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2190/2025

Beantwortung einer Anfrage der AfD-Fraktion betreffend Wertung von Hakenkreuz-Schmierereien in der Kriminalitätsstatistik (AN/1036/2025)

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 03.07.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.07.2025

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

2145 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/I-3 
 
Vorlagen-Nummer     03.07.2025 
 2190/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 03.07.2025 
 
Beantwortung einer Anfrage der AfD-Fraktion betreffend Wertung von Hakenkreuz-
Schmierereien in der Kriminalitätsstatistik 
 
Mit Anfrage vom 30.06.2025 bittet die AfD-Fraktion um Beantwortung von Fragen betreffend 
„Wertung von Hakenkreuz-Schmierereien in der Kriminalitätsstatistik (AN/1036/2025)“.  
Die Direktion des Polizeipräsidiums teilt hierzu folgendes mit:  
 
1. Nach welchen konkreten Kriterien wird eine politisch motivierte Straftat in Köln 
als „rechtsextrem“ eingestuft – insbesondere bei Sachbeschädigungen mit ver-
fassungsfeindlichen Symbolen ohne bekannte Täter? 
 
Als Grundlage für die Einstufung einer Straftat als politisch motivierte Straftat dient das 
„Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität“. Hierbei gelten die bundeseinheitli-
chen Richtlinien des Bundeskriminalamtes (BKA). 
 
Die darüberhinausgehende Bewertung in Bezug auf einen möglichen extremistischen 
Hintergrund orientiert sich am Extremismusbegriff der Verfassungsschutzgesetze des 
Bundes und der Länder und dazu vorhandener Rechtsprechung. 
 
2. Wird bei der Bewertung dieser Straftaten berücksichtigt, dass derartige Symbole 
nicht ausschließlich von tatsächlichen Rechtsextremen verwendet werden, son-
dern z. B. auch von linksextremen oder bewusst provozierenden Tätern ohne ide-
ologischen Hintergrund? 
 
Es findet eine Gesamtwürdigung des Sachverhaltes statt, in die auch die aktuelle politi-
sche Lage und etwaige Begleitumstände einfließen.  
 
3. Wie viele der unter „rechtsextrem“ verbuchten Straftaten in Köln im Jahr 2024 
wurden tatsächlich durch ermittelte und dem rechten Spektrum zugeordnete Täter 
begangen?

2 
 
Hier liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass in Rede stehende Straftaten durch 
Personen des linken oder rechten Spektrums oder Personen ohne ideologischen Hin-
tergrund begangen wurden. Darüber hinaus wird auf den Verfassungsschutzbericht 
NRW und die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) verwiesen. 
 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

03.07.2025 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2190/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
03.07.2025
Erstellt
02.07.2025 08:24