1508/2023
Beschluss über die Einleitung eines Teilaufhebungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 60499/03 Arbeitstitel: Schulbau Görlinger Zentrum in Köln-Bocklemünd/Mengenich
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
1836 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/612
Vorlagen-Nummer
1508/2023
Stand: 28.05.2024
Sachstandsbericht
Beschluss über die Einleitung eines Teilaufhebungsverfahrens des Bebauungsplanes
Nr. 60499/03
Arbeitstitel: Schulbau Görlinger Zentrum in Köln-Bocklemünd/Mengenich
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 01.06.2023
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, das Verfahren zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 60499/03 für
das Gebiet des Schulstandortes der Gemeinschaftsgrundschule Kunterbunt und der
Max-Ernst-Gesamtschule östlich der Tollerstraße und des Fußweges Görlinger Zent-
rum und südlich der KVB-Haltestelle Görlinger-Zentrum (Flurstück 1705, Flur 29, Ge-
markung Müngersdorf) —Arbeitstitel: Schulbau Görlinger Zentrum in Köln-Bock-
lemünd/Mengenich— nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetz-
buch (BauGB) gemäß § 13a Absatz 4 BauGB in Anwendung des beschleunigten Ver-
fahrens nach § 13a BauGB einzuleiten;
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Ein-
schränkung zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Bearbeitungsstand:
Der Einleitungsbeschluss wurde im Amtsblatt am 30.08.2023 veröffentlicht. Die Information
der Öffentlichkeit gem. § 13a BauGB erfolgte vom 07.09. – 22.09.2023. Die Beteiligung der
Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und die Veröffentlichung
nach § 3 (2) BauGB fanden parallel vom 04.04.2024 – 06.05.2024 statt.
Nächste Schritte:
2
Zu diesem Beschluss sind keine nächsten Schritte erforderlich.
Im Bebauungsplanänderungsverfahren (Teilaufhebung) ist der nächste Schritt der Satzungs-
beschluss.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Nicht erforderlich
Anlage 1 Geltungsbereich
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SS Stadt Köln Stadtplanungsamt An | ag e 1 Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 60499/03 Schulbau Görlinger Zentrum in Köln - Bocklemünd / Mengenich - < ars [0 a N, a ' u R \ DRS & \e a a a LT a 20 a a a > a a a a a e aa «d PR ® ana < a a ya Er z ° f° & N ZT. a 5 a a @ N \e 5 S ea Sr < SEN Auwellerweg Ga N [S a a Nüssenberg. N Gy 2 \o B a a “ “Am Pesüher Weg R | E A| a Ya RN ade a) a a Borat Y aa AR „da! lüssenberger ha S a A R DPREERE Bi a ° Pr aAa x £ 7 A - 2 S Ey A Ar ee ° . ao a a ak a a “a a a, m L-y < .R. Au ak a. ars a \ aa “ ° & a a a r \ $ I a erg. a ao Ba Kur a a \\ 64 > a “ Al a “ \ a a aNcı “ at “ a a \Q a PR 07 a a (me In ad a a @ a 2 N ar ß a ara ! ” - H . @ Nüss@nberfer A: a a = «a r >=; ehem. Fort a R Z, a "Y a D N “a a 7) y aa [— & [ on a a a or a 2 = a a0 ar C n ) Na = Re a a kon N Am Busch e a a a R “ 5 Fe & N - Ä 5 on ar ü a f\8 i a a a ak @- 1 a a Kir a O a Fr) in ; Re] >: a a aa || |Kinder a “ a a on . W Non j a a N i 2 nn r a a PN n “ gt ai = at ® 8.8 aber . j a a iz T Den Schule a A & Bee de ie F el a at = P a la or A (MID. a ar ale © ‚Schi % a ®, > Bereich der | Teilaufhebung l a | S 5 a a “ r “ = = & o — Dr & De ao € % fr eu fa L 1 @ e N 6 , N . - ws EIN \ © a 3 °% En gen. Aus V. aa a Q = 8 a 7 N « = N ar \. 2 8]. - DE \ a A \ e 158 R 7a ” O) IU1 } Jüdischer/Friedhor Brent aa @) u ® 2 u a Ne Maßstab 1 : 10 000 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu 100 0 200 400 600 Meter diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. ME _ __ __ E |
Anlage 3 Erläuterungstext
