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Beantwortung einer Anfrage der AfD-Fraktion betreffend Wertung von Hakenkreuz-Schmierereien in der Kriminalitätsstatistik (AN/1036/2025)
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 2190/2025 vom 03.07.2025
Stand: Am 03.07.2025 im Rat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
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Dezernat, Dienststelle I/I-3 Vorlagen-Nummer 03.07.2025 2190/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 03.07.2025 Beantwortung einer Anfrage der AfD-Fraktion betreffend Wertung von Hakenkreuz- Schmierereien in der Kriminalitätsstatistik Mit Anfrage vom 30.06.2025 bittet die AfD-Fraktion um Beantwortung von Fragen betreffend „Wertung von Hakenkreuz-Schmierereien in der Kriminalitätsstatistik (AN/1036/2025)“. Die Direktion des Polizeipräsidiums teilt hierzu folgendes mit: 1. Nach welchen konkreten Kriterien wird eine politisch motivierte Straftat in Köln als „rechtsextrem“ eingestuft – insbesondere bei Sachbeschädigungen mit ver- fassungsfeindlichen Symbolen ohne bekannte Täter? Als Grundlage für die Einstufung einer Straftat als politisch motivierte Straftat dient das „Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität“. Hierbei gelten die bundeseinheitli- chen Richtlinien des Bundeskriminalamtes (BKA). Die darüberhinausgehende Bewertung in Bezug auf einen möglichen extremistischen Hintergrund orientiert sich am Extremismusbegriff der Verfassungsschutzgesetze des Bundes und der Länder und dazu vorhandener Rechtsprechung. 2. Wird bei der Bewertung dieser Straftaten berücksichtigt, dass derartige Symbole nicht ausschließlich von tatsächlichen Rechtsextremen verwendet werden, son- dern z. B. auch von linksextremen oder bewusst provozierenden Tätern ohne ide- ologischen Hintergrund? Es findet eine Gesamtwürdigung des Sachverhaltes statt, in die auch die aktuelle politi- sche Lage und etwaige Begleitumstände einfließen. 3. Wie viele der unter „rechtsextrem“ verbuchten Straftaten in Köln im Jahr 2024 wurden tatsächlich durch ermittelte und dem rechten Spektrum zugeordnete Täter begangen? 2 Hier liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass in Rede stehende Straftaten durch Personen des linken oder rechten Spektrums oder Personen ohne ideologischen Hin- tergrund begangen wurden. Darüber hinaus wird auf den Verfassungsschutzbericht NRW und die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) verwiesen. gez. Reker
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