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1508/2023

Beschluss über die Einleitung eines Teilaufhebungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 60499/03 Arbeitstitel: Schulbau Görlinger Zentrum in Köln-Bocklemünd/Mengenich

Beschlussvorlage Ausschuss 15.05.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 12.06.2023, TOP 10.9

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 Geltungsbereich

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Ansehen

Anlage 3 Erläuterungstext

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Anlage 4 Luftbild

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Anlage 2 Bebauungsplan

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Ansehen

Anlage 5 Flächenstudie

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1836 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
 
Vorlagen-Nummer 
1508/2023
Stand: 28.05.2024 
Sachstandsbericht  
Beschluss über die Einleitung eines Teilaufhebungsverfahrens des Bebauungsplanes 
Nr. 60499/03  
Arbeitstitel: Schulbau Görlinger Zentrum in Köln-Bocklemünd/Mengenich 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 01.06.2023 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt, das Verfahren zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 60499/03 für 
das Gebiet des Schulstandortes der Gemeinschaftsgrundschule Kunterbunt und der 
Max-Ernst-Gesamtschule östlich der Tollerstraße und des Fußweges Görlinger Zent-
rum und südlich der KVB-Haltestelle Görlinger-Zentrum (Flurstück 1705, Flur 29, Ge-
markung Müngersdorf) —Arbeitstitel: Schulbau Görlinger Zentrum in Köln-Bock-
lemünd/Mengenich— nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetz-
buch (BauGB) gemäß § 13a Absatz 4 BauGB in Anwendung des beschleunigten Ver-
fahrens nach § 13a BauGB einzuleiten; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Ein-
schränkung zustimmt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.  
 
Bearbeitungsstand: 
Der Einleitungsbeschluss wurde im Amtsblatt am 30.08.2023 veröffentlicht. Die Information 
der Öffentlichkeit gem. § 13a BauGB erfolgte vom 07.09. – 22.09.2023. Die Beteiligung der 
Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und die Veröffentlichung 
nach § 3 (2) BauGB fanden parallel vom 04.04.2024 – 06.05.2024 statt.  
Nächste Schritte:

2 
 
Zu diesem Beschluss sind keine nächsten Schritte erforderlich. 
Im Bebauungsplanänderungsverfahren (Teilaufhebung) ist der nächste Schritt der Satzungs-
beschluss.  
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Nicht erforderlich

Anlage 1 Geltungsbereich

1640 Zeichen

SS Stadt Köln
Stadtplanungsamt An | ag e 1

Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 60499/03
Schulbau Görlinger Zentrum

in Köln - Bocklemünd / Mengenich

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Maßstab 1 : 10 000

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
100 0 200 400 600 Meter diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
ME _ __ __ E |

Anlage 3 Erläuterungstext

17625 Zeichen

/ 2 
Anlage 3 
 
Erläuterung 
zum Teilaufhebungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 
60499/03 (Blatt 1 und 2) mit dem Arbeitstitel: Schulbau 
Görlinger Zentrum in Köln-Bocklemünd/Mengenich 
 
1 Anlass und Ziel der Planung 
Der Bebauungsplan 60499/03 (Blatt 1 und 2) in Köln-Bocklemünd trat mit seiner Bekanntma-
chung am 20.01.1969 in Kraft. Teil des Bebauungsplanes ist auch der Bereich des Schulzent-
rums Görlinger Zentrum mit der Gemeinschaftsgrundschule Kunterbunt und der Max-Ernst-Ge-
samtschule.  
Der Neubau der Gemeinschaftsgrundschule und die Erweiterung der Gesamtschule sind ge-
mäß Ratsbeschluss Bestandteil des 2. Maßnahmenpakets (MPS) GU/TU.  
Im Zuge einer Machbarkeitsstudie wurde eine Vorzugsvariante für den Neubau und die Erweite-
rung erarbeitet. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurde auch die planungsrechtliche Zuläs-
sigkeit geprüft. Dabei hat sich herausgestellt, dass die erforderliche Erweiterung der Gesamt-
schule und der Neubau der Grundschule auf Grundlage des rechtswirksamen Bebauungspla-
nes planungsrechtlich nicht zulässig sind.  
Das Ziel ist daher, die Schulbauvorhaben planungsrechtlich nach § 34 BauGB zu ermöglichen. 
Aus diesen Gründen ist es erforderlich, den Bebauungsplan im Teilbereich des Schulbaugrund-
stückes (Flurstück 1705, Flur 29, Gemarkung Müngersdorf) aufzuheben.  
Nach Teilaufhebung des Bebauungsplans befinden sich die in Rede stehenden Schulerweite-
rungsbauten in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil nach § 34 BauGB und innerhalb 
der überbaubaren Fläche.  
2 Planungsvorgaben 
2.1 Regionalplan 
Der Regionalplan legt den gesamten Planbereich als ASB (Allgemeiner Siedlungsbereich) fest. 
Daher entspricht das Vorhaben sowohl gegenwärtig als auch in seiner voraussichtlichen Pla-
nung den Festlegungen des Regionalplanes. 
2.2 Flächennutzungsplan 
Der Flächennutzungsplan stellt im Planaufhebungsbereich eine Fläche für den Gemeinbedarf 
mit Signet „Schule“ und eine Grünfläche dar.  
Bereits der heutige Bestand entspricht nicht gänzlich den Darstellungen des Flächennutzungs-
plans, da sich einige der Schulgebäude teilweise in einer Grünflächen-Darstellung befinden, die 
ursprünglich als Schulsportfläche dienen sollte. Dennoch sind die grundsätzlichen Ziele des Flä-
chennutzungsplans weder durch den Bestand noch durch die Teilaufhebung wesentlich beein-
trächtigt, da die Schulnutzung bereits vorhanden ist.

