1360/2020
Verkehrsführungskonzept Altstadt
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Anlage 2 - Bewohnerparken City-VK Alttstadt Juni 2020 (mit Geltungsbereich VK Altstadt)
4571 Zeichen
Bewohnerparken City-Martinsviertel Juni 2020 mit Geltungsbereich Verkehrskonzept Altstadt Bitte beachten! Die unterschiedlichen Symbole auf dem Plan sagen Ihnen, wo Sie zu wel- chen Bedingungen parken können. Kurzzeitparken = Parkmöglichkeiten für Besucherinnen, Besucher, Kundinnen und Kunden bis zu vier Stunden an Parkscheinautomaten gegen Gebühr zu den genannten Zeiten N Minoriten- An der Rechtschule WDR Dom Wallraf-pl. Trankgasse Trankgasse Unter Sachsenhsn. An den Dominikanern Börsen- pl. KattenbugKomödienstr. Komödienstr. Verw.- Gericht Andreas-kloster Domkl. Roncalli- platzU.Fettenhennen Am Hof Röm.Germ. Museum Museum str. Gr.Budengasse Kl. Budengasse Taschenm.Becherg.Unter Mühlengasse Gr. Neugasse Bischhofsgartenstr. Diözesan- Heinrich- Böll-Pl. BusbahnhofHauptbahnhof Dompropst- Ketzer-Str.Marzellen-str. Burgmauer Burgmauer Tunisstr. Tunisstr. Nord- Süd- Fahrt Neuköllner Str. Brüderstr. Schildergasse Schilder- gasse An St. Agatha Antoniterstr. Burghöfchen Brückenstr. Ludwigstr . Ludwigstr. Perlen- pfuhl Streitzeugg. Obenmarspforten Hohe Str. Hohe Str. Salomonsgasse Gülichs- platz Mars- pforten- gasseLaur.-platz platz Portalsg. Rathaus Rathaus Alter Markt Mars- Seidmacher- rinneng. Lintgasse Rhein Große Sandkaul Gürzenichstr. Hotel SandkaulKleine QuatermarktGürzenich Martinstr. Augustinerstr. Heu- markt Pipinstr. Sternengasse Fernmeldeamt Stephanstr. Leonhard-Tietz-Str. Cäcilienstr. Cäcilienstr. Kronengasse Krebsgasse Schauspielhs. Opernhaus Glockengasse Breite Str. Schwertner- Elstergasse gasse A. d. RuhrMorserg. Röhrerg.Kupferg. Appell hof platz Martinstr.Bolzengasse Steinweg Fleisch-halleIn der Geyerg. Hotel Maritim Herm.- Jos.-Pl. Kasinostr.Hohe Str. Lichhof Plectrudeng. Königstr. AmMalzbüchelRheingasse Handwerkskammer Am Leystapel Deutzer Brücke Markmannsgasse Osterm.- platz Kastellgasse Salzgasse Eisen- markt Auf dem Rothenberg Buttermarkt Fisch- markt Mauthgasse Auf d.Brand Frankenwerft Am Frankenturm AmBollwerk Brigittengäßchen An Groß St. Martin Herzogstr. Kolumbastr . Mariengarten-gasse Domg. Richa rtz str. Drususgasse Elsterg. N.Langg. Neven-DuMont-Str. Offenbach Platz Kreuzg. Antonsgasse Theo- Burauen- Pl. Sporer- gasse Cäcilienkl. Jabachstr. Schnütgen Museum Bürgerstr. Konrad- Adenauer-Ufer Unter Goldschmied In der Höhle Kostg. Kurt- Hackenb.- Platz Gebietsabgrenzung Perleng. Museum Ludwig Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Stadt KölnStadt Köln L.-Fritz- Gruber-Platz Fragen zum Bewohnerparken unter Rufnummer: (0221) 221-0 oder 115 https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/parken/bewohnerparken Die Oberbürgermeisterin Unter Käster Taxi *An Parkscheinautomaten mit städtischem “Roten Punkt” (CITY) dürfen Bewohnerinnen und Bewohner mit gültigem Parkausweis (CITY) rund um die Uhr gebührenfrei parken. Parkmöglichkeiten: Ladezonen: reserviertes Bewohnerparken 0 bis 24 Uhr Kurzzeitparken mit Rotem Punkt* 9 bis 23 UhrMo bis Sa XXX