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3281/2018

Einrichtung eines stadtweiten Fahrradverleihsystems (KVB-Rad)

Beschlussvorlage Ausschuss 30.10.2018

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 13.11.2018, TOP 3.9

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 07/2023

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Anlage 1- Konzept KVB Rad

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 07/2023

2005 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/682 
661/4 
 
Vorlagen-Nummer 
3281/2018
Stand: 12.07.2023 
Sachstandsbericht  
Einrichtung eines stadtweiten Fahrradverleihsystems (KVB-Rad) 
Beschluss: 
 
1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Kölner Verkehrs-Betriebe 
AG (KVB) mit Wirkung ab dem 01.01.2020 mit dem Betrieb des Fahrradverleihsys-
tems „KVB-Rad“ zu betrauen.  
2. Die KVB soll nach Ablauf des laufenden Vertrages (April 2020) das System auf das 
gesamte Stadtgebiet erweitern. Hierzu soll die KVB AG eine Ausschreibung für 
3.000 Fahrräder veranlassen zzgl. einer Option für weitere 300 eBikes. Um eine 
möglichst hohe Verfügbarkeit zu erzielen, ist das Stadtgebiet dabei in eine „Flex-
zone“ (Kernstadt) und eine „Standortzone“ (Außenbereich) zu gliedern. Zu Beginn 
sind mindestens 1.000 dieser Fahrräder in regelmäßigen Intervallen auf die Stand-
orte im Außenbereich zu verteilen, so dass täglich Angebote zur Verfügung stehen. 
3. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Ausweisung der Flächen 
zur Einrichtung und Kennzeichnung von „virtuellen“ Fahrradstationen für die „Stand-
ortzone“ zum Start des erweiterten Angebots. Für jeden dieser Standorte soll die 
Integration von Lade- und Abstellanlagen für eBikes und ggf. Radständer für private 
Räder geprüft werden. Die Standorte in den Außenbereichen werden mit den Be-
zirksvertretungen abgestimmt. 
4. Wie bisher soll auch künftig eine Integration in den VRS-Tarif erfolgen, um das in-
termodale Angebot zu stärken. 
5. Nach Umsetzung wird der hierfür erforderliche Aufwand nach den Mechanismen 
der beabsichtigten Direktvergabe an die KVB ausgeglichen. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Es wird auf die nachfolgende Verwaltungsvorlage 3725/2020 verwiesen. Dieser Beschluss 
wird als erledigt angesehen; die weitere Berichterstattung erfolgt im Rahmen der Vorlage 
3725/2020.

2 
 
 
Nächste Schritte: 
-- 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
--

Anlage 1- Konzept KVB Rad

8 Zeichen

Anlage 1

Beschlussvorlage Ausschuss

8875 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/4 
661/4 
Vorlagen-Nummer 
 3281/2018 
Freigabedatum 
30.10.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Einrichtung eines stadtweiten Fahrradverleihsystems (KVB-Rad) 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) mit 
Wirkung ab dem 01.01.2020 mit dem Betrieb des Fahrradverleihsystems „KVB-Rad“ zu betrauen.  
 
2. Die KVB soll nach Ablauf des laufenden Vertrages (April 2020) das System auf das gesamte 
Stadtgebiet erweitern. Hierzu soll die KVB AG eine Ausschreibung für 3.000 Fahrräder veranlas-
sen zzgl. einer Option für weitere 300 eBikes. Um eine möglichst hohe Verfügbarkeit zu erzielen, 
ist das Stadtgebiet dabei in eine „Flexzone“ (Kernstadt) und eine „Standortzone“ (Außenbereich) 
zu gliedern. Zu Beginn sind mindestens 1.000 dieser Fahrräder in regelmäßigen Intervallen auf die 
Standorte im Außenbereich zu verteilen, so dass täglich Angebote zur Verfügung stehen. 
 
3. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Ausweisung der Flächen zur Einrichtung 
und Kennzeichnung von „virtuellen“ Fahrradstationen für die „Standortzone“ zum Start des erwei-
terten Angebots. Für jeden dieser Standorte soll die Integration von Lade- und Abstellanlagen für 
eBikes und ggf. Radständer für private Räder geprüft werden. Die Standorte in den Außenberei-
chen werden mit den Bezirksvertretungen abgestimmt. 
 
4. Wie bisher soll auch künftig eine Integration in den VRS-Tarif erfolgen, um das intermodale Ange-
bot zu stärken. 
 
5. Nach Umsetzung wird der hierfür erforderliche Aufwand nach den Mechanismen der beabsichtig-
ten Direktvergabe an die KVB ausgeglichen. 
 