- 2 - 
 
/ 3 
2.3 Bebauungsplan 60499/03 
Der Bebauungsplan 60499/03 (Blatt 1 und 2) trat mit seiner Bekanntmachung am 20.01.1969 in 
Kraft und umfasst das Gebiet zwischen Buschweg, Militärringstraße, Ollenhauerring, Nüssen-
berger Straße, Kurt-Weil-Weg und hinterer Grundstücksgrenze der Grundstücke östlich des 
Ingendorfer Weges in Köln Bocklemünd/Mengenich.  
Das damalige Planungsziel war es, das o.g. Gelände für den Bau von ca. 400 Einfamilienhäu-
sern und ca. 2.800 Wohnungen zu erschließen. Der Bebauungsplan enthält Festsetzungen zu 
Art und Maß der baulichen Nutzung, zu den überbaubaren Grundstücksflächen sowie zu Ver-
kehr- und Grünflächen. Der Bebauungsplan ist realisiert.  
Für den Bereich des Schulzentrums Görlinger Zentrums soll der Bebauungsplan teilaufgehoben 
werden, um den Neubau der Gemeinschaftsgrundschule Kunterbunt und die Erweiterung der 
Max Ernst Gesamtschule zu ermöglichen.  
Festsetzungen im Teilaufhebungsbereich 
Der Bebauungsplan setzt im Bereich der Teilaufhebung als Art der baulichen Nutzung eine 
überbaubare Grundstücksfläche mit der Zweckbestimmung Schule und Schulsportplatz fest, so-
wie untergeordnet öffentliche Grünflächen (Erholungsanlagen) und öffentlicher Fußweg (vgl. 
Anlage 2).  
Es gibt im Bereich der Teilaufhebung keine Festsetzung zu Grundflächenzahl (GRZ) oder Ge-
schossflächenzahl (GFZ). Im nördlichen Bereich der Teilaufhebung mit der Zweckbestimmung 
Schule sind Geschossigkeiten (I bis III Geschosse) und Baulinien festgesetzt, im südlichen Be-
reich mit der Zweckbestimmung Schule/Schulsportplatz sind keine weiteren Festsetzungen vor-
handen.  
3 Erläuterungen zum Teilaufhebungsbereich 
3.1 Räumliche Abgrenzung 
Der Teilaufhebungsbereich (vgl. Anlage 1) umfasst das Flurstück 1705, Flur 29, Gemarkung 
Müngersdorf.  
Die Größe des Teilaufhebungsbereichs beträgt circa 38.960 m².  
3.2 Baulicher Bestand und aktuelle Nutzung 
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes 60499/03 beinhaltet die in den 1960/70er 
Jahren entstandene Großsiedlung rund um das Görlinger Zentrum.  
Geltungsbereich Teilaufhebung 
Im Teilaufhebungsbereich selbst befinden sich schulische Einrichtungen, genauer die Gemein-
schaftsgrundschule Kunterbunt und die Max-Ernst-Gesamtschule. Das Grundstück befindet 
sich in städtischem Eigentum. Das Schulgrundstück ist zu großen Teilen (ca. 26.500 m²) mit 
Gebäuden und Schulhof versiegelt, ein geringerer Teil des Schulgrundstücks ist mit begrünt 
und Baumbestand bewachsen. 
Der Schulstandort am Görlinger-Zentrum umfasst zum einen die Gemeinschaftsgrundschule 
Kunterbunt im nördlichen Teil des Schulstandortes, mit dem Zugang vom Görlinger-Zentrum, 
sowie zum anderen die Max-Ernst-Gesamtschule im südlichen Bereich mit dem Zugang von der 
Tollerstraße. Die beiden Schulen befinden sich auf einem gemeinsam genutzten Grundstück.

