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Schulwegplanung für den Bezirk 02

Gem. Antrag nach § 3 BV2 (Grüne) AN/0015/2025 vom 11.01.2025

Stand: Am 27.01.2025 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.

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  • Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV2)

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    Fraktion Bündnis 90/Die Grünen SPD-Fraktion Herr Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0015/2025 Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.01.2025 Betr. Schulwegplanung für den Bezirk Rodenkirchen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die Fraktionen von Bündnis 90 / Die Grünen und SPD bitten darum, den folgenden Antrag auf die TO der BV 2 Sitzung am 27.01.2025 zu setzen: Die Verwaltung wird gebeten, für den Bezirk Rodenkirchen einen Schulwegplan zu erstellen. Dabei sollen in einem ers ten Abstimmungsprozess die maßgebli- chen Schulwege definiert und sodann in einem zweiten Schritt, sukzessive für diese Möglichkeiten der sicheren Schulwegausgestaltung erarbeitet und an- schließend umgesetzt werden. In einem Modelverfahren soll dies vorab i m Schulgroßraum des Ortsteils Ro- denkirchen unter Einbindung aller an der Achse Sürther Straße liegenden Schu- len vom Gymnasium Rodenkirchen (mit beiden Standorten) bis zur Emanuel - Schule erfolgen. Ggf. sind die Hauptrouten des Schülerverkehrs aus den Orts- teilen Rondorf, Immendorf und Meschenich mit einzubeziehen. In den Prozess einzubinden sind Vertreter der Schulleitungen, Eltern- und Schü- lerschaft, Polizei und BV2. - 2 - Begründung: Die Sicherheit von Schülerinnen und Schülern auf ihrem täglichen Weg von und zur Schule zu erhöhen, gehört mit zu den wichtigsten Zielen der Verkehrspolitik. Durch die Ausweitung der Schulstandorte im vorgenannten Betrachtungsraum und die neu ent- standenen Wohngebiete haben sich die Nutzungskonflikte in den letzten Jahren ver- schärft. Der zur Verfügung stehen Straßenraum hingegen kann nicht erweitert werden. Durch konsequente Nutzung von verkehrsregelnden und baulichen Möglichkeiten kann das Gefährdungspotential für Kinder erheblich vermindert werden. Der Erlass des Innenministeriums NRW „Schulwegsicherung und Beförderung von Schülerinnen und Schülern“ und der Leitfaden für sichere Schulwege der Bundesan- stalt für Straßenwesen (bast ), sind beim Prozess und den späteren Ausgestaltungs- möglichkeiten als Richtschur heranzuziehen. Durch die vorgezogene Betrachtung eines Modelbereichs, wird die Komplexität etwas abgemildert, können Erfahrungen für andere Schulstandorte im Bezirk oder auch dar- über hinaus gesammelt werden. Eine weitere Begründung erfolgt mündlich. gez. Oliver Ismail gez. Dr. Jörg Klusemann

Beratungsverlauf

  1. 27.01.2025

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 8.1.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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