 
Alternative 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf den Aufbau eines stadtweiten Fahrradverleihsystems durch die 
KVB AG und überlässt die weitere Entwicklung dieser Angebote dem freien Markt. 
 
 
Verkehrsausschuss 13.11.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in der Sitzung am 05.07.2018 (s. AN/1042/2018, TOP 3.1.5) die Auswei-
tung des Fahrradverleihsystems beschlossen sowie Verwaltung und KVB beauftragt, ein Konzept 
vorzulegen. 
 
Das tariflich in den Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) integrierte Fahrradverleihsystem der KVB – 
„KVB-Rad“ – hat sich als leistungsfähige Ergänzung des Umweltverbundes im Kölner Verkehrsmarkt 
etabliert. Im bundesweiten Vergleich nimmt „KVB-Rad“ neben dem Leihradsystem der Stadt Hamburg 
eine führende Position ein. Zusammen mit dem ÖPNV und verschiedenen Carsharing-Angeboten 
wird damit umweltfreundliche Mobilität über die gesamte Wegekette angeboten und ein wesentlicher 
Beitrag zur Erreichung der Ziele des Strategiepapiers „Köln mobil 2025“ geleistet. Darüber hinaus 
leistet das Fahrradverleihsystem einen Beitrag zur Umsetzung des Ratsbeschlusses „Luftreinhaltung“ 
vom 06.02.2018 (vgl. Vorlagen-Nr.: 3428/2017; Maßnahmen 17 und 31) sowie des Green City Mas-
terplans (vgl. Vorlagen.-Nr.: 2637/2018; Maßnahme 3.3). 
 
Die zwischenzeitlich vorgehaltenen Angebote Dritter in Köln konzentrieren sich auf die nachfragestar-
ken Bereiche in der Kernstadt, so dass weite Teile der Bevölkerung nicht daran teilhaben können. 
Zudem fehlt diesen Angeboten die Integration in den VRS-Tarif, wodurch zusätzliche Zugangshemm-
nisse bei der Nutzung bestehen. 
 
 
Erkenntnisse aus dem bisherigen Angebot 
 
Nach Auswertung von 2,7 Mio. Fahrten, die insgesamt seit dem Start im Mai 2015 mit dem „KVB-
Rad“ durchgeführt wurden, entfallen rund 80 % der Fahrten auf die Kernstadt in einem Radius von 6 
km um den Kölner Dom. Die Grenze verläuft entlang des Gürtels und schließt die Stadtteile Deutz 
und Teile von Kalk, Mülheim und Poll ein. Die Uni Köln gehört innerhalb dieses Radius zum nachfra-
gestärksten Bereich des Stadtgebietes. Auf das Gebiet zwischen Gürtel und Militärring, der heutigen 
Grenze des Bediengebietes, entfallen die übrigen 20 %. Es ist zu erwarten, dass diese Entwicklung 
bei einer Ausweitung auch in den Stadtrandbezirken zu beobachten sein wird. 
 
Es ist nach heutigem Stand nicht zu erwarten, dass kommerzielle Anbieter ihr Bedienungsgebiet über 
die Kernstadt hinaus erweitern.  
 
Die Analyse der Fahrten sowie eine Kundenbefragung im April 2018 belegen zudem die ergänzende 
Nutzung des „KVB-Rad“ zu Bus und Bahn für VRS-Stammkunden, insbesondere in den Tagesrand-
lagen, nachts und am Wochenende.  
 
 
Weiterentwicklung des Angebotskonzepts 
 
Gemäß Beschluss des Rates wurde eine Ausweitung des bisherigen Angebots auf die Gesamtstadt 
geprüft und konzeptioniert. 
 
Aufgrund der abnehmenden Nutzungsfrequenz in Richtung Stadtrand ist außerhalb des heutigen Be-
diengebietes die Konzentration des Leihradangebotes entlang der Stadtbahnlinien sowie in den damit 
korrespondierenden Wohngebieten und Arbeitsplatzstandorten sinnvoll, um eine ausreichende Ver-
fügbarkeit für die Bevölkerung sicherzustellen. Um dies zu erreichen, ist dort ein Standortsystem er-
forderlich, das die Leihräder dort bündelt, wo sie gebraucht und nachgefragt werden. Ein flexibles 
System würde in dem gegenüber heute fünfmal größeren Gebiet dazu führen, dass sich die Räder 
ungeordnet und unvorhersehbar verteilen. Auf diese Weise können weder ein wirtschaftlich tragfähi-
ges Konzept, noch eine vertretbare Verfügbarkeit in ausreichender Qualität erzielt werden. Das Kon-

3 
zept sieht daher eine Aufteilung des Stadtgebietes in eine Flex- und eine Standortzone nach folgen-
dem Muster vor (siehe auch Abbildung in der Anlage): 
 
 
Flexzone in der Kernstadt 
 
Die Flexzone schließt die Innenstadt und angrenzende Stadtteile auf einer Fläche von 72 km2 ein. 
Hier sollen mindestens 2.000 Räder für die flexible Nutzung nach heutigem Vorbild angeboten wer-
den. In dieser Zone sind auch weiterhin Angebote Dritter zu erwarten. 
 