- 3 - 
 
/ 4 
Aufgrund von Ausbaumaßnahmen der Straßenbahnlinie 3 mit einer Endhaltestelle, welche an 
das nördliche Grundstück grenzt, wurde die Grundschule Kunterbunt vorübergehend in einen 
Ersatzbau am Kolkrabenweg ausgelagert. Die drei Gebäudetrakte der Gemeinschaftsgrund-
schule stehen zurzeit leer (Trakte A, B und F). 
Die Max-Ernst-Gesamtschule ist in Betrieb und nutzt die Trakte C, E, H und K sowie die Inte-
rims Containerbauten NW (33) und die der sogenannten ’Villa Hügel‘ im Südosten.  
Zw
ei der heutigen Grundschultrakte (Trakte E und G), sowie Teile des Grundschultraktes F im 
nördlichen Bereich des Schulstandortes befinden sich außerhalb der im bestehenden Bebau-
ungsplan festgesetzten überbaubarer Grundstücksflächen. 
Der südliche Teil des Grundstückes wird im Bebauungsplan als Schulsportplatz festgesetzt. Die 
dort befindlichen bestehenden Schulgebäude wurden nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes 
errichtet.  
Umgebung 
Die Umgebung des Teilaufhebungsbereichs ist südwestlich geprägt von V-geschossigem Ge-
schosswohnungsbau und westlich von bis zu XV-geschossigen Gebäuden mit Wohnungen und 
Seniorenheim. Weiter westlich schließt sich das Görlinger Zentrum an. Nordwestlich des Aufhe-
bungsbereichs befindet sich eine Kindertagesstätte und die evangelische Auferstehungskirche. 
Nördlich des Teilaufhebungsbereich stehen bis zu VI-geschossige Wohngebäude.  
Unmittelbar nördlich des Aufhebungsbereichs liegt auch die Endhaltestelle der Linie 3 „Görlin-
ger-Zentrum“.  
Östlich des Teilaufhebungsbereich befinden sich öffentliche Grünflächen, die einen starken 
Baumbestand aufweisen.

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/ 5 
Südlich grenzen bewaldete Grünflächen an, weiter südlich Richtung Ollenhauerring befinden 
sich dann noch VI – XIII-geschossige Wohnbauten. 
4 Flächenstudie  
Der Neubau der Gemeinschaftsgrundschule Kunterbunt (300 Schüler*innen, 3-zügig) und die 
Erweiterung der Max-Ernst Gesamtschule am Standort Görlinger-Zentrum / Tollerstraße (+221 
Schüler*innen, 5+6-zügig) in Köln-Bocklemünd sind gemäß Ratsbeschluss Bestandteil des 2. 
Maßnahmenpaketes (MPS) GU/TU. Die Maßnahmen sollen bis 2027 abgeschlossen sein. 
(Siehe Session-Nummern:  Ratsbeschluss 1474/2020 vom 15.06.2020; 
Fortschreibung Ratsbeschluss 1356/2022 vom 08.12.2022) 
 
Im Zuge einer Machbarkeitsstudie wurden bereits zwei Bauvoranfragen erstellt, jedoch negativ 
beschieden, da die erforderlichen Neu- und Erweiterungsbauten nicht den Grundzügen des gül-
tigen Bebauungsplans entsprechen. Ferner hat die Machbarkeitsstudie ergeben, dass der er-
mittelte Flächenbedarf mittels einer Sanierung / Umnutzung der bestehenden Gebäude lediglich 
zu ca. einem Drittel umsetzbar ist. Eine Bausollreduzierung wurde ausgeschlossen. Eine Viel-
zahl an Varianten (Generalinstandsetzung der Bestandsgebäude sowie Neubauten) wurden er-
arbeitet und verwaltungsintern besprochen.  
Die abgestimmte Vorzugsvariante (Anlage 5) sieht neben dem Rückbau von Gebäuden daher 
folgende vier Neubauten vor: (Hinweis: die BGF Zahlen basieren auf einer Flächenstudie im 
Sinne einer Machbarkeitsstudie. Im Zuge der Planung können diese Flächenzahlen abwei-
chen.) 
1. Neubau der Gemeinschaftsgrundschule im Norden des Schulstandortes, 3 Geschosse, 
ca. 7.560m² BGF* 
2. Neubau eines Sporthallengebäudes für die Gemeinschaftsgrundschule (Sporthalle Plus 
+ Sporthalle für Sonderpädagogik) im Zentrum des Schulstandortes, 1-2 Geschosse, bis 
zu ca. 4.060 m² BGF* 
3. Neubau Aula-Mensa-Gebäude für die Gesamtschule im Zentrum des Schulstandortes, 2 
Geschosse, bis zu ca. 2.580 m² BGF* 
4. Erweiterungsbau für die Gesamtschule im Süden des Schulstandortes, 2 Geschosse + 
Staffelgeschoss, bis zu ca. 6.150 m² BGF* 
Darüber hinaus werden kleinere bauliche Maßnahmen in den Bestandsbauten der Gesamt-
schule umgesetzt. 
Die erforderliche Erweiterung der Gesamtschule und der Neubau der Grundschule können auf 
Grundlage des rechtsgültigen Bebauungsplanes nicht umgesetzt werden. Das planerische Ziel 
ist es daher, die Schulbauvorhaben planungsrechtlich nach § 34 BauGB zu ermöglichen. Aus 
diesen Gründen ist es erforderlich, den Bebauungsplan Nr. 60499/03 in dem bezeichneten Teil-
bereich in einem förmlichen Verfahren aufzuheben. 
Nach Teilaufhebung des Bebauungsplans befinden sich die in Rede stehenden Schulerweite-
rungsbauten in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil nach § 34 BauGB und innerhalb 
der überbaubaren Fläche. Die künftigen Bebauungsmöglichkeiten werden anhand der tatsäch-
lich vorhandenen Bebauung und deren prägender Wirkung ermittelt. Gemäß § 34 BauGB ist ein 
Vorhaben zulässig, wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die in der nä-
heren Umgebung befindlichen mehrgeschossige Gebäude (bis teilweise XV, durchschnittlich 
ca. V-VI-Geschosse), geben den städtebaulichen Rahmen vor. Ebenso haben die bestehenden