XXX XX XXX XX Sehr geehrte Damen und Herren, das Parkplatzangebot in Köln ist - wie in allen Großstädten - sehr begrenzt. Die Stadt Köln möchte Ihnen daher im Rahmen des Bewohnerparkens bessere Möglichkeiten zum Abstellen Ihres Fahrzeuges geben. Aus diesem Grunde ist in den Berei- chen des Bewohnerparkens der größte Teil der Parkplätze mit Parkscheinautomaten ausge- stattet. Punkt” gekennzeichneten Park- Diese Parkscheinautomaten sind überwiegend mit dem sogenannten “Roten Punkt” und der für Ihr Gebiet gültigen Aufschrift “CITY” gekenn- zeichnet. Sie können Ihr Fahr- zeug an diesen mit dem “Roten scheinautomaten ohne Münz- einwurf und ohne Beachtung der Höchstparkdauer abstellen, wenn Sie einen gültigen Be- wohnerparkausweis für dieses Gebiet erworben haben. Sie erhalten den Ausweis online zum selbst ausdrucken unter Auch Ihre Besucherinnen, Be- sucher, Kundinnen und Kunden der dort ansässigen Geschäfte und Betriebe haben die Mög- lichkeit, auf diesen Stellplätzen zu den angegebenen Zeiten gegen Gebühr zu parken. Aus dem nebenstehenden Plan gehen die Parkregelungen im Bewohnerparkgebiet “CITY” hervor. https://www.stadt-koeln.de/service/ produkt/bewohnerparkausweis , in den Kundenzentren oder in der Kfz-Zulassungsstelle. XXX XXXXX 0 bis 24 Uhrreservierte Ladezone / Bewohnerparken Sharing- Angebote (Lastenfahrrad, Leihrad E-Scooter) XXX Stand: 13. Mai 2020 Ladezonen 0 bis 24 Uhr Die hierzu gültigen Zeiten entnehmen Sie bitte den Verkehrszeichen vor Ort Geltungsbereich Verkehrskonzept Altstadt Ladezonen zum Be- und Entladen (zum Teil nur für LKW) Ladezonen werktags 6 bis 11 Uhr/ absolutes Haltverbot werktags 11 bis 6 Uhr + So Anlage 2
Anlage 1 - Anliegerinfo Verkehrskonzept Altstadt
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Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Sehr geehrte Damen und Herren, die Kölner Altstadt ist ein städtebaulicher Raum mit internationaler Bedeutung. Im Sinne des im letzten Jahr vom Verkehrsaus- schuss des Rates beschlossenen Verkehrsführungskonzeptes beginnt die Stadt Köln jetzt mit der Umgestaltung und Anpassung von öffentlichen Verkehrsflächen in der Altstadt. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in mehreren Phasen. Ziel des Verkehrsführungskonzeptes ist die Umgestaltung und Aufwertung des öffentlichen Straßenraums, die Stärkung des Fuß- und Radverkehrs, die Reduzierung von Parkflächen im öffentlichen Raum und die Senkung der Kfz-Verkehrsbelastung in der Altstadt. Zudem sollen die Wegebeziehungen für Fußgängerinnen und Fußgänger verbessert und die Aufenthaltsqualität erhöht werden. Zunächst werden in den Bereichen Fußgängerzonen eingerichtet, in denen keine baulichen Veränderungen erforderlich sind. Diese werden für den Radverkehr geöffnet und für das Laden / Li efern zwischen 6 und 11 Uhr freigegeben. Folgende Straßen und S traßenabschnitte werden im ersten Schritt in Fußgängerzonen umgewandelt: – Ös tlicher Teil der Bolzengasse – Ös tlicher Teil des Heumarktes Zudem entfallen im Bereich der Altstadt sämtliche Kurzzeitstellplätze im öffentlichen Straßenraum. In den Straßen Laurenzgitter- gäßchen, Markmannsgasse, Am