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0167/2017

Sachstand Kunstrasenplätze im Allgemeinen

Mitteilung Ausschuss 17.01.2017

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Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

15827 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/52/521 
 
Vorlagen-Nummer  17.01.2017 
 0167/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Sportausschuss 19.01.2017 
 
Sachstand Kunstrasenplätze im Allgemeinen 
(Stand 11.01.2017) 
Derzeit werden beim Sportamt die Projekte der Prioritätenliste bearbeitet. 
 
Aufgrund umfangreicher Abklärungen mit den verschiedenen Dienststellen der Stadt Köln sowie an-
derer Behörden und der erforderlichen Genehmigungen, die für den Bau von Kunstrasenplätzen ein-
zuholen sind (wie z. B. Baugenehmigung, Wasserrechtliche Genehmigung, Befreiung von der Pflicht 
zur Überlassung von Niederschlagswasser, ggf. Landschaftspflegerischer Begleitplan usw.) konnten 
verschiedene Kunstrasenprojekte nicht so zügig wie angedacht realisiert werden. Zudem hat es Än-
derungen im Vergaberecht bei der Vergabe von externen Planerleistungen gegeben, die ebenfalls zu 
Verzögerungen im Planungsablauf geführt haben. Dieses hat zu Verzögerungen bei den Projekten 
der Prioritätenliste Wuppertaler Straße, Friedrich-Karl-Straße, Kolkrabenweg, Thurner Kamp, Hum-
boldtstraße und Egonstraße geführt. 
 
Durch die personelle Umstrukturierung innerhalb des Sportamtes, durch Schaffung zusätzlicher Inge-
nieurstellen, werden die in der Prioritätenliste aufgeführten Bauprojekte seit Februar 2016 mit eigenen 
Ingenieuren bearbeitet. 
 
Nachfolgend die Sachstände zu den Baumaßnahmen der Kunstrasenprojekte. 
 
 
Sachstandsbericht Prioritätenliste 
 
 
Maßnahmen 2013 
 
Sportanlage Wuppertaler Straße, Generalsanierung mit Umbau in einen Kunstrasenplatz, inkl. 
Errichtung eines Umkleidegebäudes, Bezirk 9: 
 
Änderungen im Vergaberecht führten bei der Vergabe externer Planungsleistungen zu erheblichen 
Verzögerungen im Projektablauf. Um weitere Verzögerungen zu vermeiden wurde die Gebäudewirt-
schaft mit der Projektsteuerung und mit der Vergabe der notwendigen externen Planungsleistungen 
für den Kunstrasenplatz beauftragt; die Planung des Umkleide- und Sanitärgebäudes wurde zwi-
schenzeitlich durch die Gebäudewirtschaft ebenfalls an ein externes Planungsbüro vergeben. 
 
Das Prüfprotokoll des RPA zu der Kostenberechnung ist am 17.11.2016 beim Sportamt eingegangen. 
Daraufhin wurde die Baubeschluss-Vorlage für den Kunstrasenplatz erstellt und der Baubeschluss 
am 08.12.2016 erzielt. Aktuell befindet sich die Planung in der Genehmigungsphase. Der Land-
schaftspflegerische Begleitplan wird derzeit überarbeitet. Im Anschluss kann der Bauantrag einge-
reicht werden. Die Beauftragung des externen Landschaftsarchitekturbüros mit den Leistungsphasen 
5-9 steht noch aus. Die Planung des Gebäudes befindet sich in der Entwurfsphase.

2 
 
Sportanlage Friedrich-Karl-Straße 
Generalsanierung mit Umbau in einen Kunstrasenplatz, Bezirk 5: 
 
