0388/2018
Park & Ride Bayerwerk Leverkusen
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3014 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66 66/1 Vorlagen-Nummer 22.02.2018 0388/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 05.03.2018 Park & Ride Bayerwerk Leverkusen hier: Anfrage der FDP-Fraktion in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TOP 1.6 Die FDP-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. „Welche Bedeutung hatte diese Fläche als Park & Ride-Parkplatz für Pendler auf das Stadtgebiet Köln. Gibt es Abschätzungen, wie viele Menschen, dort ihr Auto abgestellt haben und mit der S- Bahn nach Köln gependelt sind?“ Antwort der Verwaltung: Sowohl die ausgewiesene P&R-Anlage östlich der Bahnstrecke (60 Stellplätze), als auch der westli- che, öffentlich zugängliche Parkplatz der Bayer AG (ca. 1.900 Stellplätze), weisen werktags, zu be- stimmten Tageszeiten, eine Vollauslastung auf. Die S-Bahn Haltestelle Chempark ist rechtsrheinisch, von Norden aus betrachtet, die erste Haltestelle der Linie S6, die sich innerhalb der Kölner Tarifgren- ze 1 befindet. So kann vermutet werden, dass die dortigen Parkierungsflächen für die Einpendler aus Leverkusen in Richtung Köln von hoher Bedeutung sind. Eine Abschätzung zu der Anzahl der Men- schen, die am betreffenden Parkplatz ihr Fahrzeug abstellen und nach Köln pendeln, gibt es jedoch nicht. Für eine genaue Potenzialermittlung müsste ein externes Gutachten beauftragt werden. Somit könnte durch detaillierte Erhebungen und evtl. Befragungen festgestellt werden, ob Pendler auf dem Bayer Parkplatz parken oder auch Bayer Mitarbeiter auf der P&R-Anlage ihr Fahrzeug abstellen. 2. „Gibt es in der Nähe ausreichend attraktive alternative Abstellmöglichkeiten, sei es am gleichen S- Bahn-Haltepunkt, sei es am Haltepunkt Köln-Stammheim?“ Antwort der Verwaltung: Die ausgewiesene P&R-Anlage östlich der Haltestelle Chempark befindet sich nicht im Eigentum der Stadt Köln. Weitere ausgebaute alternative Abstellmöglichkeiten bestehen hier nicht. Die unmittelbar östlich angrenzende Grünfläche (ca. 1.700 m²) befindet sich jedoch im Eigentum der Stadt Köln. Da diese Fläche mit vielen Bäumen bepflanzt ist, müsste die Eignung für eine evtl. Erweiterung der P&R- Anlage gesondert geprüft werden. Die nördlich der P&R-Anlage landwirtschaftlich genutzten Flächen befinden sich nicht im Eigentum der Stadt Köln. Auf der P&R-Anlage Köln-Stammheim stehen 200 Stellplätze zur Verfügung. Bei einer Stichproben- erhebung im Jahr 2016 wies die P&R-Anlage Stammheim eine Auslastung von rund 75 % auf. 2 3. „Inwieweit kann diese Entscheidung Einfluss auf die Verkehrssituation auf Kölner Stadtgebiet ha- ben?“ Antwort der Verwaltung: Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 geschildert, wäre ein Gutachten mit einer detaillierten Erhe- bung, in Abstimmung mit der Bayer AG, auf dem öffentlich zugänglichen Parkplatz zu beauftragen, um mögliche Verlagerungsentwicklungen zu prognostizieren. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0388/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 22.02.2018
- Erstellt
- 31.01.2018 15:05