 
Standortzone im Außenbereich   
 
Außerhalb der Flexzone sollen die KVB-Räder ausschließlich an festen Standorten angeboten und 
zurückgenommen werden. Es werden eindeutige Standorte eingerichtet, in denen erkennbar der 
Leihvorgang begonnen und abgeschlossen werden muss. Für jeden dieser Standorte soll die Integra-
tion von Lade- und Abstellanlagen für eBikes und ggf. Radständer für private Räder geprüft werden. 
Die Ausgestaltungsmöglichkeit wird im Rahmen aktuell laufender Verfahren genauer geprüft. 
Folgende Planungsparameter sind im Konzept berücksichtigt (vgl. Anlage):  
 
- mindestens 1.000 Räder, 
- zum Angebotsstart mindestens 75 % Abdeckung der Kölner Wohnbevölkerung, bei einem 
Planungsradius von 750 m je Standort, 
- weitere Standorte nach Marktentwicklung optional möglich, 
- Durchlässigkeit zur Flexzone, 
- Verteilung entlang der Straßenbahn-, Buslinien, Wohngebiete, Arbeitsstätten und Naherho-
lung. 
- Insgesamt erfolgt eine Prüfung und Abstimmung mit der Errichtung von Mobilstationen, für die 
der NVR derzeit ein verbandweites Konzept erarbeitet. 
 
Die Fahrräder 
 
Die neue Leihradgeneration soll einen im Marktvergleich guten Qualitätsstandard in Bezug auf 
schnelle und zuverlässige Ausleihe und Ortung, Haltbarkeit sowie Komfort für die Kunden bieten 
(z. B. Gangschaltung, bequemer Sattel, Gepäckkorb).  
 
Darüber hinaus sollen in der Ausschreibung auch bis zu 300 eBikes als Beschaffungsoption aufge-
nommen werden. 
 
 
Tarifliche Integration 
 
Für Kunden mit VRS-Chipkarte (Zeitkartennutzer) soll die Ausleihe in den jeweils ersten 30 Minuten – 
wie bisher – kostenfrei bleiben. Die VRS-Chipkarte soll damit weiterhin als „Schlüssel“ zum Angebot 
dienen. Darüber hinaus sollen folgende Zugangsmöglichkeiten geschaffen werden: 
 
- Nutzung der „KVB-App“ als „Schlüssel“, 
- Reservierungs- und Buchungsmöglichkeit über die „KVB-App“,  
- Integration der Abrechnung in eine einheitliche Übersicht der multimodalen Kosten.  
 
Der Zugang für Kunden ohne ÖPNV-Ticket soll über die „KVB-App“ möglich sein. Die bisherige Ta-
rifstruktur hat sich dabei bewährt und soll im Grundsatz beibehalten werden: 
 
- Jede angefangene ½ Stunde kostet 1 Euro, jede weitere ½ Stunde einen weiteren Euro. 
- 24 Stunden kosten 9 Euro (Tagestarif). 
- Änderungen können sich im Rahmen der Ausschreibung ergeben, sofern sie zur Kundenak-
zeptanz beitragen und wirtschaftlich sind.

4 
- Auch für den Kunden soll ein Bonus-Malus-System für die bestimmungsgemäße Nutzung des 
KVB-Rades entwickelt werden. Regelgerechtes Abstellen soll belohnt, regelwidriges Abstellen 
sanktioniert werden (z. B. in Form von Vergütungsmodellen, Umweltbonuspunkten). 
 
 
Wirtschaftliche Wirkung 
 
Die jährlichen Kosten sollen im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung ermittelt werden. Ohne 
die Option eBikes werden auf Basis der aktuellen Marktlage Kosten in einer Größenordnung von 1,7 
Mio. Euro jährlich erwartet. 
 
 
Anlage 1: Konzept KVB-Rad

Beratungsverlauf (1)

13.11.2018 Verkehrsausschuss
TOP 3.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3281/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
30.10.2018
Erstellt
10.10.2018 08:19