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/ 2 Anlage 3 Erläuterung zum Teilaufhebungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 60499/03 (Blatt 1 und 2) mit dem Arbeitstitel: Schulbau Görlinger Zentrum in Köln-Bocklemünd/Mengenich 1 Anlass und Ziel der Planung Der Bebauungsplan 60499/03 (Blatt 1 und 2) in Köln-Bocklemünd trat mit seiner Bekanntma- chung am 20.01.1969 in Kraft. Teil des Bebauungsplanes ist auch der Bereich des Schulzent- rums Görlinger Zentrum mit der Gemeinschaftsgrundschule Kunterbunt und der Max-Ernst-Ge- samtschule. Der Neubau der Gemeinschaftsgrundschule und die Erweiterung der Gesamtschule sind ge- mäß Ratsbeschluss Bestandteil des 2. Maßnahmenpakets (MPS) GU/TU. Im Zuge einer Machbarkeitsstudie wurde eine Vorzugsvariante für den Neubau und die Erweite- rung erarbeitet. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurde auch die planungsrechtliche Zuläs- sigkeit geprüft. Dabei hat sich herausgestellt, dass die erforderliche Erweiterung der Gesamt- schule und der Neubau der Grundschule auf Grundlage des rechtswirksamen Bebauungspla- nes planungsrechtlich nicht zulässig sind. Das Ziel ist daher, die Schulbauvorhaben planungsrechtlich nach § 34 BauGB zu ermöglichen. Aus diesen Gründen ist es erforderlich, den Bebauungsplan im Teilbereich des Schulbaugrund- stückes (Flurstück 1705, Flur 29, Gemarkung Müngersdorf) aufzuheben. Nach Teilaufhebung des Bebauungsplans befinden sich die in Rede stehenden Schulerweite- rungsbauten in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil nach § 34 BauGB und innerhalb der überbaubaren Fläche. 2 Planungsvorgaben 2.1 Regionalplan Der Regionalplan legt den gesamten Planbereich als ASB (Allgemeiner Siedlungsbereich) fest. Daher entspricht das Vorhaben sowohl gegenwärtig als auch in seiner voraussichtlichen Pla- nung den Festlegungen des Regionalplanes. 2.2 Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan stellt im Planaufhebungsbereich eine Fläche für den Gemeinbedarf mit Signet „Schule“ und eine Grünfläche dar. Bereits der heutige Bestand entspricht nicht gänzlich den Darstellungen des Flächennutzungs- plans, da sich einige der Schulgebäude teilweise in einer Grünflächen-Darstellung befinden, die ursprünglich als Schulsportfläche dienen sollte. Dennoch sind die grundsätzlichen Ziele des Flä- chennutzungsplans weder durch den Bestand noch durch die Teilaufhebung wesentlich beein- trächtigt, da die Schulnutzung bereits vorhanden ist. - 2 - / 3 2.3 Bebauungsplan 60499/03 Der Bebauungsplan 60499/03 (Blatt 1 und 2) trat mit seiner Bekanntmachung am 20.01.1969 in Kraft und umfasst das Gebiet zwischen Buschweg, Militärringstraße, Ollenhauerring, Nüssen- berger Straße, Kurt-Weil-Weg und hinterer Grundstücksgrenze der Grundstücke östlich des Ingendorfer Weges in Köln Bocklemünd/Mengenich. Das damalige Planungsziel war es, das o.g. Gelände für den Bau von ca. 400 Einfamilienhäu- sern und ca. 2.800 Wohnungen zu erschließen. Der Bebauungsplan enthält Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zu den überbaubaren Grundstücksflächen sowie zu Ver- kehr- und Grünflächen. Der Bebauungsplan ist realisiert. Für den Bereich des Schulzentrums Görlinger Zentrums soll der Bebauungsplan teilaufgehoben werden, um den Neubau der Gemeinschaftsgrundschule Kunterbunt und die Erweiterung der Max Ernst Gesamtschule zu ermöglichen. Festsetzungen im Teilaufhebungsbereich Der Bebauungsplan setzt im Bereich der Teilaufhebung als Art der baulichen Nutzung eine überbaubare Grundstücksfläche mit der Zweckbestimmung Schule und Schulsportplatz fest, so- wie untergeordnet öffentliche Grünflächen (Erholungsanlagen) und öffentlicher Fußweg (vgl. Anlage 2). Es gibt im Bereich der Teilaufhebung keine Festsetzung zu Grundflächenzahl (GRZ) oder Ge- schossflächenzahl (GFZ). Im nördlichen Bereich der Teilaufhebung mit der Zweckbestimmung Schule sind Geschossigkeiten (I bis III Geschosse) und Baulinien festgesetzt, im südlichen Be- reich mit der Zweckbestimmung Schule/Schulsportplatz sind keine weiteren Festsetzungen vor- handen. 