- 5 - 
 
/ 6 
Schulgebäude eine prägende Wirkung. Die vorliegende Flächenstudie (Anlage 5), verfolgt das 
Ziel, durch Neubau und Erweiterung die bestehenden Schulgebäude städtebaulich angemes-
sen zu ergänzen und die städtebauliche Konfiguration des Schulzentrums im Sinne einer Innen-
entwicklung zu vervollständigen und zu arrondieren. Somit ist zukünftig eine geordnete städte-
bauliche Entwicklung auch auf Grundlage des § 34 BauGB gewährleistet. 
5 Verfahren 
Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz wurde die Anwendungsmöglichkeit des beschleunigten 
Verfahrens nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ausgeweitet. Städten 
und Gemeinden können nunmehr das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a Absatz 4 BauGB 
auch bei der Aufhebung eines Bebauungsplanes anwenden. 
Bei der (Teil-)Aufhebung eines Plans kommt es auf die Summe der Grundflächen an, die im 
Geltungsbereich des Aufhebungsplans zukünftig voraussichtlich bebaut werden können. Da das 
Gebiet zukünftig nach § 34 BauGB zu beurteilen sein wird, werden infolge der Aufhebung des 
Plans zusätzliche Bebauungsmöglichkeiten entstehen. 
Bei Betrachtung der Bebauungsmöglichkeiten im Geltungsbereich der Teilaufhebung dürfte 
wohl nahezu der gesamte Geltungsbereich von 39.000 qm als Grundstücksfläche zählen, die 
überbaut werden kann und damit wohl zukünftig mehr als 20.000 qm Grundfläche bebaut wer-
den. Die künftigen Bebauungsmöglichkeiten nach § 34 BauGB werden anhand der tatsächlich 
vorhandenen Bebauung und deren prägender Wirkung ermittelt. Unter Bebauungsmöglichkei-
ten im Sinne des § 34 BauGB fallen nicht nur Hauptanlagen, sondern auch Nebenanlagen 
(letztlich jede bauliche Anlage im Sinne des § 29 BauGB). Das bedeutet, neben den Schulge-
bäuden ist auch der Schulhof in den Blick zu nehmen. Es ist nicht nur die neu hinzutretende Be-
bauungsmöglichkeit, sondern auch der Bestand zu berücksichtigen.  
Aktuell ist bei einer Grundstücksgröße von ca. 38.960 m² eine Fläche von ca. 26.500 m² versie-
gelt. 
Eine Hochrechnung der anzunehmenden versiegelten Flächen nach Umsetzung des Vorha-
bens ergibt ca. 25.400 m² (Hinweis: Diese Kalkulation beruht auf der Summe der zukünftig ge-
planten Gebäudegrundflächen aus der in der Machbarkeitsstudie erarbeiteten Flächenstudie 
zzgl. der erforderlichen Schulhoffläche sowie der erforderlichen Stellplatzflächen für PKWs und 
Fahrräder inkl. Aufschlag für Zuwegungen, Feuerwehrzufahrt etc. Die ausstehenden Objekt- so-
wie Außenanlagen- bzw. Freiflächenplanungen werden Einfluss auf diese genannte Flächen-
zahl haben.) 
Da der Geltungsbereich der Teilaufhebung ca. 39.000 m² beträgt, ist aber grundsätzlich die Va-
riante des § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB eröffnet (20.000 – 70.000 m² bebaute Grundflä-
che). Um das beschleunigte Verfahren hiernach betreiben zu dürfen, muss eine Vorprüfung des 
Einzelfalls ergeben, dass durch die Teilaufhebung voraussichtlich keine erheblichen Umwelt-
auswirkungen zu erwarten sind, die nach § 2 Abs. 4 Satz 4 BauGB in der Abwägung zu berück-
sichtigen wären. 
Daher wurde im Vorfeld des Einleitungsbeschlusses eine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß An-
lage 2 BauGB zu §13a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 durchgeführt. Im Rahmen der Vorprüfung 
wurde festgestellt, dass es sich bei der Ausstattung des Bereiches der Teilaufhebung nicht um 
einen besonders sensiblen Naturraum handelt, Schutzgebiete liegen nicht vor. Die geplante 
Teilaufhebung wird auch nicht zu einer Verschlechterung von gesundheitlichen Auswirkungen 
auf Menschen oder zu erheblichen Eingriffen in den Naturhaushalt führen.