Die städt. Gebäudewirtschaft wurde mit der Projektsteuerung und mit der Vergabe der notwendigen 
externen Planungsleistungen für den Kunstrasenplatz beauftragt. 
Das Boden- und Lärmschutzgutachten wurde erstellt. Der Entwurf und die Kostenberechnung sind 
nach Vorlage der Ergebnisse des Bodengutachtens gefertigt und wurden im Mai 2016 beim Rech-
nungsprüfungsamt eingereicht. Parallel dazu wurden die erforderlichen Genehmigungsanträge wie 
Antrag auf Baugenehmigung, einschließlich Landschaftspflegerischem Begleitplan und Artschutz-
rechtlicher Prüfung sowie Antrag auf Wasserrechtliche Genehmigung, etc. bei den zuständigen Äm-
tern eingereicht. 
Die Bauantragsunterlagen mussten im Juli sowie im Dezember 2016 aufgrund von fehlenden Anga-
ben im Amtlichen Lageplan sowie zusätzlich verlangtem Lichtimmissionsgutachten ergänzt werden. 
Das Prüfprotokoll des RPA lag am 19.09.2016 vor, so dass die Baubeschluss-Vorlage erstellt werden 
konnte. Der Baubeschluss erfolgte Mitte November 2016. 
Das externe Landschaftsarchitekturbüro wurde von der Gebäudewirtschaft mit den Leistungsphasen 
5-6 weiterbeauftragt und befindet sich derzeit in der Ausführungsplanung und erstellt die Ausschrei-
bung. 
Nach erfolgter Submission und Vergabe wird von einem Baubeginn im 2. Quartal 2017 ausgegangen. 
 
Sportanlage Kolkrabenweg, Kieselrot- und Generalsanierung 
mit Umbau in einen Kunstrasenplatz, Bezirk 4: 
 
Die Maßnahme gliedert sich in den Bereich der Kieselrotsanierung und in die Baumaßnahme für den 
Platz. Da die Mittel für die Altlastensanierung der Sportanlage zu 80% aus einer Zuwendung des 
Landes NRW bis spätestens Ende 2015 für die Maßnahme verausgabt werden mussten, wurde vorab 
ein Dringlichkeitsbeschluss für die Kieselrotsanierung der Sportanlage gefasst. Der Auftrag für die 
Kieselrotsanierung wurde im März 2015 vergeben und die Sanierung der Sportanlage wurde im Juni 
2015 abgeschlossen. 
Aufgrund umfangreicher Genehmigungen und Abstimmungen mit anderen Behörden konnten die 
Baumaßnahme der Sportanlage nicht parallel mit den Sanierungsarbeiten ausgeführt werden, so 
dass es zu einer Bauunterbrechung gekommen ist. Dieses wurde den betroffenen Nutzern sowie der 
Bezirksvertretung mitgeteilt. 
Die Baugenehmigung für den Umbau des Sportplatzes wurde am 31.05.2016 erteilt. Der Baube-
schluss wurde am 28.06.2016 durch den Rat herbeigeführt. Zurzeit wird durch die Ingenieure des 
Sportamtes die Ausführungsplanung abgeschlossen und das Leistungsverzeichnis vorbereitet. Nach 
der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen mit anschließender Submission wird von einem Baube-
ginn im 4. Quartal 2016 und einem Abschluss der Baumaßnahme im 3. Quartal 2017 ausgegangen. 
 
 
Maßnahmen 2014 
 
Sportanlage Thurner Kamp, Platz 1, Umbau des Tennenplatzes in ein Kunstrasenspielfeld mit 
Errichtung Kleinspielfeld, Bezirk 9: 
 
Die Bauantragsunterlagen sind beim Bauamt eingereicht. 
Der Baubeschluss wurde am 17.11.2016 im Sportausschuss (07.11.2017 BV 9) gefasst. Das Projekt 
befindet sich zurzeit in der Leistungsphase 6 (Ausschreibung). Das Ausschreibungsverfahren wird im 
2 Quartal 2017 stattfinden. Die Ausführung wird im 3.Quartal 2017 beginnen. 
 
