V/0726/2007
Hoher Heckenweg (K8) - Umbau des Radweges zwischen Kösliner Straße und Haus-Nr. 96,
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Beschlussvorlage
2995 Zeichen
V/0726/2007
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Hoher Heckenweg (K8) Umbau des Radweges zwischen Kösliner Straße und Haus-Nr. 96
- Baubeschluss -
Beratungsfolge
16.10.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
16.10.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Radweg wird entsprechend dem Lageplan Reg. Nr. 9571 Blatt 1(1) vom 12.09.2007 umge-
baut.
II. Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von ca. 40.000 € entstehen.
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die erforderlichen Mittel in Höhe von 40.000 € stehen im Haushaltsplan 2007 – Finanzplan und
Investitionsprogramm 2007-2010 wie folgt zur Verfügung.
Ausgaben
Haush.-
stelle
Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkung
6307.951.1010.5 Bauk. Str. Ausbau des Rad-
weges/kleine Maßnahmen
2007 350.000 davon 40.000 € für
Hoher Heckenweg
Insgesamt: 350.000
Einnahmen
Haush.-
stelle
Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkung
6307.361.1010.5 Zuwendung L. Ausbau d.
Radwegenetzes
2007 214.000 davon 24.500 € für
Hoher Heckenweg
Vorlagen-Nr.:
V/0726/2007
Auskunft erteilt:
Herr Grimm
Ruf:
492 66 00
E-Mail:
Grimm@stadt-muenster.de
Datum:
13.09.2007
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0726/2007
Beiträge nach dem BauGB und dem KAG NRW können für diese Maßnahme nicht erhoben wer-
den.
Begründung:
Der östliche Radweg zwischen dem Abschnitt Kösliner Straße und der Haus-Nr. 96 (Zufahrt Anlie-
gerfahrbahn Kolbergstraße) wird heute von vielen Radfahrern, u. a. von Schulkindern aus den an-
liegenden Wohnquartieren, verbotswidrig stadteinwärts befahren. Die Kreuzung Hoher Heckenweg
/ Kösliner Straße wird teilweise ebenfalls verbotswidrig gequert.
Der o. g. Radweg soll für beide Fahrrichtungen freigegeben werden.
Der vorhandene Rad- und Gehweg ist baulich durch einen Kantenstein getrennt. Der Gehweg hat
eine Breite von 2,20 m, der Radweg eine Breite von 1,75 m. Nach der StVO liegt der geforderte
Querschnitt eines Zweirichtungsradweges zwischen 2,00 – 2,50 m.
Es ist geplant, in dem o. g. Abschnitt den Radweg von 1,75 m auf 2,20 m zu verbreitern. Entspre-
chend des Standards der Stadt Münster wird der Radweg mit Betonsteinen befestigt. Der Kanten-
stein entfällt. Der Gehweg verringert sich von 2,20 m auf 1,75 m und wird mit Gehwegplatten be-
festigt. In dem Zuge der Verbreiterung des Radweges müssen 3 Straßenleuchten versetzt werden.
Eine entsprechende Beschilderung wird aufgestellt.
Die Baumaßnahme ist nach dem GVFG förderfähig. Eine Bewilligung seitens der Bezirksregierung
liegt bereits vor. Mit dem Bau kann unmittelbar begonnen werden.
Um den Betroffenen frühzeitig Informationen über vermeidbare Behinderungen und Belästigungen
bei der Durchführung der Baumassnahme zu geben, erfolgt eine aktive Öffentlichkeitsarbeit.
I. V.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlagen:
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungOrte (3)
- Kösliner Straße
- Kolbergstraße
- Hoher Heckenweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0726/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.09.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37