0302/2017
8.8 Einhaltung von Tempo 30 auf dem Goldfasanenweg in Vogelsang Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.06.2015
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/1 661/12 Vorlagen-Nummer 0302/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 20.03.2017 8.8 Einhaltung von Tempo 30 auf dem Goldfasanenweg in Vogelsang Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.06.2015 Aufgrund des politischen Beschlusses der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 24.08.2015 und der mündlichen Anfrage von Herrn Klemm (Bündnis 90/Die Grünen) vom 28.11.2016 hat die Verwaltung die Gegebenheiten auf dem Goldfasanenweg vor Ort untersucht. Gemeinsam mit den Verkehrserhe- bungen, die in Auftrag gegeben wurden, hat die Verwaltung mögliche Lösungsansätze auf ihre Um- setzbarkeit überprüft. Der gesamte Goldfasanenweg liegt in einer Tempo-30 Zone mit einem Zweirichtungsverkehr. Zur östlichen Seite hin ist der Goldfasanenweg unmittelbar durch eine Lärmschutzwand aufgrund der da- hinter gelegenen Schienen begrenzt. Westlich des Goldfasanenwegs bestehen Wohnbebauungen mit vorgelagerten, teilweise verzäunten Gärten und privaten Stellplätzen. In der Straße befinden sich keine schützenswerten Einrichtungen, wie Schulen, Kindergärten, Senio- renheime oder Spielplätze. Die Verkehrssituation im Goldfasanenweg weist keine gravierenden Defizite auf. Es ist darauf hinzu- weisen, dass sich im Gesamtbild in vielen Kölner Wohnstraßen ähnliche Situationen wiederfinden. Zum jetzigen Stand weist der Goldfasanenweg eine Fahrbahnbreite zwischen Akazienweg und Fla- mingoweg von etwa 4 m auf. In diesem Abschnitt gibt es einen sehr schmalen Gehweg, der nicht dem Mindestmaß an Gehwegbreiten entspricht. Ein Ausweichen bei Gegenverkehr ist demnach nur spo- radisch ggf. an den Zufahrten der privaten Stellplätze möglich. Zwischen Flamingoweg und Wachtelweg ist mit einer Fahrbahnbreite von etwa 6 m Begegnungsver- kehr möglich. An dieser Stelle gibt es einen beidseitigen Gehweg. Geschwindigkeitsüberschreitung Goldfasanenweg Die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen vom 03.05.2016-04.05.2016 wurden ausgewertet. Die V85 (Geschwindigkeit, die von 85% der gemessenen Fahrzeuge nicht überschritten wird) beträgt auf dem Goldfasanenweg in Richtung Flamingoweg 43 km/h und in Richtung Akazienweg 44 km/h. Im Vergleich zu den Geschwindigkeitsmessungen vom 08.06.2011-09.06.2011 liegen keine wesentli- chen Veränderungen vor. Da im Querschnitt maximal nur 107 Pkw in der Spitzenstunde zwischen 16-17 Uhr gezählt wurden, ergibt sich kein außergewöhnliches Gefährdungspotential. Geschwindigkeitskontrollen: Die Polizei wurde über die Sachlage informiert und gebeten, im Rahmen der personellen Möglichkei- ten verstärkt die Geschwindigkeiten auf dem Goldfasanenweg zu überwachen. Überwachungen fin- 2 den allerdings laut Aussage der Polizei nur an Gefahrenstellen statt. Der Goldfasanenweg ist der Po- lizei zufolge keine Gefahrenstelle. Da von der Polizei eine negative Stellungnahme zur Geschwindigkeitsüberwachung erfolgt ist, emp- fiehlt die Verwaltung der Bezirksvertretung bzw. den Bürgern, in eigener Zuständigkeit auf dem Gold- fasanenweg eine Geschwindigkeitsmessanlage aufzustellen. Die Finanzierung der Anlage müsste dann aus privater Hand oder aus Bezirksmitteln erfolgen. Beschilderung: Die Einrichtung von zusätzlichen Tempo 30 Beschilderungen zur Geschwindigkeitsreduzierung sind nach §41 StVO, Zeichen 274.1 innerhalb der Tempo 30-Zonen nicht vorzusehen. Einbahnstraße: Die Einrichtung einer Einbahnstraße wird nicht befürwortet. Die Umwandlung einer Straße mit Zwei- richtungsverkehr in eine Einbahnstraße führt zum einen durch die Verlagerung des Verkehrs zu einer Belastung der benachbarten Straßen und längeren Wegen. Zum anderen wird durch das Ausbleiben von Gegenverkehr die Geschwindigkeit i.d.R. erhöht. Veränderungen zur Verkehrsberuhigung: Zur Senkung der Fahrgeschwindigkeiten in den Tempo 30-Zonen in den Straßenabschnitten zwi- schen den Einmündungen können grundsätzlich bauliche bzw. verkehrstechnische Maßnahmen in Form von Fahrbahneinengungen oder Inseln in Abhängigkeit von der Notwendigkeit und örtlichen Gegebenheit eingesetzt werden. In dem Abschnitt des Goldfasanenweges zwischen Flamingoweg und Akazienweg ist die Fahrbahn mit 4 m sehr schmal. Deswegen wird auch nur auf den privaten Grundstücken geparkt, wodurch zahl- reiche Zufahrten, die freigehalten werden müssen, bestehen. Unter Berücksichtigung der verkehrlichen Belange sind bauliche Veränderungen in Form von Fahr- bahneinengungen in diesem Abschnitt nicht empfehlenswert. In dem Abschnitt zwischen Flamingoweg und Wachtelweg beträgt die Fahrbahnbreite etwa 6 m. Hier wird auf einer Seite in den ausgebauten Parkbuchten und auf der gegenüberliegenden Seite halb auf dem Gehweg geparkt. In diesem Abschnitt kann das Parken durch die Markierung von Stellplätzen auf die Fahrbahn verlegt werden. Somit können die punktuellen Einengungen entstehen, die zur Re- duzierung der Fahrgeschwindigkeit beitragen können. Die Umsetzung dieser Maßnahme kann entsprechend der Prioritäten erfolgen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0302/2017
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 20.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27