V/0657/2005
Erschließung Bebauungsplangebiet Nr. 440: Hegerskamp / Lohausbach
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Beschlussvorlage
2948 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Kanalerschließung Bebauungsplangebiet Nr. 440: Hegerskamp / Lohausbach Beratungsfolge 08.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 18.10.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt dem vom Ingenieurbüro Böhne / Osna- brück aufgestellten Entwurf und den Kanalerschließungsarbeiten zu. Finanzierung: Die Baumaßnahme wird für das Bebauungsplangebiet von der AKG Bau- und Entwicklungsge- sellschaft / Glandorf auf Grundlage des städtebaulichen Vertrages vom 15.03.2004 durchgeführt und finanziert. Entwässerungsbeiträge werden vertragsgemäß nicht erhoben. Es handelt sich um keine Beihilfe- maßnahme. Begründung: Aufgrund der geänderten Hauptsatzung und der neuen Zuständigkeitsordnung liegt die Entschei- dungszuständigkeit für die Kanalbaumaßnahme nach Anhörung in der BV beim AUB. Allgemein: Für das ca. 1,84 ha große Baugebiet ist für die Erschließung der Baugrundstücke die Verlegung von Schmutz- und Regenwasserkanälen, der B au eines Schmutzwasserpumpwerkes und die An- legung eines Regenrückhaltebeckens erforderlich. Geplant ist die entwässerungstechnische Erschließung im Trennsystem. Vorlagen-Nr.: V/0657/2005 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Michael.Grimm@stadt-muenster.de Datum: 23.08.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - Schmutzwasserkanalisation: Aufgrund der vorliegenden topografischen Höhenverhältnisse (das Gelände fällt von der Straße Hegerskamp zum Lohausbach von ca. 55,90 auf ca. 55,00 m ü. NN) wird das Schmutzwasser im westlichen Bereich in einem Pumpwerk gesammelt und durch eine Druckrohrleitung an den vor- handenen Schmutzwasserkanal in der Straße Hegerskamp angeschlossen. Regenwasserkanalisation: Das anfallende Niederschlagswasser wird in einem Regenrückhaltebecken gesammelt und ge- drosselt dem Lohausbach zugeführt. Hierfür ist eine entsprechende Fläche am westlichen Rand des Baugebietes vorgesehen. Eine Erlaubnis nach § 7 Wasserhaushaltsgesetz zur Einleitung von Niederschlagswasser in den Lohausbach ist beantragt. Zur Realisierung des rechtskräftigen, vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurden ergänzende öffentlich – rechtliche vertragliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Münster und dem Vorha- benträger abgeschlossen (Durchführungsvertrag). Die Planungsunterlagen wurden dem Tiefbauamt am 05.07.2005 übergeben. Der Investor hat mit den Bauarbeiten am 03.08.2005 begonnen. Es wird mit einem Realisierungs- zeitraum von 8 Monaten gerechnet. Um die Integration von Menschen mit Behinderungen zu fördern und eine barrierefreie Umwelt in der Stadt zu schaffen, werden bei Baumaßnah men des Tiefbauamtes die Interessen von Men- schen mit Behinderungen soweit irgend möglich berücksichtigt. In Vertretung gez. Joksch Stadtbaurat
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Hegerskamp
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0657/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 22.08.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37