Leystapel und auf dem Parkplatz Obenmarspforten / Marspfortengasse werden die Stellplätze zur teilweisen Kompensation ausschließlich als Bewohnerparkplätze ausgewiesen. In den übrigen Straßen entfallen die öffentlichen Stellplätze bzw. Bewohnerstellplätze ersatzlos. Alle Inhaberinnen und Inhaber eines Bewohnerparkausweises City / M artinsviertel (CITY) erhalten in diesen Tagen ein separates Schreiben. Einem diesem Schreiben beigefügten Übersichtsplan können diese die zukünftig für das Bewohnerparken zur Ver- f ügung stehenden Parkmöglichkeiten entnehmen. Zudem werden die Möglichkeiten erläutert, die Inhaberinnen oder Inhaber eines Bewohnerparkausweises angesichts der Reduzierung von Bewohnerparkplätzen haben (Rückgabe gegen Kostenerstattung / Anmi etung eines Dauerstellplatzes in einem städtischen Parkhaus zu Sonderkonditionen). Mit Einrichtung der Fußgängerzone entfallen Behindertenstellplätze im südlichen Teil des Alter Marktes sowie am Senatshotel. Ersatzweise werden in der Martinstraße zwei Behindertenstellplätze eingerichtet. Auf dem umseitig abgedruckten Plan sind die geplanten Maßnahmen veranschaulicht. Mit den Arbeiten beginnt die Stadt Köln voraussichtlich ab dem 25. Mai 2020. Für die im Zuge der Arbeiten auftretenden Beeinträchtigungen bitte ich um Ihr Verständnis. Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung ist bemüht, die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Bei evtl. Fragen erreichen Sie Ihre Ansprechpartner wie folgt: Für Fragen zum Verkehr wenden Sie sich an das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung per Mail an strassenverkehrsentwicklung@stadt-koeln.de. Für Fragen zur Umgestaltung wenden Sie sich an die Stabsstelle Stadtbau im Quartier per Mail an stadtbauimquartier@stadt-koeln.de. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Klaus Harzendorf (Leiter des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung) Anliegerinformation Verkehrliche Maßnahmen in der Altstadt werden umgesetzt – Hühne rgasse – U nter Käster – Südli cher Teil des Alter Marktes SK_135_20_Anliegerinfo_Altstadt_2020_10pt.indd 1 08.05.2020 10:18:57 Anlage 1 Verkehrsführungskonzept Altstadt – Maßnahmen der ersten Phase SK_135_20_Anliegerinfo_Altstadt_2020_10pt.indd 2 08.05.2020 10:18:57
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
III/66/661/3
Vorlagen-Nummer 19.05.2020
1360/2020
Mitteilung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Verkehrsausschuss 26.05.2020
Stadtentwicklungsausschuss 28.05.2020
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.06.2020
Verkehrsführungskonzept Altstadt;
hier: Sachstand zum Beschluss des Verkehrsausschusses vom 26.03.2019, TOP 3.2
Am 26.03.2019 hat der Verkehrsausschuss nach Vorberatung durch die Bezirksvertretung Innenstadt
das Verkehrsführungskonzept Altstadt als Zielkonzept für die verkehrliche Entwicklung des Bereichs
rund um die Via Culturalis beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, kurzfristig umsetzbare
Maßnahmen zur Umgestaltung und Anpassung von öffentlichen Verkehrsflächen zu veranlassen, um
die Straßenräume in der Kölner Altstadt aufzuwerten.
