3291/2024
Neugestaltung und Sanierung Spielplatz Takufeld 1 - Subbelrather Straße in Ehrenfeld
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/512/10 Vorlagen-Nummer 3291/2024 Freigabedatum 23.01.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neugestaltung und Sanierung Spielplatz Takufeld 1 - Subbelrather Straße in Ehrenfeld Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Kinder- und Jugendverwaltung, den öf- fentlichen Spielplatz Takufeld 1 – Subbelrather Straße in Ehrenfeld im Wert von 776.500 € neu anzulegen. Zusätzlich sind Sanierungsmaßnahmen mit Kosten in Höhe von 56.800€ auszuführen. Entsprechend dem Durchführungsvertrag vom 03.05.2022 und dem Nachtrag vom 05.08.22 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 63474/02, nimmt der Investor WvM Immobilien + Projektentwicklung GmbH den Ausbau des Spielplatzes auf dem städtischen Grundstück vor und übernimmt die entstehenden Baukosten bis zu einer Bausumme von 274.300€. Der Finanzausschuss beschließt die Mittelfreigabe für die investive Auszahlungser- mächtigung zur Neugestaltung des Spielplatzes Takufeld 1 – Subbelrather Straße in Höhe von 776.500 € im Teilfinanzplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604- Kinder-und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 8- Auszahlun- gen für Baumaßnahmen auf der Finanzstelle 5100-0604-0-4106 Spielplatz Takufeld 1. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 02.02.2026 Jugendhilfeausschuss 27.01.2026 Finanzausschuss 02.02.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 776.500 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 274.300 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 56.800 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 im Rahmen der Wartung und Pflege a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 77.650 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 27.430 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Spielplatz Takufeld 1 liegt am Rande der öffentlichen Grünanlage Rochus Park nahe der Subbelrather Straße im Stadtteil Ehrenfeld. Gemäß Durchführungsvertrag vom 03.05.2022 und dem Nachtrag vom 05.08.2022 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.63474/02 ist die WvM Immobilien + Pro- jektentwicklung GmbH verpflichtet, auf der Fläche des Spielplatzes Takufeld 1 in Köln - Ehrenfeld einen öffentlichen Spielplatz nach den Vorgaben der Kinder- und Jugend- verwaltung herzurichten. Damit wird der durch das Wohnungsbauvorhaben Subbel- rather Straße 486–494 zusätzlich ausgelöste Bedarf an Spiel - und Aufenthaltsflächen für Kinder und Jugendliche in unmittelbarer Nähe zum Baugebiet kompensiert. Der Spielplatz wird nach Abschluss der Baumaßnahme mit dem gesamten Bauvolu- men in Höhe von 776.500 € im Anlagevermögen des Amtes für Kinder, Jugend und Familie aktiviert. Der Bauanteil des Investors wird dabei als Sonderposten ausgewie- sen. Innerhalb der stark verdichteten Wohnbebauung im Umfeld, bietet der Spielplatz für 3 Kinder und Jugendliche eine wichtigen Aufenthalts- und Bewegungsfläche. Neben der erforderlichen Sanierung ist auch eine Neugestaltung der Spielfläche dringend erfor- derlich, da mittlerweile nur noch geringfüge Spielangebote vorhanden sind. Ziel der Neugestaltung ist es auch, wieder ein Wasserspielangebot herzurichten. Die Spielfläche ist im Ranking der kommunalen Spielraumplanung 2025 – 2030 zur Umsetzung für das zweite Halbjahr 2026 vorgesehen. Die bestehende Spielfläche muss dringend saniert werden, da hier die zugelassenen gesundheitlichen Richtwerte für öffentliche Spielflächen in einem auf der Fläche be- findlichen Spielhügel überschritten werden und um einer perspektivisch erforderlichen Schließung rechtzeitig vorzubeugen. In dem Spielhügel wurde bei der Errichtung in den 1990er Jahren Material verbaut, das seinerzeit den geltenden Grenzwerten entsprach, die zwischenzeitlich aber neu definiert wurden. Dieses Material wurde entsprechend den damals geltenden Sicher- heitsstandards mit einem Vlies zugriffsicher versiegelt und mit sauberem Oderboden abgedeckt. Durch eine Beprobung des freigelegten Materials sind Überschreitungen der nun gel- tenden Prüfwerte für Kinderspielflächen gemäß Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) festgestellt worden. Wenn hier keine kurzfristige Sanierung erfolgt, müsste der Spielhügel in absehbarer Zeit abgesperrt und dem Spielbetrieb entzogen werden. Das entnommene Material muss gemäß Bundesbodenschutzgesetz unter Berücksich- tigung von Boden-, Arbeits- und Abfallrecht entfernt und fachgerecht entsorgt werden. Im Rahmen eines Beteiligungsverfahren mit