Sportanlage Humboldtstraße, Platz 2, Kieselrot- und Generalsanierung mit Umbau in einen 
Kunstrasenplatz mit Kunststofflaufbahn, Bezirk 7: 
 
Der Planungsbeschluss wurde am 18.03.2014 im Sportausschuss (11.03.2014 BV 7) gefasst. Auf-
grund der Änderungen des Vergaberechts für die Vergabe an externe Planer kam es bei dieser Maß-
nahme ebenfalls zu Verzögerungen im Projektablauf. Die Gebäudewirtschaft wurde mit der Umset-
zung der Maßnahme beauftragt. Die Grundlagenermittlungen und Planungsleistungen wurden an ein 
externes Landschaftsarchitekturbüro vergeben. Nach Abschluss der Leistungsphasen 1-2 wird die 
weitere Planung des Projektes durch Ingenieure des Sportamtes übernommen. Die Kieselrotsanie-

3 
 
rung wird unter Beteiligung des Umweltamtes durchgeführt. Im August wurde hierfür mit den Boden-
untersuchungen begonnen. Für die Kieselrotsanierung wurden von der Bezirksregierung Köln im No-
vember 2016 Mittel in Höhe von 603.200,00 € (Höchstsatz) bewilligt. Diese sind in den Jahren 2017 
und 2018 abzurufen. Die Durchführung für die Kieselrotsanierung ist für Ende 2017 vorgesehen. Für 
den Umbau der Sportanlage werden derzeit die Entwurfspläne und die Kostenberechnung erstellt. 
Das Bodengutachten, zum Umbau und zur Entwässerung, wird nach der Submission am 16.01.2017 
beauftragt. 
 
Sportanlage Egonstraße, Generalsanierung mit Umbau in einen Kunstrasenplatz,  
Bezirk 9: 
 
Aufgrund der Personalaufstockung in der Planungsabteilung des Sportamtes wird die Planung im 
eigenen Hause durchgeführt. Die Vorentwurfspläne wurden am 26.3.2016 mit dem Verein bespro-
chen. Die Wasserrechtliche Erlaubnis wurde bereits im März 2016 beim Umwelt- und Verbraucher-
schutzamt eingereicht. Die erforderliche landschaftsrechtliche Kurzaussage wurde durch das Sport-
amt erstellt und ist mit der Unteren Landschaftsbehörde (ULB) abgestimmt. Eine nachträglich gefor-
derte Artenschutzrechtliche Vorprüfung wurde durch eine beauftragte externe Biologin erstellt und 
liegt seit Mitte Dezember 2016 zur weiteren Abstimmung bei der ULB vor.  
Das Lärmschutzgutachten wurde von einem externen Lärmgutachter erstellt und liegt ebenfalls vor. 
Das Prüfprotokoll des RPA zu der Kostenberechnung ist am 16.11.2016 beim Sportamt eingegangen. 
Daraufhin wurde die Baubeschluss-Vorlage erstellt und der Baubeschluss am 08.12.2016 erzielt. 
Derzeit werden die weiteren Bauantragsunterlagen erstellt sowie parallel an den Ausführungsplanun-
gen und der Ausschreibung gearbeitet. 
 
 
Maßnahmen 2015 
 
Bezirkssportanlage Scheibenstraße, Platz 3, Generalsanierung mit Umbau in einen Kunstra-
senplatz, Bezirk 5: 
 
Der Verein FSV Köln 1899 beabsichtigt in Eigenregie einen Tennenplatz in einen Kunststoffrasen-
platz umzubauen. Dazu hat der Verein entsprechende Kostenunterlagen vorgelegt. Nach Prüfung 
dieser Unterlagen hat die Verwaltung den politischen Gremien die Freigabe der entsprechenden Bei-
hilfemittel vorgeschlagen. Nach Freigabe dieser Mittel beabsichtigt die Verwaltung dem Verein eine 
entsprechende Bewilligung über den städtischen Zuschuss zu erteilen. Die Verwaltung geht davon 
aus, dass der Verein kurzfristig nach der Bewilligung mit der Umsetzung der Maßnahme beginne 
wird. Die Fertigstellung wäre danach zum Frühjahr 2018 zu erwarten. 
 