3 Erläuterungen zum Teilaufhebungsbereich 3.1 Räumliche Abgrenzung Der Teilaufhebungsbereich (vgl. Anlage 1) umfasst das Flurstück 1705, Flur 29, Gemarkung Müngersdorf. Die Größe des Teilaufhebungsbereichs beträgt circa 38.960 m². 3.2 Baulicher Bestand und aktuelle Nutzung Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes 60499/03 beinhaltet die in den 1960/70er Jahren entstandene Großsiedlung rund um das Görlinger Zentrum. Geltungsbereich Teilaufhebung Im Teilaufhebungsbereich selbst befinden sich schulische Einrichtungen, genauer die Gemein- schaftsgrundschule Kunterbunt und die Max-Ernst-Gesamtschule. Das Grundstück befindet sich in städtischem Eigentum. Das Schulgrundstück ist zu großen Teilen (ca. 26.500 m²) mit Gebäuden und Schulhof versiegelt, ein geringerer Teil des Schulgrundstücks ist mit begrünt und Baumbestand bewachsen. Der Schulstandort am Görlinger-Zentrum umfasst zum einen die Gemeinschaftsgrundschule Kunterbunt im nördlichen Teil des Schulstandortes, mit dem Zugang vom Görlinger-Zentrum, sowie zum anderen die Max-Ernst-Gesamtschule im südlichen Bereich mit dem Zugang von der Tollerstraße. Die beiden Schulen befinden sich auf einem gemeinsam genutzten Grundstück. - 3 - / 4 Aufgrund von Ausbaumaßnahmen der Straßenbahnlinie 3 mit einer Endhaltestelle, welche an das nördliche Grundstück grenzt, wurde die Grundschule Kunterbunt vorübergehend in einen Ersatzbau am Kolkrabenweg ausgelagert. Die drei Gebäudetrakte der Gemeinschaftsgrund- schule stehen zurzeit leer (Trakte A, B und F). Die Max-Ernst-Gesamtschule ist in Betrieb und nutzt die Trakte C, E, H und K sowie die Inte- rims Containerbauten NW (33) und die der sogenannten ’Villa Hügel‘ im Südosten. Zw ei der heutigen Grundschultrakte (Trakte E und G), sowie Teile des Grundschultraktes F im nördlichen Bereich des Schulstandortes befinden sich außerhalb der im bestehenden Bebau- ungsplan festgesetzten überbaubarer Grundstücksflächen. Der südliche Teil des Grundstückes wird im Bebauungsplan als Schulsportplatz festgesetzt. Die dort befindlichen bestehenden Schulgebäude wurden nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes errichtet. Umgebung Die Umgebung des Teilaufhebungsbereichs ist südwestlich geprägt von V-geschossigem Ge- schosswohnungsbau und westlich von bis zu XV-geschossigen Gebäuden mit Wohnungen und Seniorenheim. Weiter westlich schließt sich das Görlinger Zentrum an. Nordwestlich des Aufhe- bungsbereichs befindet sich eine Kindertagesstätte und die evangelische Auferstehungskirche. Nördlich des Teilaufhebungsbereich stehen bis zu VI-geschossige Wohngebäude. Unmittelbar nördlich des Aufhebungsbereichs liegt auch die Endhaltestelle der Linie 3 „Görlin- ger-Zentrum“. Östlich des Teilaufhebungsbereich befinden sich öffentliche Grünflächen, die einen starken Baumbestand aufweisen. - 4 - / 5 Südlich grenzen bewaldete Grünflächen an, weiter südlich Richtung Ollenhauerring befinden sich dann noch VI – XIII-geschossige Wohnbauten. 4 Flächenstudie Der Neubau der Gemeinschaftsgrundschule Kunterbunt (300 Schüler*innen, 3-zügig) und die Erweiterung der Max-Ernst Gesamtschule am Standort Görlinger-Zentrum / Tollerstraße (+221 Schüler*innen, 5+6-zügig) in Köln-Bocklemünd sind gemäß Ratsbeschluss Bestandteil des 2. Maßnahmenpaketes (MPS) GU/TU. Die Maßnahmen sollen bis 2027 abgeschlossen sein. (Siehe Session-Nummern: Ratsbeschluss 1474/2020 vom 15.06.2020; Fortschreibung Ratsbeschluss 1356/2022 vom 08.12.2022) Im Zuge einer Machbarkeitsstudie wurden bereits zwei Bauvoranfragen erstellt, jedoch negativ beschieden, da die erforderlichen Neu- und Erweiterungsbauten nicht den Grundzügen des gül- tigen Bebauungsplans entsprechen. Ferner hat die Machbarkeitsstudie ergeben, dass der er- mittelte Flächenbedarf mittels einer Sanierung / Umnutzung der bestehenden Gebäude lediglich zu ca. einem Drittel umsetzbar ist. Eine Bausollreduzierung wurde ausgeschlossen. Eine