- 6 - 
 
/ 7 
Entsprechend ist die Durchführung des Verfahrens der geplanten Bebauungsplan-Teilaufhe-
bung nach § 13a BauGB zulässig. 
6 Umweltbelange 
Gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 13 Absatz 3 BauGB kann auf eine for-
male Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und den Umweltbericht gemäß § 2a BauGB 
verzichtet werden. Gleichwohl werden die relevanten Belange des Umweltschutzes nach § 1 
Absatz 6 Nummer 7 BauGB im weiteren Verfahren ermittelt und sachgerecht gegeneinander 
abgewogen. 
Lärm 
Der Bereich der Teilaufhebung ist erheblich durch Lärmimmissionen aus dem Straßen- und 
Schienenverkehr belastet. Zu den Hauptemittenten des Straßenverkehrs zählt unter anderem 
die östlich verlaufende Militärringstr. Hauptemittenten des Schienenverkehrs sind die ebenfalls 
östlich verlaufenden KVB-Gleisanlagen. Im Zuge der geplanten baulichen Veränderungen ist im 
Baugenehmigungsverfahren eine schalltechnische Untersuchung zu erstellen. In dieser Unter-
suchung sollten Einwirkungen auf das Plangebiet sowie mögliche Auswirkungen auf die beste-
hende Wohnnachbarschaft untersucht werden. 
Stadtklima 
Die Anpassung an den Klimawandel und ein gesundes Stadtklima sind wichtige Belange, die 
frühzeitig in die Planung einfließen müssen. Bezüglich der nachfolgenden Neubauten sollten 
frühzeitig entsprechende klimatische Minderungsmaßnahmen (Hitze-, Starkregenvorsorge, 
Durchlüftung) in der Planung verankert werden. Zum Schutz vulnerabler Gruppen (Kinder) sind 
zusätzliche Maßnahmen, wie Verschattung (Außenverschattung, Sonnensegel, Innenraumküh-
lung) nötig. Aus stadtklimatischer Sicht sollten möglichst viele Bestandsbäume erhalten bleiben 
und zwingend wegfallende Bäume vor Ort ersetzt werden. 
Klimaschutz 
Für Schulbauvorhaben gilt die Anwendung der Energieleitlinien der Stadt Köln für städtische 
Gebäude. Diese dienen der Reduzierung von Klimagasen im Betrieb der Gebäude. Der Nach-
weis der Einhaltung der Energieleitlinien erfolgt im Baugenehmigungsverfahren. 
Baumschutz 
Das Grundstück weist umfangreichen Baumbestand auf, ebenso wie unmittelbar angrenzende 
Flächenbereiche (teilweise bewaldete Grundstücke). Die Vorgaben der Baumschutzsatzung 
(BSchS) der Stadt Köln sind im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. 
Artenschutz 
Im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren ist ggf. eine Artenschutzprüfung erforderlich.   
Boden 
Im städtischen Altlastenkataster liegen über den nördlichen Bereich des Grundstückes 
keine Erkenntnisse über Bodenbelastungen im Geltungsbereich vor.  
Der südliche Teil des Flurstückes 1705 liegt im Bereich der erfassten Altablagerung 405 
112. Für diese Fläche hat bisher noch keine Verdachtsbewertung stattgefunden. 
Zur Realisierung der geplanten Nutzung sind spezifische Untersuchungen erforderlich. Im 
Baugenehmigungsverfahren ist ein nutzungs- und planungsorientiertes Gutachten gemäß 
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)/Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung 
(BBodSchV) vorzulegen, das eine Risikoabschätzung hinsichtlich Boden, Bodenluft und 
Grundwasser enthält.

