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0302/2017

8.8 Einhaltung von Tempo 30 auf dem Goldfasanenweg in Vogelsang Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.06.2015

Mitteilung BV 20.03.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 20.03.2017, TOP 12.10

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

5081 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/1 
661/12 
Vorlagen-Nummer 
 0302/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 20.03.2017 
 
8.8 Einhaltung von Tempo 30 auf dem Goldfasanenweg in Vogelsang Antrag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen vom 02.06.2015 
Aufgrund des politischen Beschlusses der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 24.08.2015 und der 
mündlichen Anfrage von Herrn Klemm (Bündnis 90/Die Grünen) vom 28.11.2016 hat die Verwaltung 
die Gegebenheiten auf dem Goldfasanenweg vor Ort untersucht. Gemeinsam mit den Verkehrserhe-
bungen, die in Auftrag gegeben wurden, hat die Verwaltung mögliche Lösungsansätze auf ihre Um-
setzbarkeit überprüft. 
 
 
Der gesamte Goldfasanenweg liegt in einer Tempo-30 Zone mit einem Zweirichtungsverkehr. Zur 
östlichen Seite hin ist der Goldfasanenweg unmittelbar durch eine Lärmschutzwand aufgrund der da-
hinter gelegenen Schienen begrenzt. Westlich des Goldfasanenwegs bestehen Wohnbebauungen mit 
vorgelagerten, teilweise verzäunten Gärten und privaten Stellplätzen.  
In der Straße befinden sich keine schützenswerten Einrichtungen, wie Schulen, Kindergärten, Senio-
renheime oder Spielplätze.  
Die Verkehrssituation im Goldfasanenweg weist keine gravierenden Defizite auf. Es ist darauf hinzu-
weisen, dass sich im Gesamtbild in vielen Kölner Wohnstraßen ähnliche Situationen wiederfinden.  
Zum jetzigen Stand weist der Goldfasanenweg eine Fahrbahnbreite zwischen Akazienweg und Fla-
mingoweg von etwa 4 m auf. In diesem Abschnitt gibt es einen sehr schmalen Gehweg, der nicht dem 
Mindestmaß an Gehwegbreiten entspricht. Ein Ausweichen bei Gegenverkehr ist demnach nur spo-
radisch ggf. an den Zufahrten der privaten Stellplätze möglich.  
Zwischen Flamingoweg und Wachtelweg ist mit einer Fahrbahnbreite von etwa 6 m Begegnungsver-
kehr möglich. An dieser Stelle gibt es einen beidseitigen Gehweg. 
 
Geschwindigkeitsüberschreitung Goldfasanenweg 
 
Die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen vom 03.05.2016-04.05.2016 wurden ausgewertet. 
Die V85 (Geschwindigkeit, die von 85% der gemessenen Fahrzeuge nicht überschritten wird) beträgt 
auf dem Goldfasanenweg in Richtung Flamingoweg 43 km/h und in Richtung Akazienweg  44 km/h. 
Im Vergleich zu den Geschwindigkeitsmessungen vom 08.06.2011-09.06.2011 liegen keine wesentli-
chen Veränderungen vor. 
Da im Querschnitt maximal nur 107 Pkw in der Spitzenstunde zwischen 16-17 Uhr gezählt wurden, 
ergibt sich kein außergewöhnliches Gefährdungspotential. 
 
 
Geschwindigkeitskontrollen: 
 
Die Polizei wurde über die Sachlage informiert und gebeten, im Rahmen der personellen Möglichkei-
ten verstärkt die Geschwindigkeiten auf dem Goldfasanenweg zu überwachen. Überwachungen fin-

2 
 
den allerdings laut Aussage der Polizei nur an Gefahrenstellen statt. Der Goldfasanenweg ist der Po-
lizei zufolge keine Gefahrenstelle.  
 
Da von der Polizei eine negative Stellungnahme zur Geschwindigkeitsüberwachung erfolgt ist, emp-
fiehlt die Verwaltung der Bezirksvertretung bzw. den Bürgern, in eigener Zuständigkeit auf dem Gold-
fasanenweg eine Geschwindigkeitsmessanlage aufzustellen. Die Finanzierung der Anlage müsste 
dann aus privater Hand oder aus Bezirksmitteln erfolgen.  
 
 
Beschilderung: 
 
Die Einrichtung von zusätzlichen Tempo 30 Beschilderungen zur Geschwindigkeitsreduzierung sind 
nach §41 StVO, Zeichen 274.1 innerhalb der Tempo 30-Zonen nicht vorzusehen. 
 
 
Einbahnstraße: 
 
Die Einrichtung einer Einbahnstraße wird nicht befürwortet. Die Umwandlung einer Straße mit Zwei-
richtungsverkehr in eine Einbahnstraße führt zum einen durch die Verlagerung des Verkehrs zu einer 
Belastung der benachbarten Straßen und längeren Wegen. Zum anderen wird durch das Ausbleiben 
von Gegenverkehr die Geschwindigkeit i.d.R. erhöht. 
 
 
Veränderungen zur Verkehrsberuhigung: 
 
Zur Senkung der Fahrgeschwindigkeiten in den Tempo 30-Zonen in den Straßenabschnitten zwi-
schen den Einmündungen können grundsätzlich bauliche bzw. verkehrstechnische Maßnahmen in 
Form von Fahrbahneinengungen oder Inseln in Abhängigkeit von der Notwendigkeit und örtlichen 
Gegebenheit eingesetzt werden. 
 
In dem Abschnitt des Goldfasanenweges zwischen Flamingoweg und Akazienweg ist die Fahrbahn 
mit 4 m sehr schmal. Deswegen wird auch nur auf den privaten Grundstücken geparkt, wodurch zahl-
reiche Zufahrten, die freigehalten werden müssen, bestehen.   
Unter Berücksichtigung der verkehrlichen Belange sind bauliche Veränderungen in Form von Fahr-
bahneinengungen in diesem Abschnitt nicht empfehlenswert. 
 
In dem Abschnitt zwischen Flamingoweg und Wachtelweg beträgt die Fahrbahnbreite etwa 6 m. Hier 
wird auf einer Seite in den ausgebauten Parkbuchten und auf der gegenüberliegenden Seite halb auf 
dem Gehweg geparkt. In diesem Abschnitt kann das Parken durch die Markierung von Stellplätzen 
auf die Fahrbahn verlegt werden. Somit können die punktuellen Einengungen entstehen, die zur Re-
duzierung der Fahrgeschwindigkeit beitragen können.  
Die Umsetzung dieser Maßnahme kann entsprechend der Prioritäten erfolgen.

Beratungsverlauf (1)

20.03.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0302/2017
Typ
Mitteilung BV
Datum
20.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27