Viel- zahl an Varianten (Generalinstandsetzung der Bestandsgebäude sowie Neubauten) wurden er- arbeitet und verwaltungsintern besprochen. Die abgestimmte Vorzugsvariante (Anlage 5) sieht neben dem Rückbau von Gebäuden daher folgende vier Neubauten vor: (Hinweis: die BGF Zahlen basieren auf einer Flächenstudie im Sinne einer Machbarkeitsstudie. Im Zuge der Planung können diese Flächenzahlen abwei- chen.) 1. Neubau der Gemeinschaftsgrundschule im Norden des Schulstandortes, 3 Geschosse, ca. 7.560m² BGF* 2. Neubau eines Sporthallengebäudes für die Gemeinschaftsgrundschule (Sporthalle Plus + Sporthalle für Sonderpädagogik) im Zentrum des Schulstandortes, 1-2 Geschosse, bis zu ca. 4.060 m² BGF* 3. Neubau Aula-Mensa-Gebäude für die Gesamtschule im Zentrum des Schulstandortes, 2 Geschosse, bis zu ca. 2.580 m² BGF* 4. Erweiterungsbau für die Gesamtschule im Süden des Schulstandortes, 2 Geschosse + Staffelgeschoss, bis zu ca. 6.150 m² BGF* Darüber hinaus werden kleinere bauliche Maßnahmen in den Bestandsbauten der Gesamt- schule umgesetzt. Die erforderliche Erweiterung der Gesamtschule und der Neubau der Grundschule können auf Grundlage des rechtsgültigen Bebauungsplanes nicht umgesetzt werden. Das planerische Ziel ist es daher, die Schulbauvorhaben planungsrechtlich nach § 34 BauGB zu ermöglichen. Aus diesen Gründen ist es erforderlich, den Bebauungsplan Nr. 60499/03 in dem bezeichneten Teil- bereich in einem förmlichen Verfahren aufzuheben. Nach Teilaufhebung des Bebauungsplans befinden sich die in Rede stehenden Schulerweite- rungsbauten in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil nach § 34 BauGB und innerhalb der überbaubaren Fläche. Die künftigen Bebauungsmöglichkeiten werden anhand der tatsäch- lich vorhandenen Bebauung und deren prägender Wirkung ermittelt. Gemäß § 34 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die in der nä- heren Umgebung befindlichen mehrgeschossige Gebäude (bis teilweise XV, durchschnittlich ca. V-VI-Geschosse), geben den städtebaulichen Rahmen vor. Ebenso haben die bestehenden - 5 - / 6 Schulgebäude eine prägende Wirkung. Die vorliegende Flächenstudie (Anlage 5), verfolgt das Ziel, durch Neubau und Erweiterung die bestehenden Schulgebäude städtebaulich angemes- sen zu ergänzen und die städtebauliche Konfiguration des Schulzentrums im Sinne einer Innen- entwicklung zu vervollständigen und zu arrondieren. Somit ist zukünftig eine geordnete städte- bauliche Entwicklung auch auf Grundlage des § 34 BauGB gewährleistet. 5 Verfahren Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz wurde die Anwendungsmöglichkeit des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ausgeweitet. Städten und Gemeinden können nunmehr das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a Absatz 4 BauGB auch bei der Aufhebung eines Bebauungsplanes anwenden. Bei der (Teil-)Aufhebung eines Plans kommt es auf die Summe der Grundflächen an, die im Geltungsbereich des Aufhebungsplans zukünftig voraussichtlich bebaut werden können. Da das Gebiet zukünftig nach § 34 BauGB zu beurteilen sein wird, werden infolge der Aufhebung des Plans zusätzliche Bebauungsmöglichkeiten entstehen. Bei Betrachtung der Bebauungsmöglichkeiten im Geltungsbereich der Teilaufhebung dürfte wohl nahezu der gesamte Geltungsbereich von 39.000 qm als Grundstücksfläche zählen, die überbaut werden kann und damit wohl zukünftig mehr als 20.000 qm Grundfläche bebaut wer- den. Die künftigen Bebauungsmöglichkeiten nach § 34 BauGB werden anhand der tatsächlich vorhandenen Bebauung und deren prägender Wirkung ermittelt. Unter Bebauungsmöglichkei- ten im Sinne des § 34 BauGB fallen nicht nur Hauptanlagen, sondern auch Nebenanlagen (letztlich jede bauliche Anlage im Sinne des § 29 BauGB). Das bedeutet, neben den Schulge- bäuden ist auch der Schulhof in den Blick zu nehmen. Es ist nicht nur die neu hinzutretende