- 7 - 
 
/  
 
7 Auswirkung 
Nach der Teilaufhebung des rechtsgültigen Bebauungsplans erfolgt die planungsrechtliche Be-
urteilung von Vorhaben im räumlichen Geltungsbereich der Teilaufhebung (vgl. Anlage 1) auf 
Grundlage von § 34 BauGB. Landschaftsplan und Flächennutzungsplan treten dann zurück.  
8 Umsetzung 
Geplant ist, dass die Umsetzung der Maßnahme für beide Schulen gemäß Ratsbeschluss mit 
einem Totalunternehmer erfolgt. Die Gemeinschaftsgrundschule Kunterbunt ist derzeit bereits 
interimsweise in einem Schulgebäude im Kolkrabenweg untergebracht, sodass das Bestands-
gebäude leer steht. Die Abgängigkeit einzelner Baukörper wurde über den Ratsbeschluss in 
Aussicht gestellt.  
Die Ausführung erfolgt ggf. in Abschnitten, um den Betrieb der Gesamtschule auf dem Grund-
stück weiterhin sicherzustellen (die Gemeinschaftsgrundschule ist bereits in den Kolkrabenweg 
8-10 ausgelagert). Es wird gemäß Ratsbeschluss angestrebt, dass die Umsetzung bis Ende 
2027 erfolgt.

Anlage 4 Luftbild

144 Zeichen

Schrägluftbild
Mittelpunkt: 350515, 5649591
1:1000
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 06.02.2023Seite 1 / 1
Anlage 4

Anlage 2 Bebauungsplan

200 Zeichen

39 Stadt Köln
Stadtplanungsamt

Anlage 2

Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 60499/03
Schulbau Görlinger Zentrum

