. 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 
Telefax (02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de 
 
 
 
 
 
 
Münster, 10.02.2023 
 
Antrag    
 
 
Einzelhandelssterben in Kinderhaus verhindern – Nahversorgung sichern 
 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Leitung der Wirtschaftsförderung Münster 
kurzfristig eine Aktionsgruppe „Einzelhandel Kinderhaus“ ins Leben zu rufen. Ziel der 
Arbeit dieser Gruppe soll sein, die zunehmend schlechter werdende Nahversorgung 
im Zentrum Kinderhaus bzgl. ihrer Angebotsvielfalt wieder zu verbessern. 
 
2. Einzubinden sind neben Verwaltung und Wirtschaftsförderung Münster vor allem die 
Werbegemeinschaft Kinderhaus, der örtliche Einzelhandel, die örtlichen gewerblichen 
Vermieter, die Akteure des Bürgerzentrums, die Politik und Akteure aus dem 
Kinderhauser Vereinsleben. 
 
 
Begründung 
 
Die Leerstände im Zentrum Kinderhaus werden beständig mehr. Vor allem im älteren Teil 
des Nahversorgungszentrums stellen mehr und mehr Einzelhändler ihren Geschäftsbetrieb 
ein.  
Innerhalb weniger Jahre haben die Anbieter von Schreibwaren, die Post, ein Fahrradladen, 
das Reisebüro, ein Schuhladen und ein Fitnessstudio etc. das Zentrum ersatzlos verlassen. 
Von weiteren Einzelhändlern ist bekannt, dass auch sie sich gedanklich mit einer 
Geschäftsaufgabe tragen. 
Es droht ein weiteres Ausbluten der Nahversorgung für Kinderhaus und angrenzende 
Stadtteile. Diese Entwicklung ist besonders für ältere und mobilitätseingeschränkte 
Menschen sehr bedenklich. Zudem ist eine funktionierende, umfassende Nahversorgung 
unerlässlich für das Gelingen der Verkehrswende in Münster. 
Deshalb gilt es, zunächst die Ursachen (Kaufkraft, Bevölkerungsstruktur, Mietspiegel, 
Veranstaltungen und kulturelle Aktivitäten) etc. zu analysieren. Anschließend soll ein 
konkreter Maßnahmenplan erarbeitet und verabschiedet werden, um diese Entwicklung zu 
stoppen und umzukehren.  
Ziel muss sein, die vollumfängliche Nahversorgung in Kinderhaus sicherzustellen. 
 
Weitere Begründung ggf. mündlich. 
 
 
 
Bloch   Geißdörfer   Sauerwald   und Fraktion 
 
A-N/0004/2023

Beratungsverlauf (1)

14.11.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 9.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Grevener Straße
  • Mauritzstraße 4
  • Sprickmannplatz
  • Westhoffstraße
  • Kinderhaus 47

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
A-N/0004/2023
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
21.02.2023
Erstellt
21.02.2023 10:34