Be- bauungsmöglichkeit, sondern auch der Bestand zu berücksichtigen. Aktuell ist bei einer Grundstücksgröße von ca. 38.960 m² eine Fläche von ca. 26.500 m² versie- gelt. Eine Hochrechnung der anzunehmenden versiegelten Flächen nach Umsetzung des Vorha- bens ergibt ca. 25.400 m² (Hinweis: Diese Kalkulation beruht auf der Summe der zukünftig ge- planten Gebäudegrundflächen aus der in der Machbarkeitsstudie erarbeiteten Flächenstudie zzgl. der erforderlichen Schulhoffläche sowie der erforderlichen Stellplatzflächen für PKWs und Fahrräder inkl. Aufschlag für Zuwegungen, Feuerwehrzufahrt etc. Die ausstehenden Objekt- so- wie Außenanlagen- bzw. Freiflächenplanungen werden Einfluss auf diese genannte Flächen- zahl haben.) Da der Geltungsbereich der Teilaufhebung ca. 39.000 m² beträgt, ist aber grundsätzlich die Va- riante des § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB eröffnet (20.000 – 70.000 m² bebaute Grundflä- che). Um das beschleunigte Verfahren hiernach betreiben zu dürfen, muss eine Vorprüfung des Einzelfalls ergeben, dass durch die Teilaufhebung voraussichtlich keine erheblichen Umwelt- auswirkungen zu erwarten sind, die nach § 2 Abs. 4 Satz 4 BauGB in der Abwägung zu berück- sichtigen wären. Daher wurde im Vorfeld des Einleitungsbeschlusses eine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß An- lage 2 BauGB zu §13a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 durchgeführt. Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt, dass es sich bei der Ausstattung des Bereiches der Teilaufhebung nicht um einen besonders sensiblen Naturraum handelt, Schutzgebiete liegen nicht vor. Die geplante Teilaufhebung wird auch nicht zu einer Verschlechterung von gesundheitlichen Auswirkungen auf Menschen oder zu erheblichen Eingriffen in den Naturhaushalt führen. - 6 - / 7 Entsprechend ist die Durchführung des Verfahrens der geplanten Bebauungsplan-Teilaufhe- bung nach § 13a BauGB zulässig. 6 Umweltbelange Gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 13 Absatz 3 BauGB kann auf eine for- male Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und den Umweltbericht gemäß § 2a BauGB verzichtet werden. Gleichwohl werden die relevanten Belange des Umweltschutzes nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 BauGB im weiteren Verfahren ermittelt und sachgerecht gegeneinander abgewogen. Lärm Der Bereich der Teilaufhebung ist erheblich durch Lärmimmissionen aus dem Straßen- und Schienenverkehr belastet. Zu den Hauptemittenten des Straßenverkehrs zählt unter anderem die östlich verlaufende Militärringstr. Hauptemittenten des Schienenverkehrs sind die ebenfalls östlich verlaufenden KVB-Gleisanlagen. Im Zuge der geplanten baulichen Veränderungen ist im Baugenehmigungsverfahren eine schalltechnische Untersuchung zu erstellen. In dieser Unter- suchung sollten Einwirkungen auf das Plangebiet sowie mögliche Auswirkungen auf die beste- hende Wohnnachbarschaft untersucht werden. Stadtklima Die Anpassung an den Klimawandel und ein gesundes Stadtklima sind wichtige Belange, die frühzeitig in die Planung einfließen müssen. Bezüglich der nachfolgenden Neubauten sollten frühzeitig entsprechende klimatische Minderungsmaßnahmen (Hitze-, Starkregenvorsorge, Durchlüftung) in der Planung verankert werden. Zum Schutz vulnerabler Gruppen (Kinder) sind zusätzliche Maßnahmen, wie Verschattung (Außenverschattung, Sonnensegel, Innenraumküh- lung) nötig. Aus stadtklimatischer Sicht sollten möglichst viele Bestandsbäume erhalten bleiben und zwingend wegfallende Bäume vor Ort ersetzt werden. Klimaschutz Für Schulbauvorhaben gilt die Anwendung der Energieleitlinien der Stadt Köln für städtische Gebäude. Diese dienen der Reduzierung von Klimagasen im Betrieb der Gebäude. Der Nach- weis der Einhaltung der Energieleitlinien erfolgt im Baugenehmigungsverfahren. Baumschutz Das Grundstück