in Köln - Bocklemünd / Mengenich

Bereich der |.f
Teilaufhebung

Anlage 5 Flächenstudie

3934 Zeichen

GSPublisherVersion 90.3.88.100
Trakt - K (20)
I  AWH = 
ca. 4m
Flachdach
Öffentliche Grünfläche 
(Erholungsanlagen)
Laut. Bebauungsplan Nr. 
6048Na/03 Bl.1
Grundstücksgrenze
gem. Auszug aus dem
Liegenschaftskataster
vom
08.09.2021
Standort 
Grundschule
Standort 
Gesamtschule
Bahn Endhaltestelle
Ollenhauerring
Görlinger 
Zentrum
Haupteingang
Max Ernst 
Gesamtschule
Kirche 
I
FD
XV
FD
II
FD
V
FD
V
FD
V
FD
II  AWH = 
ca. 8m
Flachdach
XI
FD
Militärringstraße
L 34
II  AWH = 
ca. 8m
Flachdach
I
FD
I
FD
Tollerstraße
48.33
48.36
48.32
48.29
48.3047.99
48.36
48.49
48.22
48.19
48.46
48.88
48.47
48.51
48.52
48.61
48.60
48.44
48.32
48.60
48.52
48.49
48.36
48.23
48.2848.5948.60
48.27
48.62
48.61
48.3448.30
48.62
48.4148.63
48.51 48.59
48.56
48.43
48.34
48.34
48.34
48.34
48.34
48.34
47.98
48.70
48.50
50.73
48.75
48.81
48.81
48.81
48.81
48.81
48.81
48.81
48.71
48.52
45.21
48.50
48.78
48.82
48.79
48.41
48.32
48.27
48.67
48.10
48.70
Schulsportplatz
Norden 
Grenze
Landschafts-
schutzgebiet
(1)
Trakt - C (04) 
Trakt - E (06) 
Trakt - H (02)
III  AWH = 
ca. 12m
Flachdach
III  AWH = ca.12m
Flachdach
VI
FD
IV
FD
Neubau Grundschule Kunterbunt
III Flachdach
AWH = 12m
I F
Schule
Schule
III F
I F
I F
Schule
Schule
III  AWH = ca. 12m
Flachdach
Flurstück
1705
Stadt Köln
Grdb. Bl. 129
Schule
Schule
Schule
Schule
Schule
I F
I F
Schule
II F
II F
Flurstück
1701
Flurstück
1702
Flurstück
1444
Flurstück
1374
Stadt Köln
Grdb. Bl. 
129
Flurstück
1410
Flurstück
1699
Flurstück
1694
Flurstück
1695
Flurstück
1441
Flurstück
1372
Stadt Köln
Grdb. Bl. 129
Flurstück
1704
Stadt Köln
Grdb. Bl. 129
Flurstück
1373
Stadt Köln
Grdb. Bl. 129
Dach Flurstück
1706
Stadt Köln
Grdb. Bl. 129
Weg
Flurstück
618
Seniorenheim
Flurstück
1700
II  AWH = 
ca. 8m
Flachdach
Flurstück
617
(Grund und Boden 
GmbH
Grdb. Bl. 39556)
Flurstück
1703
Flurstück
1392
(2)
(19)
(3)
(45)
(5)
(12)
(7)
(9)
(11)
(25)
(16)
(3)
(16a)
(4)
(5)
(18)
(12)
(14)
(20)
(22)
(16)
(8)
(6)
(2)
(4)
(2)
(30 a
)
(30 
b)
(3)(39)
(1)
F1
F3
F4
F6
F7
F8
Max Ernst GesamtschuleII + Staffel
 | Flachdach
AWH = 1
3m
A1
A2
A3
A4
A5
A6
Grenze
Landschafts-
schutzgebiet
F2
I - II Flachdach
Grundschule Kunterbunt
Sporthallen "Halle Plus"
 und "Sonderpädagogik"
gem. Anf. Sportamt
AWH 11,00m
II - Flachdach
Mensa / Aula
AWH 11,00m
F1
B1
B2
B3
B4
Höhenentwicklung
A-A
Höhenentwicklung
A-A
Höhenentwicklung
C-C
Höhenentwicklung
C-C
Höhenentwicklung
B-B
Höhenentwicklung
B-B
Sporthalle "Plus" +
"Sonderpädagigik"
Aula / Mensa"
Neubau 
Grundschule 
Kunterbunt
Kiss and 
Ride
Verteiler
Erweiterungsbau 
Max-Ernst 
Gesamtschule
Standort 
Grundschule
Standort 
Gesamtschule
Toller Straße Görlinger 
Zentrum
Bahnhaltestelle
Trakt - C (04)
III  AWH = 
ca.12m  Flachdach
Kirche
Wohnbebauung - IV
Wohnbebauung - XV
Wohnbebauung - XI
Wohnbebauung - V
Garage - I Neubau Grundschule Kunterbunt
III Flachdach
AWH = 12m
I-II  Flachdach
Grundschule Kunterbunt
Sporthallen "Halle Plus"
 und "Sonderpädagogik"
AWH 11,00m
Wohnbebauung - XV
Trakt - C (04) ca. 12m Trakt - E (06) ca. 12m
I-II Flachdach
Grundschule Kunterbunt
Sporthallen "Halle Plus"
 und "Sonderpädagogik"
AWH 11,00m
II - Flachdach
Mensa / Aula
AWH 11,00m
Wohnbebauung - V
Trakt - K (20)
I  AWH =  ca. 4m
Flachdach
II  AWH = 
ca. 8m
Flachdach
II  AWH = 
ca. 8m
Flachdach
Höhenentwicklung C-C
Max Ernst Gesamtschule
II + Staffel | Flachdach
AWH = 13m
Trakt - H (02)
III  AWH = ca. 12m
Flachdach
Schulen am Görlinger Zentrum
Flächenstudie
Schulhoffläche
Lageplan M 1:500
Axonimetrie
Grundschule Kunterbunt
- III Geschosse
- AWH = 12m
Schulhofflächen:
Kunterbunt: ca. 4.982m²
Max-Ernst: ca. 18.859m²
Erweiterung Max-Ernst Gesamtschule
- II + Staffel
- AWH = 13m
Sporthallen "Halle PLUS" und 
"Sonderpädagogik"
- I-II Geschoss
- AWH = 11,00m
Aufstandsfläche in 
öffentl. Grünfläche
ca. 2.194m²
Höhenentwicklung A-A
Mensa / Aula
- II Geschosse
- AWH = 11,00m
Höhenentwicklung B-B
Höhenentwicklung C-C
mögliche Fläche für 
Rückerstattung 
Grünfläche
ca. 2.100m²
Anlage 5

Beschlussvorlage Ausschuss

5106 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 
 1508/2023 
Freigabedatum 15.05.2023 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Einleitung eines Teilaufhebungsverfahrens des Bebauungsplanes 
Nr. 60499/03  
Arbeitstitel: Schulbau Görlinger Zentrum in Köln-Bocklemünd/Mengenich  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, das Verfahren zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 60499/03 für 
das Gebiet des Schulstandortes der Gemeinschaftsgrundschule Kunterbunt und der 
Max-Ernst-Gesamtschule östlich der Tollerstraße und des Fußweges Görlinger Zent-
rum und südlich der KVB-Haltestelle Görlinger-Zentrum (Flurstück 1705, Flur 29, Ge-
markung Müngersdorf) —Arbeitstitel: Schulbau Görlinger Zentrum in Köln-
Bocklemünd/Mengenich— nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Bauge-
setzbuch (BauGB) gemäß § 13a Absatz 4 BauGB in Anwendung des beschleunigten 
Verfahrens nach § 13a BauGB einzuleiten; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Ein-
schränkung zustimmt. 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 01.06.2023 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 12.06.2023 
Stadtentwicklungsausschuss 31.08.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Bebauungsplan 60499/03 (Blatt 1 und 2) trat mit seiner Bekanntmachung am 20.01.1969 
in Kraft und umfasst das Gebiet zwischen Buschweg, Militärringstraße, Ollenhauerring, Nüs-
senberger Straße, Kurt-Weil-Weg und hinterer Grundstücksgrenze der Grundstücke östlich 
des Ingendorfer Weges in Köln Bocklemünd/Mengenich. 
 