dem Bürgerzentrum Ehrenfeld „BüZe“ wurden Kinder und Jugendliche, Anwohner und Anwohnerinnen sowie interessierte Spielplatzbesucher*innen gebeten, ihre Wünsche und Ideen zur Ausgestaltung der Fläche mitzuteilen. Zusätzlich konnten Vorstellungen und Anregungen per Mail einge- reicht werden. Zu einem späteren Zeitpunkt erfolgte eine Planvorstellung vor Ort, bei der die Beteiligten letztmalig ihre Änderungswünsche einbringen oder zustimmen konnten. Das Ergebnis der Beteiligung bildet die Basis der Planung. Die Neugestaltung der 1500qm großen Spielplatzfläche sieht vor, nach der Sanierung und der erforderlichen Hügelabtragung eine große Sandspielfläche neu anzulegen. Die vorhandenen Natursteine werden wiederverwendet und zum Rand versetzt. Alle Wegebereiche und Sandflächen werden neu angelegt. Die neue, große Sand- spielfläche, in der die attraktiven Spielgeräte mit vielfältigen Funktionen untergebracht werden, bildet den Mittelpunkt. Den Wünschen der Kinder entsprechend, ist eine große Kletteranlage mit unterschiedlichen Auf- und Abgängen, Rutschen, Hangelmög- lichkeiten und einen Spielturm, vorgesehen. Außerdem soll die Anlage über diverse Balancierbrücken mit Seilgeländer, Podeste, Nestkorb, Anbaureck- und Hangelele- menten, Baumstamm-Mikado und Kletternetze verfügen. Diese bietet auch älteren Kindern und Jugendlichen interessante und herausfordernde Bewegungsmöglichkei- ten mit hohem Aufforderungscharakter. Die Kletterlandschaft ist vorwiegend aus Holz gefertigt und fügt sich damit gut in die vorhandene Parkfläche ein. Der Spielturm verfügt über ein Dach, welches zur Langlebigkeit des Spielgerätes bei- trägt, Schatten spendet und vor Regen schützt. Außerdem soll eine Vogelnestschaukel in die Sandfläche eingebaut werden. Dies ist möglichst nah an die geplante Wegeführung vorgesehen, um eine weitestgehend bar- rierefreie Zuwegung und Nutzung der Nestschaukel zu ermöglichen. Die Planung sieht zudem die Errichtung einer neuen Wasserspielanlage vor, welche vielfältige Spielmöglichkeiten rund um Wasser, Sand und Matsch ermöglicht. Durch einen weitläufigen Holzsteg, der über den Sand verläuft, ist dieses Spielange- bot auch für gehbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche nutzbar. Ein Spielhaus kann bodenbündig vom Steg aus erreicht werden. Durch ein angedocktes Boot mit Sand- aufzug, eine mit Rollstuhl unterfahrbare Sandspielstation, Steuerrad und Netzaufstie- gen erinnert der in Teilen überdachte Steg an ein tropisches Inselparadies. Die Dä- cher werden durch stilisierte Palmen ergänzt und helfen an heißen Tagen Schatten zu 4 spenden. Im südlichen Eingangsbereich wird eine im Bestand vorhandene Tischtennisplatte ausgebaut. Um ein verbessertes Spielen zu ermöglichen und Stolperfallen zu vermei- den, soll hier der Bodenbelag erneuert und die Tischtennisplatte im Anschluss wieder aufgestellt werden. Neue Bänke am Wegesrand ermöglichen einen Überblick über die großzügige Spiel- landschaft. Als Fallschutzmaterial wird Sand verwendet, der gleichzeitig ein bodenna- hes Sandspiel ermöglicht. Gemäß dem Ziel, gemeinsames Spielen sowie soziales Lernen zu fördern, werden hier Rahmenbedingungen für inklusives Spielen geschaffen. Die Kinder können die Spielanlage entsprechend ihren motorischen und körperlichen Fähigkeiten auf unter- schiedliche Weise nutzen. Die verschiedenen Schwierigkeitsgrade ermöglichen ein ständiges Weiterentwickeln des eigenen Körpergefühls sowie das Erlernen insbeson- dere auch motorischer Fähigkeiten. Die Wasserspielanlage und Sandbaustelle fördern zusätzlich das gemeinsame Spie- len, die Kreativität und das Zusammenspiel der Kinder untereinander sowie besondere haptische Sinneserfahrungen mit dem Element Wasser. Hier wird ein Ort entstehen, der ein Anziehungspunkt über das Wohnumfeld hinaus für Kinder und Jugendliche, sowie für Familien sein kann. Die Planung ermöglicht in Kom- bination mit der vorhandenen Skate- und BMX Anlage eine attraktive Neugestaltung einer zentralgelegenen Spielplatzfläche in Ehrenfeld. Durch die direkte Nähe zur Park- fläche mit viel Wiese und der benachbarten Fitnessstation wird Erholung und Bewe- gung für Alle angeboten. Nach Beendigung der Baumaßnahme entstehen keine negativen Auswirkungen auf das Klima. Es erfolgt keine Versiegelung von Flächen, Die Bestandsbäume bleiben er- halten und werden in der baumschutzfachlichen Baubegleitung berücksichtigt. Finanzielle Auswirkungen: Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 776.500 €. Vom Investor sind da- von bis zu 274.300 € zu tragen. Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung zur Neugestaltung des Spiel- platzes Takufeld 1 – Subbelrather Straße steht in Höhe von 776.500 € im Teilfinanz- plan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604- Kinder- und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 8- Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Pauschalfinanzstelle 5100-0604-0-2002 Spielplätze zur Verfügung. Da die Wertgrenze für die Darstellung von Einzelmaßnahmen (ab 500.000 €) hier überschritten ist (siehe § 13 Nr. 2 HHS 2025/2026 i.V.m. § 4 Abs. 4 KomHVO NRW), ist eine neue Finanz- stelle anzulegen und die entsprechenden Mittel sind von der Pauschalfinanzstelle 5100-0604-0-2002 auf der Maßnahmenfinanzstelle 5100-0604-0-4106 Spielplatz Ta- kufeld 1 (gleicher Teilfinanzplan und gleiche Teilplanzeile) bereitzustellen. Die zur Umsetzung der Sanierung benötigte Aufwandsermächtigung in Höhe von vo- raussichtlich 56.800 € wird im Teilergebnisplan des Amtes für Kinder, Jugend und Fa- milie in der Produktgruppe 0604, Kinder- und Jugendarbeit, in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereitgestellt, da für die Sanierung im Vorfeld keine Rückstellung gebildet wurde. Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschrei- bungen in Höhe von 77.650 € p.a. sind in Zeile 14 (Bilanzielle Abschreibungen) im Teilergebnisplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604 (Kinder- und Jugendarbeit) ab 2026 entsprechend berücksichtigt. 5 Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen ab 2027 ff. ist vom Dezernat IV (De- zernat für Bildung, Jugend und Sport) im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanauf- stellungsprozesse innerhalb der dann zugewiesenen Budgets sicherzustellen – gege- benenfalls durch Mittelumschichtungen. Die sich aus der Vereinbarung im Durchführungsvertrag ergebenden Erträge aus der Auflösung von Sonderposten ab 2026 ff. in Höhe von 27.430 € p.a. sind im Teilergeb- nisplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604- Kinder- und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 2- Zuwendungen und allg. Umlagen berücksich- tigt. Die durch Wartung und Pflege entstehenden Folgekosten werden im Rahmen der Un- terhaltung durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen übernommen. Von der Fachverwaltung wurden sowohl die Auflagen der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung der Haushaltsatzung 2025/2026 sowie die geltenden Vorgaben zur Haushaltsbewirtschaftung geprüft. Die Prüfergebnisse des Bodengutachtens belegen, dass eine Sanierung des Spielhü- gels nach dem § 4 Bundesbodenschutzgesetz zum Zweck einer nachhaltigen Gefah- renabwehr aus Verkehrssicherungsgründen zwingend erforderlich ist. In diesem Sinne ist – zur Vorbeugung von Gesundheitsgefährdungen für spielende Kinder und Anwoh- ner – die Maßnahme unabweisbar. Zudem besteht seitens des Investors die Verpflichtung zur zeitnahen Umsetzung der Baumaßnahme. Um im Anschluss an die Neuanlage durch den Investor einen Leer- stand der Fläche zu vermeiden, der unweigerlich zu Vermüllung und missbräuchlicher Nutzung führen würde, ist im Zuge der Baumaßnahme auch umgehend eine Ausstat- tung mit Spielgeräten erforderlich, um durch Benutzung und Bespielung der Fläche für eine soziale Kontrolle zu sorgen. Daher ist die Maßnahme unaufschiebbar. Darüber hinaus werden damit auch Folgekosten durch ordnungsbehördliche Kontrollen, Müll- beseitigung und Vandalismus vermieden. Im Zuge einer Prüfung, ob die Standards gesenkt werden können, wurde bereits die kostengünstigste Variante unter Berücksichtigung der Vorgaben der Sicherheitsnor- men und Nachhaltigkeit ausgewählt
Anlage 0: Begründung der Dringlichkeit
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Begründung der Dringlichkeit: Der dringende Sanierungsbedarf auf dem Spielplatz T akufeld 1 erfordert eine möglichst zügige Umsetzung der Baumaßnahme durch den Investor eines benachbarten Wohnungsbauvorhabens. Dieser benötigt Planungssicherheit durch Herstellung dieses Planungs- und Umsetzungsbeschlusses. Um keine Sperrung der Fläche aus Gründen der Gefahrenabwehr zu riskieren und den Spielplatz baldmöglichst den Kindern und Jugendlichen des dicht besiedelten Stadtteils zugänglich zu machen, sollte eine Entscheidung durch die Gremien noch vor der bevorstehenden Sitzungspause erfolgen. Die Beschlussvorlage kann nur verfristet vorgelegt werden, weil die intensiven Abstimmungsprozesse der beteiligten Ämter mit dem Investor mehr Zeit in Anspruch nahmen als ursprünglich vorgesehen.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3291/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 23.01.2026
- Erstellt
- 22.10.2024 15:34