weist umfangreichen Baumbestand auf, ebenso wie unmittelbar angrenzende Flächenbereiche (teilweise bewaldete Grundstücke). Die Vorgaben der Baumschutzsatzung (BSchS) der Stadt Köln sind im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Artenschutz Im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren ist ggf. eine Artenschutzprüfung erforderlich. Boden Im städtischen Altlastenkataster liegen über den nördlichen Bereich des Grundstückes keine Erkenntnisse über Bodenbelastungen im Geltungsbereich vor. Der südliche Teil des Flurstückes 1705 liegt im Bereich der erfassten Altablagerung 405 112. Für diese Fläche hat bisher noch keine Verdachtsbewertung stattgefunden. Zur Realisierung der geplanten Nutzung sind spezifische Untersuchungen erforderlich. Im Baugenehmigungsverfahren ist ein nutzungs- und planungsorientiertes Gutachten gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)/Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vorzulegen, das eine Risikoabschätzung hinsichtlich Boden, Bodenluft und Grundwasser enthält. - 7 - / 7 Auswirkung Nach der Teilaufhebung des rechtsgültigen Bebauungsplans erfolgt die planungsrechtliche Be- urteilung von Vorhaben im räumlichen Geltungsbereich der Teilaufhebung (vgl. Anlage 1) auf Grundlage von § 34 BauGB. Landschaftsplan und Flächennutzungsplan treten dann zurück. 8 Umsetzung Geplant ist, dass die Umsetzung der Maßnahme für beide Schulen gemäß Ratsbeschluss mit einem Totalunternehmer erfolgt. Die Gemeinschaftsgrundschule Kunterbunt ist derzeit bereits interimsweise in einem Schulgebäude im Kolkrabenweg untergebracht, sodass das Bestands- gebäude leer steht. Die Abgängigkeit einzelner Baukörper wurde über den Ratsbeschluss in Aussicht gestellt. Die Ausführung erfolgt ggf. in Abschnitten, um den Betrieb der Gesamtschule auf dem Grund- stück weiterhin sicherzustellen (die Gemeinschaftsgrundschule ist bereits in den Kolkrabenweg 8-10 ausgelagert). Es wird gemäß Ratsbeschluss angestrebt, dass die Umsetzung bis Ende 2027 erfolgt.
Anlage 4 Luftbild
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Schrägluftbild Mittelpunkt: 350515, 5649591 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 06.02.2023Seite 1 / 1 Anlage 4
Anlage 2 Bebauungsplan
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39 Stadt Köln Stadtplanungsamt Anlage 2 Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 60499/03 Schulbau Görlinger Zentrum in Köln - Bocklemünd / Mengenich Bereich der |.f Teilaufhebung
Anlage 5 Flächenstudie
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GSPublisherVersion 90.3.88.100 Trakt - K (20) I AWH = ca. 4m Flachdach Öffentliche Grünfläche (Erholungsanlagen) Laut. Bebauungsplan Nr. 6048Na/03 Bl.1 Grundstücksgrenze gem. Auszug aus dem Liegenschaftskataster vom 08.09.2021 Standort Grundschule Standort Gesamtschule Bahn Endhaltestelle Ollenhauerring Görlinger Zentrum Haupteingang Max Ernst Gesamtschule Kirche I FD XV FD II FD V FD V FD V FD II AWH = ca. 8m Flachdach XI FD Militärringstraße L 34 II AWH = ca. 8m Flachdach I FD I FD Tollerstraße 48.33 48.36 48.32 48.29 48.3047.99 48.36 48.49 48.22 48.19 48.46 48.88 48.47 48.51 48.52 48.61 48.60 48.44 48.32 48.60 48.52 48.49 48.36 48.23 48.2848.5948.60 48.27 48.62 48.61 48.3448.30 48.62 48.4148.63 48.51 48.59 48.56 48.43 48.34 48.34 48.34 48.34 48.34 48.34 47.98 48.70 48.50 50.73 48.75 48.81 48.81 48.81 48.81 48.81 48.81 48.81 48.71 48.52 45.21 48.50 48.78 48.82 48.79 48.41 48.32 48.27 48.67 48.10 48.70 Schulsportplatz Norden Grenze Landschafts- schutzgebiet (1) Trakt - C (04) Trakt - E (06) Trakt - H (02) III AWH = ca. 12m Flachdach III AWH = ca.12m Flachdach VI FD IV FD Neubau Grundschule Kunterbunt III Flachdach AWH = 12m I F Schule Schule III F I F I F Schule Schule III AWH = ca. 12m Flachdach Flurstück 1705 Stadt Köln Grdb. Bl. 129 Schule Schule Schule Schule Schule