Ziel des Konzeptes ist es, die Aufenthaltsqualität zu erhöhen, den Fuß- und Radverkehr zu stärken,
die allgemeinen Parkflächen im öffentlichen Raum zu reduzieren und die Kfz-Verkehrsbelastung in
der Altstadt zu senken. Zudem sollen die Wegebeziehungen für Fußgängerinnen und Fußgänger ver-
bessert und erhöht werden – auch im Hinblick auf das kulturelle Highlight „Via Culturalis“, ein Kultur-
pfad, der quer durch die Altstadt 2000 Jahre Kölner Stadt-, Stadtbau- und Architekturgeschichte er-
lebbar macht.
Die Arbeiten zur Realisierung der vorrangig umzusetzenden Maßnahmen aus dem Verkehrskonzept
Altstadt werden voraussichtlich in der 22. KW (ab 25. Mai) beginnen.
Vorgesehen ist die Einrichtung von Fußgängerzonen, die keiner baulichen Maßnahmen bedürfen,
weil sie bereits niveaugleich ausgebaut sind. Diese werden für den Radverkehr geöffnet und für den
Anlieferverkehr werktags zwischen 6:00 und 11:00 Uhr freigegeben. Folgende Straßen und Straßen-
abschnitte werden in Fußgängerzonen umgewandelt:
- Östlicher Teil der Bolzengasse
- Östlicher Teil des Heumarktes
- Hühnergasse
- Unter Käster
- Südlicher Teil des Alter Markt
Als weitere wesentliche Maßnahme zur Reduzierung der Verkehrsbelastung und zur Erhöhung der
Aufenthaltsqualität ist der Entfall aller Kurzzeitstellplätze im öffentlichen Straßenraum vorgesehen. In
den Straßen Laurenzgittergäßchen, Markmannsgasse, Am Leystapel sowie auf dem Parkplatz Ecke
Obenmarspforten/Marspfortengasse werden die Stellplätze zugunsten der Anwohnenden ausschließ-
lich als Bewohnerparkplätze ausgewiesen.
Insgesamt entfallen durch die Umsetzung der Maßnahmen im Betrachtungsraum des Verkehrsfüh-
rungskonzepts Altstadt 118 Parkplätze, die bislang für Fremdparkende mit Parkschein und für Be-
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wohnerinnen und Bewohner mit Bewohnerparkausweis CITY nutzbar waren. Stellplätze werden von
allgemeinen Kurzzeitparkflächen zu Teilen in reservierte Bewohnerstellplätze umgewandelt. Es ste-
hen somit 51 Stellplätze ausschließlich für Inhaberinnen und Inhaber eines Bewohnerparkausweises
CITY zur Verfügung. Im gesamten Bewohnerparkgebiet City/Martinsviertel stehen mit diesen Anpas-
sungen den Anwohnenden zukünftig 264 statt bisher 382 Stellplätze zur Verfügung. Der Geltungsbe-
reich des Verkehrsführungskonzepts Altstadt liegt innerhalb des Bewohnerparkgebietes Ci-
ty/Martinsviertel und erstreckt sich östlich der Hohe Straße.
Abb.: Vergleich Stellplatzbilanzveränderungen
Stellplatzbilanzveränderungen im gesamten Bewohnerparkgebiet CITY bei Umsetzung Verkehrskon-
zept Altstadt
März 2020 Ende Juni 2020
Kategorie
Kurzzeitparken mit Rotem Punkt 330 163
Ladezone für Bewohner mit Parkausweis CITY frei 14 14
Reserviertes Bewohnerparken 38 87
Insgesamt 382 264
Stellplatzbilanzveränderungen Bewohnerparkgebiet CITY bei Umsetzung Verkehrskonzept Altstadt
nur im Geltungsbereich VK Altstadt
März 2020 Ende Juni 2020
Kategorie
Kurzzeitparken mit Rotem Punkt 167 0
Ladezone für Bewohner mit Parkausweis CITY frei 0 0
Reserviertes Bewohnerparken 2 51
Insgesamt 169 51
Die Reduktion der Stellplätze erfolgt nach der Notwendigkeit der Umbaumaßnahmen. Es wird darauf
geachtet, dass die Stellplatzumnutzungen so spät wie möglich vorgenommen werden, um den An-
wohnenden ausreichend Zeit für eine Umgewöhnung einzuräumen.