Sportanlage Kendenicher Straße, Generalsanierung mit Umbau in einen Kunstrasenplatz, Be-
zirk 2: 
 
Der Planungsbeschluss wurde am 27.08.2015 gefasst. Auf Grund der Personalaufstockung in der 
Planungsabteilung des Sportamtes wird die Planung im eigenen Hause durchgeführt. Der Vorentwurf 
wurde bereits am 18.05.2016 mit den Vereinen SV Rot-Weiß Köln-Zollstock 05 e.V. und SpVg. Armi-
nia 09 Köln e.V. besprochen. Das Bodengutachten wurde erstellt. Das Lärmgutachten wurde unter 
Mithilfe des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes vergeben. Des Weiteren wurde der Antrag auf 
Luftbildauswertung zur Kampfmittelräumung gestellt und Leitungsauskünfte eingeholt.  
Der Entwurf ist abgeschlossen und mit dem Verein abgestimmt. Derzeit wird die Kostenberechnung 
einschl. Massenblätter und –pläne zur Vorlage beim RPA erstellt. Parallel hierzu werden die Unterla-
gen für die Baugenehmigung einschl. Antrag auf Wasserrechtliche Erlaubnis etc. gefertigt.  
Für den erforderlichen Landschaftspflegerischen Begleitplan und die Artenschutzrechtliche Vorprü-
fung wird im 1. Quartal 2017 ein externes Planungsbüro beauftragt. Nach Prüfung der Kostenberech-
nung durch das RPA wird die Verwaltung eine entsprechende Baubeschlussvorlage erstellen. 
 
Sportanlage Lustheider Straße, Platz 1, Generalsanierung mit Umbau in einen Kunstrasen-
platz, Bezirk 8: 
 
Der Verein plant, die Sportanlage Lustheider Straße, Platz 1, in Eigenregie umzubauen. Zu dieser 
Maßnahme hat der Verein einen entsprechenden Förderantrag gestellt. Mittlerweile wurden die ent-

4 
 
sprechenden Haushaltsmittel für die Beihilfegewährung freigegeben. Derzeit findet eine Abstimmung 
zwischen dem Verein und der Verwaltung zur Umsetzung der Maßnahme statt. Die Verwaltung geht 
davon aus, dass die Maßnahme im Laufe des Jahres 2017 umgesetzt wird. 
 
 
Maßnahmen 2016 
 
Sportanlage Everhardtstraße, Generalsanierung mit Umbau in einen Kunstrasenplatz, Bezirk 4: 
 
Zum geplanten Umbau der Sportanlage Everhardtstraße von Tennenplätzen in Kunstrasenplätze wird 
es einen Ortstermin am 25.01.2017 mit dem DSK Köln und dem Sportamt gegeben. Auf diesem Ge-
spräch wird ein abschließender Entschluss zum weiteren Vorgehen erwartet. Derzeit kann keine Aus-
sage zur konkreten Umsetzung der Maßnahme gemacht werden. 
 
Sportanlage Martinusstraße, Generalsanierung mit Umbau in einen Kunstrasenplatz, Bezirk 6: 
 
Der Planungsbeschluss wurde am 16.06.2016 gefasst. Auf Grund der Personalaufstockung in der 
Planungsabteilung des Sportamtes wird die Planung im eigenen Hause durchgeführt werden.  
Die Abstimmung mit den Nutzern hat stattgefunden, die Anmerkungen der Nutzer wurden mit in die 
Vorplanung aufgenommen. Das Bodengutachten wird zurzeit abschließend bearbeitet. Danach wird 
die Entwurfsplanung auf der Grundlage der Vorplanung und des Bodengutachtens weiter bearbeitet. 
Die Luftbildauswertung durch den Kampfmittelräumdienst ist erfolgt. Im Zuge der zukünftig geplanten 
Arbeiten in tiefergehende Bodenschichten wird der Kampfmittelräumdienst diese Arbeiten begleiten. 
 
Bezirkssportanlage Heinrich-Rohlmann-Straße, Platz 1, Generalsanierung mit Umbau in einen 
Kunstrasenplatz, Bezirk 4: 
 
Der Planungsbeschluss wurde am 16.06.2016 gefasst. Auf Grund der Personalaufstockung in der 
Planungsabteilung des Sportamtes wird die Planung im eigenen Hause durchgeführt werden. 
Die Grundlagenermittlung ist zum größten Teil abgeschlossen, die meisten Unterlagen liegen vor. 
Das Bodengutachten für die Sportanlage wurde beauftragt. Die Luftbildauswertung durch den 
Kampfmittelräumdienst ist erfolgt. Im Zuge der zukünftig geplanten Arbeiten in tiefergehende Boden-
schichten wird der Kampfmittelräumdienst diese Arbeiten begleiten. Aktuell sind die Vorentwurfspla-
nung und die Kostenschätzung in Bearbeitung. 
 