I F I F Schule II F II F Flurstück 1701 Flurstück 1702 Flurstück 1444 Flurstück 1374 Stadt Köln Grdb. Bl. 129 Flurstück 1410 Flurstück 1699 Flurstück 1694 Flurstück 1695 Flurstück 1441 Flurstück 1372 Stadt Köln Grdb. Bl. 129 Flurstück 1704 Stadt Köln Grdb. Bl. 129 Flurstück 1373 Stadt Köln Grdb. Bl. 129 Dach Flurstück 1706 Stadt Köln Grdb. Bl. 129 Weg Flurstück 618 Seniorenheim Flurstück 1700 II AWH = ca. 8m Flachdach Flurstück 617 (Grund und Boden GmbH Grdb. Bl. 39556) Flurstück 1703 Flurstück 1392 (2) (19) (3) (45) (5) (12) (7) (9) (11) (25) (16) (3) (16a) (4) (5) (18) (12) (14) (20) (22) (16) (8) (6) (2) (4) (2) (30 a ) (30 b) (3)(39) (1) F1 F3 F4 F6 F7 F8 Max Ernst GesamtschuleII + Staffel | Flachdach AWH = 1 3m A1 A2 A3 A4 A5 A6 Grenze Landschafts- schutzgebiet F2 I - II Flachdach Grundschule Kunterbunt Sporthallen "Halle Plus" und "Sonderpädagogik" gem. Anf. Sportamt AWH 11,00m II - Flachdach Mensa / Aula AWH 11,00m F1 B1 B2 B3 B4 Höhenentwicklung A-A Höhenentwicklung A-A Höhenentwicklung C-C Höhenentwicklung C-C Höhenentwicklung B-B Höhenentwicklung B-B Sporthalle "Plus" + "Sonderpädagigik" Aula / Mensa" Neubau Grundschule Kunterbunt Kiss and Ride Verteiler Erweiterungsbau Max-Ernst Gesamtschule Standort Grundschule Standort Gesamtschule Toller Straße Görlinger Zentrum Bahnhaltestelle Trakt - C (04) III AWH = ca.12m Flachdach Kirche Wohnbebauung - IV Wohnbebauung - XV Wohnbebauung - XI Wohnbebauung - V Garage - I Neubau Grundschule Kunterbunt III Flachdach AWH = 12m I-II Flachdach Grundschule Kunterbunt Sporthallen "Halle Plus" und "Sonderpädagogik" AWH 11,00m Wohnbebauung - XV Trakt - C (04) ca. 12m Trakt - E (06) ca. 12m I-II Flachdach Grundschule Kunterbunt Sporthallen "Halle Plus" und "Sonderpädagogik" AWH 11,00m II - Flachdach Mensa / Aula AWH 11,00m Wohnbebauung - V Trakt - K (20) I AWH = ca. 4m Flachdach II AWH = ca. 8m Flachdach II AWH = ca. 8m Flachdach Höhenentwicklung C-C Max Ernst Gesamtschule II + Staffel | Flachdach AWH = 13m Trakt - H (02) III AWH = ca. 12m Flachdach Schulen am Görlinger Zentrum Flächenstudie Schulhoffläche Lageplan M 1:500 Axonimetrie Grundschule Kunterbunt - III Geschosse - AWH = 12m Schulhofflächen: Kunterbunt: ca. 4.982m² Max-Ernst: ca. 18.859m² Erweiterung Max-Ernst Gesamtschule - II + Staffel - AWH = 13m Sporthallen "Halle PLUS" und "Sonderpädagogik" - I-II Geschoss - AWH = 11,00m Aufstandsfläche in öffentl. Grünfläche ca. 2.194m² Höhenentwicklung A-A Mensa / Aula - II Geschosse - AWH = 11,00m Höhenentwicklung B-B Höhenentwicklung C-C mögliche Fläche für Rückerstattung Grünfläche ca. 2.100m² Anlage 5
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 1508/2023 Freigabedatum 15.05.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Einleitung eines Teilaufhebungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 60499/03 Arbeitstitel: Schulbau Görlinger Zentrum in Köln-Bocklemünd/Mengenich Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, das Verfahren zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 60499/03 für das Gebiet des Schulstandortes der Gemeinschaftsgrundschule Kunterbunt und der Max-Ernst-Gesamtschule östlich der Tollerstraße und des Fußweges Görlinger Zent- rum und südlich der KVB-Haltestelle Görlinger-Zentrum (Flurstück 1705, Flur 29, Ge- markung Müngersdorf) —Arbeitstitel: Schulbau Görlinger Zentrum in Köln- Bocklemünd/Mengenich— nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Bauge- setzbuch (BauGB) gemäß § 13a Absatz 4 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einzuleiten; 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Ein- schränkung zustimmt. Stadtentwicklungsausschuss 01.06.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 12.06.2023 Stadtentwicklungsausschuss 31.08.