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V/0657/2005

Erschließung Bebauungsplangebiet Nr. 440: Hegerskamp / Lohausbach

Vorlage 22.08.2005

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 18.10.2005, TOP 4.7

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2948 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kanalerschließung Bebauungsplangebiet Nr. 440: Hegerskamp / Lohausbach 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
18.10.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt dem vom Ingenieurbüro Böhne / Osna-
brück aufgestellten Entwurf und den Kanalerschließungsarbeiten zu. 
 
 
 
Finanzierung: 
 
Die Baumaßnahme wird für das Bebauungsplangebiet   von der AKG Bau- und Entwicklungsge-
sellschaft / Glandorf auf Grundlage des städtebaulichen Vertrages vom 15.03.2004 durchgeführt 
und finanziert. 
Entwässerungsbeiträge werden vertragsgemäß nicht erhoben. Es handelt sich um keine Beihilfe-
maßnahme. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Aufgrund der geänderten Hauptsatzung und der neuen Zuständigkeitsordnung liegt die Entschei-
dungszuständigkeit für die Kanalbaumaßnahme nach Anhörung in der BV beim AUB. 
 
 
Allgemein: 
Für das ca. 1,84 ha große Baugebiet ist für die Erschließung der Baugrundstücke die Verlegung 
von Schmutz- und Regenwasserkanälen, der B au eines Schmutzwasserpumpwerkes und die An-
legung eines Regenrückhaltebeckens erforderlich. 
 
Geplant ist die entwässerungstechnische Erschließung im Trennsystem. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0657/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Michael.Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
23.08.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
 
Schmutzwasserkanalisation: 
Aufgrund der vorliegenden topografischen Höhenverhältnisse (das Gelände fällt von der Straße 
Hegerskamp zum Lohausbach von ca. 55,90 auf ca. 55,00 m ü. NN) wird das Schmutzwasser im 
westlichen Bereich in einem Pumpwerk gesammelt und durch eine Druckrohrleitung an den vor-
handenen Schmutzwasserkanal in der Straße Hegerskamp angeschlossen. 
 
Regenwasserkanalisation: 
Das anfallende Niederschlagswasser wird in einem Regenrückhaltebecken gesammelt und ge-
drosselt dem Lohausbach zugeführt. Hierfür ist eine entsprechende Fläche am westlichen Rand 
des Baugebietes vorgesehen. 
 
Eine Erlaubnis nach § 7 Wasserhaushaltsgesetz zur Einleitung von Niederschlagswasser in den 
Lohausbach ist beantragt. 
 
Zur Realisierung des rechtskräftigen, vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurden ergänzende 
öffentlich – rechtliche vertragliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Münster und dem Vorha-
benträger abgeschlossen (Durchführungsvertrag). 
 
Die Planungsunterlagen wurden dem Tiefbauamt am 05.07.2005 übergeben. 
 
Der Investor hat mit den Bauarbeiten am 03.08.2005 begonnen. Es wird mit einem Realisierungs-
zeitraum von 8 Monaten gerechnet. 
 
Um die Integration von Menschen mit Behinderungen zu fördern und eine barrierefreie Umwelt in 
der Stadt zu schaffen, werden bei Baumaßnah men des Tiefbauamtes die Interessen von Men-
schen mit Behinderungen soweit irgend möglich berücksichtigt. 
 
In Vertretung 
 
 
gez.  
Joksch 
Stadtbaurat

Beratungsverlauf (2)

08.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.10.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.7 Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hegerskamp

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0657/2005
Typ
Vorlage
Datum
22.08.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37