Alle Anliegerinnen und Anlieger erhalten eine „Anliegerinfo“ mit allen wichtigen Änderungen, die mit
der Umsetzung des ersten Schritts des „Verkehrsführungskonzepts Altstadt“ einhergehen. Außerdem
erhalten alle Inhaberinnen und Inhaber eines Bewohnerparkausweises „CITY“ ein gesondertes An-
schreiben zu verfügbaren Parkmöglichkeiten. Angesichts der reduzierten Bewohnerstellplätze werden
außerdem drei Möglichkeiten, die den Bewohnerinnen und Bewohnern alternativ angeboten werden,
erläutert. Als Handlungsoptionen angesichts des reduzierten Stellplatzangebots kann der Bewohner-
parkausweis beibehalten oder abgegeben werden. Die Verwaltungsgebühr wird in letzterem Fall er-
stattet. Mit Abgabe des Bewohnerparkausweises wird die Option, bis Ende 2020 einen Dauerstell-
platz zu reduzierten Kosten in einem der städtischen Parkhäuser (Philharmonie oder Gürzenich) an-
zumieten, angeboten.
Des Weiteren wird die Anzahl an Ladezonen gemindert und die zulässige Abwicklungszeit an Werk-
tagen auf 6:00 bis 11:00 Uhr begrenzt, damit eine Einheitlichkeit hinsichtlich der Lieferzeiten in der
gesamten Altstadt und eine allgemeine Verkehrsberuhigung erreicht werden. Lediglich im südlichen
Bereich der Großen Sandkaul wird auf eine zeitliche Beschränkung der Ladezone analog zum übri-
gen Teil verzichtet, da hier ein deutlicher Bedarf an längeren Lieferzeiten besteht.
Durch die Einrichtung von weiteren Fußgängerzonen entfällt jeweils ein Behindertenstellplatz im süd-
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lichen Bereich des Alter Markt und am Senatshotel. Ersatzweise werden zwei Behindertenstellplätze
in der Martinstraße eingerichtet.
Mit diesen Maßnahmen wird eine Stärkung des Fuß- und Radverkehrs sowie die Erhöhung der Auf-
enthaltsqualität erzielt. Durch den Wegfall von Kurzzeitstellplätzen kann kurzfristig eine Reduzierung
der Verkehrsbelastung (Parksuchverkehr) erreicht werden. Die Wegebeziehungen für den Fuß- und
Radverkehr sollen mit der Realisierung des Verkehrsführungskonzeptes verbessert werden und die
Altstadt eine Erhöhung der Aufenthaltsqualität erfahren.
Mit Umsetzung der ersten Stufe des Verkehrsführungskonzeptes werden städtebauliche Aufwertun-
gen vorgenommen. Es werden zusätzliche Sitzelemente installiert, Bäume in Baumkübeln aufgestellt
sowie bauliche Anpassungen wie das Anheben von ehemaligen Stellplätzen auf Bürgersteigniveau
vorgenommen, um Gehwege zu verbreitern. Auf den freiwerdenden Flächen werden außerdem zu-
sätzliche Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, Lastenräder, Angebote für E-Scooter-Leihsysteme und
Flächen für Außengastronomie (Am Hof und Quatermarkt) zur Verfügung gestellt.
Die als Anlage beigefügte Anliegerinformation wird vor der Umsetzung an die direkt betroffenen An-
liegerinnen und Anlieger der Altstadt verteilt. Des Weiteren wurde eine Pressemitteilung erstellt und
die Informationen auf der Homepage der Stadt Köln ergänzt.
Nach Fertigstellung der Maßnahmen der ersten Umsetzungsphase werden diese in einem Pres-
setermin vor Ort vorgestellt.
Gez. Blome
Anlagen
Anlage 1 - Altstadt Anliegerinformation
Anlage 2 - Bewohnerparken City-Martinsviertel Juni 2020
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1360/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 19.05.2020
- Erstellt
- 08.05.2020 06:15