V/0528/2006
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 499 - Kenntnisnahme des Entwurfes
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
V-0528-2006-Anlage-1-Bürgeranhörung.pdf
7212 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage Nr. 528/2006 BÜRGERANHÖRUNG / Seite 1 26-01-2006 Niederschrift Über eine Bürgeranhörung nach § 3 (1) BauGB zum Bebauungsplanvorentwurf Bebauungsplan Nr. 499 - Gelmer - „westlich Schifffahrter Damm / südlich Schornheide“ der Stadt Münster Anlass: Bebauungsplanvorentwurf Nr. 499 - Gelmer – „westlich Schifffahrter Damm / südlich Schornheide “ der Stadt Münster Stadtbezirk: Gelmer, Mehrzweckhalle, Westerheide 3, Zeit: 12.01.06 18.00 Teilnehmer ca. 75 Bürgerinnen und Bürger Leitung der Bürgeranhörung: Herr Grenda (Bezirksvor steher) Vertreter der Verwaltung: Herr Ulrich Winter Herr Bernd Kettler Vertreter des Vorhabenträgers: Frau Heike Bühning – Stadt und Landschaft, Steinfurt Herr Ulrich Schultewolter - Stadt und Landschaft (Protokollführer) Herr Rein, Stadt und Landschaft Der Bezirksvorsteher Herr Grenda begrüßt zu Beginn die anwesenden Bürgerinnen und Bürger und stellt die Vertreter der Verwaltung und des vom Vorhabenträger beauftragten Planungsbüros vor. Er erläutert den Zweck der Bürge ranhörung und informiert die Anwe- senden über den geplanten Ablauf der Veranstaltung. Herr Winter erläutert den Anlass der Planung sowie die Notwendigkeit der Aufstellung eines Bebauungsplans und der Änderung des wirksamen Flachennutzungsplans. Anhand von Fo- tos wird das Plangebiet vorgestellt. Frau Bühning erläutert anhand eines Übersichtsplans , eines Luftbilds und einer Be- standsaufnahme die Situation im Plangebiet und seiner näheren Umgebung und führt die für das Plangebiet bestehenden Vorgaben auf. Das Plangebiet befindet sich südlich im unmittelbar en Anschluss an die bestehende Wohn- bebauung der Ortslage Gelmers. Das Plangebiet lieg t im Geltungsbereich des Land- schaftsplans LP 1 "Werse", Frau Bühning erläutert die städtebaulichen Rahmenbe dingungen mit den Besonderheiten der angedachten Planfestsetzung als Sondergebiet fü r Wohnen und Leben mit Pferden. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 499 BÜRGERANHÖRUNG / Seite 2 Dargestellt werden die notwendigen Nebenanlagen wie Reitanlagen, Reithalle, Paddockflä- chen, Grünlandflächen. Erläutert werden die vorgese henen Festsetzungen GRZ, GFZ, Hö- hen etc. Die Notwendigkeit einer Lärmschutzeinrichtung / Wa llanlage zum Schifffahrter Damm und für Teilflächen des Bebauungsgebietes mit Schallschutzfenstern wird erläutert. Anschließend erläutert Herr Schultewolter die Umwel trelevanten Kriterien. Dabei wurde insbesondere auf den Schutz und Erhalt aller besteh enden Gehölzstrukturen bis auf die Entnahme von 2 Eichen und 4 Pappeln im Bereich der neuen Erschließungszufahrt hinge- wiesen. Die geplante Erschließung kreuzt an einer S telle den bestehenden, geschützten Wallbereich. Ansonsten sind keine Eingriffe in Gehö lze vorgesehen. Des Weiteren wurde auf die Schutzgüter als zu beachtende Faktoren im Umweltbericht hingewiesen. Anschließend bat Herr Grenda um Wortmeldungen. Bürger 1: Warum sind zahlreiche Markierungen an Bäumen im Pla ngebiet bzw. im Umfeld dessen vorhanden? Sollen Bäume gefällt werden? Herr Schultewolter stellt klar dass die Markierung en nicht durch den Inves- tor veranlasst sind. Es sind keine Maßnahmen an den Gehölzen vorgese- hen. Möglicherweise stehen die Markierungen in Zusa mmenhang mit Ver- messungsarbeiten. Baumfällungen sind außer den Gena nnten für die Er- schließung nicht vorgesehen. Bürger 2: Kann die Erschließung der vorhandenen Sportanlage i m Zusammen- hang mit der diskutierten Planung optimiert werden? Herr Grenda weist darauf hin, dass solche Maßnahme n nicht im Zusam- menhang mit dem vorliegenden Plan stehen oder verbu nden werden kön- nen. Eine gesonderte Behandlung anlässlich einer kü nftigen BV-Sitzung wird angeregt. Bürger 3: Entstehen durch die Lichteinwirkungen aus der Sport