Teil des Bebauungsplanes Nr. 60499/03 ist auch der Bereich des Schulzentrums Görlinger 
Zentrum mit der Gemeinschaftsgrundschule Kunterbunt und der Max-Ernst-Gesamtschule.  
Der Bebauungsplan setzt dort als Art der baulichen Nutzung eine überbaubare Grundstücks-
fläche mit der Zweckbestimmung Schule und Schulsportplatz fest, sowie untergeordnet öffent-
liche Grünflächen (Erholungsanlagen) und öffentlicher Fußweg (vgl. Anlage 2). Der Flächen-
nutzungsplan stellt im Aufhebungsbereich eine Fläche für den Gemeinbedarf mit Signet 
„Schule“ und eine Grünfläche dar.  
 
Der Neubau der Gemeinschaftsgrundschule Kunterbunt und die Erweiterung der Max-Ernst-
Gesamtschule in Köln-Bocklemünd sind gemäß Ratsbeschluss Bestandteil des 2. Maßnah-
menpakets (MPS) GU/TU (Ratsbeschluss vom 15.06.2020; Fortschreibung Ratsbeschluss 
vom 08.12.2022).  
 
Die erforderliche Erweiterung der Gesamtschule und der Neubau der Grundschule können auf 
Grundlage des rechtswirksamen Bebauungsplanes nicht umgesetzt werden. Das planerische 
Ziel ist daher, die Schulbauvorhaben planungsrechtlich nach § 34 BauGB zu ermöglichen. 
Aus diesen Gründen ist es erforderlich, den Bebauungsplan im Teilbereich des Schulbau-
grundstückes (Flurstück 1705, Flur 29, Gemarkung Müngersdorf) aufzuheben. Die Größe des 
Teilaufhebungsbereichs beträgt circa 38.960 m².  
 
Nach Teilaufhebung des Bebauungsplans befinden sich die in Rede stehenden Schulerweite-
rungsbauten in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil nach § 34 BauGB und innerhalb 
der überbaubaren Fläche. Die vorliegende Flächenstudie (Anlage 5), verfolgt das Ziel, durch 
Neubau und Erweiterung die bestehenden Schulgebäude städtebaulich angemessen zu er-
gänzen und die städtebauliche Konfiguration des Schulzentrums im Sinne einer Innenentwick-
lung zu vervollständigen und zu arrondieren. 
Aufhebung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB 
 
Die Durchführung der Teilaufhebung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a 
BauGB.  
Da aufgrund der Teilaufhebung zukünftig voraussichtlich mehr als 20.000 m² Grundfläche im 
Aufhebungsbereich bebaut werden kann, wurde gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB eine 
Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt. Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt, dass 
die Teilaufhebung voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat und das Aufhe-
bungsverfahren nach § 13a BauGB zulässig ist. 
 
Gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 13 Absatz 3 BauGB kann auf eine for-
male Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und den Umweltbericht gemäß § 2a BauGB

3 
verzichtet werden. Gleichwohl werden die relevanten Belange des Umweltschutzes nach § 1 
Absatz 6 Nummer 7 BauGB im weiteren Verfahren ermittelt und sachgerecht gegeneinander 
abgewogen. 
 
Darüber hinaus wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 1 in Ver-
bindung mit § 13 Absatz 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 
Absatz 1 BauGB abgesehen. Gleichwohl wird der Öffentlichkeit gemäß § 13a Absatze 3 Satz 
1 Nummer 2 BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie 
die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und eine Stellungnahme abzuge-
ben. 
 
Anlagen 
1 Geltungsbereich Teilaufhebung 
2 Bebauungsplan Nr. 60499/03 
3 Erläuterungstext 
4 Luftbild 
5 Flächenstudie

Beratungsverlauf (2)

01.06.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 14.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.06.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.9 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Militärringstraße
  • Tollerstraße 48
  • Buschweg
  • Ollenhauerring
  • Kolkrabenweg 8
  • Görlinger-Zentrum

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1508/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
15.05.2023
Erstellt
05.05.2023 13:25