Mandari Insight

3439/2021

Rheinparkcafé, Beantwortung mdl. Fragen zu TOP 5.3 der Sitzung des Ausschusses Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 26.08.2021

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 29.09.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 30.09.2021, TOP 11.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3695 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50/505 
 
Vorlagen-Nummer 29.09.2021 
 3439/2021 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 30.09.2021 
 
Rheinparkcafe, Beantwortung Fragen zu TOP 5.3 der Sitzung des Ausschusses Soziales, 
Seniorinnen und Senioren vom 26.08.2021 
In der o.a. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren wurden verschiedene 
Fragen zur Maßnahme Rheinparkcafé gestellt, die nachfolgend beantwortet werden.  
 
 
Frage 1: 
 
Herr SE Intveen erläutert, in dem Text stehe sinngemäß, über den Mietvertrag sei zu vermeiden, 
dass der Stadt weitere Belastungen entstehen. Die Miete solle für den Eigentümer „Stadt Köln“ kos-
tendeckend seien, inklusive der Abschreibungen, die die Stadt Köln als Eigentümer zu tragen habe. 
Er fragt, auf welchen Betrag sich die Aussage bezöge, dass keine Belastungen auf den Haushalt der 
Stadt Köln durch den Betrieb des Parkcafés durch diese Firma entstehe, insbesondere, dass alles 
durch die Miete abgedeckt sei. Er fügt hinzu, dass bei Steigerung der Kosten, auch der Abschrei-
bungsgrundbetrag stiege und somit auch die Abschreibungsbelastung. Er fragt, ob dann die Kalkula-
tion immer noch stimme.  
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
In der Vorlage wurde der Rat über die Erhöhung der Baukosten unterrichtet. Die Kostenberechnung 
in der Vorlage bezieht sich ebenfalls auf die Baukosten. Dass damit auch der Abschreibungsbetrag 
für die Folgejahre nach Fertigstellung steigt, ist der Verwaltung bewusst. Eine kostendeckende Unter-
haltung des Gebäudes ist weiterhin vorgesehen. Die monatliche Miete wurde zwischenzeitlich ange-
passt. 
Des Weiteren sollte auch berücksichtigt werden, dass die Stadt Köln durch die Sanierung überhaupt 
wieder Einnahmen erzielen kann. In der Zeit vor Beginn der Sanierung hat das Gebäude viele Jahre 
leer gestanden und es hat zahlreiche vergebliche Versuche gegeben, das Rheinparkcafé zu veräu-
ßern oder zu vermieten. 
 
 
Frage 2: 
 
Frau RM Glashagen fragt: „…ob man bei dem Rheinparkcafé auch an öffentliche Toiletten gedacht 
habe oder ob es ausschließlich Toiletten im Rahmen des Cafés gebe.“ 
 
Frau RM Schmerbach wundert sich, dass die öffentlichen Toiletten noch nicht in die Planung mit 
aufgenommen worden seien. Sie erinnert an die lange Diskussion zum Thema nette Toiletten und 
dass man auch in Cafés et cetera eine Möglichkeit schaffen solle, die Toiletten der Öffentlichkeit zu-
gänglich zu machen. Sie bittet darum, dies zu berücksichtigen.

2 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Im Gebäude des Rheinparkcafés gab es auf Grund der beengten Räumlichkeiten keine Möglichkeit 
im Rahmen der Sanierung zusätzliche Toiletten einzuplanen. Zusätzliche Toiletten sind daher nicht 
Teil der Sanierungsmaßnahme. Die im Gebäude vorhandenen Toilettenanlagen sind auf Grund des 
seinerzeit ausgeschriebenen Betreiberkonzeptes ganzjährig auch für die Parkbesucher zu betreiben. 
Da die Kapazität der Toilettenanlagen im Betrieb für Gäste und Parkbesucher möglicherweise knapp 
ist, wurden im Rahmen der Sanierung zumindest entsprechende Leitungen verlegt und somit die Op-
tion für zusätzliche Toiletten vorgesehen. 
Der zukünftige Betreiber ist ebenfalls interessiert daran, zusätzliche Toiletten zur Verfügung zu stel-
len, die dann selbstverständlich auch von den Besuchern des Rheinparks genutzt werden könnten. 
Der Wunsch nach diesem Vorhaben ist bereits in der Verwaltung platziert, muss jedoch im Rahmen 
der Betriebserlaubnis von den für den Rheinpark zuständigen Dienststellen geprüft und bewertet wer-
den, ggf. auch baulich genehmigt werden. 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

30.09.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 11.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3439/2021
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
29.09.2021
Erstellt
28.09.2021 13:11