3439/2021
Rheinparkcafé, Beantwortung mdl. Fragen zu TOP 5.3 der Sitzung des Ausschusses Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 26.08.2021
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3695 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/505 Vorlagen-Nummer 29.09.2021 3439/2021 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 30.09.2021 Rheinparkcafe, Beantwortung Fragen zu TOP 5.3 der Sitzung des Ausschusses Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 26.08.2021 In der o.a. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren wurden verschiedene Fragen zur Maßnahme Rheinparkcafé gestellt, die nachfolgend beantwortet werden. Frage 1: Herr SE Intveen erläutert, in dem Text stehe sinngemäß, über den Mietvertrag sei zu vermeiden, dass der Stadt weitere Belastungen entstehen. Die Miete solle für den Eigentümer „Stadt Köln“ kos- tendeckend seien, inklusive der Abschreibungen, die die Stadt Köln als Eigentümer zu tragen habe. Er fragt, auf welchen Betrag sich die Aussage bezöge, dass keine Belastungen auf den Haushalt der Stadt Köln durch den Betrieb des Parkcafés durch diese Firma entstehe, insbesondere, dass alles durch die Miete abgedeckt sei. Er fügt hinzu, dass bei Steigerung der Kosten, auch der Abschrei- bungsgrundbetrag stiege und somit auch die Abschreibungsbelastung. Er fragt, ob dann die Kalkula- tion immer noch stimme. Antwort der Verwaltung: In der Vorlage wurde der Rat über die Erhöhung der Baukosten unterrichtet. Die Kostenberechnung in der Vorlage bezieht sich ebenfalls auf die Baukosten. Dass damit auch der Abschreibungsbetrag für die Folgejahre nach Fertigstellung steigt, ist der Verwaltung bewusst. Eine kostendeckende Unter- haltung des Gebäudes ist weiterhin vorgesehen. Die monatliche Miete wurde zwischenzeitlich ange- passt. Des Weiteren sollte auch berücksichtigt werden, dass die Stadt Köln durch die Sanierung überhaupt wieder Einnahmen erzielen kann. In der Zeit vor Beginn der Sanierung hat das Gebäude viele Jahre leer gestanden und es hat zahlreiche vergebliche Versuche gegeben, das Rheinparkcafé zu veräu- ßern oder zu vermieten. Frage 2: Frau RM Glashagen fragt: „…ob man bei dem Rheinparkcafé auch an öffentliche Toiletten gedacht habe oder ob es ausschließlich Toiletten im Rahmen des Cafés gebe.“ Frau RM Schmerbach wundert sich, dass die öffentlichen Toiletten noch nicht in die Planung mit aufgenommen worden seien. Sie erinnert an die lange Diskussion zum Thema nette Toiletten und dass man auch in Cafés et cetera eine Möglichkeit schaffen solle, die Toiletten der Öffentlichkeit zu- gänglich zu machen. Sie bittet darum, dies zu berücksichtigen. 2 Antwort der Verwaltung: Im Gebäude des Rheinparkcafés gab es auf Grund der beengten Räumlichkeiten keine Möglichkeit im Rahmen der Sanierung zusätzliche Toiletten einzuplanen. Zusätzliche Toiletten sind daher nicht Teil der Sanierungsmaßnahme. Die im Gebäude vorhandenen Toilettenanlagen sind auf Grund des seinerzeit ausgeschriebenen Betreiberkonzeptes ganzjährig auch für die Parkbesucher zu betreiben. Da die Kapazität der Toilettenanlagen im Betrieb für Gäste und Parkbesucher möglicherweise knapp ist, wurden im Rahmen der Sanierung zumindest entsprechende Leitungen verlegt und somit die Op- tion für zusätzliche Toiletten vorgesehen. Der zukünftige Betreiber ist ebenfalls interessiert daran, zusätzliche Toiletten zur Verfügung zu stel- len, die dann selbstverständlich auch von den Besuchern des Rheinparks genutzt werden könnten. Der Wunsch nach diesem Vorhaben ist bereits in der Verwaltung platziert, muss jedoch im Rahmen der Betriebserlaubnis von den für den Rheinpark zuständigen Dienststellen geprüft und bewertet wer- den, ggf. auch baulich genehmigt werden. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3439/2021
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 29.09.2021
- Erstellt
- 28.09.2021 13:11