platzbeleuch- tung Gefahren für die Pferde? Frau Bühning weist darauf hin, dass Lärmschutz und sonstige Beeinträchti- gungen durch einen Gutachter geprüft wurden. Beeint rächtigungen durch Lichtimmissionen sind für die Pferdehaltung nicht r elevant. Herr Holz weist darauf hin, das die Pferde sich an solche Lichtbeei nflussungen gewöhnen, es sogar im Interesse der Reiter ist, da sicher ein ige Pferde auch in Reit- sportwettbewerben teilnehmen werden, bei der auch u nter Flutlicht geritten wird. Bürger 4: Ein Bürger fragt nach Stallgrößen und der baulichen Ausführung. Frau Bühning und Herr Schultewolter erläutern, das s es entsprechende Vorgaben zu Größen gibt (Tierschutzgesetz) als auch über den Bebau- ungsplan entsprechende Höhen und Größenfestsetzunge n geben wird. Die bauliche Ausführung (z. B. Holz oder Mauerwerk) sol len nicht festgesetzt werden. Bürger 5: Ein Bürger weist darauf hin, das Plangebiet läge im Wasserschutzge- biet. Herr Schultewolter erläutert, das das Wasserschutz gebiet bis zur nördlichen Plangrenze reicht; das Plangebiet selbst sich jedoc h nicht im Wasser- schutzgebiet befinde. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 499 BÜRGERANHÖRUNG / Seite 3 Bürger 5: Wie ist der Umgang mit anfallendem Mist? Herr Schultewolter und Frau Bühning erläutern, das s der anfallende Mist regelmäßig entsorgt wird. Es sind gemeinschaftliche Sammelstellen vorge- sehen. Der anfallende Mist wird z.B. an Landwirte a bgegeben. Die Sam- melstellen sind mit gesonderten Flüssigkeitssammler n versehen, um eine Beeinträchtigung des Grundwassers auszuschließen. Ein spezifischer Flächennachweis vergleichbar zu l andwirtschaftlichen Be- trieben ist nicht erforderlich. Bürger 6: Wie ist die Gestaltung des Lärmschutzwalles vorgese hen, Bepflan- zung? Herr Schultewolter erläutert, dass der Wall durchg ehend mit landschaftsge- rechten Gehölzen bepflanzt werden soll. Die Höhenen twicklung ist entspre- chend den Vorgaben des Lärmschutzgutachtens differenziert festgelegt. Bürger 7: Wie gestalten sich die Kosten der Tierhaltung und der Nebenanlagen? Herr Holz erläutert, dass z.B. Grünlandflächen und Reithalle entsprechend anteilig auf die Nutzer umgelegt werden. Exakte Ang aben zu den Kosten liegen zurzeit noch nicht vor. Bürger 8: Entstehen Reitwege im Wald? Herr Schultewolter und Frau Bühning erläutern, das s der angrenzende Waldbereich durch das Plangebiet nicht erfasst wird . Ausgebaute Reitwege sind im Wald nicht vorgesehen. Die vorhandenen Erho lungsnutzungen werden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. Der bestehende Zu- gangsweg zum Wald bleibt erhalten. Bürger 9: Können die Eichen im Grenzbereich zum Sportplatz mi t Sträuchern unterpflanzt werden (Sichtschutz)? Die Anregung wird aufgenommen und auf ihre Machbar keit geprüft. Bürger 10: Frage nach dem Zeitplan der Planung? Herr Winter führt aus, dass die Offenlage des Beba uungsplanes voraus- sichtlich bis Mitte 2006 erfolgen kann und die Rech tskraft des B-Plans für Anfang 2007 erwartet wird. Die Baumaßnahmen könnten daran anschlie- ßend beginnen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen schließt Herr Grenda mit Dank an alle Anwesenden die Veranstaltung um 19.15 Uhr. Grenda Schultewolter Bezirksvorsteher Schriftführer
Berichtsvorlage
1786 Zeichen
V/0528/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 499: Gelmer - westlich Schifffahrter Damm / südlich Hakenesheide Kenntnisnahme des Entwurfes Beratungsfolge 10.08.2006 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 17.08.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht Bericht: Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 499: Gelmer – westlich Schifffahrter Damm / südlich Hakenesheide öffentlich auszulegen. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 499 sollen die planungsrechtlichen Vorausset- zungen zur Realisierung des Projektes Wohnen mit Pferdehaltung im Süden des Stadtteils Gel- mer geschaffen werden. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurde im März 2006 durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand am 12.01.2006 statt. Die Äußerungen während dieser Beteiligungen wurden soweit möglich in der Planung berücksichtigt. Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen sowie den Vorlagen Nr. 523/2006 (Änderung des Flächennutzungsplanes) und Nr. 527/2006 (Aufstellung des Bebau- ungsplanes) entnommen werden. Der Vorhabenträger ist Träger des sich aus dem Bebauungsplan ergebenden Erschließungsauf- wandes. Die Offenlegung des Planentwurfes soll im September 2006 erfolgen. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Bürgeranhörung 2. Begründung 3. Textliche Festsetzungen 4. Planverkleinerung Vorlagen-Nr.: V/0528/2006 Auskunft erteilt: Herr Winter / Herr Husmann Ruf: 492 61 30 / 492 61 94 E-Mail: HusmannN@stadt-muenster.de Datum: 11.07.2006 Öffentliche Berichtsvorlage
V-0528-2006-Anlage-4-Planverkleinerung.pdf
111 Zeichen
Anlage 4 zur Vorlage Nr. 528/2006 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 499 -Verkleinerung- Maßstab: 1:2000
V-0528-2006-Anlage-3-Textliche Festsetzungen.pdf
6381 Zeichen
Anlage 3 zur Vorlage Nr. 528/2006 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 499 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUM ENTWURF / Seite 1 1. Textliche Festsetzungen gemäß § 9 und § 12 BauGB 1.1 Im Sondergebiet mit der Fußnote 1 (SO1) sind fo lgende Nutzungen zulässig: Bewegungshalle für den Reitsport, Bewegungsplatz fü r den Reitsport, Pferdestallungen, reitsportbezogene Ergänzungseinrichtungen (Gastrono mie, Einzelhandelsflächen bis insgesamt 70 m² Verkaufsfläche), sonstige Nebenanlagen. 1.2 Im Sondergebiet mit der Fußnote 2 (SO2) sind fo lgende Nutzungen zulässig: Wohngebäude, Nebenanlagen, Pferdeställe auf den ges ondert festgesetzten Grund- stücksflächen. 1.3 Im Sondergebiet mit der Fußnote 3 (SO3) sind fo lgende Nutzungen zulässig: Wohngebäude, Nebenanlagen, Pferdeställe auf den ges ondert festgesetzten Grund- stücksflächen, reitsportbezogene Ergänzungseinricht ungen (Gastronomie, Einzelhan- delsflächen bis insgesamt 250 m² Verkaufsfläche). 1.4 In den SO2- und SO3- Gebieten beträgt die Minde stgrundstücksgröße bei Einzelhäu- sern 1000 m², bei Doppelhäusern 800 m². 1.5 Pro Hauseinheit (Einzelhaus, Doppelhaushälfte) ist nur eine Wohnung zulässig. Aus- nahmsweise ist eine zweite Wohneinheit zulässig, we nn sie als Einliegerwohnung in ei- ner Größenordnung errichtet wird, die gegenüber der Hauptwohnung untergeordnet ist. (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB). 1.6 Auf den mit „PF“ und „PF*“ festgesetzten Fläche n darf die Gebäudegrundfläche je Grundstück 80 m² betragen. Die Gebäude dürfen eine Höhe von 5.00 m (Bezugspunkt OK. zugeordnete Erschließungsfläche) nicht überschr eiten. Sie dürfen ausschließlich der Pferdehaltung dienen, sonstige Großtierhaltung ist unzulässig. 1.7 Sonstige Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig. 1.8 Im SO1- Gebiet beträgt die max. zulässige Gebäu dehöhe 11.00 m. Im SO2- und SO3- Gebiet beträgt die max. zulässige Gebäudehöhe 10.50 m. Die zulässige Traufhöhe (Schnittpunkt zwischen Wand und Dachhaut) darf 3.00 m nicht unterschreiten und 4.50 m nicht überschreiten. Bezugspunkt für die jeweiligen Höhen ist die OK. St raßenkrone der jeweils zugeordne- ten Erschließungsfläche. Die Oberkante Erdgeschossfertigfußboden der Wohngeb äude muss mindestens 0.3 m über Oberkante der jeweils der Erschließung dienenden Verkehrsfläche liegen. (§ 9 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 18 Abs. 1 BauNVO). Bezugspunkt für die Höhenangaben des festgesetzten Lärmschutzwalles ist die beste- hende Geländehöhe am Wallfuß (49.00 m ü. NN). 1.9 Im SO1- Gebiet ist eine max. Gebäudelänge von 6 5.00 m zulässig. Der Berechungsfak- tor zur Ermittlung der Abstandflächen zu den östlic h und südlich angrenzenden Er- schließungsflächen wird gem. § 6 (5) BauO NRW auf 0 .4 festgesetzt (abweichende Bauweise). 