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3392/2019

Feuerwerke am Kölner Rheinufer

Beantwortung einer Anfrage (BV) 27.09.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 08.10.2019, TOP 9.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3866 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/327 
 
Vorlagen-Nummer 
 3392/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 08.10.2019 
 
Feuerwerke am Kölner Rheinufer 
AN/1152/2019 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung 7 bittet um Beantwortung folgender Fra-
gen: 
 
1. Welche Ämter sind an einer Genehmigung für ein Feuerwerk beteiligt, welches Amt erteilt 
schlussendlich die Genehmigung? 
2. Welche umweltrechtlichen Voraussetzungen und Gutachten müssen geschaffen und beige-
bracht werden, um ein Feuerwerk am Kölner Rheinufer genehmigungsfähig zu machen? 
3. Wann und wie können Feuerwerke in der Brutzeit zwischen März und Mai genehmigt werden?  
4. Sind die in 2019 abgefeuerten Feuerwerke in Porz nach den notwendigen Kriterien fristgerecht 
beantragt und positiv beschieden worden, wenn nicht, auf welcher Grundlage durften sie ab-
gefeuert werden? 
 
 
Mitteilung der Verwaltung: 
 
zu 1: 
Grundsätzlich steht das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenstände durch gewerbliche Pyrotech-
niker nicht unter Erlaubnisvorbehalt, sondern ist gem. § 23 Abs.3 der 1. Sprengverordnung (1. 
SprengV) leidglich bei der Ordnungsbehörde anzuzeigen. Lediglich das Abbrennen pyrotechnischer 
Gegenstände durch Privatpersonen ist durch die Ordnungsbehörde erlaubnispflichtig.  
 
Im Rahmen der Anzeigen- bzw. Antragsbearbeitung werden in Abhängigkeit von Abbrennort und Um-
fang des Feuerwerks folgende Stellen beteiligt: 
 
-Bezirksregierung Köln 
-Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz 
-Polizeipräsidium Köln 
-Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
-Umwelt- und Verbraucherschutzamt 
-Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Köln 
-Wasserschutzpolizei 
-Deutsche Flugsicherung 
 
Die Anzeigenbestätigung für Gewerbetreibende bzw. die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für 
Private im Sinne der 1. SprengV erfolgt durch das Amt für öffentliche Ordnung.  
 
zu 2:  
Von Seiten des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz 
NRW existieren keine Handreichungen zu der Thematik Feuerwerk in der Vogelbrutzeit. Artenschutz-

2 
 
rechtliche Untersuchungen zu Feuerwerken wurden 2015 veröffentlicht und zeigten die teilweise gra-
vierenden Negativfolgen auf die Vogelwelt auf. Auf Grundlage des § 44 (1) Bundesnaturschutzgesetz 
ist beispielswiese wie bei einem Feuerwerk anlässlich des Porzer Inselfestes zwingend eine Arten-
schutzprüfung (ASP) durchzuführen, damit von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde valide und 
rechtssichere Aussagen zu der Genehmigungsfähigkeit getroffen werden können. Auf Bemühen der 
Unteren Naturschutzbehörde wurde im Jahr 2016 ein Gutachten zum Feuerwerk im Rahmen des In-
selfests erstellt. Jedoch ist das vorliegende Gutachten nicht hinreichend aussagekräftig, da u. a. der 
Wirkraum des Feuerwerks nicht großräumig genug untersucht wurde. Entsprechend können von Sei-
ten der Unteren Naturschutzbehörde keine rechtlich und fachlich fundierten Aussagen zu der Ge-
nehmigungsfähigkeit von Feuerwerken innerhalb der Vogelbrutzeit am Rhein getroffen werden. Die 
Untere Naturschutzbehörde stellt eine artenschutzrechtliche Genehmigung für das Jahr 2020 nur in 
Begleitung einer umfangreichen Untersuchung (ASP: Abgrenzung und Umfang in direkter Absprache 
mit der UNB Köln) in Aussicht. Basierend auf den Ergebnissen der ASP kann eine Aussage zu der 
Genehmigungsfähigkeit in 2021 und folgender Jahre getroffen werden. 
 
zu 3: 
Auf Grundlage der Ergebnisse der unter Ziffer 2 erwähnten Artenschutzprüfung. 
 
zu 4: 
Im Jahr 2019 wurden bis zum 24.09.2019 -13- Feuerwerke der Kategorie 2 (sog. „Silvesterfeuer-
werk“) sowie -2- Feuerwerke der Kategorie 4 (sog. „Höhenfeuerwerk“) auf dem Gebiet des Stadtbe-
zirks Porz beantragt/angezeigt und auch genehmigt/bestätigt.

Beratungsverlauf (1)

08.10.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3392/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
27.09.2019
Erstellt
26.09.2019 10:52