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V/0726/2007

Hoher Heckenweg (K8) - Umbau des Radweges zwischen Kösliner Straße und Haus-Nr. 96,

Vorlagen 13.09.2007

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 16.10.2007, TOP 4.7

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2995 Zeichen

V/0726/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Hoher Heckenweg (K8) Umbau des Radweges zwischen Kösliner Straße und Haus-Nr. 96 
- Baubeschluss - 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.10.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
16.10.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Radweg wird entsprechend dem Lageplan Reg. Nr. 9571 Blatt 1(1) vom 12.09.2007 umge-
baut.  
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von ca. 40.000 € entstehen. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die erforderlichen Mittel in Höhe von 40.000 € stehen im Haushaltsplan 2007 – Finanzplan und 
Investitionsprogramm 2007-2010 wie folgt zur Verfügung.  
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
6307.951.1010.5 Bauk. Str. Ausbau des Rad-
weges/kleine Maßnahmen 
2007 350.000 davon 40.000 € für 
Hoher Heckenweg
     
 
Insgesamt: 350.000   
 
Einnahmen 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
6307.361.1010.5 Zuwendung L. Ausbau d. 
Radwegenetzes 
2007 214.000 davon 24.500 € für 
Hoher Heckenweg
     
Vorlagen-Nr.: 
V/0726/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.09.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0726/2007 
 
Beiträge nach dem BauGB und dem KAG NRW können für diese Maßnahme nicht erhoben wer-
den.  
 
 
Begründung: 
 
Der östliche Radweg zwischen dem Abschnitt Kösliner Straße und der Haus-Nr. 96 (Zufahrt Anlie-
gerfahrbahn Kolbergstraße) wird heute von vielen Radfahrern, u. a. von Schulkindern aus den an-
liegenden Wohnquartieren, verbotswidrig stadteinwärts befahren. Die Kreuzung Hoher Heckenweg 
/ Kösliner Straße wird teilweise ebenfalls verbotswidrig gequert.  
 
Der o. g. Radweg soll für beide Fahrrichtungen freigegeben werden. 
 
Der vorhandene Rad- und Gehweg ist baulich durch einen Kantenstein getrennt. Der Gehweg hat 
eine Breite von 2,20 m, der Radweg eine Breite von 1,75 m. Nach der StVO liegt der geforderte 
Querschnitt eines Zweirichtungsradweges zwischen 2,00 – 2,50 m. 
 
Es ist geplant, in dem o. g. Abschnitt den Radweg von 1,75 m auf 2,20 m zu verbreitern. Entspre-
chend des Standards der Stadt Münster wird der Radweg mit Betonsteinen befestigt. Der Kanten-
stein entfällt. Der Gehweg verringert sich von 2,20 m auf 1,75 m und wird mit Gehwegplatten be-
festigt. In dem Zuge der Verbreiterung des Radweges müssen 3 Straßenleuchten versetzt werden. 
Eine entsprechende Beschilderung wird aufgestellt.   
 
Die Baumaßnahme ist nach dem GVFG förderfähig.  Eine Bewilligung seitens der Bezirksregierung 
liegt bereits vor. Mit dem Bau kann unmittelbar begonnen werden.  
 
Um den Betroffenen frühzeitig Informationen über vermeidbare Behinderungen und Belästigungen 
bei der Durchführung der Baumassnahme zu geben, erfolgt eine aktive Öffentlichkeitsarbeit.  
 
 
I. V. 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen:

Beratungsverlauf (2)

16.10.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
16.10.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Kösliner Straße
  • Kolbergstraße
  • Hoher Heckenweg

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0726/2007
Typ
Vorlagen
Datum
13.09.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37