A-W/0011/2024
Sicherheit ernst nehmen: Mängel am Feuerwehrgerätehaus des Löschzuges der Freiwilligen Feuerwehr Häger-Uhlenbrock
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Stellungnahme A-W-0011-2024
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23.62.0004 Schwingel STADT MÜNSTER 16. MAI 2024 Amt für Bürger- u. Ratt.s~rvi(}@ . Bezirk$verwattung W••t Bez:irksverwaltung Münster-West Über Dez. VI - Herr Stadtrat Minas /;J _ Über Bezirksverwaltung West L1/)_ "'1.S/:>JZf 14.05.2024 2447 Antrag A-W/0011/2024 der CDU: ,,Sich~rheit ernst nehmen: Mängel-am Feuerwehrhaus des Löschzuges der Freiwilligen Feu erwehr Häger-Uhlenbroc~" In dem o.g_. Antrag werden folgende Fragen an die Verwaltung gestellt: Ist ein Erweiterungs- oder gänzlicher Neubau des. Feuerwehrhauses notwendig? Antwortbeitrag des Amtes 37 (Feuerwehr) 1. Die Mängel, die in der Begründung des oben genannten Antrages Feuerwehrhaus Häger Uhlenbrock aufgeführt werden, entsprechen dem Stand, der auch durch die Verwaltung· er hoben wurde. 2. Im Rahmen der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans durch die Firma Lülf+ Sicher heitstechnik GmbH wurde eine aus funktionalen und sicherheitstechnischen Aspekten prä zisierte Gesamtübersicht über ?ille erforderlichen Bauvorhaben an den Feuerwehrhäusern und den Feuer- und Rettungswachen erstellt. ~- Die für das Feuerwehrhaus Häger-Uhlenbrock im vorliegenden Antrag genannten Mängel werden dort in allen wesentlichen Punkten bestätigt. 1 Die hohe Priorität der Maßnahme für das Feuerwehrhaus Häger-Uhlenbrock ist ebenfalls im aktuellen Brandschutzbedarfsplan• dokumentiert. Diese Dringlichkeitsstufe besteht je doch in gleicher Weise bei weiteren fünf Feuerwehrhäusern, ebenso wie bei Maßnahmen an den Liegenschaften der Berufsfeuerwehr. . 4. Die Bauplanungen zum Standort Häqer-Uhlenbrock befinden sich im Konzert mit zahlrei chen weiteren erforderlichen Maßnahmen an Feuerwehr-Liegenschaften, so dass die Be wertung im Rahmen der Brandschutzb_edarfsplanung immer auch das Gesamtbild als Hin tergrund berücksichtigen wird und muss. 5. Konkret besteht für das Feuerwehrhaus Häger-Uhlenbrock sowohl kurzfristige Notwendig keit der Untersuchung technisch-betrieblicher Optimierungen am Standort, als auch der. mittelfristigen Bewertung eines vollständigen Neubaus. 6. Auf den kommenden Beschluss des Brandschutzbedarfsplanes wird verwiesen. Antwortbeitrag des Amtes 23 (Amt für Immobilienmanagement) 1. Ist es möglich die sanitären Anlagen und die Umkleidebereiche durch Umbaumaß nahmen so zu gestalten, dass eine Geschlechtertrennung möglich ist? Ein Umbau der Sanitärbereiche für eine Geschlechtertrennung ist möglich und könnte zelt nah umgesetzt werden. 2. Ist eine Geschlechtertrennung beim Umziehen in der Fahrzeughalle möglich? Für eine Geschlechtertrennung in der Fahrzeug_halle sehen wir momentan keine Notwen digkeit. 3. Ist die Fahrzeughalle in der Größe für die heutigen Erfordernisse noch angemessen? Die Fahrzeughalle ist ausreichend groß dimensioniert und entspricht den heutigen Stan dards., die den Vorschriften entsprechen. 4. Stehen genug Lagerräume die für die zugewiesenen Aufgaben im Katastrophen- schutz notwendig zur Verfügung? - Lagerflächen/Lagerräume sind ausreichend vorhanden, Diese könnten seitens der Feuer wehr besser genutzt werden. 5. Ist es möglich die Zuwegung so herzurichten, dass die anrückenden Einsatzkräfte nicht mit den ausrückenden Einsatzfahrzeugen kreuzen? · Die Zufahrt zu den Parkplätzen könnte verlegt werden, jedoch entfallen hierdurch wieder Parkmöglichkeiten für die Einsatzkräfte. - · LA. ~ Krietemeyer '\
A-W-0011-2024
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A.., 1/ / 00 -"11 J 2 O l l.f STADT MÜl'iSTER ~ 4. MRZ. 202 4 Amt für ~ürger- u. Ratsservloe 8ezirksverwaltung Wtet CDU FRAKTION IN DER BV WEST Münster, 02.03.2024 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster - West. Herrn Stephan Brinktrine Pantaleonplatz 7 48161 Münster Sicherheit ernst nehmen: Mängel am Feuerwehrgerätehaus des Löschzuges der Freiwilligen Feuerwehr Häger-Uhlenbrock Antrag • In Zusammenarbeit mit der Berufsfeuerwehr möge die Fachverwaltung den Zustand des Feuerwehrgerätehaus in Häger-Uhlenbrock prüfen. Dabei ist zu bewerten, ob ein Erweiterungs- oder gänzlicher Neubau des Feuerwelirgerätehauses notwendig ist. • Die Verwaltung prüft, ob kurzfristig die sanitären Anlagen und die Umkleidebereiche durch Umbaumaßnahmen so gestaltet werden können, dass eine Geschlechter- trennung gewährleistet ist. · · Begründung Der CDU-Ortsvorstand Nienberge hat auf Einladung der Löschzugführung das Feuerwehrgerätehaus im November 2023 besichtigt. Bei der Führung durch alle Räumlichkeiten wurden ausführliche Erläuterungen gegeben und die vorhandenen Mängel aufgezeigt. Der Zustand insgesamt entspricht nicht mehr den heutigen Standards an Hygiene, Sicherheit und Einsatzfähigkeit. • Es gibt nur eine Dusche mit. einem Kunststoffvorhang. Zudem gibt es in diesem Raum eine Herren- und eine Damentoilette. Wenn jemand nach einem Einsatz duschen möchte, muss die Zugangstür abgeschlossen werden. Folglich sind beide Toiletten gesperrt. • Die Kleiderhaken für die Einsatzkleidung befinden sich in einer Fahrzeughalle. Beim Umziehen ist somit eine Geschlechtertrennung nicht möglich. • Die Fahrzeughallen sind in der Größe den heutigen Erfordernissen (größere Fahrzeuge) nicht mehr angemessen. • Lagerräume - auch für die Aufnahme von Materialien für die zugewiesene Aufgabe im Katastrophenschutz - sind nicht ausreichend vorhanden. • Die Zuwegung ist suboptimal: Anrückende Einsatzkräfte kreuzen den Weg der ausrückenden Einsatzfahrzeuge gezeichnet: Peter Hamann, Christian Hinzmann, Thomas Lilge, Karin Park-Luikenga, · Nicholas Reuting, Nils Schappler, Peter Wolfgarten Mauritzstraße 4-6 • 48143 Munster Telefon (02 51) 4 J& 42-0 • Telefax (02 51) 4 1& 42- 44 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de CDU-SPENDENKONTO: IBAN DE96 4005 0150 0000 131318 • BIC: WELADEDlMST • Sparkasse Münsterland Ost
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Mauritzstraße 4
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0011/2024
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 04.03.2024
- Erstellt
- 04.03.2024 12:40