1.10 Entlang der gekennzeichneten Baugrenzen bzw. G ebäudeseiten müssen bei Errichtung, Änderung und Erweiterung von Aufenthaltsräumen gem. § 48 BauO NRW die Anforde- rungen an das resultierende Schalldämmmaß gemäß den ausgewiesenen Lärmpegelbe- reichen nach DIN 4109 erfüllt werden. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 499 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUM ENTWURF / Seite 2 1.11 Die mit einem Pflanzgebot festgesetzten Fläche n sind mit heimischen Flurgehölzen wie Stieleiche, Hainbuche, Feldahorn, Eberesche, Haselnuss, Hartriegel, Holunder, Schlehe, Weißdorn, Pfaffenhütchen und Hundsrose in Baumschul qualität zu bepflanzen. Die Min- destgröße der Pflanzware muss bei Sträuchern 100 – 150 cm Höhe, bei Heistern 150 – 175 cm Höhe und bei Hochstämmen 12 – 14 cm Stammumf ang betragen. Die Bepflan- zung ist in Gruppen von je 5 – 10 Gehölzen einer Ar t vorzunehmen, wobei die strauch- artigen Gehölze in den äußeren Randreihen anzuordne n sind. Je 100 m² Pflanzfläche sind mindestens 3 Heister oder Hochstämme zu pflanz en. Die Gehölze sind in Reihen und einem Pflanzverband von 1.5 x 1.5 m fachgerecht zu pflanzen und auf Dauer zu er- halten. Für Ausfälle ist gleichwertiger Ersatz zu leisten. 1.12 Auf den im Bebauungsplan mit „PF*“ festgesetzt en „Flächen für Pferdeställe“, sind die der Haupterschließung abgewandten Gebäudeseiten vol lflächig mit standortgerechten, heimischen Flurgehölzen zu begrünen. 2. Textliche Festsetzungen gemäß § 86 BauO NRW 2.1 Bei Doppelhäusern sind für Fassade und Dach (ei nschließlich Dachaufbauten) einheitli- che Materialien hinsichtlich Art, Format und Farbto n zu verwenden. Für einzelne Teilflä- chen (z. B. Anlagen zur Solarenergienutzung, Dachbe grünung u. ä.) sind Ausnahmen zulässig. 2.2 Doppelhäuser sind jeweils hinsichtlich Art und Größe einheitlich in Dachform, Dachnei- gung und Dachaufbauten zu errichten. 2.3 Dachaufbauten und –einschnitte sind nur bei ein er Dachneigung ab 30° auf max. 2/3 der Trauflänge zulässig. Sie sind ebenso wie Vor- oder Anbauten nur bis zu einer Höhe von 1.00 m unterhalb der Firsthöhe des Hauptbaukörpers zulässig. 2.4 Außerhalb der Vorgartenbereiche sind als Abschi rmung der Freiflächen nur Holzzäune oder Koppelzäune bis zu 1.50 m Höhe sowie generell Hecken zulässig. Im Vorgartenbereich sind an der jeweiligen Erschlie ßungsstraße Einfriedungen bis zu einer Höhe von 0.75 m zulässig. Sofern Mauern erric htet werden, sind diese mit einem roten Verblendmauerwerk herzustellen. 3. Hinweise 3.1 Die „Ortssatzung über die Entwässerung der Grun dstücke und den Anschluss an die ge- meindliche Abwasseranlage der Stadt Münster“ (Entwä sserungssatzung) vom 16.12.1999 ist zu beachten. Besonders hingewiesen wird auf das Einleitungsverbot für Drainage- und Grundwasser. Nach § 51 a Landeswassergesetz ist das anfallende N iederschlagswasser auf den Bau- grundstücken zu versickern. 3.2 Die Entdeckung von Bodendenkmalen ist unverzügl ich der Stadt oder dem Landschafts- verband Westfalen-Lippe, Westfälisches Museum für A rchäologie – Landesmuseum und Amt für Bodendenkmalpflege, Münster, anzuzeigen (§ 15 DSchG NW). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG NW). 3.3 Aufgrund der Pferdehaltung und der damit verbun denen betrieblichen Abläufe ist im ge- samten Plangebiet mit daraus resultierenden Lärm-, Staub, - Licht, - und Geruchsimmis- sionen zu rechnen. 3.4 Zur Realisierung dieses Bebauungsplans werden e rgänzende, öffentlich -rechtliche Ver- einbarungen zwischen der Stadt Münster und dem Vorhabenträger abgeschlossen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (6)
- Bebauungsplan Nr. 499 (amtlicher Umring) amtlich
- Schifffahrter Damm
- Hakenesheide
- Schornheide
- Westerheide 3
- Werse
Bebauungsplan Nr. 499
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Gelmer - Westlich Schifffahrter Damm / Südlich Hakenesheide
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0528/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 06.07.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37