 
Maßnahmen 2017 
 
Sportanlage Hardtgenbuscher Kirchweg, Generalsanierung mit Umbau in einen Kunstrasen-
platz, Bezirk 8: 
 
Der Planungsbeschluss wird zurzeit erstellt. Er soll dem Sportausschuss zur Entscheidung vorgelegt 
werden. 
 
Sportanlage Zaunhofstraße, Generalsanierung mit Umbau in einen Kunstrasenplatz, Bezirk 2: 
 
Der Planungsbeschluss wird im Januar 2017 dem Sportausschuss zur Entscheidung vorgelegt wer-
den. 
 
Sportanlage Fühlinger Weg, Generalsanierung mit Umbau in einen Kunstrasenplatz, Bezirk 6: 
Der Planungsbeschluss wird zurzeit erstellt. Er soll 2017 dem Sportausschuss zur Entscheidung vor-
gelegt werden.

5 
 
 
Sachstandsbericht Sonstige Projekte Bau von Kunstrasenplätzen 
 
 
Sportanlage Pastor-Wolff-Straße, Umbau eines Tennenplatzes in ein Kunstrasenspielfeld, Be-
zirk 5: 
 
Die Bauarbeiten auf der Pastor-Wolff-Straße wurden am 11.07.2016 begonnen. Am 15.11.2016 hat 
eine Abnahme stattgefunden, sodass der Platz in Betrieb genommen werden konnte. Einige Vegeta-
tions- und Pflegearbeiten stehen noch aus. Die Eröffnung des Platzes ist für März/April 2017 vorge-
sehen. 
 
Verlagerung des Fußballplatzes in Rondorf/ Sportanlage Pastoratsstraße, (Neuerrichtung 
Kunstrasenplatz), Bezirk 2: 
 
1. Bebauungsplanverfahren Nr. 67370/02, Arbeitstitel: Pastoratsstraße in Köln-Rondorf 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07. Mai 2015 den Beschluss über die Of-
fenlage gefasst. In der Folge hat die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs in der Zeit 
vom 20. August bis einschließlich 21. September 2015 stattgefunden. 
Aufgrund eines Gerichtsentscheides am OVG Münster wurde eine 2. Offenlage erforderlich. 
Nach dem derzeitigen Stand ist davon auszugehen, dass die Beratung über den Satzungsbeschluss 
noch in der ersten Jahreshälfte 2017 erfolgen wird. Soweit ein positiver Beschluss gefasst wird, ist mit 
der Rechtskraft des Bebauungsplanes im Sommer 2017 zu rechnen. 
 
2. Bebauungsplanverfahren Nr. 66380/02, Arbeitstitel: Kapellenstraße in Köln-Rondorf  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05. November 2015 den Beschluss über 
die Offenlage gefasst. In der Folge hat die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs in der 
Zeit vom 7. Januar bis einschließlich 8. Februar 2016 stattgefunden. 
Der Ratsbeschluss wurde am 17.11.2016 gefasst. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der Bezirksregie-
rung erfolgte am 27.12.2016. Als nächsten Schritt ist die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Köln 
vorgesehen. Hier ist eine Einspruchsfrist von einem Monat abzuwarten, sodass mit der Rechtskraft 
des Bebauungsplanes im Februar 2017 zu rechnen ist. 
Nach den Beschlüssen kann die Liegenschaftsverwaltung mit der Vermarktung beginnen. Wegen der 
Verlagerung des Sportplatzes ist eine europaweite Ausschreibung erforderlich. 
 
 
 
gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf (1)

19.01.2017 Sportausschuss
TOP 3.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0167/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
17.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27