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Bebauungsplan 60499/03 (Blatt 1 und 2) trat mit seiner Bekanntmachung am 20.01.1969 in Kraft und umfasst das Gebiet zwischen Buschweg, Militärringstraße, Ollenhauerring, Nüs- senberger Straße, Kurt-Weil-Weg und hinterer Grundstücksgrenze der Grundstücke östlich des Ingendorfer Weges in Köln Bocklemünd/Mengenich. Teil des Bebauungsplanes Nr. 60499/03 ist auch der Bereich des Schulzentrums Görlinger Zentrum mit der Gemeinschaftsgrundschule Kunterbunt und der Max-Ernst-Gesamtschule. Der Bebauungsplan setzt dort als Art der baulichen Nutzung eine überbaubare Grundstücks- fläche mit der Zweckbestimmung Schule und Schulsportplatz fest, sowie untergeordnet öffent- liche Grünflächen (Erholungsanlagen) und öffentlicher Fußweg (vgl. Anlage 2). Der Flächen- nutzungsplan stellt im Aufhebungsbereich eine Fläche für den Gemeinbedarf mit Signet „Schule“ und eine Grünfläche dar. Der Neubau der Gemeinschaftsgrundschule Kunterbunt und die Erweiterung der Max-Ernst- Gesamtschule in Köln-Bocklemünd sind gemäß Ratsbeschluss Bestandteil des 2. Maßnah- menpakets (MPS) GU/TU (Ratsbeschluss vom 15.06.2020; Fortschreibung Ratsbeschluss vom 08.12.2022). Die erforderliche Erweiterung der Gesamtschule und der Neubau der Grundschule können auf Grundlage des rechtswirksamen Bebauungsplanes nicht umgesetzt werden. Das planerische Ziel ist daher, die Schulbauvorhaben planungsrechtlich nach § 34 BauGB zu ermöglichen. Aus diesen Gründen ist es erforderlich, den Bebauungsplan im Teilbereich des Schulbau- grundstückes (Flurstück 1705, Flur 29, Gemarkung Müngersdorf) aufzuheben. Die Größe des Teilaufhebungsbereichs beträgt circa 38.960 m². Nach Teilaufhebung des Bebauungsplans befinden sich die in Rede stehenden Schulerweite- rungsbauten in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil nach § 34 BauGB und innerhalb der überbaubaren Fläche. Die vorliegende Flächenstudie (Anlage 5), verfolgt das Ziel, durch Neubau und Erweiterung die bestehenden Schulgebäude städtebaulich angemessen zu er- gänzen und die städtebauliche Konfiguration des Schulzentrums im Sinne einer Innenentwick- lung zu vervollständigen und zu arrondieren. Aufhebung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB Die Durchführung der Teilaufhebung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Da aufgrund der Teilaufhebung zukünftig voraussichtlich mehr als 20.000 m² Grundfläche im Aufhebungsbereich bebaut werden kann, wurde gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB eine Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt. Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt, dass die Teilaufhebung voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat und das Aufhe- bungsverfahren nach § 13a BauGB zulässig ist. Gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 13 Absatz 3 BauGB kann auf eine for- male Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und den Umweltbericht gemäß § 2a BauGB 3 verzichtet werden. Gleichwohl werden die relevanten Belange des Umweltschutzes nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 BauGB im weiteren Verfahren ermittelt und sachgerecht gegeneinander abgewogen. Darüber hinaus wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 1 in Ver- bindung mit § 13 Absatz 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 BauGB abgesehen. Gleichwohl wird der Öffentlichkeit gemäß § 13a Absatze 3 Satz 1 Nummer 2 BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und eine Stellungnahme abzuge- ben. Anlagen 1 Geltungsbereich Teilaufhebung 2 Bebauungsplan Nr. 60499/03 3 Erläuterungstext 4 Luftbild 5 Flächenstudie
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Militärringstraße
- Tollerstraße 48
- Buschweg
- Ollenhauerring
- Kolkrabenweg 8
- Görlinger-Zentrum
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Details
- Aktenzeichen
- 1508/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 15.05.2023
- Erstellt
- 05.05.2023 13:25